Neue Rheinische Zeitung. Nr. 113. Köln, 27. September 1848.Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 113. Köln, Mittwoch den 27. September. 1848. Bestellungen für das nächste Quartal, Oktober bis Dezember, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Hr. G. A. Alexander, Nr. 28 Brandgasse in Straßburg, und Nr. 23 Rue Notre-Dame de Nazareth in Paris, so wie das königl. Ober-Postamt in Aachen; für England die Herren J. J. Ewer et Comr. 72 Newgate-Street in London: für Belgien und Holland die resp. königl. Brief-Postämter und das Postbureau in Lüttich. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 1 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die meiteste Verbreitung. Deutschland. * Köln, 26. Sept. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. * Köln, 26. Sept. Wie wir bereits mittheilten, fand die von der Polizei untersagte Volksversammlung auf dem Altenmarkte dennoch gestern um 1 Uhr Mittags statt. An allen Seiten des Marktes stand die Bürgerwehr. Die Redner der Versammlung begaben sich mit ihren Zuhörern mitten zwischen die Bajonnette und forderten die Bürgerwehr auf, sich sofort darüber zu erklären, ob sie im Auftrage der Polizei, oder zum Schutz des Volkes gegenwärtig sei. Die Bürgerwehr erwiederte, daß das letztere der Fall wäre und zog sich in den Hintergrund des Platzes zurück, indem sie zugleich die bisher versperrten Zugänge zu demselben der Kommunikation öffnete. In Folge dieser gegen das Verbot der Polizei stattgehabten Versammlung, in welcher namentlich der am Morgen gleich nach seiner Verhaftung vom Volk befreite Hr. Moll auftrat, wandte sich der Polizeidirektor Geiger in dem folgenden Schreiben an den stellvertretenden Kommandanten der Bürgerwehr, Hrn. Imhoff: "Wie ich höre, findet oder hat eine Volksversammlung dennoch auf dem Altenmarkte stattgefunden. Ich ersuche Sie um die definitive Erklärung, ob Sie Sich mit der Bürgerwehr noch im Stande finden, die Ordnung aufrecht zu erhalten, d. h. vorerst die Volksversammlung aufzuheben, dann aber auch am Abende etwaige Ruhestörungen mit Kraft zu verhindern, oder ob zur Aufrechthaltung des Gesetzes es nothwendig ist, daß das Militär sofort einschreite. "Köln, 25. Sept. Die Polizei-Direktion. "(gez.) Geiger." Nachdem die Polizei-Direktion mehrere Male um schleunige Antwort gebeten hatte, erfolgt als Erwiderung: Br. M. "mit dem ergebenen Bemerken zurück, daß ich (St. K. Imhoff) so eben von dem Herrn Regierungs-Präsidenten komme und mir von demselben dieselbe Frage gestellt worden ist; daß ich augenblicklich die Bannerführer und Bürger-Hauptleute zusammenrufe, um denselben diese Frage zur Beantwortung vorzulegen. Nur im Einverständnisse mit diesen Herren kann ich die Frage beantworten. Der Herr Regierungs-Präsident ist von diesem Verfahren unterrichtet. "(gez.) Der stellvertretende Kommandant: Imhoff." Während dies zwischen der Polizei und der Bürgerwehr-Kommandantur vorging, wurde in dem Lokale der demokratischen Gesellschaft, im Eiser'schen Saale, eine Sitzung gehalten, in welcher auch der Redner des Altenmarktes, Hr. Moll, die Tribüne bestieg. Die Volksversammlung des Altenmarktes hatte sich nämlich einstweilen friedlich zerstreut, indem man die Fortsetzung der Versammlung für 6 Uhr Abends ankündigte. Die Polizei-Direktion, davon unterrichtet, daß sich viele Betheiligte der Volksversammlung und darunter auch Hr. Moll in die Sitzung der demokratischen Gesellschaft begeben hätten, wandte sich jetzt in einem zweiten Schreiben an die Bürgerwehr-Kommandantur, in dem es, wie folgt, heißt: "Moll soll sich augenblicklich im Eiserschen Saale befinden. Ich ersuche Sie daher, mich binnen einer Stunde zu benachrichtigen, ob die Bürgerwehr zur Verhaftung des Moll die nöthige Assistenz leisten will. Erfolgt eine Antwort nicht, so wird es so angesehen, als sei die Bürgerwehr nicht im Stande. Köln, 25. Sept. 4 1/2 Uhr Nachmittags. gez. Geiger." Nach Empfang dieser Mittheilung begann die Sitzung der früher bereits zusammenberufenen Bürgerhauptleute und Bannerführer, in der man nach einer erörternden Debatte die Frage stellte: 1) "Ob man der Polizeibehörde die Zusicherung geben könne, daß die Bürgerwehr zur Verhaftung des Moll die nöthige Hülfe leisten werde." diese Frage wurde einstimmig verneint. 2) "Ob die Bürgerwehr unter den obwaltenden Umständen heute für Aufrechthaltung der Ruhe sich stark genug fühle." Diese Frage wurde von 5 Stimmen mit ja, von 20 Stimmen mit nein beantwortet. Zusätzlich erklärte die Versammlung indeß noch einstimmig, "daß sie soviel in ihren Kräften liege, für die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung thätig sein würde." Herr Kratz, Adjudant der Bürgerwehr-Kommandantur, der vorstehende Antwort den Behörden überbracht hatte, erhielt folgende Erwiderung des Obersten Engels und theilte sie der Versammlung mit: "Sagen Sie der Bürgerwehr, auf dem Heumarkte ständen 3 Bataillone aufgestellt, auf dem Appellhofe 2 Bataillone, am Hahnenthore 12 Geschütze, auf dem Neumarkte 8 Geschütze und zu Deutz 20 Geschütze, sämmtlich bedient." Auf die Frage, ob er weiter nichts mitzutheilen habe, erwiderte der Oberst, Herr Engels: "Sagen Sie der Bürgerwehr, daß alles Unglück, was über die Stadt kommen werde, der Bürgerwehr allein zur Last falle. Auf das Ersuchen einer nähern Erklärung dieser Aeußerung erwiederte Herr Engels: "Alles Unglück habe sie sich ihres unloyalen Benehmens wegen von diesem Morgen zuzuschreiben." Auf die Frage worin dies unloyalen Benehmen bestehe, erklärte er; "Es bestehe darin, daß die Bürgerwehr die von der Polizei-Direktion requirirte Verhaftung des Moll nicht vorgenommen habe." "Adjudant, Herr Kratz, versetzte hierauf, daß er sich verpflichtet fühle zu bemerken, daß die Polizei-Direktion die Verhaftung des Moll nicht requirirt habe und daß, wenn sie solches gethan, die Bürgerwehr allerdings keine Folge geleistet haben würde, und zwar aus dem Grunde nicht, weil die Bürgerwehr zum Arretiren nicht verpflichtet sei, sondern nur dann einzuschreiten habe, wenn Angriffe auf Eigenthum und Personen erfolge; daß dagegen in sonstigen Fällen Personen zu verhaften, Sache der Polizei sei und die Bürgerwehr der Polizei, wenn sie sich dazu nicht stark genug fühle, oder dabei Widerstand erfahre, auf deren Ersuchen Hülfe zu leisten habe. Letzterer Fall habe aber nicht vorgelegen, indem die Bürgerwehr, nachdem sie die von der Polizei requirirten 1000 Mann aufgestellt habe, von der Polizei zur Hülfeleistung nicht weiter angegangen worden sei." Während diese gegenseitigen Eröffnungen statt hatten, war es 6 Uhr geworden. Die Sitzung der demokratischen Gesellschaft war beendigt und die an der Volksversammlung vom verflossenen Morgen Betheiligten, kehrten auf den Altenmark zurück und nahmen die Debatte wieder auf. Der Altenmarkt hatte allmählig ein seltsames Ansehen gewonnen. Ein Polizei-Kommissar, der sich Morgens zwischen das Volk begab, wurde leider, schwer mißhandelt und die Kleider des Unglücklichen hingen auf einer Stange über dem Marktbrunnen. Die schwarz und weiß angestrichenen Pfähle des Platzes thürmte man zu einem lustigen Feuer übereinander und die Stadtjugend entlaubte die Acazien des Marktes um sich a la Camille Desmoulin mit grünen Zweigen zu schmücken. In der Mitte des Platzes sprachen die Redner zu dem zahlreich versammelten Volke. Weder die Bürgerwehr noch das Militär schritten bei diesen Vorfällen ein und die Versammlung würde bei der zunehmenden Dunkelheit und bei der wenig provozirenden Sprache der Redner, gerade wie am Morgen, ruhig auseinander gegangen sein, wenn sich nicht plötzlich das Gerücht verbreitet hätte, daß das Militär dennoch im Anrücken sei und die Versammlung mit der Gewalt der Waffen auseinandertreiben wolle. