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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 51. Köln, 21. Juli 1848.

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Ersetzung derselben durch volksthümliche Männer bewerkstelligen zu können. Damit wurde der Kongreß um 10 Uhr geschlossen.

Königsberg, 13. Juli.

Es sind hier in der letztern Zeit einige Fälle von Erkrankungen an der Brechruhr vorgekommen, ja ein Paar Personen, bei welchen diese Krankheit einen sehr bösartigen Charakter annahm, der von der eigentlichen Cholera nicht viel zu unterscheiden war, sind an derselben sogar gestorben. Nachrichten aus Memel zufolge, bestätigt es sich, daß die Cholera bereits in Riga ausgebrochen, und herrscht dieselbe auch schon an einigen Orten auf 30 bis 40 Meilen diesseits Petersburg; überall soll sie sich sehr bösartig zeigen.

(V. Z.)
Frankfurt, 18. Juli.

41. Sitzung der National-Versammlung. Schader beantragt, dem Verfassungsausschuß die Beschleunigung des Berichtes über seinen Antrag auf Verminderung der Civillisten zu empfehlen. Die Versammlung tritt dem Antrage bei. Ruge verlangt die Dringlichkeit eines Antrags zu begründen, wonach die hannoversche Regierung veranlaßt werden soll, dem Kanton Zürich wegen Ausweisung eines Kantonbürgers Genugthuung zu geben. Die Dringlichkeit wird nicht erkannt, ebenso wenig die eines Antrags mehrer Abgeordneter, daß diejenigen Bestimmungen der Grundrechte, welche sich auf persönliche Sicherheit, Vereinsrecht, Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses, Unabhängigkeit der Justiz u. s. w. beziehen, vor allen andern berathen und als provisorisches Gesetz verkündigt werden. Hierauf bringt Schmitt eine in seiner Wohnung zu Kaiserslautern vorgenommene Haussuchung zur Sprache; er erzählt, wie die pfälzische Staatsbehörde wegen eines Aufrufs zur Bildung eines demokratischen Vereins sofort eine Untersuchung angestellt und bei ihm eine Haussuchung gehalten, weil einer seiner Schreiber bei der Sache betheiligt gewesen. Er beklagt den blinden Amtseifer Prokuratur und beantragt, daß die Versammlung ihre Mißbillung über den Vorfall ausspreche und den Prioritätsausschuß anweise, unverzüglich Bericht zu erstatten über die Anträge wegen der Sicherheit der Reichstagsmitglieder. Tagesordnung.

Vogt kündet Interpellationen an den Minister des Innern und Aeußern an wegen einer Reihe reaktionärer Thatsachen, Verhaftung eines Zeitungs-Redakteurs in Schwabach (Baiern), Verbot für die baierischen Offiziere, an politischen Vereinen sich zu betheiligen, Unterdrückung der demokratischen Vereine in Stuttgart und Heidelberg, Gewaltthätigkeiten baierischer Soldaten in Mannheim, militärische Maßregeln in Hessen, Arrestationen in Michelstadt und Oberingelheim, ferner eine Interpellation wegen Anerkennung der französischen Republik; Nauwerk will eine Anfrage stellen über die deutschen Bundestruppen in Oberitalien. Die Dringlichkeit eines Antrags, daß der Reichsverweser in einer Bekanntmachung des Volks zur Bezahlung der Abgaben und zum Gehorsam ermahne, (!) wird nicht erkannt; ebenso wenig die eines Antrags, von Schuselka wegen Gleichstellung der Juden mit den Christen. Sodann werden einige Petitionen durch Tagesordnung beseitigt, u. die Versammlung schreitet zur Berathung mehrerer Anträge in Betreff der Geschäftsordnung. Ueber den Antrag Bassermanns und 64 anderer Abgeordneten auf Beschränkung der namentlichen Abstimmung wird nach längerer Debatte die Tagesordnung beschlossen. Dann folgen wieder Berichte über eine Reihe Petitionen. Eine Eingabe der Bürger von Oggersheim wegen Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit wird an den Gesetzgebungsausschuß, ein Antrag von Wagern und Möhring wegen Bildung des Bundesgeneralstabs an die Centralgewalt verwiesen.

(Fr. Bl.)
Frankfurt, 20. Juli.

Durch Befehl vom 16. d. M. hat das Reichs-Kriegsministerium den Landes-Kriegsministerien eröffnet, daß der Erzherzog-Reichsverweser die Oberleitung der gesammten deutschen bewaffneten Macht übernommen habe. Es hätten die Kriegsministerien am Sonntag den 6. August 1848 alle deutschen Bundestruppen in ihren Garnisonen in Parade ausrücken, ihnen die Uebernahme der Oberleitung, unter Vorlesung des Aufrufs: "An das deutsche Volk", zur Kunde bringen, zum Ausdrucke der Huldigung ein dreimaliges Hoch dem Reichsverweser ausbringen und dies, wo es die Umstände erlauben, durch dreimalige Geschützsalven begleiten zu lassen. Von diesem Tage an seien dann da, wo es bisher noch nicht geschehen, die deutschen Farben anzulegen, und zwar in Kokarden an den Kopfbedeckungen und in Bändern an den Fahnen.

(F.-O.-P.-Z.)
Frankfurt, 19. Juli.

Die Nationalversammlung hat soeben nach kurzer Diskussion in Betreff der Limburger Frage den Beschluß gefaßt:

"1) daß die bisherige Vereinigung des zum deutschen Bunde gehörigen Herzogthums Limburg mit dem Königreich der Niederlande unter einer Verfassung und Verwaltung als unvereinbar mit der deutschen Bundes-Verfassung zu betrachten; 2) daß es sich von selbst verstehe, daß der in der 8. Sitzung vom 27. Mai d. J. gefaßte Beschluß der Nationalversammlung, wonach alle Bestimmungen einzelner deutscher Verfassungen, welche mit dem von ihr zu gründenden allgemeinen Verfassungswerke nicht übereinstimmen, nur nach Maßgabe der Letztern (ihrer bis dahin bestandenen Wirksamkeit unbeschadet) als gültig zu betrachten sind -auch für das Herzogthum Limburg verpflichtend sey; 3) daß die Frage über die Verpflichtung des Herzogthums Limburg zur Theilnahme an der holländischen Staatsschuld der provisorischen Centralgewalt zur Vermittlung und einer die Rechte Limburgs wahrenden definitiven Regulirung, deren Ratification der Nationalversammlung vorbehalten wird, überwiesen werde. - Zugleich fordert die Nationalversammlung die Centralgewalt auf, diesen Beschlüssen eine, der Dringlichkeit der Umstände entsprechende, möglichst schleunige und wirksame Folge zu geben." - Hierauf Berathung über §. 4 der Grundrechte.

* Wiesbaden, 18. Juli.

Ueber die hiesigen Vorfälle erfahren wir Folgendes:

In Folge einer Deputation, die vom "Arbeiterverein" an den Artillerieoberst von Hadeln geschickt war, um bei diesem die Befreiung von 26 verhafteten Artilleristen zu verlangen, wurde am Sonntag Abend um 9 Uhr Generalmarsch geschlagen, in Folge dessen alsbald die ganze Bürgerwehr unter Waffen stand. Der Bürgerobrist Gödecke hatte den Befehl, die Deputation unter welcher namentlich der Hauptmann Dietz von der ersten Kompagnie, zu verhaften. Als er nun seinem Befehl auf dem Friedrichsplatze nachkommen wollte, wo die 1., 2. und 3. Kompagnie aufgestellt waren, widersetzen sich diese mit Gewalt dieser Verhaftung. Der Obrist ging, kam aber gleich darauf mit der 6., 7. Und 8. Kompagnie wieder, um die sich widersetzenden Kompagnien zu entwaffnen. Jetzt entstand ein furchtbarer Lärm. Die Leute wollten sich nicht entwaffnen lassen, die Hülfsmannschaft sollte angreifen, that es auch theilweise, worauf die angegriffenen Kompagnien sich zur Wehr setzten, theils auch nach allen Seiten hin fortliefen. Die Meisten luden ihre Gewehre und man wußte nicht, was es daraus noch werden sollte. Der Obrist gab nach, Dietz wurde nicht verhaftet und man rückte wieder ein. Gestern Morgen nun erschien eine Verfügung, daß in Folge der Widersetzlichkeit die 1., 2. und 3. Kompagnie sofort ihre Waffen auf dem Stadthause abzuliefern hätten. Es war eine Frist bis 9 Uhr Morgens festgesetzt, die später auf dringendes Bitten mehrerer Deputationen auf 3 Uhr Nachmittags verlängert wurde. Die Sache sollte untersucht und dann die Kompagnie reorganisirt werden. Nur Wenige leisteten dieser Aufforderung Genüge und diese Wenigen wurden vom Volke ausgelacht und ausgepfiffen. Die Meisten erklärten sich fest entschlossen, keine Waffen abzugeben, sondern sich mit Gewalt dieser Verfügung zu widersetzen, dagegen aber sich der Untersuchung ruhig zu unterwerfen. Das Volk aber sprengte die Thore des Kriminalgerichts, um die inzwischen verhafteten Führer Dietz und Gräfe, die sich schon so sehr kompromotirt haben, zu befreien, und trug dieselben auf den Schultern im Triumph von dannen. Gestern Abend war Alles ruhig. Das Militär stand gestern den ganzen Tag unter den Waffen, und dieses sowohl als die Bürger patrouillirten bis zum heutigen Morgen, wo plötzlich durch Verfügung des Kriegsministers zu Frankfurt 2000 Preußen und Oestreicher von Mainz (Infanterie, Artillerie und Kavallerie) hier einrückten. Die Bürgerwehr mußte ihre Waffen abliefern, bis sie neu organisirt sein würde und ihre Führer wurden und werden gegenwärtig noch aufgesucht und verhaftet. Viele, namentlich Dietz, Gräfe, Werren und Böhning haben sich geflüchtet, viele Andere füllen bereits die Gefängnisse.

