Neue Rheinische Zeitung. Nr. 117. Köln, 15. Oktober 1848. Beilage.Schauspiel in 5 Akten von Laube. Brodpreis der Stadt Köln. Vom 15. bis zum 21. Okt. Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 9 Pf. Köln, 15 Okt. 1848. Der interimistische Polizei-Direktor, Geiger. Anzeigen. Schifffahrts-Anzeige. Köln, 14. Oktober 1848. Angekommen: Joh. Budberg von Duisburg. C. Brögmann von Rotterdam mit 2656 Ctr. C. Hegewein vom Obermein. In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr C Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied A. Boecking und M. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel u. Saar. Jac. Tillmann. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar Fr. Deiß. Nach Mainz A. Dorweiler Nach dem Niedermain Fr. Gerling. Nach dem Mittel- und Obermain B Kraus. Nach Worms und Mannheim A. J Brillmeyer. Nach Heilbronn G. A. Klee. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermann. Nach Bingen H. Leineweber. Ferner nach Rotterdam Kapt. Coesen Köln Nr. 15. Rheinhöhe am 14 Okt. 5' 3". Zur Anfertigung der Auszüge liegt offen die Deklaration des Schiffers Visser Bekanntmachung. Da vom 5. Hujus ab - als dem Beginn des Winterfahrplanes der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft - der zweite Deutz-Düsseldorfer Dampfwagenzug eingezogen wird, so wird die Köln-Crefelder Personenpost von diesem Tage ab statt bisher Abends um 7 Uhr schon Abends um 5 Uhr, zum Anschluß a. an die Düsseldorf-Clever Personenpost zur Beförderung der Correspondenz- und Fahrpostgegenstände nach Hüls, Aldekerk, Neukerk, Geldern, Issum, Grünthal, Wesel, Goch, Revelaer, Weeze, Cleve; b. an den Cours nach Breyell mit der Currespondenz nach Kempen, Oedt, Strahlen, Wachtendonk, Greffrath, Cobbernick, Breyell, Kaldenkirchen, Benlo; c. an den Cours nach Odenkirchen mit der Correspondenz etc. nach St. Thönie, Süchteln, Viersen und Dülken; d. an den Cours nach Aachen mit der Correspondenz nach Reersen, ferner e. nach Willich, Linn und Uerdingen; in Neuß: a. an die Personenpost von Düsseldorf über Corrschenbroich nach Gladbach und Rheydt; b. von Düsseldorf nach Aachen mit der Correspondenz nach Gladbach, Rheydt, Odenkirchen, Wickerath, Giesenkirchen, Glehn, Juchen, Fürth, Garzweiler etc. abgefertigt, wovon das Publikum hierdurch in Kenntniß gesetzt wird. Köln, den 14. Oktober 1848. Der Ober-Postdirektor, Rehfeldt. Mobilar-Verkauf. Am Mittwoch, den 18. Oktober 1848 Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Marktplatze in der Apostelnstraße zu Köln, verschiedene wohlerhaltene Mobilargegenstände, bestehend in Tischen, Stühlen, einem Sopha, Spiegeln, Schränken, Kommoden, Vorhängen, Küchengeräthen u. s. w. öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Fr. Happel, Gerichtsvollzieher. Durch Ladung des Gerichtsvollziehers Gentzsch vom 13. Oktober 1848, hat die ohne Gewerbe in Köln wohnende Anna Maria Carolina Theresia Hubertina Weber, Wittwe des Reniners Hermann Joseph Weber, nunmehrige Ehefrau des in Köln wohnenden Eduard Joseph Goffart, Inhabers einer lithographischen Anstalt, gegen ihren genannten Ehemann, und den provisorischen Syndik des Falliments des genannten Goffart, Advokaten Schneider II. in Köln, Klage auf Güterseparation angestellt, und den unterzeichneten in Köln wohnenden Advokaten, zu ihrem Sachwalter ernannt. Für den Auszug: G. A. Böcker,Adv.-Anwalt. Nr. 72069. Auszug aus den im Sekretariate des königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen. Nr. 10374. Heute den vierten August ein tausend achthundert und vierzig, erschien im Sekretariate des königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Hrn. Advokat-Anwalt Füßer der zu Köln wohnende Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Spezereihändler Hermann Joseph Kamp wohnhaft in Stommeln, zufolge Vollmacht unter Privat-Unterschrift vom neunzehnten Juni eintausend achthundert acht und vierzig, welche diesem Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des vor dem Herrn Notar Müller in Köln aufgenommenen Protokolles über die am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thomessen, Kläger gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thomessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagte, abgehaltene Lizitation - wodurch sein Mandant Hermann Joseph Kamp unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp zu Stommeln, des genannten Parteien Thomessen gemeinschaftlich zugehörigen, an der Venloverstraße zu Stommeln "Gasthof" genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat. - Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, den Vor- und Zunamen, Profession und Wohnort der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikel ein und zwanzighundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienz-Saale des hiesigen königlichen Landgerichts angeheftet worden..... - Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Herrn Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist. Stempel fünfzehn Silbergroschen. Köln, wie Eingangs. Gez. Füßer. Götz. Gez. Mockel. Der Stempel im Betrage von fünfzehn Silbergroschen ist zu dem gegenwärtigen Akte kassirt worden. Nr. 4361. Empfangen zehn Silbergroschen. Köln, den 25. August eintausend achthundert acht und vierzig. Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände. Gez. Kerckhof. Vollmacht. Der Unterzeichnete bevollmächtigt hiermit den Advokaten Götz das Reinigungs-Verfahren, in Betreff des von ihm am achtzehnten Mai eintausen achthundert achthundert acht und vierzig, laut Akt des Notars Müllers angekauften zu Stommeln gelegenen Hauses (zum "Gasthofe" genannt) sammt Zubehör, Hof und Stallungen etc. etc. einzuleiten und Behufs Tilgung der darauf haftenden Hypotheken und Privilegien die in dem Artikel ein und zwanzig hundert ein und neunzig und ein und zwanzig hundert vier und neunzig des bürgerlichen Gesetzbuches, und des Staatsrechtsgutachten vom neunten Mai ein tausend acht hundert sieben vorgeschriebenen Zustellungen und Anerbietungen vollziehen zu lassen. Köln, den neunzehnten Juni eintausend acht hundert acht und vierzig. Gez. H. J. Kamp. Für gleichlautenden Auszug, der Landgerichts-Sekretär, Mockel. Nr. 4362. Empfangen ein Thaler zwei Sgr. Köln, den 25. August 1848. Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände Kerckhof. Heute den sechsten September eintausend achthundert acht und vierzig. Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Hrn. Füßer und Götz zu Köln, ersterer als Anwalt beim königlichen Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Franz Wambach, beim königlichen Landgerichte zu Köln immatrikulirter daselbst wohnender Gerichtsvollzieher. Dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, beim königlichen Landgericht zu Köln, auf dessen Parket, redend mit dem Staatsprokurater Herrn Hecker, welcher das Original dieses Aktes visirte; beigehenden Akt vom vierten August dieses Jahres welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Herrn Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls, uber die am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust, handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thommessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagten abgehaltenen Lizitation, wodurch mein Requirent unter Solidar-Bürgschaft seines Vaters des Ackerers Heinrich Kamp, zu Stommeln gelegene "zum Gasthof" genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Sekretariate des königlichen Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge, durch den Landgerichts-Sekretair, beim königlichen Landgerichte zu Köln Herrn Mockel angefertigt und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Götz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes, redend wie gesagt, zugestellt und zurückgelassen. Köln, wie Eingangs. Fr. Wambach. Gesehen und Abschrift erhalten. Köln, eodem Hecker, St.