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Mainzer Journal. Nr. 170. Mainz, 21. Dezember 1848.

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[Beginn Spaltensatz] Entschließung abschriftlich zugefertigt worden. Wir haben natür-
lich gegen diese loyalen Demonstrationen nichts einzuwenden, nur
würde es allen diesen Beamten "vor Gott und den Menschen"
viel mehr Ehre gemacht haben, wenn sie einige Wochen früher,
als die Herren Gierke, Kirchmann, Temme und Waldeck
noch im höchsten Flore standen, damit hervorgerückt wären.

München 18. December. [ Angst des Nürnberger Correspon-
denten. ] Vorgestern war Herr v. Abel zur königlichen Tafel
geladen und erschien auch bei derselben. Jch erwähne dieses Um-
standes, weil möglicher Weise an denselben allerlei Befürchtungen
für die Gegenwart und Zukunft geknüpft werden könnten und
bemerke hiezu, daß es an unserem königlichen Hofe Sitte ist, daß
jeder Fremde von Rang und Stand, der hierher kommt, zur kö-
niglichen Tafel gezogen wird, sonach bezüglich des Staatsrathes
im außerordentlichen Dienste v. Abel keine Ausnahme gemacht
werden konnte.[unleserliches Material] -- Herr Prof. Dr. Harleß, der einige Wochen
hier war, hat unsere Stadt wieder verlassen. Seine Anwesenheit
hier soll mit einer Wiederanstellung desselben in bayerischen Dien-
sten in Verbindung stehen und diese auch Aussicht für sich haben.

München 18. December. Mit Bedauern hören wir, daß
der Kutscher des bayerischen Gesandten Grafen Spaur, welcher
bei der gefahrvollen Flucht des Papstes aus Rom eine so edle
Hingebung und umsichtsvolle Mitwirkung an den Tag legte, vor
einigen Tagen in seiner Wohnung im Gesandtschaftshotel zu
Rom von zwei Jndividuen um Mitternacht überfallen und durch
drei Messerstiche schwer verwundet worden ist. Einer der Mörder
wurde auf entstandenen Lärm von der Bürgerwache festgenommen.

Fulda 19. December. Eine höchst erfreuliche Kunde setzt
seit mehreren Tagen die Gemüther der hiesigen Einwohnerschaft
in die freudigste Bewegung; es wird nämlich von vielen Seiten
her mitgetheilt, daß Fulda zur Aufnahme der zu gründenden
katholischen Universität ausersehen sey. Selbst dem Unparteiisch-
sten, wird, wenn er unsere Stadt und die hiesigen Verhältnisse
kennt, sich das Urtheil aufdrängen, daß Fulda ganz besonders
für Aufnahme einer Hochschule geeignet sey. Die herrliche Um-
gebung, gesundes Klima, Abwesenheit epidemischer Krankheits-
formen, treffliches Trinkwasser, die Nähe des an landschaftlichen
Schönheiten so reichen Rhöngebirges, das schon seiner geognosti-
schen wie botanischen Merkwürdigkeiten wegen seit längerer Zeit
der Zielpunkt gelehrter Reisen ist, -- dies Alles würde Lehrern
und Studierenden den Aufenthalt nur angenehm machen können.
Fulda hat aber auch vom historischen Standpunkte aus vor ande-
ren Städten Anspruch auf eine Universität, denn war hier nicht
einst die blühendste Klosterschule Deutschlands, in der zwei Erzbi-
schöfe von Mainz, viele Fürsten, Bischöfe und Aebte Deutschlands
und Frankreichs ihre Bildung erhielten? Und Papst Gregor XIII.
errichtete in Fulda 1584 ein Seminarium " in spem collapsae
majorum fidei resuscitandae
," worin vierzig adlige und sechzig
unadlige deutsche Jünglinge für den geistlichen Stand herange-
bildet wurden. Die Kosten dieser Ausbildung trug die päpst-
liche Kammercasse,
und als unter Papst Urban ( 1628 ) die
Zahl der auswärtigen Zöglinge jenes Seminars auf vierzig her-
abgesetzt wurde, wies jener glorreiche Oberhirt der Christenheit
1800 Goldscudi zum Unterhalte derselben an. Der Fürstabt
Adolph von Dalberg errichtete 1733 eine katholische Hoch-
schule ( Alma Adolphiana ) in Fulda, die von Clemens XII. und
Karl VI. mit päpstlichen und kaiserlichen Privilegien ausgestattet
wurde, und alle Rechte und Freiheiten anderer Universitäten er-
hielt. Die Dotation der Adolphi=Universität ruhte auf der fürst-
lichen Kammercasse und auf den Gütern des Jesuitencollegiums
und Benedictinerstiftes dahier. Tüchtige Lehrer wirkten an dieser
Hochschule und eine an gedruckten Werken und den seltensten Hand-
schriften reiche Bibliothek, die jetzige Landesbibliothek,
förderte bei Lehrern und Schülern wissenschaftliches Streben. Der
Erbprinz von Oranien=Nassau, nachher König Wilhem I. der
Niederlande, hob diese Universität durch landesherrliche Verord-
nung vom 22. October 1805 provisorisch auf und ließ das
kaiserliche Privilegium einstweilen beruhen, eine förmliche Auf-
hebung der Fuldaer Universität ist also niemals erfolgt und
wäre daher auch dies ein Grund der Wiedererneuerung derselben. So
sprechen also historische und rechtliche Gründe, vor allen Dingen
aber auch Gründe der Zweckmäßigkeit für Fulda, als eine zur
Aufnahme der zu gründenden katholischen Universität ganz be-
sonders
geeignete Stadt. Wir können aber außerdem die Ver-
sicherung geben, daß die hiesige Bürgerschaft bereit ist, Alles,
was in ihren Kräften steht aufzubieten, um das Gedeihen jener
Hochschule zu fördern. An Gebäuden zur Aufnahme der Hörsäle
und literarischen Hilfsanstalten ist hier kein Mangel, das Dom-
dechaneigebäude, welches jetzt fast leer steht, würde ein Universi-
tätsgebäude werden, wie kaum die ersten deutschen Hochschulen
eines hätten. Möchte, es ist unser und aller unserer Landsleute
[Spaltenumbruch] innigster Wunsch, recht bald am Grabe des h. Bonifacius eine
neue Schule christlicher Wissenschaft erstehen und für das heutige
Deutschland werden, was die berühmte Klosterschule zu Fulda
für unser Vaterland im Mittelalter war!