Hannover, 17. Juli.

Folgende Nachricht findet sich in der neusten Depesche des General Halkett. Höckerup, vom 15. Juli. Im Verfolg der vorläufigen Waffenstillstands-Unterhandlungen ist zwischen dem Oberbefehlshaber der Armee, General Wrangel, und dem dänischen kommandirenden General Hedemann eine dreitägige Waffenruhe, welche am 15. Juli Abends 10 Uhr anfangen soll, abgeschlossen worden.

Hamburg, 16. Juli.

Aus Rendsburg langt hier die Nachricht an, daß die Friedensbedingungen in Kopenhagen zurückgewiesen sind und der Krieg mit Dänemark fortgeführt werden wird.

Rendsburg, 15. Juli.

In Folge der gestern Abend auf dem hiesigen Paradeplatz stattgefundenen Reibungen zwischen dem preußischen und hannoverschen Militär, wobei es so arg soll hergegangen sein, daß der hannoversche Major Wilk, welcher herbeigeeilt war, um seine Soldaten zu besänftigen, von den Letztern dafür mit Steinwürfen begrüßt wurde, ist heute der Befehl ergangen, daß sämmtliche hier in Garnison liegende Soldaten bei schärfster Strafe nach 9 Uhr ihr Quartier nicht verlassen dürfen.

(H. C.)
* Ratzeburg, 14. Juli.

Das Herzogthum Lauenburg ist nun interimistisch einer im Namen des deutschen Bundes vom Dr. Welcker eingesetzten Landes-Administration übergeben, jede Verbindung mit Dänemark vorläufig aufgehoben und die Bewohner des Herzogthums sind ihres Eides gegen den König-Herzog entbunden worden.

Prag, 16. Juli.

Das hiesige Stadtverordneten-Collegium hat am 11. d. dem Fürsten Windischgrätz eine Adresse überreicht, womit es mit Hinweisung auf die Erfüllung der an die Stadt Prag gestellten Forderungen auf die völlige Herstellung der öffentlichen Ruhe u. s. w. angelegentlichst um gänzliche Aufhebung des Belagerungszustandes bittet.

(C. B. a. B.)
* Wien, 15. Juli.

Die hier anwesenden istrianischen Deputirten veröffentlichen einen Protest gegen die Aufnahme des ex-venetianischen Istrien in den deutschen Bund. Sie sagen am Schluß ihres Protestes:

"Istrien wünscht vor Allem, daß man wisse, daß es, lieber als seine italienische Nationalität gefährden zu lassen, auf jeden versprochenen und factischen, materiellen Vortheil verzichtet, der ihm von Deutschland kommen sollte; - es wünscht, daß Deutschland von den Istrianernn nicht das verlange, wessen es selbst sich gewiß nicht, selbst nicht um ein Haar breit, zu Gunsten der Istrianer entäußern würde; - es wünscht, daß man wisse, daß es überzeugt ist, daß, so wie es leicht ist, die Aufrechthaltung der Sprache und Nationalität zu versprechen, es nicht minder leicht ist, sowohl die eine, als die andere in Frage zu stellen und zu verletzten, wenn es sich um eine kleine, und daher der größeren Macht untergeordnete Provinz handelt."

Wien, am 12. Juli 1848.

Fachinetti. Madoniza. Defranceschi. Istrianer Deputirte.
Wien, 18. Juli.

In der heutigen vierten vorbereitenden Sitzung der konstituirenden Reichsversammlung statteten die neun Abtheilungen zur Prüfung der Wahlakten ihre Berichte ab, es ergab sich, daß sich bis jetzt 130 Abgeordnete mit gültig befundener Wahl in der Kammer befinden. Hierauf beschloß die Versammlung auf den Antrag des galizischen Abgeordneten Michalski, welcher die Eigenmächtigkeit der Regierungsbehörde rügte, das Ministerium anzugehen, daß es die Landesbehörden beauftrage, alle Wahlakten einzusenden, auch diejenigen, deren Resultat für ungültig erklärt worden. Ueber einen Antrag Straßers aus Tyrol, der auf schleunige Berathung eines neuen Rekrutirungsgesetzes lautet, wird zur Tagesordnung übergegangen.

Schweiz
Bern, 15. Juli.

Gegen den Bundesentwurf, weil er ihnen zu konservativ ist, arbeiten die HH. Druey und Fazy in Lausanne und Genf, und was diese wollen, das setzen sie in ihren Kantonen auch durch. Die Entscheidung liegt in Bern; Ochsenbein steht und fällt mit dem neuen Bunde, der in vielfacher Beziehung sein eigenes Werk ist. Wie Ochsenbein vor drei Jahren gegen Neuhaus stand, so jetzt Stämpfli gegen ihn. Der katholische Jura ist gegen Ochsenbein, ebenso das unruhige Seeland; bei dem eigentlichen Berner jedoch ist der Name Ochsenbein viel populärer, als der Stämpfli's. Aber dieser Letztere hat einen Bundesgenossen heraufbeschworen, der ihm den Sieg verschaffen wird, wenn er wirklich entschieden auf seiner Seite ist: das materielle Interesse. Wenn Stämpfli's Rechnung richtig ist, nach welcher der Kanton Bern durch den neuen Bund jährlich eine namhafte Summe verlieren würde, - kann Ochsenbein deren Falschheit nicht handgreiflich beweisen, so ist er und der neue Bund verloren. Denn wenn Bern verwirft, so kann von der Geltung der Akte des Jahres 1848 keine Rede sein, und dann heißt es:"wir fangen wieder vornen an."

(Karlsr. Z.)
Italien.
* Florenz, 12. Juli.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Turin, 13. Juli.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Venedig, 6. Juli.
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* Messina, 6. Juli.
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24 Rom, 10. Juli.
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27 Neapel, 6. Juli.
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Französische Republik.
Paris, 18. Juli.

Der Moniteur enthält folgende ministerielle Modifikation:

1) Marie, bisheriger Präsident der Nationalversammlung, ist zum Justizminister an Bethmont's Stelle ernannt.

2) Bastide, seit den Junitagen Marineminister, aber das Portefeuille des Auswärtigen interimistisch verwaltend, tritt wieder als definitiver Minister des Auswärtigen an die Stelle des Generals Bedeau, den seine Wunden noch vom Staatsdienste zurückhalten.

3) Verninac, Schiffskapitain, ist zum Marineminister ernannt. Das Cavaignac'sche Dekret ist von Goudchaux, Finanzminister, gegengezeichnet.

Hr. Garnier Pages soll Präsident der National-Versammlung werden. Er hat sich, wie man hört, in die Arme der Thierspartei in der Rue Poitiers geworfen.

- Die Veröffentlichung der Lamartineschen Rede über die auswärtige Politik Frankreichs im Ausschusse der Nationalversammlung ruft eine wahre Fluth von Protestationen hervor. Drouyn de Lhuys, Präsident jenes Ausschusses, richtet heute ein

Ersetzung derselben durch volksthümliche Männer bewerkstelligen zu können. Damit wurde der Kongreß um 10 Uhr geschlossen.

Königsberg, 13. Juli.

Es sind hier in der letztern Zeit einige Fälle von Erkrankungen an der Brechruhr vorgekommen, ja ein Paar Personen, bei welchen diese Krankheit einen sehr bösartigen Charakter annahm, der von der eigentlichen Cholera nicht viel zu unterscheiden war, sind an derselben sogar gestorben. Nachrichten aus Memel zufolge, bestätigt es sich, daß die Cholera bereits in Riga ausgebrochen, und herrscht dieselbe auch schon an einigen Orten auf 30 bis 40 Meilen diesseits Petersburg; überall soll sie sich sehr bösartig zeigen.

