Marburger Zeitung. Nr. 48, Marburg, 22.04.1913.Marburger Zeitung. [Spaltenumbruch] Der Preis des Blattes beträgt: Für Marburg: Mit Postversendung: [Spaltenumbruch] Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Sprechstunden des Schriftleiters an allen Wochentagen von Verwaltung: Edmund Schmidgasse 4. (Telephon Nr. 24.) [Spaltenumbruch] Anzeigen werden im Verlage des Blattes und von Schluß für Einschaltungen Die Einzelnummer kostet 10 Heller Nr. 48 Dienstag, 22. April 1913 52. Jahrgang. [Spaltenumbruch] Die Pragmatische Sanktion. (19. April 1713--1913.) Ein denkwürdiges politisches Ereignis jährte Obwohl das Recht des Kaisers Karl, kraft Die bestehenden Rechte und Privilegien der Durch die in der Pragmatischen Sanktion aus- [Spaltenumbruch] Aus dem Lande der slowenisch- klerikalen Sehnsucht. An der Spitze jener gewissenlosen Leute, welche 1. Demetrius, Metropolit und Erzbischaf 2. Nikanor, Bischof von Nisch. Zählte 3. Kornelius, der 1887 verstorbene Bischof 4. Melentius, Bischof von Krajna-Timok. 5. Svana, Recanaz genannt, Bischof von 6. Sergius, Bischof von Sacac. Ist 42 7. Nikifor, Bischof von Rasa-Prizren. ein Marburger Zeitung. [Spaltenumbruch] Der Preis des Blattes beträgt: Für Marburg: Mit Poſtverſendung: [Spaltenumbruch] Erſcheint jeden Dienstag, Donnerstag und Sprechſtunden des Schriftleiters an allen Wochentagen von Verwaltung: Edmund Schmidgaſſe 4. (Telephon Nr. 24.) [Spaltenumbruch] Anzeigen werden im Verlage des Blattes und von Schluß für Einſchaltungen Die Einzelnummer koſtet 10 Heller Nr. 48 Dienstag, 22. April 1913 52. Jahrgang. [Spaltenumbruch] Die Pragmatiſche Sanktion. (19. April 1713—1913.) Ein denkwürdiges politiſches Ereignis jährte Obwohl das Recht des Kaiſers Karl, kraft Die beſtehenden Rechte und Privilegien der Durch die in der Pragmatiſchen Sanktion aus- [Spaltenumbruch] Aus dem Lande der ſloweniſch- klerikalen Sehnſucht. An der Spitze jener gewiſſenloſen Leute, welche 1. Demetrius, Metropolit und Erzbiſchaf 2. Nikanor, Biſchof von Niſch. Zählte 3. Kornelius, der 1887 verſtorbene Biſchof 4. Melentius, Biſchof von Krajna-Timok. 5. Svana, Recanaz genannt, Biſchof von 6. Sergius, Biſchof von Sacac. Iſt 42 7. 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April 1713—1913.)</hi> </head><lb/> <p>Ein denkwürdiges politiſches Ereignis jährte<lb/> ſich am 19. d. zum zweihundertſtenmal. Am 19.<lb/> April 1713 hat der letzte Habsburgerkaiſer Karl <hi rendition="#aq">VI.</hi><lb/> der keine männlichen Nachkommen hatte, die Prag-<lb/> matiſche Sanktion verkündet, womit er die Unteil-<lb/> barkeit der Erbländer des Hauſes Habsburg feſt-<lb/> gelegt und die Thronfolge für alle Zeiten geregelt<lb/> hat. Dieſe Proklamation erfolgte bereits ein Jahr<lb/> nach ſeinem Regierungsantritte. Der Sicherung und<lb/> Durchführung des vollzogenen Staatsaktes widmete<lb/> der Kaiſer ſodann ſein ganzes Leben. Die Feſtſetzung<lb/> der Unteilbarkeit und Zuſammengehörigkeit der öſter-<lb/> reichiſchen und ungariſchen Erbländer entſprach<lb/> den Prinzipien eines neuen Erbganges, den ſchon<lb/> Kaiſer Karl <hi rendition="#aq">V.