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Marburger Zeitung. Nr. 103, Marburg, 28.08.1906.

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Nr. 103 Dienstag, 28. August 1906 45. Jahrgang.


[Spaltenumbruch]
Rom und die Ehe.

Über dieses Thema hielt Adv.-Kand. Dr. Hein-
rich Götzl--Aussig auf der Hauptversammlung des
"Deutsch-evangelischen Bundes für die Ostmark" in
Reichenberg nachstehenden Vortrag:

Der Fundamentartikel der katholischen Lehre,
der die Ansicht von der Unlösbarkeit der Ehe
begründet, ist: "die Ehe, ein Sakrament".
Diese Lehre ist historisch unbegründet, da es eine
formelle Eheschließung, wie sie das Concilium Tri-
dentinum (1545--1563) schuf, niemals gab, ins-
besondere in der ersten Zeit nach Christus das
Sakrament, wie es das Tridentinum formulierte,
gar nicht existierte, auch späterhin die nicht in der
Kirche geschlossenen Ehen für vollgiltig (wenn auch
strafbar) angesehen wurden und von der Sakraments-
qualität und Unlöslichkeit niemals die Rede war.
Erst seit dem Tridentinum ist das, was eigentlich
nur im Kampfe gegen das Ketzertum begründet
wurde, auch theoretisch zu einer Lehre ausgebaut
worden, welche heute unter dem Bilde der geheimnis-
vollen Vereinigung Christi mit der Kirche (welch'
frivoler Vergleich!) die unauflösliche Verbindung
zweier Menschenkinder als Symbol und förmliches
Palladium des Katholizismus in Anspruch nimmt.
(Siehe großer Katechismus 1900; noch 1897 findet
sich der Vergleich mit Christus und der Kirche nicht.)

Darum nützt es nichts, auf Mangel der
historischen und logischen Begründung hinzuweisen.
Die katholische Kirche kann von diesem Standpunkte
nicht zurück, weil sie sich zu stark exponiert hat und
ein Zurückweichen auch nur einen Schritt weit,
einer Niederlage gleich wäre. Darum auch mächtige
Protestationen, Kinderunterschriften, Entstellungen
des Bonifaziusblattes, als bedeute die Eherechts-
reform die Einführung der freien Liebe. Darum predigte
der Fürsterzbischof von Wien Kardinal Gruscha förmlich
den Kreuzzug gegen die Ehereform. Vom katholischen
[Spaltenumbruch] Standpunkte aus braucht man sich über die
Konsequenzen des Prinzips keine Skrupeln zu
machen, ja man darf solche Konsequenzen gar nicht
in Betracht ziehen, wenn dadurch das Machtgebiet
eine Beschränkung erleiden könnte. Daher ist es
ganz gleichgiltig, daß die Sakramentslehre auf das
Sakrament der Ehe gar nicht paßt, weil bei diesem
Empfänger und Spender des Sakraments in den
nämlichen Personen zusammenfallen. (Da nämlich
das Sakrament durch die Willenseinigung zustande
kommt, so sind die Nupturienten, die die Willens-
einigung zustandebringen, zugleich die, die sich selbst
das Sakrament spenden. Diese schöne theoretische
Konstruktion ist wohl dem Gedankengange der Braut-
leute fremd. Ich glaube nicht, daß diese im Mo-
mente der Trauung den Willen und die Fassung
haben, sich ein Sakrament zu spenden.) Daher unter-
liegt es keinem Anstande, eine geschlossene, noch nicht
vollzogene Ehe (matrimonium ratum, nondum con-
summatum), wenn also der Trauungsakt vor sich
gegangen, der Beischlaf jedoch noch nicht gepflogen
wurde, als mit päpstlicher Dispens löslich zu er-
klären. Man übersieht gerne die mächtige Inkonse-
quenz, die darin liegt, daß man zunächst das Sakra-
ment als durch erfolgte Willenserklärung empfangen
annimmt, dann aber das rein fleischliche Moment
des Beischlafes, nicht die Sakramentsqualität der
Ehe, in der Frage der Lösbarkeit entscheiden läßt.
(Solcher Widersprüche gibt es mehrere.)

Gleichwohl hat das allg. bürgerliche Gesetzbuch
für Österreich die katholische Ehelehre fast ganz
rezipiert und im § 111 in dem Satze niedergelegt:
"Ehen, bei deren Schließung auch nur ein Teil
der katholischen Religion angehörte, seien nur
durch den Tod eines Eheteils löslich." Also
zum Beispiel:

1. Ein Protestant heiratet eine Katholikin vor
dem prot. Pfarrer. Er läßt sich dann scheiden,
gleichwohl kann er eine neue giltige Ehe nicht
eingehen.


[Spaltenumbruch]

2. Ein österr. Staatsbürger (Katholik) schließt
mit einer Katholikin im Inlande nach kath. Ritus
eine Ehe. Sodann tritt er zum Protestantismus über,
läßt sich scheiden, geht nach Ungarn, erwirbt dort
die Staatsbürgerschaft, und heiratet vollkommen
legal zum zweiten Male (sogenannte siebenbürgische
Ehe; ähnlich Fall Moritsch). Die zweite Ehe
ist ungiltig.

