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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 163. Köln, 8. Dezember 1848.

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seits die Besiegten im Februar, und andrerseits die Besiegten im Juni. Die Partei des Nationals hat sich ihren eigenen Untergang gegraben. Zu ihrem völligen Triumphe fehlte weiter nichts, als ein Präsident.

In der Trunkenheit des Sieges im Februar und Juni glaubte sie das ganze Land für sich zu haben: alle Welt war ja republikanisch. Wer hätte es gewagt, sich königlich zu nennen? Aber jetzt, da Louis Napoleon Kandidat und ein Sammelnamen für königliche sowohl als kaiserliche geworden, stehen sich der Dynastie des Nationals alle andern feindseligen Dynastien als Konkurrenten gegenüber. Der Sieg der konkurrirenden Dynastien, der Sieg Napoleons über Cavaignac ist aber keineswegs der Sieg des Kaiserthums oder Königthums über die Republik; sondern es ist der Sieg der nationalen Republik über die Republik des Nationals, und muß nothwendig den Sturz der Gründer selbst, den Sturz Napoleons und Konsorten nach sich ziehen.

Paris, 5. Decbr.

Sämmtliche Journale beschäftigen sich ausschließlich mit Italien. Aber es herrscht eine solche Verwirrung unter ihnen daß es Mühe kostet sich aus ihren Irrgängen herauszufinden.

-- Das "Journal des Debats" zweifelt an der Abreise des Papstes nach Malta.

Pius IX. wolle es sicher bis zum Aeußersten kommen lassen, ehe er den italienischen Boden verließ.

-- Die Girardinsche "Presse" will das römische Volk bereits züchtigen, indem sie es von den beiden Ferdinanden in Neapel und Wien zugleich angreifen läßt. Sie meldet: "Aus Turin ist eine Depesche angekommen, welche das französische Kabinet frägt, was es zu thun gedenke, wenn die Oestereicher, ohne Bologna anzugreifen, über Faenza, im Einverständniß mit dem Könige von Neapel direkt auf Rom losmarschiren?"

-- Constitutionel und National lassen den Papst in Gaeta.

-- Das "Univers," offenbar am besten unterrichtet, hat Briefe aus Marseille erhalten, welche ihm von Personen aus der Umgebung des Papstes selbst geschrieben wurden. Hiernach schiffte sich der Papst nicht in Civita Vecchia ein, sondern begab sich wie schon erwähnt auf dem Landwege über Terracina nach Gaeta. Mehrere Kardinäle und Harcourt, schifften sich auf dem Tenare in Civita Vecchia ein, und vereinigten sich mit dem Papst in Gaeta. Harcourt eilte wahrscheinlich von Gaeta nach Neapel, um das dortige Kabinet von den Ereignissen genau zu unterrichten. Hieraus wird erklärlich, warum die letzten Depeschen an Cavaignac von Neapel aus geschrieben wurden.

-- Wie der "Semaphore" aus Marseille vom 2. d. Mts. meldet, ist Hr. v. Corcelles, der außerordentliche Kommissarius Cavaignac's, am 1. Decbr. auf den "Osiris" nach Civita Vecchia geeilt.

Dem Militärkommando ist die Weisung zugegangen, daß die erste Brigade der ersten Division der Alpenarmee sich gegen Toulon und Marseille in Marsch setzt, um eventuell nach Italien übergeschifft zu werden.

-- In einer Extrabeilage desselben Blattes vom 2. Dez. heißt es: "....Kapitän Cambiaggio, der das Dampfschiff Courrier Corse befehligt, läuft so eben in Marseille ein. Er verließ die Stadt Neapel am 27. Nov. und traf zu Gaeta den Pabst und seine Kardinäle, welche am 26. dahin geflüchtet. Sobald der König von Neapel die Ankunft des Pabstes in Gaeta erfuhr, bestieg er mit seiner Familie einen Staatsdämpfer und stattete Sr. Heiligkeit einen Besuch ab. Er bot ihm alle Dienste an. Wir wissen nicht, was der Papst ihm geantwortet, aber er behielt den Tenare zu seiner Verfügung im Hafen von Gaeta.

-- Die Gazette de France schreit heute in die Welt, daß die italienische Wiedergeburt mit Gift und Dolch beginne! Aus Turin sei gestern Abend ein Brief eingetroffen, welcher meldet, daß man dem Könige Karl Albert von Sardinien Gift beigebracht habe, woran er gestorben sei!!!

Die Turiner Zeitungen vom 1. Dezbr., welche heute früh in Paris eintrafen, wissen davon keine Silbe.

Nur der an der sardinisch-französischen Gränze erscheinende National Savoisien meldet, daß in Turin eine Ministeränderung stattgefunden habe.

-- In Genua große Gährung.

-- Der Universal-Moniteur bleibt stumm wie ein Fisch. Er veröffentlicht auch heute keine Depeschen aus Italien.

-- Der neue türkische Gesandte, Mehemed Pascha, ist aus Konstantinopel in Paris eingetroffen.

-- Cavaignac wird heute einem Bankett beiwohnen, das die ehemaligen Zöglinge des Kollegiums der h. Barbara (beim Pantheon), das so viele große Männer zog, unter sich geben. Raspail, der in Vincennes schmachtet, war Studienmeister in diesem famösen Kollegium, während die Cavaignac's dort ihre Studien machten.

-- Die Theatercensur will sich an die Nationalversammlung wenden, um ein Spezialgesetz zu erwirken, das die kommunistische Posse im Vaudeville: "Eigenthum ist Diebstahl!" verbiete.

-- Georges Sand schleudert eine scharfe Philippika gegen Napoleon in der Reforme.

-- Der "Moniteur universel" verkündet heute folgende Wahlen: Advokat Thomine-Desmazures (Calvados); Bugeaud und General Regnault (Charente Inferieure); Kapitain Rolland (Moselle); Advokat Boyer und Gustave de Marliave (Tarn); Raudot (Yonne). Die Theilnahme der Wähler stellt sich durch die amtlichen Zahlen als sehr flau heraus. Ney de la Moskawa und Jerome Bonaparte sind beide durchgefallen.

-- Seit gestern sind alle Kasernen in Paris mit einer Menge Congrevischer Brandraketen versehen worden.

-- Die Wittwe Rossi's ist mit ihren beiden Töchtern und zwei Erzpriestern oder Kardinälen (Piccolomini und Della Porta) mit dem "Mentor" in Marseille gelandet.

-- "Der Tod Ibrahim Pascha's und der Regierungsantritt Abbas Pascha's unter dem immer noch lebenden Mehmed Ali bestätigen sich amtlich; doch verschwindet dieses Ereigniß bei der Pariser Präsidentenwahl und der Revolution in Rom fast gänzlich.

-- Das Vaudevilletheater am Börsenplatz zieht ganz Paris an sich, indem es eine Parodie von Proudhans: "Eigenthum ist Diebstahl" aufführt So fade das Stück an sich ist, macht doch die Direktion vortreffliche Geschäfte damit, denn die Bürgerschaft läuft hin wie besessen. Sie will den Komunismus mit eigenen Augen ansehen!

-- In der Rue de Montorgeuil kams gestern zu wilden Auftritten. Einige Arbeiter riefen einem Detaschement Mobilgarde zu: "Ihr Henker Cavaignac's, euch soll der Teufel holen!" mehr bedurfte es nicht, die Mobilen rannten auf ihren Wachtposten in der Nähe, holten Verstärkung und dann ging die Prügelei los, bei welcher viel Blut geflossen wäre, wenn die ganze Nachbarschaft nicht Partei für die Arbeiter genommen hätte.

-- Der "Peuple" enthält, außer einem merkwürdigen Artikel über Cavaignac, eine schöne Ode auf Robert Blum.

-- Unter den 24. November (Mittags.) schreibt man an das Journal des Debats vom 4. December einen merkwürdigen Brief, worin es unter Anderem heißt: ".... Seit dem 17. Nov. rückten die Ereignisse nicht vorwärts. Angekommen bereits bei dem Ziele der Revolution: Republik' und Sturz der weltlichen Herrschaft des Papstthums, halten die Führer in ihren Plänen einen Augenblick stille." Diese Stille benützt der Korrespondent zu einem Ueberblick der Ereignisse des vorhergehenden Tages wobei er ausruft: "Jener nächtliche Sturm gegen die Wohnung des Papstes, die kaum von 50 alten Schweizern bewacht war; jene Brandstoffe, mittels welcher man den Palast in Brand stecken wollte; jene bewaffneten Horden die bis zum Papst vordrangen und ihm eine Stunde Bedenkzeit bewilligten, ein demokratisches Ministerium zu bilden. etc. etc. Ach, ach, das Alles ist schrecklich" etc. etc.

Aus demselben Brife geht hervor, daß auch in Rom die ökonomischen Verhältnisse, die zerrütteten Staatsfinanzen, der beabsichtigte Verkauf der geistlichen Güter die Hauptrolle spielten. Auch Mamiami wird scharf mitgenommen.

-- Nationalversammlung. Sitzung vom 5. Dezember. Präsident Marrast.

Das Protokoll wird verlesen.

An der Tagesordnung ist die Aushebung von 80,000 Mann gewöhnlicher Rekruten aus der Masse von 1848 für die Land- und Seearmee.

Ohne weiteres genehmigt.

Ebenso einige andere Gesetzentwürfe rein lokaler Natur.

Die Versammlung nimmt die Büdgetdiskussion wieder auf.

Um 1/4 vor 3 Uhr besteigt Cavaignac mit Depeschen in der Hand die Bühne. (Tiefe Stille.)

Cavaignac: Bürger Repräsentanten! Wir zeigen Ihnen an, daß wir eine Depesche erhalten hätten, die uns die Abreise des Pabstes aus Rom vom 24. zum 25. November und seine Flucht nach Gaeta meldete. Der Dämpfer Tenare hatte Befehl erhalten, sich zu seiner Verfügung zu stellen. Dieser Dämpfer lag eben vor Civita-Vecchia. Wir theilteu Ihnen ferner mit, daß es die Absicht des Pabstes sei, sich nach Frankreich zu begeben. Es bleibt uns nur übrig, Sie vom Inhalte der späteren Depeschen in Kenntniß zu setzen.

Hr. v. Courcelles traf am 30. Novbr. in Marseille ein. Aus Neapel erhielten wir eine Depesche unseres Gesandten Harcourt, der sich von Rom dorthin begeben hatte, um das dortige Kabinet von den Vorfällen in Kenntniß zu setzen. Der Hof von Neapel hat den Pabst besucht in Gaeta. v. Corcelles hat sich unverzüglich nach Gaeta begeben. Der Pabst ist vollkommen frei. Darum haben wir beschlossen, dem Expeditionsgeschwader durch den Telegraphen Gegenbefehl zuzuschicken. Die Telegraphen spielen sehr schwierig wegen des schlechten Wetters. Unser Gesandter Harcourt befindet sich in Gaeta in der Umgebung des Pabstes, wo sich Hr. v. Corcelles mit ihm zu vereinigen hat. Darin besteht das Wesentlichste der eingelaufenen Depeschen.

Die Versammlung kehrt hierauf zur Büdgetdebatte zurück.

Alle Welt zieht sich jedoch in die Abtheilungen zurück.

Inmitten schreitet man zu den Sekretärwahlen. Bedeau, Lacrosse, Bixio, Havin, Corbon und Goudchaux werden proklamirt.

Bei näherer Betrachtung ergibt sich, daß obige Wahlen für 6 Vicepräsidenten und 2 Schreiber wieder vernichtet werden müssen, weil die Abtheilungen nicht in beschlußfähiger Zahl vorhanden gewesen. Daher wird die Wahl nochmals vorgenommen. Hierauf Fortsetzung der Büdgetdebatte, die einen sehr schläfrigen Gang nimmt.

Marrast verkündet das Wahlresultat; es zeigt sich, daß auch diesmal nicht die genügende Zahl Stimmender da gewesen (80 hatten sich absichtlich des Stimmens enthalten. Somit abermals Annullirung der Wahl.

Marrast hebt die Sitzung um 6 1/4 Uhr auf.

Amerika.
*

Die "Amerika" langte in Liverpool an, mit Briefen von New-York vom 22. Nov. Die Acadia erreichte Boston am 19. Nov. Da die Aufregung der Präsidentschaftswahl vorüber war, so herrschte in politischer Beziehung mehr als gewöhnliche Ruhe. Der Triumph General Taylor's war vollständig. Der Newyork-Herald, indem er von der Zusammensetzung des neuen Kongresses spricht, gibt die Whig-Majorität im Repräsentantenhause auf 23 Stimmen an. Das sogenannte "Wilmot-Proviso" (in Betreff der Sklavenfrage in den neuen Territorien) wird in der herannahenden Session zu bedeutenden Kämpfen Anlaß geben.

* Valparaiso, 30. Sept.