</hi> in der Goldenen Bulle als<lb/> deutſches Fürſtenrecht anerkannt hatte. 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Die unter den größten<lb/> Opfern erkauften „Gewährleiſtungen“ der Prag-<lb/> matiſchen Sanktion durch die europäiſchen Staaten<lb/> und Höfe mußten ſich als hinfällig erweiſen,<lb/> denn es liegt nicht im Weſen der äußeren Politik,<lb/> daß Übereinkünfte, ſelbſt wenn ſie ſich bis zu einem<lb/> feierlichen Vertrage erheben, auch dann gehalten<lb/> werden, wenn aus dem Vertragsbruch für einen<lb/> der Vertragſchließenden ein Vorteil erwachſen kann.<lb/> Dagegen trug die Vertragspolitik in den Erbländern<lb/> ſelbſt Früchte.</p><lb/> <p>Die beſtehenden Rechte und Privilegien der<lb/> einzelnen Länder erfuhren eine neuerliche Beſtätigung,<lb/> was beſonders in der Folge für das ungariſche und<lb/> kroatiſche Staatsrecht von höchſter Wichtigkeit<lb/> wurde. Am kaiſerlichen Hof fehlte es nicht an<lb/><cb/> Bemühungen, zielbewußt an der Erziehung der<lb/> Volkskräfte zu einheitlicher Staatsliebe zu arbeiten.<lb/> Die nächſten Vollſtrecker der Pragmatiſchen Sanktion<lb/> huldigten einem abſolutiſtiſchen Zentralismus, dem<lb/> der glänzendſte Vertreter dieſes Prinzips Kaiſer<lb/> Joſef <hi rendition="#aq">II.</hi> mit den Worten Ausdruck gab: „Alle<lb/> Provinzen der Monarchie ſollen nur ein Ganzes<lb/> ausmachen, in allen die Kräfte des Volkes auf ein<lb/> gemeinſames Ziel — Öſterreichs Macht — gerichtet<lb/> ſein“. Die verſuchte Verwirklichung dieſer Grund-<lb/> ſätze weckte aber allmählich den Widerſtand in ein-<lb/> zelnen Provinzen. Im Kanonendonner der napo-<lb/> leoniſchen Kriege wurde auf Grundlage der Prag-<lb/> matiſchen Sanktion von dem Urenkel ihres Schöpfers,<lb/> Kaiſer Franz, das Kaiſertum Öſterreich ausgerufen,<lb/> um deſſen Einrichtungen im 19. 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Anderſeits konnte das Verfaſſungsleben, ja<lb/> die Individualität einzelner Länder aufgehoben<lb/> werden, wie dies mit Siebenbürgen der Fall war.<lb/> Menſchenwerk iſt aber nie für die Ewigkeit; was<lb/> wird nach wieder 200 Jahren ſein?</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <cb/> </div> </div> <div type="jFeuilleton" n="1"> <div xml:id="sehnsucht1" next="#sehnsucht2" type="jArticle" n="2"> <head> <hi rendition="#b">Aus dem Lande der ſloweniſch-<lb/> klerikalen Sehnſucht.