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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 10. Köln, 10. Juni 1848.

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solche beantwortet zu werden, (!!!) zurückgewiesen. Abg. Ballnus trägt au Feststellung eines Termins, bis zu welchem Petitionen angenommen werden sollen, an; der Antrag wird unterstützt und die Debatte darüber sofort eröffnet - Die Sitzung wurde um 2 Uhr geschlossen, nachdem die noch auf der Tagesordnung stehenden Anträge und Interpellationen der Abgeordneten Vogelsang, Schlink, Jung, Kutzner und Behnsch theils gleich verworfen, theils an die Abtheilung verwiesen worden. - Abgeordneter Schulz aus Wanzleben interpellirte den Minister Patow wegen der 4000 brodlosen Arbeiter.

Berlin, 7. Juni.

Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat neuerlich eine Reorganisation erfahren, durch welche die Geschäftsvertheilung und innere Einrichtung auf eine den Verhältnissen und dem Bedürfnisse entsprechende Weise umgestaltet ist. Nachdem nämlich der bisherige Direktor der zweiten Abtheilung zu einer andern Bestimmung übergegangen, ist diese Abtheilung ganz aufgehoben, und die sämmlichen Geschäfte des Ministeriums sind an für jetzt 4 Bureaus vertheilt worden. Es sind dies jetzt die folgenden:

1) das Büreau für politische Angelegenheiten;

2) das Büreau für handelspolitische Angelegenheiten;

3) das Büreau für staats- und civilrechtliche Angelegenheiten;

4) das Büreau für Etats-, Kassen-, Personal- und Ceremonial-Angelegenheiten.

Diesen Büreaus stehen als Büreauchefs vier Ministerialräthe vor, welche die zu ihrem Bereich gehörenden Angelegenheiten mit den unter ihnen stehenden Räthen und Expedienten, unter ihrer Verantwortlichkeit gegen den Minister, selbstständig und ohne kollegialische Berathung bearbeiten. Nur in zweifelhaften und mehrere Büreaus berührenden Angelegenheiten vereinigen sich die Büreau-Chefs unter dem Vorsitz des Ministers zu einer Konferenz. Das zweite, dritte und vierte Büreau haben ihre Geschäftslokale in den Räumen der ehemaligen Dienstwohnung des früheren Direktors der zweiten Abtheilung, wo auch die Registraturkanzlei dieser 3 Büreaus sich befinden und alle Geschäftsgegenstände derselben bearbeitet und abgemacht werden. Das politische Büreau nimmt einen Theil der Dienstwohnung des Ministers ein.

Es ist mit Zuversicht zu erwarten, daß durch diese neue Einrichtung, obgleich sie der bestehenden Personal-Rücksichten wegen für jetzt noch nicht vollständig nach der Absicht verwirklicht werden konnte, doch schon gegenwärtig sowohl eine raschere Geschäfts-Erledigung als auch eine namhafte Ersparung bewerkstelligt werden wird.

(P. St. A.)
Breslau, 4. Juni.

Die Posener Zeitung vom 3. bringt eine Beilage (1 Druckbogen stark) enthaltend eine dem General v. Pfuel unterm 16. Mai eingereichte Denkschrift des L. von Mieroslawski und eine amtliche, von dem Major von Olberg angefertigte Beleuchtung derselben.

Mieroslawski schildert im Eingange seiner Denkschrift die Erwartungen, mit welchen er nach seiner Befreiung in Berlin nach dem Großherzogthum gegangen, und motivirt diese Erwartungen sowohl durch seine öffentliche, mit Acclamation aufgenommene Ansprache an das Berliner Volk, so wie durch seine Verhandlungen mit dem damaligen Ministerium und dem General Willisen. Der Eindruck, sagt M. - den er nach diesen Erörterungen mitgenommen habe, war der: daß das Gouvernement nicht ostensibel den Polen beistehen könne, sich eine unabhängige Macht gegen Rußland zu schaffen, aber daß ihm nichts lieber sein würde, als diese Macht von selbst entstehen zu sehen und nachher sich den Schein zu geben, dieselbe als eine Thatsache - fait accompli - hinzunehmen.

Hiergegen erklärt nun die Beleuchtung des Majors v. Olberg: daß Mieroslawski sich in dieser Beziehung Illusionen mache. "Hätte - so heißt es wörtlich - hätte Mieroslawski einen Begriff von Staatsverträgen etc., so würde er ohne Zweifel mit einem andern Mandat, als den Acclamationen einer wüsten, vom Taumel des Augenblicks erregten Menge in Posen erschienen sein!"

(A. O. Z.)

- Da Seitens der kgl. Behörden vielfach angegeben worden ist, daß die Polen im Großherzogthum Posen die Konvention gebrochen haben, so will ich durch nachstehende Auseinandersetzung hiermit einen Gegenbeweis führen.

Nachdem die Konvention mit dem General v. Willisen Seitens der Polen geschlossen war, stand den Polen gegenüber als die allein kompetente Behörde "der General v. Willisen."

Zufolge der Konvention sollten nun spätestens bis zum 17. April die Lager bis auf eine gewisse Anzahl vermindert werden, worauf sogleich das Militär zurückgezogen und die militärischen Maßregeln sistirt werden sollten. Daß die Polen ihre Lager vermindert und auch sonst die Konvention nicht gebrochen haben, hat der General v. W. als der allein kompetente Richter anerkannt - und versprach seinerseits das Weitere zu veranlassen. Er wurde jedoch, wie es hinreichend bekannt, durch die maßlose Erbitterung der Deutschen und Juden - ja auch durch das Benehmen der k. Behörden selbst - daran verhindert, in der Art, daß er sofort nach Berlin zu reisen sich genöthigt sah.

Ich wiederhole noch einmal: daß wenn gleich der General von W. nach Berlin gereist war, er jedoch noch unzweifelhaft der alleinige kompetente Richter blieb, so lange Se. Majestät der König ihn seiner Stelle nicht enthoben hatte:

Während seiner Abwesenheit aber geschahen nun Excesse in den Städtchen Gostin am 18., Kozmin am 22. April, der Zusammenstoß endlich zwischen den preußischen und polnischen Truppen ebenfalls am 22. April in Adelnau. Diese Excesse nun und dann das Scharmützel wurde als Bruch der Konvention durch die Polen von Seiten der königl. Behörden dargestellt. Hierbei möge folgendes bemerkt werden: Gesetzt, daß die Reibungen durch Polen veranlaßt worden sind, gesetzt, daß der Kampf zu Adelnau von der polnischen Cadre ausgegangen wäre, so mußten die königl. Behörden sich nur daran halten, was höchsten Orts entschieden worden war. Als eine Entscheidung ist aber für sie natürlich derjenige Theil der königl. Kabinetsordre vom 26. April anzusehen, der die Konvention als nicht gebrochen wissen will. Die Kabinetsordre vom 26. April ist aber durchaus durch keine spätere entkräftet worden, und dennoch verfuhren die königl. Behörden dergestalt, daß sie einige Tage darauf faktisch die königl. Kabinetsordre aufhoben, indem sie die polnischen Lager angriffen und die Polen mit dem Namen Insurgenten belegten.

Der Rechtsboden ist also durchaus als von den königl. Behörden verrückt und lädirt zu betrachten.

Ludwig v. Zychlinski.

Posen.

Schreiben des Hrn. Erzbischofs an den Minister Auerswald.

Ew. Excellenz bin ich so frei, anbei Abschrift meines an den Hrn. Minister-Präsidenten Camphausen unterm 13. d. M. über die Verhältnisse des Großherzogthums Posen erstatteten Berichts ganz ergebenst zu überreichen.

Im Verfolge dieses Berichts und gestützt auf das, wie darin angeführt, von Sr. Majestät dem Könige mir zuerkannte Vermittlerthum zwischen dem Throne und der polnischen Nationalität des Großherzogthums Posen eile ich Hochdemselben über die das Großherzogthum bedrohende Zersplitterung Folgendes ganz ergebenst vorzutragen.

Nach den blutigen Ereignissen in Berlin geruhten Se. Majestät zu erklären:

die bisher zum deutschen Bunde nicht gehörigen preußischen Provinzen sollten demselben einverleibt werden, falls die Provinzen es wünschten und der deutsche Bund sie aufnehmen wollte.

Sonach wurde auch der im April d. J. in Berlin versammelte posener Provinzial-Landtag aufgefordert:

frei ohne allen Vorbehalt höherer Bestätigung zu beschließen, ob er, rücksichtlich des Großherzogthums Posen einen solchen Wunsch hege oder nicht.

Ob der Provinzial-Landtag zur Abgabe einer solchen die Provinz bindenden Erklärung kompetent gewesen, ist mit allem Rechte zu bestreiten.

Der Landtag war dazu nicht geschaffen, in einer so höchst wichtigen, bei seiner Konstituirung gar nicht vorgesehenen Angelegenheit rechtsgültige Beschlüsse zu fassen; er war nicht legitimirt, nicht kompetent. Wollte man diese Wünsche der Provinz vernehmen, so müßten deren Einwohner viri[#]im gehört werden.

Doch der Posener Landtag erklärte sich selbst für kompetent, und seine Kompetenz war von keiner Seite angefochten.

Ein Gleiches that der preußische Landtag; sein Beschluß für den Anschluß an den deutschen Bund war als gesetzlich und rechtsgültig acceptirt.

Der Posener Landtag beschloß mit einer Stimmenmehrheit von 26 gegen 17 Stimmen:

es sei nicht sein Wunsch, daß das Großherzogthum Posen dem

deutschen Bunde einverleibt werde.

Die Kompetenz des Landtages vorausgesetzt, und, wie geschehen, allerseits faktisch anerkannt, ist sein Beschluß definitiv zurechtbeständig und unerschütterlich; die Sache ist damit auf immer abgethan.

Anderer Meinung war die Minorität des Landtages. Sie trat zu einer ungehörigen Privatsitzung zusammen, erklärte den Gesammtbeschluß des Landtages für ungültig:

weil derselbe nicht nach § 45 des Gesetzes vom 27. März 1824 (die Posener Provinzial-Stände betreffend) zwei Drittel der Stimmen des Landtages für sich hatte

und entschied sich

für den Anschluß an den deutschen Bund.

Dieser Privatbeschluß einzelner Mitglieder des Landtages ist nichtig. Der Gegenstand desselben gehört keineswegs zu denjenigen, die nach dem angezogenen Gesetze mit zwei Drittel Stimmen zu entscheiden sind; er war dem Gesammtlandtage ohne allen Vorbehalt höherer Sanction, ohne alle Einschränkung zur freien Beschlußnahme vorgelegt; er gehört zu den Gegenständen, die nach jenem Gesetze mit einfacher, absoluter Stimmenmehrheit zu entscheiden waren; dies wiederholen die Worte des allerhöchsten Propositionsdekrets vom 3: April d. J. ausdrücklich.

Kurz, der Beschluß des Gesammtlandtages steht zurechtbeständig unerschütterlich fest; der Privatbeschluß der Minorität des Landtages ist nichtig.

Dennoch ward auf den Grund dieses nichtigen Privatbeschlusses und in Folge der Petitionen einzelner Einwohner des Großherzogthums Posen, die durch unredliche Intriguen und Machinationen der Beamten herbeigeführt worden, die Vereinigung des größten Theils des Großherzogthums mit dem deutschen Bunde vermittelt.

Ich prophezeihe: wer fremde Rechte nicht achtet, wird auch die seinigen zu wahren nicht geeignet sein!

Das Verfahren verletzt das Gesetz, verletzt den von Europa garantirten Wiener Friedenstraktat, es verletzt das Völkerrecht.

Sollte der Beschluß des Gesammtlandtages nicht gültig sein, so war nicht nach dem Privatbeschlusse der Minorität zu verfahren; so waren die Wünsche der Einwohner des Großherzogthums durch unparteiische Commissarien zu erforschen. Ein solches, allein billiges, gerechtes Verfahren hätte zu einem ganz anderen Ergebnisse geführt, wie folgende Auseinandersetzung palpabel zu Tage legt.

Die Bevölkerung des Großherzogthums Posen beträgt etwa 1,200,000 Seelen, darunter 800,000 Polen, die Zahl der polnischen und deutschen Katholiken erreicht circa 900,000 Seelen; die Rubrizellen für das Jahr 1848 weisen 834,982 katholische Communikanten allein nach. Es bleiben hiernach 300,000 deutsche Akatholiken und Juden. Zieht man davon das fliegende Heer der Beamten, ihrer Familien und Anhänger, die nicht zur Einwohnerschaft gezählt werden dürfen, ab, so bleiben nicht viel über 200,000 deutsche und jüdische Einwohner.

Nun sind alle Katholiken, höchstens mit Ausnahme der äußerst wenigen katholischen Beamten, nichts weniger als geneigt, sich von ihren polnischen Brüdern zu trennen und in den deutschen Bund zu treten.

Auch kann mit Gewißheit angenommen werden, daß sehr viele der Nachkommen jener akatholischen Deutschen, die einst, in anderen Ländern blutig verfolgt, in Polen gastliche Aufnahme fanden, Leid und Freud, wie die deutschen Katholiken, mit ihren polnischen Brüdern theilten, mit der polnischen Sitte und Denkweise sich verschmolzen, gegenwärtig von den Polen nicht werden geschieden sein wollen. Die Zahl der deutschthümlernden polnischen Feinde wird höchstens 100,000 betragen, größtentheils aus späteren Ankömmlingen und vaterlandslosen Juden bestehend.