-Prokurator. Im Jahre achtzehnhundert acht und vierzig den fünf und zwanzigsten September. Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Herren Füßer und Götz zu Köln, ersterer als Anwalt beim königlichen Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Heinrich Brewer, beim königlichen Landgerichte zu Düsseldorf immatrikulirter, in Uerdingen wohnender Gerichtsvollzieher, dem in Uerdingen wohnenden früheren Kaufmann und jetzigen Wirth Hermann Quirin Faust in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thommessen ohne Gewerbe in Stommeln in seiner Wohnung redend mit ihm persönlich, beigehenden Akt vom vierten August dieses Jahres, welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Herrn Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls über die am achtzehnten Mai achtzehnhundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, gegen den Requisiten seine vorangegebenen Eigenschaft als Nebenvormund der vorgenannten Minorennen Thommessen Verklagten abgehaltenen Lizitation wodurch mein Requirent unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp, das zu Stommeln gelegene, "zum Gasthof" genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Sekretariate des königlichen Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge durch den Landgerichts-Sekretair beim königlichen Landgerichte zu Köln, Herrn Mockel angefertigt, und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Herrn Götz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes wie vorredend zugestellt und hinterlassen. Die Kosten betragen einen Thaler drei Pfenninge. Der Gerichtsvollzieher, H. Brewer. Neue Rheinische Zeitung. Dienstag den 17. d. M. General-Versammlung der Herren Aktionäre der "Neuen Rh. Ztg." zur Wahl eines Aufsichts-Rathes. Die Versammlung findet im Lokale des Hrn. Hamspohn (Freischütz) auf der Hochstraße statt. Abends 8 Uhr. Köln, den 14. Oktober 1848. Die Geranten der "Neuen Rheinischen Zeitung." Römischer Circus von Alexandro Guerra. Heute Sonntag den 15. Oktober 1848 große Vorstellung mit ganz neuen Abwechselungen. Zum Beschluß die Wiederholung der komischen Pantomime Jocks, der brasilianische Affe, arrangirt von Hrn. van Callendyck, und ausgeführt von mehreren Herren der Gesellschaft. Die Rolle des Affen spielt Hr. van Callendyck. Das Nähere besagt der Ausleg und Anschlagzettel speziell, zuletzt der Pantomime beschließt die zerfallene Leiter in Brillant-Feuerwerk. Bei den ersten günstigen Tagen findet das römische Pferde-Wettrennen und Wettfahren statt. Montag findet die 2te große Damen-Vorstellung mit ganz neuen Abwechselungen statt. Mailuft in Deutz. [Beginn Spaltensatz]
Was deutet dort der ferne Staub, Der sich erhebt zur Wolke, Was soll der frohe Jubel sein, Den sie erregt im Volke. Was klingen sie so seelenvoll, [Spaltenumbruch]
Die Töne aus der Ferne, Was lauscht das Volk erwartungsvoll, Dem reinen Klang so gerne. Die Deutzer Kirmes geht zu End, Macht schnell euch auf die Rappen, Und wer nicht will der Letzte sein, Nur fort auf Schuster's Lappen. Laßt ab von Hader, Haß und Neid, Und schlagt euch keine Wunden, Denkt an der Kirmes lust'ge Zeit, Ihr opfert frohe Stunden. Heute Sonntag Harmonie und Tanzmusik. Anfang um 3 Uhr. Aufgemuntert durch die vielen und schönen Besuche während der Kirmestage, werden heute aus Dankbarkeit, vorzüglich frisch angestochene 1846er Weine zu herabgesetzten Preisen, wobei unter Andern die bekannten Braunenberger die große Flasche zu 10 Sgr. verabreicht wird. Polizeiliches. Das Polizei-Institut hat zum Zweck die Aufrechthaltung der Ordnung, der Freiheit, des Eigenthums und der persönlichen Sicherheit. Seine Hauptaufgabe ist die Wachsamkeit, seine Sorge umfaßt die gesellschaftliche Ordnung. Die öffentliche Meinung, wie sie sich nunmehr frei aussprechen darf, ist für die Polizei die beste Theorie; sowie der Gemeingeist der Bürger, welcher ebenfalls mit der freien Verfassung entsteht und untergeht, der beste Polizeidiener ist. Diese Aufgabe bedingt selbstredend, daß für die diesseitige Provinz der executive Polizeibeamte, soll seine Wirksamkeit nicht illusorisch sein, mit den Institutionen derselben, mit den Lokal- und Personal-Verhältnissen genau bekannt sei, daß er mit Administrirten gelebt, ihr Vertrauen sich erworben habe und Achtung einzuflößen verstehe. In diesem Sinne ist die Organisation der Polizeiverwaltung durch das französische Gesetz, welches hier noch Geltung hat, zu verstehen, da nach diesem die Polizei-Commissarien auf den Antrag der Communen ernannt werden sollen, und es kann nur als ein Eingriff in dieses Recht betrachtrt werden, daß bisher von demselben abgegangen worden ist, um altländische Beamte und namentlich Militairs hier zu versorgen. Dem Vernehmen nach beabsicht die hiesige Regierung bei Besetzung der vakant gewordenen Polizei-Commissariate dieses Prinzip des alten Stockregiments nach wie vor aufrecht zu erhalten. Wir, Bürger der Stadt Köln, müssen uns gegen solche Eingriffe in die Rechte, die uns leider nur zu lange verkümmert worden sind, ernstlich verwahren und in Antrag bringen, daß zu den beregten Stellen nur aus unserer Mitte Männer gewählt werden, da solche uns allein gegen Anmaßungen und Uebergriffe sichern und eine Gewährleistung des Vertrauens geben. Nur dadurch, daß diesen gerechten Anforderungen entsprochen wird, darf mit Sicherheit vorausgesetzt werden, daß eine moralische Einwirkung der Commissarien auf die Administrirten erfolge und Conflikte, wie sie leider nur zu oft und neuerdings am 25. v. Mts. vorgekommen sind, vermieden werden. F. D. A. Annonce. Gegenbemerkung zu den Bemerkungen des Herrn Stupp 280 Beilage zur Köln. Ztg. Die Heuler-Adreß-Unterzeichner haben sich zum Unterzeichnen binnen 10 Stunden herangedrängt!! Prost die Mahlzeit. Einsender dieses beweist durch ehrenwerhe Bürger, wenn nicht mehr, doch vollkommen so ehrenwerth, daß die Herren Bredt und Strauß, (zwei zuckersüße Adreß-Einsammler), welche von Haus zu Haus gingen, mit Ausnahme derjenigen Häuser, wo sie Gefahr liefen, mit ihrer kernigten Adresse auf einen Kern der Bürgerschaft zu stoßen, mit dem Ansinnen zu unterzeichnen, indem jeder ehrenwerthe Bürger verpflichtet sei, diese Adresse zu unterzeichnen. Einsender dieses, weil sie nicht dafür, vielmehr dagegen unterzeichnet, sind sie weniger ehrenwerth, als Hr. Bredt und Strauß? Ha! ha! ha! Im Falle Sie, Hr. Stupp, Beweise für Obengesagtes wünschen, so erfahren Sie Näheres bei der Expedition d. Bl. Unterzeichneter empfiehlt sich mit sehr gutem Oberruhrschem Schrottbrandgeriß, Essener Fettgeriß und Stückkohlen zum Kaffeebrennen, pro Malter, Wagen, ganzen Wagons zu den billigsten Preisen. Be-Bestellungen werden angenommen in den Kohlenhütten Martinsapteigasse an der Zollstraße, Holzmarkt unmittelbar am Thor, auf dem Lagerplatz des Köln-Mindener Bahnhofes, so wie in seiner Wohnung Martinspförtchen Nro. 2. J. B, Strick. Theater-Anzeige. Montag den 16. Oktober: "Die Karlsschüler." Der Gerant: Korff. Schauspiel in 5 Akten von Laube. Brodpreis der Stadt Köln. Vom 15. bis zum 21. Okt. Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 9 Pf. Köln, 15 Okt. 1848. Der interimistische Polizei-Direktor, Geiger. Anzeigen. Schifffahrts-Anzeige. Köln, 14. Oktober 1848. Angekommen: Joh. Budberg von Duisburg. C. Brögmann von Rotterdam mit 2656 Ctr. C. Hegewein vom Obermein. In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr C Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied A. Boecking und M. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel u. Saar. Jac. Tillmann. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar Fr. Deiß. Nach Mainz A. Dorweiler Nach dem Niedermain Fr. Gerling. Nach dem Mittel- und Obermain B Kraus. Nach Worms und Mannheim A. J Brillmeyer. Nach Heilbronn G. A. Klee. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermann. Nach Bingen H. Leineweber. Ferner nach Rotterdam Kapt. Coesen Köln Nr. 15. Rheinhöhe am 14 Okt. 5′ 3″. Zur Anfertigung der Auszüge liegt offen die Deklaration des Schiffers Visser Bekanntmachung. Da vom 5. Hujus ab ‒ als dem Beginn des Winterfahrplanes der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft ‒ der zweite Deutz-Düsseldorfer Dampfwagenzug eingezogen wird, so wird die Köln-Crefelder Personenpost von diesem Tage ab statt bisher Abends um 7 Uhr schon Abends um 5 Uhr, zum Anschluß a. an die Düsseldorf-Clever Personenpost zur Beförderung der Correspondenz- und Fahrpostgegenstände nach Hüls, Aldekerk, Neukerk, Geldern, Issum, Grünthal, Wesel, Goch, Revelaer, Weeze, Cleve; b. an den Cours nach Breyell mit der Currespondenz nach Kempen, Oedt, Strahlen, Wachtendonk, Greffrath, Cobbernick, Breyell, Kaldenkirchen, Benlo; c. an den Cours nach Odenkirchen mit der Correspondenz etc. nach St. Thönie, Süchteln, Viersen und Dülken; d. an den Cours nach Aachen mit der Correspondenz nach Reersen, ferner e. nach Willich, Linn und Uerdingen; in Neuß: a. an die Personenpost von Düsseldorf über Corrschenbroich nach Gladbach und Rheydt; b. von Düsseldorf nach Aachen mit der Correspondenz nach Gladbach, Rheydt, Odenkirchen, Wickerath, Giesenkirchen, Glehn, Juchen, Fürth, Garzweiler etc. abgefertigt, wovon das Publikum hierdurch in Kenntniß gesetzt wird. Köln, den 14. Oktober 1848. Der Ober-Postdirektor, Rehfeldt. Mobilar-Verkauf. Am Mittwoch, den 18. Oktober 1848 Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Marktplatze in der Apostelnstraße zu Köln, verschiedene wohlerhaltene Mobilargegenstände, bestehend in Tischen, Stühlen, einem Sopha, Spiegeln, Schränken, Kommoden, Vorhängen, Küchengeräthen u. s. w. öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Fr. Happel, Gerichtsvollzieher. Durch Ladung des Gerichtsvollziehers Gentzsch vom 13. Oktober 1848, hat die ohne Gewerbe in Köln wohnende Anna Maria Carolina Theresia Hubertina Weber, Wittwe des Reniners Hermann Joseph Weber, nunmehrige Ehefrau des in Köln wohnenden Eduard Joseph Goffart, Inhabers einer lithographischen Anstalt, gegen ihren genannten Ehemann, und den provisorischen Syndik des Falliments des genannten Goffart, Advokaten Schneider II. in Köln, Klage auf Güterseparation angestellt, und den unterzeichneten in Köln wohnenden Advokaten, zu ihrem Sachwalter ernannt. Für den Auszug: G. A. Böcker,Adv.-Anwalt. Nr. 72069. Auszug aus den im Sekretariate des königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen. Nr. 10374. Heute den vierten August ein tausend achthundert und vierzig, erschien im Sekretariate des königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Hrn. Advokat-Anwalt Füßer der zu Köln wohnende Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Spezereihändler Hermann Joseph Kamp wohnhaft in Stommeln, zufolge Vollmacht unter Privat-Unterschrift vom neunzehnten Juni eintausend achthundert acht und vierzig, welche diesem Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des vor dem Herrn Notar Müller in Köln aufgenommenen Protokolles über die am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thomessen, Kläger gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thomessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagte, abgehaltene Lizitation ‒ wodurch sein Mandant Hermann Joseph Kamp unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp zu Stommeln, des genannten Parteien Thomessen gemeinschaftlich zugehörigen, an der Venloverstraße zu Stommeln „Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat. ‒ Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, den Vor- und Zunamen, Profession und Wohnort der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikel ein und zwanzighundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienz-Saale des hiesigen königlichen Landgerichts angeheftet worden..... ‒ Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Herrn Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist. Stempel fünfzehn Silbergroschen. Köln, wie Eingangs. Gez. Füßer. Götz. Gez. Mockel. Der Stempel im Betrage von fünfzehn Silbergroschen ist zu dem gegenwärtigen Akte kassirt worden. Nr. 4361. Empfangen zehn Silbergroschen. Köln, den 25. August eintausend achthundert acht und vierzig. Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände. Gez. Kerckhof. Vollmacht. Der Unterzeichnete bevollmächtigt hiermit den Advokaten Götz das Reinigungs-Verfahren, in Betreff des von ihm am achtzehnten Mai eintausen achthundert achthundert acht und vierzig, laut Akt des Notars Müllers angekauften zu Stommeln gelegenen Hauses (zum „Gasthofe“ genannt) sammt Zubehör, Hof und Stallungen etc. etc. einzuleiten und Behufs Tilgung der darauf haftenden Hypotheken und Privilegien die in dem Artikel ein und zwanzig hundert ein und neunzig und ein und zwanzig hundert vier und neunzig des bürgerlichen Gesetzbuches, und des Staatsrechtsgutachten vom neunten Mai ein tausend acht hundert sieben vorgeschriebenen Zustellungen und Anerbietungen vollziehen zu lassen. Köln, den neunzehnten Juni eintausend acht hundert acht und vierzig. Gez. H. J. Kamp. Für gleichlautenden Auszug, der Landgerichts-Sekretär, Mockel. Nr. 4362. Empfangen ein Thaler zwei Sgr. Köln, den 25. August 1848. Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände Kerckhof. Heute den sechsten September eintausend achthundert acht und vierzig. Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Hrn. Füßer und Götz zu Köln, ersterer als Anwalt beim königlichen Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Franz Wambach, beim königlichen Landgerichte zu Köln immatrikulirter daselbst wohnender Gerichtsvollzieher. Dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, beim königlichen Landgericht zu Köln, auf dessen Parket, redend mit dem Staatsprokurater Herrn Hecker, welcher das Original dieses Aktes visirte; beigehenden Akt vom vierten August dieses Jahres welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Herrn Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls, uber die am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust, handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thommessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagten abgehaltenen Lizitation, wodurch mein Requirent unter Solidar-Bürgschaft seines Vaters des Ackerers Heinrich Kamp, zu Stommeln gelegene „zum Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Sekretariate des königlichen Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge, durch den Landgerichts-Sekretair, beim königlichen Landgerichte zu Köln Herrn Mockel angefertigt und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Götz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes, redend wie gesagt, zugestellt und zurückgelassen. Köln, wie Eingangs. Fr. Wambach. Gesehen und Abschrift erhalten. Köln, eodem Hecker, St.-Prokurator. Im Jahre achtzehnhundert acht und vierzig den fünf und zwanzigsten September. Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Herren Füßer und Götz zu Köln, ersterer als Anwalt beim königlichen Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Heinrich Brewer, beim königlichen Landgerichte zu Düsseldorf immatrikulirter, in Uerdingen wohnender Gerichtsvollzieher, dem in Uerdingen wohnenden früheren Kaufmann und jetzigen Wirth Hermann Quirin Faust in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thommessen ohne Gewerbe in Stommeln in seiner Wohnung redend mit ihm persönlich, beigehenden Akt vom vierten August dieses Jahres, welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Herrn Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls über die am achtzehnten Mai achtzehnhundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, gegen den Requisiten seine vorangegebenen Eigenschaft als Nebenvormund der vorgenannten Minorennen Thommessen Verklagten abgehaltenen Lizitation wodurch mein Requirent unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp, das zu Stommeln gelegene, „zum Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Sekretariate des königlichen Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge durch den Landgerichts-Sekretair beim königlichen Landgerichte zu Köln, Herrn Mockel angefertigt, und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Herrn Götz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes wie vorredend zugestellt und hinterlassen. Die Kosten betragen einen Thaler drei Pfenninge. Der Gerichtsvollzieher, H. Brewer. Neue Rheinische Zeitung. Dienstag den 17. d. M. General-Versammlung der Herren Aktionäre der „Neuen Rh. Ztg.