In der Provinz Copiapo, an der Nordküste Chilis sind neue Silberminen entdeckt worden, die eine ungemeine Ausbeute versprechen. An 3000 Personen durchstreichen jenen Distrikt, wo das reiche Silbererz meist ganz nahe der Oberfläche zu finden sein soll. Die Entdecker sind arme Leute; sie haben indeß ein Anerbieten von 240,000 Dollars für Cedirung ihres Anrechts zurückgewiesen.

An den stellvertretenden Oberprokurator zu Düsseldorf, Herrn von Ammon, Hochwohlgeboren.

Die unterzeichneten Bürger Düsseldorfs, welche bereits in ihrer vormaligen Eigenschaft als Offiziere der hiesigen Bürgerwehr öffentlichen Protest gegen die ungesetzlichen Maßregeln des Regierungs-Präsidenten Herrn von Spiegel und des General-Lieutenants und Kommandeurs Herrn von Drigalski einlegten, sehen sich veranlaßt, im Interesse des tiefgekränkten Rechtes und Gesetzes nachstehende Eingabe an Ew. Hochwohlgeboren zu richten:

Der Regierungs-Präsident Herr von Spiegel und der General-Lieutenant Herr von Drigalski haben in Gemeinschaft durch Erlaß vom 22. Nov. c. die Stadt und Sammtgemeinde Dusseldorf in Belagerungszustand erklärt und durch diese, aus falschen Voraussetzungen hervorgegangene Maßregel, welche für eine Stadt wie Düsseldorf, die keine Festung ist, jeden gesetzlichen Anhaltes entbehrt, mehrere von der Krone garantirten Rechte und Gesetze willkürlich verletzt.

Als Entschuldigung für diese Gesetzesverletzungen wurden ihrerseits der aufgeregte Zustand der Gemeinde und die angeblich Seitens der Bürgerwehr vorgefallenen Ungesetzlichkeiten genannt.

Von dem Grundsatze ausgehend, daß vom Volke verübte Ungesetzlichkeiten nimmermehr die Behörden ebenfalls zu Ungesetzlichkeiten berechtigen, glauben wir, diesem Verfahren um so mehr entgegentreten zu müssen, als die von jenen beiden Behörden angegebenen Gründe nur den oberflächlichsten Schein für sich haben und hinter diesem eine wohlüberlegte, absichtliche Kränkung der Gesetze verbergen.

Besonders erscheinen die gegen die Bürgerwehr zum Vorwande genommenen Beschuldigungen im höchsten Grade nichtig. Herr von Spiegel hält zunächst die Permanenz-Erklärung derselben für einen hinlänglichen Grund, dieselbe auflösen und entwaffnen zu dürfen.

Ohne auf die Motive einzugehen, welche die Bürgerwehr zu dieser Permanenz-Erklärung veranlaßten, bemerken wir nur, daß, wenn Herr von Spiegel darin eine Verletzung des §. 81 des Bürgerwehrgesetzes erblickte, ihm nichts weiter zustand, als gegen den Chef der Bürgerwehr nach Art. 10 der Criminal-Prozeß-Ordnung zu verfahren und das vermeintliche Vergehen vor die ordentlichen Gerichte zu bringen, wohin es nach §. 85 des Bürgerwehrgesetzes gehört.

Sodann erwähnt Herr von Spiegel eines angeblich von vier Bürgerwehr-Offizieren auf die königl. Post verübten Attentates Wäre dieses Attentat, dessen Untersuchung bereits bei der richterlichen Behörde begonnen, auch wirklich verübt worden, so hatte doch Herr von Spiegel nicht das Recht, die ganze Bürgerwehr dafür verantwortlich zu machen, sondern dem Chef aufzugeben, nach §. 86 des betreffenden Gesetzes einzuschreiten. Erst wenn das Commando sich geweigert hatte, dieser Requisition Folge zu geben, konnte er darin eine offizielle Betheiligung der Bürgerwehr erblicken. Uebrigens hat dies Attentat nicht stattgefunden, wie auch die gerichtliche Entscheidung herausstellen wird, sondern haben die Bürgerwehr-Offiziere nur im Interesse der öffentlichen Ruhe und gesetzlichen Ordnung gehandelt.

Endlich behauptet Herr von Spiegel, die Bürgerwehr habe sich gegen die gesetzlichen Gewalten und Behörden aufgelehnt, und scheut sich nicht, Beschlüsse und Plakate, welche von einigen der Bürgerwehr fremden Volksversammlungen ausgegangen, derselben willkürlich unterzuschieben.

Wären nun aber auch alle jene, so leichtsinnig ausgesprochenen Beschuldigungen des Herrn von Spiegel begründet, so stand ihm nach §. 4 des Bürgerwehrgesetzes nichts weiter zu, als eine vorläufige vierwöchentliche Dienstenthebung auszusprechen. Statt dessen übergibt derselbe das Schicksal der Bürgerwehr den Händen des General-Lieutenants Herrn von Drigalski und dieser weiß nicht Eiligeres zu thun, als sich die nach §. 3 des Bürgerwehrgesetzes nur Sr. Majestät dem Könige zustehende Befugniß anzueignen und die Bürgerwehr aufzulösen, wobei derselbe sich noch weiter vergißt, und die Waffen derselben, die nach §. 3 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerwehrgesetzes vom 17. Okt. d. J. im Besitze der Gemeinde verbleiben sollen, sich eigenmächtig zueignet.

Während so diese beiden Behörden die gesetzlichen Mittel zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung überall versäumten und verschmähten und zu Ungesetzlichkeiten ihre Zuflucht nahmen, beraubten sie zugleich durch die Auflösung der Bürgerwehr die verfassungsmäßige Freiheit ihres natürlichen Schutzes und übergaben die Stadt einer willkürlichen Militärherrschaft, als welche wir den Belagerungszustand bezeichnen, der in seiner vollen Anwendung eine Suspension des bürgerlichen Rechtszustandes mit sich führt. Die Verordnung des General-Lieutenants von Drigalski läßt nur ausnahmsweise die gesetzlich bestehenden Behörden in ihren Funktionen verbleiben.

Aus allem diesem ergibt sich nun, daß die Herren von Spiegel und von Drigalski weder hinlänglich veranlaßt noch rechtlich befugt waren: a. den Belagerungszustand auszusprechen; b. die Bürgerwehr aufzulösen; c. andere, die gesetzlichen Freiheiten beschränkende Bestimmungen, wrlche sie folgerichtig an die ersteren Gesetzesverletzungen anknüpften, zu erlassen.

Herr von Spiegel und Herr von Drigalski haben demnach, indem sie den Belagerungszustand aussprachen, eine willkürliche, sowohl die staatsbürgerlichen Rechte als die Verfassung des Reiches verletzende Handlung vorgenommen. Vergehen gegen Art. 114 des St.-G.-B.

Sie haben ferner sich in die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt eingemischt, indem sie eine Verordnung erließen, die eine gesetzgebende Verfügung enthält. Vergehen gegen Art. 130 des St.-G.B.

Herr v. Spiegel hat demnach hier nicht blos in eigener Person gehandelt sondern hat die gesetzwidrige Maßregel in Gemeinschaft und Verabredung mit einer andern Behörde, der ein Theil der öffentlichen Gewalt anvertraut ist, verordnet. Vergehen gegen Artikel 123. Ja, er hat als Regierungspräsident mit dem Chef eines Militärkorps diese Verabredung zu einer gesetzwidrigen Maßregel getroffen. Vergehen gegen Art. 124.

Ferner hat Herr v. Spiegel die Ungesetzlichkeiten des Hrn. v. Drigalski durch seine Autorität geschützt, während es seine Pflicht erheischte, denselben Einhalt zu thun Vergehen gegen Art. 198 des St.-G.-B.

Der General-Lieutenant v. Drigalski hat nun seinerseits durch Publikandum vom 22. Nov. d. J. alle Vereine zu politischen und socialen Zwecken aufgehoben und damit das Gesetz vom 6. April § 4 verletzt. Er hat sich damit einen willkürlichen Eingriff in die Rechte des Staatsbürgers zu Schulden kommen lassen. Vergehen gegen Art 114 des St.-G.-B.

Derselbe hat ferner mit der, wie oben motivirt, ihm nicht zustehenden Auflösung der Bürgerwehr, zugleich den § 2 des Bürgerwehrgesetzes verletzt, in welchem es heißt, daß, außer den im Gesetze vorgeschriebenen Fällen, die Bürgerwehr in allen Gemeinden des Königreichs bestehen solle. Ebenfalls gegen Art 114 des St.-G.-B.

Sodann hat Hr. v. Drigalski ein Kriegsgericht gegen Civilpersonen eingesetzt und hat dadurch § 5 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit verletzt, welcher lautet:

"Niemand darf vor einen andern als den im Gesetze bezeichneten Richter gestellt werden. Ausnahmsweise und außerordentliche Kommissionen sind unstatthaft. Keine Strafe kann angedroht oder verhängt werden, als in Gemäßheit des Gesetzes"

Diese Bestimmung kann nie und nimmer aufgehoben werden, es wäre denn durch die legislative Gewalt selber. Sogar in Fällen des Krieges oder Aufruhrs nicht, also gerade in den Fällen nicht einmal, welche ordentlicher Weise Belagerungszustände herbeiführen. Ebenfalls Vergehen gegen Art. 114. -- Dasselbe Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit bestimmt nun § 9, daß keine vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig sei, um öffentliche Civil- und Militärbeamten wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtbefugnisse verübten Verletzungen dieses Gesetzes gerichtlich zu belangen

Indem wir schließlich noch bemerken, daß die nachträglich und durch falsche Berichte an das Staatsministerium erwirkte Kabinetsordre vom 25. Nov. d. J. unmöglich die Gesetzesverletzungen vom 22. Nov. d. J. mildern kann, im Gegentheil das Schuldbewußtsein der beiden mehrgenannten Herren bekundet, bitten wir Ew. Hochwohlgeboren ohne Rücksicht der Personen und des Amtes, welches dieselben bekleiden, den schwergekränkten Staatsbürgerrechten und Gesetzen Genugthuung zu verschaffen.

Düsseldorf, den 2. Dezember 1848.

(Folgen die Unterschriften).

Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.

Sitzung vom 5. Dezember.

Die Mutter Robert Blums hat das Anerbieten der Versetzung als Pensionärin 1. Kl angenommen und wird ihrem bei dieser Gelegenheit ausgesprochenen Wunsche, mit zwei im Bürgerspital befindlichen Freundinnen zusammen leben zu dürfen, entsprochen.

Der Gemeinderath ertheilt die Autorisation zur Einlassung wider die Klage auf Ersatz des Schadens, der durch Umpflasterung des Ursulaklosters an der dort befindlichen Gartenmauer entstanden sein soll.

Die Rodung des Escher Busches durch städtische Arbeiter unter den von der Armenverwaltung aufgestellten Bedingungen wird genehmigt.

Der Gemeinderath genehmigt das Alignement von vier in der Casinostr zu errichtenden Wohngebäuden, so wie des auf der Breitstraße sub. Nr. 109. gelegenen Hauses.

Derselbe bestätigt die Statt gehabte Vergantung des für das Bürgerspital anzufertigenden neuen Ei[s]engitters, verordnet ferner daß die Thore desselben nachträglich vergantet werden.

Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]
[Artikel ohne Rubrik]
Verordnung, betreffend die Auflösung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. haben aus dem beifolgenden Berichte Unseres Staats-Ministeriums über die letzten Sitzungen der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung zu Unserem tiefen Schmerze die Ueberzeugung gewonnen, daß das große Werk, zu welchem diese Versammlung berufen ist, mit derselben, ohne Verletzung der Würde Unserer Krone und ohne Beeinträchtigung des davon unzertrennlichen Wohles des Landes, nicht länger fortgeführt werden kann. Wir verordnen demnach, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt:

§. 1,

Die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung wird hierdurch aufgelöst.

§. 2.

Unser Staats-Ministerium wird mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift nnd beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Potsdam, den 5. December 1848.

Friedrich Wilhelm.

Das Staats-Ministerium.

Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Strotha. von Manteuffel. Rintelen. von der Heydt:

An des Königs Majestät

Ew. Königliche Majestät haben durch die Botschaft v. 8. v. M., aus den darin angeführten Gründen, den Sitz der zur Vereinbarnng der Verfassung berufenen Versammlung von Berlin nach

seits die Besiegten im Februar, und andrerseits die Besiegten im Juni. Die Partei des Nationals hat sich ihren eigenen Untergang gegraben. Zu ihrem völligen Triumphe fehlte weiter nichts, als ein Präsident.