</hi> </head><lb/> <p>An der Spitze jener gewiſſenloſen Leute, welche<lb/> angeſichts des gelungenen Maſſenüberfalles auf<lb/> die militäriſch unvorbereitete Türkei die ſloweniſche<lb/> Bevölkerung „ſerbiſch“ verhetzen, ſteht unſere<lb/> ſloweniſch-katholiſche <hi rendition="#g">Geiſtlichkeit,</hi> die ſich<lb/> nach „ſerbiſcher Kultur“ ſehnt und — trotz Ortho-<lb/> doxie — dieſe Sehnſucht auf die armen, ihrer<lb/> „ſeelſorglichen“ Fürſorge überantworteten Schäflein<lb/> zu übertragen ſucht. Dieſer für Serbien ſchwärmenden<lb/> und gegen die Deutſchen und den Staat in ſinn-<lb/> loſem Haß hetzenden Geiſtlichkeit, die in ihrer<lb/> Verleumdungsſucht öſterreichiſche Provinzen zu<lb/> „türkiſchen Wilajets“ ſtempeln wollte, ſei einmal<lb/> aus einem ſtreng <hi rendition="#g">katholiſchen</hi> Blatte (der<lb/> Wochenſchrift für homiletiſche Wiſſenſchaft und<lb/> Praxis) ein <hi rendition="#g">„Kulturbild“</hi> aus dem <hi rendition="#g">Wilajet<lb/> Serbien</hi> vorgehalten. Das, wie geſagt, katholiſche<lb/> mit „oberhirtlicher Genehmigung und Empfehlung“<lb/> erſcheinende Blatt beſchäftigt ſich über eine Anfrage<lb/> aus Leſerkreiſen mit den <hi rendition="#g">„ſerbiſchen Prieſter-<lb/> verhältniſſen“</hi> und beleuchtet dieſe grell durch<lb/> folgende biographiſche Mitteilung über die ſerbiſchen<lb/> Biſchöfe:</p><lb/> <p>1. <hi rendition="#g">Demetrius,</hi> Metropolit und Erzbiſchaf<lb/> von <hi rendition="#g">Belgrad.</hi> Er iſt 60 Jahre alt. 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Eine Volksverſammlung<lb/> klagte ihn wegen häßlicher Taten an.</p><lb/> <p>3. <hi rendition="#g">Kornelius,</hi> der 1887 verſtorbene Biſchof<lb/> von Caca, war zu Szombor geboren und Finanzer<lb/> in der Bacska, ging dann nach Serbien und<lb/> wurde Iguman (Oberer) des Kloſters Ravanica.<lb/> Er zahlte dem Kreisvorſteher Bogic 400 Dukaten<lb/> und wurde ſo im Jahre 1883 Biſchof. Er hat<lb/> weder auf dem Gymnaſium, noch Theologie ſtudiert.<lb/> Als Biſchof hatte er ſeine noch lebende Frau in<lb/> Sz. Lambor.</p><lb/> <p>4. <hi rendition="#g">Melentius,</hi> Biſchof von Krajna-Timok.<lb/> Er iſt 49 Jahre alt, hat kein Gymnaſium ge-<lb/> macht; war Schuſtergeſelle in Valjevo, dann<lb/> Kutſcher in Obrenovac und iſt bekannt aus dem<lb/> ſkandalöſen Buche „Pvruſent ideali“ (Zerſtörte<lb/> Ideale). Er wurde Mönch, beſtahl das Kloſter<lb/> Rakovica und floh mit dem Metropoliten Michael<lb/> nach Rußland. 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Marburger Zeitung.
Der Preis des Blattes beträgt: Für Marburg:
Ganzjährig 12 K, halbjährig 6 K, vierteljährig 3 K, monat-
lich 1 K. Bei Zuſtellung ins Haus monatlich 20 h mehr.
Mit Poſtverſendung:
Ganzjährig 14 K, halbjährig 7 K, vierteljährig 3 K 50 h.
Das Abonnement dauert bis zur ſchriftlichen Abbeſtellung.
Erſcheint jeden Dienstag, Donnerstag und
Samstag abends.
Sprechſtunden des Schriftleiters an allen Wochentagen von
11—12 Uhr und von 5—6 Uhr Edmund Schmidgaſſe 4.
Verwaltung: Edmund Schmidgaſſe 4. (Telephon Nr. 24.)
Anzeigen werden im Verlage des Blattes und von
allen größeren Annoncen-Expeditionen entgegengenommen
und koſtet die fünfmal geſpaltene Kleinzeile 12 h
Schluß für Einſchaltungen
Dienstag, Donnerstag Samstag 10 Uhr vormittags.