“ zur Wahl eines Aufsichts-Rathes. Die Versammlung findet im Lokale des Hrn. Hamspohn (Freischütz) auf der Hochstraße statt. Abends 8 Uhr. Köln, den 14. Oktober 1848. Die Geranten der „Neuen Rheinischen Zeitung.“ Römischer Circus von Alexandro Guerra. Heute Sonntag den 15. Oktober 1848 große Vorstellung mit ganz neuen Abwechselungen. Zum Beschluß die Wiederholung der komischen Pantomime Jocks, der brasilianische Affe, arrangirt von Hrn. van Callendyck, und ausgeführt von mehreren Herren der Gesellschaft. Die Rolle des Affen spielt Hr. van Callendyck. Das Nähere besagt der Ausleg und Anschlagzettel speziell, zuletzt der Pantomime beschließt die zerfallene Leiter in Brillant-Feuerwerk. Bei den ersten günstigen Tagen findet das römische Pferde-Wettrennen und Wettfahren statt. Montag findet die 2te große Damen-Vorstellung mit ganz neuen Abwechselungen statt. Mailuft in Deutz. [Beginn Spaltensatz]
Was deutet dort der ferne Staub, Der sich erhebt zur Wolke, Was soll der frohe Jubel sein, Den sie erregt im Volke. Was klingen sie so seelenvoll, [Spaltenumbruch]
Die Töne aus der Ferne, Was lauscht das Volk erwartungsvoll, Dem reinen Klang so gerne. Die Deutzer Kirmes geht zu End, Macht schnell euch auf die Rappen, Und wer nicht will der Letzte sein, Nur fort auf Schuster's Lappen. Laßt ab von Hader, Haß und Neid, Und schlagt euch keine Wunden, Denkt an der Kirmes lust'ge Zeit, Ihr opfert frohe Stunden. Heute Sonntag Harmonie und Tanzmusik. Anfang um 3 Uhr. Aufgemuntert durch die vielen und schönen Besuche während der Kirmestage, werden heute aus Dankbarkeit, vorzüglich frisch angestochene 1846er Weine zu herabgesetzten Preisen, wobei unter Andern die bekannten Braunenberger die große Flasche zu 10 Sgr. verabreicht wird. Polizeiliches. Das Polizei-Institut hat zum Zweck die Aufrechthaltung der Ordnung, der Freiheit, des Eigenthums und der persönlichen Sicherheit. Seine Hauptaufgabe ist die Wachsamkeit, seine Sorge umfaßt die gesellschaftliche Ordnung. Die öffentliche Meinung, wie sie sich nunmehr frei aussprechen darf, ist für die Polizei die beste Theorie; sowie der Gemeingeist der Bürger, welcher ebenfalls mit der freien Verfassung entsteht und untergeht, der beste Polizeidiener ist. Diese Aufgabe bedingt selbstredend, daß für die diesseitige Provinz der executive Polizeibeamte, soll seine Wirksamkeit nicht illusorisch sein, mit den Institutionen derselben, mit den Lokal- und Personal-Verhältnissen genau bekannt sei, daß er mit Administrirten gelebt, ihr Vertrauen sich erworben habe und Achtung einzuflößen verstehe. In diesem Sinne ist die Organisation der Polizeiverwaltung durch das französische Gesetz, welches hier noch Geltung hat, zu verstehen, da nach diesem die Polizei-Commissarien auf den Antrag der Communen ernannt werden sollen, und es kann nur als ein Eingriff in dieses Recht betrachtrt werden, daß bisher von demselben abgegangen worden ist, um altländische Beamte und namentlich Militairs hier zu versorgen. Dem Vernehmen nach beabsicht die hiesige Regierung bei Besetzung der vakant gewordenen Polizei-Commissariate dieses Prinzip des alten Stockregiments nach wie vor aufrecht zu erhalten. Wir, Bürger der Stadt Köln, müssen uns gegen solche Eingriffe in die Rechte, die uns leider nur zu lange verkümmert worden sind, ernstlich verwahren und in Antrag bringen, daß zu den beregten Stellen nur aus unserer Mitte Männer gewählt werden, da solche uns allein gegen Anmaßungen und Uebergriffe sichern und eine Gewährleistung des Vertrauens geben. Nur dadurch, daß diesen gerechten Anforderungen entsprochen wird, darf mit Sicherheit vorausgesetzt werden, daß eine moralische Einwirkung der Commissarien auf die Administrirten erfolge und Conflikte, wie sie leider nur zu oft und neuerdings am 25. v. Mts. vorgekommen sind, vermieden werden. F. D. A. Annonce. Gegenbemerkung zu den Bemerkungen des Herrn Stupp 280 Beilage zur Köln. Ztg. Die Heuler-Adreß-Unterzeichner haben sich zum Unterzeichnen binnen 10 Stunden herangedrängt!! Prost die Mahlzeit. Einsender dieses beweist durch ehrenwerhe Bürger, wenn nicht mehr, doch vollkommen so ehrenwerth, daß die Herren Bredt und Strauß, (zwei zuckersüße Adreß-Einsammler), welche von Haus zu Haus gingen, mit Ausnahme derjenigen Häuser, wo sie Gefahr liefen, mit ihrer kernigten Adresse auf einen Kern der Bürgerschaft zu stoßen, mit dem Ansinnen zu unterzeichnen, indem jeder ehrenwerthe Bürger verpflichtet sei, diese Adresse zu unterzeichnen. Einsender dieses, weil sie nicht dafür, vielmehr dagegen unterzeichnet, sind sie weniger ehrenwerth, als Hr. Bredt und Strauß? Ha! ha! ha! Im Falle Sie, Hr. Stupp, Beweise für Obengesagtes wünschen, so erfahren Sie Näheres bei der Expedition d. Bl. Unterzeichneter empfiehlt sich mit sehr gutem Oberruhrschem Schrottbrandgeriß, Essener Fettgeriß und Stückkohlen zum Kaffeebrennen, pro Malter, Wagen, ganzen Wagons zu den billigsten Preisen. Be-Bestellungen werden angenommen in den Kohlenhütten Martinsapteigasse an der Zollstraße, Holzmarkt unmittelbar am Thor, auf dem Lagerplatz des Köln-Mindener Bahnhofes, so wie in seiner Wohnung Martinspförtchen Nro. 2. J. B, Strick. Theater-Anzeige. Montag den 16. Oktober: „Die Karlsschüler.“ Der Gerant: Korff. <TEI> <text> <body> <div type="jAnnouncements" n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0002" n="0588"/> <div type="jAn"> <p> Schauspiel in 5 Akten von Laube.</p> <p> <hi rendition="#b">Brodpreis der Stadt Köln.</hi> </p> <p>Vom 15. bis zum 21. Okt.</p> <p>Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 9 Pf.</p> <p>Köln, 15 Okt. 1848.</p> <p>Der interimistische Polizei-Direktor, <hi rendition="#g">Geiger.</hi> </p> </div> </div> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">Anzeigen.</hi> </head> <div type="jAn"> <head>Schifffahrts-Anzeige.</head> <p><hi rendition="#g">Köln,</hi> 14. Oktober 1848.</p> <p><hi rendition="#g">Angekommen:</hi> Joh. Budberg von Duisburg. C. Brögmann von Rotterdam mit 2656 Ctr. C. Hegewein vom Obermein.</p> <p><hi rendition="#g">In Ladung:</hi> Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr C Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied A. Boecking und M. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel u. Saar. Jac. Tillmann. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar Fr. Deiß. Nach Mainz A. Dorweiler Nach dem Niedermain Fr. Gerling. Nach dem Mittel- und Obermain B Kraus. Nach Worms und Mannheim A. J Brillmeyer. Nach Heilbronn G. A. Klee. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermann. Nach Bingen H. Leineweber.</p> <p>Ferner nach Rotterdam Kapt. Coesen Köln Nr. 15.<lb/> Ferner nach Amsterdam Kapt. Kalfs Köln Nr. 2.</p> <p>Rheinhöhe am 14 Okt. 5′ 3″.</p> <p>Zur Anfertigung der Auszüge liegt offen die Deklaration des Schiffers Visser</p> </div> <div type="jAn"> <head> <hi rendition="#g">Bekanntmachung.