Darmstadt 20. December. ( O. P. A. Z. ) Beim Beginne
der heutigen Sitzung interpellirte der Abgeordnete Vollhard den
Ministerpräsidenten Jaup darüber, ob an dem Zeitungsgerüchte,
wonach die großherzoglich hessische Regierung sich mit mehreren
anderen deutschen Staaten gegen die Suprematie eines gewissen
deutschen Staates ( Preußens ) in Deutschland ausgesprochen ha-
ben soll, etwas Gegründetes sey. Der Ministerpräsident erwie-
derte hierauf, "daß ihm von einer derartigen Erklärung oder
Vereinigung nichts bekannt sey." -- Die Tagesordnung führte
zur Berathung über das Wahlgesetz. Nach langer Debatte wurde
der Art. 16. des Gesetzes, welcher als Princip das Zweikammer-
system ausspricht, nach der Regierungsvorlage mit 28 gegen 16
Stimmen angenommen, ebenso Art. 2. mit 35 gegen 10 Stim-
men, wonach die 1. Kammer aus 25, die 2. aus 50 Mitglie-
dern bestehen wird.

# Aus Starkenburg 19. December. Mit unserem März-
Ministerium und seinen Nachgeburten sind wir um keinen Deut
besser daran, als mit unserem seligen du Thil; die Namen haben ge-
wechselt, aber die alten Beamtendynastien sind doch am Ruder
geblieben und exercieren ihren Einfluß, namentlich auf Vergebung
der Staatsämter, in einer wahrhaft auffallenden Weise, in einer
naiveren Weise, als jemals früher. Wir wollen von der Besetz-
ung höherer Staatsämter, die Leute erfordern, welche in das
jetzige System passen und entschiedene Geistesgaben mit sich bringen
müssen, noch gar nicht sprechen, obwohl auch hierzu nur gute
Freunde und Schulcameraden auserkoren werden, welche im
Lande herumreisen und bei den Bauern über die Beamten schim-
pfen, um selbst ein solcher zu werden. Diese Leute haben die Pro-
ben ihrer Befähigung bereits an den Tag gelegt und darum möge
die Geschichte von ihnen schweigen. Wir wollen aber von den
unteren Verwaltungs= und den Justizbehörden sprechen; in wel-
cher Weise die ersteren bei der neuen Organisation vergeben wur-
den, ist bekannt. Jetzt aber scheinen die Meister der Gerechtigkeit
hinter der Personification des Nepotismus nicht zurückbleiben zu
wollen und so haben sie denn unlängst einen Landrichter sämmt-
liche Hof= und O.=A.=Gerichtsräthe überspringen lassen und zum
Hofgerichtsvräsidenten befördert, angeblich, weil er dies den Jah-
ren nach seyn könnte, wenn er nicht zurückgesetzt worden wäre, in der
That aber nur darum, weil er ein Schulcamerad der Männer
des Einflusses ist; denn wenn alle zurückgesetzte Beamten auf die
Stellen gesetzt werden sollen, welche ihren Jahren und Talenten
gebühren, dann wird es noch große Avancements in unserem
Lande geben und wir am Ende so viele Hofgerichtspräsidenten
bekommen, als wir Generale haben. Damit jedoch dieser Act der
Willkür nicht vereinzelt dasteht, so hat man nunmehr auch zwei
zarte Sprößlinge eines frühern Ministerialrathes und eines ho-
hen Adeligen mit Zurücksetzung fast aller Landgerichtsassessoren
zu Stadt gerichtsassessoren ernannt. Der Eine hatte kaum sein
Staatsexamen bestanden, als er auch schon vermöge hoher Gön-