Die Einzelnummer koſtet 10 Heller
Nr. 48 Dienstag, 22. April 1913 52. Jahrgang.
Die Pragmatiſche Sanktion.
(19. April 1713—1913.)
Ein denkwürdiges politiſches Ereignis jährte
ſich am 19. d. zum zweihundertſtenmal. Am 19.
April 1713 hat der letzte Habsburgerkaiſer Karl VI.
der keine männlichen Nachkommen hatte, die Prag-
matiſche Sanktion verkündet, womit er die Unteil-
barkeit der Erbländer des Hauſes Habsburg feſt-
gelegt und die Thronfolge für alle Zeiten geregelt
hat. Dieſe Proklamation erfolgte bereits ein Jahr
nach ſeinem Regierungsantritte. Der Sicherung und
Durchführung des vollzogenen Staatsaktes widmete
der Kaiſer ſodann ſein ganzes Leben. Die Feſtſetzung
der Unteilbarkeit und Zuſammengehörigkeit der öſter-
reichiſchen und ungariſchen Erbländer entſprach
den Prinzipien eines neuen Erbganges, den ſchon
Kaiſer Karl V. in der Goldenen Bulle als
deutſches Fürſtenrecht anerkannt hatte. Nun wurde
dieſes Prinzip auch auf die Länder des Hauſes
Habsburg angewendet und damit die Grundlage
für ein künftiges Reich geſchaffen. Für die Verwirk-
lichung dieſes Gedankens war eine feſte Regelung
der Thronfolge unentbehrlich. Als Karl VI. deshalb
die in der Pragmatiſchen Sanktion enthaltene neue
Erbordnung erließ, die die beſtehende Thronfolge-
regelung ſeit Kaiſer Leopold I. nicht anzutaſten
ſchien, war der letzte Habsburger, obwohl ſchon
ſechs Jahre vermählt, noch ohne leibliche Nachkommen.
Erſt als ihm vier Jahre nach Erlaſſung der Prag-
matiſchen Sanktion, die beſtimmte, daß bei Nicht-
vorhandenſein eines männlichen Anerben die
Töchter des „regierenden“ Kaiſers jenen ſeines
Vorgängers in der Thronfolge voranzugehen
hätten, Töchter geboren wurden, kam der Staats-
akt Karls in Widerſpruch mit dem Hausgeſetze
Kaiſer Leopold I.
Obwohl das Recht des Kaiſers Karl, kraft
ſeiner kaiſerlichen Machtvollkommenheit die Geſetze
ſeiner Vorgänger abzuändern, unanfechtbar war,
fühlte der Schöpfer der Pragmatiſchen Sanktion
doch, daß ſein Werk in der Folge angegriffen
werden könnte. Er ſuchte es deshalb nach innen
und außen durch Verträge zu ſichern. Er nahm
Zuflucht zu einer Vertragspolitik, die, ſoweit ſie
das Ausland betraf, die erwarteten Vorteile nicht
gebracht hat, während die Vertragspolitik, durch
die er die Intereſſen der ſeinem Hauſe gehörenden
Königreiche und Länder mit dem dynaſtiſchen
Intereſſe verknüpfte, auf die Entwicklung des neuen
Öſterreich von Einfluß war. Die unter den größten
Opfern erkauften „Gewährleiſtungen“ der Prag-
matiſchen Sanktion durch die europäiſchen Staaten
und Höfe mußten ſich als hinfällig erweiſen,
denn es liegt nicht im Weſen der äußeren Politik,
daß Übereinkünfte, ſelbſt wenn ſie ſich bis zu einem
feierlichen Vertrage erheben, auch dann gehalten
werden, wenn aus dem Vertragsbruch für einen
der Vertragſchließenden ein Vorteil erwachſen kann.
Dagegen trug die Vertragspolitik in den Erbländern
ſelbſt Früchte.