Und diese winzige Menge scheut sich nicht, die Polen unterdrücken, ihnen ihr mit Strömen patriotischen Blutes behauptetes Vaterland entreißen, dem polnischen Boden die Eigenschaft polnischen Landes rauben zu wollen! Welche empörende Ungerechtigkeit, ja Schamlosigkeit!

Ew. Exc. bin ich so frei, anbei 4 Volumina mit Protestationen gegen diese ungerechte Maßregel ganz ergebenst zu überreichen.

Sie enthalten, größtentheils aus den willkürlich von dem Großherzogthum abgetrennten Theilen, 60,323 Unterschriften katholischer Familienväter. Die Zahl der Protestationen wäre unvergleichlich größer ausgefallen, wenn Beamte und Behörden, namentlich die Behörden der Bromberger Departements auf ausdrückliche Verfügung der Bromberger Regierung - den Behörden sind freie Meinungsäußerungen noch immer ein Greuel - die Sammlung nicht mit Gewalt verhinderten. Dennoch werden noch viele eingehen. Ich mochte die eingegangenen wegen der drängenden Zeit nicht länger aufhalten.

Aus dem Kreise Inowraclaw sind Ew. Ex. schon 31,922 Protestationen besonders zugekommen.

Auch aus der Stadt Posen sind mehrere Tausend besonders nach Berlin befördert worden.

Die Protestationen erweisen, mit welcher Perfidie bei dem Machiniren für die Petitionen verfahren worden.

Das Auffälligste davon ist in den Sammlungen durch eingelegte Papierstreifen bezeichnet worden.

Bei Ew. Exc. trage ich ganz ergebenst darauf an:

daß durch unparteiische Commissarien - Polen und nicht hiesige Deutsche, die hiesigen horrescirt man gerechtest - die Einwohner des Großherzogthums Posen, Mann für Mann befragt werden, ob sie dem deutschen Bunde sich anschließen wollen, oder nicht.

Es versteht sich von selbst, daß alsdann nach allen Regeln des Rechts die Minderzahl sich den Wünschen der Mehrzahl zu fügen habe. Sonst könnten ja auch die Deutschen in Petersburg, Moskau, Warschau u. s. w. fordern, dem deutschen Bunde einverleibt zu werden. Was dorten unzulässig ist, ist es auch hier. Das Großherzogthum Posen beruht eben so gut, als andere Staaten, auf dem Völkerrechte, so lange es nach diesem besteht.

Uebrigens beziehe ich mich wiederholt überall auf meinen Bericht an den Herrn Minister-Präsidenten Camphausen ganz ergebenst.

Posen, den 18. Mai 1848.

gez. X. Przyluski.

Friedberg, 7. Juni.

Wir haben das Recht der freien Versammlung und Vereinigung, welches auch bis jetzt überall ungestört ausgeübt wurde. Auf Grund desselben bildete sich vor einiger Zeit hier ein demokratischer Verein. An den zwei ersten ganz öffentlichen Versammlungen nahmen fünf oder sechs Soldaten Theil und unterzeichneten eine aufgelegte Beitrittsliste. Kaum hatte der Major des hiesigen Bataillons dies in Erfahrung gebracht, als er eilig den in Offenbach wohnenden Auditeur kommen ließ, um eine Untersuchung gegen die Betheiligten einzuleiten. Der Auditeur kam, verhörte die Soldaten; sie sagten, wie wir hören, offen, was sie nirgends zu läugnen brauchen. Der Auditeur reist wieder ab, die Soldaten steckt man in Untersuchungsarrest. So steht die Angelegenheit jetzt. Nun fragen wir, wie kann es verantwortet werden, einen Staatsbürger seines verfassungsmäßigen Staatsbürgerrechtes zu berauben?

(F. J.)
Wörrstadt, 7. Juni.

Gestern fand hier eine Versammlung von Deputationen sämmtlicher demokratischen Vereine Rheinhessens (mit Ausnahme von zweien) statt, die in der Kirche abgehalten wurde und sehr zahlreich besucht war. Wir führen folgende drei Adressen an, von denen die beiden ersten mitgetheilt und angenommen wurden, während die dritte nur erst vorgeschlagen und der Entwurf derselben einer besonderen Kommission überwiesen ward. Die erste Adresse fordert die Auflösung beider Kammern mit dem ausdrücklichen Verlangen, daß die erste nicht wieder rekonstitnirt werde, die zweite aber aus direkter Wahl hervorzugehen habe; dann wird ein neues Wahlgesetz gefordert, nach dessen Erlaß die jetzige Kammer aufzulösen sei. - Die zweite, an die konstituirende Nationalversammlung in Frankfurt gerichtete Adresse beschäftigt sich mit den Zuständen von Mainz, bittet um Abhülfe derselben, protestirt gegen den Beschluß der Bundesversammlung vom 2. d. M. und wünscht eine Auflösung des Bundes. Die dritte, noch zu entwerfende Adresse wird an die Bürger von Wien gerichtet werden.

Hamburg, 6. Juni.

Laut allen hier angelangten Nachrichten muß die Besorgniß vor einem Bombardement Flensburgs daselbst eine sehr begründete sein. Zwei dänische Parlamentäre erschienen in der Stadt, der zweite, weil das längere Ausbleiben des zuerst Geschickten, welcher den General von Wrangel nicht sogleich angetroffen, die Dänen beunruhigt zu haben scheint. Im Fall eines Bombardements, wurde von dänischer Seite erklärt, werde man die Sicherheit der Lazarethe nicht garantiren können; die leichteren Kranken waren aus denselben jedoch schon früher fortgeschafft worden. - Preußische Vorposten, jedoch nicht so weit vorgeschoben, wie früher die des 10ten Armeekorps, stehen auf Sundewitt den dänischen gegenüber. Attaken sind jedoch in den letzten Tagen nicht vorgekommen.

(W. Z.)
Schleswig.

Prinz Friedrich von Augustenburg, der Kommandirende der schleswig-holsteinischen Truppen, ist wieder nach Flensburg zurückgereist und man erwartet allgemein diese Woche eine Schlacht. Die Parteien stehen sich zwischen Apenrade, Bau und Quars gegenüber.

Im Laufe des Tages geht hier die zuverlässige Kunde ein, daß Apenrade bereits wieder von den Dänen geräumt ist; auch nach der westlichen Seite hin sind mehrere Abtheilungen der deutschen Truppen wieder bis nach Tondern und Lügumkloster hin vorwärts gerückt.

Aus Flensburg schreibt man: Man erwartet, daß in den ersten Tagen wieder vorgerückt wird, indem General Wrangel jetzt, nach eigenem Ermessen zu handeln, Machtvollkommenheit erhalten haben soll.

(Wes. Ztg.
Wien, 4. Juni.

Wie wir vernehmen, verfügt sich wirklich das ganze diplomatische Korps über ausdrückliche Einladung an das Hoflager nach Innsbruck. Da sich der Minister der auswärtigen Angelegenheiten nicht um die Person des Kaisers befindet, so kann diese Berufung mit den internationalen Verhältnissen Oestreichs nicht zusammenhängen. Man glaubt daher, der Kaiser werde abdanken.

Es hat sich in Wien das Gerücht verbreitet, daß in der Umgegend der Stadt, besonders bei Lundenburg und im Marchfelde große Truppenmassen versammelt werden. Das Militär der Garnison ist seit dem 26. v. M. in den Kasernen concentrirt, die Thore der Kasernen sind geschlossen und geladene Kanonen aufgefahren. Das Militär ist auf diese Weise ganz vom Civil getrennt. Diese Gerüchte und die vom Generalkommando anbefohlenen Maßregeln, haben bei der Bevölkerung Wiens und der Umgegend um so mehr die Gemüther beunruhigt, als wir die Ueberzeugung haben, daß die Reaktionspartei noch immer thätig ist. Es kam daher gestern eine Deputation vom Vereine der liberalen Volksfreunde in die Abendsitzung des Ausschusses der Bürger, Nationalgarde und Studenten, und stellte das Ansuchen, der Ausschuß möge erstens schleunigst die Anfrage an das Kriegs-Ministerium stellen, warum Truppen bei Wien concentrirt werden, und warum in den Kasernen in Wien außergewöhnliche Maßregeln eingeleitet worden sind, da die Ordnung und Ruhe in die Stadt zurückgekehrt ist. Zweitens möge der Ausschuß seine Verhandlungen der Oeffentlichkeit ungeschmälert übergeben, um dadurch das Vertrauen des Volkes zu erwecken.

Der Ausschuß ist dem Ansuchen der Deputation nachgekommen, und er erhielt vom Kriegsminister die Auskunft über die bezüglichen Fragen. In der Umgegend von Wien sind nur 2000 Mann concentrirt, und die Garnison beträgt nur 7000 Mann. Diese Garnison aber sei unumgänglich nothwendig, in der bezeichneten Stärke zu erhalten. Bezüglich der Maßregeln, welche getroffen wurden, um die Truppen in den Kasernen concentrit zu erhalten, könne er nicht sogleich Auskunft geben, da sie vom kommandirenden General ausgehen, er habe aber die Veranstaltung getroffen, daß durch den General die erbetenen Mittheilungen ehestens ertheilt werden können. Der Ausschuß wird von heute an die täglichen Verhandlungen stenographisch notiren lassen und durch den Druck der Oeffentlichkeit übergeben.

Wien, 4. Juni.

Dier Wiener Zeitung veröffentlicht die "Anordnungen" zur Wahl der Mitglieder der östreichischen konstituirenden Reichsversammlung. Die Eröffnung derselben findet am 26. Juni Statt. Für je 50,000 Einwohner wird ein Abgeordneter gewählt. Die Provinz Niederöstreich wählt im Ganzen 37 Abgeordnete, Wien mit Berücksichtigung der besonderen Interessen der kommerziellen und gewerbtreibenden Bevölkerung 15. Die Wahl der Kammermitglieder geschieht durch gewählte Wahlmänner. Stimmfähig und wählbar sind alle östreichischen Staatsbürger ohne Unterschied der Konfession, die das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben, sich in der Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte befinden und seit sechs Monaten im Wahlbezirk ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Arbeiter gegen Tag- oder Wochenlohn, Dienstleute und Personen, die aus öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten Unterstützung genießen, können nicht als Wähler auftreten. Wählbar als Abgeordneter ist jeder östreichische Staatsbürger, welcher das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat und Wahlmann für die Kammer in einem jener Theile der Monarchie ist, für welche die Verfassungsurkunde vom 25. April 1848 erlassen wurde. Die Wahl der Wahlmänner kann schriftlich durch Ueberreichung eines Wahlzettels oder mündlich geschehen; die Wahl der Abgeordneten wird mittelst Abstimmung vorgenommen.

Ungarn.
Pesth, 1. Juni, 7 Uhr Abends.

So eben erhalten wir die Nachricht, daß die Union mit Siebenbürgen angenommen wurde.

(A. O. Z.)
Norwegen.
Christiania, 30. Mai.

Heute Nacht hat der Storting bei verschlossenen Thüren "zur Theilnahme an der Vertheidigung Dänemarks gegen Preußen und den deutschen Bund" die Linientruppen, die Ruderflotte und 260,000 Species "wie Se. Maj. es nothwendig findet" als außerordentliche Beisteuer dem Könige zur Verfügung gestellt. Diese freundnachbarliche Hülfe hat der Storting indeß gewaltig verclausulirt, wenigstens durch die Motivirung, mit welcher sein Ausschuß den Antrag empfahl. Der Ausschuß sagt, die schleswig-holsteinische Frage geht Norwegen nichts an; nur insofern der deutsche Bund die offenbare Absicht zeigt, sich eines Theils des eigentlichen Dänemark zu bemächtigen, würde auch Skandinavien sich in seinen Interessen bedroht sehen. Nur insofern müsse der Storting die schweren Opfer auf sich nehmen; jede die Erwerbsquellen noch mehr beeinträchtigende Begebenheit sei indeß eine bedauerliche, und das Comite meint, daß die Regierung die Vermittlung zwischen Dänemark und Deutschland füglich den größern Mächten hätte überlassen können. Schweden und Norwegen seien nicht berufen, gerade zuerst für Dänemarks Unverletzlichkeit einzuschreiten, zumal das Verfahren der Deutschen

solche beantwortet zu werden, (!!!) zurückgewiesen. Abg. Ballnus trägt au Feststellung eines Termins, bis zu welchem Petitionen angenommen werden sollen, an; der Antrag wird unterstützt und die Debatte darüber sofort eröffnet ‒ Die Sitzung wurde um 2 Uhr geschlossen, nachdem die noch auf der Tagesordnung stehenden Anträge und Interpellationen der Abgeordneten Vogelsang, Schlink, Jung, Kutzner und Behnsch theils gleich verworfen, theils an die Abtheilung verwiesen worden. ‒ Abgeordneter Schulz aus Wanzleben interpellirte den Minister Patow wegen der 4000 brodlosen Arbeiter.

Berlin, 7. Juni.

Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat neuerlich eine Reorganisation erfahren, durch welche die Geschäftsvertheilung und innere Einrichtung auf eine den Verhältnissen und dem Bedürfnisse entsprechende Weise umgestaltet ist. Nachdem nämlich der bisherige Direktor der zweiten Abtheilung zu einer andern Bestimmung übergegangen, ist diese Abtheilung ganz aufgehoben, und die sämmlichen Geschäfte des Ministeriums sind an für jetzt 4 Bureaus vertheilt worden. Es sind dies jetzt die folgenden:

1) das Büreau für politische Angelegenheiten;

2) das Büreau für handelspolitische Angelegenheiten;

3) das Büreau für staats- und civilrechtliche Angelegenheiten;

4) das Büreau für Etats-, Kassen-, Personal- und Ceremonial-Angelegenheiten.

Diesen Büreaus stehen als Büreauchefs vier Ministerialräthe vor, welche die zu ihrem Bereich gehörenden Angelegenheiten mit den unter ihnen stehenden Räthen und Expedienten, unter ihrer Verantwortlichkeit gegen den Minister, selbstständig und ohne kollegialische Berathung bearbeiten. Nur in zweifelhaften und mehrere Büreaus berührenden Angelegenheiten vereinigen sich die Büreau-Chefs unter dem Vorsitz des Ministers zu einer Konferenz. Das zweite, dritte und vierte Büreau haben ihre Geschäftslokale in den Räumen der ehemaligen Dienstwohnung des früheren Direktors der zweiten Abtheilung, wo auch die Registraturkanzlei dieser 3 Büreaus sich befinden und alle Geschäftsgegenstände derselben bearbeitet und abgemacht werden. Das politische Büreau nimmt einen Theil der Dienstwohnung des Ministers ein.

Es ist mit Zuversicht zu erwarten, daß durch diese neue Einrichtung, obgleich sie der bestehenden Personal-Rücksichten wegen für jetzt noch nicht vollständig nach der Absicht verwirklicht werden konnte, doch schon gegenwärtig sowohl eine raschere Geschäfts-Erledigung als auch eine namhafte Ersparung bewerkstelligt werden wird.

(P. St. A.)
Breslau, 4. Juni.

Die Posener Zeitung vom 3. bringt eine Beilage (1 Druckbogen stark) enthaltend eine dem General v. Pfuel unterm 16. Mai eingereichte Denkschrift des L. von Mieroslawski und eine amtliche, von dem Major von Olberg angefertigte Beleuchtung derselben.

Mieroslawski schildert im Eingange seiner Denkschrift die Erwartungen, mit welchen er nach seiner Befreiung in Berlin nach dem Großherzogthum gegangen, und motivirt diese Erwartungen sowohl durch seine öffentliche, mit Acclamation aufgenommene Ansprache an das Berliner Volk, so wie durch seine Verhandlungen mit dem damaligen Ministerium und dem General Willisen. Der Eindruck, sagt M. ‒ den er nach diesen Erörterungen mitgenommen habe, war der: daß das Gouvernement nicht ostensibel den Polen beistehen könne, sich eine unabhängige Macht gegen Rußland zu schaffen, aber daß ihm nichts lieber sein würde, als diese Macht von selbst entstehen zu sehen und nachher sich den Schein zu geben, dieselbe als eine Thatsache ‒ fait accompli ‒ hinzunehmen.

Hiergegen erklärt nun die Beleuchtung des Majors v. Olberg: daß Mieroslawski sich in dieser Beziehung Illusionen mache. „Hätte ‒ so heißt es wörtlich ‒ hätte Mieroslawski einen Begriff von Staatsverträgen etc., so würde er ohne Zweifel mit einem andern Mandat, als den Acclamationen einer wüsten, vom Taumel des Augenblicks erregten Menge in Posen erschienen sein!“

(A. O. Z.)

‒ Da Seitens der kgl. Behörden vielfach angegeben worden ist, daß die Polen im Großherzogthum Posen die Konvention gebrochen haben, so will ich durch nachstehende Auseinandersetzung hiermit einen Gegenbeweis führen.

Nachdem die Konvention mit dem General v. Willisen Seitens der Polen geschlossen war, stand den Polen gegenüber als die allein kompetente Behörde „der General v. Willisen.“

Zufolge der Konvention sollten nun spätestens bis zum 17. April die Lager bis auf eine gewisse Anzahl vermindert werden, worauf sogleich das Militär zurückgezogen und die militärischen Maßregeln sistirt werden sollten. Daß die Polen ihre Lager vermindert und auch sonst die Konvention nicht gebrochen haben, hat der General v. W. als der allein kompetente Richter anerkannt ‒ und versprach seinerseits das Weitere zu veranlassen. Er wurde jedoch, wie es hinreichend bekannt, durch die maßlose Erbitterung der Deutschen und Juden ‒ ja auch durch das Benehmen der k. Behörden selbst ‒ daran verhindert, in der Art, daß er sofort nach Berlin zu reisen sich genöthigt sah.

Ich wiederhole noch einmal: daß wenn gleich der General von W. nach Berlin gereist war, er jedoch noch unzweifelhaft der alleinige kompetente Richter blieb, so lange Se. Majestät der König ihn seiner Stelle nicht enthoben hatte:

Während seiner Abwesenheit aber geschahen nun Excesse in den Städtchen Gostin am 18., Kozmin am 22. April, der Zusammenstoß endlich zwischen den preußischen und polnischen Truppen ebenfalls am 22. April in Adelnau. Diese Excesse nun und dann das Scharmützel wurde als Bruch der Konvention durch die Polen von Seiten der königl. Behörden dargestellt. Hierbei möge folgendes bemerkt werden: Gesetzt, daß die Reibungen durch Polen veranlaßt worden sind, gesetzt, daß der Kampf zu Adelnau von der polnischen Cadre ausgegangen wäre, so mußten die königl. Behörden sich nur daran halten, was höchsten Orts entschieden worden war. Als eine Entscheidung ist aber für sie natürlich derjenige Theil der königl. Kabinetsordre vom 26. April anzusehen, der die Konvention als nicht gebrochen wissen will. Die Kabinetsordre vom 26. April ist aber durchaus durch keine spätere entkräftet worden, und dennoch verfuhren die königl. Behörden dergestalt, daß sie einige Tage darauf faktisch die königl. Kabinetsordre aufhoben, indem sie die polnischen Lager angriffen und die Polen mit dem Namen Insurgenten belegten.

Der Rechtsboden ist also durchaus als von den königl. Behörden verrückt und lädirt zu betrachten.

Ludwig v. Zychlinski.

Posen.

Schreiben des Hrn. Erzbischofs an den Minister Auerswald.

Ew. Excellenz bin ich so frei, anbei Abschrift meines an den Hrn. Minister-Präsidenten Camphausen unterm 13. d. M. über die Verhältnisse des Großherzogthums Posen erstatteten Berichts ganz ergebenst zu überreichen.

Im Verfolge dieses Berichts und gestützt auf das, wie darin angeführt, von Sr. Majestät dem Könige mir zuerkannte Vermittlerthum zwischen dem Throne und der polnischen Nationalität des Großherzogthums Posen eile ich Hochdemselben über die das Großherzogthum bedrohende Zersplitterung Folgendes ganz ergebenst vorzutragen.

Nach den blutigen Ereignissen in Berlin geruhten Se. Majestät zu erklären:

die bisher zum deutschen Bunde nicht gehörigen preußischen Provinzen sollten demselben einverleibt werden, falls die Provinzen es wünschten und der deutsche Bund sie aufnehmen wollte.

Sonach wurde auch der im April d. J. in Berlin versammelte posener Provinzial-Landtag aufgefordert:

frei ohne allen Vorbehalt höherer Bestätigung zu beschließen, ob er, rücksichtlich des Großherzogthums Posen einen solchen Wunsch hege oder nicht.

Ob der Provinzial-Landtag zur Abgabe einer solchen die Provinz bindenden Erklärung kompetent gewesen, ist mit allem Rechte zu bestreiten.

Der Landtag war dazu nicht geschaffen, in einer so höchst wichtigen, bei seiner Konstituirung gar nicht vorgesehenen Angelegenheit rechtsgültige Beschlüsse zu fassen; er war nicht legitimirt, nicht kompetent. Wollte man diese Wünsche der Provinz vernehmen, so müßten deren Einwohner viri[#]im gehört werden.

Doch der Posener Landtag erklärte sich selbst für kompetent, und seine Kompetenz war von keiner Seite angefochten.

Ein Gleiches that der preußische Landtag; sein Beschluß für den Anschluß an den deutschen Bund war als gesetzlich und rechtsgültig acceptirt.

Der Posener Landtag beschloß mit einer Stimmenmehrheit von 26 gegen 17 Stimmen:

es sei nicht sein Wunsch, daß das Großherzogthum Posen dem

deutschen Bunde einverleibt werde.

Die Kompetenz des Landtages vorausgesetzt, und, wie geschehen, allerseits faktisch anerkannt, ist sein Beschluß definitiv zurechtbeständig und unerschütterlich; die Sache ist damit auf immer abgethan.

Anderer Meinung war die Minorität des Landtages. Sie trat zu einer ungehörigen Privatsitzung zusammen, erklärte den Gesammtbeschluß des Landtages für ungültig:

weil derselbe nicht nach § 45 des Gesetzes vom 27. März 1824 (die Posener Provinzial-Stände betreffend) zwei Drittel der Stimmen des Landtages für sich hatte

und entschied sich

für den Anschluß an den deutschen Bund.

Dieser Privatbeschluß einzelner Mitglieder des Landtages ist nichtig. Der Gegenstand desselben gehört keineswegs zu denjenigen, die nach dem angezogenen Gesetze mit zwei Drittel Stimmen zu entscheiden sind; er war dem Gesammtlandtage ohne allen Vorbehalt höherer Sanction, ohne alle Einschränkung zur freien Beschlußnahme vorgelegt; er gehört zu den Gegenständen, die nach jenem Gesetze mit einfacher, absoluter Stimmenmehrheit zu entscheiden waren; dies wiederholen die Worte des allerhöchsten Propositionsdekrets vom 3: April d. J. ausdrücklich.

Kurz, der Beschluß des Gesammtlandtages steht zurechtbeständig unerschütterlich fest; der Privatbeschluß der Minorität des Landtages ist nichtig.

Dennoch ward auf den Grund dieses nichtigen Privatbeschlusses und in Folge der Petitionen einzelner Einwohner des Großherzogthums Posen, die durch unredliche Intriguen und Machinationen der Beamten herbeigeführt worden, die Vereinigung des größten Theils des Großherzogthums mit dem deutschen Bunde vermittelt.

Ich prophezeihe: wer fremde Rechte nicht achtet, wird auch die seinigen zu wahren nicht geeignet sein!

Das Verfahren verletzt das Gesetz, verletzt den von Europa garantirten Wiener Friedenstraktat, es verletzt das Völkerrecht.

Sollte der Beschluß des Gesammtlandtages nicht gültig sein, so war nicht nach dem Privatbeschlusse der Minorität zu verfahren; so waren die Wünsche der Einwohner des Großherzogthums durch unparteiische Commissarien zu erforschen. Ein solches, allein billiges, gerechtes Verfahren hätte zu einem ganz anderen Ergebnisse geführt, wie folgende Auseinandersetzung palpabel zu Tage legt.

Die Bevölkerung des Großherzogthums Posen beträgt etwa 1,200,000 Seelen, darunter 800,000 Polen, die Zahl der polnischen und deutschen Katholiken erreicht circa 900,000 Seelen; die Rubrizellen für das Jahr 1848 weisen 834,982 katholische Communikanten allein nach. Es bleiben hiernach 300,000 deutsche Akatholiken und Juden. Zieht man davon das fliegende Heer der Beamten, ihrer Familien und Anhänger, die nicht zur Einwohnerschaft gezählt werden dürfen, ab, so bleiben nicht viel über 200,000 deutsche und jüdische Einwohner.

Nun sind alle Katholiken, höchstens mit Ausnahme der äußerst wenigen katholischen Beamten, nichts weniger als geneigt, sich von ihren polnischen Brüdern zu trennen und in den deutschen Bund zu treten.

Auch kann mit Gewißheit angenommen werden, daß sehr viele der Nachkommen jener akatholischen Deutschen, die einst, in anderen Ländern blutig verfolgt, in Polen gastliche Aufnahme fanden, Leid und Freud, wie die deutschen Katholiken, mit ihren polnischen Brüdern theilten, mit der polnischen Sitte und Denkweise sich verschmolzen, gegenwärtig von den Polen nicht werden geschieden sein wollen. Die Zahl der deutschthümlernden polnischen Feinde wird höchstens 100,000 betragen, größtentheils aus späteren Ankömmlingen und vaterlandslosen Juden bestehend.

Und diese winzige Menge scheut sich nicht, die Polen unterdrücken, ihnen ihr mit Strömen patriotischen Blutes behauptetes Vaterland entreißen, dem polnischen Boden die Eigenschaft polnischen Landes rauben zu wollen! Welche empörende Ungerechtigkeit, ja Schamlosigkeit!

Ew. Exc. bin ich so frei, anbei 4 Volumina mit Protestationen gegen diese ungerechte Maßregel ganz ergebenst zu überreichen.

Sie enthalten, größtentheils aus den willkürlich von dem Großherzogthum abgetrennten Theilen, 60,323 Unterschriften katholischer Familienväter. Die Zahl der Protestationen wäre unvergleichlich größer ausgefallen, wenn Beamte und Behörden, namentlich die Behörden der Bromberger Departements auf ausdrückliche Verfügung der Bromberger Regierung ‒ den Behörden sind freie Meinungsäußerungen noch immer ein Greuel ‒ die Sammlung nicht mit Gewalt verhinderten. Dennoch werden noch viele eingehen. Ich mochte die eingegangenen wegen der drängenden Zeit nicht länger aufhalten.