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich dieses Gerücht durch die ganze Stadt, und bei dem Rufe: "Es lebe die Republik!" und: "Nieder mit dem Ministerium Pfuel!" entstanden Barrikaden in Masse. An der Mühlengasse, am Eingange der Lintgasse, unter Taschenmacher, am Marsplätzchen, am Bechergäßchen auf der Hochstraße, in der Höhle, am Hofe, am Wallrafsplatze, in der Schildergasse u. s. w. Zum Kampfe kam es indeß nicht. Das Militär rückte nicht vor. Die Nacht hindurch wehte die rothe Fahne auf den meisten Barrikaden, und als sich das Volk gegen Morgen immer mehr verlief, suchten einige Bürger die Kommunikation möglichst gut wieder herzustellen. * Köln, 11 Uhr Morgens. Heute Morgen wurde eine Abtheilung vom 20ten Regiment, in den Kranz geschickt, um Moll's Verhaftung vorzunehmen. Die Soldaten wurden zurückgedrängt, und mit Hülfe der Arbeiter ist Moil glücklich entkommen. 103 Berlin, 24. September. Das neue Ministerium beginnt seine Thätigkeit zu entwickeln. Die Nro. 220 der "Zeitungshalle" ist gestern Nachmittag confiscirt worden. So lange in Berlin Zeitungen erscheinen ist dies der erste Fall einer Confiscirung. Gestern Nachmittag erschien ein Polizei-Commissar im Büreau der Zeitungshalle und wünschte den Redakteur des Blattes, G. Julius, zu sprechen. Ein Zufall wollte daß derselbe nicht anwesend war und man schickte den Polizei-Commissar nach der Druckerei, wo er Julius vielleicht treffen würde. Während der Zeit, daß der Polizei-Commissar sich nach der Druckerei begab, hatte Julius Zeit sich zu entfernen und als der Polizei-Commissar getäuscht zurückkehrte, rückte er endlich mit der Sprache heraus, er verlangte die vorhandenen Exemplare der Nro. 220 der Zeitungshalle und das Manuscript des leitenden Artikels. Der Expendient lieferte 17 noch vorhandene Exemplare des Blattes aus, über das Manuscript jedoch konnte er keine Auskunft geben. Der Polizei-Commissar verlangte, daß Julius baldmöglichst zu ihm kommen möge, da er ihm eine wichtige Mittheilung zu machen habe. - Obgleich das Haus von mehreren Constablern umstellt war, gelang es Julius dennoch zu entkommen und heute Morgen gegen 6 Uhr erschien der Polizei-Commissar nochmals, durchsuchte das ganze Lokal der Zeitungshalle und sprach endlich von einem Verhaftungsbefehl den er gegen Julius in der Tasche habe. Er ließ sich auch noch 2 Exemplare der Zeitung, die sich im Lesezimmer befanden, ausliefern und drohte schließlich: daß er das Lokal schließen würde, wenn sich Julius bis Mittags nicht stelle. Man machte ihm verständlich, daß Julius gestern Mittag plötzlich nach Magdeburg gereist sei und nicht so schnell hier sein könne, und daß er wohl kein Recht habe die Räume der Zeitungshalle zu schließen. Hierauf entfernte sich der Polizei-Commissar mit seinen Serganten und hat sich bis jetzt, Nachmittag 4 Uhr nicht wieder eingefunden. Die incriminirte Rolle lautet folgendermaßen: "Hier ist dieses unheilschwangere Aktenstück, (Erlaß die Ernennung des Ministerium Pfuel betreffend) dessen schwarze Lettern eine blutige Schrift verbergen, eine Blutschrift, deren Enthüllung über die, welche deren höllischen Text ersannen und über die, welche ihre scheußlichen Lettern schrieben, ewiges Wehe, den Fluch der Mitwelt und Nochwelt und das Verdammungsurtheil der unerbittlichen Richterin Geschichte bringen würde." Dieser Vorfall hat große Sensation in der ganzen Stadt erregt. Auf Veranlassung der Redaktion der Zeitungshalle wurden heute Morgen Plakate, mit der Anzeige der Confiscirung angeklebt. Commandant Rimpler, von dem Bürgerwehr-Club aufgefordert, erklärte auf eine Jesuiten freundliche Correspondent des General Wrangel, daß er die Rechte des ihm anvertrauten Instituts der Bürgerwehr auf alle Weise und in jedem Falle zu wahren wissen werde, und daß zur Beruhigung der Einwohnerschaft von Berlin das baldigst eine zufriedenstellende Antwort erwartet werde. Hierauf erwidert der General Wrangel heute, daß er es nach der am Freitag stattgefundenen Interpellation des Ministeriums in dieser Angelegenheit nicht mehr für nothwendig erachte, darauf in irgend einer Hinsicht zu antworten. Die Herrschaft des Ministeriums Pfuel und des Diktators Wrangel ist übrigen durch den allgemeinen Spott, dem sie durch ihre Reden und Handlungen bisher verfallen sind, unmöglich geworden. Berlin, 24. September. Die öffentliche Gerichtsverhandlung, welche gestern gegen die Zeughausstürmer stattfand, hat zu keinem entscheidenden Resultat geführt. Der Staatsanwalt hatte die eigenmächtige Besitzergreifung der aus dem Zeughause am 14. Juni geraubten Waffen nämlich als einen gewaltsamen Diebstahl angesehen und seine Anklage deshalb bei der sogenannten Diebstahlsabtheilung des Kriminalgerichts angebracht, welche auch gestern zu Gericht saß. Beim Beginn der Verhandlungen legten jedoch die Defensoren der Angeklagten dagegen Protest ein, daß man das Attentat gegen das Zeughaus zum Schimpfe der Berliner Einwohnerschaft zu einem gemeinen Diebstahl stempeln wolle, während dasselbe doch eigentlich nichts als eine politische, auf das Recht der Volksbewaffnung bezügliche Verirrung sei. Die Vertheidiger verlangten daher, daß sich der Gerichtshof für inkompetent erklären und die Sache an die Abtheil. für polit. Verbrecher verweisen möge. Der Gerichtshof erklärte sich wirklich nach einer langen Berathung für inkompetent, weil allerdings bei den meisten der Angeklagten von einem Diebstahle nicht die Rede sein könne, und verweist die Sache an die Hauptabtheilung des Gerichtshofes. Drei der Angeklagten, deren Unschuld sich schon aus der Anklage erkennen ließ, wurden sofort in Freiheit gesetzt, die anderen aber in der Haft belassen. - Unter den gestrigen Maueranschlägen erregten besonders zwei Aufmerksamkeit, in welchen mitgetheilt wurde, daß eine demokratische Partei sich hier vollständig organisirt, in 62 Sektionen abgetheilt und mit Munition aller Art versehen habe, um einen ähnlichen Aufstand, wie in Frankfurt, zu veranlassen. Eines dieser Plakate war überschrieben: "Rothe Republik!" und unterzeichnet: "Aßmus." Beide forderten die gutgesinnten Bürger und Einwohner zur strengen Wachsamkeit auf. Berlin. Am 28. d. M. wird bei der ersten Abtheilung dieses Gerichtshofes der erste wirkliche Hochverrathsprozeß nach der Märzrevolution zur Verhandlung gelangen. Es ist derselbe gegen den Literaten Fernbach, den Handlungsdiener Cohnheim, den Buchdruckereibesitzer Fähndrich, den Kandidaten der Philosophie Baader und den Buchdruckereibesitzer Baartz gerichtet, welche sämmtlich bei der Abfassung und Verbreitung des sogenannten "republikanischen Katechismus" betheiligt sind, in welchem allen Fürsten der offenbare Vernichtungskrieg gepredigt wird. Das Landrecht definirt den Hochverrath, wie dies in dem bekannten Polenprozeß so vielfach erörtert worden ist, als einen Versuch, die bestehende Verfassung des preußischen Staates gewaltsam umzustürzen. Da wir nun in diesem Augenblick gar keine Verfassung haben, so scheint das Verbrechen des Hochverraths allerdings gegenwärtig bei uns gar nicht denkbar zu sein. Koblenz, 25. Sept.