nerschaft Secretair bei der Gesetzgebungscommission wurde. Ob
er dort über flüssig wurde, oder nur einem andern hohen Schütz-
linge Platz machen mußte, weiß man nicht; aber nach dem bei
erwähntem Hofgerichtspräsidenten zur Anwendung gebrachten
Grundsatze der Entgeltung, wäre es jedenfalls an der Zeit gewe-
sen, jene Begünstigung auch auszugleichen und den frisch gebacke-
nen Assessor auf eine Anfangsstelle zu setzen, wo andere ehrliche
Leute auch ihre Carriere beginnen müssen. Der Andere wurde
ebenfalls nach kaum bestandener Prüfung auf Verwendung frem-
der Gönner durch einen Standesherrn zum Landgerichtsassessor
präsentirt und dadurch seinen sämmtlichen Studiengenossen vor-
gezogen. Es wäre deshalb gewiß nur ein Act der Billigkeit ge-
wesen, wenn man ihn nunmehr mindestens so lange auf dieser
Stelle belassen hätte, bis ihm seine früheren Commilitonen
gleich gekommen, allein da der Sitz des Gerichtes etwas
weit von der Residenz entfernt, wo die ganze Familie wohnt,
so war es natürlich höchst erwünscht, auch jenen Sohn dem
Kreise lieber Verwandten näher zu rücken, und da hat sich denn
diese schöne Gelegenheit ergeben. Ob das recht oder unrecht, ist
gleichgiltig nach dem bekannten Grundsatze: "Jeder sorgt am
besten zuerst für sich selbst." Und es kann den hohen Meistern
der Gerechtigkeit um so weniger verübelt werden, da keiner von
ihnen jemals die Waage der Themis praktisch gehandhabt und
das angenehme Loos eines Assessors kennen gelernt hat, der nach
zehnjährigem Acceß in einem Winkel des Großherzogthums mit
sechs ganzen hundert Gulden und grauen Haaren angestellt
wird, und von Morgens früh acht Uhr bis Abends acht Uhr
sich mit groben Leuten herumbeißen darf.

[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] Entschließung abschriftlich zugefertigt worden. Wir haben natür-
lich gegen diese loyalen Demonstrationen nichts einzuwenden, nur
würde es allen diesen Beamten „vor Gott und den Menschen“
viel mehr Ehre gemacht haben, wenn sie einige Wochen früher,
als die Herren Gierke, Kirchmann, Temme und Waldeck
noch im höchsten Flore standen, damit hervorgerückt wären.

München 18. December. [ Angst des Nürnberger Correspon-
denten. ] Vorgestern war Herr v. Abel zur königlichen Tafel
geladen und erschien auch bei derselben. Jch erwähne dieses Um-
standes, weil möglicher Weise an denselben allerlei Befürchtungen
für die Gegenwart und Zukunft geknüpft werden könnten und
bemerke hiezu, daß es an unserem königlichen Hofe Sitte ist, daß
jeder Fremde von Rang und Stand, der hierher kommt, zur kö-
niglichen Tafel gezogen wird, sonach bezüglich des Staatsrathes
im außerordentlichen Dienste v. Abel keine Ausnahme gemacht
werden konnte.[unleserliches Material] — Herr Prof. Dr. Harleß, der einige Wochen
hier war, hat unsere Stadt wieder verlassen. Seine Anwesenheit
hier soll mit einer Wiederanstellung desselben in bayerischen Dien-
sten in Verbindung stehen und diese auch Aussicht für sich haben.