Aus dem Kreise Inowraclaw sind Ew. Ex. schon 31,922 Protestationen besonders zugekommen.

Auch aus der Stadt Posen sind mehrere Tausend besonders nach Berlin befördert worden.

Die Protestationen erweisen, mit welcher Perfidie bei dem Machiniren für die Petitionen verfahren worden.

Das Auffälligste davon ist in den Sammlungen durch eingelegte Papierstreifen bezeichnet worden.

Bei Ew. Exc. trage ich ganz ergebenst darauf an:

daß durch unparteiische Commissarien ‒ Polen und nicht hiesige Deutsche, die hiesigen horrescirt man gerechtest ‒ die Einwohner des Großherzogthums Posen, Mann für Mann befragt werden, ob sie dem deutschen Bunde sich anschließen wollen, oder nicht.

Es versteht sich von selbst, daß alsdann nach allen Regeln des Rechts die Minderzahl sich den Wünschen der Mehrzahl zu fügen habe. Sonst könnten ja auch die Deutschen in Petersburg, Moskau, Warschau u. s. w. fordern, dem deutschen Bunde einverleibt zu werden. Was dorten unzulässig ist, ist es auch hier. Das Großherzogthum Posen beruht eben so gut, als andere Staaten, auf dem Völkerrechte, so lange es nach diesem besteht.

Uebrigens beziehe ich mich wiederholt überall auf meinen Bericht an den Herrn Minister-Präsidenten Camphausen ganz ergebenst.

Posen, den 18. Mai 1848.

gez. X. Przyluski.

Friedberg, 7. Juni.

Wir haben das Recht der freien Versammlung und Vereinigung, welches auch bis jetzt überall ungestört ausgeübt wurde. Auf Grund desselben bildete sich vor einiger Zeit hier ein demokratischer Verein. An den zwei ersten ganz öffentlichen Versammlungen nahmen fünf oder sechs Soldaten Theil und unterzeichneten eine aufgelegte Beitrittsliste. Kaum hatte der Major des hiesigen Bataillons dies in Erfahrung gebracht, als er eilig den in Offenbach wohnenden Auditeur kommen ließ, um eine Untersuchung gegen die Betheiligten einzuleiten. Der Auditeur kam, verhörte die Soldaten; sie sagten, wie wir hören, offen, was sie nirgends zu läugnen brauchen. Der Auditeur reist wieder ab, die Soldaten steckt man in Untersuchungsarrest. So steht die Angelegenheit jetzt. Nun fragen wir, wie kann es verantwortet werden, einen Staatsbürger seines verfassungsmäßigen Staatsbürgerrechtes zu berauben?

(F. J.)
Wörrstadt, 7. Juni.

Gestern fand hier eine Versammlung von Deputationen sämmtlicher demokratischen Vereine Rheinhessens (mit Ausnahme von zweien) statt, die in der Kirche abgehalten wurde und sehr zahlreich besucht war. Wir führen folgende drei Adressen an, von denen die beiden ersten mitgetheilt und angenommen wurden, während die dritte nur erst vorgeschlagen und der Entwurf derselben einer besonderen Kommission überwiesen ward. Die erste Adresse fordert die Auflösung beider Kammern mit dem ausdrücklichen Verlangen, daß die erste nicht wieder rekonstitnirt werde, die zweite aber aus direkter Wahl hervorzugehen habe; dann wird ein neues Wahlgesetz gefordert, nach dessen Erlaß die jetzige Kammer aufzulösen sei. ‒ Die zweite, an die konstituirende Nationalversammlung in Frankfurt gerichtete Adresse beschäftigt sich mit den Zuständen von Mainz, bittet um Abhülfe derselben, protestirt gegen den Beschluß der Bundesversammlung vom 2. d. M. und wünscht eine Auflösung des Bundes. Die dritte, noch zu entwerfende Adresse wird an die Bürger von Wien gerichtet werden.

Hamburg, 6. Juni.

Laut allen hier angelangten Nachrichten muß die Besorgniß vor einem Bombardement Flensburgs daselbst eine sehr begründete sein. Zwei dänische Parlamentäre erschienen in der Stadt, der zweite, weil das längere Ausbleiben des zuerst Geschickten, welcher den General von Wrangel nicht sogleich angetroffen, die Dänen beunruhigt zu haben scheint. Im Fall eines Bombardements, wurde von dänischer Seite erklärt, werde man die Sicherheit der Lazarethe nicht garantiren können; die leichteren Kranken waren aus denselben jedoch schon früher fortgeschafft worden. ‒ Preußische Vorposten, jedoch nicht so weit vorgeschoben, wie früher die des 10ten Armeekorps, stehen auf Sundewitt den dänischen gegenüber. Attaken sind jedoch in den letzten Tagen nicht vorgekommen.

(W. Z.)
Schleswig.

Prinz Friedrich von Augustenburg, der Kommandirende der schleswig-holsteinischen Truppen, ist wieder nach Flensburg zurückgereist und man erwartet allgemein diese Woche eine Schlacht. Die Parteien stehen sich zwischen Apenrade, Bau und Quars gegenüber.

Im Laufe des Tages geht hier die zuverlässige Kunde ein, daß Apenrade bereits wieder von den Dänen geräumt ist; auch nach der westlichen Seite hin sind mehrere Abtheilungen der deutschen Truppen wieder bis nach Tondern und Lügumkloster hin vorwärts gerückt.

Aus Flensburg schreibt man: Man erwartet, daß in den ersten Tagen wieder vorgerückt wird, indem General Wrangel jetzt, nach eigenem Ermessen zu handeln, Machtvollkommenheit erhalten haben soll.

(Wes. Ztg.
Wien, 4. Juni.

Wie wir vernehmen, verfügt sich wirklich das ganze diplomatische Korps über ausdrückliche Einladung an das Hoflager nach Innsbruck. Da sich der Minister der auswärtigen Angelegenheiten nicht um die Person des Kaisers befindet, so kann diese Berufung mit den internationalen Verhältnissen Oestreichs nicht zusammenhängen. Man glaubt daher, der Kaiser werde abdanken.

Es hat sich in Wien das Gerücht verbreitet, daß in der Umgegend der Stadt, besonders bei Lundenburg und im Marchfelde große Truppenmassen versammelt werden. Das Militär der Garnison ist seit dem 26. v. M. in den Kasernen concentrirt, die Thore der Kasernen sind geschlossen und geladene Kanonen aufgefahren. Das Militär ist auf diese Weise ganz vom Civil getrennt. Diese Gerüchte und die vom Generalkommando anbefohlenen Maßregeln, haben bei der Bevölkerung Wiens und der Umgegend um so mehr die Gemüther beunruhigt, als wir die Ueberzeugung haben, daß die Reaktionspartei noch immer thätig ist. Es kam daher gestern eine Deputation vom Vereine der liberalen Volksfreunde in die Abendsitzung des Ausschusses der Bürger, Nationalgarde und Studenten, und stellte das Ansuchen, der Ausschuß möge erstens schleunigst die Anfrage an das Kriegs-Ministerium stellen, warum Truppen bei Wien concentrirt werden, und warum in den Kasernen in Wien außergewöhnliche Maßregeln eingeleitet worden sind, da die Ordnung und Ruhe in die Stadt zurückgekehrt ist. Zweitens möge der Ausschuß seine Verhandlungen der Oeffentlichkeit ungeschmälert übergeben, um dadurch das Vertrauen des Volkes zu erwecken.

Der Ausschuß ist dem Ansuchen der Deputation nachgekommen, und er erhielt vom Kriegsminister die Auskunft über die bezüglichen Fragen. In der Umgegend von Wien sind nur 2000 Mann concentrirt, und die Garnison beträgt nur 7000 Mann. Diese Garnison aber sei unumgänglich nothwendig, in der bezeichneten Stärke zu erhalten. Bezüglich der Maßregeln, welche getroffen wurden, um die Truppen in den Kasernen concentrit zu erhalten, könne er nicht sogleich Auskunft geben, da sie vom kommandirenden General ausgehen, er habe aber die Veranstaltung getroffen, daß durch den General die erbetenen Mittheilungen ehestens ertheilt werden können. Der Ausschuß wird von heute an die täglichen Verhandlungen stenographisch notiren lassen und durch den Druck der Oeffentlichkeit übergeben.

Wien, 4. Juni.

Dier Wiener Zeitung veröffentlicht die „Anordnungen“ zur Wahl der Mitglieder der östreichischen konstituirenden Reichsversammlung. Die Eröffnung derselben findet am 26. Juni Statt. Für je 50,000 Einwohner wird ein Abgeordneter gewählt. Die Provinz Niederöstreich wählt im Ganzen 37 Abgeordnete, Wien mit Berücksichtigung der besonderen Interessen der kommerziellen und gewerbtreibenden Bevölkerung 15. Die Wahl der Kammermitglieder geschieht durch gewählte Wahlmänner. Stimmfähig und wählbar sind alle östreichischen Staatsbürger ohne Unterschied der Konfession, die das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben, sich in der Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte befinden und seit sechs Monaten im Wahlbezirk ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Arbeiter gegen Tag- oder Wochenlohn, Dienstleute und Personen, die aus öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten Unterstützung genießen, können nicht als Wähler auftreten. Wählbar als Abgeordneter ist jeder östreichische Staatsbürger, welcher das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat und Wahlmann für die Kammer in einem jener Theile der Monarchie ist, für welche die Verfassungsurkunde vom 25. April 1848 erlassen wurde. Die Wahl der Wahlmänner kann schriftlich durch Ueberreichung eines Wahlzettels oder mündlich geschehen; die Wahl der Abgeordneten wird mittelst Abstimmung vorgenommen.

Ungarn.
Pesth, 1. Juni, 7 Uhr Abends.

So eben erhalten wir die Nachricht, daß die Union mit Siebenbürgen angenommen wurde.

(A. O. Z.)
Norwegen.
Christiania, 30. Mai.

Heute Nacht hat der Storting bei verschlossenen Thüren „zur Theilnahme an der Vertheidigung Dänemarks gegen Preußen und den deutschen Bund“ die Linientruppen, die Ruderflotte und 260,000 Species „wie Se. Maj. es nothwendig findet“ als außerordentliche Beisteuer dem Könige zur Verfügung gestellt. Diese freundnachbarliche Hülfe hat der Storting indeß gewaltig verclausulirt, wenigstens durch die Motivirung, mit welcher sein Ausschuß den Antrag empfahl. Der Ausschuß sagt, die schleswig-holsteinische Frage geht Norwegen nichts an; nur insofern der deutsche Bund die offenbare Absicht zeigt, sich eines Theils des eigentlichen Dänemark zu bemächtigen, würde auch Skandinavien sich in seinen Interessen bedroht sehen. Nur insofern müsse der Storting die schweren Opfer auf sich nehmen; jede die Erwerbsquellen noch mehr beeinträchtigende Begebenheit sei indeß eine bedauerliche, und das Comité meint, daß die Regierung die Vermittlung zwischen Dänemark und Deutschland füglich den größern Mächten hätte überlassen können. Schweden und Norwegen seien nicht berufen, gerade zuerst für Dänemarks Unverletzlichkeit einzuschreiten, zumal das Verfahren der Deutschen