Unter dem auf Ehrenbreitstein stehenden Bataillon des 27. Infanterie-Regimentes gab sich vor einigen Tagen ein Geist der Unzufriedenheit kund, welcher bald in offene Widersetzlichkeit umgeschlagen wäre. Als das Bataillon zum Ererzieren versammelt war, entstand unter demselben plötzlich ein Murren, welches den Major veranlaßte, die Soldaten zu fragen, was sie wollten, und zugleich aufforderte, ihre Klagen vorzubringen, worauf ein Soldat (Kriegsreservist) als Sprecher vortrat und ungefähr Folgendes erklärte: Schon seit mehreren Monaten würden sie im Lande herumgeführt, ganz auf Kriegsfuß mit 60 Patronen in der Tasche, ohne daß sie die Feldzulage erhielten. Die rheinischen Regimenter hätten ihre Kriegsreserven entlassen, während sie Weib und Kinder verlassen müßten, wobei natürlich neben dem, daß ihren Familien die Ernährer genommen, diese Alles noch zusetzen müßten, um sie zu unterstützen, indem ihnen die Kriegszulage nicht gegeben werde. Hauptsächlich verlangten sie aber eine Kost, welche Menschen genießen könnten, da die bisherige für das Vieh sei. - Der Major soll hierauf den Sprecher in Arrest habe schicken wollen, worauf sich sämmtliche Soldaten zu Arrestanten erklärt hätten. Der Major habe hierauf den Degen in die Scheide geworfen und erklärt: ein solches widerspenstiges Bataillon nicht kommandiren zu wollen, worauf die Offiziere die tobenden und schreienden und Lebehochs für Hecker ausbringenden Mannschaften in die Quartiere führten. (Rh- u. Mslztg.) Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 113. Köln, Mittwoch den 27. September. 1848. Bestellungen für das nächste Quartal, Oktober bis Dezember, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Hr. G. A. Alexander, Nr. 28 Brandgasse in Straßburg, und Nr. 23 Rue Notre-Dame de Nazareth in Paris, so wie das königl. Ober-Postamt in Aachen; für England die Herren J. J. Ewer et Comr. 72 Newgate-Street in London: für Belgien und Holland die resp. königl. Brief-Postämter und das Postbureau in Lüttich. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 1 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die meiteste Verbreitung. Deutschland. * Köln, 26. Sept. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. * Köln, 26. Sept. Wie wir bereits mittheilten, fand die von der Polizei untersagte Volksversammlung auf dem Altenmarkte dennoch gestern um 1 Uhr Mittags statt. An allen Seiten des Marktes stand die Bürgerwehr. Die Redner der Versammlung begaben sich mit ihren Zuhörern mitten zwischen die Bajonnette und forderten die Bürgerwehr auf, sich sofort darüber zu erklären, ob sie im Auftrage der Polizei, oder zum Schutz des Volkes gegenwärtig sei. Die Bürgerwehr erwiederte, daß das letztere der Fall wäre und zog sich in den Hintergrund des Platzes zurück, indem sie zugleich die bisher versperrten Zugänge zu demselben der Kommunikation öffnete. In Folge dieser gegen das Verbot der Polizei stattgehabten Versammlung, in welcher namentlich der am Morgen gleich nach seiner Verhaftung vom Volk befreite Hr. Moll auftrat, wandte sich der Polizeidirektor Geiger in dem folgenden Schreiben an den stellvertretenden Kommandanten der Bürgerwehr, Hrn. Imhoff: „Wie ich höre, findet oder hat eine Volksversammlung dennoch auf dem Altenmarkte stattgefunden. Ich ersuche Sie um die definitive Erklärung, ob Sie Sich mit der Bürgerwehr noch im Stande finden, die Ordnung aufrecht zu erhalten, d. h. vorerst die Volksversammlung aufzuheben, dann aber auch am Abende etwaige Ruhestörungen mit Kraft zu verhindern, oder ob zur Aufrechthaltung des Gesetzes es nothwendig ist, daß das Militär sofort einschreite. „Köln, 25. Sept. Die Polizei-Direktion. „(gez.) Geiger.“ Nachdem die Polizei-Direktion mehrere Male um schleunige Antwort gebeten hatte, erfolgt als Erwiderung: Br. M. „mit dem ergebenen Bemerken zurück, daß ich (St. K. Imhoff) so eben von dem Herrn Regierungs-Präsidenten komme und mir von demselben dieselbe Frage gestellt worden ist; daß ich augenblicklich die Bannerführer und Bürger-Hauptleute zusammenrufe, um denselben diese Frage zur Beantwortung vorzulegen. Nur im Einverständnisse mit diesen Herren kann ich die Frage beantworten. Der Herr Regierungs-Präsident ist von diesem Verfahren unterrichtet. „(gez.) Der stellvertretende Kommandant: Imhoff.“ Während dies zwischen der Polizei und der Bürgerwehr-Kommandantur vorging, wurde in dem Lokale der demokratischen Gesellschaft, im Eiser'schen Saale, eine Sitzung gehalten, in welcher auch der Redner des Altenmarktes, Hr. Moll, die Tribüne bestieg. Die Volksversammlung des Altenmarktes hatte sich nämlich einstweilen friedlich zerstreut, indem man die Fortsetzung der Versammlung für 6 Uhr Abends ankündigte. Die Polizei-Direktion, davon unterrichtet, daß sich viele Betheiligte der Volksversammlung und darunter auch Hr. Moll in die Sitzung der demokratischen Gesellschaft begeben hätten, wandte sich jetzt in einem zweiten Schreiben an die Bürgerwehr-Kommandantur, in dem es, wie folgt, heißt: „Moll soll sich augenblicklich im Eiserschen Saale befinden. Ich ersuche Sie daher, mich binnen einer Stunde zu benachrichtigen, ob die Bürgerwehr zur Verhaftung des Moll die nöthige Assistenz leisten will. Erfolgt eine Antwort nicht, so wird es so angesehen, als sei die Bürgerwehr nicht im Stande. Köln, 25. Sept. 4 1/2 Uhr Nachmittags. gez. Geiger.“ Nach Empfang dieser Mittheilung begann die Sitzung der früher bereits zusammenberufenen Bürgerhauptleute und Bannerführer, in der man nach einer erörternden Debatte die Frage stellte: 1) „Ob man der Polizeibehörde die Zusicherung geben könne, daß die Bürgerwehr zur Verhaftung des Moll die nöthige Hülfe leisten werde.“ diese Frage wurde einstimmig verneint. 2) „Ob die Bürgerwehr unter den obwaltenden Umständen heute für Aufrechthaltung der Ruhe sich stark genug fühle.“ Diese Frage wurde von 5 Stimmen mit ja, von 20 Stimmen mit nein beantwortet. Zusätzlich erklärte die Versammlung indeß noch einstimmig, „daß sie soviel in ihren Kräften liege, für die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung thätig sein würde.“ Herr Kratz, Adjudant der Bürgerwehr-Kommandantur, der vorstehende Antwort den Behörden überbracht hatte, erhielt folgende Erwiderung des Obersten Engels und theilte sie der Versammlung mit: „Sagen Sie der Bürgerwehr, auf dem Heumarkte ständen 3 Bataillone aufgestellt, auf dem Appellhofe 2 Bataillone, am Hahnenthore 12 Geschütze, auf dem Neumarkte 8 Geschütze und zu Deutz 20 Geschütze, sämmtlich bedient.“ Auf die Frage, ob er weiter nichts mitzutheilen habe, erwiderte der Oberst, Herr Engels: „Sagen Sie der Bürgerwehr, daß alles Unglück, was über die Stadt kommen werde, der Bürgerwehr allein zur Last falle. Auf das Ersuchen einer nähern Erklärung dieser Aeußerung erwiederte Herr Engels: „Alles Unglück habe sie sich ihres unloyalen Benehmens wegen von diesem Morgen zuzuschreiben.“ Auf die Frage worin dies unloyalen Benehmen bestehe, erklärte er; „Es bestehe darin, daß die Bürgerwehr die von der Polizei-Direktion requirirte Verhaftung des Moll nicht vorgenommen habe.“ „Adjudant, Herr Kratz, versetzte hierauf, daß er sich verpflichtet fühle zu bemerken, daß die Polizei-Direktion die Verhaftung des Moll nicht requirirt habe und daß, wenn sie solches gethan, die Bürgerwehr allerdings keine Folge geleistet haben würde, und zwar aus dem Grunde nicht, weil die Bürgerwehr zum Arretiren nicht verpflichtet sei, sondern nur dann einzuschreiten habe, wenn Angriffe auf Eigenthum und Personen erfolge; daß dagegen in sonstigen Fällen Personen zu verhaften, Sache der Polizei sei und die Bürgerwehr der Polizei, wenn sie sich dazu nicht stark genug fühle, oder dabei Widerstand erfahre, auf deren Ersuchen Hülfe zu leisten habe. Letzterer Fall habe aber nicht vorgelegen, indem die Bürgerwehr, nachdem sie die von der Polizei requirirten 1000 Mann aufgestellt habe, von der Polizei zur Hülfeleistung nicht weiter angegangen worden sei.