In der Trunkenheit des Sieges im Februar und Juni glaubte sie das ganze Land für sich zu haben: alle Welt war ja republikanisch. Wer hätte es gewagt, sich königlich zu nennen? Aber jetzt, da Louis Napoleon Kandidat und ein Sammelnamen für königliche sowohl als kaiserliche geworden, stehen sich der Dynastie des Nationals alle andern feindseligen Dynastien als Konkurrenten gegenüber. Der Sieg der konkurrirenden Dynastien, der Sieg Napoleons über Cavaignac ist aber keineswegs der Sieg des Kaiserthums oder Königthums über die Republik; sondern es ist der Sieg der nationalen Republik über die Republik des Nationals, und muß nothwendig den Sturz der Gründer selbst, den Sturz Napoleons und Konsorten nach sich ziehen.

Paris, 5. Decbr.

Sämmtliche Journale beschäftigen sich ausschließlich mit Italien. Aber es herrscht eine solche Verwirrung unter ihnen daß es Mühe kostet sich aus ihren Irrgängen herauszufinden.

— Das „Journal des Debats“ zweifelt an der Abreise des Papstes nach Malta.

Pius IX. wolle es sicher bis zum Aeußersten kommen lassen, ehe er den italienischen Boden verließ.

— Die Girardinsche „Presse“ will das römische Volk bereits züchtigen, indem sie es von den beiden Ferdinanden in Neapel und Wien zugleich angreifen läßt. Sie meldet: „Aus Turin ist eine Depesche angekommen, welche das französische Kabinet frägt, was es zu thun gedenke, wenn die Oestereicher, ohne Bologna anzugreifen, über Faenza, im Einverständniß mit dem Könige von Neapel direkt auf Rom losmarschiren?“

— Constitutionel und National lassen den Papst in Gaeta.

— Das „Univers,“ offenbar am besten unterrichtet, hat Briefe aus Marseille erhalten, welche ihm von Personen aus der Umgebung des Papstes selbst geschrieben wurden. Hiernach schiffte sich der Papst nicht in Civita Vecchia ein, sondern begab sich wie schon erwähnt auf dem Landwege über Terracina nach Gaeta. Mehrere Kardinäle und Harcourt, schifften sich auf dem Tenare in Civita Vecchia ein, und vereinigten sich mit dem Papst in Gaeta. Harcourt eilte wahrscheinlich von Gaeta nach Neapel, um das dortige Kabinet von den Ereignissen genau zu unterrichten. Hieraus wird erklärlich, warum die letzten Depeschen an Cavaignac von Neapel aus geschrieben wurden.

— Wie der „Semaphore“ aus Marseille vom 2. d. Mts. meldet, ist Hr. v. Corcelles, der außerordentliche Kommissarius Cavaignac's, am 1. Decbr. auf den „Osiris“ nach Civita Vecchia geeilt.

Dem Militärkommando ist die Weisung zugegangen, daß die erste Brigade der ersten Division der Alpenarmee sich gegen Toulon und Marseille in Marsch setzt, um eventuell nach Italien übergeschifft zu werden.

— In einer Extrabeilage desselben Blattes vom 2. Dez. heißt es: „‥‥Kapitän Cambiaggio, der das Dampfschiff Courrier Corse befehligt, läuft so eben in Marseille ein. Er verließ die Stadt Neapel am 27. Nov. und traf zu Gaeta den Pabst und seine Kardinäle, welche am 26. dahin geflüchtet. Sobald der König von Neapel die Ankunft des Pabstes in Gaeta erfuhr, bestieg er mit seiner Familie einen Staatsdämpfer und stattete Sr. Heiligkeit einen Besuch ab. Er bot ihm alle Dienste an. Wir wissen nicht, was der Papst ihm geantwortet, aber er behielt den Tenare zu seiner Verfügung im Hafen von Gaeta.

— Die Gazette de France schreit heute in die Welt, daß die italienische Wiedergeburt mit Gift und Dolch beginne! Aus Turin sei gestern Abend ein Brief eingetroffen, welcher meldet, daß man dem Könige Karl Albert von Sardinien Gift beigebracht habe, woran er gestorben sei!!!

Die Turiner Zeitungen vom 1. Dezbr., welche heute früh in Paris eintrafen, wissen davon keine Silbe.

Nur der an der sardinisch-französischen Gränze erscheinende National Savoisien meldet, daß in Turin eine Ministeränderung stattgefunden habe.

— In Genua große Gährung.

— Der Universal-Moniteur bleibt stumm wie ein Fisch. Er veröffentlicht auch heute keine Depeschen aus Italien.

— Der neue türkische Gesandte, Mehemed Pascha, ist aus Konstantinopel in Paris eingetroffen.

— Cavaignac wird heute einem Bankett beiwohnen, das die ehemaligen Zöglinge des Kollegiums der h. Barbara (beim Pantheon), das so viele große Männer zog, unter sich geben. Raspail, der in Vincennes schmachtet, war Studienmeister in diesem famösen Kollegium, während die Cavaignac's dort ihre Studien machten.

— Die Theatercensur will sich an die Nationalversammlung wenden, um ein Spezialgesetz zu erwirken, das die kommunistische Posse im Vaudeville: „Eigenthum ist Diebstahl!“ verbiete.

— Georges Sand schleudert eine scharfe Philippika gegen Napoleon in der Reforme.

— Der „Moniteur universel“ verkündet heute folgende Wahlen: Advokat Thomine-Desmazures (Calvados); Bugeaud und General Regnault (Charente Inferieure); Kapitain Rolland (Moselle); Advokat Boyer und Gustave de Marliave (Tarn); Raudot (Yonne). Die Theilnahme der Wähler stellt sich durch die amtlichen Zahlen als sehr flau heraus. Ney de la Moskawa und Jerome Bonaparte sind beide durchgefallen.

— Seit gestern sind alle Kasernen in Paris mit einer Menge Congrevischer Brandraketen versehen worden.

— Die Wittwe Rossi's ist mit ihren beiden Töchtern und zwei Erzpriestern oder Kardinälen (Piccolomini und Della Porta) mit dem „Mentor“ in Marseille gelandet.

— „Der Tod Ibrahim Pascha's und der Regierungsantritt Abbas Pascha's unter dem immer noch lebenden Mehmed Ali bestätigen sich amtlich; doch verschwindet dieses Ereigniß bei der Pariser Präsidentenwahl und der Revolution in Rom fast gänzlich.

— Das Vaudevilletheater am Börsenplatz zieht ganz Paris an sich, indem es eine Parodie von Proudhans: „Eigenthum ist Diebstahl“ aufführt So fade das Stück an sich ist, macht doch die Direktion vortreffliche Geschäfte damit, denn die Bürgerschaft läuft hin wie besessen. Sie will den Komunismus mit eigenen Augen ansehen!

— In der Rue de Montorgeuil kams gestern zu wilden Auftritten. Einige Arbeiter riefen einem Detaschement Mobilgarde zu: „Ihr Henker Cavaignac's, euch soll der Teufel holen!“ mehr bedurfte es nicht, die Mobilen rannten auf ihren Wachtposten in der Nähe, holten Verstärkung und dann ging die Prügelei los, bei welcher viel Blut geflossen wäre, wenn die ganze Nachbarschaft nicht Partei für die Arbeiter genommen hätte.

— Der „Peuple“ enthält, außer einem merkwürdigen Artikel über Cavaignac, eine schöne Ode auf Robert Blum.

— Unter den 24. November (Mittags.) schreibt man an das Journal des Debats vom 4. December einen merkwürdigen Brief, worin es unter Anderem heißt: „‥‥ Seit dem 17. Nov. rückten die Ereignisse nicht vorwärts. Angekommen bereits bei dem Ziele der Revolution: Republik' und Sturz der weltlichen Herrschaft des Papstthums, halten die Führer in ihren Plänen einen Augenblick stille.“ Diese Stille benützt der Korrespondent zu einem Ueberblick der Ereignisse des vorhergehenden Tages wobei er ausruft: „Jener nächtliche Sturm gegen die Wohnung des Papstes, die kaum von 50 alten Schweizern bewacht war; jene Brandstoffe, mittels welcher man den Palast in Brand stecken wollte; jene bewaffneten Horden die bis zum Papst vordrangen und ihm eine Stunde Bedenkzeit bewilligten, ein demokratisches Ministerium zu bilden. etc. etc. Ach, ach, das Alles ist schrecklich“ etc. etc.

Aus demselben Brife geht hervor, daß auch in Rom die ökonomischen Verhältnisse, die zerrütteten Staatsfinanzen, der beabsichtigte Verkauf der geistlichen Güter die Hauptrolle spielten. Auch Mamiami wird scharf mitgenommen.

Nationalversammlung. Sitzung vom 5. Dezember. Präsident Marrast.

Das Protokoll wird verlesen.

An der Tagesordnung ist die Aushebung von 80,000 Mann gewöhnlicher Rekruten aus der Masse von 1848 für die Land- und Seearmee.

Ohne weiteres genehmigt.

Ebenso einige andere Gesetzentwürfe rein lokaler Natur.

Die Versammlung nimmt die Büdgetdiskussion wieder auf.

Um 1/4 vor 3 Uhr besteigt Cavaignac mit Depeschen in der Hand die Bühne. (Tiefe Stille.)

Cavaignac: Bürger Repräsentanten! Wir zeigen Ihnen an, daß wir eine Depesche erhalten hätten, die uns die Abreise des Pabstes aus Rom vom 24. zum 25. November und seine Flucht nach Gaeta meldete. Der Dämpfer Tenare hatte Befehl erhalten, sich zu seiner Verfügung zu stellen. Dieser Dämpfer lag eben vor Civita-Vecchia. Wir theilteu Ihnen ferner mit, daß es die Absicht des Pabstes sei, sich nach Frankreich zu begeben. Es bleibt uns nur übrig, Sie vom Inhalte der späteren Depeschen in Kenntniß zu setzen.

Hr. v. Courcelles traf am 30. Novbr. in Marseille ein. Aus Neapel erhielten wir eine Depesche unseres Gesandten Harcourt, der sich von Rom dorthin begeben hatte, um das dortige Kabinet von den Vorfällen in Kenntniß zu setzen. Der Hof von Neapel hat den Pabst besucht in Gaeta. v. Corcelles hat sich unverzüglich nach Gaeta begeben. Der Pabst ist vollkommen frei. Darum haben wir beschlossen, dem Expeditionsgeschwader durch den Telegraphen Gegenbefehl zuzuschicken. Die Telegraphen spielen sehr schwierig wegen des schlechten Wetters. Unser Gesandter Harcourt befindet sich in Gaeta in der Umgebung des Pabstes, wo sich Hr. v. Corcelles mit ihm zu vereinigen hat. Darin besteht das Wesentlichste der eingelaufenen Depeschen.

Die Versammlung kehrt hierauf zur Büdgetdebatte zurück.

Alle Welt zieht sich jedoch in die Abtheilungen zurück.

Inmitten schreitet man zu den Sekretärwahlen. Bedeau, Lacrosse, Bixio, Havin, Corbon und Goudchaux werden proklamirt.

Bei näherer Betrachtung ergibt sich, daß obige Wahlen für 6 Vicepräsidenten und 2 Schreiber wieder vernichtet werden müssen, weil die Abtheilungen nicht in beschlußfähiger Zahl vorhanden gewesen. Daher wird die Wahl nochmals vorgenommen. Hierauf Fortsetzung der Büdgetdebatte, die einen sehr schläfrigen Gang nimmt.

Marrast verkündet das Wahlresultat; es zeigt sich, daß auch diesmal nicht die genügende Zahl Stimmender da gewesen (80 hatten sich absichtlich des Stimmens enthalten. Somit abermals Annullirung der Wahl.

Marrast hebt die Sitzung um 6 1/4 Uhr auf.

Amerika.
*

Die „Amerika“ langte in Liverpool an, mit Briefen von New-York vom 22. Nov. Die Acadia erreichte Boston am 19. Nov. Da die Aufregung der Präsidentschaftswahl vorüber war, so herrschte in politischer Beziehung mehr als gewöhnliche Ruhe. Der Triumph General Taylor's war vollständig. Der Newyork-Herald, indem er von der Zusammensetzung des neuen Kongresses spricht, gibt die Whig-Majorität im Repräsentantenhause auf 23 Stimmen an. Das sogenannte „Wilmot-Proviso“ (in Betreff der Sklavenfrage in den neuen Territorien) wird in der herannahenden Session zu bedeutenden Kämpfen Anlaß geben.

* Valparaiso, 30. Sept.

In der Provinz Copiapo, an der Nordküste Chilis sind neue Silberminen entdeckt worden, die eine ungemeine Ausbeute versprechen. An 3000 Personen durchstreichen jenen Distrikt, wo das reiche Silbererz meist ganz nahe der Oberfläche zu finden sein soll. Die Entdecker sind arme Leute; sie haben indeß ein Anerbieten von 240,000 Dollars für Cedirung ihres Anrechts zurückgewiesen.

An den stellvertretenden Oberprokurator zu Düsseldorf, Herrn von Ammon, Hochwohlgeboren.