(V. Z.)
Frankfurt, 18. Juli.

41. Sitzung der National-Versammlung. Schader beantragt, dem Verfassungsausschuß die Beschleunigung des Berichtes über seinen Antrag auf Verminderung der Civillisten zu empfehlen. Die Versammlung tritt dem Antrage bei. Ruge verlangt die Dringlichkeit eines Antrags zu begründen, wonach die hannoversche Regierung veranlaßt werden soll, dem Kanton Zürich wegen Ausweisung eines Kantonbürgers Genugthuung zu geben. Die Dringlichkeit wird nicht erkannt, ebenso wenig die eines Antrags mehrer Abgeordneter, daß diejenigen Bestimmungen der Grundrechte, welche sich auf persönliche Sicherheit, Vereinsrecht, Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses, Unabhängigkeit der Justiz u. s. w. beziehen, vor allen andern berathen und als provisorisches Gesetz verkündigt werden. Hierauf bringt Schmitt eine in seiner Wohnung zu Kaiserslautern vorgenommene Haussuchung zur Sprache; er erzählt, wie die pfälzische Staatsbehörde wegen eines Aufrufs zur Bildung eines demokratischen Vereins sofort eine Untersuchung angestellt und bei ihm eine Haussuchung gehalten, weil einer seiner Schreiber bei der Sache betheiligt gewesen. Er beklagt den blinden Amtseifer Prokuratur und beantragt, daß die Versammlung ihre Mißbillung über den Vorfall ausspreche und den Prioritätsausschuß anweise, unverzüglich Bericht zu erstatten über die Anträge wegen der Sicherheit der Reichstagsmitglieder. Tagesordnung.

Vogt kündet Interpellationen an den Minister des Innern und Aeußern an wegen einer Reihe reaktionärer Thatsachen, Verhaftung eines Zeitungs-Redakteurs in Schwabach (Baiern), Verbot für die baierischen Offiziere, an politischen Vereinen sich zu betheiligen, Unterdrückung der demokratischen Vereine in Stuttgart und Heidelberg, Gewaltthätigkeiten baierischer Soldaten in Mannheim, militärische Maßregeln in Hessen, Arrestationen in Michelstadt und Oberingelheim, ferner eine Interpellation wegen Anerkennung der französischen Republik; Nauwerk will eine Anfrage stellen über die deutschen Bundestruppen in Oberitalien. Die Dringlichkeit eines Antrags, daß der Reichsverweser in einer Bekanntmachung des Volks zur Bezahlung der Abgaben und zum Gehorsam ermahne, (!) wird nicht erkannt; ebenso wenig die eines Antrags, von Schuselka wegen Gleichstellung der Juden mit den Christen. Sodann werden einige Petitionen durch Tagesordnung beseitigt, u. die Versammlung schreitet zur Berathung mehrerer Anträge in Betreff der Geschäftsordnung. Ueber den Antrag Bassermanns und 64 anderer Abgeordneten auf Beschränkung der namentlichen Abstimmung wird nach längerer Debatte die Tagesordnung beschlossen. Dann folgen wieder Berichte über eine Reihe Petitionen. Eine Eingabe der Bürger von Oggersheim wegen Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit wird an den Gesetzgebungsausschuß, ein Antrag von Wagern und Möhring wegen Bildung des Bundesgeneralstabs an die Centralgewalt verwiesen.

(Fr. Bl.)
Frankfurt, 20. Juli.

Durch Befehl vom 16. d. M. hat das Reichs-Kriegsministerium den Landes-Kriegsministerien eröffnet, daß der Erzherzog-Reichsverweser die Oberleitung der gesammten deutschen bewaffneten Macht übernommen habe. Es hätten die Kriegsministerien am Sonntag den 6. August 1848 alle deutschen Bundestruppen in ihren Garnisonen in Parade ausrücken, ihnen die Uebernahme der Oberleitung, unter Vorlesung des Aufrufs: „An das deutsche Volk“, zur Kunde bringen, zum Ausdrucke der Huldigung ein dreimaliges Hoch dem Reichsverweser ausbringen und dies, wo es die Umstände erlauben, durch dreimalige Geschützsalven begleiten zu lassen. Von diesem Tage an seien dann da, wo es bisher noch nicht geschehen, die deutschen Farben anzulegen, und zwar in Kokarden an den Kopfbedeckungen und in Bändern an den Fahnen.

(F.-O.-P.-Z.)
Frankfurt, 19. Juli.

Die Nationalversammlung hat soeben nach kurzer Diskussion in Betreff der Limburger Frage den Beschluß gefaßt:

„1) daß die bisherige Vereinigung des zum deutschen Bunde gehörigen Herzogthums Limburg mit dem Königreich der Niederlande unter einer Verfassung und Verwaltung als unvereinbar mit der deutschen Bundes-Verfassung zu betrachten; 2) daß es sich von selbst verstehe, daß der in der 8. Sitzung vom 27. Mai d. J. gefaßte Beschluß der Nationalversammlung, wonach alle Bestimmungen einzelner deutscher Verfassungen, welche mit dem von ihr zu gründenden allgemeinen Verfassungswerke nicht übereinstimmen, nur nach Maßgabe der Letztern (ihrer bis dahin bestandenen Wirksamkeit unbeschadet) als gültig zu betrachten sind ‒auch für das Herzogthum Limburg verpflichtend sey; 3) daß die Frage über die Verpflichtung des Herzogthums Limburg zur Theilnahme an der holländischen Staatsschuld der provisorischen Centralgewalt zur Vermittlung und einer die Rechte Limburgs wahrenden definitiven Regulirung, deren Ratification der Nationalversammlung vorbehalten wird, überwiesen werde. ‒ Zugleich fordert die Nationalversammlung die Centralgewalt auf, diesen Beschlüssen eine, der Dringlichkeit der Umstände entsprechende, möglichst schleunige und wirksame Folge zu geben.“ ‒ Hierauf Berathung über §. 4 der Grundrechte.

* Wiesbaden, 18. Juli.

Ueber die hiesigen Vorfälle erfahren wir Folgendes:

In Folge einer Deputation, die vom „Arbeiterverein“ an den Artillerieoberst von Hadeln geschickt war, um bei diesem die Befreiung von 26 verhafteten Artilleristen zu verlangen, wurde am Sonntag Abend um 9 Uhr Generalmarsch geschlagen, in Folge dessen alsbald die ganze Bürgerwehr unter Waffen stand. Der Bürgerobrist Gödecke hatte den Befehl, die Deputation unter welcher namentlich der Hauptmann Dietz von der ersten Kompagnie, zu verhaften. Als er nun seinem Befehl auf dem Friedrichsplatze nachkommen wollte, wo die 1., 2. und 3. Kompagnie aufgestellt waren, widersetzen sich diese mit Gewalt dieser Verhaftung. Der Obrist ging, kam aber gleich darauf mit der 6., 7. Und 8. Kompagnie wieder, um die sich widersetzenden Kompagnien zu entwaffnen. Jetzt entstand ein furchtbarer Lärm. Die Leute wollten sich nicht entwaffnen lassen, die Hülfsmannschaft sollte angreifen, that es auch theilweise, worauf die angegriffenen Kompagnien sich zur Wehr setzten, theils auch nach allen Seiten hin fortliefen. Die Meisten luden ihre Gewehre und man wußte nicht, was es daraus noch werden sollte. Der Obrist gab nach, Dietz wurde nicht verhaftet und man rückte wieder ein. Gestern Morgen nun erschien eine Verfügung, daß in Folge der Widersetzlichkeit die 1., 2. und 3. Kompagnie sofort ihre Waffen auf dem Stadthause abzuliefern hätten. Es war eine Frist bis 9 Uhr Morgens festgesetzt, die später auf dringendes Bitten mehrerer Deputationen auf 3 Uhr Nachmittags verlängert wurde. Die Sache sollte untersucht und dann die Kompagnie reorganisirt werden. Nur Wenige leisteten dieser Aufforderung Genüge und diese Wenigen wurden vom Volke ausgelacht und ausgepfiffen. Die Meisten erklärten sich fest entschlossen, keine Waffen abzugeben, sondern sich mit Gewalt dieser Verfügung zu widersetzen, dagegen aber sich der Untersuchung ruhig zu unterwerfen. Das Volk aber sprengte die Thore des Kriminalgerichts, um die inzwischen verhafteten Führer Dietz und Gräfe, die sich schon so sehr kompromotirt haben, zu befreien, und trug dieselben auf den Schultern im Triumph von dannen. Gestern Abend war Alles ruhig. Das Militär stand gestern den ganzen Tag unter den Waffen, und dieses sowohl als die Bürger patrouillirten bis zum heutigen Morgen, wo plötzlich durch Verfügung des Kriegsministers zu Frankfurt 2000 Preußen und Oestreicher von Mainz (Infanterie, Artillerie und Kavallerie) hier einrückten. Die Bürgerwehr mußte ihre Waffen abliefern, bis sie neu organisirt sein würde und ihre Führer wurden und werden gegenwärtig noch aufgesucht und verhaftet. Viele, namentlich Dietz, Gräfe, Werren und Böhning haben sich geflüchtet, viele Andere füllen bereits die Gefängnisse.