“ Während diese gegenseitigen Eröffnungen statt hatten, war es 6 Uhr geworden. Die Sitzung der demokratischen Gesellschaft war beendigt und die an der Volksversammlung vom verflossenen Morgen Betheiligten, kehrten auf den Altenmark zurück und nahmen die Debatte wieder auf. Der Altenmarkt hatte allmählig ein seltsames Ansehen gewonnen. Ein Polizei-Kommissar, der sich Morgens zwischen das Volk begab, wurde leider, schwer mißhandelt und die Kleider des Unglücklichen hingen auf einer Stange über dem Marktbrunnen. Die schwarz und weiß angestrichenen Pfähle des Platzes thürmte man zu einem lustigen Feuer übereinander und die Stadtjugend entlaubte die Acazien des Marktes um sich á la Camille Desmoulin mit grünen Zweigen zu schmücken. In der Mitte des Platzes sprachen die Redner zu dem zahlreich versammelten Volke. Weder die Bürgerwehr noch das Militär schritten bei diesen Vorfällen ein und die Versammlung würde bei der zunehmenden Dunkelheit und bei der wenig provozirenden Sprache der Redner, gerade wie am Morgen, ruhig auseinander gegangen sein, wenn sich nicht plötzlich das Gerücht verbreitet hätte, daß das Militär dennoch im Anrücken sei und die Versammlung mit der Gewalt der Waffen auseinandertreiben wolle. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich dieses Gerücht durch die ganze Stadt, und bei dem Rufe: „Es lebe die Republik!“ und: „Nieder mit dem Ministerium Pfuel!“ entstanden Barrikaden in Masse. An der Mühlengasse, am Eingange der Lintgasse, unter Taschenmacher, am Marsplätzchen, am Bechergäßchen auf der Hochstraße, in der Höhle, am Hofe, am Wallrafsplatze, in der Schildergasse u. s. w. Zum Kampfe kam es indeß nicht. Das Militär rückte nicht vor. Die Nacht hindurch wehte die rothe Fahne auf den meisten Barrikaden, und als sich das Volk gegen Morgen immer mehr verlief, suchten einige Bürger die Kommunikation möglichst gut wieder herzustellen. * Köln, 11 Uhr Morgens. Heute Morgen wurde eine Abtheilung vom 20ten Regiment, in den Kranz geschickt, um Moll's Verhaftung vorzunehmen. Die Soldaten wurden zurückgedrängt, und mit Hülfe der Arbeiter ist Moil glücklich entkommen. 103 Berlin, 24. September. Das neue Ministerium beginnt seine Thätigkeit zu entwickeln. Die Nro. 220 der „Zeitungshalle“ ist gestern Nachmittag confiscirt worden. So lange in Berlin Zeitungen erscheinen ist dies der erste Fall einer Confiscirung. Gestern Nachmittag erschien ein Polizei-Commissar im Büreau der Zeitungshalle und wünschte den Redakteur des Blattes, G. Julius, zu sprechen. Ein Zufall wollte daß derselbe nicht anwesend war und man schickte den Polizei-Commissar nach der Druckerei, wo er Julius vielleicht treffen würde. Während der Zeit, daß der Polizei-Commissar sich nach der Druckerei begab, hatte Julius Zeit sich zu entfernen und als der Polizei-Commissar getäuscht zurückkehrte, rückte er endlich mit der Sprache heraus, er verlangte die vorhandenen Exemplare der Nro. 220 der Zeitungshalle und das Manuscript des leitenden Artikels. Der Expendient lieferte 17 noch vorhandene Exemplare des Blattes aus, über das Manuscript jedoch konnte er keine Auskunft geben. Der Polizei-Commissar verlangte, daß Julius baldmöglichst zu ihm kommen möge, da er ihm eine wichtige Mittheilung zu machen habe. ‒ Obgleich das Haus von mehreren Constablern umstellt war, gelang es Julius dennoch zu entkommen und heute Morgen gegen 6 Uhr erschien der Polizei-Commissar nochmals, durchsuchte das ganze Lokal der Zeitungshalle und sprach endlich von einem Verhaftungsbefehl den er gegen Julius in der Tasche habe. Er ließ sich auch noch 2 Exemplare der Zeitung, die sich im Lesezimmer befanden, ausliefern und drohte schließlich: daß er das Lokal schließen würde, wenn sich Julius bis Mittags nicht stelle. Man machte ihm verständlich, daß Julius gestern Mittag plötzlich nach Magdeburg gereist sei und nicht so schnell hier sein könne, und daß er wohl kein Recht habe die Räume der Zeitungshalle zu schließen. Hierauf entfernte sich der Polizei-Commissar mit seinen Serganten und hat sich bis jetzt, Nachmittag 4 Uhr nicht wieder eingefunden. Die incriminirte Rolle lautet folgendermaßen: „Hier ist dieses unheilschwangere Aktenstück, (Erlaß die Ernennung des Ministerium Pfuel betreffend) dessen schwarze Lettern eine blutige Schrift verbergen, eine Blutschrift, deren Enthüllung über die, welche deren höllischen Text ersannen und über die, welche ihre scheußlichen Lettern schrieben, ewiges Wehe, den Fluch der Mitwelt und Nochwelt und das Verdammungsurtheil der unerbittlichen Richterin Geschichte bringen würde.“ Dieser Vorfall hat große Sensation in der ganzen Stadt erregt. Auf Veranlassung der Redaktion der Zeitungshalle wurden heute Morgen Plakate, mit der Anzeige der Confiscirung angeklebt. Commandant Rimpler, von dem Bürgerwehr-Club aufgefordert, erklärte auf eine Jesuiten freundliche Correspondent des General Wrangel, daß er die Rechte des ihm anvertrauten Instituts der Bürgerwehr auf alle Weise und in jedem Falle zu wahren wissen werde, und daß zur Beruhigung der Einwohnerschaft von Berlin das baldigst eine zufriedenstellende Antwort erwartet werde. Hierauf erwidert der General Wrangel heute, daß er es nach der am Freitag stattgefundenen Interpellation des Ministeriums in dieser Angelegenheit nicht mehr für nothwendig erachte, darauf in irgend einer Hinsicht zu antworten. Die Herrschaft des Ministeriums Pfuel und des Diktators Wrangel ist übrigen durch den allgemeinen Spott, dem sie durch ihre Reden und Handlungen bisher verfallen sind, unmöglich geworden. Berlin, 24. September. Die öffentliche Gerichtsverhandlung, welche gestern gegen die Zeughausstürmer stattfand, hat zu keinem entscheidenden Resultat geführt. Der Staatsanwalt hatte die eigenmächtige Besitzergreifung der aus dem Zeughause am 14. Juni geraubten Waffen nämlich als einen gewaltsamen Diebstahl angesehen und seine Anklage deshalb bei der sogenannten Diebstahlsabtheilung des Kriminalgerichts angebracht, welche auch gestern zu Gericht saß. Beim Beginn der Verhandlungen legten jedoch die Defensoren der Angeklagten dagegen Protest ein, daß man das Attentat gegen das Zeughaus zum Schimpfe der Berliner Einwohnerschaft zu einem gemeinen Diebstahl stempeln wolle, während dasselbe doch eigentlich nichts als eine politische, auf das Recht der Volksbewaffnung bezügliche Verirrung sei. Die Vertheidiger verlangten daher, daß sich der Gerichtshof für inkompetent erklären und die Sache an die Abtheil. für polit. Verbrecher verweisen möge. Der Gerichtshof erklärte sich wirklich nach einer langen Berathung für inkompetent, weil allerdings bei den meisten der Angeklagten von einem Diebstahle nicht die Rede sein könne, und verweist die Sache an die Hauptabtheilung des Gerichtshofes. Drei der Angeklagten, deren Unschuld sich schon aus der Anklage erkennen ließ, wurden sofort in Freiheit gesetzt, die anderen aber in der Haft belassen. ‒ Unter den gestrigen Maueranschlägen erregten besonders zwei Aufmerksamkeit, in welchen mitgetheilt wurde, daß eine demokratische Partei sich hier vollständig organisirt, in 62 Sektionen abgetheilt und mit Munition aller Art versehen habe, um einen ähnlichen Aufstand, wie in Frankfurt, zu veranlassen. Eines dieser Plakate war überschrieben: „Rothe Republik!“ und unterzeichnet: „Aßmus.“ Beide forderten die gutgesinnten Bürger und Einwohner zur strengen Wachsamkeit auf. Berlin. Am 28. d. M. wird bei der ersten Abtheilung dieses Gerichtshofes der erste wirkliche Hochverrathsprozeß nach der Märzrevolution zur Verhandlung gelangen. Es ist derselbe gegen den Literaten Fernbach, den Handlungsdiener Cohnheim, den Buchdruckereibesitzer Fähndrich, den Kandidaten der Philosophie Baader und den Buchdruckereibesitzer Baartz gerichtet, welche sämmtlich bei der Abfassung und Verbreitung des sogenannten „republikanischen Katechismus“ betheiligt sind, in welchem allen Fürsten der offenbare Vernichtungskrieg gepredigt wird. Das Landrecht definirt den Hochverrath, wie dies in dem bekannten Polenprozeß so vielfach erörtert worden ist, als einen Versuch, die bestehende Verfassung des preußischen Staates gewaltsam umzustürzen. Da wir nun in diesem Augenblick gar keine Verfassung haben, so scheint das Verbrechen des Hochverraths allerdings gegenwärtig bei uns gar nicht denkbar zu sein. Koblenz, 25. Sept.