Die unterzeichneten Bürger Düsseldorfs, welche bereits in ihrer vormaligen Eigenschaft als Offiziere der hiesigen Bürgerwehr öffentlichen Protest gegen die ungesetzlichen Maßregeln des Regierungs-Präsidenten Herrn von Spiegel und des General-Lieutenants und Kommandeurs Herrn von Drigalski einlegten, sehen sich veranlaßt, im Interesse des tiefgekränkten Rechtes und Gesetzes nachstehende Eingabe an Ew. Hochwohlgeboren zu richten:

Der Regierungs-Präsident Herr von Spiegel und der General-Lieutenant Herr von Drigalski haben in Gemeinschaft durch Erlaß vom 22. Nov. c. die Stadt und Sammtgemeinde Dusseldorf in Belagerungszustand erklärt und durch diese, aus falschen Voraussetzungen hervorgegangene Maßregel, welche für eine Stadt wie Düsseldorf, die keine Festung ist, jeden gesetzlichen Anhaltes entbehrt, mehrere von der Krone garantirten Rechte und Gesetze willkürlich verletzt.

Als Entschuldigung für diese Gesetzesverletzungen wurden ihrerseits der aufgeregte Zustand der Gemeinde und die angeblich Seitens der Bürgerwehr vorgefallenen Ungesetzlichkeiten genannt.

Von dem Grundsatze ausgehend, daß vom Volke verübte Ungesetzlichkeiten nimmermehr die Behörden ebenfalls zu Ungesetzlichkeiten berechtigen, glauben wir, diesem Verfahren um so mehr entgegentreten zu müssen, als die von jenen beiden Behörden angegebenen Gründe nur den oberflächlichsten Schein für sich haben und hinter diesem eine wohlüberlegte, absichtliche Kränkung der Gesetze verbergen.

Besonders erscheinen die gegen die Bürgerwehr zum Vorwande genommenen Beschuldigungen im höchsten Grade nichtig. Herr von Spiegel hält zunächst die Permanenz-Erklärung derselben für einen hinlänglichen Grund, dieselbe auflösen und entwaffnen zu dürfen.

Ohne auf die Motive einzugehen, welche die Bürgerwehr zu dieser Permanenz-Erklärung veranlaßten, bemerken wir nur, daß, wenn Herr von Spiegel darin eine Verletzung des §. 81 des Bürgerwehrgesetzes erblickte, ihm nichts weiter zustand, als gegen den Chef der Bürgerwehr nach Art. 10 der Criminal-Prozeß-Ordnung zu verfahren und das vermeintliche Vergehen vor die ordentlichen Gerichte zu bringen, wohin es nach §. 85 des Bürgerwehrgesetzes gehört.

Sodann erwähnt Herr von Spiegel eines angeblich von vier Bürgerwehr-Offizieren auf die königl. Post verübten Attentates Wäre dieses Attentat, dessen Untersuchung bereits bei der richterlichen Behörde begonnen, auch wirklich verübt worden, so hatte doch Herr von Spiegel nicht das Recht, die ganze Bürgerwehr dafür verantwortlich zu machen, sondern dem Chef aufzugeben, nach §. 86 des betreffenden Gesetzes einzuschreiten. Erst wenn das Commando sich geweigert hatte, dieser Requisition Folge zu geben, konnte er darin eine offizielle Betheiligung der Bürgerwehr erblicken. Uebrigens hat dies Attentat nicht stattgefunden, wie auch die gerichtliche Entscheidung herausstellen wird, sondern haben die Bürgerwehr-Offiziere nur im Interesse der öffentlichen Ruhe und gesetzlichen Ordnung gehandelt.

Endlich behauptet Herr von Spiegel, die Bürgerwehr habe sich gegen die gesetzlichen Gewalten und Behörden aufgelehnt, und scheut sich nicht, Beschlüsse und Plakate, welche von einigen der Bürgerwehr fremden Volksversammlungen ausgegangen, derselben willkürlich unterzuschieben.

Wären nun aber auch alle jene, so leichtsinnig ausgesprochenen Beschuldigungen des Herrn von Spiegel begründet, so stand ihm nach §. 4 des Bürgerwehrgesetzes nichts weiter zu, als eine vorläufige vierwöchentliche Dienstenthebung auszusprechen. Statt dessen übergibt derselbe das Schicksal der Bürgerwehr den Händen des General-Lieutenants Herrn von Drigalski und dieser weiß nicht Eiligeres zu thun, als sich die nach §. 3 des Bürgerwehrgesetzes nur Sr. Majestät dem Könige zustehende Befugniß anzueignen und die Bürgerwehr aufzulösen, wobei derselbe sich noch weiter vergißt, und die Waffen derselben, die nach §. 3 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerwehrgesetzes vom 17. Okt. d. J. im Besitze der Gemeinde verbleiben sollen, sich eigenmächtig zueignet.

Während so diese beiden Behörden die gesetzlichen Mittel zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung überall versäumten und verschmähten und zu Ungesetzlichkeiten ihre Zuflucht nahmen, beraubten sie zugleich durch die Auflösung der Bürgerwehr die verfassungsmäßige Freiheit ihres natürlichen Schutzes und übergaben die Stadt einer willkürlichen Militärherrschaft, als welche wir den Belagerungszustand bezeichnen, der in seiner vollen Anwendung eine Suspension des bürgerlichen Rechtszustandes mit sich führt. Die Verordnung des General-Lieutenants von Drigalski läßt nur ausnahmsweise die gesetzlich bestehenden Behörden in ihren Funktionen verbleiben.

Aus allem diesem ergibt sich nun, daß die Herren von Spiegel und von Drigalski weder hinlänglich veranlaßt noch rechtlich befugt waren: a. den Belagerungszustand auszusprechen; b. die Bürgerwehr aufzulösen; c. andere, die gesetzlichen Freiheiten beschränkende Bestimmungen, wrlche sie folgerichtig an die ersteren Gesetzesverletzungen anknüpften, zu erlassen.

Herr von Spiegel und Herr von Drigalski haben demnach, indem sie den Belagerungszustand aussprachen, eine willkürliche, sowohl die staatsbürgerlichen Rechte als die Verfassung des Reiches verletzende Handlung vorgenommen. Vergehen gegen Art. 114 des St.-G.-B.

Sie haben ferner sich in die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt eingemischt, indem sie eine Verordnung erließen, die eine gesetzgebende Verfügung enthält. Vergehen gegen Art. 130 des St.-G.B.

Herr v. Spiegel hat demnach hier nicht blos in eigener Person gehandelt sondern hat die gesetzwidrige Maßregel in Gemeinschaft und Verabredung mit einer andern Behörde, der ein Theil der öffentlichen Gewalt anvertraut ist, verordnet. Vergehen gegen Artikel 123. Ja, er hat als Regierungspräsident mit dem Chef eines Militärkorps diese Verabredung zu einer gesetzwidrigen Maßregel getroffen. Vergehen gegen Art. 124.

Ferner hat Herr v. Spiegel die Ungesetzlichkeiten des Hrn. v. Drigalski durch seine Autorität geschützt, während es seine Pflicht erheischte, denselben Einhalt zu thun Vergehen gegen Art. 198 des St.-G.-B.

Der General-Lieutenant v. Drigalski hat nun seinerseits durch Publikandum vom 22. Nov. d. J. alle Vereine zu politischen und socialen Zwecken aufgehoben und damit das Gesetz vom 6. April § 4 verletzt. Er hat sich damit einen willkürlichen Eingriff in die Rechte des Staatsbürgers zu Schulden kommen lassen. Vergehen gegen Art 114 des St.-G.-B.

Derselbe hat ferner mit der, wie oben motivirt, ihm nicht zustehenden Auflösung der Bürgerwehr, zugleich den § 2 des Bürgerwehrgesetzes verletzt, in welchem es heißt, daß, außer den im Gesetze vorgeschriebenen Fällen, die Bürgerwehr in allen Gemeinden des Königreichs bestehen solle. Ebenfalls gegen Art 114 des St.-G.-B.

Sodann hat Hr. v. Drigalski ein Kriegsgericht gegen Civilpersonen eingesetzt und hat dadurch § 5 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit verletzt, welcher lautet:

„Niemand darf vor einen andern als den im Gesetze bezeichneten Richter gestellt werden. Ausnahmsweise und außerordentliche Kommissionen sind unstatthaft. Keine Strafe kann angedroht oder verhängt werden, als in Gemäßheit des Gesetzes“

Diese Bestimmung kann nie und nimmer aufgehoben werden, es wäre denn durch die legislative Gewalt selber. Sogar in Fällen des Krieges oder Aufruhrs nicht, also gerade in den Fällen nicht einmal, welche ordentlicher Weise Belagerungszustände herbeiführen. Ebenfalls Vergehen gegen Art. 114. — Dasselbe Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit bestimmt nun § 9, daß keine vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig sei, um öffentliche Civil- und Militärbeamten wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtbefugnisse verübten Verletzungen dieses Gesetzes gerichtlich zu belangen

Indem wir schließlich noch bemerken, daß die nachträglich und durch falsche Berichte an das Staatsministerium erwirkte Kabinetsordre vom 25. Nov. d. J. unmöglich die Gesetzesverletzungen vom 22. Nov. d. J. mildern kann, im Gegentheil das Schuldbewußtsein der beiden mehrgenannten Herren bekundet, bitten wir Ew. Hochwohlgeboren ohne Rücksicht der Personen und des Amtes, welches dieselben bekleiden, den schwergekränkten Staatsbürgerrechten und Gesetzen Genugthuung zu verschaffen.

Düsseldorf, den 2. Dezember 1848.

(Folgen die Unterschriften).

Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.

Sitzung vom 5. Dezember.

Die Mutter Robert Blums hat das Anerbieten der Versetzung als Pensionärin 1. Kl angenommen und wird ihrem bei dieser Gelegenheit ausgesprochenen Wunsche, mit zwei im Bürgerspital befindlichen Freundinnen zusammen leben zu dürfen, entsprochen.

Der Gemeinderath ertheilt die Autorisation zur Einlassung wider die Klage auf Ersatz des Schadens, der durch Umpflasterung des Ursulaklosters an der dort befindlichen Gartenmauer entstanden sein soll.

Die Rodung des Escher Busches durch städtische Arbeiter unter den von der Armenverwaltung aufgestellten Bedingungen wird genehmigt.

Der Gemeinderath genehmigt das Alignement von vier in der Casinostr zu errichtenden Wohngebäuden, so wie des auf der Breitstraße sub. Nr. 109. gelegenen Hauses.

Derselbe bestätigt die Statt gehabte Vergantung des für das Bürgerspital anzufertigenden neuen Ei[s]engitters, verordnet ferner daß die Thore desselben nachträglich vergantet werden.

Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]
[Artikel ohne Rubrik]
Verordnung, betreffend die Auflösung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. haben aus dem beifolgenden Berichte Unseres Staats-Ministeriums über die letzten Sitzungen der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung zu Unserem tiefen Schmerze die Ueberzeugung gewonnen, daß das große Werk, zu welchem diese Versammlung berufen ist, mit derselben, ohne Verletzung der Würde Unserer Krone und ohne Beeinträchtigung des davon unzertrennlichen Wohles des Landes, nicht länger fortgeführt werden kann. Wir verordnen demnach, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt:

§. 1,

Die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung wird hierdurch aufgelöst.

§. 2.

Unser Staats-Ministerium wird mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift nnd beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Potsdam, den 5. December 1848.

Friedrich Wilhelm.

Das Staats-Ministerium.

Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Strotha. von Manteuffel. Rintelen. von der Heydt:

An des Königs Majestät

Ew. Königliche Majestät haben durch die Botschaft v. 8. v. M., aus den darin angeführten Gründen, den Sitz der zur Vereinbarnng der Verfassung berufenen Versammlung von Berlin nach

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          <p><pb facs="#f0003" n="0871"/>
seits die Besiegten im <hi rendition="#g">Februar</hi>, und andrerseits die Besiegten im <hi rendition="#g">Juni</hi>. Die Partei des Nationals hat sich ihren eigenen Untergang gegraben. Zu ihrem völligen Triumphe fehlte weiter nichts, als ein Präsident.</p>
          <p>In der Trunkenheit des Sieges im <hi rendition="#g">Februar</hi> und <hi rendition="#g">Juni</hi> glaubte sie das ganze Land für sich zu haben: alle Welt war ja republikanisch. Wer hätte es gewagt, sich königlich zu nennen? Aber jetzt, da Louis Napoleon Kandidat und ein Sammelnamen für königliche sowohl als kaiserliche geworden, stehen sich der Dynastie des Nationals alle andern feindseligen Dynastien als Konkurrenten gegenüber. Der Sieg der konkurrirenden Dynastien, der Sieg Napoleons über Cavaignac ist aber keineswegs der Sieg des Kaiserthums oder Königthums über die Republik; sondern es ist der Sieg der nationalen Republik über die Republik des Nationals, und muß nothwendig den Sturz der Gründer selbst, den Sturz Napoleons und Konsorten nach sich ziehen.</p>
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          <head>Paris, 5. Decbr.</head>
          <p>Sämmtliche Journale beschäftigen sich ausschließlich mit Italien. Aber es herrscht eine solche Verwirrung unter ihnen daß es Mühe kostet sich aus ihren Irrgängen herauszufinden.</p>
          <p>&#x2014; Das &#x201E;Journal des Debats&#x201C; zweifelt an der Abreise des Papstes nach Malta.</p>
          <p>Pius IX. wolle es sicher bis zum Aeußersten kommen lassen, ehe er den italienischen Boden verließ.</p>
          <p>&#x2014; Die Girardinsche &#x201E;Presse&#x201C; will das römische Volk bereits züchtigen, indem sie es von den beiden Ferdinanden in Neapel und Wien zugleich angreifen läßt. Sie meldet: &#x201E;Aus Turin ist eine Depesche angekommen, welche das französische Kabinet frägt, was es zu thun gedenke, wenn die Oestereicher, ohne Bologna anzugreifen, über Faenza, im Einverständniß mit dem Könige von Neapel direkt auf Rom losmarschiren?&#x201C;</p>
          <p>&#x2014; Constitutionel und National lassen den Papst in Gaeta.</p>
          <p>&#x2014; Das &#x201E;Univers,&#x201C; offenbar am besten unterrichtet, hat Briefe aus Marseille erhalten, welche ihm von Personen aus der Umgebung des Papstes selbst geschrieben wurden. Hiernach schiffte sich der Papst nicht in Civita Vecchia ein, sondern begab sich wie schon erwähnt auf dem Landwege über Terracina nach Gaeta. Mehrere Kardinäle und Harcourt, schifften sich auf dem Tenare in Civita Vecchia ein, und vereinigten sich mit dem Papst in Gaeta. Harcourt eilte wahrscheinlich von Gaeta nach Neapel, um das dortige Kabinet von den Ereignissen genau zu unterrichten. Hieraus wird erklärlich, warum die letzten Depeschen an Cavaignac von Neapel aus geschrieben wurden.</p>
          <p>&#x2014; Wie der &#x201E;Semaphore&#x201C; aus Marseille vom 2. d. Mts. meldet, ist Hr. v. Corcelles, der außerordentliche Kommissarius Cavaignac's, am 1. Decbr. auf den &#x201E;Osiris&#x201C; nach Civita Vecchia geeilt.</p>
          <p>Dem Militärkommando ist die Weisung zugegangen, daß die erste Brigade der ersten Division der Alpenarmee sich gegen Toulon und Marseille in Marsch setzt, um eventuell nach Italien übergeschifft zu werden.</p>
          <p>&#x2014; In einer Extrabeilage desselben Blattes vom 2. Dez. heißt es: &#x201E;&#x2025;&#x2025;Kapitän Cambiaggio, der das Dampfschiff Courrier Corse befehligt, läuft so eben in Marseille ein. Er verließ die Stadt Neapel am 27. Nov. und traf zu Gaeta den Pabst und seine Kardinäle, welche am 26. dahin geflüchtet. Sobald der König von Neapel die Ankunft des Pabstes in Gaeta erfuhr, bestieg er mit seiner Familie einen Staatsdämpfer und stattete Sr. Heiligkeit einen Besuch ab. Er bot ihm alle Dienste an. Wir wissen nicht, was der Papst ihm geantwortet, aber er behielt den Tenare zu seiner Verfügung im Hafen von Gaeta.</p>
          <p>&#x2014; Die Gazette de France schreit heute in die Welt, daß die italienische Wiedergeburt mit Gift und Dolch beginne! Aus Turin sei gestern Abend ein Brief eingetroffen, welcher meldet, daß man dem Könige Karl Albert von Sardinien Gift beigebracht habe, woran er gestorben sei!!!</p>
          <p>Die Turiner Zeitungen vom 1. Dezbr., welche heute früh in Paris eintrafen, wissen davon keine Silbe.</p>
          <p>Nur der an der sardinisch-französischen Gränze erscheinende National Savoisien meldet, daß in Turin eine Ministeränderung stattgefunden habe.</p>
          <p>&#x2014; In Genua große Gährung.</p>
          <p>&#x2014; Der Universal-Moniteur bleibt stumm wie ein Fisch. Er veröffentlicht auch heute keine Depeschen aus Italien.</p>
          <p>&#x2014; Der neue türkische Gesandte, Mehemed Pascha, ist aus Konstantinopel in Paris eingetroffen.</p>
          <p>&#x2014; Cavaignac wird heute einem Bankett beiwohnen, das die ehemaligen Zöglinge des Kollegiums der h. Barbara (beim Pantheon), das so viele große Männer zog, unter sich geben. Raspail, der in Vincennes schmachtet, war Studienmeister in diesem famösen Kollegium, während die Cavaignac's dort ihre Studien machten.</p>
          <p>&#x2014; Die Theatercensur will sich an die Nationalversammlung wenden, um ein Spezialgesetz zu erwirken, das die kommunistische Posse im Vaudeville: &#x201E;Eigenthum ist Diebstahl!&#x201C; verbiete.</p>
          <p>&#x2014; Georges Sand schleudert eine scharfe Philippika gegen Napoleon in der Reforme.</p>
          <p>&#x2014; Der &#x201E;Moniteur universel&#x201C; verkündet heute folgende Wahlen: Advokat Thomine-Desmazures (Calvados); Bugeaud und General Regnault (Charente Inferieure); Kapitain Rolland (Moselle); Advokat Boyer und Gustave de Marliave (Tarn); Raudot (Yonne). Die Theilnahme der Wähler stellt sich durch die amtlichen Zahlen als sehr flau heraus. Ney de la Moskawa und Jerome Bonaparte sind beide durchgefallen.</p>
          <p>&#x2014; Seit gestern sind alle Kasernen in Paris mit einer Menge Congrevischer Brandraketen versehen worden.</p>
          <p>&#x2014; Die Wittwe Rossi's ist mit ihren beiden Töchtern und zwei Erzpriestern oder Kardinälen (Piccolomini und Della Porta) mit dem &#x201E;Mentor&#x201C; in Marseille gelandet.</p>
          <p>&#x2014; &#x201E;Der Tod Ibrahim Pascha's und der Regierungsantritt Abbas Pascha's unter dem immer noch lebenden Mehmed Ali bestätigen sich amtlich; doch verschwindet dieses Ereigniß bei der Pariser Präsidentenwahl und der Revolution in Rom fast gänzlich.</p>
          <p>&#x2014; Das Vaudevilletheater am Börsenplatz zieht ganz Paris an sich, indem es eine Parodie von Proudhans: &#x201E;Eigenthum ist Diebstahl&#x201C; aufführt So fade das Stück an sich ist, macht doch die Direktion vortreffliche Geschäfte damit, denn die Bürgerschaft läuft hin wie besessen. Sie will den Komunismus mit eigenen Augen ansehen!</p>
          <p>&#x2014; In der Rue de Montorgeuil kams gestern zu wilden Auftritten. Einige Arbeiter riefen einem Detaschement Mobilgarde zu: &#x201E;Ihr Henker Cavaignac's, euch soll der Teufel holen!&#x201C; mehr bedurfte es nicht, die Mobilen rannten auf ihren Wachtposten in der Nähe, holten Verstärkung und dann ging die Prügelei los, bei welcher viel Blut geflossen wäre, wenn die ganze Nachbarschaft nicht Partei für die Arbeiter genommen hätte.</p>
          <p>&#x2014; Der &#x201E;Peuple&#x201C; enthält, außer einem merkwürdigen Artikel über Cavaignac, eine schöne Ode auf Robert Blum.</p>
          <p>&#x2014; Unter den 24. November (Mittags.) schreibt man an das Journal des Debats vom 4. December einen merkwürdigen Brief, worin es unter Anderem heißt: &#x201E;&#x2025;&#x2025; Seit dem 17. Nov. rückten die Ereignisse nicht vorwärts. Angekommen bereits bei dem Ziele der Revolution: Republik' und Sturz der weltlichen Herrschaft des Papstthums, halten die Führer in ihren Plänen einen Augenblick stille.&#x201C; Diese Stille benützt der Korrespondent zu einem Ueberblick der Ereignisse des vorhergehenden Tages wobei er ausruft: &#x201E;Jener nächtliche Sturm gegen die Wohnung des Papstes, die kaum von 50 alten Schweizern bewacht war; jene Brandstoffe, mittels welcher man den Palast in Brand stecken wollte; jene bewaffneten Horden die bis zum Papst vordrangen und ihm eine Stunde Bedenkzeit bewilligten, ein demokratisches Ministerium zu bilden. etc. etc. Ach, ach, das Alles ist schrecklich&#x201C; etc. etc.</p>
          <p>Aus demselben Brife geht hervor, daß auch in Rom die ökonomischen Verhältnisse, die zerrütteten Staatsfinanzen, der beabsichtigte Verkauf der geistlichen Güter die Hauptrolle spielten. Auch Mamiami wird scharf mitgenommen.</p>
          <p>&#x2014; <hi rendition="#g">Nationalversammlung</hi>. Sitzung vom 5. Dezember. Präsident Marrast.</p>
          <p>Das Protokoll wird verlesen.</p>
          <p>An der Tagesordnung ist die Aushebung von 80,000 Mann gewöhnlicher Rekruten aus der Masse von 1848 für die Land- und Seearmee.</p>
          <p>Ohne weiteres genehmigt.</p>
          <p>Ebenso einige andere Gesetzentwürfe rein lokaler Natur.</p>
          <p>Die Versammlung nimmt die Büdgetdiskussion wieder auf.</p>
          <p>Um 1/4 vor 3 Uhr besteigt Cavaignac mit Depeschen in der Hand die Bühne. (Tiefe Stille.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Cavaignac</hi>: Bürger Repräsentanten! Wir zeigen Ihnen an, daß wir eine Depesche erhalten hätten, die uns die Abreise des Pabstes aus Rom vom 24. zum 25. November und seine Flucht nach Gaeta meldete. Der Dämpfer Tenare hatte Befehl erhalten, sich zu seiner Verfügung zu stellen. Dieser Dämpfer lag eben vor Civita-Vecchia. Wir theilteu Ihnen ferner mit, daß es die Absicht des Pabstes sei, sich nach Frankreich zu begeben. Es bleibt uns nur übrig, Sie vom Inhalte der späteren Depeschen in Kenntniß zu setzen.</p>
          <p>Hr. v. Courcelles traf am 30. Novbr. in Marseille ein. Aus Neapel erhielten wir eine Depesche unseres Gesandten Harcourt, der sich von Rom dorthin begeben hatte, um das dortige Kabinet von den Vorfällen in Kenntniß zu setzen. Der Hof von Neapel hat den Pabst besucht in Gaeta. v. Corcelles hat sich unverzüglich nach Gaeta begeben. Der Pabst ist vollkommen frei. Darum haben wir beschlossen, dem Expeditionsgeschwader durch den Telegraphen Gegenbefehl zuzuschicken. Die Telegraphen spielen sehr schwierig wegen des schlechten Wetters. Unser Gesandter Harcourt befindet sich in Gaeta in der Umgebung des Pabstes, wo sich Hr. v. Corcelles mit ihm zu vereinigen hat. Darin besteht das Wesentlichste der eingelaufenen Depeschen.</p>
          <p>Die Versammlung kehrt hierauf zur Büdgetdebatte zurück.</p>
          <p>Alle Welt zieht sich jedoch in die Abtheilungen zurück.</p>
          <p>Inmitten schreitet man zu den Sekretärwahlen. Bedeau, Lacrosse, Bixio, Havin, Corbon und Goudchaux werden proklamirt.</p>
          <p>Bei näherer Betrachtung ergibt sich, daß obige Wahlen für 6 Vicepräsidenten und 2 Schreiber wieder vernichtet werden müssen, weil die Abtheilungen nicht in beschlußfähiger Zahl vorhanden gewesen. Daher wird die Wahl nochmals vorgenommen. Hierauf Fortsetzung der Büdgetdebatte, die einen sehr schläfrigen Gang nimmt.</p>
          <p>Marrast verkündet das Wahlresultat; es zeigt sich, daß auch diesmal nicht die genügende Zahl Stimmender da gewesen (80 hatten sich absichtlich des Stimmens enthalten. Somit abermals Annullirung der Wahl.</p>