München 18. December. Mit Bedauern hören wir, daß
der Kutscher des bayerischen Gesandten Grafen Spaur, welcher
bei der gefahrvollen Flucht des Papstes aus Rom eine so edle
Hingebung und umsichtsvolle Mitwirkung an den Tag legte, vor
einigen Tagen in seiner Wohnung im Gesandtschaftshotel zu
Rom von zwei Jndividuen um Mitternacht überfallen und durch
drei Messerstiche schwer verwundet worden ist. Einer der Mörder
wurde auf entstandenen Lärm von der Bürgerwache festgenommen.

Fulda 19. December. Eine höchst erfreuliche Kunde setzt
seit mehreren Tagen die Gemüther der hiesigen Einwohnerschaft
in die freudigste Bewegung; es wird nämlich von vielen Seiten
her mitgetheilt, daß Fulda zur Aufnahme der zu gründenden
katholischen Universität ausersehen sey. Selbst dem Unparteiisch-
sten, wird, wenn er unsere Stadt und die hiesigen Verhältnisse
kennt, sich das Urtheil aufdrängen, daß Fulda ganz besonders
für Aufnahme einer Hochschule geeignet sey. Die herrliche Um-
gebung, gesundes Klima, Abwesenheit epidemischer Krankheits-
formen, treffliches Trinkwasser, die Nähe des an landschaftlichen
Schönheiten so reichen Rhöngebirges, das schon seiner geognosti-
schen wie botanischen Merkwürdigkeiten wegen seit längerer Zeit
der Zielpunkt gelehrter Reisen ist, — dies Alles würde Lehrern
und Studierenden den Aufenthalt nur angenehm machen können.
Fulda hat aber auch vom historischen Standpunkte aus vor ande-
ren Städten Anspruch auf eine Universität, denn war hier nicht
einst die blühendste Klosterschule Deutschlands, in der zwei Erzbi-
schöfe von Mainz, viele Fürsten, Bischöfe und Aebte Deutschlands
und Frankreichs ihre Bildung erhielten? Und Papst Gregor XIII.
errichtete in Fulda 1584 ein Seminarium „ in spem collapsae
majorum fidei resuscitandae
,“ worin vierzig adlige und sechzig
unadlige deutsche Jünglinge für den geistlichen Stand herange-
bildet wurden. Die Kosten dieser Ausbildung trug die päpst-
liche Kammercasse,
und als unter Papst Urban ( 1628 ) die
Zahl der auswärtigen Zöglinge jenes Seminars auf vierzig her-
abgesetzt wurde, wies jener glorreiche Oberhirt der Christenheit
1800 Goldscudi zum Unterhalte derselben an. Der Fürstabt
Adolph von Dalberg errichtete 1733 eine katholische Hoch-
schule ( Alma Adolphiana ) in Fulda, die von Clemens XII. und
Karl VI. mit päpstlichen und kaiserlichen Privilegien ausgestattet
wurde, und alle Rechte und Freiheiten anderer Universitäten er-
hielt. Die Dotation der Adolphi=Universität ruhte auf der fürst-
lichen Kammercasse und auf den Gütern des Jesuitencollegiums
und Benedictinerstiftes dahier. Tüchtige Lehrer wirkten an dieser
Hochschule und eine an gedruckten Werken und den seltensten Hand-
schriften reiche Bibliothek, die jetzige Landesbibliothek,
förderte bei Lehrern und Schülern wissenschaftliches Streben. Der
Erbprinz von Oranien=Nassau, nachher König Wilhem I. der
Niederlande, hob diese Universität durch landesherrliche Verord-
nung vom 22. October 1805 provisorisch auf und ließ das
kaiserliche Privilegium einstweilen beruhen, eine förmliche Auf-
hebung der Fuldaer Universität ist also niemals erfolgt und
wäre daher auch dies ein Grund der Wiedererneuerung derselben. So
sprechen also historische und rechtliche Gründe, vor allen Dingen
aber auch Gründe der Zweckmäßigkeit für Fulda, als eine zur
Aufnahme der zu gründenden katholischen Universität ganz be-
sonders
geeignete Stadt. Wir können aber außerdem die Ver-
sicherung geben, daß die hiesige Bürgerschaft bereit ist, Alles,
was in ihren Kräften steht aufzubieten, um das Gedeihen jener
Hochschule zu fördern. An Gebäuden zur Aufnahme der Hörsäle
und literarischen Hilfsanstalten ist hier kein Mangel, das Dom-
dechaneigebäude, welches jetzt fast leer steht, würde ein Universi-
tätsgebäude werden, wie kaum die ersten deutschen Hochschulen
eines hätten. Möchte, es ist unser und aller unserer Landsleute
[Spaltenumbruch] innigster Wunsch, recht bald am Grabe des h. Bonifacius eine
neue Schule christlicher Wissenschaft erstehen und für das heutige
Deutschland werden, was die berühmte Klosterschule zu Fulda
für unser Vaterland im Mittelalter war!