Die beſtehenden Rechte und Privilegien der
einzelnen Länder erfuhren eine neuerliche Beſtätigung,
was beſonders in der Folge für das ungariſche und
kroatiſche Staatsrecht von höchſter Wichtigkeit
wurde. Am kaiſerlichen Hof fehlte es nicht an
Bemühungen, zielbewußt an der Erziehung der
Volkskräfte zu einheitlicher Staatsliebe zu arbeiten.
Die nächſten Vollſtrecker der Pragmatiſchen Sanktion
huldigten einem abſolutiſtiſchen Zentralismus, dem
der glänzendſte Vertreter dieſes Prinzips Kaiſer
Joſef II. mit den Worten Ausdruck gab: „Alle
Provinzen der Monarchie ſollen nur ein Ganzes
ausmachen, in allen die Kräfte des Volkes auf ein
gemeinſames Ziel — Öſterreichs Macht — gerichtet
ſein“. Die verſuchte Verwirklichung dieſer Grund-
ſätze weckte aber allmählich den Widerſtand in ein-
zelnen Provinzen. Im Kanonendonner der napo-
leoniſchen Kriege wurde auf Grundlage der Prag-
matiſchen Sanktion von dem Urenkel ihres Schöpfers,
Kaiſer Franz, das Kaiſertum Öſterreich ausgerufen,
um deſſen Einrichtungen im 19. Jahrhundert die
politiſchen und nationalen Kämpfe in den beiden
Staaten des Hauſes Habsburg entbrannten, die bis
heute noch keinen Abſchluß gefunden haben.
Durch die in der Pragmatiſchen Sanktion aus-
geſprochene Unteilbarkeit und Unzertrennbarkeit wurde
das freie Spiel der Kräfte der Länder untereinander
nicht beeinflußt. Der Dualismus konnte ins Leben
gerufen werden. Die Kroaten durften ihr Staatsrecht
verkünden. An das dualiſtiſche Gefüge der Mon-
archie wurden Bosnien und Herzegowina angepaßt.
Der Ausgleich Ungarns mit Kroatien ſchuf eine
neue Staatenverbindung, die „ſtaatliche Gemein-
ſchaft“. Anderſeits konnte das Verfaſſungsleben, ja
die Individualität einzelner Länder aufgehoben
werden, wie dies mit Siebenbürgen der Fall war.
Menſchenwerk iſt aber nie für die Ewigkeit; was
wird nach wieder 200 Jahren ſein?
Aus dem Lande der ſloweniſch-
klerikalen Sehnſucht.
An der Spitze jener gewiſſenloſen Leute, welche
angeſichts des gelungenen Maſſenüberfalles auf
die militäriſch unvorbereitete Türkei die ſloweniſche
Bevölkerung „ſerbiſch“ verhetzen, ſteht unſere
ſloweniſch-katholiſche Geiſtlichkeit, die ſich
nach „ſerbiſcher Kultur“ ſehnt und — trotz Ortho-
doxie — dieſe Sehnſucht auf die armen, ihrer
„ſeelſorglichen“ Fürſorge überantworteten Schäflein
zu übertragen ſucht. Dieſer für Serbien ſchwärmenden
und gegen die Deutſchen und den Staat in ſinn-
loſem Haß hetzenden Geiſtlichkeit, die in ihrer
Verleumdungsſucht öſterreichiſche Provinzen zu
„türkiſchen Wilajets“ ſtempeln wollte, ſei einmal
aus einem ſtreng katholiſchen Blatte (der
Wochenſchrift für homiletiſche Wiſſenſchaft und
Praxis) ein „Kulturbild“ aus dem Wilajet
Serbien vorgehalten. Das, wie geſagt, katholiſche
mit „oberhirtlicher Genehmigung und Empfehlung“
erſcheinende Blatt beſchäftigt ſich über eine Anfrage
aus Leſerkreiſen mit den „ſerbiſchen Prieſter-
verhältniſſen“ und beleuchtet dieſe grell durch
folgende biographiſche Mitteilung über die ſerbiſchen
Biſchöfe:
1. Demetrius, Metropolit und Erzbiſchaf
von Belgrad. Er iſt 60 Jahre alt. Er hat
vier Gymnaſialklaſſen abſolviert und Theologie
ſtudiert, war Pope in Lapovo und ſoll dort ſeine
Frau ſo geſchlagen haben, daß ſie eine Frühgeburt
zur Welt brachte und daran ſtarb. Demetrius
ging dann ins Kloſter und iſt nun der Metropolit
Serbiens.
