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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 159. Köln, 3. Dezember 1848. Zweite Ausgabe.

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"das Wellenspritzen der Freiheit halten," aber wir wissen auch, daß sie die fast unvermeidlichen Begleiter tiefer Leidenschaften in der Epoche welterschütternder Ereignisse sind, daß sie bei unfreien Völkern viel roher und blutiger hervortreten, und daß an ihrem Erscheinen unter uns viel mehr die vergangene Zeit der Unterdrückung, als die emporstrebende Freiheit die Schuld trägt. -- Und kennt denn Herr Bassermann die Quellen und Ursachen, aus welchen nach der Märzrevolution die Straßen-Krawalle hervorgingen? -- Es herrscht ja darüber ein großes Dunkel selbst für den aufmerksamen Berliner Beobachter; und wir können nicht annehmen, daß Herr Bassermann in diesen Zusammenhang der Dinge trotz seines scharfen Instinktes tiefer eingedrungen ist, als eine fortgesetzte Beobachtung an Ort und Stelle. -- Wir können schon deshalb dem Herrn Bassermann durchaus kein kompetentes Urtheil über die Berliner Zustände einräumen, weil es ihm auch nicht einmal eingefallen, darüber nachzudenken, woher denn wohl die Störungen der äußerlichen Ordnung und der von ihm so hochgeschätzten Ruhe, dieser ersten Bürgertugend in früheren Zeiten, gekommen sein mögen. --

Wie sind der Meinung, daß die mit einer politischen Revolution unzertrennlich verbundenen Leidenschaften allerdings in den letzten Monat n nachgewirkt haben, weil ausreichende Gründe in der Haltung der Regierung vorlagen, das Mißtrauen der Berliner Bevölkerung wach zu erhalten. Dazu kam, daß den städtischen Behörden, welche in so aufgeregten Zeiten feste und kräftige Stützpunkte für das öffentliche Vertrauen bilden mußten, schon aus der Zeit vor der Märzrevolution, der öffentliche Glaube an ihren Freiheitssinn und ihre Energie fehlte. Durch Haltungslosigkeit und Schwäche zogen diese Behörden so wie alle übrigen die Bevölkerung der Hauptstadt in immer größere Schwankung und Unsicherheit hinein -- Die Berliner Bürgerwehr that überall, wo sie gut geführt wurde, ihre Schuldigkeit, und bewahrte durch unermüdliche Anstrengungen und große Opfer die Stadt vor den Gefahren, welchen sie durch die vollständige Anarchie von Oben ausgesetzt war. Im Vergleich zu dieser Anarchie ist die Haltung der eigentlichen Volksmasse in der That eine wahrhaft bewunderungswürdige gewesen; sie hat von unten aufkeimende Exzesse sehr bald erdrückt. Auf die Freiheit der Berathungen und Abstimmungen aber in unserer Nationalversammlung haben diese Exzesse niemals einen nachweisbaren Einfluß geübt; oder Herr Bassermann müßte denn die Vertreter des preußischen Volkes, tapfere und muthige Männer, der Feigheit bezüchtigen wollen. Wie leichtgläubig Herr Bassermann ist, wie gern er sich Mährchen erzählen läßt und daran glaubt, beweiset seine Erzählung von den kurzen Messern und Handbeilen, mit welchen auf das Verlangen eines Volksredners Tausende von Menschen eines Abends am Schauspielhause erschienen Es kann das nur eine Episode aus dem Traume eines Republikaners sein, den Herr Bassermann mit seinem reaktionären Instinkte belauscht hat. -- Jede Behauptung in dem Berichte, welchen die deutsche Nationalversammlung zu Frankfurt aus dem Munde ihres diplomatischen Agenten zu vernehmen Geduld und Zett fast verschwendet hat, trägt an sich den Stempel thörichter Leichtgläubigkeit und erbarmenswerther Uebertreibung; das Ganze ist ein Gewebe von Entstellung und Verwirrung, in welchem sich nur der beschränkteste Unterthanenverstand gefangen nehmen lassen kann.

Der Gesichtskreis des Herrn Bassermann wird heiter, als er die Truppen unter General Wrangel in Berlin einrücken sieht; die Stadt gewinnt ihm zufolge alsbald ein verändertes Ansehen, was seine Richtigkeit hat; denn 15,000 Mann Truppen mit der gehörigen Artillerie auf Straßen und Plätzen aufgestellt, müssen die Physiognomie einer Stadt verändern, die Straßen lebhafter machen. Wenn Herr Bassermann von dem wiedergekehrten Gefühl der Sicherheit bei den Bürgern spricht, so kann er damit nur die Sicherheit meinen, welche Jemand empfindet, der in's Gefängniß gesteckt worden ist.

Was der Berliner Bürger von dieser Sicherheit im Belagerungszustande hielt, konnte der Frankfurter Agent leicht bei der Bürgerwehr und allen für das öffentliche Wohl und die Freiheit besorgten Einwohnern der Stadt in Erfahrung bringen; er benutzte indeß seine Zeit zu vergeblichen Vermittelungsversuchen, und entnahm daraus Stoff zur Erzählung von Mährchen, die er der deutschen National-Versammlung auftischte.

Doch kommen wir zum Schluß mit Herrn Bassermann: er ist nach Berlin gereist, und hat sich hier mehrere Tage ruhig und gefahrlos aufhalten können, trotz der von ihm entdeckten Anarchie, während seine früheren Collegen, die Herren Hecker und v. Itzstein, zur Zeit der dem Herrn Bassermann erwünschten Polizeiruhe die Stadt augenblicklich verlassen mußten; er erblickt den Traum eines Republikaners an den S[t]raßenecken, und wird dadurch vollkommen verwirrt; er sieht nur noch Banditen in der Berliner Bevölkerung mit Beilen, Messern, Stricken, Brandfackeln, erblickt die Laternenpfähle voll von Leichen, und kehrt mit diesen gräulichen Bildern seiner Phantasie nach Frankfurt zurück, um die dortige Versammlung mit einem traurigen Pilgerbericht über Berliner Zustände zu unterhalten. --

Wir vermögen in dem Bassermann'schen Berichte über Berliner Zustände höchstens flüchtige Reiseeindrücke, die aller Wahrheit entbehren, zu erblicken, und müssen gegen die Tendenz desselben auf's Entschiedenste protestiren, mag nun derselbe aus Selbsttäuschung oder, was wir nicht annehmen mögen, aus Böswilligkeit entsprungen sein. --

Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln.

Außerordentliche Sitzung vom 2. Dezember 1848.

Der Vorsitzende verlas ein Schreiben des Herrn Kusters aus Leipzig vom 17. vorigen Monats, wonach sich dorten ein Comite zur Unterstutzung der Hinterbliebenen von Robert Blum gebildet hat, welches beabsichtigt, für die als Pensionärin 2. Klasse im hiesigen Bürgerhospital lebende Mutter von Robert Blum Fürsorge zu treffen und ihr durch diesseitige Vermittelung einen Geldbetrag zu überweisen.

Der Gemeinderath beschließt, daß die Stadt Köln die Verpflegungskosten der Frau Blum übernehme und beauftragte, nach Beseitigung des Antrags eines Mitgliedes, derselben durch eine Deputation des Gemeinderaths Kenntniß von diesem Beschlusse zu geben, die anwesenden Mitglieder der Hospitalverwaltung, der Pensionärin anheim zu stellen, ob sie aus der 2. in die 1. Verpflegungsklasse übergehen wolle. Dem Comite zu Leipzig soll es überlassen bleiben, inwiefern dasselbe die Bewilligung von Geldbeträgen für die Mutter des Robert Blum dennoch für gut halte.

Der von einem Mitgliede g[e]stellte Antrag, die unterm 18. v. M. durch eine Deputation an Se. Majestät den König gesendete, aber nicht in dessen Hande gelangte Adresse, nachträglich einzusenden, wurde von der Versammlung mit 16 gegen 6 Stimmen abgelehnt.

Die "Rheinische Volks-Halle" enthält folgende Erklärung:

Einer verehrlichen Redaktion der "Rheinischen Volks-Halle".

In Nr. 155 der "Neuen Rheinischen Zeitung" ist die Vermuthung ausgesprochen, als sei ich bei der Redaktion Ihres Blattes betheiligt. Sie wurden mir eine große Gefälligkeit erzeigen, wenn Sie in Ihrem Blatte sich darüber aussprechen wollten, ob ich jemals in einem und in welchem Verhältnisse zu demselben gestanden oder noch stehe?

Köln, den 1. Dezember 1848.

v. Hontheim.

Unter dem Ausdruck des Bedauerns, Herrn Hontheim nicht zu unsern Mitarbeitern zu zählen, bezeugen wir, daß der "Rheinischen Volks-Halle" bis heute auch noch nicht eine Zeile von der Handschrift des genannten Herrn zugekommen ist.

Köln, den 1. Dezember 1848.

Der Herausgeber der "Rheinischen Volks-Halle."

Als Abonnent Ihrer Zeitung erlaube ich mir, Ihnen nachstehendes Faktum zu übersenden mit der Bitte, ihm in Ihrem Blatte ein bescheidenes Plätzchen einzuräumen.

Ich schickte untenstehende Annonce zum Intelligenz-Comtoir zur Insertion, von dort mußte dieselbe erst zu einem General gebracht werden, von wo dieselbe zurückgegeben wurde mit dem Bemerken, das Polizei-Präsidium hat darüber zu bestimmen; im Polizei-Präsidium wurde ganz kurz geantwortet: Nein!!!

Es lassen sich daran so mannichfache Bemerkungen knüpfen, als: v. Bardeleben hat die Censur nicht übernehmen wollen, es mußte also ein willigerer Diener gesucht werden, und der fand sich in der Person des v. Hinkeldey; zweitens ist die Preßfreiheit nicht aufgehoben und dabei hier Censur eingeführt, wo doch ein Jeder für die Artikel, die er einrücken läßt, verantwortlich ist.

Ich überlasse es Ihnen, diesen Aufsatz dem Publikum in einer anderen Fassung zu geben, da ich weder Schriftsteller bin, noch die gehörige Ruhe habe, bei diesen Gewaltmaßregeln mit kaltem Blute zu schreiben.

Meine Annonce lautet folgendermaßen:

Demokratische Bier-Halle.

Königstraße Nr. 53.

Einem geehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß mir heut ein lithographirter Befehl des Kgl. Polizei-Präsidiums zugekommen, laut Ukas des General Wrangel, mein Lokal um 10 Uhr Abends zu schließen, widrigenfalls --. Ich lade daher ein geehrtes Publikum ein, mich bis zu der gnädigst festgestellten Zeit mit recht zahlreichem Besuch zu beehren. Mein Bier ist sehr gut.

Berlin, den 24. Novbr. 1848. A. de. Layal.

Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]
Frucht- und Fourage-Preise vom 16. bis 30. Nov. [irrelevantes Material]

Civilstand der Stadt Köln.

28. Nov.

Geburten.

Gertr., T. v. Jacob Ewerth, Eisengießer, Weberstr., -- Gertr Hubert., T. v. Rein. Reimbold, Buchb., unter Goldschm. -- Auguste Christ. Alwine, T v. Karl Friedr. Schultz, Kfm, Heumarkt. -- Franc., T. v. Peter Zäh, Tischlerges., Weberstr. -- Friedr. Wilh., S. v. Joh. Abrah. Esser, Maurer, Gereonsw. -- Jacob, S. v. Jacob Bettendorf, Schreinerm., Marienpl. -- Phil. Peter, S. v. Phil. Frings, Plattirer, Johannstr. -- Hub, S. von Joh. Bern. Hünlinghof, Zuckerarb, Eigelst. -- Pet, S. v. Friedr. Ohlemacher, ohne Gew., Weiherstr. -- Ein unehel. Mädchen.

Sterbefälle.