Hannover, 17. Juli.

Folgende Nachricht findet sich in der neusten Depesche des General Halkett. Höckerup, vom 15. Juli. Im Verfolg der vorläufigen Waffenstillstands-Unterhandlungen ist zwischen dem Oberbefehlshaber der Armee, General Wrangel, und dem dänischen kommandirenden General Hedemann eine dreitägige Waffenruhe, welche am 15. Juli Abends 10 Uhr anfangen soll, abgeschlossen worden.

Hamburg, 16. Juli.

Aus Rendsburg langt hier die Nachricht an, daß die Friedensbedingungen in Kopenhagen zurückgewiesen sind und der Krieg mit Dänemark fortgeführt werden wird.

Rendsburg, 15. Juli.

In Folge der gestern Abend auf dem hiesigen Paradeplatz stattgefundenen Reibungen zwischen dem preußischen und hannoverschen Militär, wobei es so arg soll hergegangen sein, daß der hannoversche Major Wilk, welcher herbeigeeilt war, um seine Soldaten zu besänftigen, von den Letztern dafür mit Steinwürfen begrüßt wurde, ist heute der Befehl ergangen, daß sämmtliche hier in Garnison liegende Soldaten bei schärfster Strafe nach 9 Uhr ihr Quartier nicht verlassen dürfen.

(H. C.)
* Ratzeburg, 14. Juli.

Das Herzogthum Lauenburg ist nun interimistisch einer im Namen des deutschen Bundes vom Dr. Welcker eingesetzten Landes-Administration übergeben, jede Verbindung mit Dänemark vorläufig aufgehoben und die Bewohner des Herzogthums sind ihres Eides gegen den König-Herzog entbunden worden.

Prag, 16. Juli.

Das hiesige Stadtverordneten-Collegium hat am 11. d. dem Fürsten Windischgrätz eine Adresse überreicht, womit es mit Hinweisung auf die Erfüllung der an die Stadt Prag gestellten Forderungen auf die völlige Herstellung der öffentlichen Ruhe u. s. w. angelegentlichst um gänzliche Aufhebung des Belagerungszustandes bittet.

(C. B. a. B.)
* Wien, 15. Juli.

Die hier anwesenden istrianischen Deputirten veröffentlichen einen Protest gegen die Aufnahme des ex-venetianischen Istrien in den deutschen Bund. Sie sagen am Schluß ihres Protestes:

„Istrien wünscht vor Allem, daß man wisse, daß es, lieber als seine italienische Nationalität gefährden zu lassen, auf jeden versprochenen und factischen, materiellen Vortheil verzichtet, der ihm von Deutschland kommen sollte; ‒ es wünscht, daß Deutschland von den Istrianernn nicht das verlange, wessen es selbst sich gewiß nicht, selbst nicht um ein Haar breit, zu Gunsten der Istrianer entäußern würde; ‒ es wünscht, daß man wisse, daß es überzeugt ist, daß, so wie es leicht ist, die Aufrechthaltung der Sprache und Nationalität zu versprechen, es nicht minder leicht ist, sowohl die eine, als die andere in Frage zu stellen und zu verletzten, wenn es sich um eine kleine, und daher der größeren Macht untergeordnete Provinz handelt.“

Wien, am 12. Juli 1848.

Fachinetti. Madoniza. Defranceschi. Istrianer Deputirte.
Wien, 18. Juli.

In der heutigen vierten vorbereitenden Sitzung der konstituirenden Reichsversammlung statteten die neun Abtheilungen zur Prüfung der Wahlakten ihre Berichte ab, es ergab sich, daß sich bis jetzt 130 Abgeordnete mit gültig befundener Wahl in der Kammer befinden. Hierauf beschloß die Versammlung auf den Antrag des galizischen Abgeordneten Michalski, welcher die Eigenmächtigkeit der Regierungsbehörde rügte, das Ministerium anzugehen, daß es die Landesbehörden beauftrage, alle Wahlakten einzusenden, auch diejenigen, deren Resultat für ungültig erklärt worden. Ueber einen Antrag Straßers aus Tyrol, der auf schleunige Berathung eines neuen Rekrutirungsgesetzes lautet, wird zur Tagesordnung übergegangen.

Schweiz
Bern, 15. Juli.

Gegen den Bundesentwurf, weil er ihnen zu konservativ ist, arbeiten die HH. Druey und Fazy in Lausanne und Genf, und was diese wollen, das setzen sie in ihren Kantonen auch durch. Die Entscheidung liegt in Bern; Ochsenbein steht und fällt mit dem neuen Bunde, der in vielfacher Beziehung sein eigenes Werk ist. Wie Ochsenbein vor drei Jahren gegen Neuhaus stand, so jetzt Stämpfli gegen ihn. Der katholische Jura ist gegen Ochsenbein, ebenso das unruhige Seeland; bei dem eigentlichen Berner jedoch ist der Name Ochsenbein viel populärer, als der Stämpfli's. Aber dieser Letztere hat einen Bundesgenossen heraufbeschworen, der ihm den Sieg verschaffen wird, wenn er wirklich entschieden auf seiner Seite ist: das materielle Interesse. Wenn Stämpfli's Rechnung richtig ist, nach welcher der Kanton Bern durch den neuen Bund jährlich eine namhafte Summe verlieren würde, ‒ kann Ochsenbein deren Falschheit nicht handgreiflich beweisen, so ist er und der neue Bund verloren. Denn wenn Bern verwirft, so kann von der Geltung der Akte des Jahres 1848 keine Rede sein, und dann heißt es:„wir fangen wieder vornen an.“

(Karlsr. Z.)
Italien.
* Florenz, 12. Juli.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Turin, 13. Juli.
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* Venedig, 6. Juli.
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* Messina, 6. Juli.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
24 Rom, 10. Juli.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
27 Neapel, 6. Juli.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Französische Republik.
Paris, 18. Juli.

Der Moniteur enthält folgende ministerielle Modifikation:

1) Marie, bisheriger Präsident der Nationalversammlung, ist zum Justizminister an Bethmont's Stelle ernannt.

2) Bastide, seit den Junitagen Marineminister, aber das Portefeuille des Auswärtigen interimistisch verwaltend, tritt wieder als definitiver Minister des Auswärtigen an die Stelle des Generals Bedeau, den seine Wunden noch vom Staatsdienste zurückhalten.

3) Verninac, Schiffskapitain, ist zum Marineminister ernannt. Das Cavaignac'sche Dekret ist von Goudchaux, Finanzminister, gegengezeichnet.

Hr. Garnier Pagès soll Präsident der National-Versammlung werden. Er hat sich, wie man hört, in die Arme der Thierspartei in der Rue Poitiers geworfen.

‒ Die Veröffentlichung der Lamartineschen Rede über die auswärtige Politik Frankreichs im Ausschusse der Nationalversammlung ruft eine wahre Fluth von Protestationen hervor. Drouyn de Lhuys, Präsident jenes Ausschusses, richtet heute ein