3. Ein Katholik heiratet in Österreich eine
Protestantin vor dem altkatholifchen Pfarrer, läßt
sich scheiden, tritt sodann zum Protestantismus über
und schließt in irgend einem Staat eine Ehe. Die
Ehe ist vor dem österr. Forum ungiltig. (Das sind
einige drastische Fälle, sie ließen sich um vieles
vermehren.)

Ist die schöne Theorie solcher praktischer
Schwierigkeiten wert? Und dann die Mischehen.
Sie sind auch heute noch sündhaft und wenn auch
in diesem Punkte die freiheitliche Gesetzgebung von
1874 die sogenannten Reserve über Kindererziehung
für unwirksam erklärte, bei jeder Mischehe wird der
Revers gefordert und unterschrieben.

Wenn nicht, wird die Trauung verweigert.
Nun, wenn die Braut altkatholisch ist, wird wohl
der Mann kaum jemals so borniert sein, auf einer
katholischen Trauung zu bestehen, und man wird
den Revers vermeiden. Aber wenn die Braut katho-
lisch ist! Da kann es sehr leicht sein und passiert
alle Tage, daß die Braut oder die Eltern derselben
katholische Trauung verlangen. Der Mann entweder
notgedrungen (Vermögen, Stand usw. der Schwieger-
eltern), oder um des lieben Friedens willen, willigt
ein. Die Brautleute unterschreiben einen Revers,
den sie meistens von vorneherein gar nicht halten
wollen. Ist das Glaubens- und Gewissensfreiheit,
die jedem Staatsbürger staatsgrundgesetzlich garan-
tiert ist? Was nützen Gesetze, wenn sie infolge der
wirklichen Verhältnisse notwendigerweise unwirksam
werden müssen? Und ist es etwa ausgeschlossen, daß
eine Frau vielleicht durch ihre Verwandschaft oder




[Spaltenumbruch]
Esther Holm.
Roman aus der nordischen Heide.

11)



(Nachdruck verboten.)

"Nicht wahr", begann sie ein wenig schüchtern,
doch mit der Sicherheit der jungen Dame aus der
Hauptstadt, "Sie sind Thomas Holm, der Dichter
der "Frühlieder?"

Thomas Holm verbeugte sich angenehm über-
rascht; es schmeichelte ihm jedoch, von dem bild-
schönen Mädchen erkannt zu sein, und voll
Bewunderung haftete sein Blick auf ihrem blumen-
zarten Antlitz.

"Hatten meine kleinen Gedichte das Glück,
Ihnen zu gefallen, Fräulein von Senden?"

"O, sehr, sehr; Alle in meinem Kreise
schwärmten dafür."

Hier wurde die Unterhaltung durch das Ein-
mischen des Pastors Karlsen unterbrochen -- Genia
aber blieb froh bewegt. Die persönliche Bekannt-
schaft mit Thomas Holm hatte ihr nicht, wie es
so oft geschieht, den Nimbus, mit dem sie ihn um-
geben, geraubt -- jünger hatte sie ihn sich vorge-
stellt: aber ein Dichter trug ja im Grunde den
ewigen Frühling in der Seele und wurde innerlich
niemals alt. --

Mit der harmlosen Rosa Holm hingegen ge-
schah ihr etwas Eigentümliches, das Genia sich
selbst nicht zu erklären wußte. Der erste Blick auf
das anmutige kindliche Gesicht hatte genügt, ihr
heimlich Abneigung einzuflößen. Obgleich Rosa
[Spaltenumbruch] liebenswürdig wie immer lächelte, traf es sie aus
den blauen Augen wie ein feindlicher Strahl, der
natürlich nur in ihrer Einbildung bestand, denn
Rosa fand Genia entzückend. -- --

Etwa zwanzig Minuten mochten vergangen sein,
auf dem Wasser lagen schon die Schatten der be-
ginnenden Dämmerung, als der Fischerkahn sich
wieder dem Lande näherte, ein wrackes Boot im
Schlepptau. Gleich darauf legte er an der Landungs-
brücke an. Alles drängte herbei, und in ihrer wort-
kargen Weise erteilten die Männer den neugierigen
Fragenden Auskunft. Es bedurfte jedoch dessen kaum,
man konnte sich jetzt an die Geretteten selbst wenden.
Sie bestanden aus vier Personen, einem Schiffs-
jungen, zwei Matrosen und einem jugendlichen
Mann, der seiner Kleidung nach zu schließen den
höheren Ständen angehörte. Er, sowie der Schiffs-
junge lagen bewußtlos, aus den regungslosen
Körpern schien das Leben vollständig gewichen.
Von den beiden Matrosen, die abgemagert, aus
stieren Augen blickten, und deren schlotternde Er-
scheinung Zeugnis von den ausgestandenen furcht-
baren Strapazen gab, war nur noch einer imstande,
einen einigermaßen verständlichen Bericht zu geben.
Sie gehörten zu dem Dampfer "Hansa", der, von
Porto Cabello in Venezuela nach Hamburg be-
stimmt, unweit des Kanals aufgefahren und ge-
strandet sei. Er, die drei Gefährten und noch zwei
andere hätten sich in das Boot gerettet, diese beiden
aber seien während der drei Täge und Nächte, die
sie auf der Nordsee getrieben, dem Elend erlegen
und von den Kameraden ins Wasser gesenkt worden.
Eine Sturzwelle habe das Steuer gebrochen und
[Spaltenumbruch] den Mast weggerissen. Der Junge lebe noch, er
sei nur ohnmächtig, den jungen Herrn hingegen,
einen Passagier der ersten Klasse, hielt er für tot.
Dennoch hätten sie angesichts des Landes, von dem
sie bis zuletzt auf Rettung hofften, sich nicht ent-
schließen können, ihn ins Wasser zu werfen -- er
solle sein ehrliches Begräbnis haben. Das sei ein
so guter Mensch. Das bischen Proviant und die
drei Flaschen Kognak, die er in der Eile von dem
sinkenden Dampfer noch hat mitnehmen können,
habe er ihnen fast ganz überlassen.