2. Nikanor, Biſchof von Niſch. Zählte
62 Jahre, war Dorfpope in Pocerina, und zwar
ein ſehr ſchlechter Pope. Seine Pfarrkinder er-
tappten ihn beim Ehebruch, banden ihn an Händen
und Füßen und warfen ihn in ein Kukuruzfeld,
wo ihn der Pope Stefan befreite. Er ging nach
Rußland, vollendete die geiſtliche Akademie und
iſt jetzt Biſchof (Vladika). Eine Volksverſammlung
klagte ihn wegen häßlicher Taten an.
3. Kornelius, der 1887 verſtorbene Biſchof
von Caca, war zu Szombor geboren und Finanzer
in der Bacska, ging dann nach Serbien und
wurde Iguman (Oberer) des Kloſters Ravanica.
Er zahlte dem Kreisvorſteher Bogic 400 Dukaten
und wurde ſo im Jahre 1883 Biſchof. Er hat
weder auf dem Gymnaſium, noch Theologie ſtudiert.
Als Biſchof hatte er ſeine noch lebende Frau in
Sz. Lambor.
4. Melentius, Biſchof von Krajna-Timok.
Er iſt 49 Jahre alt, hat kein Gymnaſium ge-
macht; war Schuſtergeſelle in Valjevo, dann
Kutſcher in Obrenovac und iſt bekannt aus dem
ſkandalöſen Buche „Pvruſent ideali“ (Zerſtörte
Ideale). Er wurde Mönch, beſtahl das Kloſter
Rakovica und floh mit dem Metropoliten Michael
nach Rußland. Als „Benevolus“ vollendete er
die geiſtliche Akademie, wurde Rektor der Theologie
in Prizren und iſt jetzt Biſchof.
5. Svana, Recanaz genannt, Biſchof von
Cacak. Er zählt jetzt 73. Jahre und folgte
als Vladika dem Kornelius (ſ. 3.). Er iſt des
Schreibens unkundig, unterzeichnet zur Not ſeinen
Namen, unterſchreibt aber Sava, Sova, Soſa, Seva,
jedesmal anders. Als Mönch von Decan ging er
als Analphabet nach Rußland und vollendete als
„Benevolus“ die geiſtliche Akademie.
6. Sergius, Biſchof von Sacac. Iſt 42
Jahre alt, vollendete in Rußland das Seminar und
die geiſtliche Akademie. Gymnaſialbildung fehlt ihm.
Er war Religionslehrer an der Realſchule, verſuchte
als Supplent dreimal die Prüfung als Katechet
abzulegen, fiel aber jedesmal durch. Vom Supplenten
wurde er durch Protektion des Metropoliten De-
metrius im Jahre 1905 Biſchof. Im Jahre 1908
verurteilte aber der Metropolit Demetrius ſeinen
Schützling zu ſechs Monaten Kerker. Seines Amtes
enthoben, erduldete er die Strafe zum Ruhme Ser-
biens. Sergius iſt des Leſens unkundig. Nach ruſ-
ſiſchem Zeugnis iſt er tauglich für den Orient.
7. Nikifor, Biſchof von Raſa-Prizren. ein
Kollege des Biſchofs Melentius. Er iſt 49 Jahre
alt, Analphabet und beſuchte weder ein Gymnaſium,
noch eine Volksſchule. Iſt des Leſens und Schrei-
bens unkundig. Geboren iſt er in Baranda im Banat.
Als Kloſterknecht wurde er Mönch, ging nach Chal-
cedon und vollendete als „Benevolus“ die Theologie.
Nachdem er Griechiſch ſprechen gelernt, wurde er
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