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Mainzer Journal. Nr. 244. Mainz, 13. Oktober 1849.

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Zweite Beilage zum Mainzer Journal.


Nro 244. Montag, den 15. October. 1849.


[Beginn Spaltensatz]
Das neue Jnterim.

Frankfurt 13. October. Jn der Anlage übermache ich
Jhnen eine Abschrift der vielbesprochenen Urkunde, wodurch die
neue provisorische Centralgewalt
zwischen Oesterreich
und Preußen vereinbart worden ist:

§. 1. Die deutschen Bundesregierungen verabreden im Ein-
verständnisse mit dem Reichsverweser ein Jnterim, wonach Oester-
reich und Preußen die Ausübung der Centralgewalt für den deut-
schen Bund im Namen sämmtlicher Bundesregierungen bis zum
1. Mai 1850 übernehmen, insofern diese nicht früher an eine
definitive Gewalt übergehen kann.

§. 2. Der Zweck des Jnterims ist die Erhaltung des deutschen
Bundes als eines völkerrechtlichen Vereines der deutschen Fürsten
und freien Städte zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Un-
verletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten und zur Er-
haltung der inneren und äußeren Freiheit Deutschlands.

§. 3. Während des Jnterims bleibt die deutsche Verfassungs-
angelegenheit der freien Vereinbarung der einzelnen Staaten
überlassen. Dasselbe gilt von den nach Art. 6. der Bundesacte
dem Plenum der Bundesversammlung zugewiesenen Angelegen-
heiten.

§. 4. Wenn bei Ablauf des Jnterims die deutsche Verfassungs-
angelegenheit noch nicht zum Abschlusse gediehen seyn sollte, so
werden die deutschen Regierungen sich über das Fortbestehen des
hier getroffenen Uebereinkommens vereinbaren.

§. 5. Die seither von der provisorischen Centralgewalt gelei-
teten Angelegenheiten, in so weit dieselben nach Maßgabe der
Bundesgesetzgebung innerhalb der Competenz des engeren Rathes
der Bundesversammlung gelegen waren, werden während des
Jnterregnums einer Bundescommission übertragen, zu welcher
Oesterreich und Preußen je zwei Mitglieder ernennen und welche
ihren Sitz in Frankfurt nimmt. Die übrigen Regierungen können
sich einzeln, oder mehrere gemeinschaftlich, durch Bevollmächtigte
bei der Bundescommission vertreten lassen.

§. 6. Die Bundescommission führt die Geschäfte selbstständig
unter Verantwortlichkeit gegen ihre Vollmachtgeber; sie faßt ihre
Beschlüsse nach gemeinschaftlicher Berathung. Jm Falle sie sich
nicht zu vereinigen vermag, erfolgt die Entscheidung durch Ver-
ständigung zwischen den Regierungen von Oesterreich und Preu-
ßen, welche erforderlichen Falles einen schiedsrichterlichen Aus-
spruch veranlassen werden. Dieser Ausspruch wird durch drei
deutsche Bundesregierungen gefällt. Jm eintretenden Falle hat
jedesmal Oesterreich einen und Preußen den anderen der Schieds-
richter zu wählen. Die beiden auf diese Weise designirten Regie-
rungen vereinigen sich zur Ergänzung des Schiedsgerichtes über
die Wahl des dritten. Die Mitglieder der Bundescommission
theilen sich in die ihr zugewiesenen Geschäfte, die sie der bestehen-
den Bundesgesetzgebung und insbesondere der Bundeskriegsver-
fassung gemäß entweder selbst besorgen oder deren Besorgung
leiten und überwachen.

§. 7. Sobald die Zustimmung der Regierungen zu gegen-
wärtigem Vorschlage erfolgt ist, wird der Reichsverweser seiner
Würde entsagen und die ihm übertragenen Rechte und Pflichten
des Bundes in die Hände Seiner Majestät des Kaisers von Oester-
reich und Seiner Majestät des Königs von Preußen niederlegen.



Deutschland.