Und dann war es erschütternd zu sehen, wie
dieser abgezehrte, taumelnde Mensch, der nur noch,
mitleidig von den Umstehenden gestützt, sich aufrecht
zu erhalten vermochte, doch noch den Versuch unter-
nahm, Anweisungen zu erteilen, daß man den
Passagier nicht rauh angreife und Belebungsversuche
anstelle. Man könne immerhin nicht wissen, ob er
wirklich tot sei.

Es bedurfte dessen nicht. Während die Schiffs-
mannschaft unter Doktor Pohl's Leitung nach dem
Gasthofe des Dorfes befördert wurde, wo sofort
das Notwendige für sie geschah, hatte Thomas Holm,
einer Regung seines warmen, menschenfreundlichen
Herzens nachgehend, bestimmt, daß man den jungen
Herrn, in dem Esther nach kurzer Prüfung in der
Tat noch eine leise Spur von Leben bemerkte, nach
Sigurdshof schaffte. Von dieser schlanken Gestalt
in hellgrauem Anzug, ebenso von dem fremdartig
brünetten Antlitz des hilflos weit nach hinten ge-
sunkenen Hauptes mit seinem dunklen Bärtchen und
schwarzem, leicht gekräuselten Haar ging etwas aus,
das Thomas Holm fesselte.     (Fortsetzung folgt.)


Marburger Zeitung.



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Erſcheint jeden Dienstag, Donnerstag und
Samstag abends.

Sprechſtunden des Schriftleiters an allen Wochentagen von
11—12 Uhr vorm. und von 5—6 Uhr nachm. Poſtgaſſe 4.

Die Verwaltung befindet ſich: Poſtgaſſe 4. (Telephon-Nr. 24.)


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und koſtet die fünfmalgeſpaltene Kleinzeile 12 h.

Schluß für Einſchaltungen:
Dienstag, Donnerstag, Samstag 10 Uhr vormittags.

Die Einzelnummer koſtet 10 Heller.




Nr. 103 Dienstag, 28. Auguſt 1906 45. Jahrgang.


[Spaltenumbruch]
Rom und die Ehe.

Über dieſes Thema hielt Adv.-Kand. Dr. Hein-
rich Götzl—Auſſig auf der Hauptverſammlung des
„Deutſch-evangeliſchen Bundes für die Oſtmark“ in
Reichenberg nachſtehenden Vortrag:

Der Fundamentartikel der katholiſchen Lehre,
der die Anſicht von der Unlösbarkeit der Ehe
begründet, iſt: „die Ehe, ein Sakrament“.
Dieſe Lehre iſt hiſtoriſch unbegründet, da es eine
formelle Eheſchließung, wie ſie das Concilium Tri-
dentinum (1545—1563) ſchuf, niemals gab, ins-
beſondere in der erſten Zeit nach Chriſtus das
Sakrament, wie es das Tridentinum formulierte,
gar nicht exiſtierte, auch ſpäterhin die nicht in der
Kirche geſchloſſenen Ehen für vollgiltig (wenn auch
ſtrafbar) angeſehen wurden und von der Sakraments-
qualität und Unlöslichkeit niemals die Rede war.
Erſt ſeit dem Tridentinum iſt das, was eigentlich
nur im Kampfe gegen das Ketzertum begründet
wurde, auch theoretiſch zu einer Lehre ausgebaut
worden, welche heute unter dem Bilde der geheimnis-
vollen Vereinigung Chriſti mit der Kirche (welch’
frivoler Vergleich!) die unauflösliche Verbindung
zweier Menſchenkinder als Symbol und förmliches
Palladium des Katholizismus in Anſpruch nimmt.
(Siehe großer Katechismus 1900; noch 1897 findet
ſich der Vergleich mit Chriſtus und der Kirche nicht.)