</hi> </head> <p>Da vom 5. Hujus ab ‒ als dem Beginn des Winterfahrplanes der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft ‒ der zweite Deutz-Düsseldorfer Dampfwagenzug eingezogen wird, so wird die Köln-Crefelder Personenpost von diesem Tage ab statt bisher Abends um 7 Uhr schon Abends um 5 Uhr, zum Anschluß<lb/><hi rendition="#g">in Crefeld</hi> </p> <list> <item>a. an die Düsseldorf-Clever Personenpost zur Beförderung der Correspondenz- und Fahrpostgegenstände nach Hüls, Aldekerk, Neukerk, Geldern, Issum, Grünthal, Wesel, Goch, Revelaer, Weeze, Cleve;</item> <item> b. an den Cours nach Breyell mit der Currespondenz nach Kempen, Oedt, Strahlen, Wachtendonk, Greffrath, Cobbernick, Breyell, Kaldenkirchen, Benlo;</item> <item> c. an den Cours nach Odenkirchen mit der Correspondenz etc. nach St. Thönie, Süchteln, Viersen und Dülken;</item> <item> d. an den Cours nach Aachen mit der Correspondenz nach Reersen, ferner</item> <item> e. nach Willich, Linn und Uerdingen;</item> </list> <p> <hi rendition="#g">in Neuß:</hi> </p> <list> <item>a. an die Personenpost von Düsseldorf über Corrschenbroich nach Gladbach und Rheydt;</item> <item>b. von Düsseldorf nach Aachen mit der Correspondenz nach Gladbach, Rheydt, Odenkirchen, Wickerath, Giesenkirchen, Glehn, Juchen, Fürth, Garzweiler etc. abgefertigt, wovon das Publikum hierdurch in Kenntniß gesetzt wird.</item> </list> <p>Köln, den 14. Oktober 1848.</p> <p>Der Ober-Postdirektor, <hi rendition="#g">Rehfeldt.</hi> </p> </div> <div type="jAn"> <head> <hi rendition="#g">Mobilar-Verkauf.</hi> </head> <p>Am Mittwoch, den 18. Oktober 1848 Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Marktplatze in der Apostelnstraße zu Köln, verschiedene wohlerhaltene Mobilargegenstände, bestehend in Tischen, Stühlen, einem Sopha, Spiegeln, Schränken, Kommoden, Vorhängen, Küchengeräthen u. s. w. öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.</p> <p><hi rendition="#g">Fr. Happel,</hi> Gerichtsvollzieher.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Durch Ladung des Gerichtsvollziehers Gentzsch vom 13. Oktober 1848, hat die ohne Gewerbe in Köln wohnende Anna Maria Carolina Theresia Hubertina Weber, Wittwe des Reniners Hermann Joseph Weber, nunmehrige Ehefrau des in Köln wohnenden Eduard Joseph Goffart, Inhabers einer lithographischen Anstalt, gegen ihren genannten Ehemann, und den provisorischen Syndik des Falliments des genannten Goffart, Advokaten Schneider II. in Köln, Klage auf Güterseparation angestellt, und den unterzeichneten in Köln wohnenden Advokaten, zu ihrem Sachwalter ernannt.</p> <p>Für den Auszug:</p> <p><hi rendition="#g">G. A. Böcker,</hi>Adv.-Anwalt.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Nr. 72069.</p> <p><hi rendition="#b">Auszug</hi> aus den im Sekretariate des königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.</p> <p>Nr. 10374.</p> <p>Heute den vierten August ein tausend achthundert und vierzig, erschien im Sekretariate des königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Hrn. Advokat-Anwalt Füßer der zu Köln wohnende Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Spezereihändler Hermann Joseph Kamp wohnhaft in Stommeln, zufolge Vollmacht unter Privat-Unterschrift vom neunzehnten Juni eintausend achthundert acht und vierzig, welche diesem Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des vor dem Herrn Notar Müller in Köln aufgenommenen Protokolles über die am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thomessen, Kläger gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thomessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagte, abgehaltene Lizitation ‒ wodurch sein Mandant Hermann Joseph Kamp unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp zu Stommeln, des genannten Parteien Thomessen gemeinschaftlich zugehörigen, an der Venloverstraße zu Stommeln „Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat. ‒ Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, den Vor- und Zunamen, Profession und Wohnort der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikel ein und zwanzighundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienz-Saale des hiesigen königlichen Landgerichts angeheftet worden..... ‒</p> <p>Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Herrn Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist.</p> <p>Stempel fünfzehn Silbergroschen.</p> <p>Köln, wie Eingangs.</p> <p>Gez. Füßer. Götz.</p> <p>Gez. Mockel.</p> <p>Der Stempel im Betrage von fünfzehn Silbergroschen ist zu dem gegenwärtigen Akte kassirt worden.</p> <p>Nr. 4361. Empfangen zehn Silbergroschen.</p> <p>Köln, den 25. August eintausend achthundert acht und vierzig.</p> <p>Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände.</p> <p>Gez. Kerckhof.</p> <p> <hi rendition="#g">Vollmacht.</hi> </p> <p>Der Unterzeichnete bevollmächtigt hiermit den Advokaten Götz das Reinigungs-Verfahren, in Betreff des von ihm am achtzehnten Mai eintausen achthundert achthundert acht und vierzig, laut Akt des Notars Müllers angekauften zu Stommeln gelegenen Hauses (zum „Gasthofe“ genannt) sammt Zubehör, Hof und Stallungen etc. etc. einzuleiten und Behufs Tilgung der darauf haftenden Hypotheken und Privilegien die in dem Artikel ein und zwanzig hundert ein und neunzig und ein und zwanzig hundert vier und neunzig des bürgerlichen Gesetzbuches, und des Staatsrechtsgutachten vom neunten Mai ein tausend acht hundert sieben vorgeschriebenen Zustellungen und Anerbietungen vollziehen zu lassen.</p> <p>Köln, den neunzehnten Juni eintausend acht hundert acht und vierzig.</p> <p>Gez. H. J. Kamp.</p> <p>Für gleichlautenden Auszug, der Landgerichts-Sekretär, Mockel.</p> <p>Nr. 4362. Empfangen ein Thaler zwei Sgr. Köln, den 25. August 1848.</p> <p>Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände Kerckhof.</p> <p>Heute den sechsten September eintausend achthundert acht und vierzig.</p> <p>Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Hrn. Füßer und Götz zu Köln, ersterer als Anwalt beim königlichen Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Franz Wambach, beim königlichen Landgerichte zu Köln immatrikulirter daselbst wohnender Gerichtsvollzieher.</p> <p>Dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, beim königlichen Landgericht zu Köln, auf dessen Parket, redend mit dem Staatsprokurater Herrn Hecker, welcher das Original dieses Aktes visirte; beigehenden Akt vom vierten August dieses Jahres welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Herrn Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls, uber die am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust, handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thommessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagten abgehaltenen Lizitation, wodurch mein Requirent unter Solidar-Bürgschaft seines Vaters des Ackerers Heinrich Kamp, zu Stommeln gelegene „zum Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Sekretariate des königlichen Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge, durch den Landgerichts-Sekretair, beim königlichen Landgerichte zu Köln Herrn Mockel angefertigt und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Götz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes, redend wie gesagt, zugestellt und zurückgelassen.</p> <p>Köln, wie Eingangs.</p> <p>Fr. Wambach.</p> <p>Gesehen und Abschrift erhalten.</p> <p>Köln, eodem Hecker, St.-Prokurator.</p> <p>Im Jahre achtzehnhundert acht und vierzig den fünf und zwanzigsten September.