Unter dem auf Ehrenbreitstein stehenden Bataillon des 27. Infanterie-Regimentes gab sich vor einigen Tagen ein Geist der Unzufriedenheit kund, welcher bald in offene Widersetzlichkeit umgeschlagen wäre. Als das Bataillon zum Ererzieren versammelt war, entstand unter demselben plötzlich ein Murren, welches den Major veranlaßte, die Soldaten zu fragen, was sie wollten, und zugleich aufforderte, ihre Klagen vorzubringen, worauf ein Soldat (Kriegsreservist) als Sprecher vortrat und ungefähr Folgendes erklärte: Schon seit mehreren Monaten würden sie im Lande herumgeführt, ganz auf Kriegsfuß mit 60 Patronen in der Tasche, ohne daß sie die Feldzulage erhielten. Die rheinischen Regimenter hätten ihre Kriegsreserven entlassen, während sie Weib und Kinder verlassen müßten, wobei natürlich neben dem, daß ihren Familien die Ernährer genommen, diese Alles noch zusetzen müßten, um sie zu unterstützen, indem ihnen die Kriegszulage nicht gegeben werde. Hauptsächlich verlangten sie aber eine Kost, welche Menschen genießen könnten, da die bisherige für das Vieh sei. ‒ Der Major soll hierauf den Sprecher in Arrest habe schicken wollen, worauf sich sämmtliche Soldaten zu Arrestanten erklärt hätten. Der Major habe hierauf den Degen in die Scheide geworfen und erklärt: ein solches widerspenstiges Bataillon nicht kommandiren zu wollen, worauf die Offiziere die tobenden und schreienden und Lebehochs für Hecker ausbringenden Mannschaften in die Quartiere führten. (Rh- u. Mslztg.) <TEI> <text> <pb facs="#f0001" n="0559"/> <front> <titlePage type="heading"> <titlePart type="main">Neue Rheinische Zeitung</titlePart> <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart> <docImprint> <docDate>No 113. Köln, Mittwoch den 27. September. 1848.</docDate> </docImprint> </titlePage> </front> <body> <div type="jExpedition"> <p>Bestellungen für das nächste Quartal, Oktober bis Dezember, wolle man baldigst machen. 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S. 748.</bibl> </note> <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 26. Sept.</head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar113_002" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 26. Sept.</head> <p>Wie wir bereits mittheilten, fand die von der Polizei untersagte Volksversammlung auf dem Altenmarkte dennoch gestern um 1 Uhr Mittags statt. An allen Seiten des Marktes stand die Bürgerwehr. Die Redner der Versammlung begaben sich mit ihren Zuhörern mitten zwischen die Bajonnette und forderten die Bürgerwehr auf, sich sofort darüber zu erklären, ob sie im Auftrage der Polizei, oder zum Schutz des Volkes gegenwärtig sei. Die Bürgerwehr erwiederte, daß das letztere der Fall wäre und zog sich in den Hintergrund des Platzes zurück, indem sie zugleich die bisher versperrten Zugänge zu demselben der Kommunikation öffnete.</p> <p>In Folge dieser gegen das Verbot der Polizei stattgehabten Versammlung, in welcher namentlich der am Morgen gleich nach seiner Verhaftung vom Volk befreite Hr. <hi rendition="#g">Moll</hi> auftrat, wandte sich der Polizeidirektor Geiger in dem folgenden Schreiben an den stellvertretenden Kommandanten der Bürgerwehr, Hrn. Imhoff:</p> <p>„Wie ich höre, findet oder hat eine Volksversammlung <hi rendition="#g">dennoch</hi> auf dem Altenmarkte stattgefunden. Ich ersuche Sie um die definitive Erklärung, ob Sie Sich mit der Bürgerwehr noch im Stande finden, die Ordnung aufrecht zu erhalten, d. h. vorerst die Volksversammlung aufzuheben, dann aber auch am Abende etwaige Ruhestörungen mit Kraft zu verhindern, oder ob zur Aufrechthaltung des Gesetzes es nothwendig ist, daß das Militär sofort einschreite.</p> <p>„Köln, 25. Sept.</p> <p>Die Polizei-Direktion. „(gez.) <hi rendition="#g">Geiger.</hi>“</p> <p>Nachdem die Polizei-Direktion mehrere Male um schleunige Antwort gebeten hatte, erfolgt als Erwiderung: Br. M. „mit dem ergebenen Bemerken zurück, daß ich (St. K. <hi rendition="#g">Imhoff</hi>) so eben von dem Herrn Regierungs-Präsidenten komme und mir von demselben dieselbe Frage gestellt worden ist; daß ich augenblicklich die Bannerführer und Bürger-Hauptleute zusammenrufe, um denselben diese Frage zur Beantwortung vorzulegen. Nur im Einverständnisse mit diesen Herren kann ich die Frage beantworten. Der Herr Regierungs-Präsident ist von diesem Verfahren unterrichtet.</p> <p>„(gez.) Der stellvertretende Kommandant: <hi rendition="#g">Imhoff.</hi>“</p> <p>Während dies zwischen der Polizei und der Bürgerwehr-Kommandantur vorging, wurde in dem Lokale der demokratischen Gesellschaft, im Eiser'schen Saale, eine Sitzung gehalten, in welcher auch der Redner des Altenmarktes, Hr. Moll, die Tribüne bestieg. Die Volksversammlung des Altenmarktes hatte sich nämlich einstweilen friedlich zerstreut, indem man die Fortsetzung der Versammlung für 6 Uhr Abends ankündigte. Die Polizei-Direktion, davon unterrichtet, daß sich viele Betheiligte der Volksversammlung und darunter auch Hr. Moll in die Sitzung der demokratischen Gesellschaft begeben hätten, wandte sich jetzt in einem zweiten Schreiben an die Bürgerwehr-Kommandantur, in dem es, wie folgt, heißt:</p> <p>„Moll soll sich augenblicklich im Eiserschen Saale befinden. Ich ersuche Sie daher, mich binnen einer Stunde zu benachrichtigen, ob die Bürgerwehr zur Verhaftung des Moll die nöthige Assistenz leisten will. Erfolgt eine Antwort nicht, so wird es so angesehen, als sei die Bürgerwehr <hi rendition="#g">nicht</hi> im Stande.</p> <p>Köln, 25. Sept. 4 1/2 Uhr Nachmittags.</p> <p>gez. <hi rendition="#g">Geiger.</hi>“</p> <p>Nach Empfang dieser Mittheilung begann die Sitzung der früher bereits zusammenberufenen Bürgerhauptleute und Bannerführer, in der man nach einer erörternden Debatte die Frage stellte:</p> <p>1) „Ob man der Polizeibehörde die Zusicherung geben könne, daß die Bürgerwehr zur Verhaftung des Moll die nöthige Hülfe leisten werde.“</p> <p>diese Frage wurde einstimmig <hi rendition="#g">verneint.</hi> </p> <p>2) „Ob die Bürgerwehr <hi rendition="#g">unter den obwaltenden Umständen</hi> heute für Aufrechthaltung der Ruhe sich stark genug fühle.“</p> <p>Diese Frage wurde von 5 Stimmen mit ja, von 20 Stimmen mit nein beantwortet. Zusätzlich erklärte die Versammlung indeß noch <hi rendition="#g">einstimmig,</hi> „daß sie soviel in ihren Kräften liege, für die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung thätig sein würde.“</p> <p>Herr Kratz, Adjudant der Bürgerwehr-Kommandantur, der vorstehende Antwort den Behörden überbracht hatte, erhielt folgende Erwiderung des Obersten Engels und theilte sie der Versammlung mit:</p> <p>„Sagen Sie der Bürgerwehr, auf dem Heumarkte ständen 3 Bataillone aufgestellt, auf dem Appellhofe 2 Bataillone, am Hahnenthore 12 Geschütze, auf dem Neumarkte 8 Geschütze und zu Deutz 20 Geschütze, sämmtlich bedient.“</p> <p>Auf die Frage, ob er weiter nichts mitzutheilen habe, erwiderte der Oberst, Herr Engels:</p> <p>„Sagen Sie der Bürgerwehr, daß alles Unglück, was über die Stadt kommen werde, der Bürgerwehr allein zur Last falle.</p> <p>Auf das Ersuchen einer nähern Erklärung dieser Aeußerung erwiederte Herr Engels:</p> <p>„Alles Unglück habe sie sich ihres unloyalen Benehmens wegen von diesem Morgen zuzuschreiben.“</p> <p>Auf die Frage worin dies unloyalen Benehmen bestehe, erklärte er;</p> <p>„Es bestehe darin, daß die Bürgerwehr die von der Polizei-Direktion requirirte Verhaftung des Moll nicht vorgenommen habe.“</p> <p>„Adjudant, Herr Kratz, versetzte hierauf, daß er sich verpflichtet fühle zu bemerken, daß die Polizei-Direktion die Verhaftung des Moll nicht requirirt habe und daß, wenn sie solches gethan, die Bürgerwehr allerdings keine Folge geleistet haben würde, und zwar aus dem Grunde nicht, weil die Bürgerwehr zum Arretiren nicht verpflichtet sei, sondern nur dann einzuschreiten habe, wenn Angriffe auf Eigenthum und Personen erfolge; daß dagegen in sonstigen Fällen Personen zu verhaften, Sache der Polizei sei und die Bürgerwehr der Polizei, wenn sie sich dazu nicht stark genug fühle, oder dabei Widerstand erfahre, auf deren Ersuchen Hülfe zu leisten habe. Letzterer Fall habe aber nicht vorgelegen, indem die Bürgerwehr, nachdem sie die von der Polizei requirirten 1000 Mann aufgestellt habe, von der Polizei zur Hülfeleistung nicht weiter angegangen worden sei.“</p> <p>Während diese gegenseitigen Eröffnungen statt hatten, war es 6 Uhr geworden. Die Sitzung der demokratischen Gesellschaft war beendigt und die an der Volksversammlung vom verflossenen Morgen Betheiligten, kehrten auf den Altenmark zurück und nahmen die Debatte wieder auf. Der Altenmarkt hatte allmählig ein seltsames Ansehen gewonnen. Ein Polizei-Kommissar, der sich Morgens zwischen das Volk begab, wurde leider, schwer mißhandelt und die Kleider des Unglücklichen hingen auf einer Stange über dem Marktbrunnen.</p> <p>Die schwarz und weiß angestrichenen Pfähle des Platzes thürmte man zu einem lustigen Feuer übereinander und die Stadtjugend entlaubte die Acazien des Marktes um sich á la Camille Desmoulin mit grünen Zweigen zu schmücken. In der Mitte des Platzes sprachen die Redner zu dem zahlreich versammelten Volke.</p> <p>Weder die Bürgerwehr noch das Militär schritten bei diesen Vorfällen ein und die Versammlung würde bei der zunehmenden Dunkelheit und bei der wenig provozirenden Sprache der Redner, gerade wie am Morgen, ruhig auseinander gegangen sein, wenn sich nicht plötzlich das Gerücht verbreitet hätte, daß das Militär dennoch im Anrücken sei und die Versammlung mit der Gewalt der Waffen auseinandertreiben wolle.