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          <head>Frankfurt, 18. Juli.</head>
          <p><hi rendition="#b">41.</hi><hi rendition="#g">Sitzung der National-Versammlung. Schader</hi> beantragt,                         dem Verfassungsausschuß die Beschleunigung des Berichtes über seinen Antrag                         auf Verminderung der Civillisten zu empfehlen. Die Versammlung tritt dem                         Antrage bei. <hi rendition="#g">Ruge</hi> verlangt die Dringlichkeit eines                         Antrags zu begründen, wonach die hannoversche Regierung veranlaßt werden                         soll, dem Kanton Zürich wegen Ausweisung eines Kantonbürgers Genugthuung zu                         geben. Die Dringlichkeit wird nicht erkannt, ebenso wenig die eines Antrags                         mehrer Abgeordneter, daß diejenigen Bestimmungen der Grundrechte, welche                         sich auf persönliche Sicherheit, Vereinsrecht, Unverletzlichkeit des                         Briefgeheimnisses, Unabhängigkeit der Justiz u. s. w. beziehen, vor allen                         andern berathen und als provisorisches Gesetz verkündigt werden. Hierauf                         bringt <hi rendition="#g">Schmitt</hi> eine in seiner Wohnung zu                         Kaiserslautern vorgenommene Haussuchung zur Sprache; er erzählt, wie die                         pfälzische Staatsbehörde wegen eines Aufrufs zur Bildung eines                         demokratischen Vereins sofort eine Untersuchung angestellt und bei ihm eine                         Haussuchung gehalten, weil einer seiner Schreiber bei der Sache betheiligt                         gewesen. Er beklagt den blinden Amtseifer Prokuratur und beantragt, daß die                         Versammlung ihre Mißbillung über den Vorfall ausspreche und den                         Prioritätsausschuß anweise, unverzüglich Bericht zu erstatten über die                         Anträge wegen der Sicherheit der Reichstagsmitglieder. Tagesordnung.</p>
          <p><hi rendition="#g">Vogt</hi> kündet Interpellationen an den Minister des                         Innern und Aeußern an wegen einer Reihe reaktionärer Thatsachen, Verhaftung                         eines Zeitungs-Redakteurs in Schwabach (Baiern), Verbot für die baierischen                         Offiziere, an politischen Vereinen sich zu betheiligen, Unterdrückung der                         demokratischen Vereine in Stuttgart und Heidelberg, Gewaltthätigkeiten                         baierischer Soldaten in Mannheim, militärische Maßregeln in Hessen,                         Arrestationen in Michelstadt und Oberingelheim, ferner eine Interpellation                         wegen Anerkennung der französischen Republik; <hi rendition="#g">Nauwerk</hi> will eine Anfrage stellen über die deutschen Bundestruppen                         in Oberitalien. Die Dringlichkeit eines Antrags, daß der Reichsverweser in                         einer Bekanntmachung des Volks zur Bezahlung der Abgaben und zum Gehorsam                         ermahne, (!) wird nicht erkannt; ebenso wenig die eines Antrags, von <hi rendition="#g">Schuselka</hi> wegen Gleichstellung der Juden mit den                         Christen. Sodann werden einige Petitionen durch Tagesordnung beseitigt, u.                         die Versammlung schreitet zur Berathung mehrerer Anträge in Betreff der                         Geschäftsordnung. Ueber den Antrag <hi rendition="#g">Bassermanns</hi> und                         64 anderer Abgeordneten auf Beschränkung der namentlichen Abstimmung wird                         nach längerer Debatte die Tagesordnung beschlossen. Dann folgen wieder                         Berichte über eine Reihe Petitionen. Eine Eingabe der Bürger von Oggersheim                         wegen Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit wird an den                         Gesetzgebungsausschuß, ein Antrag von Wagern und Möhring wegen Bildung des                         Bundesgeneralstabs an die Centralgewalt verwiesen.</p>
          <bibl>(Fr. Bl.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar051_012" type="jArticle">
          <head>Frankfurt, 20. Juli.</head>
          <p>Durch Befehl vom 16. d. M. hat das Reichs-Kriegsministerium den                         Landes-Kriegsministerien eröffnet, daß der Erzherzog-Reichsverweser die                         Oberleitung der gesammten deutschen bewaffneten Macht übernommen habe. Es                         hätten die Kriegsministerien am Sonntag den 6. August 1848 alle deutschen                         Bundestruppen in ihren Garnisonen in Parade ausrücken, ihnen die Uebernahme                         der Oberleitung, unter Vorlesung des Aufrufs: &#x201E;An das deutsche Volk&#x201C;, zur                         Kunde bringen, zum Ausdrucke der Huldigung ein dreimaliges Hoch dem                         Reichsverweser ausbringen und dies, wo es die Umstände erlauben, durch                         dreimalige Geschützsalven begleiten zu lassen. Von diesem Tage an seien dann                         da, wo es bisher noch nicht geschehen, die deutschen Farben anzulegen, und                         zwar in Kokarden an den Kopfbedeckungen und in Bändern an den Fahnen.</p>
          <bibl>(F.-O.-P.-Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar051_013" type="jArticle">
          <head>Frankfurt, 19. Juli.</head>
          <p>Die Nationalversammlung hat soeben nach kurzer Diskussion in Betreff der                         Limburger Frage den Beschluß gefaßt:</p>
          <p>&#x201E;1) daß die bisherige Vereinigung des zum deutschen Bunde gehörigen                         Herzogthums Limburg mit dem Königreich der Niederlande unter einer                         Verfassung und Verwaltung als unvereinbar mit der deutschen                         Bundes-Verfassung zu betrachten; 2) daß es sich von selbst verstehe, daß der                         in der 8. Sitzung vom 27. Mai d. J. gefaßte Beschluß der                         Nationalversammlung, wonach alle Bestimmungen einzelner deutscher                         Verfassungen, welche mit dem von ihr zu gründenden allgemeinen                         Verfassungswerke nicht übereinstimmen, nur nach Maßgabe der Letztern (ihrer                         bis dahin bestandenen Wirksamkeit unbeschadet) als gültig zu betrachten sind                         &#x2012;auch für das Herzogthum Limburg verpflichtend sey; 3) daß die Frage über                         die Verpflichtung des Herzogthums Limburg zur Theilnahme an der                         holländischen Staatsschuld der provisorischen Centralgewalt zur Vermittlung                         und einer die Rechte Limburgs wahrenden definitiven Regulirung, deren                         Ratification der Nationalversammlung vorbehalten wird, überwiesen werde. &#x2012;                         Zugleich fordert die Nationalversammlung die Centralgewalt auf, diesen                         Beschlüssen eine, der Dringlichkeit der Umstände entsprechende, möglichst                         schleunige und wirksame Folge zu geben.&#x201C; &#x2012; Hierauf Berathung über §. 4 der                         Grundrechte.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar051_014" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Wiesbaden, 18. Juli.</head>
          <p>Ueber die hiesigen Vorfälle erfahren wir Folgendes:</p>
          <p>In Folge einer Deputation, die vom &#x201E;Arbeiterverein&#x201C; an den Artillerieoberst                         von Hadeln geschickt war, um bei diesem die Befreiung von 26 verhafteten                         Artilleristen zu verlangen, wurde am Sonntag Abend um 9 Uhr Generalmarsch                         geschlagen, in Folge dessen alsbald die ganze Bürgerwehr unter Waffen stand.                         Der Bürgerobrist Gödecke hatte den Befehl, die Deputation unter welcher                         namentlich der Hauptmann Dietz von der ersten Kompagnie, zu verhaften. Als                         er nun seinem Befehl auf dem Friedrichsplatze nachkommen wollte, wo die 1.,                         2. und 3. Kompagnie aufgestellt waren, widersetzen sich diese mit Gewalt                         dieser Verhaftung. Der Obrist ging, kam aber gleich darauf mit der 6., 7.                         