Wien 10. October. Die Hinrichtung Batthvanyi's bildet
noch immer den Hauptgegenstand des Tagsgespräches. Es ist
nun durch Privatnachrichten außer Zweifel gestellt, daß der Graf
nicht, wie es in dem Urtheile heißt, durch den Strang, sondern
durch Pulver und Blei vom Leben zum Tode gebracht wurde.
Die Aburtheilung selbst hat in unseren Blättern durchgehends
Widerspruch gefunden. Wie man sagt, dürfte den ehemaligen
Collegen Batthyanyi's, Csanyi, ein gleiches Schicksal treffen;
auch Paul Nyari, einer der Rothesten unter den ungarischen
Parlamentsmitgliedern, wurde gefangen in Pesth eingebracht.
Da heute keine Pesther Zeitung in Wien ankam, so fehlen alle
officiellen Nachrichten. -- Heute war die letzte Sitzung in der
Angelegenheit der Militärreorganisation. Der Graf Radetzky,
welcher derselben beiwohnte, wird wohl am 16. d. M. nach Mai-
land als Statthalter von Jtalien zurückkehren.

Es ist in dem Ministerrathe beschlossen worden, die vom
[Spaltenumbruch] Grafen Stadion entworfene allgemeine Gemeinde=Ordnung zu
suspendiren und eine andere an deren Stelle treten zu lassen. Wir
können dies um so weniger beklagen, als dieselbe ohnedies kaum
in allen Provinzen durchführbar erschien. -- Von Seite des Un-
terrichtsministeriums wurde heute das Programm eines unter
Leitung des Professor Bonitz zu gründenden philologischen Semi-
nars mit den damit verbundenen Stipendienbeiträgen proclamirt.

Berlin 12. October. ( K. Z. ) Dänemark hat zugege-
ben ( ! ) , daß die Gesetze und Ordonnanzen der Commission im
Namen des Königs von Dänemark als des Herzogs von
Schleswig
veröffentlicht werden. Aber eine Bedingung scheint
die Rückgabe des "Gefion" ( !!! ) gewesen zu seyn, welche freilich
schon früher beschlossen war.

Breslau 10. October. Die gestrige Versammlung des katho-
lischen Centralvereins wurde von einem Geistlichen, der vor Kur-
zem eine Reise nach Rom zurückgelegt hat, mit einem Vortrage
über die gegenwärtigen Zustände in Jtalien und dessen Haupt-
stadt eröffnet. Der innere Theil Roms soll sich wenig verändert
haben, alle Denkmäler der Kunst und Religion sind durchaus
verschont geblieben. Ueberall herrscht die innigste Ver-
ehrung für Pius
IX., der nun nicht lange mehr zögern
dürfte, seine Hauptstadt wieder zum Mittelpunkte der katholischen
Christenwelt zu machen. Jubelnder Beifall folgte diesen Worten.
Hierauf bringt der Vicepräsident, Professor Gitzler, zur Kennt-
niß des Vereins, daß den Regenten Deutschlands der gedruckte
Bericht über die Verhandlungen der zweiten Generalversammlung
katholischer Vereine vom bisherigen Vororte [unleserliches Material - 7 Zeichen fehlen]übermht worden
sey. Der Ministerpräsident, Graf v. Brandenburg, hat dem
Vorstande die Anzeige zugehen lassen, daß das betreffende Acten-
stück bereits in den Händen des Königs niedergelegt sey. Prinz
Johann von Sachsen dankt für die ihm durch Zusendung der
Verhandlungen erwiesene Aufmerksamkeit. König Max von
Bayern äußert in einem eigenhändig unterzeichneten Schreiben
den Wunsch für das fernere Gedeihen der durch die hiesigen Ka-
tholikenvereines geförderten Bestrebungen. Lebhafter Applaus be-
gleitete die Vorlesung dieser Zuschrift.

Köln 13. October. Am 12. October sind 8 Erkrankungen
an der Cholera, 10 Genesungen und 9 Sterbefälle angezeigt
worden.

München 11. October. ( N. C. ) Schüler [ der Reichs-
regent ] wird nun wohl nicht in der Kammer erscheinen; so viel
man vernimmt, haben ihn seine Freunde bereits vor dem An-
suchen des Ministeriums an die Kammer um Ertheilung der Er-
laubniß zu seiner Verhaftung, sobald er den bayrischen Boden
betritt, in Kenntniß gesetzt. Während die Linke Alles aufbieten
wird, um die Ertheilung der Erlaubniß zu verhindern, da sie
um jeden Preis dem Abgeordneten Schüler die Gelegenheit, sich
vor der Kammer zu rechtfertigen, verschaffen will, geht das Cen-
trum, das bis jetzt immer den Ausschlag gegeben hat, wie man
mir versichert, mit dem Gedanken um, die Erlaubniß zu ertheilen.
Man ist auf das Resultat sehr gespannt.