          <p>Marrast hebt die Sitzung um 6 1/4 Uhr auf.</p>
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        <head>Amerika.</head>
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            <bibl>
              <author>*</author>
            </bibl>
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          <p>Die &#x201E;Amerika&#x201C; langte in Liverpool an, mit Briefen von New-York vom 22. Nov. Die Acadia erreichte Boston am 19. Nov. Da die Aufregung der Präsidentschaftswahl vorüber war, so herrschte in politischer Beziehung mehr als gewöhnliche Ruhe. Der Triumph General Taylor's war vollständig. Der Newyork-Herald, indem er von der Zusammensetzung des neuen Kongresses spricht, gibt die Whig-Majorität im Repräsentantenhause auf 23 Stimmen an. Das sogenannte &#x201E;Wilmot-Proviso&#x201C; (in Betreff der Sklavenfrage in den neuen Territorien) wird in der herannahenden Session zu bedeutenden Kämpfen Anlaß geben.</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Valparaiso, 30. Sept.</head>
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          <p>Die unterzeichneten Bürger Düsseldorfs, welche bereits in ihrer vormaligen Eigenschaft als Offiziere der hiesigen Bürgerwehr öffentlichen Protest gegen die ungesetzlichen Maßregeln des Regierungs-Präsidenten Herrn von Spiegel und des General-Lieutenants und Kommandeurs Herrn von Drigalski einlegten, sehen sich veranlaßt, im Interesse des tiefgekränkten Rechtes und Gesetzes nachstehende Eingabe an Ew. Hochwohlgeboren zu richten:</p>
          <p>Der Regierungs-Präsident Herr von Spiegel und der General-Lieutenant Herr von Drigalski haben in Gemeinschaft durch Erlaß vom 22. Nov. c. die Stadt und Sammtgemeinde Dusseldorf in Belagerungszustand erklärt und durch diese, aus falschen Voraussetzungen hervorgegangene Maßregel, welche für eine Stadt wie Düsseldorf, die keine Festung ist, jeden gesetzlichen Anhaltes entbehrt, mehrere von der Krone garantirten Rechte und Gesetze willkürlich verletzt.</p>
          <p>Als Entschuldigung für diese Gesetzesverletzungen wurden ihrerseits der aufgeregte Zustand der Gemeinde und die angeblich Seitens der Bürgerwehr vorgefallenen Ungesetzlichkeiten genannt.</p>
          <p>Von dem Grundsatze ausgehend, daß vom Volke verübte Ungesetzlichkeiten nimmermehr die Behörden ebenfalls zu Ungesetzlichkeiten berechtigen, glauben wir, diesem Verfahren um so mehr entgegentreten zu müssen, als die von jenen beiden Behörden angegebenen Gründe nur den oberflächlichsten Schein für sich haben und hinter diesem eine wohlüberlegte, absichtliche Kränkung der Gesetze verbergen.</p>
          <p>Besonders erscheinen die gegen die Bürgerwehr zum Vorwande genommenen Beschuldigungen im höchsten Grade nichtig. Herr von Spiegel hält zunächst die Permanenz-Erklärung derselben für einen hinlänglichen Grund, dieselbe auflösen und entwaffnen zu dürfen.</p>
          <p>Ohne auf die Motive einzugehen, welche die Bürgerwehr zu dieser Permanenz-Erklärung veranlaßten, bemerken wir nur, daß, wenn Herr von Spiegel darin eine Verletzung des §. 81 des Bürgerwehrgesetzes erblickte, ihm nichts weiter zustand, als gegen den Chef der Bürgerwehr nach Art. 10 der Criminal-Prozeß-Ordnung zu verfahren und das vermeintliche Vergehen vor die ordentlichen Gerichte zu bringen, wohin es nach §. 85 des Bürgerwehrgesetzes gehört.</p>
          <p>Sodann erwähnt Herr von Spiegel eines angeblich von vier Bürgerwehr-Offizieren auf die königl. Post verübten Attentates Wäre dieses Attentat, dessen Untersuchung bereits bei der richterlichen Behörde begonnen, auch wirklich verübt worden, so hatte doch Herr von Spiegel nicht das Recht, die ganze Bürgerwehr dafür verantwortlich zu machen, sondern dem Chef aufzugeben, nach §. 86 des betreffenden Gesetzes einzuschreiten. Erst wenn das Commando sich geweigert hatte, dieser Requisition Folge zu geben, konnte er darin eine offizielle Betheiligung der Bürgerwehr erblicken. Uebrigens hat dies Attentat nicht stattgefunden, wie auch die gerichtliche Entscheidung herausstellen wird, sondern haben die Bürgerwehr-Offiziere nur im Interesse der öffentlichen Ruhe und gesetzlichen Ordnung gehandelt.</p>
          <p>Endlich behauptet Herr von Spiegel, die Bürgerwehr habe sich gegen die gesetzlichen Gewalten und Behörden aufgelehnt, und scheut sich nicht, Beschlüsse und Plakate, welche von einigen der Bürgerwehr fremden Volksversammlungen ausgegangen, derselben willkürlich unterzuschieben.</p>
          <p>Wären nun aber auch alle jene, so leichtsinnig ausgesprochenen Beschuldigungen des Herrn von Spiegel begründet, so stand ihm nach §. 4 des Bürgerwehrgesetzes nichts weiter zu, als eine vorläufige vierwöchentliche Dienstenthebung auszusprechen. Statt dessen übergibt derselbe das Schicksal der Bürgerwehr den Händen des General-Lieutenants Herrn von Drigalski und dieser weiß nicht Eiligeres zu thun, als sich die nach §. 3 des Bürgerwehrgesetzes nur Sr. Majestät dem Könige zustehende Befugniß anzueignen und die Bürgerwehr aufzulösen, wobei derselbe sich noch weiter vergißt, und die Waffen derselben, die nach §. 3 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerwehrgesetzes vom 17. Okt. d. J. im Besitze der Gemeinde verbleiben sollen, sich eigenmächtig zueignet.</p>
          <p>Während so diese beiden Behörden die gesetzlichen Mittel zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung überall versäumten und verschmähten und zu Ungesetzlichkeiten ihre Zuflucht nahmen, beraubten sie zugleich durch die Auflösung der Bürgerwehr die verfassungsmäßige Freiheit ihres natürlichen Schutzes und übergaben die Stadt einer willkürlichen Militärherrschaft, als welche wir den Belagerungszustand bezeichnen, der in seiner vollen Anwendung eine Suspension des bürgerlichen Rechtszustandes mit sich führt. Die Verordnung des General-Lieutenants von Drigalski läßt nur <hi rendition="#g">ausnahmsweise</hi> die gesetzlich bestehenden Behörden in ihren Funktionen verbleiben.</p>
          <p>Aus allem diesem ergibt sich nun, daß die Herren von Spiegel und von Drigalski weder hinlänglich veranlaßt noch rechtlich befugt waren: a. den Belagerungszustand auszusprechen; b. die Bürgerwehr aufzulösen; c. andere, die gesetzlichen Freiheiten beschränkende Bestimmungen, wrlche sie folgerichtig an die ersteren Gesetzesverletzungen anknüpften, zu erlassen.</p>
          <p>Herr von Spiegel und Herr von Drigalski haben demnach, indem sie den Belagerungszustand aussprachen, eine willkürliche, sowohl die staatsbürgerlichen Rechte als die Verfassung des Reiches verletzende Handlung vorgenommen. Vergehen gegen Art. 114 des St.-G.-B.</p>
          <p>Sie haben ferner sich in die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt eingemischt, indem sie eine Verordnung erließen, die eine gesetzgebende Verfügung enthält. Vergehen gegen Art. 130 des St.-G.B.</p>
          <p>Herr v. Spiegel hat demnach hier nicht blos in eigener Person gehandelt sondern hat die gesetzwidrige Maßregel in Gemeinschaft und Verabredung mit einer andern Behörde, der ein Theil der öffentlichen Gewalt anvertraut ist, verordnet. Vergehen gegen Artikel 123. Ja, er hat als Regierungspräsident mit dem Chef eines Militärkorps diese Verabredung zu einer gesetzwidrigen Maßregel getroffen. Vergehen gegen Art. 124.</p>
          <p>Ferner hat Herr v. Spiegel die Ungesetzlichkeiten des Hrn. v. Drigalski durch seine Autorität geschützt, während es seine Pflicht erheischte, denselben Einhalt zu thun Vergehen gegen Art. 198 des St.-G.-B.</p>
          <p>Der General-Lieutenant v. Drigalski hat nun seinerseits durch Publikandum vom 22. Nov. d. J. alle Vereine zu politischen und socialen Zwecken aufgehoben und damit das Gesetz vom 6. April § 4 verletzt. Er hat sich damit einen willkürlichen Eingriff in die Rechte des Staatsbürgers zu Schulden kommen lassen. Vergehen gegen Art 114 des St.-G.-B.</p>
          <p>Derselbe hat ferner mit der, wie oben motivirt, ihm nicht zustehenden Auflösung der Bürgerwehr, zugleich den § 2 des Bürgerwehrgesetzes verletzt, in welchem es heißt, daß, außer den im Gesetze vorgeschriebenen Fällen, die Bürgerwehr in allen Gemeinden des Königreichs bestehen solle. Ebenfalls gegen Art 114 des St.-G.-B.</p>
          <p>Sodann hat Hr. v. Drigalski ein Kriegsgericht gegen Civilpersonen eingesetzt und hat dadurch § 5 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit verletzt, welcher lautet:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Niemand darf vor einen andern als den im Gesetze bezeichneten Richter gestellt werden. Ausnahmsweise und außerordentliche Kommissionen sind unstatthaft. Keine Strafe kann angedroht oder verhängt werden, als in Gemäßheit des Gesetzes&#x201C;</p>
          <p>Diese Bestimmung kann nie und nimmer aufgehoben werden, es wäre denn durch die legislative Gewalt selber. Sogar in Fällen des Krieges oder Aufruhrs nicht, also gerade in den Fällen nicht einmal, welche ordentlicher Weise Belagerungszustände herbeiführen. Ebenfalls Vergehen gegen Art. 114. &#x2014; Dasselbe Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit bestimmt nun § 9, daß keine vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig sei, um öffentliche Civil- und Militärbeamten wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtbefugnisse verübten Verletzungen dieses Gesetzes gerichtlich zu belangen</p>
          <p>Indem wir schließlich noch bemerken, daß die nachträglich und durch falsche Berichte an das Staatsministerium erwirkte Kabinetsordre vom 25. Nov. d. J. unmöglich die Gesetzesverletzungen vom 22. Nov. d. J. mildern kann, im Gegentheil das Schuldbewußtsein der beiden mehrgenannten Herren bekundet, bitten wir Ew. Hochwohlgeboren ohne Rücksicht der Personen und des Amtes, welches dieselben bekleiden, den schwergekränkten Staatsbürgerrechten und Gesetzen Genugthuung zu verschaffen.</p>
          <p>Düsseldorf, den 2. Dezember 1848.</p>
          <p>(Folgen die Unterschriften).</p>
        </div>
        <div xml:id="ar163_027" type="jArticle">
          <head>Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.</head>
          <p>Sitzung vom 5. Dezember.</p>
          <p>Die Mutter Robert Blums hat das Anerbieten der Versetzung als Pensionärin 1. Kl angenommen und wird ihrem bei dieser Gelegenheit ausgesprochenen Wunsche, mit zwei im Bürgerspital befindlichen Freundinnen zusammen leben zu dürfen, entsprochen.</p>
          <p>Der Gemeinderath ertheilt die Autorisation zur Einlassung wider die Klage auf Ersatz des Schadens, der durch Umpflasterung des Ursulaklosters an der dort befindlichen Gartenmauer entstanden sein soll.</p>
          <p>Die Rodung des Escher Busches durch städtische Arbeiter unter den von der Armenverwaltung aufgestellten Bedingungen wird genehmigt.</p>
          <p>Der Gemeinderath genehmigt das Alignement von vier in der Casinostr zu errichtenden Wohngebäuden, so wie des auf der Breitstraße sub. Nr. 109. gelegenen Hauses.</p>
          <p>Derselbe bestätigt die Statt gehabte Vergantung des für das Bürgerspital anzufertigenden neuen Ei[s]engitters, verordnet ferner daß die Thore desselben nachträglich vergantet werden.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Handelsnachrichten.</head>
        <gap reason="insignificant"/>
      </div>
      <div n="1">
        <head>[Artikel ohne Rubrik]</head>
        <div xml:id="ar163_028" type="jArticle">
          <head>Verordnung, betreffend die Auflösung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung.</head>