Und 8. Kompagnie wieder, um die sich widersetzenden Kompagnien zu                         entwaffnen. Jetzt entstand ein furchtbarer Lärm. Die Leute wollten sich                         nicht entwaffnen lassen, die Hülfsmannschaft sollte angreifen, that es auch                         theilweise, worauf die angegriffenen Kompagnien sich zur Wehr setzten,                         theils auch nach allen Seiten hin fortliefen. Die Meisten luden ihre Gewehre                         und man wußte nicht, was es daraus noch werden sollte. Der Obrist gab nach,                         Dietz wurde nicht verhaftet und man rückte wieder ein. Gestern Morgen nun                         erschien eine Verfügung, daß in Folge der Widersetzlichkeit die 1., 2. und                         3. Kompagnie sofort ihre Waffen auf dem Stadthause abzuliefern hätten. Es                         war eine Frist bis 9 Uhr Morgens festgesetzt, die später auf dringendes                         Bitten mehrerer Deputationen auf 3 Uhr Nachmittags verlängert wurde. Die                         Sache sollte untersucht und dann die Kompagnie reorganisirt werden. Nur                         Wenige leisteten dieser Aufforderung Genüge und diese Wenigen wurden vom                         Volke ausgelacht und ausgepfiffen. Die Meisten erklärten sich fest                         entschlossen, keine Waffen abzugeben, sondern sich mit Gewalt dieser                         Verfügung zu widersetzen, dagegen aber sich der Untersuchung ruhig zu                         unterwerfen. Das Volk aber sprengte die Thore des Kriminalgerichts, um die                         inzwischen verhafteten Führer <hi rendition="#g">Dietz</hi> und <hi rendition="#g">Gräfe,</hi> die sich schon so sehr kompromotirt haben, zu                         befreien, und trug dieselben auf den Schultern im Triumph von dannen.                         Gestern Abend war Alles ruhig. Das Militär stand gestern den ganzen Tag                         unter den Waffen, und dieses sowohl als die Bürger patrouillirten bis zum                         heutigen Morgen, wo plötzlich durch Verfügung des Kriegsministers zu                         Frankfurt 2000 Preußen und Oestreicher von Mainz (Infanterie, Artillerie und                         Kavallerie) hier einrückten. Die Bürgerwehr mußte ihre Waffen abliefern, bis                         sie neu organisirt sein würde und ihre Führer wurden und werden gegenwärtig                         noch aufgesucht und verhaftet. Viele, namentlich Dietz, Gräfe, Werren und                         Böhning haben sich geflüchtet, viele Andere füllen bereits die                         Gefängnisse.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar051_015" type="jArticle">
          <head>Hannover, 17. Juli.</head>
          <p>Folgende Nachricht findet sich in der neusten Depesche des General Halkett.                         Höckerup, vom 15. Juli. Im Verfolg der vorläufigen                         Waffenstillstands-Unterhandlungen ist zwischen dem Oberbefehlshaber der                         Armee, General Wrangel, und dem dänischen kommandirenden General Hedemann                         eine dreitägige Waffenruhe, welche am 15. Juli Abends 10 Uhr anfangen soll,                         abgeschlossen worden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar051_016" type="jArticle">
          <head>Hamburg, 16. Juli.</head>
          <p>Aus Rendsburg langt hier die Nachricht an, daß die Friedensbedingungen in                         Kopenhagen zurückgewiesen sind und der Krieg mit Dänemark fortgeführt werden                         wird.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar051_017" type="jArticle">
          <head>Rendsburg, 15. Juli.</head>
          <p>In Folge der gestern Abend auf dem hiesigen Paradeplatz stattgefundenen                         Reibungen zwischen dem preußischen und hannoverschen Militär, wobei es so                         arg soll hergegangen sein, daß der hannoversche Major Wilk, welcher                         herbeigeeilt war, um seine Soldaten zu besänftigen, von den Letztern dafür                         mit Steinwürfen begrüßt wurde, ist heute der Befehl ergangen, daß sämmtliche                         hier in Garnison liegende Soldaten bei schärfster Strafe nach 9 Uhr ihr                         Quartier nicht verlassen dürfen.</p>
          <bibl>(H. C.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar051_018" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Ratzeburg, 14. Juli.</head>
          <p>Das Herzogthum Lauenburg ist nun interimistisch einer im Namen des deutschen                         Bundes vom Dr. Welcker eingesetzten Landes-Administration übergeben, jede                         Verbindung mit Dänemark vorläufig aufgehoben und die Bewohner des                         Herzogthums sind ihres Eides gegen den König-Herzog entbunden worden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar051_019" type="jArticle">
          <head>Prag, 16. Juli.</head>
          <p>Das hiesige Stadtverordneten-Collegium hat am 11. d. dem Fürsten                         Windischgrätz eine Adresse überreicht, womit es mit Hinweisung auf die                         Erfüllung der an die Stadt Prag gestellten Forderungen auf die völlige                         Herstellung der öffentlichen Ruhe u. s. w. angelegentlichst um gänzliche                         Aufhebung des Belagerungszustandes bittet.</p>
          <bibl>(C. B. a. B.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar051_020" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Wien, 15. Juli.</head>
          <p>Die hier anwesenden istrianischen Deputirten veröffentlichen einen Protest                         gegen die Aufnahme des ex-venetianischen Istrien in den deutschen Bund. Sie                         sagen am Schluß ihres Protestes:</p>
          <p>&#x201E;Istrien wünscht vor Allem, daß man wisse, daß es, lieber als seine                         italienische Nationalität gefährden zu lassen, auf jeden versprochenen und                         factischen, materiellen Vortheil verzichtet, der ihm von Deutschland kommen                         sollte; &#x2012; es wünscht, daß Deutschland von den Istrianernn nicht das                         verlange, wessen es selbst sich gewiß nicht, selbst nicht um ein Haar breit,                         zu Gunsten der Istrianer entäußern würde; &#x2012; es wünscht, daß man wisse, daß                         es überzeugt ist, daß, so wie es leicht ist, die Aufrechthaltung der Sprache                         und Nationalität zu versprechen, es nicht minder leicht ist, sowohl die                         eine, als die andere in Frage zu stellen und zu verletzten, wenn es sich um                         eine kleine, und daher der größeren Macht untergeordnete Provinz                         handelt.&#x201C;</p>
          <p>Wien, am 12. Juli 1848.</p>
          <bibl>Fachinetti. Madoniza. Defranceschi. Istrianer Deputirte.</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar051_021" type="jArticle">
          <head>Wien, 18. Juli.</head>
          <p>In der heutigen vierten vorbereitenden Sitzung der konstituirenden                         Reichsversammlung statteten die neun Abtheilungen zur Prüfung der Wahlakten                         ihre Berichte ab, es ergab sich, daß sich bis jetzt 130 Abgeordnete mit                         gültig befundener Wahl in der Kammer befinden. Hierauf beschloß die                         Versammlung auf den Antrag des galizischen Abgeordneten Michalski, welcher                         die Eigenmächtigkeit der Regierungsbehörde rügte, das Ministerium anzugehen,                         daß es die Landesbehörden beauftrage, <hi rendition="#g">alle</hi> Wahlakten                         einzusenden, auch diejenigen, deren Resultat für ungültig erklärt worden.                         Ueber einen Antrag Straßers aus Tyrol, der auf schleunige Berathung eines                         neuen Rekrutirungsgesetzes lautet, wird zur Tagesordnung übergegangen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Schweiz</head>
        <div xml:id="ar051_022" type="jArticle">
          <head>Bern, 15. Juli.</head>
          <p>Gegen den Bundesentwurf, weil er ihnen zu konservativ ist, arbeiten die HH.                         Druey und Fazy in Lausanne und Genf, und was diese wollen, das setzen sie in                         ihren Kantonen auch durch. Die Entscheidung liegt in Bern; Ochsenbein steht                         und fällt mit dem neuen Bunde, der in vielfacher Beziehung sein eigenes Werk                         ist. Wie Ochsenbein vor drei Jahren gegen Neuhaus stand, so jetzt Stämpfli                         gegen ihn. Der katholische Jura ist gegen Ochsenbein, ebenso das unruhige                         Seeland; bei dem eigentlichen Berner jedoch ist der Name Ochsenbein viel                         populärer, als der Stämpfli's. Aber dieser Letztere hat einen Bundesgenossen                         heraufbeschworen, der ihm den Sieg verschaffen wird, wenn er wirklich                         entschieden auf seiner Seite ist: das materielle Interesse. Wenn Stämpfli's                         Rechnung richtig ist, nach welcher der Kanton Bern durch den neuen Bund                         jährlich eine namhafte Summe verlieren würde, &#x2012; kann Ochsenbein deren                         Falschheit nicht handgreiflich beweisen, so ist er und der neue Bund                         verloren. Denn wenn Bern verwirft, so kann von der Geltung der Akte des                         Jahres 1848 keine Rede sein, und dann heißt es:&#x201E;wir fangen wieder vornen                         an.&#x201C;</p>