Hannover 11. October. ( K. Z. ) Der Minister Graf
v. Bennigsen ist gestern Abend von Wien wieder zurückgekehrt,
nachdem er sich auf der Rückreise auch mehrere Tage in Berlin
aufgehalten hat. Außer der Flottenangelegenheit scheint die
deutsche Frage
der Grund dieses Aufenthaltes gewesen zu
seyn. Die Verhandlungen zwischen Oesterreich, Sachsen und
Hannover sollen zu einem alle drei Staaten befriedigenden Re-
sultate geführt haben und ein Directorium als die zweck-
mäßigste Regierungsform für Deutschland anerkannt und aufge-
stellt seyn. Da es aber mehr als zweifelhaft schien, daß Preußen
sich einer solchen Aufstellung sofort geneigt zeige oder gar Hanno-
ver so ganz sans facon von den durch das Bündniß vom 26. Mai
eingegangenen Verpflichtungen entbinde, so hat man wohl vor-
läufig den berliner Grund und Boden sondiren wollen -- densel-
ben aber anscheinend nicht ganz günstiger Natur gefunden. --
Hannover hat in Berlin gegen die Zusammenberufung des
Reichstages protestiren lassen und, wie man vernimmt, als
Grund dieses Protestes außer dem bereits bekannten Vorbehalte
der Theilnahme aller deutschen Staaten die Behauptung aufge-
stellt, ohne Genehmigung der Stände nicht weiter gehen zu kön-
nen. -- Die Ständeversammlung soll auf Mitte künftigen Mo-
nats einberufen werden.

[Ende Spaltensatz]
Zweite Beilage zum Mainzer Journal.


Nro 244. Montag, den 15. October. 1849.


[Beginn Spaltensatz]
Das neue Jnterim.

♂ Frankfurt 13. October. Jn der Anlage übermache ich
Jhnen eine Abschrift der vielbesprochenen Urkunde, wodurch die
neue provisorische Centralgewalt
zwischen Oesterreich
und Preußen vereinbart worden ist:

§. 1. Die deutschen Bundesregierungen verabreden im Ein-
verständnisse mit dem Reichsverweser ein Jnterim, wonach Oester-
reich und Preußen die Ausübung der Centralgewalt für den deut-
schen Bund im Namen sämmtlicher Bundesregierungen bis zum
1. Mai 1850 übernehmen, insofern diese nicht früher an eine
definitive Gewalt übergehen kann.

§. 2. Der Zweck des Jnterims ist die Erhaltung des deutschen
Bundes als eines völkerrechtlichen Vereines der deutschen Fürsten
und freien Städte zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Un-
verletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten und zur Er-
haltung der inneren und äußeren Freiheit Deutschlands.

§. 3. Während des Jnterims bleibt die deutsche Verfassungs-
angelegenheit der freien Vereinbarung der einzelnen Staaten
überlassen. Dasselbe gilt von den nach Art. 6. der Bundesacte
dem Plenum der Bundesversammlung zugewiesenen Angelegen-
heiten.

§. 4. Wenn bei Ablauf des Jnterims die deutsche Verfassungs-
angelegenheit noch nicht zum Abschlusse gediehen seyn sollte, so
werden die deutschen Regierungen sich über das Fortbestehen des
hier getroffenen Uebereinkommens vereinbaren.

§. 5. Die seither von der provisorischen Centralgewalt gelei-
teten Angelegenheiten, in so weit dieselben nach Maßgabe der
Bundesgesetzgebung innerhalb der Competenz des engeren Rathes
der Bundesversammlung gelegen waren, werden während des
Jnterregnums einer Bundescommission übertragen, zu welcher
Oesterreich und Preußen je zwei Mitglieder ernennen und welche
ihren Sitz in Frankfurt nimmt. Die übrigen Regierungen können
sich einzeln, oder mehrere gemeinschaftlich, durch Bevollmächtigte
bei der Bundescommission vertreten lassen.