          <p>Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. haben aus dem beifolgenden Berichte Unseres Staats-Ministeriums über die letzten Sitzungen der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung zu Unserem tiefen Schmerze die Ueberzeugung gewonnen, daß das große Werk, zu welchem diese Versammlung berufen ist, mit derselben, ohne Verletzung der Würde Unserer Krone und ohne Beeinträchtigung des davon unzertrennlichen Wohles des Landes, nicht länger fortgeführt werden kann. Wir verordnen demnach, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt:</p>
          <p>§. 1,</p>
          <p>Die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung wird hierdurch aufgelöst.</p>
          <p>§. 2.</p>
          <p>Unser Staats-Ministerium wird mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt.</p>
          <p>Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift nnd beigedrucktem Königlichen Insiegel.</p>
          <p>Gegeben Potsdam, den 5. December 1848.</p>
          <p>Friedrich Wilhelm.</p>
          <p>Das Staats-Ministerium.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Strotha. von Manteuffel. Rintelen. von der Heydt:</hi> </p>
          <p>An des Königs Majestät</p>
          <p>Ew. Königliche Majestät haben durch die Botschaft v. 8. v. M., aus den darin angeführten Gründen, den Sitz der zur Vereinbarnng der Verfassung berufenen Versammlung von Berlin nach
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0871/0003] seits die Besiegten im Februar, und andrerseits die Besiegten im Juni. Die Partei des Nationals hat sich ihren eigenen Untergang gegraben. Zu ihrem völligen Triumphe fehlte weiter nichts, als ein Präsident. In der Trunkenheit des Sieges im Februar und Juni glaubte sie das ganze Land für sich zu haben: alle Welt war ja republikanisch. Wer hätte es gewagt, sich königlich zu nennen? Aber jetzt, da Louis Napoleon Kandidat und ein Sammelnamen für königliche sowohl als kaiserliche geworden, stehen sich der Dynastie des Nationals alle andern feindseligen Dynastien als Konkurrenten gegenüber. Der Sieg der konkurrirenden Dynastien, der Sieg Napoleons über Cavaignac ist aber keineswegs der Sieg des Kaiserthums oder Königthums über die Republik; sondern es ist der Sieg der nationalen Republik über die Republik des Nationals, und muß nothwendig den Sturz der Gründer selbst, den Sturz Napoleons und Konsorten nach sich ziehen. Paris, 5. Decbr. Sämmtliche Journale beschäftigen sich ausschließlich mit Italien. Aber es herrscht eine solche Verwirrung unter ihnen daß es Mühe kostet sich aus ihren Irrgängen herauszufinden. — Das „Journal des Debats“ zweifelt an der Abreise des Papstes nach Malta. Pius IX. wolle es sicher bis zum Aeußersten kommen lassen, ehe er den italienischen Boden verließ. — Die Girardinsche „Presse“ will das römische Volk bereits züchtigen, indem sie es von den beiden Ferdinanden in Neapel und Wien zugleich angreifen läßt. Sie meldet: „Aus Turin ist eine Depesche angekommen, welche das französische Kabinet frägt, was es zu thun gedenke, wenn die Oestereicher, ohne Bologna anzugreifen, über Faenza, im Einverständniß mit dem Könige von Neapel direkt auf Rom losmarschiren?“ — Constitutionel und National lassen den Papst in Gaeta. — Das „Univers,“ offenbar am besten unterrichtet, hat Briefe aus Marseille erhalten, welche ihm von Personen aus der Umgebung des Papstes selbst geschrieben wurden. Hiernach schiffte sich der Papst nicht in Civita Vecchia ein, sondern begab sich wie schon erwähnt auf dem Landwege über Terracina nach Gaeta. Mehrere Kardinäle und Harcourt, schifften sich auf dem Tenare in Civita Vecchia ein, und vereinigten sich mit dem Papst in Gaeta. Harcourt eilte wahrscheinlich von Gaeta nach Neapel, um das dortige Kabinet von den Ereignissen genau zu unterrichten. Hieraus wird erklärlich, warum die letzten Depeschen an Cavaignac von Neapel aus geschrieben wurden. — Wie der „Semaphore“ aus Marseille vom 2. d. Mts. meldet, ist Hr. v. Corcelles, der außerordentliche Kommissarius Cavaignac's, am 1. Decbr. auf den „Osiris“ nach Civita Vecchia geeilt. Dem Militärkommando ist die Weisung zugegangen, daß die erste Brigade der ersten Division der Alpenarmee sich gegen Toulon und Marseille in Marsch setzt, um eventuell nach Italien übergeschifft zu werden. — In einer Extrabeilage desselben Blattes vom 2. Dez. heißt es: „‥‥Kapitän Cambiaggio, der das Dampfschiff Courrier Corse befehligt, läuft so eben in Marseille ein. Er verließ die Stadt Neapel am 27. Nov. und traf zu Gaeta den Pabst und seine Kardinäle, welche am 26. dahin geflüchtet. Sobald der König von Neapel die Ankunft des Pabstes in Gaeta erfuhr, bestieg er mit seiner Familie einen Staatsdämpfer und stattete Sr. Heiligkeit einen Besuch ab. Er bot ihm alle Dienste an. Wir wissen nicht, was der Papst ihm geantwortet, aber er behielt den Tenare zu seiner Verfügung im Hafen von Gaeta. — Die Gazette de France schreit heute in die Welt, daß die italienische Wiedergeburt mit Gift und Dolch beginne! Aus Turin sei gestern Abend ein Brief eingetroffen, welcher meldet, daß man dem Könige Karl Albert von Sardinien Gift beigebracht habe, woran er gestorben sei!!! Die Turiner Zeitungen vom 1. Dezbr., welche heute früh in Paris eintrafen, wissen davon keine Silbe. Nur der an der sardinisch-französischen Gränze erscheinende National Savoisien meldet, daß in Turin eine Ministeränderung stattgefunden habe. — In Genua große Gährung. — Der Universal-Moniteur bleibt stumm wie ein Fisch. Er veröffentlicht auch heute keine Depeschen aus Italien. — Der neue türkische Gesandte, Mehemed Pascha, ist aus Konstantinopel in Paris eingetroffen. — Cavaignac wird heute einem Bankett beiwohnen, das die ehemaligen Zöglinge des Kollegiums der h. Barbara (beim Pantheon), das so viele große Männer zog, unter sich geben. Raspail, der in Vincennes schmachtet, war Studienmeister in diesem famösen Kollegium, während die Cavaignac's dort ihre Studien machten. — Die Theatercensur will sich an die Nationalversammlung wenden, um ein Spezialgesetz zu erwirken, das die kommunistische Posse im Vaudeville: „Eigenthum ist Diebstahl!“ verbiete. — Georges Sand schleudert eine scharfe Philippika gegen Napoleon in der Reforme. — Der „Moniteur universel“ verkündet heute folgende Wahlen: Advokat Thomine-Desmazures (Calvados); Bugeaud und General Regnault (Charente Inferieure); Kapitain Rolland (Moselle); Advokat Boyer und Gustave de Marliave (Tarn); Raudot (Yonne). Die Theilnahme der Wähler stellt sich durch die amtlichen Zahlen als sehr flau heraus. Ney de la Moskawa und Jerome Bonaparte sind beide durchgefallen. — Seit gestern sind alle Kasernen in Paris mit einer Menge Congrevischer Brandraketen versehen worden. — Die Wittwe Rossi's ist mit ihren beiden Töchtern und zwei Erzpriestern oder Kardinälen (Piccolomini und Della Porta) mit dem „Mentor“ in Marseille gelandet. — „Der Tod Ibrahim Pascha's und der Regierungsantritt Abbas Pascha's unter dem immer noch lebenden Mehmed Ali bestätigen sich amtlich; doch verschwindet dieses Ereigniß bei der Pariser Präsidentenwahl und der Revolution in Rom fast gänzlich. — Das Vaudevilletheater am Börsenplatz zieht ganz Paris an sich, indem es eine Parodie von Proudhans: „Eigenthum ist Diebstahl“ aufführt So fade das Stück an sich ist, macht doch die Direktion vortreffliche Geschäfte damit, denn die Bürgerschaft läuft hin wie besessen. Sie will den Komunismus mit eigenen Augen ansehen! — In der Rue de Montorgeuil kams gestern zu wilden Auftritten. Einige Arbeiter riefen einem Detaschement Mobilgarde zu: „Ihr Henker Cavaignac's, euch soll der Teufel holen!“ mehr bedurfte es nicht, die Mobilen rannten auf ihren Wachtposten in der Nähe, holten Verstärkung und dann ging die Prügelei los, bei welcher viel Blut geflossen wäre, wenn die ganze Nachbarschaft nicht Partei für die Arbeiter genommen hätte. — Der „Peuple“ enthält, außer einem merkwürdigen Artikel über Cavaignac, eine schöne Ode auf Robert Blum. — Unter den 24. November (Mittags.) schreibt man an das Journal des Debats vom 4. December einen merkwürdigen Brief, worin es unter Anderem heißt: „‥‥ Seit dem 17. Nov. rückten die Ereignisse nicht vorwärts. Angekommen bereits bei dem Ziele der Revolution: Republik' und Sturz der weltlichen Herrschaft des Papstthums, halten die Führer in ihren Plänen einen Augenblick stille.“ Diese Stille benützt der Korrespondent zu einem Ueberblick der Ereignisse des vorhergehenden Tages wobei er ausruft: „Jener nächtliche Sturm gegen die Wohnung des Papstes, die kaum von 50 alten Schweizern bewacht war; jene Brandstoffe, mittels welcher man den Palast in Brand stecken wollte; jene bewaffneten Horden die bis zum Papst vordrangen und ihm eine Stunde Bedenkzeit bewilligten, ein demokratisches Ministerium zu bilden. etc. etc. Ach, ach, das Alles ist schrecklich“ etc. etc. Aus demselben Brife geht hervor, daß auch in Rom die ökonomischen Verhältnisse, die zerrütteten Staatsfinanzen, der beabsichtigte Verkauf der geistlichen Güter die Hauptrolle spielten. Auch Mamiami wird scharf mitgenommen. — Nationalversammlung. Sitzung vom 5. Dezember. Präsident Marrast. Das Protokoll wird verlesen. An der Tagesordnung ist die Aushebung von 80,000 Mann gewöhnlicher Rekruten aus der Masse von 1848 für die Land- und Seearmee. Ohne weiteres genehmigt. Ebenso einige andere Gesetzentwürfe rein lokaler Natur. Die Versammlung nimmt die Büdgetdiskussion wieder auf. Um 1/4 vor 3 Uhr besteigt Cavaignac mit Depeschen in der Hand die Bühne. (Tiefe Stille.) Cavaignac: Bürger Repräsentanten! Wir zeigen Ihnen an, daß wir eine Depesche erhalten hätten, die uns die Abreise des Pabstes aus Rom vom 24. zum 25. November und seine Flucht nach Gaeta meldete. Der Dämpfer Tenare hatte Befehl erhalten, sich zu seiner Verfügung zu stellen. Dieser Dämpfer lag eben vor Civita-Vecchia. Wir theilteu Ihnen ferner mit, daß es die Absicht des Pabstes sei, sich nach Frankreich zu begeben. Es bleibt uns nur übrig, Sie vom Inhalte der späteren Depeschen in Kenntniß zu setzen. Hr. v. Courcelles traf am 30. Novbr. in Marseille ein. Aus Neapel erhielten wir eine Depesche unseres Gesandten Harcourt, der sich von Rom dorthin begeben hatte, um das dortige Kabinet von den Vorfällen in Kenntniß zu setzen. Der Hof von Neapel hat den Pabst besucht in Gaeta. v. Corcelles hat sich unverzüglich nach Gaeta begeben. Der Pabst ist vollkommen frei. Darum haben wir beschlossen, dem Expeditionsgeschwader durch den Telegraphen Gegenbefehl zuzuschicken. Die Telegraphen spielen sehr schwierig wegen des schlechten Wetters. Unser Gesandter Harcourt befindet sich in Gaeta in der Umgebung des Pabstes, wo sich Hr. v. Corcelles mit ihm zu vereinigen hat. Darin besteht das Wesentlichste der eingelaufenen Depeschen. Die Versammlung kehrt hierauf zur Büdgetdebatte zurück. Alle Welt zieht sich jedoch in die Abtheilungen zurück. Inmitten schreitet man zu den Sekretärwahlen. Bedeau, Lacrosse, Bixio, Havin, Corbon und Goudchaux werden proklamirt. Bei näherer Betrachtung ergibt sich, daß obige Wahlen für 6 Vicepräsidenten und 2 Schreiber wieder vernichtet werden müssen, weil die Abtheilungen nicht in beschlußfähiger Zahl vorhanden gewesen. Daher wird die Wahl nochmals vorgenommen. Hierauf Fortsetzung der Büdgetdebatte, die einen sehr schläfrigen Gang nimmt. Marrast verkündet das Wahlresultat; es zeigt sich, daß auch diesmal nicht die genügende Zahl Stimmender da gewesen (80 hatten sich absichtlich des Stimmens enthalten. Somit abermals Annullirung der Wahl. Marrast hebt die Sitzung um 6 1/4 Uhr auf. Amerika. * Die „Amerika“ langte in Liverpool an, mit Briefen von New-York vom 22. Nov. Die Acadia erreichte Boston am 19. Nov. Da die Aufregung der Präsidentschaftswahl vorüber war, so herrschte in politischer Beziehung mehr als gewöhnliche Ruhe. Der Triumph