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Mährisches Tagblatt. Nr. 100, Olmütz, 02.05.1892.

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Das
"Mährische Tagblatt"
erscheint mit Ausnahme der
Sonn- und Feiertage täglich.
Ausgabe 2 Uhr Nachmittag
im Administrationslocale
Niederring Nr. 41 neu.
Abonnement für Olmütz:

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Halbjährig " 5.--
Vierteljährig " 2.50
Monatlich " --.90
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lich 10 kr.
Auswärts durch die Post:
Ganzjährig fl. 14.--
Halbjährig " 7.--
Vierteljährig " 3.50
Einzelne Nummer 5 kr.



Telephon Nr. 9.


[Spaltenumbruch]
Mährisches
Tagblatt.

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Insertionsgebühren
nach aufliegendem Tarif.



Außerhalb Olmütz überneh-
men Insertions-Aufträge:
Heinrich Schalek, Annon-
cen-Exped in Wien, I., Woll-
zeile Nr. 11, Haasenstein &
Vogler,
in Wien, Prag, Buda-
pest, Berlin, Frankfurt a. M.
Hamburg, Basel und Leipzig.
Alois Opellik, in Wien. Rud.
Mosse,
in Wien, München u.
Berlin, M. Dukes, Wien I.
Schulerstraße 8. G. L. Daube,
u. Co.
Frankfurt a. M.
Adolf Steiner's Annoncen-
bureau in Hamburg, sowie
sämmtl. conc. Insertionsbu-
reaus des In- u. Auslandes.
Manuscripte werden nich
zurückgestellt.


Telephon Nr. 9.




Nr. 100. Olmütz, Montag den 2. Mai 1892. 13. Jahrgang.


[Spaltenumbruch]
Der erste Mai in Wien.
(Orig.-Corr.)

Es war eine überaus stürmische Regennacht,
die dem heurigen Arbeiterfesttag voranging. Der
Regen, welcher den ganzen Tag über andauerte,
vereitelte jede größere Theilnahme der Arbeiter,
welche sich sonst am ersten Mai vollzieht. Schon
Früh vor 8 Uhr begann der Zuzug zu den
Versammlungen, die mit wenigen Ausnahmen,
fast ausschließlich in den großen Localen der
ehemaligen Vororte stattfanden und deren von
beiden Arbeiterparteien 31 anberaumt worden
waren. -- Die Tagesordnung aller dieser Ver-
sammlungen war die gleiche: Die Forderung des
Acht-Stunden-Arbeitstages und der politischen
Rechte, endlich die Annahme einer in diesem
Sinne gefaßten Resolution. Als ein Novum
trat diesmal auch eine Arbeiterinnen-Ver-
sammlung
hinzu, welche die gleiche Tagesord-
nung wie alle übrigen Versammlungen aufwies.
Die Arbeiterinnenversammlung fand im "goldenen
Luchsen" in Neulerchenfeld statt. In derselben
führte Frl. Kofler den Vorsitz. Frl. Grubinger
referirte über den Achtstunden-Arbeitstag und
Frl. Dworak über die Forderung nach politischen
Rechten für die arbeitenden Frauen. Beide Redne-
rinnen besprachen das Thema in der Weise, wie es
in den letztmonatlichen Arbeiterinnenversammlun-
gen der Fall war, doch schlug ab und zu ein
schärferer Accent durch. Beide Rednerinnen
betonten nachdrücklich, daß auch die Arbeiterinnen
sich ganz der internationalen Organisation an-
schließen und jeden Unterschied in Bezug auf die
[Spaltenumbruch] Nationalität oder Confession perhorresciren. Nach-
dem die Resolution einstimmig angenommen
wurde, empfahl Frl. Grubinger Mäßigung. Mit
der Absingung des "Liedes der Arbeit" schloß
die Versammlung. Während der nachmittägigen
Feier im Prater sagte eine Rednerin: Niemand
möge sich, falls er provocirt werde, hinreißen
lassen; dies sei unter der Würde der zielbewuß-
ten Arbeiterschaft und es sei in solchem Falle
geboten dem Herausforderer zu erwidern: Be-
trachte Deine eigene Nothlage und laß ab, Deine
Brüder und Schwestern zu verfolgen!