Anna Helena Breuer, 78 J. alt, unverh., Andreaskl. -- Karl Albert Stuckart, 1 J. 4 M. alt, Weidenbach-Kaserne. -- Cathar. Westermann, geb. Böning, 62 J alt, Hochstr. -- Joh. Adam Gehlen, Drechsler, 26 J alt, verheir., Hahnenstr. Ludw. Becher, 8 M. alt, Bayenstr. -- Margar. Müller, 1 J. 10 M. alt, Maximinenstr. -- Joh. Wilh. Spiritus, Sanitätsrath und Kreis-Physikus zu Solingen, 62 J. alt, verheir., Waidm. -- Auguste Weidlich, Wittwe Ickes, 35 J. alt, Thieboldsg.

Anzeigen.

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 2. Dezember 1848.

Abgefahren: A. Hartmann nach Bingen und Frankfurt.

In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Joh. Linkewitz. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach und Neuwied J. Krämer u. H. Schumacher. Nach Koblenz, der Mosel und Saar Jos. Zeiler. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar. J. M. Hain. Nach Mainz Ant Bender. Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Obermain M. Roth. Nach Worms und Mannheim Wwe. A. Dunk. Nach Heilbronn F. Müssig. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermann.

Nach Rotterdam Kapt. Cösen Köln Nr. 15.
Nach Amsterdam Kapt. Kalfs Köln Nr. 2.
Rheinhöhe am 2. Dez. 9' 6 1/2".

Bekanntmachung.

Da es den bisherigen Bemühungen ungeachtet noch nicht gelungen ist, die Verfertiger der hin und wieder zum Vorscheine gekommenen falschen preußischen Banknoten a 25 Thlr. und 50 Thlr. zu entdecken, so wird hiermit Jedem, der zuerst einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falscher preußischer Banknoten den Behörden dergestalt anzeigt, daß er zur Untrrsuchung und Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung von dreihundert Thalern, und wenn in Folge der Anzeige auch die Beschlagnahme der zur Verfertigung der falschen Banknoten benutzten Formen, Platten und sonstigen Geräthschaften erfolgt, eine Erhöhung dieser Belohnung bis zu fünfhundert Thalern zugesichert. Wer Anzeigen dieser Art zu machen hat, kann sich an jede Orts-Polizei-Behörde wenden und auf Verlangen der Verschweigung seines Namens sich versichert halten, in so fern diesem Verlangen ohne nachtheilige Einwirkung auf das Untersuchungs-Verfahren zu willfahren ist. Zugleich wird hierdurch die Mitwirkung des Publikums mit dem Anheimgeben in Anspruch genommen, bei dem Empfange von preußischen Banknoten deren Buchstaben, Nummer, Betrag und den Zahlenden sich zu merken, was, da alle Banknoten über großere Summen lauten (zu 25 Thlr., 50 Thlr., 100 Thlr. und 600 Thlr.), in der Regel ohne zu große Mühe thunlich ist. Es wird dies wesentlich dazu beitragen, dem Verbrecher auf die Spur zu kommen und den Ersatz des Schadens zu erlangen.

Berlin, 10. August 1848.

Der Chef der preußischen Bank.

Im Allerhöchsten Auftrage: (gez.) v. Lamprecht.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit republizirt.

Berlin, 21. Nov. 1848.

Der Chef der preußischen Bank.

In Vertretung: (gez.) v. Lamprecht.

Zu verkaufen eine eiserne Achse, zwei kupferne 8 Pfund schwere Büchsen, Friesenstraße Nr. 85.

Brodpreis der Stadt Köln.

Vom 3. bis zum 9. Dez.

Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 6 Pf.

Köln, 3. Dez. 1848.

Der interimistische Polizei-Direktor, Geiger.

Bekanntmachung.

Mittelst Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (G.-S. Nr. 29 pr. 1848) ist vorgeschrieben worden, daß die preuß. Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlung in Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in kleinen Beträgen eine wesentliche Erleichterung gewahrt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen können, als bei der baaren Versendung. -- Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls erforderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dez d. J. zur Ausführung kommen. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: Jede preuß Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern einschließlich, in kassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief-Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nach Orten innerhalb des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen. Fur die richtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post-Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern. Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers. Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk: "Hierauf eingezahlt ....Thlr. ....Sgr. ....Pf." enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrückt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen. Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt. Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthalten, ferner auf rekommandirte Briefe und auf Packet-Adressen, es mögen zu denselben ordinäre oder geldwerthe Packete gehören, werden vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. Vorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf baare Einzahlungen Statt gefunden haben, nur mit den Fahrposten und den denselben gleichzuachtenden Postengattungen versandt werden. Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief-Adresse behändigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der Statt gefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Briefträger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Bestellung des Auslieferungsscheines zu einem Geldbriefe. Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger findet, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht Statt. Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Land-Briefträger zur Auszahlung an die Adressaten mitgegeben werden. Wenn ein Brief, auf welchem eine Einzahlung Statt gefunden hat, nach dem Abgangsorte zurückkommt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zurückgegeben. Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der Brief an die Retour-Oeffnungs-Kommission. Kann auch auf diesem Wege der Absender nicht ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufgefordert. Meldet sich der unbekannte Absender nicht, so wird der Brief dem General-Postamte eingereicht und der eingezahlte Betrag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. Die Porto-Tare für dergleichen Uebermittelungen setzt sich zusammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nach den gewöhnlichen Sätzen und 2) aus der Einzahlungs-Gebühr. Die Einzahlungs-Gebühr beträgt als Minimum, nämlich für eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler incl. 1/2 Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 1/2 Sgr. Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder unfrankirt aufzugeben; doch kann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden. Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vorschriften erhoben. Die Einzahlungs-Gebühr bleibt sich für alle Entfernungen gleich. Bei zurückzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto und die Gebühr nur für den Hinweg, nicht aber für den Rückweg erhoben. Wenn Behörden, Corporationen oder Personen eine portofreie Rubrik gebrauchen, so kann dieselbe nur auf den Brief Anwendung finden. Die Gebühr für die Einzahlung muß auch in solchen Fällen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe gleich. Für Beträge, welche durch die Landbriefträger überbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. Sobald die Erfahrung das Bedürfniß der einzelnen Post-Anstalten an Zahlungsmitteln für solche Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Postamt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Instrukttion versehen worden. Es kann indeß in der ersten Zeides Bestehens der neuen Einrichtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn gleich solche Fälle thunlichst vermieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschädigungs-Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erhoben werden können.

Berlin, 23. November 1848.

General-Postamt.

Die rühmlichst bekannten Stollwerk'schen Brustkaramellen deren treffliche Wirkung sich ganz besonders gegen Heiserkeit, Halsweh und selbst bei schmerzhaftem Auswurf ununterbrochen als ein probates Hausmittel bewährt, und die ihre wohlthuende Kraft dadurch äußern, daß sie für den Leidenden bei ihrem angenehmen aromatischen Geschmacke ein linderndes Mittel bilden, haben sich fortwährend einer so entschiedenen Theilnahme von Seiten des Publikums zu erfreuen, daß dieselben nicht allein in ganz Deutschland, sondern auch in den meisten übrigen Ländern Europa's mit dem günstigsten Erfolge fortwährend verkauft werden, Ich glaube daher auch eine Pflicht gegen alle diejenigen zu erfüllen, welche an den oben erwähnten Uebeln leiden, die von mir fabrizirten Brustkaramellen wiederholt zu empfehlen.

Ich enthalte mich aller weiteren Anpreisungen, da die Karamellen sich durch ihre vortreffliche Wirkung bei allen Konsumenten ungewöhnlichen Ruf und Empfehlung erworben haben, und sich Jeder leicht von der Wahrheit des Gesagten durch einen keineswegs kostspieligen Versuch überzeugen kann

Zur Erleichterung meiner geehrten Abnehmer habe ich in den meisten Städten Europa's Niederlagen errichtet, so auch hier in Köln bei den Herren

C. J. Hoegel, Bobstraße 20
W. T. Kirchner, Hochstraße 78.
W. A. Hospelt, Apostelstraße 9.
H. Gerhartz, Altenmarkt 73.
J. Sauset, unter Kasten.
G. Tonger, Marzellenstraße 1.

Dieselben sind nur in meinen mehrmals öffentlich bekannt gemachten Niederlagen und in Köln nur bei mir und den oben Bezeichneten das Paket a 4 Sgr. oder 14 Kreuzer zu haben.

Franz Stollwerck, Hoflieferant, Schildergasse Nr. 49

Herr Heuser und Hölterhof, Sie suchen die Mitglieder der Eiser'schen Gesellschaft stets zu verdächtigen. Sind darin auch nicht so reiche und große Leute wie in den Kreisen, worin Sie sich bewegen, so sind darin auch nicht so große Verräther und Schurken, als unter Ihren Genossen.

Ein Mann von Eiser.

Als Mittelspersonen zur Ausstreuung unwahrer Gerüchte in Betreff der hiesigen Demokraten, bedient man sich jetzt moralisch verdächtiger, unter polizeilicher Aufsicht stehender Subjekte So hörte man gestern an vielen Orten erzählen, daß man am Abend in der demokratischen Gesellschaft "mehre Spione (Menschen?) morden wolle" -- u. s. w Das moralische Gefühl der Soldaten aber fürchtend wurde diesen beim Appell mitgetheilt, die Demokraten hätten sich in zwei Parteien getheilt, welche am Abend ihre Kräfte gegenseitig erproben würden etc. Hieran knüpfte sich der natürliche Rath, den Verein nicht zu besuchen. Später! Später!

Anfrage.

Sind die Häuser auf dem Neumarkt und der daran gelegene Holterhof in der Hagel-Assekuranz versichert?

Herr Hölterhof.

Was kosten die 12,000 Thaler?

Zum Abrechnen gehören zwei.

(Siehe Kölnische Zeitung 1. Beilage Nr. 323).

Der Freund der Naturwissenschaft wird ersucht, uns zu sagen, ob im Stalle der beiden hölzernen Schimmel keine Esel sind.

Auf Häuser werden gute Obligationen billig angekauft bei Hol-ter-Hof. Näheres beim Allg.-Adr.-Comptoir Rathhausplatz.

Bitte! bitte! Herr Stollwerk, geben Sie doch bald den 1. Akt aus:

"Bange machen gilt nicht" von Heuser und Hölterhof. Mehrere Damen

Bange machen gilt nicht, aus dem Leben von M. Hölterhof.

Franz Raveaux!

Antworten Sie doch auf die Erbärmlichkeiten eines Klüngler nicht: und denken Herr verzeih Ihm, denn er weiß nicht was er thut.

Verkauf dreier Pianoforte's.

Von 120 Thlr., 110 Thlr. und 90 Thlr.

Domhof Nr. 13 bei Späner.

Ein Küfer-Kellner gesucht, bei Halin in der Börse.

Frankfurter Hof in Köln.

Unmittelbar am Justizgebäude gelegen, empfiehlt sich bei Gelegenheit der, den 27. c. begonnenen Assisen-Verhandlungen.

E. Leonhard.

ENGLISCHER HOF in Cöln.

Casinostrasse Nr. 1.

Empfiehlt einem reisenden Publikum auf's Angelegentlichste.

Herm. Jos. Thibus.

Börse bei Halin.

Heute und jeden Sonntag Mittags und Abends große Harmonie.

Samstag, Sonntag und Montag Rehbraten, Hasenbraten, Schellfische mit Kartoffeln, Bückinge mit Eier etc. bei einem guten Schoppen in der oberländischen Küche, Langgasse 1.

Der Gerant: Korff.