Darmstadt 20. December. ( O. P. A. Z. ) Beim Beginne
der heutigen Sitzung interpellirte der Abgeordnete Vollhard den
Ministerpräsidenten Jaup darüber, ob an dem Zeitungsgerüchte,
wonach die großherzoglich hessische Regierung sich mit mehreren
anderen deutschen Staaten gegen die Suprematie eines gewissen
deutschen Staates ( Preußens ) in Deutschland ausgesprochen ha-
ben soll, etwas Gegründetes sey. Der Ministerpräsident erwie-
derte hierauf, „daß ihm von einer derartigen Erklärung oder
Vereinigung nichts bekannt sey.“ — Die Tagesordnung führte
zur Berathung über das Wahlgesetz. Nach langer Debatte wurde
der Art. 16. des Gesetzes, welcher als Princip das Zweikammer-
system ausspricht, nach der Regierungsvorlage mit 28 gegen 16
Stimmen angenommen, ebenso Art. 2. mit 35 gegen 10 Stim-
men, wonach die 1. Kammer aus 25, die 2. aus 50 Mitglie-
dern bestehen wird.

□ Aus Starkenburg 19. December. Mit unserem März-
Ministerium und seinen Nachgeburten sind wir um keinen Deut
besser daran, als mit unserem seligen du Thil; die Namen haben ge-
wechselt, aber die alten Beamtendynastien sind doch am Ruder
geblieben und exercieren ihren Einfluß, namentlich auf Vergebung
der Staatsämter, in einer wahrhaft auffallenden Weise, in einer
naiveren Weise, als jemals früher. Wir wollen von der Besetz-
ung höherer Staatsämter, die Leute erfordern, welche in das
jetzige System passen und entschiedene Geistesgaben mit sich bringen
müssen, noch gar nicht sprechen, obwohl auch hierzu nur gute
Freunde und Schulcameraden auserkoren werden, welche im
Lande herumreisen und bei den Bauern über die Beamten schim-
pfen, um selbst ein solcher zu werden. Diese Leute haben die Pro-
ben ihrer Befähigung bereits an den Tag gelegt und darum möge
die Geschichte von ihnen schweigen. Wir wollen aber von den
unteren Verwaltungs= und den Justizbehörden sprechen; in wel-
cher Weise die ersteren bei der neuen Organisation vergeben wur-
den, ist bekannt. Jetzt aber scheinen die Meister der Gerechtigkeit
hinter der Personification des Nepotismus nicht zurückbleiben zu
wollen und so haben sie denn unlängst einen Landrichter sämmt-
liche Hof= und O.=A.=Gerichtsräthe überspringen lassen und zum
Hofgerichtsvräsidenten befördert, angeblich, weil er dies den Jah-
ren nach seyn könnte, wenn er nicht zurückgesetzt worden wäre, in der
That aber nur darum, weil er ein Schulcamerad der Männer
des Einflusses ist; denn wenn alle zurückgesetzte Beamten auf die
Stellen gesetzt werden sollen, welche ihren Jahren und Talenten
gebühren, dann wird es noch große Avancements in unserem
Lande geben und wir am Ende so viele Hofgerichtspräsidenten
bekommen, als wir Generale haben. Damit jedoch dieser Act der
Willkür nicht vereinzelt dasteht, so hat man nunmehr auch zwei
zarte Sprößlinge eines frühern Ministerialrathes und eines ho-
hen Adeligen mit Zurücksetzung fast aller Landgerichtsassessoren
zu Stadt gerichtsassessoren ernannt. Der Eine hatte kaum sein
Staatsexamen bestanden, als er auch schon vermöge hoher Gön-
nerschaft Secretair bei der Gesetzgebungscommission wurde. Ob
er dort über flüssig wurde, oder nur einem andern hohen Schütz-
linge Platz machen mußte, weiß man nicht; aber nach dem bei
erwähntem Hofgerichtspräsidenten zur Anwendung gebrachten
Grundsatze der Entgeltung, wäre es jedenfalls an der Zeit gewe-
sen, jene Begünstigung auch auszugleichen und den frisch gebacke-
nen Assessor auf eine Anfangsstelle zu setzen, wo andere ehrliche
Leute auch ihre Carriere beginnen müssen. Der Andere wurde
ebenfalls nach kaum bestandener Prüfung auf Verwendung frem-
der Gönner durch einen Standesherrn zum Landgerichtsassessor
präsentirt und dadurch seinen sämmtlichen Studiengenossen vor-
gezogen. Es wäre deshalb gewiß nur ein Act der Billigkeit ge-
wesen, wenn man ihn nunmehr mindestens so lange auf dieser
Stelle belassen hätte, bis ihm seine früheren Commilitonen
gleich gekommen, allein da der Sitz des Gerichtes etwas
weit von der Residenz entfernt, wo die ganze Familie wohnt,
so war es natürlich höchst erwünscht, auch jenen Sohn dem
Kreise lieber Verwandten näher zu rücken, und da hat sich denn
diese schöne Gelegenheit ergeben. Ob das recht oder unrecht, ist
gleichgiltig nach dem bekannten Grundsatze: „Jeder sorgt am
besten zuerst für sich selbst.“ Und es kann den hohen Meistern
der Gerechtigkeit um so weniger verübelt werden, da keiner von
ihnen jemals die Waage der Themis praktisch gehandhabt und
das angenehme Loos eines Assessors kennen gelernt hat, der nach
zehnjährigem Acceß in einem Winkel des Großherzogthums mit
sechs ganzen hundert Gulden und grauen Haaren angestellt
wird, und von Morgens früh acht Uhr bis Abends acht Uhr
sich mit groben Leuten herumbeißen darf.