          <bibl>(Karlsr. Z.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Italien.</head>
        <div xml:id="ar051_023_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 21. Juli 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 384.</bibl></note>
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Florenz, 12. Juli.</head>
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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 21. Juli 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 384.</bibl></note>
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Turin, 13. Juli.</head>
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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 21. Juli 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 384.</bibl></note>
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Venedig, 6. Juli.</head>
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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 21. Juli 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 384.</bibl></note>
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Messina, 6. Juli.</head>
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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 21. Juli 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 384.</bibl></note>
          <head><bibl><author>24</author></bibl> Rom, 10. Juli.</head>
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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 21. Juli 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 384.</bibl></note>
          <head><bibl><author>27</author></bibl> Neapel, 6. Juli.</head>
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        <head>Französische Republik.</head>
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          <head>Paris, 18. Juli.</head>
          <p>Der Moniteur enthält folgende ministerielle Modifikation:</p>
          <p>1) Marie, bisheriger Präsident der Nationalversammlung, ist zum                         Justizminister an Bethmont's Stelle ernannt.</p>
          <p>2) Bastide, seit den Junitagen Marineminister, aber das Portefeuille des                         Auswärtigen interimistisch verwaltend, tritt wieder als definitiver Minister                         des Auswärtigen an die Stelle des Generals Bedeau, den seine Wunden noch vom                         Staatsdienste zurückhalten.</p>
          <p>3) Verninac, Schiffskapitain, ist zum Marineminister ernannt. Das                         Cavaignac'sche Dekret ist von Goudchaux, Finanzminister,                         gegengezeichnet.</p>
          <p>Hr. Garnier Pagès soll Präsident der National-Versammlung werden. Er hat                         sich, wie man hört, in die Arme der Thierspartei in der Rue Poitiers                         geworfen.</p>
          <p>&#x2012; Die Veröffentlichung der Lamartineschen Rede über die auswärtige Politik                         Frankreichs im Ausschusse der Nationalversammlung ruft eine wahre Fluth von                         Protestationen hervor. Drouyn de Lhuys, Präsident jenes Ausschusses, richtet                         heute ein
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</TEI>
[0253/0003] Ersetzung derselben durch volksthümliche Männer bewerkstelligen zu können. Damit wurde der Kongreß um 10 Uhr geschlossen. Königsberg, 13. Juli. Es sind hier in der letztern Zeit einige Fälle von Erkrankungen an der Brechruhr vorgekommen, ja ein Paar Personen, bei welchen diese Krankheit einen sehr bösartigen Charakter annahm, der von der eigentlichen Cholera nicht viel zu unterscheiden war, sind an derselben sogar gestorben. Nachrichten aus Memel zufolge, bestätigt es sich, daß die Cholera bereits in Riga ausgebrochen, und herrscht dieselbe auch schon an einigen Orten auf 30 bis 40 Meilen diesseits Petersburg; überall soll sie sich sehr bösartig zeigen. (V. Z.) Frankfurt, 18. Juli. 41. Sitzung der National-Versammlung. Schader beantragt, dem Verfassungsausschuß die Beschleunigung des Berichtes über seinen Antrag auf Verminderung der Civillisten zu empfehlen. Die Versammlung tritt dem Antrage bei. Ruge verlangt die Dringlichkeit eines Antrags zu begründen, wonach die hannoversche Regierung veranlaßt werden soll, dem Kanton Zürich wegen Ausweisung eines Kantonbürgers Genugthuung zu geben. Die Dringlichkeit wird nicht erkannt, ebenso wenig die eines Antrags mehrer Abgeordneter, daß diejenigen Bestimmungen der Grundrechte, welche sich auf persönliche Sicherheit, Vereinsrecht, Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses, Unabhängigkeit der Justiz u. s. w. beziehen, vor allen andern berathen und als provisorisches Gesetz verkündigt werden. Hierauf bringt Schmitt eine in seiner Wohnung zu Kaiserslautern vorgenommene Haussuchung zur Sprache; er erzählt, wie die pfälzische Staatsbehörde wegen eines Aufrufs zur Bildung eines demokratischen Vereins sofort eine Untersuchung angestellt und bei ihm eine Haussuchung gehalten, weil einer seiner Schreiber bei der Sache betheiligt gewesen. Er beklagt den blinden Amtseifer Prokuratur und beantragt, daß die Versammlung ihre Mißbillung über den Vorfall ausspreche und den Prioritätsausschuß anweise, unverzüglich Bericht zu erstatten über die Anträge wegen der Sicherheit der Reichstagsmitglieder. Tagesordnung. Vogt kündet Interpellationen an den Minister des Innern und Aeußern an wegen einer Reihe reaktionärer Thatsachen, Verhaftung eines Zeitungs-Redakteurs in Schwabach (Baiern), Verbot für die baierischen Offiziere, an politischen Vereinen sich zu betheiligen, Unterdrückung der demokratischen Vereine in Stuttgart und Heidelberg, Gewaltthätigkeiten baierischer Soldaten in Mannheim, militärische Maßregeln in Hessen, Arrestationen in Michelstadt und Oberingelheim, ferner eine Interpellation wegen Anerkennung der französischen Republik; Nauwerk will eine Anfrage stellen über die deutschen Bundestruppen in Oberitalien. Die Dringlichkeit eines Antrags, daß der Reichsverweser in einer Bekanntmachung des Volks zur Bezahlung der Abgaben und zum Gehorsam ermahne, (!) wird nicht erkannt; ebenso wenig die eines Antrags, von Schuselka wegen Gleichstellung der Juden mit den Christen. Sodann werden einige Petitionen durch Tagesordnung beseitigt, u. die Versammlung schreitet zur Berathung mehrerer Anträge in Betreff der Geschäftsordnung. Ueber den Antrag Bassermanns und 64 anderer Abgeordneten auf Beschränkung der namentlichen Abstimmung wird nach längerer Debatte die Tagesordnung beschlossen. Dann folgen wieder Berichte über eine Reihe Petitionen. Eine Eingabe der Bürger von Oggersheim wegen Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit wird an den Gesetzgebungsausschuß, ein Antrag von Wagern und Möhring wegen Bildung des Bundesgeneralstabs an die Centralgewalt verwiesen. (Fr. Bl.) Frankfurt, 20. Juli. Durch Befehl vom 16. d. M. hat das Reichs-Kriegsministerium den Landes-Kriegsministerien eröffnet, daß der Erzherzog-Reichsverweser die Oberleitung der gesammten deutschen bewaffneten Macht übernommen habe. Es hätten die Kriegsministerien am Sonntag den 6. August 1848 alle deutschen Bundestruppen in ihren Garnisonen in Parade ausrücken, ihnen die Uebernahme der Oberleitung, unter Vorlesung des Aufrufs: „An das deutsche Volk“, zur Kunde bringen, zum Ausdrucke der Huldigung ein dreimaliges Hoch dem Reichsverweser ausbringen und dies, wo es die Umstände erlauben, durch dreimalige Geschützsalven begleiten zu lassen. Von diesem Tage an seien dann da, wo es bisher noch nicht geschehen, die deutschen Farben anzulegen, und zwar in Kokarden an den Kopfbedeckungen und in Bändern an den Fahnen. (F.-O.-P.-Z.) Frankfurt, 19. Juli. Die Nationalversammlung hat soeben nach kurzer Diskussion in Betreff der Limburger Frage den Beschluß gefaßt: „1) daß die bisherige Vereinigung des zum deutschen Bunde gehörigen Herzogthums Limburg mit dem Königreich der Niederlande unter einer Verfassung und Verwaltung als unvereinbar mit der deutschen Bundes-Verfassung zu betrachten; 2) daß es sich von selbst verstehe, daß der in der 8. Sitzung vom 27. Mai d. J. gefaßte Beschluß der Nationalversammlung, wonach alle Bestimmungen einzelner deutscher Verfassungen, welche mit dem von ihr zu gründenden allgemeinen Verfassungswerke nicht übereinstimmen, nur nach Maßgabe der Letztern (ihrer bis dahin bestandenen Wirksamkeit unbeschadet) als gültig zu betrachten sind ‒auch für das Herzogthum Limburg verpflichtend sey; 3) daß die Frage über die Verpflichtung des Herzogthums Limburg zur Theilnahme an der holländischen Staatsschuld der provisorischen Centralgewalt zur Vermittlung und einer die Rechte Limburgs wahrenden definitiven Regulirung, deren Ratification der Nationalversammlung vorbehalten wird, überwiesen werde. ‒ Zugleich fordert die Nationalversammlung die Centralgewalt auf, diesen Beschlüssen eine, der Dringlichkeit der Umstände entsprechende, möglichst schleunige und wirksame Folge zu geben.