§. 6. Die Bundescommission führt die Geschäfte selbstständig
unter Verantwortlichkeit gegen ihre Vollmachtgeber; sie faßt ihre
Beschlüsse nach gemeinschaftlicher Berathung. Jm Falle sie sich
nicht zu vereinigen vermag, erfolgt die Entscheidung durch Ver-
ständigung zwischen den Regierungen von Oesterreich und Preu-
ßen, welche erforderlichen Falles einen schiedsrichterlichen Aus-
spruch veranlassen werden. Dieser Ausspruch wird durch drei
deutsche Bundesregierungen gefällt. Jm eintretenden Falle hat
jedesmal Oesterreich einen und Preußen den anderen der Schieds-
richter zu wählen. Die beiden auf diese Weise designirten Regie-
rungen vereinigen sich zur Ergänzung des Schiedsgerichtes über
die Wahl des dritten. Die Mitglieder der Bundescommission
theilen sich in die ihr zugewiesenen Geschäfte, die sie der bestehen-
den Bundesgesetzgebung und insbesondere der Bundeskriegsver-
fassung gemäß entweder selbst besorgen oder deren Besorgung
leiten und überwachen.

§. 7. Sobald die Zustimmung der Regierungen zu gegen-
wärtigem Vorschlage erfolgt ist, wird der Reichsverweser seiner
Würde entsagen und die ihm übertragenen Rechte und Pflichten
des Bundes in die Hände Seiner Majestät des Kaisers von Oester-
reich und Seiner Majestät des Königs von Preußen niederlegen.



Deutschland.

Wien 10. October. Die Hinrichtung Batthvanyi's bildet
noch immer den Hauptgegenstand des Tagsgespräches. Es ist
nun durch Privatnachrichten außer Zweifel gestellt, daß der Graf
nicht, wie es in dem Urtheile heißt, durch den Strang, sondern
durch Pulver und Blei vom Leben zum Tode gebracht wurde.
Die Aburtheilung selbst hat in unseren Blättern durchgehends
Widerspruch gefunden. Wie man sagt, dürfte den ehemaligen
Collegen Batthyanyi's, Csanyi, ein gleiches Schicksal treffen;
auch Paul Nyari, einer der Rothesten unter den ungarischen
Parlamentsmitgliedern, wurde gefangen in Pesth eingebracht.
Da heute keine Pesther Zeitung in Wien ankam, so fehlen alle
officiellen Nachrichten. — Heute war die letzte Sitzung in der
Angelegenheit der Militärreorganisation. Der Graf Radetzky,
welcher derselben beiwohnte, wird wohl am 16. d. M. nach Mai-
land als Statthalter von Jtalien zurückkehren.

Es ist in dem Ministerrathe beschlossen worden, die vom
[Spaltenumbruch] Grafen Stadion entworfene allgemeine Gemeinde=Ordnung zu
suspendiren und eine andere an deren Stelle treten zu lassen. Wir
können dies um so weniger beklagen, als dieselbe ohnedies kaum
in allen Provinzen durchführbar erschien. — Von Seite des Un-
terrichtsministeriums wurde heute das Programm eines unter
Leitung des Professor Bonitz zu gründenden philologischen Semi-
nars mit den damit verbundenen Stipendienbeiträgen proclamirt.

Berlin 12. October. ( K. Z. ) Dänemark hat zugege-
ben ( ! ) , daß die Gesetze und Ordonnanzen der Commission im
Namen des Königs von Dänemark als des Herzogs von
Schleswig
veröffentlicht werden. Aber eine Bedingung scheint
die Rückgabe des „Gefion“ ( !!! ) gewesen zu seyn, welche freilich
schon früher beschlossen war.

Breslau 10. October. Die gestrige Versammlung des katho-
lischen Centralvereins wurde von einem Geistlichen, der vor Kur-
zem eine Reise nach Rom zurückgelegt hat, mit einem Vortrage
über die gegenwärtigen Zustände in Jtalien und dessen Haupt-
stadt eröffnet. Der innere Theil Roms soll sich wenig verändert
haben, alle Denkmäler der Kunst und Religion sind durchaus
verschont geblieben. Ueberall herrscht die innigste Ver-
ehrung für Pius
IX., der nun nicht lange mehr zögern
dürfte, seine Hauptstadt wieder zum Mittelpunkte der katholischen
Christenwelt zu machen. Jubelnder Beifall folgte diesen Worten.
Hierauf bringt der Vicepräsident, Professor Gitzler, zur Kennt-
niß des Vereins, daß den Regenten Deutschlands der gedruckte
Bericht über die Verhandlungen der zweiten Generalversammlung
katholischer Vereine vom bisherigen Vororte [unleserliches Material – 7 Zeichen fehlen]übermht worden
sey. Der Ministerpräsident, Graf v. Brandenburg, hat dem
Vorstande die Anzeige zugehen lassen, daß das betreffende Acten-
stück bereits in den Händen des Königs niedergelegt sey. Prinz
Johann von Sachsen dankt für die ihm durch Zusendung der
Verhandlungen erwiesene Aufmerksamkeit. König Max von
Bayern äußert in einem eigenhändig unterzeichneten Schreiben
den Wunsch für das fernere Gedeihen der durch die hiesigen Ka-
tholikenvereines geförderten Bestrebungen. Lebhafter Applaus be-
gleitete die Vorlesung dieser Zuschrift.