Darum nützt es nichts, auf Mangel der
hiſtoriſchen und logiſchen Begründung hinzuweiſen.
Die katholiſche Kirche kann von dieſem Standpunkte
nicht zurück, weil ſie ſich zu ſtark exponiert hat und
ein Zurückweichen auch nur einen Schritt weit,
einer Niederlage gleich wäre. Darum auch mächtige
Proteſtationen, Kinderunterſchriften, Entſtellungen
des Bonifaziusblattes, als bedeute die Eherechts-
reform die Einführung der freien Liebe. Darum predigte
der Fürſterzbiſchof von Wien Kardinal Gruſcha förmlich
den Kreuzzug gegen die Ehereform. Vom katholiſchen
[Spaltenumbruch] Standpunkte aus braucht man ſich über die
Konſequenzen des Prinzips keine Skrupeln zu
machen, ja man darf ſolche Konſequenzen gar nicht
in Betracht ziehen, wenn dadurch das Machtgebiet
eine Beſchränkung erleiden könnte. Daher iſt es
ganz gleichgiltig, daß die Sakramentslehre auf das
Sakrament der Ehe gar nicht paßt, weil bei dieſem
Empfänger und Spender des Sakraments in den
nämlichen Perſonen zuſammenfallen. (Da nämlich
das Sakrament durch die Willenseinigung zuſtande
kommt, ſo ſind die Nupturienten, die die Willens-
einigung zuſtandebringen, zugleich die, die ſich ſelbſt
das Sakrament ſpenden. Dieſe ſchöne theoretiſche
Konſtruktion iſt wohl dem Gedankengange der Braut-
leute fremd. Ich glaube nicht, daß dieſe im Mo-
mente der Trauung den Willen und die Faſſung
haben, ſich ein Sakrament zu ſpenden.) Daher unter-
liegt es keinem Anſtande, eine geſchloſſene, noch nicht
vollzogene Ehe (matrimonium ratum, nondum con-
ſummatum), wenn alſo der Trauungsakt vor ſich
gegangen, der Beiſchlaf jedoch noch nicht gepflogen
wurde, als mit päpſtlicher Dispens löslich zu er-
klären. Man überſieht gerne die mächtige Inkonſe-
quenz, die darin liegt, daß man zunächſt das Sakra-
ment als durch erfolgte Willenserklärung empfangen
annimmt, dann aber das rein fleiſchliche Moment
des Beiſchlafes, nicht die Sakramentsqualität der
Ehe, in der Frage der Lösbarkeit entſcheiden läßt.
(Solcher Widerſprüche gibt es mehrere.)

Gleichwohl hat das allg. bürgerliche Geſetzbuch
für Öſterreich die katholiſche Ehelehre faſt ganz
rezipiert und im § 111 in dem Satze niedergelegt:
„Ehen, bei deren Schließung auch nur ein Teil
der katholiſchen Religion angehörte, ſeien nur
durch den Tod eines Eheteils löslich.“ Alſo
zum Beiſpiel:

1. Ein Proteſtant heiratet eine Katholikin vor
dem prot. Pfarrer. Er läßt ſich dann ſcheiden,
gleichwohl kann er eine neue giltige Ehe nicht
eingehen.


[Spaltenumbruch]

2. Ein öſterr. Staatsbürger (Katholik) ſchließt
mit einer Katholikin im Inlande nach kath. Ritus
eine Ehe. Sodann tritt er zum Proteſtantismus über,
läßt ſich ſcheiden, geht nach Ungarn, erwirbt dort
die Staatsbürgerſchaft, und heiratet vollkommen
legal zum zweiten Male (ſogenannte ſiebenbürgiſche
Ehe; ähnlich Fall Moritſch). Die zweite Ehe
iſt ungiltig.

3. Ein Katholik heiratet in Öſterreich eine
Proteſtantin vor dem altkatholifchen Pfarrer, läßt
ſich ſcheiden, tritt ſodann zum Proteſtantismus über
und ſchließt in irgend einem Staat eine Ehe. Die
Ehe iſt vor dem öſterr. Forum ungiltig. (Das ſind
einige draſtiſche Fälle, ſie ließen ſich um vieles
vermehren.)

Iſt die ſchöne Theorie ſolcher praktiſcher
Schwierigkeiten wert? Und dann die Miſchehen.
Sie ſind auch heute noch ſündhaft und wenn auch
in dieſem Punkte die freiheitliche Geſetzgebung von
1874 die ſogenannten Reſerve über Kindererziehung
für unwirkſam erklärte, bei jeder Miſchehe wird der
Revers gefordert und unterſchrieben.

Wenn nicht, wird die Trauung verweigert.
Nun, wenn die Braut altkatholiſch iſt, wird wohl
der Mann kaum jemals ſo borniert ſein, auf einer
katholiſchen Trauung zu beſtehen, und man wird
den Revers vermeiden. Aber wenn die Braut katho-
liſch iſt! Da kann es ſehr leicht ſein und paſſiert
alle Tage, daß die Braut oder die Eltern derſelben
katholiſche Trauung verlangen. Der Mann entweder
notgedrungen (Vermögen, Stand uſw. der Schwieger-
eltern), oder um des lieben Friedens willen, willigt
ein. Die Brautleute unterſchreiben einen Revers,
den ſie meiſtens von vorneherein gar nicht halten
wollen. Iſt das Glaubens- und Gewiſſensfreiheit,
die jedem Staatsbürger ſtaatsgrundgeſetzlich garan-
tiert iſt? Was nützen Geſetze, wenn ſie infolge der
wirklichen Verhältniſſe notwendigerweiſe unwirkſam
werden müſſen? Und iſt es etwa ausgeſchloſſen, daß
eine Frau vielleicht durch ihre Verwandſchaft oder




[Spaltenumbruch]
Eſther Holm.
Roman aus der nordiſchen Heide.