</p> <p>Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Herren Füßer und Götz zu Köln, ersterer als Anwalt beim königlichen Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Heinrich Brewer, beim königlichen Landgerichte zu Düsseldorf immatrikulirter, in Uerdingen wohnender Gerichtsvollzieher, dem in Uerdingen wohnenden früheren Kaufmann und jetzigen Wirth Hermann Quirin Faust in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thommessen ohne Gewerbe in Stommeln in seiner Wohnung redend mit ihm persönlich, beigehenden Akt vom vierten August dieses Jahres, welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Herrn Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls über die am achtzehnten Mai achtzehnhundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, gegen den Requisiten seine vorangegebenen Eigenschaft als Nebenvormund der vorgenannten Minorennen Thommessen Verklagten abgehaltenen Lizitation wodurch mein Requirent unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp, das zu Stommeln gelegene, „zum Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Sekretariate des königlichen Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge durch den Landgerichts-Sekretair beim königlichen Landgerichte zu Köln, Herrn Mockel angefertigt, und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Herrn Götz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes wie vorredend zugestellt und hinterlassen.</p> <p>Die Kosten betragen einen Thaler drei Pfenninge.</p> <p>Der Gerichtsvollzieher, H. Brewer.</p> </div> <div type="jAn"> <head> <hi rendition="#b">Neue Rheinische Zeitung.</hi> </head> <p>Dienstag den 17. d. M. General-Versammlung der Herren Aktionäre der „Neuen Rh. Ztg.“ zur Wahl eines Aufsichts-Rathes. Die Versammlung findet im Lokale des Hrn. <hi rendition="#g">Hamspohn</hi> (Freischütz) auf der Hochstraße statt. Abends 8 Uhr.</p> <p>Köln, den 14. Oktober 1848.</p> <p> <hi rendition="#b">Die Geranten der „Neuen Rheinischen Zeitung.“</hi> </p> </div> <div type="jAn"> <head><hi rendition="#b">Römischer Circus</hi> von <hi rendition="#b">Alexandro Guerra.</hi> </head> <p>Heute Sonntag den 15. Oktober 1848 <hi rendition="#b">große Vorstellung</hi> mit ganz neuen Abwechselungen. Zum Beschluß die Wiederholung der komischen Pantomime Jocks, der brasilianische Affe, arrangirt von Hrn. van Callendyck, und ausgeführt von mehreren Herren der Gesellschaft. Die Rolle des Affen spielt Hr. van Callendyck. Das Nähere besagt der Ausleg und Anschlagzettel speziell, zuletzt der Pantomime beschließt die zerfallene Leiter in Brillant-Feuerwerk. Bei den ersten günstigen Tagen findet das <hi rendition="#b">römische Pferde-Wettrennen und Wettfahren</hi> statt.</p> <p>Montag findet die 2te große <hi rendition="#g">Damen-Vorstellung</hi> mit ganz neuen Abwechselungen statt.</p> </div> <div type="jAn"> <lg type="poem"> <head> <hi rendition="#b">Mailuft in Deutz.</hi> </head> <lg n="1"> <cb type="start"/> <l>Was deutet dort der ferne Staub,</l><lb/> <l>Der sich erhebt zur Wolke,</l><lb/> <l>Was soll der frohe Jubel sein,</l><lb/> <l>Den sie erregt im Volke.</l><lb/> </lg> <lg n="2"> <l>Was klingen sie so seelenvoll,</l><lb/> <l>Die Töne aus der Ferne,</l><lb/> <l>Was lauscht das Volk erwartungsvoll,</l><lb/> <l>Dem reinen Klang so gerne.</l><lb/> </lg> <cb/> <lg n="3"> <l>Die Deutzer Kirmes geht zu End,</l><lb/> <l>Macht schnell euch auf die Rappen,</l><lb/> <l>Und wer nicht will der Letzte sein,</l><lb/> <l>Nur fort auf Schuster's Lappen.</l><lb/> </lg> <lg n="4"> <l>Laßt ab von Hader, Haß und Neid,</l><lb/> <l>Und schlagt euch keine Wunden,</l><lb/> <l>Denkt an der Kirmes lust'ge Zeit,</l><lb/> <l>Ihr opfert frohe Stunden.</l><lb/> </lg> </lg> <cb type="end"/> </div> <div type="jAn"> <p> <hi rendition="#b">Heute Sonntag Harmonie und Tanzmusik.</hi> </p> <p>Anfang um 3 Uhr.</p> <p>Aufgemuntert durch die vielen und schönen Besuche während der Kirmestage, werden heute aus Dankbarkeit, vorzüglich frisch angestochene 1846er Weine zu herabgesetzten Preisen, wobei unter Andern die bekannten <hi rendition="#g">Braunenberger</hi> die große Flasche zu 10 Sgr. verabreicht wird.</p> </div> <div type="jAn"> <head> <hi rendition="#b">Polizeiliches.</hi> </head> <p>Das Polizei-Institut hat zum Zweck die Aufrechthaltung der Ordnung, der Freiheit, des Eigenthums und der persönlichen Sicherheit. Seine Hauptaufgabe ist die Wachsamkeit, seine Sorge umfaßt die gesellschaftliche Ordnung. Die öffentliche Meinung, wie sie sich nunmehr frei aussprechen darf, ist für die Polizei die beste Theorie; sowie der Gemeingeist der Bürger, welcher ebenfalls mit der freien Verfassung entsteht und untergeht, der beste Polizeidiener ist.</p> <p>Diese Aufgabe bedingt selbstredend, daß für die diesseitige Provinz der executive Polizeibeamte, soll seine Wirksamkeit nicht illusorisch sein, mit den Institutionen derselben, mit den Lokal- und Personal-Verhältnissen genau bekannt sei, daß er mit Administrirten gelebt, ihr Vertrauen sich erworben habe und Achtung einzuflößen verstehe.</p> <p>In diesem Sinne ist die Organisation der Polizeiverwaltung durch das französische Gesetz, welches hier noch Geltung hat, zu verstehen, da nach diesem die Polizei-Commissarien auf den Antrag der Communen ernannt werden sollen, und es kann nur als ein Eingriff in dieses Recht betrachtrt werden, daß bisher von demselben abgegangen worden ist, um altländische Beamte und namentlich Militairs hier zu versorgen.</p> <p>Dem Vernehmen nach beabsicht die hiesige Regierung bei Besetzung der vakant gewordenen Polizei-Commissariate dieses Prinzip des alten Stockregiments nach wie vor aufrecht zu erhalten.</p> <p>Wir, Bürger der Stadt Köln, müssen uns gegen solche Eingriffe in die Rechte, die uns leider nur zu lange verkümmert worden sind, ernstlich verwahren und in Antrag bringen, daß zu den beregten Stellen nur aus unserer Mitte Männer gewählt werden, da solche uns allein gegen Anmaßungen und Uebergriffe sichern und eine Gewährleistung des Vertrauens geben.</p> <p>Nur dadurch, daß diesen gerechten Anforderungen entsprochen wird, darf mit Sicherheit vorausgesetzt werden, daß eine moralische Einwirkung der Commissarien auf die Administrirten erfolge und Conflikte, wie sie leider nur zu oft und neuerdings am 25. v. Mts. vorgekommen sind, vermieden werden.</p> <p>F. D. A.</p> </div> <div type="jAn"> <head> <hi rendition="#b">Annonce.</hi> </head> <p>Gegenbemerkung zu den Bemerkungen des Herrn Stupp 280 Beilage zur Köln. Ztg.</p> <p>Die Heuler-Adreß-Unterzeichner haben sich zum Unterzeichnen binnen 10 Stunden herangedrängt!! Prost die Mahlzeit. Einsender dieses beweist durch ehrenwerhe Bürger, wenn nicht mehr, doch vollkommen so ehrenwerth, daß die Herren Bredt und Strauß, (zwei zuckersüße Adreß-Einsammler), welche von Haus zu Haus gingen, mit Ausnahme derjenigen Häuser, wo sie Gefahr liefen, mit ihrer kernigten Adresse auf einen Kern der Bürgerschaft zu stoßen, mit dem Ansinnen zu unterzeichnen, indem jeder ehrenwerthe Bürger verpflichtet sei, diese Adresse zu unterzeichnen. Einsender dieses, weil sie nicht dafür, vielmehr <hi rendition="#g">dagegen</hi> unterzeichnet, sind sie weniger ehrenwerth, als Hr. Bredt und Strauß? Ha! ha! ha! Im Falle Sie, Hr. Stupp, Beweise für Obengesagtes wünschen, so erfahren Sie Näheres bei der Expedition d. Bl.</p> </div> <div type="jAn"> <p>Unterzeichneter empfiehlt sich mit sehr gutem Oberruhrschem <hi rendition="#g">Schrottbrandgeriß,</hi> Essener <hi rendition="#g">Fettgeriß</hi> und <hi rendition="#g">Stückkohlen</hi> zum Kaffeebrennen, pro Malter, Wagen, ganzen <hi rendition="#g">Wagons</hi> zu den billigsten Preisen. Be-Bestellungen werden angenommen in den Kohlenhütten Martinsapteigasse an der Zollstraße, Holzmarkt unmittelbar am Thor, auf dem Lagerplatz des Köln-Mindener Bahnhofes, so wie in seiner Wohnung Martinspförtchen Nro. 2.</p> <p> <hi rendition="#g">J. B, Strick.</hi> </p> </div> <div type="jAn"> <head> <hi rendition="#b">Theater-Anzeige.</hi> </head> <p>Montag den 16. Oktober:</p> <p>„Die Karlsschüler.“</p> </div> </div> </div> <div type="imprint"> <p>Der Gerant: <hi rendition="#g">Korff.</hi><lb/> Druck von <hi rendition="#g">J. W. Dietz,</hi> unter Hutmacher 17.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0588/0002]
Schauspiel in 5 Akten von Laube.