</p> <p>Wie ein Lauffeuer verbreitete sich dieses Gerücht durch die ganze Stadt, und bei dem Rufe: „Es lebe die Republik!“ und: „Nieder mit dem Ministerium Pfuel!“ entstanden Barrikaden in Masse. An der Mühlengasse, am Eingange der Lintgasse, unter Taschenmacher, am Marsplätzchen, am Bechergäßchen auf der Hochstraße, in der Höhle, am Hofe, am Wallrafsplatze, in der Schildergasse u. s. w.</p> <p>Zum Kampfe kam es indeß nicht. Das Militär rückte nicht vor. Die Nacht hindurch wehte die rothe Fahne auf den meisten Barrikaden, und als sich das Volk gegen Morgen immer mehr verlief, suchten einige Bürger die Kommunikation möglichst gut wieder herzustellen.</p> </div> <div xml:id="ar113_003" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 11 Uhr Morgens.</head> <p>Heute Morgen wurde eine Abtheilung vom 20ten Regiment, in den Kranz geschickt, um Moll's Verhaftung vorzunehmen. Die Soldaten wurden zurückgedrängt, und mit Hülfe der Arbeiter ist Moil glücklich entkommen.</p> </div> <div xml:id="ar113_004" type="jArticle"> <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 24. September.</head> <p>Das neue Ministerium beginnt seine Thätigkeit zu entwickeln. Die Nro. 220 der „Zeitungshalle“ ist gestern Nachmittag confiscirt worden. So lange in Berlin Zeitungen erscheinen ist dies der erste Fall einer Confiscirung.</p> <p>Gestern Nachmittag erschien ein Polizei-Commissar im Büreau der Zeitungshalle und wünschte den Redakteur des Blattes, G. Julius, zu sprechen. Ein Zufall wollte daß derselbe nicht anwesend war und man schickte den Polizei-Commissar nach der Druckerei, wo er Julius vielleicht treffen würde. Während der Zeit, daß der Polizei-Commissar sich nach der Druckerei begab, hatte Julius Zeit sich zu entfernen und als der Polizei-Commissar getäuscht zurückkehrte, rückte er endlich mit der Sprache heraus, er verlangte die vorhandenen Exemplare der Nro. 220 der Zeitungshalle und das Manuscript des leitenden Artikels. Der Expendient lieferte 17 noch vorhandene Exemplare des Blattes aus, über das Manuscript jedoch konnte er keine Auskunft geben. Der Polizei-Commissar verlangte, daß Julius baldmöglichst zu ihm kommen möge, da er ihm eine wichtige Mittheilung zu machen habe. ‒ Obgleich das Haus von mehreren Constablern umstellt war, gelang es Julius dennoch zu entkommen und heute Morgen gegen 6 Uhr erschien der Polizei-Commissar nochmals, durchsuchte das ganze Lokal der Zeitungshalle und sprach endlich von einem Verhaftungsbefehl den er gegen Julius in der Tasche habe. Er ließ sich auch noch 2 Exemplare der Zeitung, die sich im Lesezimmer befanden, ausliefern und drohte schließlich: daß er das Lokal schließen würde, wenn sich Julius bis Mittags nicht stelle. Man machte ihm verständlich, daß Julius gestern Mittag plötzlich nach Magdeburg gereist sei und nicht so schnell hier sein könne, und daß er wohl kein Recht habe die Räume der Zeitungshalle zu schließen. Hierauf entfernte sich der Polizei-Commissar mit seinen Serganten und hat sich bis jetzt, Nachmittag 4 Uhr nicht wieder eingefunden.</p> <p>Die incriminirte Rolle lautet folgendermaßen:</p> <p>„Hier ist dieses unheilschwangere Aktenstück, (Erlaß die Ernennung des Ministerium Pfuel betreffend) dessen schwarze Lettern eine blutige Schrift verbergen, eine Blutschrift, deren Enthüllung über die, welche deren höllischen Text ersannen und über die, welche ihre scheußlichen Lettern schrieben, ewiges Wehe, den Fluch der Mitwelt und Nochwelt und das Verdammungsurtheil der unerbittlichen Richterin Geschichte bringen würde.“</p> <p>Dieser Vorfall hat große Sensation in der ganzen Stadt erregt. Auf Veranlassung der Redaktion der Zeitungshalle wurden heute Morgen Plakate, mit der Anzeige der Confiscirung angeklebt.</p> <p>Commandant Rimpler, von dem Bürgerwehr-Club aufgefordert, erklärte auf eine Jesuiten freundliche Correspondent des General Wrangel, daß er die Rechte des ihm anvertrauten Instituts der Bürgerwehr auf alle Weise und in jedem Falle zu wahren wissen werde, und daß zur Beruhigung der Einwohnerschaft von Berlin das baldigst eine zufriedenstellende Antwort erwartet werde. Hierauf erwidert der General Wrangel heute, daß er es nach der am Freitag stattgefundenen Interpellation des Ministeriums in dieser Angelegenheit nicht mehr für nothwendig erachte, darauf in irgend einer Hinsicht zu antworten.</p> <p>Die Herrschaft des Ministeriums Pfuel und des Diktators Wrangel ist übrigen durch den allgemeinen Spott, dem sie durch ihre Reden und Handlungen bisher verfallen sind, unmöglich geworden.</p> </div> <div xml:id="ar113_005" type="jArticle"> <head>Berlin, 24. September.</head> <p>Die öffentliche Gerichtsverhandlung, welche gestern gegen die Zeughausstürmer stattfand, hat zu keinem entscheidenden Resultat geführt. Der Staatsanwalt hatte die eigenmächtige Besitzergreifung der aus dem Zeughause am 14. Juni geraubten Waffen nämlich als einen gewaltsamen Diebstahl angesehen und seine Anklage deshalb bei der sogenannten Diebstahlsabtheilung des Kriminalgerichts angebracht, welche auch gestern zu Gericht saß. Beim Beginn der Verhandlungen legten jedoch die Defensoren der Angeklagten dagegen Protest ein, daß man das Attentat gegen das Zeughaus zum Schimpfe der Berliner Einwohnerschaft zu einem gemeinen Diebstahl stempeln wolle, während dasselbe doch eigentlich nichts als eine politische, auf das Recht der Volksbewaffnung bezügliche Verirrung sei. Die Vertheidiger verlangten daher, daß sich der Gerichtshof für inkompetent erklären und die Sache an die Abtheil. für polit. Verbrecher verweisen möge. Der Gerichtshof erklärte sich wirklich nach einer langen Berathung für inkompetent, weil allerdings bei den meisten der Angeklagten von einem Diebstahle nicht die Rede sein könne, und verweist die Sache an die Hauptabtheilung des Gerichtshofes. Drei der Angeklagten, deren Unschuld sich schon aus der Anklage erkennen ließ, wurden sofort in Freiheit gesetzt, die anderen aber in der Haft belassen.</p> <p>‒ Unter den gestrigen Maueranschlägen erregten besonders zwei Aufmerksamkeit, in welchen mitgetheilt wurde, daß eine demokratische Partei sich hier vollständig organisirt, in 62 Sektionen abgetheilt und mit Munition aller Art versehen habe, um einen ähnlichen Aufstand, wie in Frankfurt, zu veranlassen. Eines dieser Plakate war überschrieben: „Rothe Republik!“ und unterzeichnet: „Aßmus.“ Beide forderten die gutgesinnten Bürger und Einwohner zur strengen Wachsamkeit auf.</p> </div> <div xml:id="ar113_006" type="jArticle"> <head>Berlin.</head> <p>Am 28. d. M. wird bei der ersten Abtheilung dieses Gerichtshofes der erste wirkliche Hochverrathsprozeß nach der Märzrevolution zur Verhandlung gelangen. Es ist derselbe gegen den Literaten Fernbach, den Handlungsdiener Cohnheim, den Buchdruckereibesitzer Fähndrich, den Kandidaten der Philosophie Baader und den Buchdruckereibesitzer Baartz gerichtet, welche sämmtlich bei der Abfassung und Verbreitung des sogenannten „republikanischen Katechismus“ betheiligt sind, in welchem allen Fürsten der offenbare Vernichtungskrieg gepredigt wird. Das Landrecht definirt den Hochverrath, wie dies in dem bekannten Polenprozeß so vielfach erörtert worden ist, als einen Versuch, die bestehende Verfassung des preußischen Staates gewaltsam umzustürzen. Da wir nun in diesem Augenblick gar keine Verfassung haben, so scheint das Verbrechen des Hochverraths allerdings gegenwärtig bei uns gar nicht denkbar zu sein.</p> </div> <div xml:id="ar113_007" type="jArticle"> <head>Koblenz, 25. Sept.</head> <p>Unter dem auf Ehrenbreitstein stehenden Bataillon des 27. Infanterie-Regimentes gab sich vor einigen Tagen ein Geist der Unzufriedenheit kund, welcher bald in offene Widersetzlichkeit umgeschlagen wäre. Als das Bataillon zum Ererzieren versammelt war, entstand unter demselben plötzlich ein Murren, welches den Major veranlaßte, die Soldaten zu fragen, was sie wollten, und zugleich aufforderte, ihre Klagen vorzubringen, worauf ein Soldat (Kriegsreservist) als Sprecher vortrat und ungefähr Folgendes erklärte: Schon seit mehreren Monaten würden sie im Lande herumgeführt, ganz auf Kriegsfuß mit 60 Patronen in der Tasche, ohne daß sie die Feldzulage erhielten. Die rheinischen Regimenter hätten ihre Kriegsreserven entlassen, während sie Weib und Kinder verlassen müßten, wobei natürlich neben dem, daß ihren Familien die Ernährer genommen, diese Alles noch zusetzen müßten, um sie zu unterstützen, indem ihnen die Kriegszulage nicht gegeben werde. Hauptsächlich verlangten sie aber eine <hi rendition="#g">Kost,</hi> welche Menschen genießen könnten, da die bisherige für das Vieh sei. ‒ Der Major soll hierauf den Sprecher in Arrest habe schicken wollen, worauf sich sämmtliche Soldaten zu Arrestanten erklärt hätten. Der Major habe hierauf den Degen in die Scheide geworfen und erklärt: ein solches widerspenstiges Bataillon nicht kommandiren zu wollen, worauf die Offiziere die tobenden und schreienden und Lebehochs für Hecker ausbringenden Mannschaften in die Quartiere führten.</p> <p> <bibl>(Rh- u. Mslztg.)</bibl> </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0559/0001]
Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 113. Köln, Mittwoch den 27. September. 1848. Bestellungen für das nächste Quartal, Oktober bis Dezember, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.