Köln 13. October. Am 12. October sind 8 Erkrankungen
an der Cholera, 10 Genesungen und 9 Sterbefälle angezeigt
worden.

München 11. October. ( N. C. ) Schüler [ der Reichs-
regent ] wird nun wohl nicht in der Kammer erscheinen; so viel
man vernimmt, haben ihn seine Freunde bereits vor dem An-
suchen des Ministeriums an die Kammer um Ertheilung der Er-
laubniß zu seiner Verhaftung, sobald er den bayrischen Boden
betritt, in Kenntniß gesetzt. Während die Linke Alles aufbieten
wird, um die Ertheilung der Erlaubniß zu verhindern, da sie
um jeden Preis dem Abgeordneten Schüler die Gelegenheit, sich
vor der Kammer zu rechtfertigen, verschaffen will, geht das Cen-
trum, das bis jetzt immer den Ausschlag gegeben hat, wie man
mir versichert, mit dem Gedanken um, die Erlaubniß zu ertheilen.
Man ist auf das Resultat sehr gespannt.

Hannover 11. October. ( K. Z. ) Der Minister Graf
v. Bennigsen ist gestern Abend von Wien wieder zurückgekehrt,
nachdem er sich auf der Rückreise auch mehrere Tage in Berlin
aufgehalten hat. Außer der Flottenangelegenheit scheint die
deutsche Frage
der Grund dieses Aufenthaltes gewesen zu
seyn. Die Verhandlungen zwischen Oesterreich, Sachsen und
Hannover sollen zu einem alle drei Staaten befriedigenden Re-
sultate geführt haben und ein Directorium als die zweck-
mäßigste Regierungsform für Deutschland anerkannt und aufge-
stellt seyn. Da es aber mehr als zweifelhaft schien, daß Preußen
sich einer solchen Aufstellung sofort geneigt zeige oder gar Hanno-
ver so ganz sans façon von den durch das Bündniß vom 26. Mai
eingegangenen Verpflichtungen entbinde, so hat man wohl vor-
läufig den berliner Grund und Boden sondiren wollen — densel-
ben aber anscheinend nicht ganz günstiger Natur gefunden. —
Hannover hat in Berlin gegen die Zusammenberufung des
Reichstages protestiren lassen und, wie man vernimmt, als
Grund dieses Protestes außer dem bereits bekannten Vorbehalte
der Theilnahme aller deutschen Staaten die Behauptung aufge-
stellt, ohne Genehmigung der Stände nicht weiter gehen zu kön-
nen. — Die Ständeversammlung soll auf Mitte künftigen Mo-
nats einberufen werden.