Brodpreis der Stadt Köln.
Vom 15. bis zum 21. Okt.
Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 9 Pf.
Köln, 15 Okt. 1848.
Der interimistische Polizei-Direktor, Geiger.
Anzeigen. Schifffahrts-Anzeige. Köln, 14. Oktober 1848.
Angekommen: Joh. Budberg von Duisburg. C. Brögmann von Rotterdam mit 2656 Ctr. C. Hegewein vom Obermein.
In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr C Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied A. Boecking und M. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel u. Saar. Jac. Tillmann. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar Fr. Deiß. Nach Mainz A. Dorweiler Nach dem Niedermain Fr. Gerling. Nach dem Mittel- und Obermain B Kraus. Nach Worms und Mannheim A. J Brillmeyer. Nach Heilbronn G. A. Klee. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermann. Nach Bingen H. Leineweber.
Ferner nach Rotterdam Kapt. Coesen Köln Nr. 15.
Ferner nach Amsterdam Kapt. Kalfs Köln Nr. 2.
Rheinhöhe am 14 Okt. 5′ 3″.
Zur Anfertigung der Auszüge liegt offen die Deklaration des Schiffers Visser
Bekanntmachung. Da vom 5. Hujus ab ‒ als dem Beginn des Winterfahrplanes der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft ‒ der zweite Deutz-Düsseldorfer Dampfwagenzug eingezogen wird, so wird die Köln-Crefelder Personenpost von diesem Tage ab statt bisher Abends um 7 Uhr schon Abends um 5 Uhr, zum Anschluß
in Crefeld
a. an die Düsseldorf-Clever Personenpost zur Beförderung der Correspondenz- und Fahrpostgegenstände nach Hüls, Aldekerk, Neukerk, Geldern, Issum, Grünthal, Wesel, Goch, Revelaer, Weeze, Cleve;
b. an den Cours nach Breyell mit der Currespondenz nach Kempen, Oedt, Strahlen, Wachtendonk, Greffrath, Cobbernick, Breyell, Kaldenkirchen, Benlo;
c. an den Cours nach Odenkirchen mit der Correspondenz etc. nach St. Thönie, Süchteln, Viersen und Dülken;
d. an den Cours nach Aachen mit der Correspondenz nach Reersen, ferner
e. nach Willich, Linn und Uerdingen;
in Neuß:
a. an die Personenpost von Düsseldorf über Corrschenbroich nach Gladbach und Rheydt;
b. von Düsseldorf nach Aachen mit der Correspondenz nach Gladbach, Rheydt, Odenkirchen, Wickerath, Giesenkirchen, Glehn, Juchen, Fürth, Garzweiler etc. abgefertigt, wovon das Publikum hierdurch in Kenntniß gesetzt wird.
Köln, den 14. Oktober 1848.
Der Ober-Postdirektor, Rehfeldt.
Mobilar-Verkauf. Am Mittwoch, den 18. Oktober 1848 Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Marktplatze in der Apostelnstraße zu Köln, verschiedene wohlerhaltene Mobilargegenstände, bestehend in Tischen, Stühlen, einem Sopha, Spiegeln, Schränken, Kommoden, Vorhängen, Küchengeräthen u. s. w. öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.
Fr. Happel, Gerichtsvollzieher.
Durch Ladung des Gerichtsvollziehers Gentzsch vom 13. Oktober 1848, hat die ohne Gewerbe in Köln wohnende Anna Maria Carolina Theresia Hubertina Weber, Wittwe des Reniners Hermann Joseph Weber, nunmehrige Ehefrau des in Köln wohnenden Eduard Joseph Goffart, Inhabers einer lithographischen Anstalt, gegen ihren genannten Ehemann, und den provisorischen Syndik des Falliments des genannten Goffart, Advokaten Schneider II. in Köln, Klage auf Güterseparation angestellt, und den unterzeichneten in Köln wohnenden Advokaten, zu ihrem Sachwalter ernannt.
Für den Auszug:
G. A. Böcker,Adv.-Anwalt.
Nr. 72069.
Auszug aus den im Sekretariate des königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.
Nr. 10374.
Heute den vierten August ein tausend achthundert und vierzig, erschien im Sekretariate des königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Hrn. Advokat-Anwalt Füßer der zu Köln wohnende Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Spezereihändler Hermann Joseph Kamp wohnhaft in Stommeln, zufolge Vollmacht unter Privat-Unterschrift vom neunzehnten Juni eintausend achthundert acht und vierzig, welche diesem Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des vor dem Herrn Notar Müller in Köln aufgenommenen Protokolles über die am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thomessen, Kläger gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thomessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagte, abgehaltene Lizitation ‒ wodurch sein Mandant Hermann Joseph Kamp unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp zu Stommeln, des genannten Parteien Thomessen gemeinschaftlich zugehörigen, an der Venloverstraße zu Stommeln „Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat. ‒ Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, den Vor- und Zunamen, Profession und Wohnort der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikel ein und zwanzighundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienz-Saale des hiesigen königlichen Landgerichts angeheftet worden..... ‒
Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Herrn Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist.
Stempel fünfzehn Silbergroschen.
Köln, wie Eingangs.
Gez. Füßer. Götz.
Gez. Mockel.
Der Stempel im Betrage von fünfzehn Silbergroschen ist zu dem gegenwärtigen Akte kassirt worden.
Nr. 4361. Empfangen zehn Silbergroschen.
Köln, den 25. August eintausend achthundert acht und vierzig.
Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländ. Gegenstände.
Gez. Kerckhof.
Vollmacht.
Der Unterzeichnete bevollmächtigt hiermit den Advokaten Götz das Reinigungs-Verfahren, in Betreff des von ihm am achtzehnten Mai eintausen achthundert achthundert acht und vierzig, laut Akt des Notars Müllers angekauften zu Stommeln gelegenen Hauses (zum „Gasthofe“ genannt) sammt Zubehör, Hof und Stallungen etc. etc. einzuleiten und Behufs Tilgung der darauf haftenden Hypotheken und Privilegien die in dem Artikel ein und zwanzig hundert ein und neunzig und ein und zwanzig hundert vier und neunzig des bürgerlichen Gesetzbuches, und des Staatsrechtsgutachten vom neunten Mai ein tausend acht hundert sieben vorgeschriebenen Zustellungen und Anerbietungen vollziehen zu lassen.
Köln, den neunzehnten Juni eintausend acht hundert acht und vierzig.
Gez. H. J. Kamp.
Für gleichlautenden Auszug, der Landgerichts-Sekretär, Mockel.
Nr. 4362. Empfangen ein Thaler zwei Sgr. Köln, den 25. August 1848.
Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände Kerckhof.
Heute den sechsten September eintausend achthundert acht und vierzig.
Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Hrn. Füßer und Götz zu Köln, ersterer als Anwalt beim königlichen Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Franz Wambach, beim königlichen Landgerichte zu Köln immatrikulirter daselbst wohnender Gerichtsvollzieher.
Dem Herrn Ober-Prokurator Zweiffel, beim königlichen Landgericht zu Köln, auf dessen Parket, redend mit dem Staatsprokurater Herrn Hecker, welcher das Original dieses Aktes visirte; beigehenden Akt vom vierten August dieses Jahres welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Herrn Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls, uber die am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust, handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thommessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagten abgehaltenen Lizitation, wodurch mein Requirent unter Solidar-Bürgschaft seines Vaters des Ackerers Heinrich Kamp, zu Stommeln gelegene „zum Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Sekretariate des königlichen Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge, durch den Landgerichts-Sekretair, beim königlichen Landgerichte zu Köln Herrn Mockel angefertigt und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Götz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes, redend wie gesagt, zugestellt und zurückgelassen.