Für Frankreich übernehmen Abonnements Hr. G. A. Alexander, Nr. 28 Brandgasse in Straßburg, und Nr. 23 Rue Notre-Dame de Nazareth in Paris, so wie das königl. Ober-Postamt in Aachen; für England die Herren J. J. Ewer et Comr. 72 Newgate-Street in London: für Belgien und Holland die resp. königl. Brief-Postämter und das Postbureau in Lüttich.
Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 1 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.
Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die meiteste Verbreitung.
Deutschland. * Köln, 26. Sept. _ * Köln, 26. Sept. Wie wir bereits mittheilten, fand die von der Polizei untersagte Volksversammlung auf dem Altenmarkte dennoch gestern um 1 Uhr Mittags statt. An allen Seiten des Marktes stand die Bürgerwehr. Die Redner der Versammlung begaben sich mit ihren Zuhörern mitten zwischen die Bajonnette und forderten die Bürgerwehr auf, sich sofort darüber zu erklären, ob sie im Auftrage der Polizei, oder zum Schutz des Volkes gegenwärtig sei. Die Bürgerwehr erwiederte, daß das letztere der Fall wäre und zog sich in den Hintergrund des Platzes zurück, indem sie zugleich die bisher versperrten Zugänge zu demselben der Kommunikation öffnete.
In Folge dieser gegen das Verbot der Polizei stattgehabten Versammlung, in welcher namentlich der am Morgen gleich nach seiner Verhaftung vom Volk befreite Hr. Moll auftrat, wandte sich der Polizeidirektor Geiger in dem folgenden Schreiben an den stellvertretenden Kommandanten der Bürgerwehr, Hrn. Imhoff:
„Wie ich höre, findet oder hat eine Volksversammlung dennoch auf dem Altenmarkte stattgefunden. Ich ersuche Sie um die definitive Erklärung, ob Sie Sich mit der Bürgerwehr noch im Stande finden, die Ordnung aufrecht zu erhalten, d. h. vorerst die Volksversammlung aufzuheben, dann aber auch am Abende etwaige Ruhestörungen mit Kraft zu verhindern, oder ob zur Aufrechthaltung des Gesetzes es nothwendig ist, daß das Militär sofort einschreite.
„Köln, 25. Sept.
Die Polizei-Direktion. „(gez.) Geiger.“
Nachdem die Polizei-Direktion mehrere Male um schleunige Antwort gebeten hatte, erfolgt als Erwiderung: Br. M. „mit dem ergebenen Bemerken zurück, daß ich (St. K. Imhoff) so eben von dem Herrn Regierungs-Präsidenten komme und mir von demselben dieselbe Frage gestellt worden ist; daß ich augenblicklich die Bannerführer und Bürger-Hauptleute zusammenrufe, um denselben diese Frage zur Beantwortung vorzulegen. Nur im Einverständnisse mit diesen Herren kann ich die Frage beantworten. Der Herr Regierungs-Präsident ist von diesem Verfahren unterrichtet.
„(gez.) Der stellvertretende Kommandant: Imhoff.“
Während dies zwischen der Polizei und der Bürgerwehr-Kommandantur vorging, wurde in dem Lokale der demokratischen Gesellschaft, im Eiser'schen Saale, eine Sitzung gehalten, in welcher auch der Redner des Altenmarktes, Hr. Moll, die Tribüne bestieg. Die Volksversammlung des Altenmarktes hatte sich nämlich einstweilen friedlich zerstreut, indem man die Fortsetzung der Versammlung für 6 Uhr Abends ankündigte. Die Polizei-Direktion, davon unterrichtet, daß sich viele Betheiligte der Volksversammlung und darunter auch Hr. Moll in die Sitzung der demokratischen Gesellschaft begeben hätten, wandte sich jetzt in einem zweiten Schreiben an die Bürgerwehr-Kommandantur, in dem es, wie folgt, heißt:
„Moll soll sich augenblicklich im Eiserschen Saale befinden. Ich ersuche Sie daher, mich binnen einer Stunde zu benachrichtigen, ob die Bürgerwehr zur Verhaftung des Moll die nöthige Assistenz leisten will. Erfolgt eine Antwort nicht, so wird es so angesehen, als sei die Bürgerwehr nicht im Stande.
Köln, 25. Sept. 4 1/2 Uhr Nachmittags.
gez. Geiger.“
Nach Empfang dieser Mittheilung begann die Sitzung der früher bereits zusammenberufenen Bürgerhauptleute und Bannerführer, in der man nach einer erörternden Debatte die Frage stellte:
1) „Ob man der Polizeibehörde die Zusicherung geben könne, daß die Bürgerwehr zur Verhaftung des Moll die nöthige Hülfe leisten werde.“
diese Frage wurde einstimmig verneint.
2) „Ob die Bürgerwehr unter den obwaltenden Umständen heute für Aufrechthaltung der Ruhe sich stark genug fühle.“
Diese Frage wurde von 5 Stimmen mit ja, von 20 Stimmen mit nein beantwortet. Zusätzlich erklärte die Versammlung indeß noch einstimmig, „daß sie soviel in ihren Kräften liege, für die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung thätig sein würde.“
Herr Kratz, Adjudant der Bürgerwehr-Kommandantur, der vorstehende Antwort den Behörden überbracht hatte, erhielt folgende Erwiderung des Obersten Engels und theilte sie der Versammlung mit:
„Sagen Sie der Bürgerwehr, auf dem Heumarkte ständen 3 Bataillone aufgestellt, auf dem Appellhofe 2 Bataillone, am Hahnenthore 12 Geschütze, auf dem Neumarkte 8 Geschütze und zu Deutz 20 Geschütze, sämmtlich bedient.“
Auf die Frage, ob er weiter nichts mitzutheilen habe, erwiderte der Oberst, Herr Engels:
„Sagen Sie der Bürgerwehr, daß alles Unglück, was über die Stadt kommen werde, der Bürgerwehr allein zur Last falle.
Auf das Ersuchen einer nähern Erklärung dieser Aeußerung erwiederte Herr Engels:
„Alles Unglück habe sie sich ihres unloyalen Benehmens wegen von diesem Morgen zuzuschreiben.“
Auf die Frage worin dies unloyalen Benehmen bestehe, erklärte er;
„Es bestehe darin, daß die Bürgerwehr die von der Polizei-Direktion requirirte Verhaftung des Moll nicht vorgenommen habe.“
„Adjudant, Herr Kratz, versetzte hierauf, daß er sich verpflichtet fühle zu bemerken, daß die Polizei-Direktion die Verhaftung des Moll nicht requirirt habe und daß, wenn sie solches gethan, die Bürgerwehr allerdings keine Folge geleistet haben würde, und zwar aus dem Grunde nicht, weil die Bürgerwehr zum Arretiren nicht verpflichtet sei, sondern nur dann einzuschreiten habe, wenn Angriffe auf Eigenthum und Personen erfolge; daß dagegen in sonstigen Fällen Personen zu verhaften, Sache der Polizei sei und die Bürgerwehr der Polizei, wenn sie sich dazu nicht stark genug fühle, oder dabei Widerstand erfahre, auf deren Ersuchen Hülfe zu leisten habe. Letzterer Fall habe aber nicht vorgelegen, indem die Bürgerwehr, nachdem sie die von der Polizei requirirten 1000 Mann aufgestellt habe, von der Polizei zur Hülfeleistung nicht weiter angegangen worden sei.“
Während diese gegenseitigen Eröffnungen statt hatten, war es 6 Uhr geworden. Die Sitzung der demokratischen Gesellschaft war beendigt und die an der Volksversammlung vom verflossenen Morgen Betheiligten, kehrten auf den Altenmark zurück und nahmen die Debatte wieder auf. Der Altenmarkt hatte allmählig ein seltsames Ansehen gewonnen. Ein Polizei-Kommissar, der sich Morgens zwischen das Volk begab, wurde leider, schwer mißhandelt und die Kleider des Unglücklichen hingen auf einer Stange über dem Marktbrunnen.
Die schwarz und weiß angestrichenen Pfähle des Platzes thürmte man zu einem lustigen Feuer übereinander und die Stadtjugend entlaubte die Acazien des Marktes um sich á la Camille Desmoulin mit grünen Zweigen zu schmücken. In der Mitte des Platzes sprachen die Redner zu dem zahlreich versammelten Volke.
Weder die Bürgerwehr noch das Militär schritten bei diesen Vorfällen ein und die Versammlung würde bei der zunehmenden Dunkelheit und bei der wenig provozirenden Sprache der Redner, gerade wie am Morgen, ruhig auseinander gegangen sein, wenn sich nicht plötzlich das Gerücht verbreitet hätte, daß das Militär dennoch im Anrücken sei und die Versammlung mit der Gewalt der Waffen auseinandertreiben wolle.
Wie ein Lauffeuer verbreitete sich dieses Gerücht durch die ganze Stadt, und bei dem Rufe: „Es lebe die Republik!“ und: „Nieder mit dem Ministerium Pfuel!“ entstanden Barrikaden in Masse. An der Mühlengasse, am Eingange der Lintgasse, unter Taschenmacher, am Marsplätzchen, am Bechergäßchen auf der Hochstraße, in der Höhle, am Hofe, am Wallrafsplatze, in der Schildergasse u. s. w.