11)



(Nachdruck verboten.)

„Nicht wahr“, begann ſie ein wenig ſchüchtern,
doch mit der Sicherheit der jungen Dame aus der
Hauptſtadt, „Sie ſind Thomas Holm, der Dichter
der „Frühlieder?“

Thomas Holm verbeugte ſich angenehm über-
raſcht; es ſchmeichelte ihm jedoch, von dem bild-
ſchönen Mädchen erkannt zu ſein, und voll
Bewunderung haftete ſein Blick auf ihrem blumen-
zarten Antlitz.

„Hatten meine kleinen Gedichte das Glück,
Ihnen zu gefallen, Fräulein von Senden?“

„O, ſehr, ſehr; Alle in meinem Kreiſe
ſchwärmten dafür.“

Hier wurde die Unterhaltung durch das Ein-
miſchen des Paſtors Karlſen unterbrochen — Genia
aber blieb froh bewegt. Die perſönliche Bekannt-
ſchaft mit Thomas Holm hatte ihr nicht, wie es
ſo oft geſchieht, den Nimbus, mit dem ſie ihn um-
geben, geraubt — jünger hatte ſie ihn ſich vorge-
ſtellt: aber ein Dichter trug ja im Grunde den
ewigen Frühling in der Seele und wurde innerlich
niemals alt. —

Mit der harmloſen Roſa Holm hingegen ge-
ſchah ihr etwas Eigentümliches, das Genia ſich
ſelbſt nicht zu erklären wußte. Der erſte Blick auf
das anmutige kindliche Geſicht hatte genügt, ihr
heimlich Abneigung einzuflößen. Obgleich Roſa
[Spaltenumbruch] liebenswürdig wie immer lächelte, traf es ſie aus
den blauen Augen wie ein feindlicher Strahl, der
natürlich nur in ihrer Einbildung beſtand, denn
Roſa fand Genia entzückend. — —

Etwa zwanzig Minuten mochten vergangen ſein,
auf dem Waſſer lagen ſchon die Schatten der be-
ginnenden Dämmerung, als der Fiſcherkahn ſich
wieder dem Lande näherte, ein wrackes Boot im
Schlepptau. Gleich darauf legte er an der Landungs-
brücke an. Alles drängte herbei, und in ihrer wort-
kargen Weiſe erteilten die Männer den neugierigen
Fragenden Auskunft. Es bedurfte jedoch deſſen kaum,
man konnte ſich jetzt an die Geretteten ſelbſt wenden.
Sie beſtanden aus vier Perſonen, einem Schiffs-
jungen, zwei Matroſen und einem jugendlichen
Mann, der ſeiner Kleidung nach zu ſchließen den
höheren Ständen angehörte. Er, ſowie der Schiffs-
junge lagen bewußtlos, aus den regungsloſen
Körpern ſchien das Leben vollſtändig gewichen.
Von den beiden Matroſen, die abgemagert, aus
ſtieren Augen blickten, und deren ſchlotternde Er-
ſcheinung Zeugnis von den ausgeſtandenen furcht-
baren Strapazen gab, war nur noch einer imſtande,
einen einigermaßen verſtändlichen Bericht zu geben.
Sie gehörten zu dem Dampfer „Hanſa“, der, von
Porto Cabello in Venezuela nach Hamburg be-
ſtimmt, unweit des Kanals aufgefahren und ge-
ſtrandet ſei. Er, die drei Gefährten und noch zwei
andere hätten ſich in das Boot gerettet, dieſe beiden
aber ſeien während der drei Täge und Nächte, die
ſie auf der Nordſee getrieben, dem Elend erlegen
und von den Kameraden ins Waſſer geſenkt worden.
Eine Sturzwelle habe das Steuer gebrochen und
[Spaltenumbruch] den Maſt weggeriſſen. Der Junge lebe noch, er
ſei nur ohnmächtig, den jungen Herrn hingegen,
einen Paſſagier der erſten Klaſſe, hielt er für tot.
Dennoch hätten ſie angeſichts des Landes, von dem
ſie bis zuletzt auf Rettung hofften, ſich nicht ent-
ſchließen können, ihn ins Waſſer zu werfen — er
ſolle ſein ehrliches Begräbnis haben. Das ſei ein
ſo guter Menſch. Das bischen Proviant und die
drei Flaſchen Kognak, die er in der Eile von dem
ſinkenden Dampfer noch hat mitnehmen können,
habe er ihnen faſt ganz überlaſſen.

Und dann war es erſchütternd zu ſehen, wie
dieſer abgezehrte, taumelnde Menſch, der nur noch,
mitleidig von den Umſtehenden geſtützt, ſich aufrecht
zu erhalten vermochte, doch noch den Verſuch unter-
nahm, Anweiſungen zu erteilen, daß man den
Paſſagier nicht rauh angreife und Belebungsverſuche
anſtelle. Man könne immerhin nicht wiſſen, ob er
wirklich tot ſei.