„das Wellenspritzen der Freiheit halten,“ aber wir wissen auch, daß sie die fast unvermeidlichen Begleiter tiefer Leidenschaften in der Epoche welterschütternder Ereignisse sind, daß sie bei unfreien Völkern viel roher und blutiger hervortreten, und daß an ihrem Erscheinen unter uns viel mehr die vergangene Zeit der Unterdrückung, als die emporstrebende Freiheit die Schuld trägt. — Und kennt denn Herr Bassermann die Quellen und Ursachen, aus welchen nach der Märzrevolution die Straßen-Krawalle hervorgingen? — Es herrscht ja darüber ein großes Dunkel selbst für den aufmerksamen Berliner Beobachter; und wir können nicht annehmen, daß Herr Bassermann in diesen Zusammenhang der Dinge trotz seines scharfen Instinktes tiefer eingedrungen ist, als eine fortgesetzte Beobachtung an Ort und Stelle. — Wir können schon deshalb dem Herrn Bassermann durchaus kein kompetentes Urtheil über die Berliner Zustände einräumen, weil es ihm auch nicht einmal eingefallen, darüber nachzudenken, woher denn wohl die Störungen der äußerlichen Ordnung und der von ihm so hochgeschätzten Ruhe, dieser ersten Bürgertugend in früheren Zeiten, gekommen sein mögen. —

Wie sind der Meinung, daß die mit einer politischen Revolution unzertrennlich verbundenen Leidenschaften allerdings in den letzten Monat n nachgewirkt haben, weil ausreichende Gründe in der Haltung der Regierung vorlagen, das Mißtrauen der Berliner Bevölkerung wach zu erhalten. Dazu kam, daß den städtischen Behörden, welche in so aufgeregten Zeiten feste und kräftige Stützpunkte für das öffentliche Vertrauen bilden mußten, schon aus der Zeit vor der Märzrevolution, der öffentliche Glaube an ihren Freiheitssinn und ihre Energie fehlte. Durch Haltungslosigkeit und Schwäche zogen diese Behörden so wie alle übrigen die Bevölkerung der Hauptstadt in immer größere Schwankung und Unsicherheit hinein — Die Berliner Bürgerwehr that überall, wo sie gut geführt wurde, ihre Schuldigkeit, und bewahrte durch unermüdliche Anstrengungen und große Opfer die Stadt vor den Gefahren, welchen sie durch die vollständige Anarchie von Oben ausgesetzt war. Im Vergleich zu dieser Anarchie ist die Haltung der eigentlichen Volksmasse in der That eine wahrhaft bewunderungswürdige gewesen; sie hat von unten aufkeimende Exzesse sehr bald erdrückt. Auf die Freiheit der Berathungen und Abstimmungen aber in unserer Nationalversammlung haben diese Exzesse niemals einen nachweisbaren Einfluß geübt; oder Herr Bassermann müßte denn die Vertreter des preußischen Volkes, tapfere und muthige Männer, der Feigheit bezüchtigen wollen. Wie leichtgläubig Herr Bassermann ist, wie gern er sich Mährchen erzählen läßt und daran glaubt, beweiset seine Erzählung von den kurzen Messern und Handbeilen, mit welchen auf das Verlangen eines Volksredners Tausende von Menschen eines Abends am Schauspielhause erschienen Es kann das nur eine Episode aus dem Traume eines Republikaners sein, den Herr Bassermann mit seinem reaktionären Instinkte belauscht hat. — Jede Behauptung in dem Berichte, welchen die deutsche Nationalversammlung zu Frankfurt aus dem Munde ihres diplomatischen Agenten zu vernehmen Geduld und Zett fast verschwendet hat, trägt an sich den Stempel thörichter Leichtgläubigkeit und erbarmenswerther Uebertreibung; das Ganze ist ein Gewebe von Entstellung und Verwirrung, in welchem sich nur der beschränkteste Unterthanenverstand gefangen nehmen lassen kann.

Der Gesichtskreis des Herrn Bassermann wird heiter, als er die Truppen unter General Wrangel in Berlin einrücken sieht; die Stadt gewinnt ihm zufolge alsbald ein verändertes Ansehen, was seine Richtigkeit hat; denn 15,000 Mann Truppen mit der gehörigen Artillerie auf Straßen und Plätzen aufgestellt, müssen die Physiognomie einer Stadt verändern, die Straßen lebhafter machen. Wenn Herr Bassermann von dem wiedergekehrten Gefühl der Sicherheit bei den Bürgern spricht, so kann er damit nur die Sicherheit meinen, welche Jemand empfindet, der in's Gefängniß gesteckt worden ist.

Was der Berliner Bürger von dieser Sicherheit im Belagerungszustande hielt, konnte der Frankfurter Agent leicht bei der Bürgerwehr und allen für das öffentliche Wohl und die Freiheit besorgten Einwohnern der Stadt in Erfahrung bringen; er benutzte indeß seine Zeit zu vergeblichen Vermittelungsversuchen, und entnahm daraus Stoff zur Erzählung von Mährchen, die er der deutschen National-Versammlung auftischte.

Doch kommen wir zum Schluß mit Herrn Bassermann: er ist nach Berlin gereist, und hat sich hier mehrere Tage ruhig und gefahrlos aufhalten können, trotz der von ihm entdeckten Anarchie, während seine früheren Collegen, die Herren Hecker und v. Itzstein, zur Zeit der dem Herrn Bassermann erwünschten Polizeiruhe die Stadt augenblicklich verlassen mußten; er erblickt den Traum eines Republikaners an den S[t]raßenecken, und wird dadurch vollkommen verwirrt; er sieht nur noch Banditen in der Berliner Bevölkerung mit Beilen, Messern, Stricken, Brandfackeln, erblickt die Laternenpfähle voll von Leichen, und kehrt mit diesen gräulichen Bildern seiner Phantasie nach Frankfurt zurück, um die dortige Versammlung mit einem traurigen Pilgerbericht über Berliner Zustände zu unterhalten. —

Wir vermögen in dem Bassermann'schen Berichte über Berliner Zustände höchstens flüchtige Reiseeindrücke, die aller Wahrheit entbehren, zu erblicken, und müssen gegen die Tendenz desselben auf's Entschiedenste protestiren, mag nun derselbe aus Selbsttäuschung oder, was wir nicht annehmen mögen, aus Böswilligkeit entsprungen sein. —

Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln.

Außerordentliche Sitzung vom 2. Dezember 1848.

Der Vorsitzende verlas ein Schreiben des Herrn Kusters aus Leipzig vom 17. vorigen Monats, wonach sich dorten ein Comite zur Unterstutzung der Hinterbliebenen von Robert Blum gebildet hat, welches beabsichtigt, für die als Pensionärin 2. Klasse im hiesigen Bürgerhospital lebende Mutter von Robert Blum Fürsorge zu treffen und ihr durch diesseitige Vermittelung einen Geldbetrag zu überweisen.

Der Gemeinderath beschließt, daß die Stadt Köln die Verpflegungskosten der Frau Blum übernehme und beauftragte, nach Beseitigung des Antrags eines Mitgliedes, derselben durch eine Deputation des Gemeinderaths Kenntniß von diesem Beschlusse zu geben, die anwesenden Mitglieder der Hospitalverwaltung, der Pensionärin anheim zu stellen, ob sie aus der 2. in die 1. Verpflegungsklasse übergehen wolle. Dem Comite zu Leipzig soll es überlassen bleiben, inwiefern dasselbe die Bewilligung von Geldbeträgen für die Mutter des Robert Blum dennoch für gut halte.

Der von einem Mitgliede g[e]stellte Antrag, die unterm 18. v. M. durch eine Deputation an Se. Majestät den König gesendete, aber nicht in dessen Hande gelangte Adresse, nachträglich einzusenden, wurde von der Versammlung mit 16 gegen 6 Stimmen abgelehnt.

Die „Rheinische Volks-Halle“ enthält folgende Erklärung:

Einer verehrlichen Redaktion der „Rheinischen Volks-Halle“.

In Nr. 155 der „Neuen Rheinischen Zeitung“ ist die Vermuthung ausgesprochen, als sei ich bei der Redaktion Ihres Blattes betheiligt. Sie wurden mir eine große Gefälligkeit erzeigen, wenn Sie in Ihrem Blatte sich darüber aussprechen wollten, ob ich jemals in einem und in welchem Verhältnisse zu demselben gestanden oder noch stehe?

Köln, den 1. Dezember 1848.

v. Hontheim.

Unter dem Ausdruck des Bedauerns, Herrn Hontheim nicht zu unsern Mitarbeitern zu zählen, bezeugen wir, daß der „Rheinischen Volks-Halle“ bis heute auch noch nicht eine Zeile von der Handschrift des genannten Herrn zugekommen ist.

Köln, den 1. Dezember 1848.

Der Herausgeber der „Rheinischen Volks-Halle.“

Als Abonnent Ihrer Zeitung erlaube ich mir, Ihnen nachstehendes Faktum zu übersenden mit der Bitte, ihm in Ihrem Blatte ein bescheidenes Plätzchen einzuräumen.

Ich schickte untenstehende Annonce zum Intelligenz-Comtoir zur Insertion, von dort mußte dieselbe erst zu einem General gebracht werden, von wo dieselbe zurückgegeben wurde mit dem Bemerken, das Polizei-Präsidium hat darüber zu bestimmen; im Polizei-Präsidium wurde ganz kurz geantwortet: Nein!!!

Es lassen sich daran so mannichfache Bemerkungen knüpfen, als: v. Bardeleben hat die Censur nicht übernehmen wollen, es mußte also ein willigerer Diener gesucht werden, und der fand sich in der Person des v. Hinkeldey; zweitens ist die Preßfreiheit nicht aufgehoben und dabei hier Censur eingeführt, wo doch ein Jeder für die Artikel, die er einrücken läßt, verantwortlich ist.

Ich überlasse es Ihnen, diesen Aufsatz dem Publikum in einer anderen Fassung zu geben, da ich weder Schriftsteller bin, noch die gehörige Ruhe habe, bei diesen Gewaltmaßregeln mit kaltem Blute zu schreiben.

Meine Annonce lautet folgendermaßen:

Demokratische Bier-Halle.

Königstraße Nr. 53.

Einem geehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß mir heut ein lithographirter Befehl des Kgl. Polizei-Präsidiums zugekommen, laut Ukas des General Wrangel, mein Lokal um 10 Uhr Abends zu schließen, widrigenfalls —. Ich lade daher ein geehrtes Publikum ein, mich bis zu der gnädigst festgestellten Zeit mit recht zahlreichem Besuch zu beehren. Mein Bier ist sehr gut.

Berlin, den 24. Novbr. 1848. A. de. Layal.

Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]
Frucht- und Fourage-Preise vom 16. bis 30. Nov. [irrelevantes Material]

Civilstand der Stadt Köln.

28. Nov.

Geburten.

Gertr., T. v. Jacob Ewerth, Eisengießer, Weberstr., — Gertr Hubert., T. v. Rein. Reimbold, Buchb., unter Goldschm. — Auguste Christ. Alwine, T v. Karl Friedr. Schultz, Kfm, Heumarkt. — Franc., T. v. Peter Zäh, Tischlerges., Weberstr. — Friedr. Wilh., S. v. Joh. Abrah. Esser, Maurer, Gereonsw. — Jacob, S. v. Jacob Bettendorf, Schreinerm., Marienpl. — Phil. Peter, S. v. Phil. Frings, Plattirer, Johannstr. — Hub, S. von Joh. Bern. Hünlinghof, Zuckerarb, Eigelst. — Pet, S. v. Friedr. Ohlemacher, ohne Gew., Weiherstr. — Ein unehel. Mädchen.

Sterbefälle.

Anna Helena Breuer, 78 J. alt, unverh., Andreaskl. — Karl Albert Stuckart, 1 J. 4 M. alt, Weidenbach-Kaserne. — Cathar. Westermann, geb. Böning, 62 J alt, Hochstr. — Joh. Adam Gehlen, Drechsler, 26 J alt, verheir., Hahnenstr. Ludw. Becher, 8 M. alt, Bayenstr. — Margar. Müller, 1 J. 10 M. alt, Maximinenstr. — Joh. Wilh. Spiritus, Sanitätsrath und Kreis-Physikus zu Solingen, 62 J. alt, verheir., Waidm. — Auguste Weidlich, Wittwe Ickes, 35 J. alt, Thieboldsg.

Anzeigen.

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 2. Dezember 1848.

Abgefahren: A. Hartmann nach Bingen und Frankfurt.

In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Joh. Linkewitz. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach und Neuwied J. Krämer u. H. Schumacher. Nach Koblenz, der Mosel und Saar Jos. Zeiler. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar. J. M. Hain. Nach Mainz Ant Bender. Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Obermain M. Roth. Nach Worms und Mannheim Wwe. A. Dunk. Nach Heilbronn F. Müssig. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermann.