Köln, wie Eingangs.
Fr. Wambach.
Gesehen und Abschrift erhalten.
Köln, eodem Hecker, St.-Prokurator.
Im Jahre achtzehnhundert acht und vierzig den fünf und zwanzigsten September.
Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Herren Füßer und Götz zu Köln, ersterer als Anwalt beim königlichen Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Heinrich Brewer, beim königlichen Landgerichte zu Düsseldorf immatrikulirter, in Uerdingen wohnender Gerichtsvollzieher, dem in Uerdingen wohnenden früheren Kaufmann und jetzigen Wirth Hermann Quirin Faust in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thommessen ohne Gewerbe in Stommeln in seiner Wohnung redend mit ihm persönlich, beigehenden Akt vom vierten August dieses Jahres, welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Herrn Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls über die am achtzehnten Mai achtzehnhundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, gegen den Requisiten seine vorangegebenen Eigenschaft als Nebenvormund der vorgenannten Minorennen Thommessen Verklagten abgehaltenen Lizitation wodurch mein Requirent unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp, das zu Stommeln gelegene, „zum Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Sekretariate des königlichen Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge durch den Landgerichts-Sekretair beim königlichen Landgerichte zu Köln, Herrn Mockel angefertigt, und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Herrn Götz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes wie vorredend zugestellt und hinterlassen.
Die Kosten betragen einen Thaler drei Pfenninge.
Der Gerichtsvollzieher, H. Brewer.
Neue Rheinische Zeitung. Dienstag den 17. d. M. General-Versammlung der Herren Aktionäre der „Neuen Rh. Ztg.“ zur Wahl eines Aufsichts-Rathes. Die Versammlung findet im Lokale des Hrn. Hamspohn (Freischütz) auf der Hochstraße statt. Abends 8 Uhr.
Köln, den 14. Oktober 1848.
Die Geranten der „Neuen Rheinischen Zeitung.“
Römischer Circus von Alexandro Guerra. Heute Sonntag den 15. Oktober 1848 große Vorstellung mit ganz neuen Abwechselungen. Zum Beschluß die Wiederholung der komischen Pantomime Jocks, der brasilianische Affe, arrangirt von Hrn. van Callendyck, und ausgeführt von mehreren Herren der Gesellschaft. Die Rolle des Affen spielt Hr. van Callendyck. Das Nähere besagt der Ausleg und Anschlagzettel speziell, zuletzt der Pantomime beschließt die zerfallene Leiter in Brillant-Feuerwerk. Bei den ersten günstigen Tagen findet das römische Pferde-Wettrennen und Wettfahren statt.
Montag findet die 2te große Damen-Vorstellung mit ganz neuen Abwechselungen statt.
Mailuft in Deutz.
Was deutet dort der ferne Staub,
Der sich erhebt zur Wolke,
Was soll der frohe Jubel sein,
Den sie erregt im Volke.
Was klingen sie so seelenvoll,
Die Töne aus der Ferne,
Was lauscht das Volk erwartungsvoll,
Dem reinen Klang so gerne.
Die Deutzer Kirmes geht zu End,
Macht schnell euch auf die Rappen,
Und wer nicht will der Letzte sein,
Nur fort auf Schuster's Lappen.
Laßt ab von Hader, Haß und Neid,
Und schlagt euch keine Wunden,
Denkt an der Kirmes lust'ge Zeit,
Ihr opfert frohe Stunden.
Heute Sonntag Harmonie und Tanzmusik.
Anfang um 3 Uhr.
Aufgemuntert durch die vielen und schönen Besuche während der Kirmestage, werden heute aus Dankbarkeit, vorzüglich frisch angestochene 1846er Weine zu herabgesetzten Preisen, wobei unter Andern die bekannten Braunenberger die große Flasche zu 10 Sgr. verabreicht wird.
Polizeiliches. Das Polizei-Institut hat zum Zweck die Aufrechthaltung der Ordnung, der Freiheit, des Eigenthums und der persönlichen Sicherheit. Seine Hauptaufgabe ist die Wachsamkeit, seine Sorge umfaßt die gesellschaftliche Ordnung. Die öffentliche Meinung, wie sie sich nunmehr frei aussprechen darf, ist für die Polizei die beste Theorie; sowie der Gemeingeist der Bürger, welcher ebenfalls mit der freien Verfassung entsteht und untergeht, der beste Polizeidiener ist.
Diese Aufgabe bedingt selbstredend, daß für die diesseitige Provinz der executive Polizeibeamte, soll seine Wirksamkeit nicht illusorisch sein, mit den Institutionen derselben, mit den Lokal- und Personal-Verhältnissen genau bekannt sei, daß er mit Administrirten gelebt, ihr Vertrauen sich erworben habe und Achtung einzuflößen verstehe.
In diesem Sinne ist die Organisation der Polizeiverwaltung durch das französische Gesetz, welches hier noch Geltung hat, zu verstehen, da nach diesem die Polizei-Commissarien auf den Antrag der Communen ernannt werden sollen, und es kann nur als ein Eingriff in dieses Recht betrachtrt werden, daß bisher von demselben abgegangen worden ist, um altländische Beamte und namentlich Militairs hier zu versorgen.
Dem Vernehmen nach beabsicht die hiesige Regierung bei Besetzung der vakant gewordenen Polizei-Commissariate dieses Prinzip des alten Stockregiments nach wie vor aufrecht zu erhalten.
Wir, Bürger der Stadt Köln, müssen uns gegen solche Eingriffe in die Rechte, die uns leider nur zu lange verkümmert worden sind, ernstlich verwahren und in Antrag bringen, daß zu den beregten Stellen nur aus unserer Mitte Männer gewählt werden, da solche uns allein gegen Anmaßungen und Uebergriffe sichern und eine Gewährleistung des Vertrauens geben.
Nur dadurch, daß diesen gerechten Anforderungen entsprochen wird, darf mit Sicherheit vorausgesetzt werden, daß eine moralische Einwirkung der Commissarien auf die Administrirten erfolge und Conflikte, wie sie leider nur zu oft und neuerdings am 25. v. Mts. vorgekommen sind, vermieden werden.
F. D. A.
Annonce. Gegenbemerkung zu den Bemerkungen des Herrn Stupp 280 Beilage zur Köln. Ztg.
Die Heuler-Adreß-Unterzeichner haben sich zum Unterzeichnen binnen 10 Stunden herangedrängt!! Prost die Mahlzeit. Einsender dieses beweist durch ehrenwerhe Bürger, wenn nicht mehr, doch vollkommen so ehrenwerth, daß die Herren Bredt und Strauß, (zwei zuckersüße Adreß-Einsammler), welche von Haus zu Haus gingen, mit Ausnahme derjenigen Häuser, wo sie Gefahr liefen, mit ihrer kernigten Adresse auf einen Kern der Bürgerschaft zu stoßen, mit dem Ansinnen zu unterzeichnen, indem jeder ehrenwerthe Bürger verpflichtet sei, diese Adresse zu unterzeichnen. Einsender dieses, weil sie nicht dafür, vielmehr dagegen unterzeichnet, sind sie weniger ehrenwerth, als Hr. Bredt und Strauß? Ha! ha! ha! Im Falle Sie, Hr. Stupp, Beweise für Obengesagtes wünschen, so erfahren Sie Näheres bei der Expedition d. Bl.
Unterzeichneter empfiehlt sich mit sehr gutem Oberruhrschem Schrottbrandgeriß, Essener Fettgeriß und Stückkohlen zum Kaffeebrennen, pro Malter, Wagen, ganzen Wagons zu den billigsten Preisen. Be-Bestellungen werden angenommen in den Kohlenhütten Martinsapteigasse an der Zollstraße, Holzmarkt unmittelbar am Thor, auf dem Lagerplatz des Köln-Mindener Bahnhofes, so wie in seiner Wohnung Martinspförtchen Nro. 2.
J. B, Strick.
Theater-Anzeige. Montag den 16. Oktober:
„Die Karlsschüler.“
Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-03-20T13:08:10Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |