[Nordischer Mercurius]. Hamburg, März 1673, S. 181–188.Anno 1673. Martius. Auff das vor wenig Wochen unter des Hertzo- gemel-
Anno 1673. Martius. Auff das vor wenig Wochen unter des Hertzo- gemel-
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Anno 1673. Martius.
Auff das vor wenig Wochen unter des Hertzo-
gen von Bourneville/ Käys. Gen. Feld-Marschal-
len Namens außgegangene Mandat/ daß alle und
jede Chur-Cöllnische und Fürstl. Münsterische
Krigs-Officirer/ sonderlich I. Käyserl. Maj. und
des Römischen Reiches Vasallen sich/ bey Ver-
meldung höchster Straffe/ von solchen Dinsten ent-
binden sollten/ laut mehrern Einhalts: So ist nun
auch von I. H. Furstl. Gn. von Münster etwas an-
ders im Drucke herauß/ worinnen alle Dero Krigs-
Officirer ernstlich ermahnet werden/ daß sie sich
durch obbesagtes Avocatorium/ (welches ohne I.
Käyserl. Majest. allergnädigsten Willen und Vor-
wißen geschehen zu seyn hierinnen vorgegeben
wird) nicht sollen verleiten laßen/ sondern zur Ab-
kehrung ungerechten Gewaldes und zu des liben
Vaterlandes Conservation ihre Krigsdinste mit
bißherigen Eifer und Treu/ ihren Pflichten gemäß/
continuiren wollen: Gestalt die jenige/ so deme
zuwider handlen/ sich erkühnen würden/ an ihren
Ehren und Gütern/ auch nach befinden an Leib und
Leben gestrafft werden sollen. Dann gebieten auch
Ihre Hochfürstl. Gn. allen ihren hohen und nidern
Civil und Krigsbedienten/ Unterthanen und Ein-
geseßenen/ Geist- und Weltlichen ꝛc. das unbe-
gründete Patent bey sich nicht zu behalten/ weniger
andern zu communiciren/ sondern an mehr höchst-
gemel-
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