Es bedurfte deſſen nicht. Während die Schiffs-
mannſchaft unter Doktor Pohl’s Leitung nach dem
Gaſthofe des Dorfes befördert wurde, wo ſofort
das Notwendige für ſie geſchah, hatte Thomas Holm,
einer Regung ſeines warmen, menſchenfreundlichen
Herzens nachgehend, beſtimmt, daß man den jungen
Herrn, in dem Eſther nach kurzer Prüfung in der
Tat noch eine leiſe Spur von Leben bemerkte, nach
Sigurdshof ſchaffte. Von dieſer ſchlanken Geſtalt
in hellgrauem Anzug, ebenſo von dem fremdartig
brünetten Antlitz des hilflos weit nach hinten ge-
ſunkenen Hauptes mit ſeinem dunklen Bärtchen und
ſchwarzem, leicht gekräuſelten Haar ging etwas aus,
das Thomas Holm feſſelte.     (Fortſetzung folgt.)


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[[1]/0001] Marburger Zeitung. Der Preis des Blattes beträgt: Für Marburg: Ganzjährig 12 K, halbjährig 6 K, vierteljährig 3 K, monat- lich 1 K. Bei Zuſtellung ins Haus monatlich 20 h mehr. Mit Poſtverſendung: Ganzjährig 14 K, halbjährig 7 K, vierteljährig 3 K 50 h. Das Abonnement dauert bis zur ſchriftlichen Abbeſtellung. Erſcheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag abends. Sprechſtunden des Schriftleiters an allen Wochentagen von 11—12 Uhr vorm. und von 5—6 Uhr nachm. Poſtgaſſe 4. Die Verwaltung befindet ſich: Poſtgaſſe 4. (Telephon-Nr. 24.) Anzeigen werden im Verlage des Blattes und von allen größeren Annoncen-Expeditionen entgegengenommen und koſtet die fünfmalgeſpaltene Kleinzeile 12 h. Schluß für Einſchaltungen: Dienstag, Donnerstag, Samstag 10 Uhr vormittags. Die Einzelnummer koſtet 10 Heller. Nr. 103 Dienstag, 28. Auguſt 1906 45. Jahrgang. Rom und die Ehe. Über dieſes Thema hielt Adv.-Kand. Dr. Hein- rich Götzl—Auſſig auf der Hauptverſammlung des „Deutſch-evangeliſchen Bundes für die Oſtmark“ in Reichenberg nachſtehenden Vortrag: Der Fundamentartikel der katholiſchen Lehre, der die Anſicht von der Unlösbarkeit der Ehe begründet, iſt: „die Ehe, ein Sakrament“. Dieſe Lehre iſt hiſtoriſch unbegründet, da es eine formelle Eheſchließung, wie ſie das Concilium Tri- dentinum (1545—1563) ſchuf, niemals gab, ins- beſondere in der erſten Zeit nach Chriſtus das Sakrament, wie es das Tridentinum formulierte, gar nicht exiſtierte, auch ſpäterhin die nicht in der Kirche geſchloſſenen Ehen für vollgiltig (wenn auch ſtrafbar) angeſehen wurden und von der Sakraments- qualität und Unlöslichkeit niemals die Rede war. Erſt ſeit dem Tridentinum iſt das, was eigentlich nur im Kampfe gegen das Ketzertum begründet wurde, auch theoretiſch zu einer Lehre ausgebaut worden, welche heute unter dem Bilde der geheimnis- vollen Vereinigung Chriſti mit der Kirche (welch’ frivoler Vergleich!) die unauflösliche Verbindung zweier Menſchenkinder als Symbol und förmliches Palladium des Katholizismus in Anſpruch nimmt. (Siehe großer Katechismus 1900; noch 1897 findet ſich der Vergleich mit Chriſtus und der Kirche nicht.) Darum nützt es nichts, auf Mangel der hiſtoriſchen und logiſchen Begründung hinzuweiſen. Die katholiſche Kirche kann von dieſem Standpunkte nicht zurück, weil ſie ſich zu ſtark exponiert hat und ein Zurückweichen auch nur einen Schritt weit, einer Niederlage gleich wäre. Darum auch mächtige Proteſtationen, Kinderunterſchriften, Entſtellungen des Bonifaziusblattes, als bedeute die Eherechts- reform die Einführung der freien Liebe. Darum predigte der Fürſterzbiſchof von Wien Kardinal Gruſcha förmlich den Kreuzzug gegen die Ehereform. Vom katholiſchen Standpunkte aus braucht man ſich über die Konſequenzen des Prinzips keine Skrupeln zu machen, ja man darf ſolche Konſequenzen gar nicht in Betracht ziehen, wenn dadurch das Machtgebiet eine Beſchränkung erleiden könnte. Daher iſt es ganz gleichgiltig, daß die Sakramentslehre auf das Sakrament der Ehe gar nicht paßt, weil bei dieſem Empfänger und Spender des Sakraments in den nämlichen Perſonen zuſammenfallen. (Da nämlich das Sakrament durch die Willenseinigung zuſtande kommt, ſo ſind die