Nach Rotterdam Kapt. Cösen Köln Nr. 15.
Nach Amsterdam Kapt. Kalfs Köln Nr. 2.
Rheinhöhe am 2. Dez. 9′ 6 1/2″.

Bekanntmachung.

Da es den bisherigen Bemühungen ungeachtet noch nicht gelungen ist, die Verfertiger der hin und wieder zum Vorscheine gekommenen falschen preußischen Banknoten à 25 Thlr. und 50 Thlr. zu entdecken, so wird hiermit Jedem, der zuerst einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falscher preußischer Banknoten den Behörden dergestalt anzeigt, daß er zur Untrrsuchung und Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung von dreihundert Thalern, und wenn in Folge der Anzeige auch die Beschlagnahme der zur Verfertigung der falschen Banknoten benutzten Formen, Platten und sonstigen Geräthschaften erfolgt, eine Erhöhung dieser Belohnung bis zu fünfhundert Thalern zugesichert. Wer Anzeigen dieser Art zu machen hat, kann sich an jede Orts-Polizei-Behörde wenden und auf Verlangen der Verschweigung seines Namens sich versichert halten, in so fern diesem Verlangen ohne nachtheilige Einwirkung auf das Untersuchungs-Verfahren zu willfahren ist. Zugleich wird hierdurch die Mitwirkung des Publikums mit dem Anheimgeben in Anspruch genommen, bei dem Empfange von preußischen Banknoten deren Buchstaben, Nummer, Betrag und den Zahlenden sich zu merken, was, da alle Banknoten über großere Summen lauten (zu 25 Thlr., 50 Thlr., 100 Thlr. und 600 Thlr.), in der Regel ohne zu große Mühe thunlich ist. Es wird dies wesentlich dazu beitragen, dem Verbrecher auf die Spur zu kommen und den Ersatz des Schadens zu erlangen.

Berlin, 10. August 1848.

Der Chef der preußischen Bank.

Im Allerhöchsten Auftrage: (gez.) v. Lamprecht.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit republizirt.

Berlin, 21. Nov. 1848.

Der Chef der preußischen Bank.

In Vertretung: (gez.) v. Lamprecht.

Zu verkaufen eine eiserne Achse, zwei kupferne 8 Pfund schwere Büchsen, Friesenstraße Nr. 85.

Brodpreis der Stadt Köln.

Vom 3. bis zum 9. Dez.

Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 6 Pf.

Köln, 3. Dez. 1848.

Der interimistische Polizei-Direktor, Geiger.

Bekanntmachung.

Mittelst Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (G.-S. Nr. 29 pr. 1848) ist vorgeschrieben worden, daß die preuß. Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlung in Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in kleinen Beträgen eine wesentliche Erleichterung gewahrt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen können, als bei der baaren Versendung. — Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls erforderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dez d. J. zur Ausführung kommen. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: Jede preuß Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern einschließlich, in kassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief-Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nach Orten innerhalb des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen. Fur die richtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post-Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern. Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers. Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk: „Hierauf eingezahlt ‥‥Thlr. ‥‥Sgr. ‥‥Pf.“ enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrückt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen. Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt. Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthalten, ferner auf rekommandirte Briefe und auf Packet-Adressen, es mögen zu denselben ordinäre oder geldwerthe Packete gehören, werden vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. Vorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf baare Einzahlungen Statt gefunden haben, nur mit den Fahrposten und den denselben gleichzuachtenden Postengattungen versandt werden. Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief-Adresse behändigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der Statt gefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Briefträger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Bestellung des Auslieferungsscheines zu einem Geldbriefe. Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger findet, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht Statt. Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Land-Briefträger zur Auszahlung an die Adressaten mitgegeben werden. Wenn ein Brief, auf welchem eine Einzahlung Statt gefunden hat, nach dem Abgangsorte zurückkommt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zurückgegeben. Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der Brief an die Retour-Oeffnungs-Kommission. Kann auch auf diesem Wege der Absender nicht ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufgefordert. Meldet sich der unbekannte Absender nicht, so wird der Brief dem General-Postamte eingereicht und der eingezahlte Betrag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. Die Porto-Tare für dergleichen Uebermittelungen setzt sich zusammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nach den gewöhnlichen Sätzen und 2) aus der Einzahlungs-Gebühr. Die Einzahlungs-Gebühr beträgt als Minimum, nämlich für eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler incl. 1/2 Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 1/2 Sgr. Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder unfrankirt aufzugeben; doch kann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden. Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vorschriften erhoben. Die Einzahlungs-Gebühr bleibt sich für alle Entfernungen gleich. Bei zurückzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto und die Gebühr nur für den Hinweg, nicht aber für den Rückweg erhoben. Wenn Behörden, Corporationen oder Personen eine portofreie Rubrik gebrauchen, so kann dieselbe nur auf den Brief Anwendung finden. Die Gebühr für die Einzahlung muß auch in solchen Fällen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe gleich. Für Beträge, welche durch die Landbriefträger überbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. Sobald die Erfahrung das Bedürfniß der einzelnen Post-Anstalten an Zahlungsmitteln für solche Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Postamt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Instrukttion versehen worden. Es kann indeß in der ersten Zeides Bestehens der neuen Einrichtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn gleich solche Fälle thunlichst vermieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschädigungs-Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erhoben werden können.

Berlin, 23. November 1848.

General-Postamt.

Die rühmlichst bekannten Stollwerk'schen Brustkaramellen deren treffliche Wirkung sich ganz besonders gegen Heiserkeit, Halsweh und selbst bei schmerzhaftem Auswurf ununterbrochen als ein probates Hausmittel bewährt, und die ihre wohlthuende Kraft dadurch äußern, daß sie für den Leidenden bei ihrem angenehmen aromatischen Geschmacke ein linderndes Mittel bilden, haben sich fortwährend einer so entschiedenen Theilnahme von Seiten des Publikums zu erfreuen, daß dieselben nicht allein in ganz Deutschland, sondern auch in den meisten übrigen Ländern Europa's mit dem günstigsten Erfolge fortwährend verkauft werden, Ich glaube daher auch eine Pflicht gegen alle diejenigen zu erfüllen, welche an den oben erwähnten Uebeln leiden, die von mir fabrizirten Brustkaramellen wiederholt zu empfehlen.

Ich enthalte mich aller weiteren Anpreisungen, da die Karamellen sich durch ihre vortreffliche Wirkung bei allen Konsumenten ungewöhnlichen Ruf und Empfehlung erworben haben, und sich Jeder leicht von der Wahrheit des Gesagten durch einen keineswegs kostspieligen Versuch überzeugen kann

Zur Erleichterung meiner geehrten Abnehmer habe ich in den meisten Städten Europa's Niederlagen errichtet, so auch hier in Köln bei den Herren

C. J. Hoegel, Bobstraße 20
W. T. Kirchner, Hochstraße 78.
W. A. Hospelt, Apostelstraße 9.
H. Gerhartz, Altenmarkt 73.
J. Sauset, unter Kasten.
G. Tonger, Marzellenstraße 1.

Dieselben sind nur in meinen mehrmals öffentlich bekannt gemachten Niederlagen und in Köln nur bei mir und den oben Bezeichneten das Paket à 4 Sgr. oder 14 Kreuzer zu haben.

Franz Stollwerck, Hoflieferant, Schildergasse Nr. 49

Herr Heuser und Hölterhof, Sie suchen die Mitglieder der Eiser'schen Gesellschaft stets zu verdächtigen. Sind darin auch nicht so reiche und große Leute wie in den Kreisen, worin Sie sich bewegen, so sind darin auch nicht so große Verräther und Schurken, als unter Ihren Genossen.

Ein Mann von Eiser.

Als Mittelspersonen zur Ausstreuung unwahrer Gerüchte in Betreff der hiesigen Demokraten, bedient man sich jetzt moralisch verdächtiger, unter polizeilicher Aufsicht stehender Subjekte So hörte man gestern an vielen Orten erzählen, daß man am Abend in der demokratischen Gesellschaft „mehre Spione (Menschen?) morden wolle“ — u. s. w Das moralische Gefühl der Soldaten aber fürchtend wurde diesen beim Appell mitgetheilt, die Demokraten hätten sich in zwei Parteien getheilt, welche am Abend ihre Kräfte gegenseitig erproben würden etc. Hieran knüpfte sich der natürliche Rath, den Verein nicht zu besuchen. Später! Später!

Anfrage.

Sind die Häuser auf dem Neumarkt und der daran gelegene Holterhof in der Hagel-Assekuranz versichert?

Herr Hölterhof.

Was kosten die 12,000 Thaler?

Zum Abrechnen gehören zwei.

(Siehe Kölnische Zeitung 1. Beilage Nr. 323).

Der Freund der Naturwissenschaft wird ersucht, uns zu sagen, ob im Stalle der beiden hölzernen Schimmel keine Esel sind.

Auf Häuser werden gute Obligationen billig angekauft bei Hol-ter-Hof. Näheres beim Allg.-Adr.-Comptoir Rathhausplatz.

Bitte! bitte! Herr Stollwerk, geben Sie doch bald den 1. Akt aus:

„Bange machen gilt nicht“ von Heuser und Hölterhof. Mehrere Damen

Bange machen gilt nicht, aus dem Leben von M. Hölterhof.

Franz Raveaux!

Antworten Sie doch auf die Erbärmlichkeiten eines Klüngler nicht: und denken Herr verzeih Ihm, denn er weiß nicht was er thut.

Verkauf dreier Pianoforte's.

Von 120 Thlr., 110 Thlr. und 90 Thlr.

Domhof Nr. 13 bei Späner.

Ein Küfer-Kellner gesucht, bei Halin in der Börse.

Frankfurter Hof in Köln.

Unmittelbar am Justizgebäude gelegen, empfiehlt sich bei Gelegenheit der, den 27. c. begonnenen Assisen-Verhandlungen.

E. Leonhard.

ENGLISCHER HOF in Cöln.

Casinostrasse Nr. 1.

Empfiehlt einem reisenden Publikum auf's Angelegentlichste.

Herm. Jos. Thibus.

Börse bei Halin.

Heute und jeden Sonntag Mittags und Abends große Harmonie.

Samstag, Sonntag und Montag Rehbraten, Hasenbraten, Schellfische mit Kartoffeln, Bückinge mit Eier etc. bei einem guten Schoppen in der oberländischen Küche, Langgasse 1.

Der Gerant: Korff.