General Taylor's war vollständig. Der Newyork-Herald, indem er von der Zusammensetzung des neuen Kongresses spricht, gibt die Whig-Majorität im Repräsentantenhause auf 23 Stimmen an. Das sogenannte „Wilmot-Proviso“ (in Betreff der Sklavenfrage in den neuen Territorien) wird in der herannahenden Session zu bedeutenden Kämpfen Anlaß geben. * Valparaiso, 30. Sept. In der Provinz Copiapo, an der Nordküste Chilis sind neue Silberminen entdeckt worden, die eine ungemeine Ausbeute versprechen. An 3000 Personen durchstreichen jenen Distrikt, wo das reiche Silbererz meist ganz nahe der Oberfläche zu finden sein soll. Die Entdecker sind arme Leute; sie haben indeß ein Anerbieten von 240,000 Dollars für Cedirung ihres Anrechts zurückgewiesen. An den stellvertretenden Oberprokurator zu Düsseldorf, Herrn von Ammon, Hochwohlgeboren. Die unterzeichneten Bürger Düsseldorfs, welche bereits in ihrer vormaligen Eigenschaft als Offiziere der hiesigen Bürgerwehr öffentlichen Protest gegen die ungesetzlichen Maßregeln des Regierungs-Präsidenten Herrn von Spiegel und des General-Lieutenants und Kommandeurs Herrn von Drigalski einlegten, sehen sich veranlaßt, im Interesse des tiefgekränkten Rechtes und Gesetzes nachstehende Eingabe an Ew. Hochwohlgeboren zu richten: Der Regierungs-Präsident Herr von Spiegel und der General-Lieutenant Herr von Drigalski haben in Gemeinschaft durch Erlaß vom 22. Nov. c. die Stadt und Sammtgemeinde Dusseldorf in Belagerungszustand erklärt und durch diese, aus falschen Voraussetzungen hervorgegangene Maßregel, welche für eine Stadt wie Düsseldorf, die keine Festung ist, jeden gesetzlichen Anhaltes entbehrt, mehrere von der Krone garantirten Rechte und Gesetze willkürlich verletzt. Als Entschuldigung für diese Gesetzesverletzungen wurden ihrerseits der aufgeregte Zustand der Gemeinde und die angeblich Seitens der Bürgerwehr vorgefallenen Ungesetzlichkeiten genannt. Von dem Grundsatze ausgehend, daß vom Volke verübte Ungesetzlichkeiten nimmermehr die Behörden ebenfalls zu Ungesetzlichkeiten berechtigen, glauben wir, diesem Verfahren um so mehr entgegentreten zu müssen, als die von jenen beiden Behörden angegebenen Gründe nur den oberflächlichsten Schein für sich haben und hinter diesem eine wohlüberlegte, absichtliche Kränkung der Gesetze verbergen. Besonders erscheinen die gegen die Bürgerwehr zum Vorwande genommenen Beschuldigungen im höchsten Grade nichtig. Herr von Spiegel hält zunächst die Permanenz-Erklärung derselben für einen hinlänglichen Grund, dieselbe auflösen und entwaffnen zu dürfen. Ohne auf die Motive einzugehen, welche die Bürgerwehr zu dieser Permanenz-Erklärung veranlaßten, bemerken wir nur, daß, wenn Herr von Spiegel darin eine Verletzung des §. 81 des Bürgerwehrgesetzes erblickte, ihm nichts weiter zustand, als gegen den Chef der Bürgerwehr nach Art. 10 der Criminal-Prozeß-Ordnung zu verfahren und das vermeintliche Vergehen vor die ordentlichen Gerichte zu bringen, wohin es nach §. 85 des Bürgerwehrgesetzes gehört. Sodann erwähnt Herr von Spiegel eines angeblich von vier Bürgerwehr-Offizieren auf die königl. Post verübten Attentates Wäre dieses Attentat, dessen Untersuchung bereits bei der richterlichen Behörde begonnen, auch wirklich verübt worden, so hatte doch Herr von Spiegel nicht das Recht, die ganze Bürgerwehr dafür verantwortlich zu machen, sondern dem Chef aufzugeben, nach §. 86 des betreffenden Gesetzes einzuschreiten. Erst wenn das Commando sich geweigert hatte, dieser Requisition Folge zu geben, konnte er darin eine offizielle Betheiligung der Bürgerwehr erblicken. Uebrigens hat dies Attentat nicht stattgefunden, wie auch die gerichtliche Entscheidung herausstellen wird, sondern haben die Bürgerwehr-Offiziere nur im Interesse der öffentlichen Ruhe und gesetzlichen Ordnung gehandelt. Endlich behauptet Herr von Spiegel, die Bürgerwehr habe sich gegen die gesetzlichen Gewalten und Behörden aufgelehnt, und scheut sich nicht, Beschlüsse und Plakate, welche von einigen der Bürgerwehr fremden Volksversammlungen ausgegangen, derselben willkürlich unterzuschieben. Wären nun aber auch alle jene, so leichtsinnig ausgesprochenen Beschuldigungen des Herrn von Spiegel begründet, so stand ihm nach §. 4 des Bürgerwehrgesetzes nichts weiter zu, als eine vorläufige vierwöchentliche Dienstenthebung auszusprechen. Statt dessen übergibt derselbe das Schicksal der Bürgerwehr den Händen des General-Lieutenants Herrn von Drigalski und dieser weiß nicht Eiligeres zu thun, als sich die nach §. 3 des Bürgerwehrgesetzes nur Sr. Majestät dem Könige zustehende Befugniß anzueignen und die Bürgerwehr aufzulösen, wobei derselbe sich noch weiter vergißt, und die Waffen derselben, die nach §. 3 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerwehrgesetzes vom 17. Okt. d. J. im Besitze der Gemeinde verbleiben sollen, sich eigenmächtig zueignet. Während so diese beiden Behörden die gesetzlichen Mittel zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung überall versäumten und verschmähten und zu Ungesetzlichkeiten ihre Zuflucht nahmen, beraubten sie zugleich durch die Auflösung der Bürgerwehr die verfassungsmäßige Freiheit ihres natürlichen Schutzes und übergaben die Stadt einer willkürlichen Militärherrschaft, als welche wir den Belagerungszustand bezeichnen, der in seiner vollen Anwendung eine Suspension des bürgerlichen Rechtszustandes mit sich führt. Die Verordnung des General-Lieutenants von Drigalski läßt nur ausnahmsweise die gesetzlich bestehenden Behörden in ihren Funktionen verbleiben. Aus allem diesem ergibt sich nun, daß die Herren von Spiegel und von Drigalski weder hinlänglich veranlaßt noch rechtlich befugt waren: a. den Belagerungszustand auszusprechen; b. die Bürgerwehr aufzulösen; c. andere, die gesetzlichen Freiheiten beschränkende Bestimmungen, wrlche sie folgerichtig an die ersteren Gesetzesverletzungen anknüpften, zu erlassen. Herr von Spiegel und Herr von Drigalski haben demnach, indem sie den Belagerungszustand aussprachen, eine willkürliche, sowohl die staatsbürgerlichen Rechte als die Verfassung des Reiches verletzende Handlung vorgenommen. Vergehen gegen Art. 114 des St.-G.-B. Sie haben ferner sich in die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt eingemischt, indem sie eine Verordnung erließen, die eine gesetzgebende Verfügung enthält. Vergehen gegen Art. 130 des St.-G.B. Herr v. Spiegel hat demnach hier nicht blos in eigener Person gehandelt sondern hat die gesetzwidrige Maßregel in Gemeinschaft und Verabredung mit einer andern Behörde, der ein Theil der öffentlichen Gewalt anvertraut ist, verordnet. Vergehen gegen Artikel 123. Ja, er hat als Regierungspräsident mit dem Chef eines Militärkorps diese Verabredung zu einer gesetzwidrigen Maßregel getroffen. Vergehen gegen Art. 124. Ferner hat Herr v. Spiegel die Ungesetzlichkeiten des Hrn. v. Drigalski durch seine Autorität geschützt, während es seine Pflicht erheischte, denselben Einhalt zu thun Vergehen gegen Art. 198 des St.-G.-B. Der General-Lieutenant v. Drigalski hat nun seinerseits durch Publikandum vom 22. Nov. d. J. alle Vereine zu politischen und socialen Zwecken aufgehoben und damit das Gesetz vom 6. April § 4 verletzt. Er hat sich damit einen willkürlichen Eingriff in die Rechte des Staatsbürgers zu Schulden kommen lassen. Vergehen gegen Art 114 des St.-G.-B. Derselbe hat ferner mit der, wie oben motivirt, ihm nicht zustehenden Auflösung der Bürgerwehr, zugleich den § 2 des Bürgerwehrgesetzes verletzt, in welchem es heißt, daß, außer den im Gesetze vorgeschriebenen Fällen, die Bürgerwehr in allen Gemeinden des Königreichs bestehen solle. Ebenfalls gegen Art 114 des St.-G.-B. Sodann hat Hr. v. Drigalski ein Kriegsgericht gegen Civilpersonen eingesetzt und hat dadurch § 5 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit verletzt, welcher lautet: „Niemand darf vor einen andern als den im Gesetze bezeichneten Richter gestellt werden. Ausnahmsweise und außerordentliche Kommissionen sind unstatthaft. Keine Strafe kann angedroht oder verhängt werden, als in Gemäßheit des Gesetzes“ Diese Bestimmung kann nie und nimmer aufgehoben werden, es wäre denn durch die legislative Gewalt selber. Sogar in Fällen des Krieges oder Aufruhrs nicht, also gerade in den Fällen nicht einmal, welche ordentlicher Weise Belagerungszustände herbeiführen. Ebenfalls Vergehen gegen Art. 114. — Dasselbe Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit bestimmt nun § 9, daß keine vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig sei, um öffentliche Civil- und Militärbeamten wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtbefugnisse verübten Verletzungen dieses Gesetzes gerichtlich zu belangen Indem wir schließlich noch bemerken, daß die nachträglich und durch falsche Berichte an das Staatsministerium erwirkte Kabinetsordre vom 25. Nov. d. J. unmöglich die Gesetzesverletzungen vom 22. Nov. d. J. mildern kann, im Gegentheil das Schuldbewußtsein der beiden mehrgenannten Herren bekundet, bitten wir Ew. Hochwohlgeboren ohne Rücksicht der Personen und des Amtes, welches dieselben bekleiden, den schwergekränkten Staatsbürgerrechten und Gesetzen Genugthuung zu verschaffen. Düsseldorf, den 2. Dezember 1848. (Folgen die Unterschriften). Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln. Sitzung vom 5. Dezember. Die Mutter Robert Blums hat das Anerbieten der Versetzung als Pensionärin 1. Kl angenommen und wird ihrem bei dieser Gelegenheit ausgesprochenen Wunsche, mit zwei im Bürgerspital befindlichen Freundinnen zusammen leben zu dürfen, entsprochen. Der Gemeinderath ertheilt die Autorisation zur Einlassung wider die Klage auf Ersatz des Schadens, der durch Umpflasterung des Ursulaklosters an der dort befindlichen Gartenmauer entstanden sein soll. Die Rodung des Escher Busches durch städtische Arbeiter unter den von der Armenverwaltung aufgestellten Bedingungen wird genehmigt. Der Gemeinderath genehmigt das Alignement von vier in der Casinostr zu errichtenden Wohngebäuden, so wie des auf der Breitstraße sub. Nr. 109. gelegenen Hauses. Derselbe bestätigt die Statt gehabte Vergantung des für das Bürgerspital anzufertigenden neuen Ei[s]engitters, verordnet ferner daß die Thore desselben nachträglich vergantet werden. Handelsnachrichten. _ [Artikel ohne Rubrik] Verordnung, betreffend die Auflösung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. haben aus dem beifolgenden Berichte Unseres Staats-Ministeriums über die letzten Sitzungen der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung zu Unserem tiefen Schmerze die Ueberzeugung gewonnen, daß das große Werk, zu welchem diese Versammlung berufen ist, mit derselben, ohne Verletzung der Würde Unserer Krone und ohne Beeinträchtigung des davon unzertrennlichen Wohles des Landes, nicht länger fortgeführt werden kann. Wir verordnen demnach, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt: §. 1, Die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung wird hierdurch aufgelöst. §. 2. Unser Staats-Ministerium wird mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift nnd beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Potsdam, den 5. December 1848. Friedrich Wilhelm. Das Staats-Ministerium. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Strotha. von Manteuffel. Rintelen. von der Heydt: An des Königs Majestät Ew. Königliche Majestät haben durch die Botschaft v. 8. v. M., aus den darin angeführten Gründen, den Sitz der zur Vereinbarnng der Verfassung berufenen Versammlung von Berlin nach

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 163. Köln, 8. Dezember 1848, S. 0871. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz163_1848/3>, abgerufen am 21.11.2024.