Nupturienten, die die Willens- einigung zuſtandebringen, zugleich die, die ſich ſelbſt das Sakrament ſpenden. Dieſe ſchöne theoretiſche Konſtruktion iſt wohl dem Gedankengange der Braut- leute fremd. Ich glaube nicht, daß dieſe im Mo- mente der Trauung den Willen und die Faſſung haben, ſich ein Sakrament zu ſpenden.) Daher unter- liegt es keinem Anſtande, eine geſchloſſene, noch nicht vollzogene Ehe (matrimonium ratum, nondum con- ſummatum), wenn alſo der Trauungsakt vor ſich gegangen, der Beiſchlaf jedoch noch nicht gepflogen wurde, als mit päpſtlicher Dispens löslich zu er- klären. Man überſieht gerne die mächtige Inkonſe- quenz, die darin liegt, daß man zunächſt das Sakra- ment als durch erfolgte Willenserklärung empfangen annimmt, dann aber das rein fleiſchliche Moment des Beiſchlafes, nicht die Sakramentsqualität der Ehe, in der Frage der Lösbarkeit entſcheiden läßt. (Solcher Widerſprüche gibt es mehrere.) Gleichwohl hat das allg. bürgerliche Geſetzbuch für Öſterreich die katholiſche Ehelehre faſt ganz rezipiert und im § 111 in dem Satze niedergelegt: „Ehen, bei deren Schließung auch nur ein Teil der katholiſchen Religion angehörte, ſeien nur durch den Tod eines Eheteils löslich.“ Alſo zum Beiſpiel: 1. Ein Proteſtant heiratet eine Katholikin vor dem prot. Pfarrer. Er läßt ſich dann ſcheiden, gleichwohl kann er eine neue giltige Ehe nicht eingehen. 2. Ein öſterr. Staatsbürger (Katholik) ſchließt mit einer Katholikin im Inlande nach kath. Ritus eine Ehe. Sodann tritt er zum Proteſtantismus über, läßt ſich ſcheiden, geht nach Ungarn, erwirbt dort die Staatsbürgerſchaft, und heiratet vollkommen legal zum zweiten Male (ſogenannte ſiebenbürgiſche Ehe; ähnlich Fall Moritſch). Die zweite Ehe iſt ungiltig. 3. Ein Katholik heiratet in Öſterreich eine Proteſtantin vor dem altkatholifchen Pfarrer, läßt ſich ſcheiden, tritt ſodann zum Proteſtantismus über und ſchließt in irgend einem Staat eine Ehe. Die Ehe iſt vor dem öſterr. Forum ungiltig. (Das ſind einige draſtiſche Fälle, ſie ließen ſich um vieles vermehren.) Iſt die ſchöne Theorie ſolcher praktiſcher Schwierigkeiten wert? Und dann die Miſchehen. Sie ſind auch heute noch ſündhaft und wenn auch in dieſem Punkte die freiheitliche Geſetzgebung von 1874 die ſogenannten Reſerve über Kindererziehung für unwirkſam erklärte, bei jeder Miſchehe wird der Revers gefordert und unterſchrieben. Wenn nicht, wird die Trauung verweigert. Nun, wenn die Braut altkatholiſch iſt, wird wohl der Mann kaum jemals ſo borniert ſein, auf einer katholiſchen Trauung zu beſtehen, und man wird den Revers vermeiden. Aber wenn die Braut katho- liſch iſt! Da kann es ſehr leicht ſein und paſſiert alle Tage, daß die Braut oder die Eltern derſelben katholiſche Trauung verlangen. Der Mann entweder notgedrungen (Vermögen, Stand uſw. der Schwieger- eltern), oder um des lieben Friedens willen, willigt ein. Die Brautleute unterſchreiben einen Revers, den ſie meiſtens von vorneherein gar nicht halten wollen. Iſt das Glaubens- und Gewiſſensfreiheit, die jedem Staatsbürger ſtaatsgrundgeſetzlich garan- tiert iſt? Was nützen Geſetze, wenn ſie infolge der wirklichen Verhältniſſe notwendigerweiſe unwirkſam werden müſſen? Und iſt es etwa ausgeſchloſſen, daß eine Frau vielleicht durch ihre Verwandſchaft oder Eſther Holm. Roman aus der nordiſchen Heide. Von B. Riedel-Ahrens. 11) (Nachdruck verboten.) „Nicht wahr“, begann ſie ein wenig ſchüchtern, doch mit der Sicherheit der jungen Dame aus der Hauptſtadt, „Sie ſind Thomas Holm, der Dichter der „Frühlieder?“ Thomas Holm verbeugte ſich angenehm über- raſcht; es ſchmeichelte ihm jedoch, von dem bild- ſchönen Mädchen erkannt zu ſein, und voll Bewunderung haftete ſein Blick auf ihrem blumen- zarten Antlitz. „Hatten meine kleinen Gedichte das Glück, Ihnen zu gefallen, Fräulein von Senden?“ „O, ſehr, ſehr; Alle in meinem Kreiſe ſchwärmten dafür.