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&#x201E;das Wellenspritzen der Freiheit halten,&#x201C; aber wir wissen auch, daß sie die fast unvermeidlichen Begleiter tiefer Leidenschaften in der Epoche welterschütternder Ereignisse sind, daß sie bei unfreien Völkern viel roher und blutiger hervortreten, und daß an ihrem Erscheinen unter uns viel mehr die vergangene Zeit der Unterdrückung, als die emporstrebende Freiheit die Schuld trägt. &#x2014; Und kennt denn Herr Bassermann die Quellen und Ursachen, aus welchen nach der Märzrevolution die Straßen-Krawalle hervorgingen? &#x2014; Es herrscht ja darüber ein großes Dunkel selbst für den aufmerksamen Berliner Beobachter; und wir können nicht annehmen, daß Herr Bassermann in diesen Zusammenhang der Dinge trotz seines scharfen Instinktes tiefer eingedrungen ist, als eine fortgesetzte Beobachtung an Ort und Stelle. &#x2014; Wir können schon deshalb dem Herrn Bassermann durchaus kein kompetentes Urtheil über die Berliner Zustände einräumen, weil es ihm auch nicht einmal eingefallen, darüber nachzudenken, woher denn wohl die Störungen der äußerlichen Ordnung und der von ihm so hochgeschätzten Ruhe, dieser ersten Bürgertugend in früheren Zeiten, gekommen sein mögen. &#x2014;</p>
          <p>Wie sind der Meinung, daß die mit einer politischen Revolution unzertrennlich verbundenen Leidenschaften allerdings in den letzten Monat n nachgewirkt haben, weil ausreichende Gründe in der Haltung der Regierung vorlagen, das Mißtrauen der Berliner Bevölkerung wach zu erhalten. Dazu kam, daß den städtischen Behörden, welche in so aufgeregten Zeiten feste und kräftige Stützpunkte für das öffentliche Vertrauen bilden mußten, schon aus der Zeit vor der Märzrevolution, der öffentliche Glaube an ihren Freiheitssinn und ihre Energie fehlte. Durch Haltungslosigkeit und Schwäche zogen diese Behörden so wie alle übrigen die Bevölkerung der Hauptstadt in immer größere Schwankung und Unsicherheit hinein &#x2014; Die Berliner Bürgerwehr that überall, wo sie gut geführt wurde, ihre Schuldigkeit, und bewahrte durch unermüdliche Anstrengungen und große Opfer die Stadt vor den Gefahren, welchen sie durch die vollständige Anarchie von Oben ausgesetzt war. Im Vergleich zu dieser Anarchie ist die Haltung der eigentlichen Volksmasse in der That eine wahrhaft bewunderungswürdige gewesen; sie hat von unten aufkeimende Exzesse sehr bald erdrückt. Auf die Freiheit der Berathungen und Abstimmungen aber in unserer Nationalversammlung haben diese Exzesse niemals einen nachweisbaren Einfluß geübt; oder Herr Bassermann müßte denn die Vertreter des preußischen Volkes, tapfere und muthige Männer, der Feigheit bezüchtigen wollen. Wie leichtgläubig Herr Bassermann ist, wie gern er sich Mährchen erzählen läßt und daran glaubt, beweiset seine Erzählung von den kurzen Messern und Handbeilen, mit welchen auf das Verlangen eines Volksredners Tausende von Menschen eines Abends am Schauspielhause erschienen Es kann das nur eine Episode aus dem Traume eines Republikaners sein, den Herr Bassermann mit seinem reaktionären Instinkte belauscht hat. &#x2014; Jede Behauptung in dem Berichte, welchen die deutsche Nationalversammlung zu Frankfurt aus dem Munde ihres diplomatischen Agenten zu vernehmen Geduld und Zett fast verschwendet hat, trägt an sich den Stempel thörichter Leichtgläubigkeit und erbarmenswerther Uebertreibung; das Ganze ist ein Gewebe von Entstellung und Verwirrung, in welchem sich nur der beschränkteste Unterthanenverstand gefangen nehmen lassen kann.</p>
          <p>Der Gesichtskreis des Herrn Bassermann wird heiter, als er die Truppen unter General Wrangel in Berlin einrücken sieht; die Stadt gewinnt ihm zufolge alsbald ein verändertes Ansehen, was seine Richtigkeit hat; denn 15,000 Mann Truppen mit der gehörigen Artillerie auf Straßen und Plätzen aufgestellt, müssen die Physiognomie einer Stadt verändern, die Straßen lebhafter machen. Wenn Herr Bassermann von dem wiedergekehrten Gefühl der Sicherheit bei den Bürgern spricht, so kann er damit nur die Sicherheit meinen, welche Jemand empfindet, der in's Gefängniß gesteckt worden ist.</p>
          <p>Was der Berliner Bürger von dieser Sicherheit im Belagerungszustande hielt, konnte der Frankfurter Agent leicht bei der Bürgerwehr und allen für das öffentliche Wohl und die Freiheit besorgten Einwohnern der Stadt in Erfahrung bringen; er benutzte indeß seine Zeit zu vergeblichen Vermittelungsversuchen, und entnahm daraus Stoff zur Erzählung von Mährchen, die er der deutschen National-Versammlung auftischte.</p>
          <p>Doch kommen wir zum Schluß mit Herrn Bassermann: er ist nach Berlin gereist, und hat sich hier mehrere Tage ruhig und gefahrlos aufhalten können, trotz der von ihm entdeckten Anarchie, während seine früheren Collegen, die Herren Hecker und v. Itzstein, zur Zeit der dem Herrn Bassermann erwünschten Polizeiruhe die Stadt augenblicklich verlassen mußten; er erblickt den Traum eines Republikaners an den S[t]raßenecken, und wird dadurch vollkommen verwirrt; er sieht nur noch Banditen in der Berliner Bevölkerung mit Beilen, Messern, Stricken, Brandfackeln, erblickt die Laternenpfähle voll von Leichen, und kehrt mit diesen gräulichen Bildern seiner Phantasie nach Frankfurt zurück, um die dortige Versammlung mit einem traurigen Pilgerbericht über Berliner Zustände zu unterhalten. &#x2014;</p>
          <p>Wir vermögen in dem Bassermann'schen Berichte über Berliner Zustände höchstens flüchtige Reiseeindrücke, die aller Wahrheit entbehren, zu erblicken, und müssen gegen die Tendenz desselben auf's Entschiedenste protestiren, mag nun derselbe aus Selbsttäuschung oder, was wir nicht annehmen mögen, aus Böswilligkeit entsprungen sein. &#x2014;</p>
        </div>
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          <head>Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln.</head>
          <p>Außerordentliche Sitzung vom 2. Dezember 1848.</p>
          <p>Der Vorsitzende verlas ein Schreiben des Herrn Kusters aus Leipzig vom 17. vorigen Monats, wonach sich dorten ein Comite zur Unterstutzung der Hinterbliebenen von Robert Blum gebildet hat, welches beabsichtigt, für die als Pensionärin 2. Klasse im hiesigen Bürgerhospital lebende Mutter von Robert Blum Fürsorge zu treffen und ihr durch diesseitige Vermittelung einen Geldbetrag zu überweisen.</p>
          <p>Der Gemeinderath beschließt, daß die Stadt Köln die Verpflegungskosten der Frau Blum übernehme und beauftragte, nach Beseitigung des Antrags eines Mitgliedes, derselben durch eine Deputation des Gemeinderaths Kenntniß von diesem Beschlusse zu geben, die anwesenden Mitglieder der Hospitalverwaltung, der Pensionärin anheim zu stellen, ob sie aus der 2. in die 1. Verpflegungsklasse übergehen wolle. Dem Comite zu Leipzig soll es überlassen bleiben, inwiefern dasselbe die Bewilligung von Geldbeträgen für die Mutter des Robert Blum dennoch für gut halte.</p>
          <p>Der von einem Mitgliede g[e]stellte Antrag, die unterm 18. v. M. durch eine Deputation an Se. Majestät den König gesendete, aber nicht in dessen Hande gelangte Adresse, nachträglich einzusenden, wurde von der Versammlung mit 16 gegen 6 Stimmen abgelehnt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar159-2_019" type="jArticle">
          <head>Die &#x201E;Rheinische Volks-Halle&#x201C; enthält folgende Erklärung:</head>
          <p>Einer verehrlichen Redaktion der &#x201E;Rheinischen Volks-Halle&#x201C;.</p>
          <p>In Nr. 155 der &#x201E;Neuen Rheinischen Zeitung&#x201C; ist die Vermuthung ausgesprochen, als sei ich bei der Redaktion Ihres Blattes betheiligt. Sie wurden mir eine große Gefälligkeit erzeigen, wenn Sie in Ihrem Blatte sich darüber aussprechen wollten, ob ich jemals in einem und in welchem Verhältnisse zu demselben gestanden oder noch stehe?</p>
          <p>Köln, den 1. Dezember 1848.</p>
          <p>v. <hi rendition="#g">Hontheim</hi>.</p>
          <p>Unter dem Ausdruck des Bedauerns, Herrn Hontheim nicht zu unsern Mitarbeitern zu zählen, bezeugen wir, daß der &#x201E;Rheinischen Volks-Halle&#x201C; bis heute auch noch nicht eine Zeile von der Handschrift des genannten Herrn zugekommen ist.</p>
          <p>Köln, den 1. Dezember 1848.</p>
          <p>Der Herausgeber der &#x201E;Rheinischen Volks-Halle.&#x201C;</p>
        </div>
        <div xml:id="ar159-2_020" type="jArticle">
          <p>Als Abonnent Ihrer Zeitung erlaube ich mir, Ihnen nachstehendes Faktum zu übersenden mit der Bitte, ihm in Ihrem Blatte ein bescheidenes Plätzchen einzuräumen.</p>
          <p>Ich schickte untenstehende Annonce zum Intelligenz-Comtoir zur Insertion, von dort mußte dieselbe erst zu einem General gebracht werden, von wo dieselbe zurückgegeben wurde mit dem Bemerken, das Polizei-Präsidium hat darüber zu bestimmen; im Polizei-Präsidium wurde ganz kurz geantwortet: <hi rendition="#g">Nein</hi>!!!</p>
          <p>Es lassen sich daran so mannichfache Bemerkungen knüpfen, als: v. Bardeleben hat die Censur nicht übernehmen wollen, es mußte also ein willigerer Diener gesucht werden, und der fand sich in der Person des v. Hinkeldey; zweitens ist die Preßfreiheit nicht aufgehoben und dabei hier Censur eingeführt, wo doch ein Jeder für die Artikel, die er einrücken läßt, verantwortlich ist.</p>
          <p>Ich überlasse es Ihnen, diesen Aufsatz dem Publikum in einer anderen Fassung zu geben, da ich weder Schriftsteller bin, noch die gehörige Ruhe habe, bei diesen Gewaltmaßregeln mit kaltem Blute zu schreiben.</p>
          <p>Meine Annonce lautet folgendermaßen:</p>
          <p><hi rendition="#g">Demokratische Bier-Halle</hi>.</p>
          <p>Königstraße Nr. 53.</p>
          <p>Einem geehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß mir heut ein lithographirter Befehl des Kgl. Polizei-Präsidiums zugekommen, laut <hi rendition="#g">Ukas</hi> des General Wrangel, mein Lokal um 10 Uhr Abends zu schließen, widrigenfalls &#x2014;. Ich lade daher ein geehrtes Publikum ein, mich bis zu der <hi rendition="#g">gnädigst</hi> festgestellten Zeit mit recht zahlreichem Besuch zu beehren. <hi rendition="#g">Mein Bier ist sehr gut</hi>.</p>
          <p>Berlin, den 24. Novbr. 1848. A. de. <hi rendition="#g">Layal</hi>.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Handelsnachrichten.</head>
        <gap reason="insignificant"/>
      </div>
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        <head>Frucht- und Fourage-Preise vom 16. bis 30. Nov.</head>
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          <p> <hi rendition="#b">Civilstand der Stadt Köln.</hi> </p>
          <p>28. Nov.</p>
          <p><hi rendition="#g">Geburten</hi>.</p>
          <p>Gertr., T. v. Jacob Ewerth, Eisengießer, Weberstr., &#x2014; Gertr Hubert., T. v. Rein. Reimbold, Buchb., unter Goldschm. &#x2014; Auguste Christ. Alwine, T v. Karl Friedr. Schultz, Kfm, Heumarkt. &#x2014; Franc., T. v. Peter Zäh, Tischlerges., Weberstr. &#x2014; Friedr. Wilh., S. v. Joh. Abrah. Esser, Maurer, Gereonsw. &#x2014; Jacob, S. v. Jacob Bettendorf, Schreinerm., Marienpl. &#x2014; Phil. Peter, S. v. Phil. Frings, Plattirer, Johannstr. &#x2014; Hub, S. von Joh. Bern. Hünlinghof, Zuckerarb, Eigelst. &#x2014; Pet, S. v. Friedr. Ohlemacher, ohne Gew., Weiherstr. &#x2014; Ein unehel. Mädchen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Sterbefälle</hi>.</p>
          <p>Anna Helena Breuer, 78 J. alt, unverh., Andreaskl. &#x2014; Karl Albert Stuckart, 1 J. 4 M. alt, Weidenbach-Kaserne. &#x2014; Cathar. Westermann, geb. Böning, 62 J alt, Hochstr. &#x2014; Joh. Adam Gehlen, Drechsler, 26 J alt, verheir., Hahnenstr. Ludw. Becher, 8 M. alt, Bayenstr. &#x2014; Margar. Müller, 1 J. 10 M. alt, Maximinenstr. &#x2014; Joh. Wilh. Spiritus, Sanitätsrath und Kreis-Physikus zu Solingen, 62 J. alt, verheir., Waidm. &#x2014; Auguste Weidlich, Wittwe Ickes, 35 J. alt, Thieboldsg.</p>