[Ende Spaltensatz]
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[0007] Zweite Beilage zum Mainzer Journal. Nro 244. Montag, den 15. October. 1849. Das neue Jnterim. ♂ Frankfurt 13. October. Jn der Anlage übermache ich Jhnen eine Abschrift der vielbesprochenen Urkunde, wodurch die neue provisorische Centralgewalt zwischen Oesterreich und Preußen vereinbart worden ist: §. 1. Die deutschen Bundesregierungen verabreden im Ein- verständnisse mit dem Reichsverweser ein Jnterim, wonach Oester- reich und Preußen die Ausübung der Centralgewalt für den deut- schen Bund im Namen sämmtlicher Bundesregierungen bis zum 1. Mai 1850 übernehmen, insofern diese nicht früher an eine definitive Gewalt übergehen kann. §. 2. Der Zweck des Jnterims ist die Erhaltung des deutschen Bundes als eines völkerrechtlichen Vereines der deutschen Fürsten und freien Städte zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Un- verletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten und zur Er- haltung der inneren und äußeren Freiheit Deutschlands. §. 3. Während des Jnterims bleibt die deutsche Verfassungs- angelegenheit der freien Vereinbarung der einzelnen Staaten überlassen. Dasselbe gilt von den nach Art. 6. der Bundesacte dem Plenum der Bundesversammlung zugewiesenen Angelegen- heiten. §. 4. Wenn bei Ablauf des Jnterims die deutsche Verfassungs- angelegenheit noch nicht zum Abschlusse gediehen seyn sollte, so werden die deutschen Regierungen sich über das Fortbestehen des hier getroffenen Uebereinkommens vereinbaren. §. 5. Die seither von der provisorischen Centralgewalt gelei- teten Angelegenheiten, in so weit dieselben nach Maßgabe der Bundesgesetzgebung innerhalb der Competenz des engeren Rathes der Bundesversammlung gelegen waren, werden während des Jnterregnums einer Bundescommission übertragen, zu welcher Oesterreich und Preußen je zwei Mitglieder ernennen und welche ihren Sitz in Frankfurt nimmt. Die übrigen Regierungen können sich einzeln, oder mehrere gemeinschaftlich, durch Bevollmächtigte bei der Bundescommission vertreten lassen. §. 6. Die Bundescommission führt die Geschäfte selbstständig unter Verantwortlichkeit gegen ihre Vollmachtgeber; sie faßt ihre Beschlüsse nach gemeinschaftlicher Berathung. Jm Falle sie sich nicht zu vereinigen vermag, erfolgt die Entscheidung durch Ver- ständigung zwischen den Regierungen von Oesterreich und Preu- ßen, welche erforderlichen Falles einen schiedsrichterlichen Aus- spruch veranlassen werden. Dieser Ausspruch wird durch drei deutsche Bundesregierungen gefällt. Jm eintretenden Falle hat jedesmal Oesterreich einen und Preußen den anderen der Schieds- richter zu wählen. Die beiden auf diese Weise designirten Regie- rungen vereinigen sich zur Ergänzung des Schiedsgerichtes über die Wahl des dritten. Die Mitglieder der Bundescommission theilen sich in die ihr zugewiesenen Geschäfte, die sie der bestehen- den Bundesgesetzgebung und insbesondere der Bundeskriegsver- fassung gemäß entweder selbst besorgen oder deren Besorgung leiten und überwachen. §. 7. Sobald die Zustimmung der Regierungen zu gegen- wärtigem Vorschlage erfolgt ist, wird der Reichsverweser seiner Würde entsagen und die ihm übertragenen Rechte und Pflichten des Bundes in die Hände Seiner Majestät des Kaisers von Oester- reich und Seiner Majestät des Königs von Preußen niederlegen. Deutschland. Wien 10. October. Die Hinrichtung Batthvanyi's bildet noch immer den Hauptgegenstand des Tagsgespräches. Es ist nun durch Privatnachrichten außer Zweifel gestellt, daß der Graf nicht, wie es in dem Urtheile heißt, durch den Strang, sondern durch Pulver und Blei vom Leben zum Tode gebracht wurde. Die Aburtheilung selbst hat in unseren Blättern durchgehends Widerspruch gefunden. Wie man sagt, dürfte den ehemaligen Collegen Batthyanyi's, Csanyi, ein gleiches Schicksal treffen; auch Paul Nyari, einer der Rothesten unter den ungarischen Parlamentsmitgliedern, wurde gefangen in Pesth eingebracht. Da heute keine Pesther Zeitung in Wien ankam, so fehlen alle officiellen Nachrichten. — Heute war die letzte Sitzung in der Angelegenheit der Militärreorganisation. Der Graf Radetzky, welcher derselben beiwohnte, wird wohl am 16. d. M. nach Mai- land als Statthalter von Jtalien zurückkehren. Es ist in dem Ministerrathe beschlossen worden, die vom Grafen Stadion entworfene allgemeine Gemeinde=Ordnung zu suspendiren und eine andere an