“ ‒ Hierauf Berathung über §. 4 der Grundrechte. * Wiesbaden, 18. Juli. Ueber die hiesigen Vorfälle erfahren wir Folgendes: In Folge einer Deputation, die vom „Arbeiterverein“ an den Artillerieoberst von Hadeln geschickt war, um bei diesem die Befreiung von 26 verhafteten Artilleristen zu verlangen, wurde am Sonntag Abend um 9 Uhr Generalmarsch geschlagen, in Folge dessen alsbald die ganze Bürgerwehr unter Waffen stand. Der Bürgerobrist Gödecke hatte den Befehl, die Deputation unter welcher namentlich der Hauptmann Dietz von der ersten Kompagnie, zu verhaften. Als er nun seinem Befehl auf dem Friedrichsplatze nachkommen wollte, wo die 1., 2. und 3. Kompagnie aufgestellt waren, widersetzen sich diese mit Gewalt dieser Verhaftung. Der Obrist ging, kam aber gleich darauf mit der 6., 7. Und 8. Kompagnie wieder, um die sich widersetzenden Kompagnien zu entwaffnen. Jetzt entstand ein furchtbarer Lärm. Die Leute wollten sich nicht entwaffnen lassen, die Hülfsmannschaft sollte angreifen, that es auch theilweise, worauf die angegriffenen Kompagnien sich zur Wehr setzten, theils auch nach allen Seiten hin fortliefen. Die Meisten luden ihre Gewehre und man wußte nicht, was es daraus noch werden sollte. Der Obrist gab nach, Dietz wurde nicht verhaftet und man rückte wieder ein. Gestern Morgen nun erschien eine Verfügung, daß in Folge der Widersetzlichkeit die 1., 2. und 3. Kompagnie sofort ihre Waffen auf dem Stadthause abzuliefern hätten. Es war eine Frist bis 9 Uhr Morgens festgesetzt, die später auf dringendes Bitten mehrerer Deputationen auf 3 Uhr Nachmittags verlängert wurde. Die Sache sollte untersucht und dann die Kompagnie reorganisirt werden. Nur Wenige leisteten dieser Aufforderung Genüge und diese Wenigen wurden vom Volke ausgelacht und ausgepfiffen. Die Meisten erklärten sich fest entschlossen, keine Waffen abzugeben, sondern sich mit Gewalt dieser Verfügung zu widersetzen, dagegen aber sich der Untersuchung ruhig zu unterwerfen. Das Volk aber sprengte die Thore des Kriminalgerichts, um die inzwischen verhafteten Führer Dietz und Gräfe, die sich schon so sehr kompromotirt haben, zu befreien, und trug dieselben auf den Schultern im Triumph von dannen. Gestern Abend war Alles ruhig. Das Militär stand gestern den ganzen Tag unter den Waffen, und dieses sowohl als die Bürger patrouillirten bis zum heutigen Morgen, wo plötzlich durch Verfügung des Kriegsministers zu Frankfurt 2000 Preußen und Oestreicher von Mainz (Infanterie, Artillerie und Kavallerie) hier einrückten. Die Bürgerwehr mußte ihre Waffen abliefern, bis sie neu organisirt sein würde und ihre Führer wurden und werden gegenwärtig noch aufgesucht und verhaftet. Viele, namentlich Dietz, Gräfe, Werren und Böhning haben sich geflüchtet, viele Andere füllen bereits die Gefängnisse. Hannover, 17. Juli. Folgende Nachricht findet sich in der neusten Depesche des General Halkett. Höckerup, vom 15. Juli. Im Verfolg der vorläufigen Waffenstillstands-Unterhandlungen ist zwischen dem Oberbefehlshaber der Armee, General Wrangel, und dem dänischen kommandirenden General Hedemann eine dreitägige Waffenruhe, welche am 15. Juli Abends 10 Uhr anfangen soll, abgeschlossen worden. Hamburg, 16. Juli. Aus Rendsburg langt hier die Nachricht an, daß die Friedensbedingungen in Kopenhagen zurückgewiesen sind und der Krieg mit Dänemark fortgeführt werden wird. Rendsburg, 15. Juli. In Folge der gestern Abend auf dem hiesigen Paradeplatz stattgefundenen Reibungen zwischen dem preußischen und hannoverschen Militär, wobei es so arg soll hergegangen sein, daß der hannoversche Major Wilk, welcher herbeigeeilt war, um seine Soldaten zu besänftigen, von den Letztern dafür mit Steinwürfen begrüßt wurde, ist heute der Befehl ergangen, daß sämmtliche hier in Garnison liegende Soldaten bei schärfster Strafe nach 9 Uhr ihr Quartier nicht verlassen dürfen. (H. C.) * Ratzeburg, 14. Juli. Das Herzogthum Lauenburg ist nun interimistisch einer im Namen des deutschen Bundes vom Dr. Welcker eingesetzten Landes-Administration übergeben, jede Verbindung mit Dänemark vorläufig aufgehoben und die Bewohner des Herzogthums sind ihres Eides gegen den König-Herzog entbunden worden. Prag, 16. Juli. Das hiesige Stadtverordneten-Collegium hat am 11. d. dem Fürsten Windischgrätz eine Adresse überreicht, womit es mit Hinweisung auf die Erfüllung der an die Stadt Prag gestellten Forderungen auf die völlige Herstellung der öffentlichen Ruhe u. s. w. angelegentlichst um gänzliche Aufhebung des Belagerungszustandes bittet. (C. B. a. B.) * Wien, 15. Juli. Die hier anwesenden istrianischen Deputirten veröffentlichen einen Protest gegen die Aufnahme des ex-venetianischen Istrien in den deutschen Bund. Sie sagen am Schluß ihres Protestes: „Istrien wünscht vor Allem, daß man wisse, daß es, lieber als seine italienische Nationalität gefährden zu lassen, auf jeden versprochenen und factischen, materiellen Vortheil verzichtet, der ihm von Deutschland kommen sollte; ‒ es wünscht, daß Deutschland von den Istrianernn nicht das verlange, wessen es selbst sich gewiß nicht, selbst nicht um ein Haar breit, zu Gunsten der Istrianer entäußern würde; ‒ es wünscht, daß man wisse, daß es überzeugt ist, daß, so wie es leicht ist, die Aufrechthaltung der Sprache und Nationalität zu versprechen, es nicht minder leicht ist, sowohl die eine, als die andere in Frage zu stellen und zu verletzten, wenn es sich um eine kleine, und daher der größeren Macht untergeordnete Provinz handelt.“ Wien, am 12. Juli 1848. Fachinetti. Madoniza. Defranceschi. Istrianer Deputirte. Wien, 18. Juli. In der heutigen vierten vorbereitenden Sitzung der konstituirenden Reichsversammlung statteten die neun Abtheilungen zur Prüfung der Wahlakten ihre Berichte ab, es ergab sich, daß sich bis jetzt 130 Abgeordnete mit gültig befundener Wahl in der Kammer befinden. Hierauf beschloß die Versammlung auf den Antrag des galizischen Abgeordneten Michalski, welcher die Eigenmächtigkeit der Regierungsbehörde rügte, das Ministerium anzugehen, daß es die Landesbehörden beauftrage, alle Wahlakten einzusenden, auch diejenigen, deren Resultat für ungültig erklärt worden. Ueber einen Antrag Straßers aus Tyrol, der auf schleunige Berathung eines neuen Rekrutirungsgesetzes lautet, wird zur Tagesordnung übergegangen. Schweiz Bern, 15. Juli. Gegen den Bundesentwurf, weil er ihnen zu konservativ ist, arbeiten die HH. Druey und Fazy in Lausanne und Genf, und was diese wollen, das setzen sie in ihren Kantonen auch durch. Die Entscheidung liegt in Bern; Ochsenbein steht und fällt mit dem neuen Bunde, der in vielfacher Beziehung sein eigenes Werk ist. Wie Ochsenbein vor drei Jahren gegen Neuhaus stand, so jetzt Stämpfli gegen ihn. Der katholische Jura ist gegen Ochsenbein, ebenso das unruhige Seeland; bei dem eigentlichen Berner jedoch ist der Name Ochsenbein viel populärer, als der Stämpfli's. Aber dieser Letztere hat einen Bundesgenossen heraufbeschworen, der ihm den Sieg verschaffen wird, wenn er wirklich entschieden auf seiner Seite ist: das materielle Interesse. Wenn Stämpfli's Rechnung richtig ist, nach welcher der Kanton Bern durch den neuen Bund jährlich eine namhafte Summe verlieren würde, ‒ kann Ochsenbein deren Falschheit nicht handgreiflich beweisen, so ist er und der neue Bund verloren. Denn wenn Bern verwirft, so kann von der Geltung der Akte des Jahres 1848 keine Rede sein, und dann heißt es:„wir fangen wieder vornen an.“ (Karlsr. Z.) Italien. * Florenz, 12. Juli. _ * Turin, 13. Juli. _ * Venedig, 6. Juli. _ * Messina, 6. Juli. _ 24 Rom, 10. Juli. _ 27 Neapel, 6. Juli. _ Französische Republik. Paris, 18. Juli. Der Moniteur enthält folgende ministerielle Modifikation: 1) Marie, bisheriger Präsident der Nationalversammlung, ist zum Justizminister an Bethmont's Stelle ernannt. 2) Bastide, seit den Junitagen Marineminister, aber das Portefeuille des Auswärtigen interimistisch verwaltend, tritt wieder als definitiver Minister des Auswärtigen an die Stelle des Generals Bedeau, den seine Wunden noch vom Staatsdienste zurückhalten. 3) Verninac, Schiffskapitain, ist zum Marineminister ernannt. Das Cavaignac'sche Dekret ist von Goudchaux, Finanzminister, gegengezeichnet. Hr. Garnier Pagès soll Präsident der National-Versammlung werden. Er hat sich, wie man hört, in die Arme der Thierspartei in der Rue Poitiers geworfen. ‒ Die Veröffentlichung der Lamartineschen Rede über die auswärtige Politik Frankreichs im Ausschusse der Nationalversammlung ruft eine wahre Fluth von Protestationen hervor. Drouyn de Lhuys, Präsident jenes Ausschusses, richtet heute ein

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
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Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 51. Köln, 21. Juli 1848, S. 0253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz051_1848/3>, abgerufen am 18.04.2024.