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          <head>Anzeigen.</head>
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            <p>Schifffahrts-Anzeige.</p>
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          <div type="jAn">
            <p>Bekanntmachung.</p>
            <p>Da es den bisherigen Bemühungen ungeachtet noch nicht gelungen ist, die Verfertiger der hin und wieder zum Vorscheine gekommenen falschen preußischen Banknoten à 25 Thlr. und 50 Thlr. zu entdecken, so wird hiermit Jedem, der <hi rendition="#g">zuerst</hi> einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falscher preußischer Banknoten den Behörden dergestalt anzeigt, daß er zur Untrrsuchung und Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung von dreihundert Thalern, und wenn in Folge der Anzeige auch die Beschlagnahme der zur Verfertigung der falschen Banknoten benutzten Formen, Platten und sonstigen Geräthschaften erfolgt, eine Erhöhung dieser Belohnung bis zu fünfhundert Thalern zugesichert. Wer Anzeigen dieser Art zu machen hat, kann sich an jede Orts-Polizei-Behörde wenden und auf Verlangen der Verschweigung seines Namens sich versichert halten, in so fern diesem Verlangen ohne nachtheilige Einwirkung auf das Untersuchungs-Verfahren zu willfahren ist. Zugleich wird hierdurch die Mitwirkung des Publikums mit dem Anheimgeben in Anspruch genommen, bei dem Empfange von preußischen Banknoten deren Buchstaben, Nummer, Betrag und den Zahlenden sich zu merken, was, da alle Banknoten über großere Summen lauten (zu 25 Thlr., 50 Thlr., 100 Thlr. und 600 Thlr.), in der Regel ohne zu große Mühe thunlich ist. Es wird dies wesentlich dazu beitragen, dem Verbrecher auf die Spur zu kommen und den Ersatz des Schadens zu erlangen.</p>
            <p>Berlin, 10. August 1848.</p>
            <p>Der Chef der preußischen Bank.</p>
            <p>Im Allerhöchsten Auftrage: (gez.) v. <hi rendition="#g">Lamprecht</hi>.</p>
            <p>Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit republizirt.</p>
            <p>Berlin, 21. Nov. 1848.</p>
            <p>Der Chef der preußischen Bank.</p>
            <p>In Vertretung: (gez.) v. <hi rendition="#g">Lamprecht</hi>.</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p>Zu verkaufen eine eiserne Achse, zwei kupferne 8 Pfund schwere Büchsen, Friesenstraße Nr. 85.</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p> <hi rendition="#b">Brodpreis der Stadt Köln.</hi> </p>
            <p>Vom 3. bis zum 9. Dez.</p>
            <p>Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 6 Pf.</p>
            <p>Köln, 3. Dez. 1848.</p>
            <p>Der interimistische Polizei-Direktor, <hi rendition="#g">Geiger</hi>.</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p>Bekanntmachung.</p>
            <p>Mittelst Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (G.-S. Nr. 29 pr. 1848) ist vorgeschrieben worden, daß die preuß. Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlung in Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in kleinen Beträgen eine wesentliche Erleichterung gewahrt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen können, als bei der baaren Versendung. &#x2014; Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls erforderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dez d. J. zur Ausführung kommen. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: Jede preuß Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern einschließlich, in kassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief-Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nach Orten innerhalb des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen. Fur die richtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post-Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern. Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers. Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk: &#x201E;Hierauf eingezahlt &#x2025;&#x2025;Thlr. &#x2025;&#x2025;Sgr. &#x2025;&#x2025;Pf.&#x201C; enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrückt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen. Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt. Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthalten, ferner auf rekommandirte Briefe und auf Packet-Adressen, es mögen zu denselben ordinäre oder geldwerthe Packete gehören, werden vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. Vorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf baare Einzahlungen Statt gefunden haben, nur mit den Fahrposten und den denselben gleichzuachtenden Postengattungen versandt werden. Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief-Adresse behändigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der Statt gefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Briefträger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Bestellung des Auslieferungsscheines zu einem Geldbriefe. Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger findet, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht Statt. Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Land-Briefträger zur Auszahlung an die Adressaten mitgegeben werden. Wenn ein Brief, auf welchem eine Einzahlung Statt gefunden hat, nach dem Abgangsorte zurückkommt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zurückgegeben. Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der Brief an die Retour-Oeffnungs-Kommission. Kann auch auf diesem Wege der Absender nicht ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufgefordert. Meldet sich der unbekannte Absender nicht, so wird der Brief dem General-Postamte eingereicht und der eingezahlte Betrag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. Die Porto-Tare für dergleichen Uebermittelungen setzt sich zusammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nach den gewöhnlichen Sätzen und 2) aus der Einzahlungs-Gebühr. Die Einzahlungs-Gebühr beträgt als Minimum, nämlich für eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler incl. 1/2 Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 1/2 Sgr. Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder unfrankirt aufzugeben; doch kann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden. Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vorschriften erhoben. Die Einzahlungs-Gebühr bleibt sich für alle Entfernungen gleich. Bei zurückzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto und die Gebühr nur für den Hinweg, nicht aber für den Rückweg erhoben. Wenn Behörden, Corporationen oder Personen eine portofreie Rubrik gebrauchen, so kann dieselbe nur auf den Brief Anwendung finden. Die Gebühr für die Einzahlung muß auch in solchen Fällen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe gleich. Für Beträge, welche durch die Landbriefträger überbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. Sobald die Erfahrung das Bedürfniß der einzelnen Post-Anstalten an Zahlungsmitteln für solche Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Postamt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Instrukttion versehen worden. Es kann indeß in der ersten Zeides Bestehens der neuen Einrichtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn gleich solche Fälle thunlichst vermieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschädigungs-Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erhoben werden können.</p>
            <p>Berlin, 23. November 1848.</p>
            <p><hi rendition="#g">General-Postamt</hi>.</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p>Die rühmlichst bekannten <hi rendition="#b">Stollwerk'schen Brustkaramellen</hi> deren treffliche Wirkung sich ganz besonders gegen Heiserkeit, Halsweh und selbst bei schmerzhaftem Auswurf ununterbrochen als ein probates Hausmittel bewährt, und die ihre wohlthuende Kraft dadurch äußern, daß sie für den Leidenden bei ihrem angenehmen aromatischen Geschmacke ein linderndes Mittel bilden, haben sich fortwährend einer so entschiedenen Theilnahme von Seiten des Publikums zu erfreuen, daß dieselben nicht allein in ganz Deutschland, sondern auch in den meisten übrigen Ländern Europa's mit dem günstigsten Erfolge fortwährend verkauft werden, Ich glaube daher auch eine Pflicht gegen alle diejenigen zu erfüllen, welche an den oben erwähnten Uebeln leiden, die von mir fabrizirten Brustkaramellen wiederholt zu empfehlen.</p>
            <p>Ich enthalte mich aller weiteren Anpreisungen, da die Karamellen sich durch ihre vortreffliche Wirkung bei allen Konsumenten ungewöhnlichen Ruf und Empfehlung erworben haben, und sich Jeder leicht von der Wahrheit des Gesagten durch einen keineswegs kostspieligen Versuch überzeugen kann</p>
            <p>Zur Erleichterung meiner geehrten Abnehmer habe ich in den meisten Städten Europa's Niederlagen errichtet, so auch hier in Köln bei den Herren</p>
            <p rendition="#et">C. J. <hi rendition="#g">Hoegel,</hi> Bobstraße 20<lb/>
W. T. <hi rendition="#g">Kirchner,</hi> Hochstraße 78.<lb/>
W. A. <hi rendition="#g">Hospelt,</hi> Apostelstraße 9.<lb/>
H. <hi rendition="#g">Gerhartz,</hi> Altenmarkt 73.<lb/>
J. <hi rendition="#g">Sauset,</hi> unter Kasten.<lb/>
G. <hi rendition="#g">Tonger,</hi> Marzellenstraße 1.</p>
            <p>Dieselben sind nur in meinen mehrmals öffentlich bekannt gemachten Niederlagen und in Köln nur bei mir und den oben Bezeichneten das Paket à 4 Sgr. oder 14 Kreuzer zu haben.</p>
            <p><hi rendition="#b">Franz Stollwerck,</hi> Hoflieferant, Schildergasse Nr. 49</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p>Herr Heuser und Hölterhof, Sie suchen die Mitglieder der <hi rendition="#g">Eiser</hi>'schen Gesellschaft stets zu verdächtigen. Sind darin auch nicht so reiche und große Leute wie in den Kreisen, worin Sie sich bewegen, so sind darin auch nicht so große Verräther und Schurken, als unter Ihren Genossen.</p>
            <p><hi rendition="#g">Ein Mann von Eiser</hi>.</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p>Als Mittelspersonen zur Ausstreuung unwahrer Gerüchte in Betreff der hiesigen Demokraten, bedient man sich jetzt moralisch verdächtiger, unter polizeilicher Aufsicht stehender Subjekte So hörte man gestern an vielen Orten erzählen, daß man am Abend in der demokratischen Gesellschaft &#x201E;mehre Spione (Menschen?) morden wolle&#x201C; &#x2014; u. s. w Das moralische Gefühl der Soldaten aber fürchtend wurde diesen beim Appell mitgetheilt, die Demokraten hätten sich in zwei Parteien getheilt, welche am Abend ihre Kräfte gegenseitig erproben würden etc. Hieran knüpfte sich der natürliche Rath, den Verein nicht zu besuchen. <hi rendition="#g">Später! Später!</hi> </p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p> <hi rendition="#b">Anfrage.</hi> </p>
            <p>Sind die Häuser auf dem Neumarkt und der daran gelegene Holterhof in der Hagel-Assekuranz versichert?</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p>Herr Hölterhof.</p>
            <p>Was kosten die 12,000 Thaler?</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p>Zum Abrechnen gehören zwei.</p>
            <p>(Siehe Kölnische Zeitung 1. Beilage Nr. 323).</p>
            <p>Der Freund der Naturwissenschaft wird ersucht, uns zu sagen, ob im Stalle der beiden hölzernen Schimmel keine Esel sind.</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p>Auf Häuser werden gute Obligationen billig angekauft bei Hol-ter-Hof. Näheres beim Allg.-Adr.-Comptoir Rathhausplatz.</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p>Bitte! bitte! Herr Stollwerk, geben Sie doch bald den 1. Akt aus:</p>
            <p>&#x201E;Bange machen gilt nicht&#x201C; von Heuser und Hölterhof. <hi rendition="#g">Mehrere Damen</hi> </p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p>Bange machen gilt nicht, aus dem Leben von M. Hölterhof.</p>
            <p>Franz Raveaux!</p>