<TEI>
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          <p><pb facs="#f0002" n="0042"/>
solche beantwortet zu werden,                         (!!!) zurückgewiesen. Abg. Ballnus trägt au Feststellung eines Termins, bis                         zu welchem Petitionen angenommen werden sollen, an; der Antrag wird                         unterstützt und die Debatte darüber sofort eröffnet &#x2012; Die Sitzung wurde um 2                         Uhr geschlossen, nachdem die noch auf der Tagesordnung stehenden Anträge und                         Interpellationen der Abgeordneten Vogelsang, Schlink, Jung, Kutzner und                         Behnsch theils gleich verworfen, theils an die Abtheilung verwiesen worden.                         &#x2012; Abgeordneter Schulz aus Wanzleben interpellirte den Minister Patow wegen                         der 4000 brodlosen Arbeiter.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar010_006" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Berlin,</hi> 7. Juni.</head>
          <p>Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat neuerlich eine                         Reorganisation erfahren, durch welche die Geschäftsvertheilung und innere                         Einrichtung auf eine den Verhältnissen und dem Bedürfnisse entsprechende                         Weise umgestaltet ist. Nachdem nämlich der bisherige Direktor der zweiten                         Abtheilung zu einer andern Bestimmung übergegangen, ist diese Abtheilung                         ganz aufgehoben, und die sämmlichen Geschäfte des Ministeriums sind an für                         jetzt 4 Bureaus vertheilt worden. Es sind dies jetzt die folgenden:</p>
          <p>1) das Büreau für politische Angelegenheiten;</p>
          <p>2) das Büreau für handelspolitische Angelegenheiten;</p>
          <p>3) das Büreau für staats- und civilrechtliche Angelegenheiten;</p>
          <p>4) das Büreau für Etats-, Kassen-, Personal- und                         Ceremonial-Angelegenheiten.</p>
          <p>Diesen Büreaus stehen als Büreauchefs vier Ministerialräthe vor, welche die                         zu ihrem Bereich gehörenden Angelegenheiten mit den unter ihnen stehenden                         Räthen und Expedienten, unter ihrer Verantwortlichkeit gegen den Minister,                         selbstständig und ohne kollegialische Berathung bearbeiten. Nur in                         zweifelhaften und mehrere Büreaus berührenden Angelegenheiten vereinigen                         sich die Büreau-Chefs unter dem Vorsitz des Ministers zu einer Konferenz.                         Das zweite, dritte und vierte Büreau haben ihre Geschäftslokale in den                         Räumen der ehemaligen Dienstwohnung des früheren Direktors der zweiten                         Abtheilung, wo auch die Registraturkanzlei dieser 3 Büreaus sich befinden                         und alle Geschäftsgegenstände derselben bearbeitet und abgemacht werden. Das                         politische Büreau nimmt einen Theil der Dienstwohnung des Ministers ein.</p>
          <p>Es ist mit Zuversicht zu erwarten, daß durch diese neue Einrichtung, obgleich                         sie der bestehenden Personal-Rücksichten wegen für jetzt noch nicht                         vollständig nach der Absicht verwirklicht werden konnte, doch schon                         gegenwärtig sowohl eine raschere Geschäfts-Erledigung als auch eine namhafte                         Ersparung bewerkstelligt werden wird.</p>
          <bibl>(P. St. A.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar010_007" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Breslau,</hi> 4. Juni.</head>
          <p>Die Posener Zeitung vom 3. bringt eine Beilage (1 Druckbogen stark)                         enthaltend eine dem General v. Pfuel unterm 16. Mai eingereichte Denkschrift                         des L. von Mieroslawski und eine amtliche, von dem Major von Olberg                         angefertigte Beleuchtung derselben.</p>
          <p>Mieroslawski schildert im Eingange seiner Denkschrift die Erwartungen, mit                         welchen er nach seiner Befreiung in Berlin nach dem Großherzogthum gegangen,                         und motivirt diese Erwartungen sowohl durch seine öffentliche, mit                         Acclamation aufgenommene Ansprache an das Berliner Volk, so wie durch seine                         Verhandlungen mit dem damaligen Ministerium und dem General Willisen. Der                         Eindruck, sagt M. &#x2012; den er nach diesen Erörterungen mitgenommen habe, war                         der: daß das Gouvernement nicht ostensibel den Polen beistehen könne, sich                         eine unabhängige Macht gegen Rußland zu schaffen, aber daß ihm nichts lieber                         sein würde, als diese Macht von selbst entstehen zu sehen und nachher sich                         den Schein zu geben, dieselbe als eine Thatsache &#x2012; fait accompli &#x2012;                         hinzunehmen.</p>
          <p>Hiergegen erklärt nun die Beleuchtung des Majors v. Olberg: daß Mieroslawski                         sich in dieser Beziehung Illusionen mache. &#x201E;Hätte &#x2012; so heißt es wörtlich &#x2012;                         hätte Mieroslawski einen Begriff von Staatsverträgen etc., so würde er ohne                         Zweifel mit einem andern Mandat, als den Acclamationen einer wüsten, vom                         Taumel des Augenblicks erregten Menge in Posen erschienen sein!&#x201C;</p>
          <bibl>(A. O. Z.)</bibl>
          <p>&#x2012; Da Seitens der kgl. Behörden vielfach angegeben worden ist, daß die Polen                         im Großherzogthum Posen die Konvention gebrochen haben, so will ich durch                         nachstehende Auseinandersetzung hiermit einen Gegenbeweis führen.</p>
          <p>Nachdem die Konvention mit dem General v. Willisen Seitens der Polen                         geschlossen war, stand den Polen gegenüber als die allein kompetente Behörde                         &#x201E;der General v. Willisen.&#x201C;</p>
          <p>Zufolge der Konvention sollten nun spätestens bis zum 17. April die Lager bis                         auf eine gewisse Anzahl vermindert werden, worauf sogleich das Militär                         zurückgezogen und die militärischen Maßregeln sistirt werden sollten. Daß                         die Polen ihre Lager vermindert und auch sonst die Konvention <hi rendition="#g">nicht</hi> gebrochen haben, hat der General v. W. als der                         allein kompetente Richter anerkannt &#x2012; und versprach seinerseits das Weitere                         zu veranlassen. Er wurde jedoch, wie es hinreichend bekannt, durch die                         maßlose Erbitterung der Deutschen und Juden &#x2012; ja auch durch das Benehmen der                         k. Behörden selbst &#x2012; daran verhindert, in der Art, daß er sofort nach Berlin                         zu reisen sich genöthigt sah.</p>
          <p>Ich wiederhole noch einmal: daß wenn gleich der General von W. nach Berlin                         gereist war, er jedoch noch unzweifelhaft der alleinige kompetente Richter                         blieb, so lange Se. Majestät der König ihn seiner Stelle nicht enthoben                         hatte:</p>
          <p>Während seiner Abwesenheit aber geschahen nun Excesse in den Städtchen Gostin                         am 18., Kozmin am 22. April, der Zusammenstoß endlich zwischen den                         preußischen und polnischen Truppen ebenfalls am 22. April in Adelnau. Diese                         Excesse nun und dann das Scharmützel wurde als Bruch der Konvention durch                         die Polen von Seiten der königl. Behörden dargestellt. Hierbei möge                         folgendes bemerkt werden: Gesetzt, daß die Reibungen durch Polen veranlaßt                         worden sind, gesetzt, daß der Kampf zu Adelnau von der polnischen Cadre                         ausgegangen wäre, so mußten die königl. Behörden sich nur daran halten, was                         höchsten Orts entschieden worden war. Als eine Entscheidung ist aber für sie                         natürlich derjenige Theil der königl. Kabinetsordre vom 26. April anzusehen,                         der die Konvention als nicht gebrochen wissen will. Die Kabinetsordre vom                         26. April ist aber durchaus durch keine spätere entkräftet worden, und                         dennoch verfuhren die königl. Behörden dergestalt, daß sie einige Tage                         darauf faktisch die königl. Kabinetsordre aufhoben, indem sie die polnischen                         Lager angriffen und die Polen mit dem Namen Insurgenten belegten.</p>
          <p>Der Rechtsboden ist also durchaus als von den königl. Behörden verrückt und                         lädirt zu betrachten.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Ludwig v. Zychlinski.</hi> </p>
        </div>
        <div xml:id="ar010_008" type="jArticle">
          <head> <hi rendition="#g">Posen.</hi> </head>
          <p>Schreiben des Hrn. Erzbischofs an den Minister Auerswald.</p>
          <p>Ew. Excellenz bin ich so frei, anbei Abschrift meines an den Hrn.                         Minister-Präsidenten Camphausen unterm 13. d. M. über die Verhältnisse des                         Großherzogthums Posen erstatteten Berichts ganz ergebenst zu                         überreichen.</p>
          <p>Im Verfolge dieses Berichts und gestützt auf das, wie darin angeführt, von                         Sr. Majestät dem Könige mir zuerkannte Vermittlerthum zwischen dem Throne                         und der polnischen Nationalität des Großherzogthums Posen eile ich                         Hochdemselben über die das Großherzogthum bedrohende Zersplitterung                         Folgendes ganz ergebenst vorzutragen.</p>
          <p>Nach den blutigen Ereignissen in Berlin geruhten Se. Majestät zu                         erklären:</p>
          <p>die bisher zum deutschen Bunde nicht gehörigen preußischen Provinzen sollten                         demselben einverleibt werden, falls die Provinzen es wünschten und der                         deutsche Bund sie aufnehmen wollte.</p>
          <p>Sonach wurde auch der im April d. J. in Berlin versammelte posener                         Provinzial-Landtag aufgefordert:</p>
          <p>frei ohne allen Vorbehalt höherer Bestätigung zu beschließen, ob er,                         rücksichtlich des Großherzogthums Posen einen solchen Wunsch hege oder                         nicht.</p>
          <p>Ob der Provinzial-Landtag zur Abgabe einer solchen die Provinz bindenden                         Erklärung kompetent gewesen, ist mit allem Rechte zu bestreiten.</p>
          <p>Der Landtag war dazu nicht geschaffen, in einer so höchst wichtigen, bei                         seiner Konstituirung gar nicht vorgesehenen Angelegenheit rechtsgültige                         Beschlüsse zu fassen; er war nicht legitimirt, nicht kompetent. Wollte man                         diese Wünsche der Provinz vernehmen, so müßten deren Einwohner viri[#]im                         gehört werden.</p>
          <p>Doch der Posener Landtag erklärte sich selbst für kompetent, und seine                         Kompetenz war von keiner Seite angefochten.</p>
          <p>Ein Gleiches that der preußische Landtag; sein Beschluß <hi rendition="#g">für</hi> den Anschluß an den deutschen Bund war als gesetzlich und                         rechtsgültig acceptirt.</p>
          <p>Der Posener Landtag beschloß mit einer Stimmenmehrheit von 26 gegen 17                         Stimmen:</p>
          <p>es sei <hi rendition="#g">nicht</hi> sein Wunsch, daß das Großherzogthum                         Posen dem</p>
          <p>deutschen Bunde einverleibt werde.</p>
          <p>Die Kompetenz des Landtages vorausgesetzt, und, wie geschehen, allerseits                         faktisch anerkannt, ist sein Beschluß definitiv zurechtbeständig und                         unerschütterlich; die Sache ist damit auf immer abgethan.</p>
          <p>Anderer Meinung war die Minorität des Landtages. Sie trat zu einer                         ungehörigen Privatsitzung zusammen, erklärte den Gesammtbeschluß des                         Landtages für ungültig:</p>
          <p>weil derselbe nicht nach § 45 des Gesetzes vom 27. März 1824 (die Posener                         Provinzial-Stände betreffend) zwei Drittel der Stimmen des Landtages für                         sich hatte</p>
          <p>und entschied sich</p>
          <p>für den Anschluß an den deutschen Bund.</p>
          <p>Dieser Privatbeschluß einzelner Mitglieder des Landtages ist nichtig. Der                         Gegenstand desselben gehört keineswegs zu denjenigen, die nach dem                         angezogenen Gesetze mit zwei Drittel Stimmen zu entscheiden sind; er war dem                         Gesammtlandtage ohne allen Vorbehalt höherer Sanction, ohne alle                         Einschränkung zur freien Beschlußnahme vorgelegt; er gehört zu den                         Gegenständen, die nach jenem Gesetze mit einfacher, absoluter                         Stimmenmehrheit zu entscheiden waren; dies wiederholen die Worte des                         allerhöchsten Propositionsdekrets vom 3: April d. J. ausdrücklich.</p>
          <p>Kurz, der Beschluß des Gesammtlandtages steht zurechtbeständig                         unerschütterlich fest; der Privatbeschluß der Minorität des Landtages ist                         nichtig.</p>