[Ende Spaltensatz]
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[0003] Entschließung abschriftlich zugefertigt worden. Wir haben natür- lich gegen diese loyalen Demonstrationen nichts einzuwenden, nur würde es allen diesen Beamten „vor Gott und den Menschen“ viel mehr Ehre gemacht haben, wenn sie einige Wochen früher, als die Herren Gierke, Kirchmann, Temme und Waldeck noch im höchsten Flore standen, damit hervorgerückt wären. München 18. December. [ Angst des Nürnberger Correspon- denten. ] Vorgestern war Herr v. Abel zur königlichen Tafel geladen und erschien auch bei derselben. Jch erwähne dieses Um- standes, weil möglicher Weise an denselben allerlei Befürchtungen für die Gegenwart und Zukunft geknüpft werden könnten und bemerke hiezu, daß es an unserem königlichen Hofe Sitte ist, daß jeder Fremde von Rang und Stand, der hierher kommt, zur kö- niglichen Tafel gezogen wird, sonach bezüglich des Staatsrathes im außerordentlichen Dienste v. Abel keine Ausnahme gemacht werden konnte._ — Herr Prof. Dr. Harleß, der einige Wochen hier war, hat unsere Stadt wieder verlassen. Seine Anwesenheit hier soll mit einer Wiederanstellung desselben in bayerischen Dien- sten in Verbindung stehen und diese auch Aussicht für sich haben. München 18. December. Mit Bedauern hören wir, daß der Kutscher des bayerischen Gesandten Grafen Spaur, welcher bei der gefahrvollen Flucht des Papstes aus Rom eine so edle Hingebung und umsichtsvolle Mitwirkung an den Tag legte, vor einigen Tagen in seiner Wohnung im Gesandtschaftshotel zu Rom von zwei Jndividuen um Mitternacht überfallen und durch drei Messerstiche schwer verwundet worden ist. Einer der Mörder wurde auf entstandenen Lärm von der Bürgerwache festgenommen. Fulda 19. December. Eine höchst erfreuliche Kunde setzt seit mehreren Tagen die Gemüther der hiesigen Einwohnerschaft in die freudigste Bewegung; es wird nämlich von vielen Seiten her mitgetheilt, daß Fulda zur Aufnahme der zu gründenden katholischen Universität ausersehen sey. Selbst dem Unparteiisch- sten, wird, wenn er unsere Stadt und die hiesigen Verhältnisse kennt, sich das Urtheil aufdrängen, daß Fulda ganz besonders für Aufnahme einer Hochschule geeignet sey. Die herrliche Um- gebung, gesundes Klima, Abwesenheit epidemischer Krankheits- formen, treffliches Trinkwasser, die Nähe des an landschaftlichen Schönheiten so reichen Rhöngebirges, das schon seiner geognosti- schen wie botanischen Merkwürdigkeiten wegen seit längerer Zeit der Zielpunkt gelehrter Reisen ist, — dies Alles würde Lehrern und Studierenden den Aufenthalt nur angenehm machen können. Fulda hat aber auch vom historischen Standpunkte aus vor ande- ren Städten Anspruch auf eine Universität, denn war hier nicht einst die blühendste Klosterschule Deutschlands, in der zwei Erzbi- schöfe von Mainz, viele Fürsten, Bischöfe und Aebte Deutschlands und Frankreichs ihre Bildung erhielten? Und Papst Gregor XIII. errichtete in Fulda 1584 ein Seminarium „ in spem collapsae majorum fidei resuscitandae,“ worin vierzig adlige und sechzig unadlige deutsche Jünglinge für den geistlichen Stand herange- bildet wurden. Die Kosten dieser Ausbildung trug die päpst- liche Kammercasse, und als unter Papst Urban ( 1628 ) die Zahl der auswärtigen Zöglinge jenes Seminars auf vierzig her- abgesetzt wurde, wies jener glorreiche Oberhirt der Christenheit 1800 Goldscudi zum Unterhalte derselben an. Der Fürstabt Adolph von Dalberg errichtete 1733 eine katholische Hoch- schule ( Alma Adolphiana ) in Fulda, die