“ Hier wurde die Unterhaltung durch das Ein- miſchen des Paſtors Karlſen unterbrochen — Genia aber blieb froh bewegt. Die perſönliche Bekannt- ſchaft mit Thomas Holm hatte ihr nicht, wie es ſo oft geſchieht, den Nimbus, mit dem ſie ihn um- geben, geraubt — jünger hatte ſie ihn ſich vorge- ſtellt: aber ein Dichter trug ja im Grunde den ewigen Frühling in der Seele und wurde innerlich niemals alt. — Mit der harmloſen Roſa Holm hingegen ge- ſchah ihr etwas Eigentümliches, das Genia ſich ſelbſt nicht zu erklären wußte. Der erſte Blick auf das anmutige kindliche Geſicht hatte genügt, ihr heimlich Abneigung einzuflößen. Obgleich Roſa liebenswürdig wie immer lächelte, traf es ſie aus den blauen Augen wie ein feindlicher Strahl, der natürlich nur in ihrer Einbildung beſtand, denn Roſa fand Genia entzückend. — — Etwa zwanzig Minuten mochten vergangen ſein, auf dem Waſſer lagen ſchon die Schatten der be- ginnenden Dämmerung, als der Fiſcherkahn ſich wieder dem Lande näherte, ein wrackes Boot im Schlepptau. Gleich darauf legte er an der Landungs- brücke an. Alles drängte herbei, und in ihrer wort- kargen Weiſe erteilten die Männer den neugierigen Fragenden Auskunft. Es bedurfte jedoch deſſen kaum, man konnte ſich jetzt an die Geretteten ſelbſt wenden. Sie beſtanden aus vier Perſonen, einem Schiffs- jungen, zwei Matroſen und einem jugendlichen Mann, der ſeiner Kleidung nach zu ſchließen den höheren Ständen angehörte. Er, ſowie der Schiffs- junge lagen bewußtlos, aus den regungsloſen Körpern ſchien das Leben vollſtändig gewichen. Von den beiden Matroſen, die abgemagert, aus ſtieren Augen blickten, und deren ſchlotternde Er- ſcheinung Zeugnis von den ausgeſtandenen furcht- baren Strapazen gab, war nur noch einer imſtande, einen einigermaßen verſtändlichen Bericht zu geben. Sie gehörten zu dem Dampfer „Hanſa“, der, von Porto Cabello in Venezuela nach Hamburg be- ſtimmt, unweit des Kanals aufgefahren und ge- ſtrandet ſei. Er, die drei Gefährten und noch zwei andere hätten ſich in das Boot gerettet, dieſe beiden aber ſeien während der drei Täge und Nächte, die ſie auf der Nordſee getrieben, dem Elend erlegen und von den Kameraden ins Waſſer geſenkt worden. Eine Sturzwelle habe das Steuer gebrochen und den Maſt weggeriſſen. Der Junge lebe noch, er ſei nur ohnmächtig, den jungen Herrn hingegen, einen Paſſagier der erſten Klaſſe, hielt er für tot. Dennoch hätten ſie angeſichts des Landes, von dem ſie bis zuletzt auf Rettung hofften, ſich nicht ent- ſchließen können, ihn ins Waſſer zu werfen — er ſolle ſein ehrliches Begräbnis haben. Das ſei ein ſo guter Menſch. Das bischen Proviant und die drei Flaſchen Kognak, die er in der Eile von dem ſinkenden Dampfer noch hat mitnehmen können, habe er ihnen faſt ganz überlaſſen. Und dann war es erſchütternd zu ſehen, wie dieſer abgezehrte, taumelnde Menſch, der nur noch, mitleidig von den Umſtehenden geſtützt, ſich aufrecht zu erhalten vermochte, doch noch den Verſuch unter- nahm, Anweiſungen zu erteilen, daß man den Paſſagier nicht rauh angreife und Belebungsverſuche anſtelle. Man könne immerhin nicht wiſſen, ob er wirklich tot ſei. Es bedurfte deſſen nicht. Während die Schiffs- mannſchaft unter Doktor Pohl’s Leitung nach dem Gaſthofe des Dorfes befördert wurde, wo ſofort das Notwendige für ſie geſchah, hatte Thomas Holm, einer Regung ſeines warmen, menſchenfreundlichen Herzens nachgehend, beſtimmt, daß man den jungen Herrn, in dem Eſther nach kurzer Prüfung in der Tat noch eine leiſe Spur von Leben bemerkte, nach Sigurdshof ſchaffte. Von dieſer ſchlanken Geſtalt in hellgrauem Anzug, ebenſo von dem fremdartig brünetten Antlitz des hilflos weit nach hinten ge- ſunkenen Hauptes mit ſeinem dunklen Bärtchen und ſchwarzem, leicht gekräuſelten Haar ging etwas aus, das Thomas Holm feſſelte. (Fortſetzung folgt.)

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Zitationshilfe: Marburger Zeitung. Nr. 103, Marburg, 28.08.1906, S. [1]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_marburger103_1906/1>, abgerufen am 29.03.2024.