          <p>Dennoch ward auf den Grund dieses nichtigen Privatbeschlusses und in Folge                         der Petitionen einzelner Einwohner des Großherzogthums Posen, die durch                         unredliche Intriguen und Machinationen der Beamten herbeigeführt worden, die                         Vereinigung des größten Theils des Großherzogthums mit dem deutschen Bunde                         vermittelt.</p>
          <p>Ich prophezeihe: wer fremde Rechte nicht achtet, wird auch die seinigen zu                         wahren nicht geeignet sein!</p>
          <p>Das Verfahren verletzt das Gesetz, verletzt den von Europa garantirten Wiener                         Friedenstraktat, es verletzt das Völkerrecht.</p>
          <p>Sollte der Beschluß des Gesammtlandtages nicht gültig sein, so war nicht nach                         dem Privatbeschlusse der Minorität zu verfahren; so waren die Wünsche der                         Einwohner des Großherzogthums durch unparteiische Commissarien zu                         erforschen. Ein solches, allein billiges, gerechtes Verfahren hätte zu einem                         ganz anderen Ergebnisse geführt, wie folgende Auseinandersetzung palpabel zu                         Tage legt.</p>
          <p>Die Bevölkerung des Großherzogthums Posen beträgt etwa 1,200,000 Seelen,                         darunter 800,000 Polen, die Zahl der polnischen und deutschen Katholiken                         erreicht circa 900,000 Seelen; die Rubrizellen für das Jahr 1848 weisen                         834,982 katholische Communikanten allein nach. Es bleiben hiernach 300,000                         deutsche Akatholiken und Juden. Zieht man davon das fliegende Heer der                         Beamten, ihrer Familien und Anhänger, die nicht zur Einwohnerschaft gezählt                         werden dürfen, ab, so bleiben nicht viel über 200,000 deutsche und jüdische                         Einwohner.</p>
          <p>Nun sind alle Katholiken, höchstens mit Ausnahme der äußerst wenigen                         katholischen Beamten, nichts weniger als geneigt, sich von ihren polnischen                         Brüdern zu trennen und in den deutschen Bund zu treten.</p>
          <p>Auch kann mit Gewißheit angenommen werden, daß sehr viele der Nachkommen                         jener akatholischen Deutschen, die einst, in anderen Ländern blutig                         verfolgt, in Polen gastliche Aufnahme fanden, Leid und Freud, wie die                         deutschen Katholiken, mit ihren polnischen Brüdern theilten, mit der                         polnischen Sitte und Denkweise sich verschmolzen, gegenwärtig von den Polen                         nicht werden geschieden sein wollen. Die Zahl der deutschthümlernden                         polnischen Feinde wird höchstens 100,000 betragen, größtentheils aus                         späteren Ankömmlingen und vaterlandslosen Juden bestehend.</p>
          <p>Und diese winzige Menge scheut sich nicht, die Polen unterdrücken, ihnen ihr                         mit Strömen patriotischen Blutes behauptetes Vaterland entreißen, dem                         polnischen Boden die Eigenschaft polnischen Landes rauben zu wollen! Welche                         empörende Ungerechtigkeit, ja Schamlosigkeit!</p>
          <p>Ew. Exc. bin ich so frei, anbei 4 Volumina mit Protestationen gegen diese                         ungerechte Maßregel ganz ergebenst zu überreichen.</p>
          <p>Sie enthalten, größtentheils aus den willkürlich von dem Großherzogthum                         abgetrennten Theilen, 60,323 Unterschriften katholischer Familienväter. Die                         Zahl der Protestationen wäre unvergleichlich größer ausgefallen, wenn Beamte                         und Behörden, namentlich die Behörden der Bromberger Departements auf                         ausdrückliche Verfügung der Bromberger Regierung &#x2012; den Behörden sind freie                         Meinungsäußerungen noch immer ein Greuel &#x2012; die Sammlung nicht mit Gewalt                         verhinderten. Dennoch werden noch viele eingehen. Ich mochte die                         eingegangenen wegen der drängenden Zeit nicht länger aufhalten.</p>
          <p>Aus dem Kreise Inowraclaw sind Ew. Ex. schon 31,922 Protestationen besonders                         zugekommen.</p>
          <p>Auch aus der Stadt Posen sind mehrere Tausend besonders nach Berlin befördert                         worden.</p>
          <p>Die Protestationen erweisen, mit welcher Perfidie bei dem Machiniren <hi rendition="#g">für</hi> die Petitionen verfahren worden.</p>
          <p>Das Auffälligste davon ist in den Sammlungen durch eingelegte Papierstreifen                         bezeichnet worden.</p>
          <p>Bei Ew. Exc. trage ich ganz ergebenst darauf an:</p>
          <p>daß durch unparteiische Commissarien &#x2012; Polen und nicht hiesige Deutsche, die                         hiesigen horrescirt man gerechtest &#x2012; die Einwohner des Großherzogthums                         Posen, Mann für Mann befragt werden, ob sie dem deutschen Bunde sich                         anschließen wollen, oder nicht.</p>
          <p>Es versteht sich von selbst, daß alsdann nach allen Regeln des Rechts die                         Minderzahl sich den Wünschen der Mehrzahl zu fügen habe. Sonst könnten ja                         auch die Deutschen in Petersburg, Moskau, Warschau u. s. w. fordern, dem                         deutschen Bunde einverleibt zu werden. Was dorten unzulässig ist, ist es                         auch hier. Das Großherzogthum Posen beruht eben so gut, als andere Staaten,                         auf dem Völkerrechte, so lange es nach diesem besteht.</p>
          <p>Uebrigens beziehe ich mich wiederholt überall auf meinen Bericht an den Herrn                         Minister-Präsidenten Camphausen ganz ergebenst.</p>
          <p>Posen, den 18. Mai 1848.</p>
          <p>gez. X. <hi rendition="#g">Przyluski.</hi></p>
        </div>
        <div xml:id="ar010_009" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Friedberg,</hi> 7. Juni.</head>
          <p>Wir haben das Recht der freien Versammlung und Vereinigung, welches auch bis                         jetzt überall ungestört ausgeübt wurde. Auf Grund desselben bildete sich vor                         einiger Zeit hier ein demokratischer Verein. An den zwei ersten ganz                         öffentlichen Versammlungen nahmen fünf oder sechs Soldaten Theil und                         unterzeichneten eine aufgelegte Beitrittsliste. Kaum hatte der Major des                         hiesigen Bataillons dies in Erfahrung gebracht, als er eilig den in                         Offenbach wohnenden Auditeur kommen ließ, um eine Untersuchung gegen die                         Betheiligten einzuleiten. Der Auditeur kam, verhörte die Soldaten; sie                         sagten, wie wir hören, offen, was sie nirgends zu läugnen brauchen. Der                         Auditeur reist wieder ab, die Soldaten steckt man in Untersuchungsarrest. So                         steht die Angelegenheit jetzt. Nun fragen wir, wie kann es verantwortet                         werden, einen Staatsbürger seines verfassungsmäßigen Staatsbürgerrechtes zu                         berauben?</p>
          <bibl>(F. J.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar010_010" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Wörrstadt,</hi> 7. Juni.</head>
          <p>Gestern fand hier eine Versammlung von Deputationen sämmtlicher                         demokratischen Vereine Rheinhessens (mit Ausnahme von zweien) statt, die in                         der Kirche abgehalten wurde und sehr zahlreich besucht war. Wir führen                         folgende drei Adressen an, von denen die beiden ersten mitgetheilt und                         angenommen wurden, während die dritte nur erst vorgeschlagen und der Entwurf                         derselben einer besonderen Kommission überwiesen ward. Die erste Adresse                         fordert die Auflösung beider Kammern mit dem ausdrücklichen Verlangen, daß                         die erste nicht wieder rekonstitnirt werde, die zweite aber aus direkter                         Wahl hervorzugehen habe; dann wird ein neues Wahlgesetz gefordert, nach                         dessen Erlaß die jetzige Kammer aufzulösen sei. &#x2012; Die zweite, an die                         konstituirende Nationalversammlung in Frankfurt gerichtete Adresse                         beschäftigt sich mit den Zuständen von Mainz, bittet um Abhülfe derselben,                         protestirt gegen den Beschluß der Bundesversammlung vom 2. d. M. und wünscht                         eine Auflösung des Bundes. Die dritte, noch zu entwerfende Adresse wird an                         die Bürger von Wien gerichtet werden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar010_011" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Hamburg,</hi> 6. Juni.</head>
          <p>Laut allen hier angelangten Nachrichten muß die Besorgniß vor einem                         Bombardement Flensburgs daselbst eine sehr begründete sein. Zwei dänische                         Parlamentäre erschienen in der Stadt, der zweite, weil das längere                         Ausbleiben des zuerst Geschickten, welcher den General von Wrangel nicht                         sogleich angetroffen, die Dänen beunruhigt zu haben scheint. Im Fall eines                         Bombardements, wurde von dänischer Seite erklärt, werde man die Sicherheit                         der Lazarethe nicht garantiren können; die leichteren Kranken waren aus                         denselben jedoch schon früher fortgeschafft worden. &#x2012; Preußische Vorposten,                         jedoch nicht so weit vorgeschoben, wie früher die des 10ten Armeekorps,                         stehen auf Sundewitt den dänischen gegenüber. Attaken sind jedoch in den                         letzten Tagen nicht vorgekommen.</p>
          <bibl>(W. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar010_012" type="jArticle">
          <head> <hi rendition="#g">Schleswig.</hi> </head>
          <p>Prinz Friedrich von Augustenburg, der Kommandirende der                         schleswig-holsteinischen Truppen, ist wieder nach Flensburg zurückgereist                         und man erwartet allgemein diese Woche eine Schlacht. Die Parteien stehen                         sich zwischen Apenrade, Bau und Quars gegenüber.</p>
          <p>Im Laufe des Tages geht hier die zuverlässige Kunde ein, daß Apenrade bereits                         wieder von den Dänen geräumt ist; auch nach der westlichen Seite hin sind                         mehrere Abtheilungen der deutschen Truppen wieder bis nach Tondern und                         Lügumkloster hin vorwärts gerückt.</p>
          <p>Aus Flensburg schreibt man: Man erwartet, daß in den ersten Tagen wieder                         vorgerückt wird, indem General Wrangel jetzt, nach eigenem Ermessen zu                         handeln, Machtvollkommenheit erhalten haben soll.</p>
          <bibl>(Wes. Ztg.</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar010_013" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Wien,</hi> 4. Juni.</head>
          <p>Wie wir vernehmen, verfügt sich wirklich das ganze diplomatische Korps über                         ausdrückliche Einladung an das Hoflager nach Innsbruck. Da sich der Minister                         der auswärtigen Angelegenheiten nicht um die Person des Kaisers befindet, so                         kann diese Berufung mit den internationalen Verhältnissen Oestreichs nicht                         zusammenhängen. Man glaubt daher, der Kaiser werde abdanken.</p>
          <p>Es hat sich in Wien das Gerücht verbreitet, daß in der Umgegend der Stadt,                         besonders bei Lundenburg und im Marchfelde große Truppenmassen versammelt                         werden. Das Militär der Garnison ist seit dem 26. v. M. in den Kasernen                         concentrirt, die Thore der Kasernen sind geschlossen und geladene Kanonen                         aufgefahren. Das Militär ist auf diese Weise ganz vom Civil getrennt. Diese                         Gerüchte und die vom Generalkommando anbefohlenen Maßregeln, haben bei der                         Bevölkerung Wiens und der Umgegend um so mehr die Gemüther beunruhigt, als                         wir die Ueberzeugung haben, daß die Reaktionspartei noch immer thätig ist.                         Es kam daher gestern eine Deputation vom Vereine der liberalen Volksfreunde                         in die Abendsitzung des Ausschusses der Bürger, Nationalgarde und Studenten,                         und stellte das Ansuchen, der Ausschuß möge erstens schleunigst die Anfrage                         an das Kriegs-Ministerium stellen, warum Truppen bei Wien concentrirt                         werden, und warum in den Kasernen in Wien außergewöhnliche Maßregeln                         eingeleitet worden sind, da die Ordnung und Ruhe in die Stadt zurückgekehrt                         ist. Zweitens möge der Ausschuß seine Verhandlungen der Oeffentlichkeit                         ungeschmälert übergeben, um dadurch das Vertrauen des Volkes zu                         erwecken.</p>