von Clemens XII. und Karl VI. mit päpstlichen und kaiserlichen Privilegien ausgestattet wurde, und alle Rechte und Freiheiten anderer Universitäten er- hielt. Die Dotation der Adolphi=Universität ruhte auf der fürst- lichen Kammercasse und auf den Gütern des Jesuitencollegiums und Benedictinerstiftes dahier. Tüchtige Lehrer wirkten an dieser Hochschule und eine an gedruckten Werken und den seltensten Hand- schriften reiche Bibliothek, die jetzige Landesbibliothek, förderte bei Lehrern und Schülern wissenschaftliches Streben. Der Erbprinz von Oranien=Nassau, nachher König Wilhem I. der Niederlande, hob diese Universität durch landesherrliche Verord- nung vom 22. October 1805 provisorisch auf und ließ das kaiserliche Privilegium einstweilen beruhen, eine förmliche Auf- hebung der Fuldaer Universität ist also niemals erfolgt und wäre daher auch dies ein Grund der Wiedererneuerung derselben. So sprechen also historische und rechtliche Gründe, vor allen Dingen aber auch Gründe der Zweckmäßigkeit für Fulda, als eine zur Aufnahme der zu gründenden katholischen Universität ganz be- sonders geeignete Stadt. Wir können aber außerdem die Ver- sicherung geben, daß die hiesige Bürgerschaft bereit ist, Alles, was in ihren Kräften steht aufzubieten, um das Gedeihen jener Hochschule zu fördern. An Gebäuden zur Aufnahme der Hörsäle und literarischen Hilfsanstalten ist hier kein Mangel, das Dom- dechaneigebäude, welches jetzt fast leer steht, würde ein Universi- tätsgebäude werden, wie kaum die ersten deutschen Hochschulen eines hätten. Möchte, es ist unser und aller unserer Landsleute innigster Wunsch, recht bald am Grabe des h. Bonifacius eine neue Schule christlicher Wissenschaft erstehen und für das heutige Deutschland werden, was die berühmte Klosterschule zu Fulda für unser Vaterland im Mittelalter war! Darmstadt 20. December. ( O. P. A. Z. ) Beim Beginne der heutigen Sitzung interpellirte der Abgeordnete Vollhard den Ministerpräsidenten Jaup darüber, ob an dem Zeitungsgerüchte, wonach die großherzoglich hessische Regierung sich mit mehreren anderen deutschen Staaten gegen die Suprematie eines gewissen deutschen Staates ( Preußens ) in Deutschland ausgesprochen ha- ben soll, etwas Gegründetes sey. Der Ministerpräsident erwie- derte hierauf, „daß ihm von einer derartigen Erklärung oder Vereinigung nichts bekannt sey.“ — Die Tagesordnung führte zur Berathung über das Wahlgesetz. Nach langer Debatte wurde der Art. 16. des Gesetzes, welcher als Princip das Zweikammer- system ausspricht, nach der Regierungsvorlage mit 28 gegen 16 Stimmen angenommen, ebenso Art. 2. mit 35 gegen 10 Stim- men, wonach die 1. Kammer aus 25, die 2. aus 50 Mitglie- dern bestehen wird. □ Aus Starkenburg 19. December. Mit unserem März- Ministerium und seinen Nachgeburten sind wir um keinen Deut besser daran, als mit unserem seligen du Thil; die Namen haben ge- wechselt, aber die alten Beamtendynastien sind doch am Ruder geblieben und exercieren ihren Einfluß, namentlich auf Vergebung der Staatsämter, in einer wahrhaft auffallenden Weise, in einer naiveren Weise, als jemals früher. Wir wollen von der Besetz- ung höherer Staatsämter, die Leute erfordern, welche in das jetzige System passen und entschiedene Geistesgaben mit sich bringen müssen, noch gar nicht sprechen, obwohl auch hierzu nur gute Freunde und Schulcameraden auserkoren werden, welche im Lande herumreisen und bei den Bauern über die Beamten schim- pfen, um selbst ein solcher zu werden. Diese Leute haben die Pro- ben ihrer Befähigung bereits an den Tag gelegt und darum möge die Geschichte von ihnen schweigen. Wir wollen aber von den unteren Verwaltungs= und den Justizbehörden sprechen; in wel- cher Weise die ersteren bei der neuen Organisation vergeben wur- den, ist bekannt. Jetzt aber scheinen die Meister der Gerechtigkeit hinter der Personification des Nepotismus nicht zurückbleiben zu wollen und so haben sie denn unlängst einen Landrichter sämmt- liche Hof= und O.