deren Stelle treten zu lassen. Wir können dies um so weniger beklagen, als dieselbe ohnedies kaum in allen Provinzen durchführbar erschien. — Von Seite des Un- terrichtsministeriums wurde heute das Programm eines unter Leitung des Professor Bonitz zu gründenden philologischen Semi- nars mit den damit verbundenen Stipendienbeiträgen proclamirt. Berlin 12. October. ( K. Z. ) Dänemark hat zugege- ben ( ! ) , daß die Gesetze und Ordonnanzen der Commission im Namen des Königs von Dänemark als des Herzogs von Schleswig veröffentlicht werden. Aber eine Bedingung scheint die Rückgabe des „Gefion“ ( !!! ) gewesen zu seyn, welche freilich schon früher beschlossen war. Breslau 10. October. Die gestrige Versammlung des katho- lischen Centralvereins wurde von einem Geistlichen, der vor Kur- zem eine Reise nach Rom zurückgelegt hat, mit einem Vortrage über die gegenwärtigen Zustände in Jtalien und dessen Haupt- stadt eröffnet. Der innere Theil Roms soll sich wenig verändert haben, alle Denkmäler der Kunst und Religion sind durchaus verschont geblieben. Ueberall herrscht die innigste Ver- ehrung für Pius IX., der nun nicht lange mehr zögern dürfte, seine Hauptstadt wieder zum Mittelpunkte der katholischen Christenwelt zu machen. Jubelnder Beifall folgte diesen Worten. Hierauf bringt der Vicepräsident, Professor Gitzler, zur Kennt- niß des Vereins, daß den Regenten Deutschlands der gedruckte Bericht über die Verhandlungen der zweiten Generalversammlung katholischer Vereine vom bisherigen Vororte _______übermht worden sey. Der Ministerpräsident, Graf v. Brandenburg, hat dem Vorstande die Anzeige zugehen lassen, daß das betreffende Acten- stück bereits in den Händen des Königs niedergelegt sey. Prinz Johann von Sachsen dankt für die ihm durch Zusendung der Verhandlungen erwiesene Aufmerksamkeit. König Max von Bayern äußert in einem eigenhändig unterzeichneten Schreiben den Wunsch für das fernere Gedeihen der durch die hiesigen Ka- tholikenvereines geförderten Bestrebungen. Lebhafter Applaus be- gleitete die Vorlesung dieser Zuschrift. Köln 13. October. Am 12. October sind 8 Erkrankungen an der Cholera, 10 Genesungen und 9 Sterbefälle angezeigt worden. München 11. October. ( N. C. ) Schüler [ der Reichs- regent ] wird nun wohl nicht in der Kammer erscheinen; so viel man vernimmt, haben ihn seine Freunde bereits vor dem An- suchen des Ministeriums an die Kammer um Ertheilung der Er- laubniß zu seiner Verhaftung, sobald er den bayrischen Boden betritt, in Kenntniß gesetzt. Während die Linke Alles aufbieten wird, um die Ertheilung der Erlaubniß zu verhindern, da sie um jeden Preis dem Abgeordneten Schüler die Gelegenheit, sich vor der Kammer zu rechtfertigen, verschaffen will, geht das Cen- trum, das bis jetzt immer den Ausschlag gegeben hat, wie man mir versichert, mit dem Gedanken um, die Erlaubniß zu ertheilen. Man ist auf das Resultat sehr gespannt. Hannover 11. October. ( K. Z. ) Der Minister Graf v. Bennigsen ist gestern Abend von Wien wieder zurückgekehrt, nachdem er sich auf der Rückreise auch mehrere Tage in Berlin aufgehalten hat. Außer der Flottenangelegenheit scheint die deutsche Frage der Grund dieses Aufenthaltes gewesen zu seyn. Die Verhandlungen zwischen Oesterreich, Sachsen und Hannover sollen zu einem alle drei Staaten befriedigenden Re- sultate geführt haben und ein Directorium als die zweck- mäßigste Regierungsform für Deutschland anerkannt und aufge- stellt seyn. Da es aber mehr als zweifelhaft schien, daß Preußen sich einer solchen Aufstellung sofort geneigt zeige oder gar Hanno- ver so ganz sans façon von den durch das Bündniß vom 26. Mai eingegangenen Verpflichtungen entbinde, so hat man wohl vor- läufig den berliner Grund und Boden sondiren wollen — densel- ben aber anscheinend nicht ganz günstiger Natur gefunden. — Hannover hat in Berlin gegen die Zusammenberufung des Reichstages protestiren lassen und, wie man vernimmt, als Grund dieses Protestes außer dem bereits bekannten Vorbehalte der Theilnahme aller deutschen Staaten die Behauptung aufge- stellt, ohne Genehmigung der Stände nicht weiter gehen zu kön- nen. — Die Ständeversammlung soll auf Mitte künftigen Mo- nats einberufen werden.

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Zitationshilfe: Mainzer Journal. Nr. 244. Mainz, 13. Oktober 1849, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_mainzerjournal244_1849/7>, abgerufen am 04.06.2024.