          <p>Der Ausschuß ist dem Ansuchen der Deputation nachgekommen, und er erhielt vom                         Kriegsminister die Auskunft über die bezüglichen Fragen. In der Umgegend von                         Wien sind nur 2000 Mann concentrirt, und die Garnison beträgt nur 7000 Mann.                         Diese Garnison aber sei unumgänglich nothwendig, in der bezeichneten Stärke                         zu erhalten. Bezüglich der Maßregeln, welche getroffen wurden, um die                         Truppen in den Kasernen concentrit zu erhalten, könne er nicht sogleich                         Auskunft geben, da sie vom kommandirenden General ausgehen, er habe aber die                         Veranstaltung getroffen, daß durch den General die erbetenen Mittheilungen                         ehestens ertheilt werden können. Der Ausschuß wird von heute an die                         täglichen Verhandlungen stenographisch notiren lassen und durch den Druck                         der Oeffentlichkeit übergeben.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar010_014" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Wien,</hi> 4. Juni.</head>
          <p>Dier Wiener Zeitung veröffentlicht die &#x201E;Anordnungen&#x201C; zur Wahl der Mitglieder                         der östreichischen konstituirenden Reichsversammlung. Die Eröffnung                         derselben findet am 26. Juni Statt. Für je 50,000 Einwohner wird ein                         Abgeordneter gewählt. Die Provinz Niederöstreich wählt im Ganzen 37                         Abgeordnete, Wien mit Berücksichtigung der besonderen Interessen der                         kommerziellen und gewerbtreibenden Bevölkerung 15. Die Wahl der                         Kammermitglieder geschieht <hi rendition="#g">durch gewählte                             Wahlmänner.</hi> Stimmfähig und wählbar sind alle östreichischen                         Staatsbürger ohne Unterschied der Konfession, die das 24. Lebensjahr                         zurückgelegt haben, sich in der Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte                         befinden und seit sechs Monaten im Wahlbezirk ihren ordentlichen Wohnsitz                         haben. <hi rendition="#g">Arbeiter gegen Tag- oder Wochenlohn,</hi> Dienstleute und Personen, die aus öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten                         Unterstützung genießen, können <hi rendition="#g">nicht</hi> als Wähler                         auftreten. Wählbar als Abgeordneter ist jeder östreichische Staatsbürger, <hi rendition="#g">welcher das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat</hi> und                         Wahlmann für die Kammer in einem jener Theile der Monarchie ist, für welche                         die Verfassungsurkunde vom 25. April 1848 erlassen wurde. Die Wahl der                         Wahlmänner kann schriftlich durch Ueberreichung eines Wahlzettels oder                         mündlich geschehen; die Wahl der Abgeordneten wird mittelst Abstimmung                         vorgenommen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#g">Ungarn.</hi> </head>
        <div xml:id="ar010_015" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Pesth,</hi> 1. Juni, 7 Uhr Abends.</head>
          <p>So eben erhalten wir die Nachricht, daß die Union mit Siebenbürgen angenommen                         wurde.</p>
          <bibl>(A. O. Z.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Norwegen.</head>
        <div xml:id="ar010_016" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Christiania,</hi> 30. Mai.</head>
          <p>Heute Nacht hat der Storting bei verschlossenen Thüren &#x201E;zur Theilnahme an der                         Vertheidigung Dänemarks gegen Preußen und den deutschen Bund&#x201C; die                         Linientruppen, die Ruderflotte und 260,000 Species &#x201E;wie Se. Maj. es                         nothwendig findet&#x201C; als außerordentliche Beisteuer dem Könige zur Verfügung                         gestellt. Diese freundnachbarliche Hülfe hat der Storting indeß gewaltig                         verclausulirt, wenigstens durch die Motivirung, mit welcher sein Ausschuß                         den Antrag empfahl. Der Ausschuß sagt, die schleswig-holsteinische Frage                         geht Norwegen nichts an; nur insofern der deutsche Bund die offenbare                         Absicht zeigt, sich eines Theils des eigentlichen Dänemark zu bemächtigen,                         würde auch Skandinavien sich in seinen Interessen bedroht sehen. Nur                         insofern müsse der Storting die schweren Opfer auf sich nehmen; jede die                         Erwerbsquellen noch mehr beeinträchtigende Begebenheit sei indeß eine                         bedauerliche, und das Comité meint, daß die Regierung die Vermittlung                         zwischen Dänemark und Deutschland füglich den größern Mächten hätte                         überlassen können. Schweden und Norwegen seien nicht berufen, gerade zuerst                         für Dänemarks Unverletzlichkeit einzuschreiten, zumal das Verfahren der                         Deutschen
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[0042/0002] solche beantwortet zu werden, (!!!) zurückgewiesen. Abg. Ballnus trägt au Feststellung eines Termins, bis zu welchem Petitionen angenommen werden sollen, an; der Antrag wird unterstützt und die Debatte darüber sofort eröffnet ‒ Die Sitzung wurde um 2 Uhr geschlossen, nachdem die noch auf der Tagesordnung stehenden Anträge und Interpellationen der Abgeordneten Vogelsang, Schlink, Jung, Kutzner und Behnsch theils gleich verworfen, theils an die Abtheilung verwiesen worden. ‒ Abgeordneter Schulz aus Wanzleben interpellirte den Minister Patow wegen der 4000 brodlosen Arbeiter. Berlin, 7. Juni. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat neuerlich eine Reorganisation erfahren, durch welche die Geschäftsvertheilung und innere Einrichtung auf eine den Verhältnissen und dem Bedürfnisse entsprechende Weise umgestaltet ist. Nachdem nämlich der bisherige Direktor der zweiten Abtheilung zu einer andern Bestimmung übergegangen, ist diese Abtheilung ganz aufgehoben, und die sämmlichen Geschäfte des Ministeriums sind an für jetzt 4 Bureaus vertheilt worden. Es sind dies jetzt die folgenden: 1) das Büreau für politische Angelegenheiten; 2) das Büreau für handelspolitische Angelegenheiten; 3) das Büreau für staats- und civilrechtliche Angelegenheiten; 4) das Büreau für Etats-, Kassen-, Personal- und Ceremonial-Angelegenheiten. Diesen Büreaus stehen als Büreauchefs vier Ministerialräthe vor, welche die zu ihrem Bereich gehörenden Angelegenheiten mit den unter ihnen stehenden Räthen und Expedienten, unter ihrer Verantwortlichkeit gegen den Minister, selbstständig und ohne kollegialische Berathung bearbeiten. Nur in zweifelhaften und mehrere Büreaus berührenden Angelegenheiten vereinigen sich die Büreau-Chefs unter dem Vorsitz des Ministers zu einer Konferenz. Das zweite, dritte und vierte Büreau haben ihre Geschäftslokale in den Räumen der ehemaligen Dienstwohnung des früheren Direktors der zweiten Abtheilung, wo auch die Registraturkanzlei dieser 3 Büreaus sich befinden und alle Geschäftsgegenstände derselben bearbeitet und abgemacht werden. Das politische Büreau nimmt einen Theil der Dienstwohnung des Ministers ein. Es ist mit Zuversicht zu erwarten, daß durch diese neue Einrichtung, obgleich sie der bestehenden Personal-Rücksichten wegen für jetzt noch nicht vollständig nach der Absicht verwirklicht werden konnte, doch schon gegenwärtig sowohl eine raschere Geschäfts-Erledigung als auch eine namhafte Ersparung bewerkstelligt werden wird. (P. St. A.) Breslau, 4. Juni. Die Posener Zeitung vom 3. bringt eine Beilage (1 Druckbogen stark) enthaltend eine dem General v. Pfuel unterm 16. Mai eingereichte Denkschrift des L. von Mieroslawski und eine amtliche, von dem Major von Olberg angefertigte Beleuchtung derselben. Mieroslawski schildert im Eingange seiner Denkschrift die Erwartungen, mit welchen er nach seiner Befreiung in Berlin nach dem Großherzogthum gegangen, und motivirt diese Erwartungen sowohl durch seine öffentliche, mit Acclamation aufgenommene Ansprache an das Berliner Volk, so wie durch seine Verhandlungen mit dem damaligen Ministerium und dem General Willisen. Der Eindruck, sagt M. ‒ den er nach diesen Erörterungen mitgenommen habe, war der: daß das Gouvernement nicht ostensibel den Polen beistehen könne, sich eine unabhängige Macht gegen Rußland zu schaffen, aber daß ihm nichts lieber sein würde, als diese Macht von selbst entstehen zu sehen und nachher sich den Schein zu geben, dieselbe als eine Thatsache ‒ fait accompli ‒ hinzunehmen. Hiergegen erklärt nun die Beleuchtung des Majors v. Olberg: daß Mieroslawski sich in dieser Beziehung Illusionen mache. „Hätte ‒ so heißt es wörtlich ‒ hätte Mieroslawski einen Begriff von Staatsverträgen etc., so würde er ohne Zweifel mit einem andern Mandat, als den Acclamationen einer wüsten, vom Taumel des Augenblicks erregten Menge in Posen erschienen sein!“ (A. O. Z.)‒ Da Seitens der kgl. Behörden vielfach angegeben worden ist, daß die Polen im Großherzogthum Posen die Konvention gebrochen haben, so will ich durch nachstehende Auseinandersetzung hiermit einen Gegenbeweis führen. Nachdem die Konvention mit dem General v. Willisen Seitens der Polen geschlossen war, stand den Polen gegenüber als die allein kompetente Behörde „der General v. Willisen.“ Zufolge der Konvention sollten nun spätestens bis zum 17. April die Lager bis auf eine gewisse Anzahl vermindert werden, worauf sogleich das Militär zurückgezogen und die militärischen Maßregeln sistirt werden sollten. Daß die Polen ihre Lager vermindert und auch sonst die Konvention nicht gebrochen haben, hat der General v. W. als der allein kompetente Richter anerkannt ‒ und versprach seinerseits das Weitere zu veranlassen. Er wurde jedoch, wie es hinreichend bekannt, durch die maßlose Erbitterung der Deutschen und Juden ‒ ja auch durch das Benehmen der k. Behörden selbst ‒ daran verhindert, in der Art, daß er sofort nach Berlin zu reisen sich genöthigt sah. Ich wiederhole noch einmal: daß wenn gleich der General von W. nach Berlin gereist war, er jedoch noch unzweifelhaft der alleinige kompetente Richter blieb, so lange Se. Majestät der König ihn seiner Stelle nicht enthoben hatte: Während seiner Abwesenheit aber geschahen nun Excesse in den Städtchen Gostin am 18., Kozmin am 22. April, der Zusammenstoß endlich zwischen den preußischen und polnischen Truppen ebenfalls am 22. April in Adelnau. Diese Excesse nun und dann das Scharmützel wurde als Bruch der Konvention durch die Polen von Seiten der königl. Behörden dargestellt. Hierbei möge folgendes bemerkt werden: Gesetzt, daß die Reibungen durch Polen veranlaßt worden sind, gesetzt, daß der Kampf zu Adelnau von der polnischen Cadre ausgegangen wäre, so mußten die königl. Behörden sich nur daran halten, was höchsten Orts entschieden worden war. Als eine Entscheidung ist aber für sie natürlich derjenige Theil der königl. Kabinetsordre vom 26. April anzusehen, der die Konvention als nicht gebrochen wissen will. Die Kabinetsordre vom 26. April ist aber durchaus durch keine spätere entkräftet worden, und dennoch verfuhren die königl. Behörden dergestalt, daß sie einige Tage darauf faktisch die königl. Kabinetsordre aufhoben, indem sie die polnischen Lager angriffen und die Polen mit dem Namen Insurgenten belegten. Der Rechtsboden ist also durchaus als von den königl. Behörden verrückt und lädirt zu betrachten. Ludwig v. Zychlinski. Posen. Schreiben des Hrn. Erzbischofs an den Minister Auerswald. Ew. Excellenz bin ich so frei, anbei Abschrift meines an den Hrn. Minister-Präsidenten Camphausen unterm 13. d. M. über die Verhältnisse des Großherzogthums Posen erstatteten Berichts ganz ergebenst zu überreichen. Im Verfolge dieses Berichts und gestützt auf das, wie darin angeführt, von Sr. Majestät dem Könige mir zuerkannte Vermittlerthum zwischen dem Throne und der polnischen Nationalität des Großherzogthums Posen eile ich Hochdemselben über die das Großherzogthum bedrohende Zersplitterung Folgendes ganz ergebenst vorzutragen. Nach den blutigen Ereignissen in Berlin geruhten Se. Majestät zu erklären: die bisher zum deutschen Bunde nicht gehörigen preußischen Provinzen sollten demselben einverleibt werden, falls die Provinzen es wünschten und der deutsche Bund sie aufnehmen wollte. Sonach wurde auch der im April d. J. in Berlin versammelte posener Provinzial-Landtag aufgefordert: frei ohne allen Vorbehalt höherer Bestätigung zu beschließen, ob er, rücksichtlich des Großherzogthums Posen einen solchen Wunsch hege oder nicht. Ob der Provinzial-Landtag zur Abgabe einer solchen die Provinz bindenden Erklärung kompetent gewesen, ist mit allem Rechte zu bestreiten. Der Landtag war dazu nicht geschaffen, in einer so höchst wichtigen, bei seiner Konstituirung gar nicht vorgesehenen Angelegenheit rechtsgültige Beschlüsse zu fassen; er war nicht legitimirt, nicht kompetent. Wollte man diese Wünsche der Provinz vernehmen, so müßten deren Einwohner viri[#]im gehört werden. Doch der Posener Landtag erklärte sich selbst für kompetent, und seine Kompetenz war von keiner Seite angefochten. Ein Gleiches that der preußische Landtag; sein Beschluß für den Anschluß an den deutschen Bund war als gesetzlich und rechtsgültig acceptirt. Der Posener Landtag beschloß mit einer Stimmenmehrheit von 26 gegen 17 Stimmen: es sei nicht sein Wunsch, daß das Großherzogthum Posen dem deutschen Bunde einverleibt werde. Die Kompetenz des Landtages vorausgesetzt, und, wie geschehen, allerseits faktisch anerkannt, ist sein Beschluß definitiv zurechtbeständig und unerschütterlich; die Sache ist damit auf immer abgethan. Anderer Meinung war die Minorität des Landtages. Sie trat zu einer ungehörigen Privatsitzung zusammen, erklärte den Gesammtbeschluß des Landtages für ungültig: weil derselbe nicht nach § 45 des Gesetzes vom 27. März 1824 (die Posener Provinzial-Stände betreffend) zwei Drittel der Stimmen des Landtages für sich hatte und entschied sich für den Anschluß an den deutschen Bund. Dieser Privatbeschluß einzelner Mitglieder des Landtages ist nichtig. Der