=A.=Gerichtsräthe überspringen lassen und zum Hofgerichtsvräsidenten befördert, angeblich, weil er dies den Jah- ren nach seyn könnte, wenn er nicht zurückgesetzt worden wäre, in der That aber nur darum, weil er ein Schulcamerad der Männer des Einflusses ist; denn wenn alle zurückgesetzte Beamten auf die Stellen gesetzt werden sollen, welche ihren Jahren und Talenten gebühren, dann wird es noch große Avancements in unserem Lande geben und wir am Ende so viele Hofgerichtspräsidenten bekommen, als wir Generale haben. Damit jedoch dieser Act der Willkür nicht vereinzelt dasteht, so hat man nunmehr auch zwei zarte Sprößlinge eines frühern Ministerialrathes und eines ho- hen Adeligen mit Zurücksetzung fast aller Landgerichtsassessoren zu Stadt gerichtsassessoren ernannt. Der Eine hatte kaum sein Staatsexamen bestanden, als er auch schon vermöge hoher Gön- nerschaft Secretair bei der Gesetzgebungscommission wurde. Ob er dort über flüssig wurde, oder nur einem andern hohen Schütz- linge Platz machen mußte, weiß man nicht; aber nach dem bei erwähntem Hofgerichtspräsidenten zur Anwendung gebrachten Grundsatze der Entgeltung, wäre es jedenfalls an der Zeit gewe- sen, jene Begünstigung auch auszugleichen und den frisch gebacke- nen Assessor auf eine Anfangsstelle zu setzen, wo andere ehrliche Leute auch ihre Carriere beginnen müssen. Der Andere wurde ebenfalls nach kaum bestandener Prüfung auf Verwendung frem- der Gönner durch einen Standesherrn zum Landgerichtsassessor präsentirt und dadurch seinen sämmtlichen Studiengenossen vor- gezogen. Es wäre deshalb gewiß nur ein Act der Billigkeit ge- wesen, wenn man ihn nunmehr mindestens so lange auf dieser Stelle belassen hätte, bis ihm seine früheren Commilitonen gleich gekommen, allein da der Sitz des Gerichtes etwas weit von der Residenz entfernt, wo die ganze Familie wohnt, so war es natürlich höchst erwünscht, auch jenen Sohn dem Kreise lieber Verwandten näher zu rücken, und da hat sich denn diese schöne Gelegenheit ergeben. Ob das recht oder unrecht, ist gleichgiltig nach dem bekannten Grundsatze: „Jeder sorgt am besten zuerst für sich selbst.“ Und es kann den hohen Meistern der Gerechtigkeit um so weniger verübelt werden, da keiner von ihnen jemals die Waage der Themis praktisch gehandhabt und das angenehme Loos eines Assessors kennen gelernt hat, der nach zehnjährigem Acceß in einem Winkel des Großherzogthums mit sechs ganzen hundert Gulden und grauen Haaren angestellt wird, und von Morgens früh acht Uhr bis Abends acht Uhr sich mit groben Leuten herumbeißen darf.

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Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
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Susanne Haaf, Rahel Hartz, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation
Rahel Hartz: Artikelstrukturierung

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Zitationshilfe: Mainzer Journal. Nr. 170. Mainz, 21. Dezember 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_mainzerjournal170_1848/3>, abgerufen am 16.07.2024.