            <p>Antworten Sie doch auf die Erbärmlichkeiten eines Klüngler nicht: und denken Herr verzeih Ihm, denn er weiß nicht was er thut.</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p>Verkauf dreier Pianoforte's.</p>
            <p>Von 120 Thlr., 110 Thlr. und 90 Thlr.</p>
            <p>Domhof Nr. 13 bei <hi rendition="#g">Späner</hi>.</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p>Ein Küfer-Kellner gesucht, bei <hi rendition="#g">Halin</hi> in der Börse.</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p> <hi rendition="#b">Frankfurter Hof in Köln.</hi> </p>
            <p>Unmittelbar am Justizgebäude gelegen, empfiehlt sich bei Gelegenheit der, den 27. c. begonnenen Assisen-Verhandlungen.</p>
            <p> <hi rendition="#b">E. Leonhard.</hi> </p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p> <hi rendition="#b">ENGLISCHER HOF in Cöln.</hi> </p>
            <p> <hi rendition="#i">Casinostrasse Nr. 1.</hi> </p>
            <p>Empfiehlt einem reisenden Publikum auf's Angelegentlichste.</p>
            <p> <hi rendition="#b">Herm. Jos. Thibus.</hi> </p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Börse</hi> bei Halin.</hi> </p>
            <p>Heute und jeden Sonntag Mittags und Abends große <hi rendition="#g">Harmonie</hi>.</p>
          </div>
          <div type="jAn">
            <p>Samstag, Sonntag und Montag <hi rendition="#g">Rehbraten, Hasenbraten, Schellfische mit Kartoffeln, Bückinge mit Eier</hi> etc. bei einem <hi rendition="#g">guten Schoppen</hi> in der <hi rendition="#g">oberländischen Küche, Langgasse 1.</hi> </p>
          </div>
        </div>
      </div>
      <div type="imprint">
        <p>Der Gerant: <hi rendition="#g">Korff</hi>.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0850/0004] „das Wellenspritzen der Freiheit halten,“ aber wir wissen auch, daß sie die fast unvermeidlichen Begleiter tiefer Leidenschaften in der Epoche welterschütternder Ereignisse sind, daß sie bei unfreien Völkern viel roher und blutiger hervortreten, und daß an ihrem Erscheinen unter uns viel mehr die vergangene Zeit der Unterdrückung, als die emporstrebende Freiheit die Schuld trägt. — Und kennt denn Herr Bassermann die Quellen und Ursachen, aus welchen nach der Märzrevolution die Straßen-Krawalle hervorgingen? — Es herrscht ja darüber ein großes Dunkel selbst für den aufmerksamen Berliner Beobachter; und wir können nicht annehmen, daß Herr Bassermann in diesen Zusammenhang der Dinge trotz seines scharfen Instinktes tiefer eingedrungen ist, als eine fortgesetzte Beobachtung an Ort und Stelle. — Wir können schon deshalb dem Herrn Bassermann durchaus kein kompetentes Urtheil über die Berliner Zustände einräumen, weil es ihm auch nicht einmal eingefallen, darüber nachzudenken, woher denn wohl die Störungen der äußerlichen Ordnung und der von ihm so hochgeschätzten Ruhe, dieser ersten Bürgertugend in früheren Zeiten, gekommen sein mögen. — Wie sind der Meinung, daß die mit einer politischen Revolution unzertrennlich verbundenen Leidenschaften allerdings in den letzten Monat n nachgewirkt haben, weil ausreichende Gründe in der Haltung der Regierung vorlagen, das Mißtrauen der Berliner Bevölkerung wach zu erhalten. Dazu kam, daß den städtischen Behörden, welche in so aufgeregten Zeiten feste und kräftige Stützpunkte für das öffentliche Vertrauen bilden mußten, schon aus der Zeit vor der Märzrevolution, der öffentliche Glaube an ihren Freiheitssinn und ihre Energie fehlte. Durch Haltungslosigkeit und Schwäche zogen diese Behörden so wie alle übrigen die Bevölkerung der Hauptstadt in immer größere Schwankung und Unsicherheit hinein — Die Berliner Bürgerwehr that überall, wo sie gut geführt wurde, ihre Schuldigkeit, und bewahrte durch unermüdliche Anstrengungen und große Opfer die Stadt vor den Gefahren, welchen sie durch die vollständige Anarchie von Oben ausgesetzt war. Im Vergleich zu dieser Anarchie ist die Haltung der eigentlichen Volksmasse in der That eine wahrhaft bewunderungswürdige gewesen; sie hat von unten aufkeimende Exzesse sehr bald erdrückt. Auf die Freiheit der Berathungen und Abstimmungen aber in unserer Nationalversammlung haben diese Exzesse niemals einen nachweisbaren Einfluß geübt; oder Herr Bassermann müßte denn die Vertreter des preußischen Volkes, tapfere und muthige Männer, der Feigheit bezüchtigen wollen. Wie leichtgläubig Herr Bassermann ist, wie gern er sich Mährchen erzählen läßt und daran glaubt, beweiset seine Erzählung von den kurzen Messern und Handbeilen, mit welchen auf das Verlangen eines Volksredners Tausende von Menschen eines Abends am Schauspielhause erschienen Es kann das nur eine Episode aus dem Traume eines Republikaners sein, den Herr Bassermann mit seinem reaktionären Instinkte belauscht hat. — Jede Behauptung in dem Berichte, welchen die deutsche Nationalversammlung zu Frankfurt aus dem Munde ihres diplomatischen Agenten zu vernehmen Geduld und Zett fast verschwendet hat, trägt an sich den Stempel thörichter Leichtgläubigkeit und erbarmenswerther Uebertreibung; das Ganze ist ein Gewebe von Entstellung und Verwirrung, in welchem sich nur der beschränkteste Unterthanenverstand gefangen nehmen lassen kann. Der Gesichtskreis des Herrn Bassermann wird heiter, als er die Truppen unter General Wrangel in Berlin einrücken sieht; die Stadt gewinnt ihm zufolge alsbald ein verändertes Ansehen, was seine Richtigkeit hat; denn 15,000 Mann Truppen mit der gehörigen Artillerie auf Straßen und Plätzen aufgestellt, müssen die Physiognomie einer Stadt verändern, die Straßen lebhafter machen. Wenn Herr Bassermann von dem wiedergekehrten Gefühl der Sicherheit bei den Bürgern spricht, so kann er damit nur die Sicherheit meinen, welche Jemand empfindet, der in's Gefängniß gesteckt worden ist. Was der Berliner Bürger von dieser Sicherheit im Belagerungszustande hielt, konnte der Frankfurter Agent leicht bei der Bürgerwehr und allen für das öffentliche Wohl und die Freiheit besorgten Einwohnern der Stadt in Erfahrung bringen; er benutzte indeß seine Zeit zu vergeblichen Vermittelungsversuchen, und entnahm daraus Stoff zur Erzählung von Mährchen, die er der deutschen National-Versammlung auftischte. Doch kommen wir zum Schluß mit Herrn Bassermann: er ist nach Berlin gereist, und hat sich hier mehrere Tage ruhig und gefahrlos aufhalten können, trotz der von ihm entdeckten Anarchie, während seine früheren Collegen, die Herren Hecker und v. Itzstein, zur Zeit der dem Herrn Bassermann erwünschten Polizeiruhe die Stadt augenblicklich verlassen mußten; er erblickt den Traum eines Republikaners an den S[t]raßenecken, und wird dadurch vollkommen verwirrt; er sieht nur noch Banditen in der Berliner Bevölkerung mit Beilen, Messern, Stricken, Brandfackeln, erblickt die Laternenpfähle voll von Leichen, und kehrt mit diesen gräulichen Bildern seiner Phantasie nach Frankfurt zurück, um die dortige Versammlung mit einem traurigen Pilgerbericht über Berliner Zustände zu unterhalten. — Wir vermögen in dem Bassermann'schen Berichte über Berliner Zustände höchstens flüchtige Reiseeindrücke, die aller Wahrheit entbehren, zu erblicken, und müssen gegen die Tendenz desselben auf's Entschiedenste protestiren, mag nun derselbe aus Selbsttäuschung oder, was wir nicht annehmen mögen, aus Böswilligkeit entsprungen sein. — Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln. Außerordentliche Sitzung vom 2. Dezember 1848. Der Vorsitzende verlas ein Schreiben des Herrn Kusters aus Leipzig vom 17. vorigen Monats, wonach sich dorten ein Comite zur Unterstutzung der Hinterbliebenen von Robert Blum gebildet hat, welches beabsichtigt, für die als Pensionärin 2. Klasse im hiesigen Bürgerhospital lebende Mutter von Robert Blum Fürsorge zu treffen und ihr durch diesseitige Vermittelung einen Geldbetrag zu überweisen. Der Gemeinderath beschließt, daß die Stadt Köln die Verpflegungskosten der Frau Blum übernehme und beauftragte, nach Beseitigung des Antrags eines Mitgliedes, derselben durch eine Deputation des Gemeinderaths Kenntniß von diesem Beschlusse zu geben, die anwesenden Mitglieder der Hospitalverwaltung, der Pensionärin anheim zu stellen, ob sie aus der 2. in die 1. Verpflegungsklasse übergehen wolle. Dem Comite zu Leipzig soll es überlassen bleiben, inwiefern dasselbe die Bewilligung von Geldbeträgen für die Mutter des Robert Blum dennoch für gut halte. Der von einem Mitgliede g[e]stellte Antrag, die unterm 18. v. M. durch eine Deputation an Se. Majestät den König gesendete, aber nicht in dessen Hande gelangte Adresse, nachträglich einzusenden, wurde von der Versammlung mit 16 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Die „Rheinische Volks-Halle“ enthält folgende Erklärung: Einer verehrlichen Redaktion der „Rheinischen Volks-Halle“. In Nr. 155 der „Neuen Rheinischen Zeitung“ ist die Vermuthung ausgesprochen, als sei ich bei der Redaktion Ihres Blattes betheiligt. Sie wurden mir eine große Gefälligkeit erzeigen, wenn Sie in Ihrem Blatte sich darüber aussprechen wollten, ob ich jemals in einem und in welchem Verhältnisse zu demselben gestanden oder noch stehe? Köln, den 1. Dezember 1848. v. Hontheim. Unter dem Ausdruck des Bedauerns, Herrn Hontheim nicht zu unsern Mitarbeitern zu zählen, bezeugen wir, daß der „Rheinischen Volks-Halle“ bis heute auch noch nicht eine Zeile von der Handschrift des genannten Herrn zugekommen ist. Köln, den 1. Dezember 1848. Der Herausgeber der „Rheinischen Volks-Halle.“ Als Abonnent Ihrer Zeitung erlaube ich mir, Ihnen nachstehendes Faktum zu übersenden mit der Bitte, ihm in Ihrem Blatte ein bescheidenes Plätzchen einzuräumen. Ich schickte untenstehende Annonce zum Intelligenz-Comtoir zur Insertion, von dort mußte dieselbe erst zu einem General gebracht werden, von wo dieselbe zurückgegeben wurde mit dem Bemerken, das Polizei-Präsidium hat darüber zu bestimmen; im Polizei-Präsidium wurde ganz kurz geantwortet: Nein!!! Es lassen sich daran so mannichfache Bemerkungen knüpfen, als: v. Bardeleben hat die Censur nicht übernehmen wollen, es mußte also ein willigerer Diener gesucht werden, und der fand sich in der Person des v. Hinkeldey; zweitens ist die Preßfreiheit nicht aufgehoben und dabei hier Censur eingeführt, wo doch ein Jeder für die Artikel, die er einrücken läßt, verantwortlich ist. Ich überlasse es Ihnen, diesen Aufsatz dem Publikum in einer anderen Fassung zu geben, da ich weder Schriftsteller bin, noch die gehörige Ruhe habe, bei diesen Gewaltmaßregeln mit kaltem Blute zu schreiben. Meine Annonce lautet folgendermaßen: Demokratische Bier-Halle. Königstraße Nr. 53. Einem geehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß mir heut ein lithographirter Befehl des Kgl. Polizei-Präsidiums zugekommen, laut Ukas des General Wrangel, mein Lokal um 10 Uhr Abends zu schließen, widrigenfalls —. Ich lade daher ein geehrtes Publikum ein, mich bis zu der gnädigst festgestellten Zeit mit recht zahlreichem Besuch zu beehren. Mein Bier ist sehr gut. Berlin, den 24. Novbr. 1848. A. de. Layal. Handelsnachrichten. _ Frucht- und Fourage-Preise vom 16. bis 30. Nov. _ Civilstand der Stadt Köln. 28. Nov. Geburten. Gertr., T. v. Jacob Ewerth, Eisengießer, Weberstr., — Gertr Hubert., T. v. Rein. Reimbold, Buchb., unter Goldschm. — Auguste Christ. Alwine, T v. Karl Friedr. Schultz, Kfm, Heumarkt. — Franc., T. v. Peter Zäh, Tischlerges., Weberstr. — Friedr. Wilh., S. v. Joh. Abrah. Esser, Maurer, Gereonsw. — Jacob, S. v. Jacob Bettendorf, Schreinerm., Marienpl. — Phil. Peter, S. v. Phil. Frings, Plattirer, Johannstr. — Hub, S. von Joh. Bern. Hünlinghof, Zuckerarb, Eigelst. — Pet, S. v. Friedr. Ohlemacher, ohne Gew., Weiherstr. — Ein unehel. Mädchen. Sterbefälle. Anna Helena Breuer, 78 J. alt, unverh., Andreaskl. — Karl Albert Stuckart, 1 J. 4 M. alt, Weidenbach-Kaserne. — Cathar. Westermann, geb. Böning, 62 J alt, Hochstr. — Joh. Adam Gehlen, Drechsler, 26 J alt, verheir., Hahnenstr. Ludw. Becher, 8 M. alt, Bayenstr. — Margar. Müller, 1 J. 10 M. alt, Maximinenstr. — Joh. Wilh. Spiritus, Sanitätsrath und Kreis-Physikus zu Solingen, 62 J. alt, verheir., Waidm. — Auguste Weidlich, Wittwe Ickes, 35 J. alt, Thieboldsg. Anzeigen. Schifffahrts-Anzeige. Köln, 2. Dezember 1848. Abgefahren: A. Hartmann nach Bingen und Frankfurt. In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Joh. Linkewitz. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach und Neuwied J. Krämer u. H. Schumacher. Nach Koblenz, der Mosel und Saar Jos. Zeiler. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar. J. M. Hain. Nach Mainz Ant Bender. Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Obermain M. Roth. Nach Worms und Mannheim Wwe. A. Dunk. Nach Heilbronn F. Müssig. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermann. Nach Rotterdam Kapt. Cösen Köln Nr. 15. Nach Amsterdam Kapt. Kalfs Köln Nr. 2. Rheinhöhe am 2. Dez. 9′ 6 1/2″. Bekanntmachung. Da es den bisherigen Bemühungen ungeachtet noch nicht gelungen ist, die Verfertiger der hin und wieder zum Vorscheine gekommenen falschen preußischen Banknoten à 25 Thlr. und 50 Thlr. zu entdecken, so wird hiermit Jedem, der zuerst einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falscher preußischer Banknoten den Behörden dergestalt anzeigt, daß er zur Untrrsuchung und Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung von dreihundert Thalern, und wenn in Folge der Anzeige auch die Beschlagnahme der zur Verfertigung der falschen Banknoten benutzten Formen, Platten und sonstigen Geräthschaften erfolgt, eine Erhöhung dieser Belohnung bis zu fünfhundert Thalern zugesichert. Wer Anzeigen dieser Art zu machen hat, kann sich an jede Orts-Polizei-Behörde wenden und auf Verlangen der Verschweigung seines Namens sich versichert halten, in so fern diesem Verlangen ohne nachtheilige Einwirkung auf das Untersuchungs-Verfahren zu willfahren ist. Zugleich wird hierdurch die Mitwirkung des Publikums mit dem Anheimgeben in Anspruch genommen, bei dem Empfange von preußischen Banknoten deren Buchstaben, Nummer, Betrag und den Zahlenden sich zu merken, was, da alle Banknoten über großere Summen lauten (zu 25 Thlr., 50 Thlr., 100 Thlr. und 600 Thlr.), in der Regel ohne zu große Mühe thunlich ist. Es wird dies wesentlich dazu beitragen, dem Verbrecher auf die Spur zu kommen und den Ersatz des Schadens zu erlangen. Berlin, 10. August 1848. Der Chef der preußischen Bank. Im Allerhöchsten Auftrage: (gez.) v. Lamprecht. Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit republizirt. Berlin, 21. Nov. 1848. Der Chef der preußischen Bank. In Vertretung: (gez.) v. Lamprecht. Zu verkaufen eine eiserne Achse, zwei kupferne 8 Pfund schwere Büchsen, Friesenstraße Nr. 85. Brodpreis der Stadt Köln. Vom 3. bis zum 9. Dez. Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 6 Pf. Köln, 3. Dez. 1848. Der interimistische Polizei-Direktor, Geiger. Bekanntmachung. Mittelst Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (G.-S. Nr. 29 pr. 1848) ist vorgeschrieben worden, daß die preuß. Post-Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief-Adressen auf Verlangen baare Zahlung in Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfänger im Bereiche des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in kleinen Beträgen eine wesentliche Erleichterung gewahrt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen können, als bei der baaren Versendung. — Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls erforderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dez d. J. zur Ausführung kommen. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: Jede preuß Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu fünfundzwanzig Thalern einschließlich, in kassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief-Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nach Orten innerhalb des preuß. Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen. Fur die richtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post-Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern. Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers. Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk: „Hierauf eingezahlt ‥‥Thlr. ‥‥Sgr. ‥‥Pf.“ enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrückt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen. Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt. Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthalten, ferner auf rekommandirte Briefe und auf Packet-Adressen, es mögen zu denselben ordinäre oder geldwerthe Packete gehören, werden vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. Vorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf baare Einzahlungen Statt gefunden haben, nur mit den Fahrposten und den denselben gleichzuachtenden Postengattungen versandt werden. Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief-Adresse behändigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der Statt gefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Briefträger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Bestellung des Auslieferungsscheines zu einem Geldbriefe. Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger findet, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht Statt. Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Land-Briefträger zur Auszahlung an die Adressaten mitgegeben werden. Wenn ein Brief, auf welchem eine Einzahlung Statt gefunden hat, nach dem Abgangsorte zurückkommt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zurückgegeben. Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der Brief an die Retour-Oeffnungs-Kommission. Kann auch auf diesem Wege der Absender nicht ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufgefordert. Meldet sich der unbekannte Absender nicht, so wird der Brief dem General-Postamte eingereicht und der eingezahlte Betrag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. Die Porto-Tare für dergleichen Uebermittelungen setzt sich zusammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nach den gewöhnlichen Sätzen und 2) aus der Einzahlungs-Gebühr. Die Einzahlungs-Gebühr beträgt als Minimum, nämlich für eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler incl. 1/2 Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 1/2 Sgr. Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder unfrankirt aufzugeben; doch kann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden. Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vorschriften erhoben. Die Einzahlungs-Gebühr bleibt sich für alle Entfernungen gleich. Bei zurückzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto und die Gebühr nur für den Hinweg, nicht aber für den Rückweg erhoben. Wenn Behörden, Corporationen oder Personen eine portofreie Rubrik gebrauchen, so kann dieselbe nur auf den Brief Anwendung finden. Die Gebühr für die Einzahlung muß auch in solchen Fällen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe gleich. Für Beträge, welche durch die Landbriefträger überbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. Sobald die Erfahrung das Bedürfniß der einzelnen Post-Anstalten an Zahlungsmitteln für solche Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Postamt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Instrukttion versehen worden. Es kann indeß in der ersten Zeides Bestehens der neuen Einrichtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn gleich solche Fälle thunlichst vermieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschädigungs-Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erhoben werden können. Berlin, 23. November 1848. General-Postamt. Die rühmlichst bekannten Stollwerk'schen Brustkaramellen deren treffliche Wirkung sich ganz besonders gegen Heiserkeit, Halsweh und selbst bei schmerzhaftem Auswurf ununterbrochen als ein probates Hausmittel bewährt, und die ihre wohlthuende Kraft dadurch äußern, daß sie für den Leidenden bei ihrem angenehmen aromatischen Geschmacke ein linderndes Mittel bilden, haben sich fortwährend einer so entschiedenen Theilnahme von Seiten des Publikums zu erfreuen, daß dieselben nicht allein in ganz Deutschland, sondern auch in den meisten übrigen Ländern Europa's mit dem günstigsten Erfolge fortwährend verkauft werden, Ich glaube daher auch eine Pflicht gegen alle diejenigen zu erfüllen, welche an den oben erwähnten Uebeln leiden, die von mir fabrizirten Brustkaramellen wiederholt zu empfehlen. Ich enthalte mich aller weiteren Anpreisungen, da die Karamellen sich durch ihre vortreffliche Wirkung bei allen Konsumenten ungewöhnlichen Ruf und Empfehlung erworben haben, und sich Jeder leicht von der Wahrheit des Gesagten durch einen keineswegs kostspieligen Versuch überzeugen kann Zur Erleichterung meiner geehrten Abnehmer habe ich in den meisten Städten Europa's Niederlagen errichtet, so auch hier in Köln bei den Herren C. J. Hoegel, Bobstraße 20 W. T. Kirchner, Hochstraße 78. W. A. Hospelt, Apostelstraße 9. H. Gerhartz, Altenmarkt 73. J. Sauset, unter Kasten. G. Tonger, Marzellenstraße 1. Dieselben sind nur in meinen mehrmals öffentlich bekannt gemachten Niederlagen und in Köln nur bei mir und den oben Bezeichneten das Paket à 4 Sgr. oder 14 Kreuzer zu haben. Franz Stollwerck, Hoflieferant, Schildergasse Nr. 49 Herr Heuser und Hölterhof, Sie suchen die Mitglieder der Eiser'schen Gesellschaft stets zu verdächtigen. Sind darin auch nicht so reiche und große Leute wie in den Kreisen, worin Sie sich bewegen, so sind darin auch nicht so große Verräther und Schurken, als unter Ihren Genossen. Ein Mann von Eiser. Als Mittelspersonen zur Ausstreuung unwahrer Gerüchte in Betreff der hiesigen Demokraten, bedient man sich jetzt moralisch verdächtiger, unter polizeilicher Aufsicht stehender Subjekte So hörte man gestern an vielen Orten erzählen, daß man am Abend in der demokratischen Gesellschaft „mehre Spione (Menschen?) morden wolle“ — u. s. w Das moralische Gefühl der Soldaten aber fürchtend wurde diesen beim Appell mitgetheilt, die Demokraten hätten sich in zwei Parteien getheilt, welche am Abend ihre Kräfte gegenseitig erproben würden etc. Hieran knüpfte sich der natürliche Rath, den Verein nicht zu besuchen. Später! Später! Anfrage. Sind die Häuser auf dem Neumarkt und der daran gelegene Holterhof in der Hagel-Assekuranz versichert? Herr Hölterhof. Was kosten die 12,000 Thaler? Zum Abrechnen gehören zwei. (Siehe Kölnische Zeitung 1. Beilage Nr. 323). Der Freund der Naturwissenschaft wird ersucht, uns zu sagen, ob im Stalle der beiden hölzernen Schimmel keine Esel sind. Auf Häuser werden gute Obligationen billig angekauft bei Hol-ter-Hof. Näheres beim Allg.-Adr.-Comptoir Rathhausplatz. Bitte! bitte! Herr Stollwerk, geben Sie doch bald den 1. Akt aus: „Bange machen gilt nicht“ von Heuser und Hölterhof. Mehrere Damen Bange machen gilt nicht, aus dem Leben von M. Hölterhof. Franz Raveaux! Antworten Sie doch auf die Erbärmlichkeiten eines Klüngler nicht: und denken Herr verzeih Ihm, denn er weiß nicht was er thut. Verkauf dreier Pianoforte's. Von 120 Thlr., 110 Thlr. und 90 Thlr. Domhof Nr. 13 bei Späner. Ein Küfer-Kellner gesucht, bei Halin in der Börse. Frankfurter Hof in Köln. Unmittelbar am Justizgebäude gelegen, empfiehlt sich bei Gelegenheit der, den 27. c. begonnenen Assisen-Verhandlungen. E. Leonhard. ENGLISCHER HOF in Cöln. Casinostrasse Nr. 1. Empfiehlt einem reisenden Publikum auf's Angelegentlichste. Herm. Jos. Thibus. Börse bei Halin. Heute und jeden Sonntag Mittags und Abends große Harmonie. Samstag, Sonntag und Montag Rehbraten, Hasenbraten, Schellfische mit Kartoffeln, Bückinge mit Eier etc. bei einem guten Schoppen in der oberländischen Küche, Langgasse 1. Der Gerant: Korff.

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 159. Köln, 3. Dezember 1848. Zweite Ausgabe, S. 0850. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz159ii_1848/4>, abgerufen am 21.11.2024.