Gegenstand desselben gehört keineswegs zu denjenigen, die nach dem angezogenen Gesetze mit zwei Drittel Stimmen zu entscheiden sind; er war dem Gesammtlandtage ohne allen Vorbehalt höherer Sanction, ohne alle Einschränkung zur freien Beschlußnahme vorgelegt; er gehört zu den Gegenständen, die nach jenem Gesetze mit einfacher, absoluter Stimmenmehrheit zu entscheiden waren; dies wiederholen die Worte des allerhöchsten Propositionsdekrets vom 3: April d. J. ausdrücklich. Kurz, der Beschluß des Gesammtlandtages steht zurechtbeständig unerschütterlich fest; der Privatbeschluß der Minorität des Landtages ist nichtig. Dennoch ward auf den Grund dieses nichtigen Privatbeschlusses und in Folge der Petitionen einzelner Einwohner des Großherzogthums Posen, die durch unredliche Intriguen und Machinationen der Beamten herbeigeführt worden, die Vereinigung des größten Theils des Großherzogthums mit dem deutschen Bunde vermittelt. Ich prophezeihe: wer fremde Rechte nicht achtet, wird auch die seinigen zu wahren nicht geeignet sein! Das Verfahren verletzt das Gesetz, verletzt den von Europa garantirten Wiener Friedenstraktat, es verletzt das Völkerrecht. Sollte der Beschluß des Gesammtlandtages nicht gültig sein, so war nicht nach dem Privatbeschlusse der Minorität zu verfahren; so waren die Wünsche der Einwohner des Großherzogthums durch unparteiische Commissarien zu erforschen. Ein solches, allein billiges, gerechtes Verfahren hätte zu einem ganz anderen Ergebnisse geführt, wie folgende Auseinandersetzung palpabel zu Tage legt. Die Bevölkerung des Großherzogthums Posen beträgt etwa 1,200,000 Seelen, darunter 800,000 Polen, die Zahl der polnischen und deutschen Katholiken erreicht circa 900,000 Seelen; die Rubrizellen für das Jahr 1848 weisen 834,982 katholische Communikanten allein nach. Es bleiben hiernach 300,000 deutsche Akatholiken und Juden. Zieht man davon das fliegende Heer der Beamten, ihrer Familien und Anhänger, die nicht zur Einwohnerschaft gezählt werden dürfen, ab, so bleiben nicht viel über 200,000 deutsche und jüdische Einwohner. Nun sind alle Katholiken, höchstens mit Ausnahme der äußerst wenigen katholischen Beamten, nichts weniger als geneigt, sich von ihren polnischen Brüdern zu trennen und in den deutschen Bund zu treten. Auch kann mit Gewißheit angenommen werden, daß sehr viele der Nachkommen jener akatholischen Deutschen, die einst, in anderen Ländern blutig verfolgt, in Polen gastliche Aufnahme fanden, Leid und Freud, wie die deutschen Katholiken, mit ihren polnischen Brüdern theilten, mit der polnischen Sitte und Denkweise sich verschmolzen, gegenwärtig von den Polen nicht werden geschieden sein wollen. Die Zahl der deutschthümlernden polnischen Feinde wird höchstens 100,000 betragen, größtentheils aus späteren Ankömmlingen und vaterlandslosen Juden bestehend. Und diese winzige Menge scheut sich nicht, die Polen unterdrücken, ihnen ihr mit Strömen patriotischen Blutes behauptetes Vaterland entreißen, dem polnischen Boden die Eigenschaft polnischen Landes rauben zu wollen! Welche empörende Ungerechtigkeit, ja Schamlosigkeit! Ew. Exc. bin ich so frei, anbei 4 Volumina mit Protestationen gegen diese ungerechte Maßregel ganz ergebenst zu überreichen. Sie enthalten, größtentheils aus den willkürlich von dem Großherzogthum abgetrennten Theilen, 60,323 Unterschriften katholischer Familienväter. Die Zahl der Protestationen wäre unvergleichlich größer ausgefallen, wenn Beamte und Behörden, namentlich die Behörden der Bromberger Departements auf ausdrückliche Verfügung der Bromberger Regierung ‒ den Behörden sind freie Meinungsäußerungen noch immer ein Greuel ‒ die Sammlung nicht mit Gewalt verhinderten. Dennoch werden noch viele eingehen. Ich mochte die eingegangenen wegen der drängenden Zeit nicht länger aufhalten. Aus dem Kreise Inowraclaw sind Ew. Ex. schon 31,922 Protestationen besonders zugekommen. Auch aus der Stadt Posen sind mehrere Tausend besonders nach Berlin befördert worden. Die Protestationen erweisen, mit welcher Perfidie bei dem Machiniren für die Petitionen verfahren worden. Das Auffälligste davon ist in den Sammlungen durch eingelegte Papierstreifen bezeichnet worden. Bei Ew. Exc. trage ich ganz ergebenst darauf an: daß durch unparteiische Commissarien ‒ Polen und nicht hiesige Deutsche, die hiesigen horrescirt man gerechtest ‒ die Einwohner des Großherzogthums Posen, Mann für Mann befragt werden, ob sie dem deutschen Bunde sich anschließen wollen, oder nicht. Es versteht sich von selbst, daß alsdann nach allen Regeln des Rechts die Minderzahl sich den Wünschen der Mehrzahl zu fügen habe. Sonst könnten ja auch die Deutschen in Petersburg, Moskau, Warschau u. s. w. fordern, dem deutschen Bunde einverleibt zu werden. Was dorten unzulässig ist, ist es auch hier. Das Großherzogthum Posen beruht eben so gut, als andere Staaten, auf dem Völkerrechte, so lange es nach diesem besteht. Uebrigens beziehe ich mich wiederholt überall auf meinen Bericht an den Herrn Minister-Präsidenten Camphausen ganz ergebenst. Posen, den 18. Mai 1848. gez. X. Przyluski. Friedberg, 7. Juni. Wir haben das Recht der freien Versammlung und Vereinigung, welches auch bis jetzt überall ungestört ausgeübt wurde. Auf Grund desselben bildete sich vor einiger Zeit hier ein demokratischer Verein. An den zwei ersten ganz öffentlichen Versammlungen nahmen fünf oder sechs Soldaten Theil und unterzeichneten eine aufgelegte Beitrittsliste. Kaum hatte der Major des hiesigen Bataillons dies in Erfahrung gebracht, als er eilig den in Offenbach wohnenden Auditeur kommen ließ, um eine Untersuchung gegen die Betheiligten einzuleiten. Der Auditeur kam, verhörte die Soldaten; sie sagten, wie wir hören, offen, was sie nirgends zu läugnen brauchen. Der Auditeur reist wieder ab, die Soldaten steckt man in Untersuchungsarrest. So steht die Angelegenheit jetzt. Nun fragen wir, wie kann es verantwortet werden, einen Staatsbürger seines verfassungsmäßigen Staatsbürgerrechtes zu berauben? (F. J.) Wörrstadt, 7. Juni. Gestern fand hier eine Versammlung von Deputationen sämmtlicher demokratischen Vereine Rheinhessens (mit Ausnahme von zweien) statt, die in der Kirche abgehalten wurde und sehr zahlreich besucht war. Wir führen folgende drei Adressen an, von denen die beiden ersten mitgetheilt und angenommen wurden, während die dritte nur erst vorgeschlagen und der Entwurf derselben einer besonderen Kommission überwiesen ward. Die erste Adresse fordert die Auflösung beider Kammern mit dem ausdrücklichen Verlangen, daß die erste nicht wieder rekonstitnirt werde, die zweite aber aus direkter Wahl hervorzugehen habe; dann wird ein neues Wahlgesetz gefordert, nach dessen Erlaß die jetzige Kammer aufzulösen sei. ‒ Die zweite, an die konstituirende Nationalversammlung in Frankfurt gerichtete Adresse beschäftigt sich mit den Zuständen von Mainz, bittet um Abhülfe derselben, protestirt gegen den Beschluß der Bundesversammlung vom 2. d. M. und wünscht eine Auflösung des Bundes. Die dritte, noch zu entwerfende Adresse wird an die Bürger von Wien gerichtet werden. Hamburg, 6. Juni. Laut allen hier angelangten Nachrichten muß die Besorgniß vor einem Bombardement Flensburgs daselbst eine sehr begründete sein. Zwei dänische Parlamentäre erschienen in der Stadt, der zweite, weil das längere Ausbleiben des zuerst Geschickten, welcher den General von Wrangel nicht sogleich angetroffen, die Dänen beunruhigt zu haben scheint. Im Fall eines Bombardements, wurde von dänischer Seite erklärt, werde man die Sicherheit der Lazarethe nicht garantiren können; die leichteren Kranken waren aus denselben jedoch schon früher fortgeschafft worden. ‒ Preußische Vorposten, jedoch nicht so weit vorgeschoben, wie früher die des 10ten Armeekorps, stehen auf Sundewitt den dänischen gegenüber. Attaken sind jedoch in den letzten Tagen nicht vorgekommen. (W. Z.) Schleswig. Prinz Friedrich von Augustenburg, der Kommandirende der schleswig-holsteinischen Truppen, ist wieder nach Flensburg zurückgereist und man erwartet allgemein diese Woche eine Schlacht. Die Parteien stehen sich zwischen Apenrade, Bau und Quars gegenüber. Im Laufe des Tages geht hier die zuverlässige Kunde ein, daß Apenrade bereits wieder von den Dänen geräumt ist; auch nach der westlichen Seite hin sind mehrere Abtheilungen der deutschen Truppen wieder bis nach Tondern und Lügumkloster hin vorwärts gerückt. Aus Flensburg schreibt man: Man erwartet, daß in den ersten Tagen wieder vorgerückt wird, indem General Wrangel jetzt, nach eigenem Ermessen zu handeln, Machtvollkommenheit erhalten haben soll. (Wes. Ztg. Wien, 4. Juni. Wie wir vernehmen, verfügt sich wirklich das ganze diplomatische Korps über ausdrückliche Einladung an das Hoflager nach Innsbruck. Da sich der Minister der auswärtigen Angelegenheiten nicht um die Person des Kaisers befindet, so kann diese Berufung mit den internationalen Verhältnissen Oestreichs nicht zusammenhängen. Man glaubt daher, der Kaiser werde abdanken. Es hat sich in Wien das Gerücht verbreitet, daß in der Umgegend der Stadt, besonders bei Lundenburg und im Marchfelde große Truppenmassen versammelt werden. Das Militär der Garnison ist seit dem 26. v. M. in den Kasernen concentrirt, die Thore der Kasernen sind geschlossen und geladene Kanonen aufgefahren. Das Militär ist auf diese Weise ganz vom Civil getrennt. Diese Gerüchte und die vom Generalkommando anbefohlenen Maßregeln, haben bei der Bevölkerung Wiens und der Umgegend um so mehr die Gemüther beunruhigt, als wir die Ueberzeugung haben, daß die Reaktionspartei noch immer thätig ist. Es kam daher gestern eine Deputation vom Vereine der liberalen Volksfreunde in die Abendsitzung des Ausschusses der Bürger, Nationalgarde und Studenten, und stellte das Ansuchen, der Ausschuß möge erstens schleunigst die Anfrage an das Kriegs-Ministerium stellen, warum Truppen bei Wien concentrirt werden, und warum in den Kasernen in Wien außergewöhnliche Maßregeln eingeleitet worden sind, da die Ordnung und Ruhe in die Stadt zurückgekehrt ist. Zweitens möge der Ausschuß seine Verhandlungen der Oeffentlichkeit ungeschmälert übergeben, um dadurch das Vertrauen des Volkes zu erwecken. Der Ausschuß ist dem Ansuchen der Deputation nachgekommen, und er erhielt vom Kriegsminister die Auskunft über die bezüglichen Fragen. In der Umgegend von Wien sind nur 2000 Mann concentrirt, und die Garnison beträgt nur 7000 Mann. Diese Garnison aber sei unumgänglich nothwendig, in der bezeichneten Stärke zu erhalten. Bezüglich der Maßregeln, welche getroffen wurden, um die Truppen in den Kasernen concentrit zu erhalten, könne er nicht sogleich Auskunft geben, da sie vom kommandirenden General ausgehen, er habe aber die Veranstaltung getroffen, daß durch den General die erbetenen Mittheilungen ehestens ertheilt werden können. Der Ausschuß wird von heute an die täglichen Verhandlungen stenographisch notiren lassen und durch den Druck der Oeffentlichkeit übergeben. Wien, 4. Juni. Dier Wiener Zeitung veröffentlicht die „Anordnungen“ zur Wahl der Mitglieder der östreichischen konstituirenden Reichsversammlung. Die Eröffnung derselben findet am 26. Juni Statt. Für je 50,000 Einwohner wird ein Abgeordneter gewählt. Die Provinz Niederöstreich wählt im Ganzen 37 Abgeordnete, Wien mit Berücksichtigung der besonderen Interessen der kommerziellen und gewerbtreibenden Bevölkerung 15. Die Wahl der Kammermitglieder geschieht durch gewählte Wahlmänner. Stimmfähig und wählbar sind alle östreichischen Staatsbürger ohne Unterschied der Konfession, die das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben, sich in der Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte befinden und seit sechs Monaten im Wahlbezirk ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Arbeiter gegen Tag- oder Wochenlohn, Dienstleute und Personen, die aus öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten Unterstützung genießen, können nicht als Wähler auftreten. Wählbar als Abgeordneter ist jeder östreichische Staatsbürger, welcher das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat und Wahlmann für die Kammer in einem jener Theile der Monarchie ist, für welche die Verfassungsurkunde vom 25. April 1848 erlassen wurde. Die Wahl der Wahlmänner kann schriftlich durch Ueberreichung eines Wahlzettels oder mündlich geschehen; die Wahl der Abgeordneten wird mittelst Abstimmung vorgenommen. Ungarn. Pesth, 1. Juni, 7 Uhr Abends. So eben erhalten wir die Nachricht, daß die Union mit Siebenbürgen angenommen wurde. (A. O. Z.) Norwegen. Christiania, 30. Mai. Heute Nacht hat der Storting bei verschlossenen Thüren „zur Theilnahme an der Vertheidigung Dänemarks gegen Preußen und den deutschen Bund“ die Linientruppen, die Ruderflotte und 260,000 Species „wie Se. Maj. es nothwendig findet“ als außerordentliche Beisteuer dem Könige zur Verfügung gestellt. Diese freundnachbarliche Hülfe hat der Storting indeß gewaltig verclausulirt, wenigstens durch die Motivirung, mit welcher sein Ausschuß den Antrag empfahl. Der Ausschuß sagt, die schleswig-holsteinische Frage geht Norwegen nichts an; nur insofern der deutsche Bund die offenbare Absicht zeigt, sich eines Theils des eigentlichen Dänemark zu bemächtigen, würde auch Skandinavien sich in seinen Interessen bedroht sehen. Nur insofern müsse der Storting die schweren Opfer auf sich nehmen; jede die Erwerbsquellen noch mehr beeinträchtigende Begebenheit sei indeß eine bedauerliche, und das Comité meint, daß die Regierung die Vermittlung zwischen Dänemark und Deutschland füglich den größern Mächten hätte überlassen können. Schweden und Norwegen seien nicht berufen, gerade zuerst für Dänemarks Unverletzlichkeit einzuschreiten, zumal das Verfahren der Deutschen

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 10. Köln, 10. Juni 1848, S. 0042. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz010_1848/2>, abgerufen am 21.11.2024.