Zum Kampfe kam es indeß nicht. Das Militär rückte nicht vor. Die Nacht hindurch wehte die rothe Fahne auf den meisten Barrikaden, und als sich das Volk gegen Morgen immer mehr verlief, suchten einige Bürger die Kommunikation möglichst gut wieder herzustellen.
* Köln, 11 Uhr Morgens. Heute Morgen wurde eine Abtheilung vom 20ten Regiment, in den Kranz geschickt, um Moll's Verhaftung vorzunehmen. Die Soldaten wurden zurückgedrängt, und mit Hülfe der Arbeiter ist Moil glücklich entkommen.
103 Berlin, 24. September. Das neue Ministerium beginnt seine Thätigkeit zu entwickeln. Die Nro. 220 der „Zeitungshalle“ ist gestern Nachmittag confiscirt worden. So lange in Berlin Zeitungen erscheinen ist dies der erste Fall einer Confiscirung.
Gestern Nachmittag erschien ein Polizei-Commissar im Büreau der Zeitungshalle und wünschte den Redakteur des Blattes, G. Julius, zu sprechen. Ein Zufall wollte daß derselbe nicht anwesend war und man schickte den Polizei-Commissar nach der Druckerei, wo er Julius vielleicht treffen würde. Während der Zeit, daß der Polizei-Commissar sich nach der Druckerei begab, hatte Julius Zeit sich zu entfernen und als der Polizei-Commissar getäuscht zurückkehrte, rückte er endlich mit der Sprache heraus, er verlangte die vorhandenen Exemplare der Nro. 220 der Zeitungshalle und das Manuscript des leitenden Artikels. Der Expendient lieferte 17 noch vorhandene Exemplare des Blattes aus, über das Manuscript jedoch konnte er keine Auskunft geben. Der Polizei-Commissar verlangte, daß Julius baldmöglichst zu ihm kommen möge, da er ihm eine wichtige Mittheilung zu machen habe. ‒ Obgleich das Haus von mehreren Constablern umstellt war, gelang es Julius dennoch zu entkommen und heute Morgen gegen 6 Uhr erschien der Polizei-Commissar nochmals, durchsuchte das ganze Lokal der Zeitungshalle und sprach endlich von einem Verhaftungsbefehl den er gegen Julius in der Tasche habe. Er ließ sich auch noch 2 Exemplare der Zeitung, die sich im Lesezimmer befanden, ausliefern und drohte schließlich: daß er das Lokal schließen würde, wenn sich Julius bis Mittags nicht stelle. Man machte ihm verständlich, daß Julius gestern Mittag plötzlich nach Magdeburg gereist sei und nicht so schnell hier sein könne, und daß er wohl kein Recht habe die Räume der Zeitungshalle zu schließen. Hierauf entfernte sich der Polizei-Commissar mit seinen Serganten und hat sich bis jetzt, Nachmittag 4 Uhr nicht wieder eingefunden.
Die incriminirte Rolle lautet folgendermaßen:
„Hier ist dieses unheilschwangere Aktenstück, (Erlaß die Ernennung des Ministerium Pfuel betreffend) dessen schwarze Lettern eine blutige Schrift verbergen, eine Blutschrift, deren Enthüllung über die, welche deren höllischen Text ersannen und über die, welche ihre scheußlichen Lettern schrieben, ewiges Wehe, den Fluch der Mitwelt und Nochwelt und das Verdammungsurtheil der unerbittlichen Richterin Geschichte bringen würde.“
Dieser Vorfall hat große Sensation in der ganzen Stadt erregt. Auf Veranlassung der Redaktion der Zeitungshalle wurden heute Morgen Plakate, mit der Anzeige der Confiscirung angeklebt.
Commandant Rimpler, von dem Bürgerwehr-Club aufgefordert, erklärte auf eine Jesuiten freundliche Correspondent des General Wrangel, daß er die Rechte des ihm anvertrauten Instituts der Bürgerwehr auf alle Weise und in jedem Falle zu wahren wissen werde, und daß zur Beruhigung der Einwohnerschaft von Berlin das baldigst eine zufriedenstellende Antwort erwartet werde. Hierauf erwidert der General Wrangel heute, daß er es nach der am Freitag stattgefundenen Interpellation des Ministeriums in dieser Angelegenheit nicht mehr für nothwendig erachte, darauf in irgend einer Hinsicht zu antworten.
Die Herrschaft des Ministeriums Pfuel und des Diktators Wrangel ist übrigen durch den allgemeinen Spott, dem sie durch ihre Reden und Handlungen bisher verfallen sind, unmöglich geworden.
Berlin, 24. September. Die öffentliche Gerichtsverhandlung, welche gestern gegen die Zeughausstürmer stattfand, hat zu keinem entscheidenden Resultat geführt. Der Staatsanwalt hatte die eigenmächtige Besitzergreifung der aus dem Zeughause am 14. Juni geraubten Waffen nämlich als einen gewaltsamen Diebstahl angesehen und seine Anklage deshalb bei der sogenannten Diebstahlsabtheilung des Kriminalgerichts angebracht, welche auch gestern zu Gericht saß. Beim Beginn der Verhandlungen legten jedoch die Defensoren der Angeklagten dagegen Protest ein, daß man das Attentat gegen das Zeughaus zum Schimpfe der Berliner Einwohnerschaft zu einem gemeinen Diebstahl stempeln wolle, während dasselbe doch eigentlich nichts als eine politische, auf das Recht der Volksbewaffnung bezügliche Verirrung sei. Die Vertheidiger verlangten daher, daß sich der Gerichtshof für inkompetent erklären und die Sache an die Abtheil. für polit. Verbrecher verweisen möge. Der Gerichtshof erklärte sich wirklich nach einer langen Berathung für inkompetent, weil allerdings bei den meisten der Angeklagten von einem Diebstahle nicht die Rede sein könne, und verweist die Sache an die Hauptabtheilung des Gerichtshofes. Drei der Angeklagten, deren Unschuld sich schon aus der Anklage erkennen ließ, wurden sofort in Freiheit gesetzt, die anderen aber in der Haft belassen.
‒ Unter den gestrigen Maueranschlägen erregten besonders zwei Aufmerksamkeit, in welchen mitgetheilt wurde, daß eine demokratische Partei sich hier vollständig organisirt, in 62 Sektionen abgetheilt und mit Munition aller Art versehen habe, um einen ähnlichen Aufstand, wie in Frankfurt, zu veranlassen. Eines dieser Plakate war überschrieben: „Rothe Republik!“ und unterzeichnet: „Aßmus.“ Beide forderten die gutgesinnten Bürger und Einwohner zur strengen Wachsamkeit auf.
Berlin. Am 28. d. M. wird bei der ersten Abtheilung dieses Gerichtshofes der erste wirkliche Hochverrathsprozeß nach der Märzrevolution zur Verhandlung gelangen. Es ist derselbe gegen den Literaten Fernbach, den Handlungsdiener Cohnheim, den Buchdruckereibesitzer Fähndrich, den Kandidaten der Philosophie Baader und den Buchdruckereibesitzer Baartz gerichtet, welche sämmtlich bei der Abfassung und Verbreitung des sogenannten „republikanischen Katechismus“ betheiligt sind, in welchem allen Fürsten der offenbare Vernichtungskrieg gepredigt wird. Das Landrecht definirt den Hochverrath, wie dies in dem bekannten Polenprozeß so vielfach erörtert worden ist, als einen Versuch, die bestehende Verfassung des preußischen Staates gewaltsam umzustürzen. Da wir nun in diesem Augenblick gar keine Verfassung haben, so scheint das Verbrechen des Hochverraths allerdings gegenwärtig bei uns gar nicht denkbar zu sein.
Koblenz, 25. Sept. Unter dem auf Ehrenbreitstein stehenden Bataillon des 27. Infanterie-Regimentes gab sich vor einigen Tagen ein Geist der Unzufriedenheit kund, welcher bald in offene Widersetzlichkeit umgeschlagen wäre. Als das Bataillon zum Ererzieren versammelt war, entstand unter demselben plötzlich ein Murren, welches den Major veranlaßte, die Soldaten zu fragen, was sie wollten, und zugleich aufforderte, ihre Klagen vorzubringen, worauf ein Soldat (Kriegsreservist) als Sprecher vortrat und ungefähr Folgendes erklärte: Schon seit mehreren Monaten würden sie im Lande herumgeführt, ganz auf Kriegsfuß mit 60 Patronen in der Tasche, ohne daß sie die Feldzulage erhielten. Die rheinischen Regimenter hätten ihre Kriegsreserven entlassen, während sie Weib und Kinder verlassen müßten, wobei natürlich neben dem, daß ihren Familien die Ernährer genommen, diese Alles noch zusetzen müßten, um sie zu unterstützen, indem ihnen die Kriegszulage nicht gegeben werde. Hauptsächlich verlangten sie aber eine Kost, welche Menschen genießen könnten, da die bisherige für das Vieh sei. ‒ Der Major soll hierauf den Sprecher in Arrest habe schicken wollen, worauf sich sämmtliche Soldaten zu Arrestanten erklärt hätten. Der Major habe hierauf den Degen in die Scheide geworfen und erklärt: ein solches widerspenstiges Bataillon nicht kommandiren zu wollen, worauf die Offiziere die tobenden und schreienden und Lebehochs für Hecker ausbringenden Mannschaften in die Quartiere führten.
(Rh- u. Mslztg.)
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Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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