Es ist noch zu bemerken, daß fast alle
Theilnehmerinnen Blumenbouquets als Abzeichen
an der Brust trugen. Die Referentinnen er-
schienen in schwarzen Kleidern mit grellrothen
Maschen geschmückt. Jede markante Stelle der
Reden wurde mit stürmischem Beifall aufge-
nommen.

Im Ganzen haben 26 officielle Ar-
beiterversammlungen, 5 Gewerk-
schaftsversammlungen und 5 oppo-
sitionelle Arbeiter ver sammlungen
stattgefunden.

Alle verliefen bis auf zwei Versamm-
lungen
und zwar eine tschechechische und eine
Versammlung in den Engelsälen vollständig ruhig.
Die letzteren Versammlungen wurden aufgelöst, weil
ihre Redner Kritik an den Regierungsmaßnahmen
übten. Alle Versammelungen schloßen mit einstim-
miger Annahme einer Resolution und mit der Ab-
singung des Liedes der Arbeiter.


[Spaltenumbruch]

In allen diesen Volksversammlungen wurden
folgende zwei, von der Parteileitung vor ge-
schlagene Resolutionen zur Annah. vorgelegt:

"I. Da die Befreiung der Arbeiterclassen
aus ihren öconomischen und politischen Fesseln
nur ihr eigenes Werk sein kann, ist als die noth-
wendigste Bedingung für den Fortschritt der
menschlichen Cultur, für die Ueberwindung der
capitalistischen Barbarei, die körperliche und geistige
Fähigkeit der Arbeiterclasse anzusehen. Soll aber
der durch die capitalistische Ausbeutung bedingten
Degenerirung des Proletariats die Möglichkeit
geboten sein, zur Erkenntniß ihrer Ziele und
zu ihrer Organisation zu kommen, so bedarf sie
in erster Linie der Abkürzung der Arbeitszeit.
Die gesetzliche Beschränkung der täglichen Arbeits-
zeit auf höchstens 8 Stunden, ist also eine
hygienische, wirthschaftliche und culturelle Noth-
wendigkeit. Zur Erreichung und Sicherung dieses
nächsten Zieles aber bedarf es der vollen Coalitions-
freiheit. Gemeinsam und im Einverständnisse mit
dem classenbewußten Proletariate aller Länder
wiederholt heute am 1. Mai 1892 die Arbeiter-
schaft Oesterreichs ihre Forderungen:

1. Gesetzliche Feststellung des Maximalarbeits-
tages von 8 Stunden für alle Betriebe (Großproduc-
tion, Kleingewerbe und Transportgewerbe).

2. Sicherung des Coalitionsrechtes durch
Aufhebung der im heutigen Vereins- und Ver-
sammlungsrechte gegebenen Beschränkungen sowie
strenge Bestrafungen gesetzwidriger Behinderung
des Lohnkampfes durch behördliche Organe.

3. Beseitigung aller Beschränkungen der
freien Meinungsäußerung in Schrift und Rede.




[Spaltenumbruch]
Feuilleton.



Das Jubiläum der Guillotine.

Am 25. April 1892 feierte die Guillotine
ihren 100. Geburtstag, der in einer Zeit nicht
unbeachtet bleiben darf, in der die hundertjährige
Wiederkehr jener Schreckensperiode herannaht,
welche Frankreich in ein Meer von Blut ver-
wandelte und in welcher der Henker der wichtigste
und befchäftigtste Mann im Staate war. Sein
Arm würde erlahmt sein, hätte er selbst den un-
gezählten Opfern Tag für Tag den Kopf ab-
schlagen müssen, auch wenn seine Nerven, denn
schließlich hat ein Henker doch ebenfalls Nerven,
diese unaufhörlichen Menschenschlächtereien aus-
gehalten hätten. Daher kam eine, obgleich eher
in der menschenfreundlichen Absicht, den Tod des
Verbrechers zu erleichtern, erfundene Maschine
dem Bedürfniß des Massenmordes entgegen, in-
dem sie die Thätigkeit des Henkers außerordent-
lich vereinfachte und die Mordarbeit in der
Hauptsache selbst übernahm. Diese Maschine hat
ihre eigenthümliche nicht uninteressante Geschichte.

Ihr Erfinder, der Doctor Guillotin, ge-
hörte zu den Leibärzten des Königs und war
Mitglied der Nationalversammlung. In dieser
letzteren Eigenschaft hatte er folgenden Antrag
gestellt: "Die Verbrechen derselben Art werden
mit derselben Art von Strafe bestraft, welches
der Rang und Stand des Schuldigen auch sein
möge." Dieser Antrag wurde in der Sitzung
vom 21. Jänner 1790 angenommen und
[Spaltenumbruch] zum Gesetze erhoben, welches der König mit
seiner Unterschrift bestätigte. Gemäß dieser von
ihm genehmigten Gleichheit der Todesstrafe
wurde ihm, genau drei Jahre später, am 21.
Jänner 1793, der Kopf abgeschlagen.

Guillotin trug stets kleine Modelle seiner
Erfindung bei sich, mit denen er vor seinen
Freunden kleinen Puppen den Kopf abschlug.
Wie in Paris die Mode Alles ergriff, so be-
mächtigte sie sich auch der Guillotine. Die Damen
trugen kleine goldene Guillotinen als Ohrge-
hänge und Broschen, die Stutzer als Cravatten-
nadeln, auf feinen Tafeln köpfte man das Ge-
flügel und die Fische damit, und in einem Bal-
let "Die vier Haimonskinder" wurde diesen
mittelst Guillotine der Kopf abgeschlagen. Nicht
wenige von Denen, welche die Guillotine in
dieser frivol-scherzhaften Weise benützt hatten,
werden später in furchtbarem Ernst ihre wirkliche
Bekanntschaft gemacht haben.

Nach Art aller Erfinder war Doctor Guillotin
begeistert von seiner Maschine. "Mit meiner
Maschine", rief er in der Nationalversammlung,
"schlage ich Ihnen im Nu den Kopf ab und Sie
fühlen nichts, gar nichts, höchsten eine leichte
Frische am Halse!" Die Nationalversammlung
lachte. Wie viele von Denen, welche damals
lachten, sollten es ebenfalls an sich erproben, ob
die Maschine höchstens eine "leichte Frische am
Halse" verursachte.

Nachdem die gesetzgebende Versammlung als
Todesstrafe das Abschlagen des Kopfes bestimmt
hatte, beschloß sie im März 1792 die Einfüh-
rung der Enthauptungsmaschine des Doctors
[Spaltenumbruch] Guillotin, über welche sie anfänglich so gelacht
hatte.

Nun kam es nur noch darauf an, sie in
ihrer natürlichen Größe anzufertigen und dann
zu versuchen. So viel Vertrauen der menschen-
freundliche Doctor auch in seine Erfindung setzte
und so sehr er von der Schmerzlosigkeit der Hin-
richtung mittelst seiner Maschine überzeugt war,
so konnte er sie doch nicht an sich selbst probiren.

Wir werden sehen, wie man sich in dieser
Hinsicht zu helfen wußte. Es war an einem trüben
Aprilmorgen des Jahres 1792, an welchem die
verhängnißvolle Probe in einem der Höfe des
Gefängnisses von Bicetre vorgenommen wurde.
Mehrere Zimmergesellen sind damit beschäftigt,
unter der Leitung ihres Meisters eine seltsam ge-
staltete Maschine aufzuschlagen. Auf einem mit
Stufen zum Hinaufschreiten versehenen Gerüst von
Holz ragen zwei Balken etwa zehn Fuß senk-
recht in die Höhe. Zwischen diesen beiden, mit
einem Falze versehenen Balken kann eine Art
von Beil in halbmondförmiger Gestalt auf- und
niedergleiten, welches für gewöhnlich durch eine
Feder zurückgehalten wird. Ein Druck auf
dieselbe und es fällt mit einer durch ein Gewicht
erhöhten Schwere hinab. Zwischen zwei Querbalken
ist eine kreisförmige Oeffnung angebracht, durch
welche ein Mensch den Kopf stecken kann. Ist dies
geschehen, so verengt sich durch einen leicht spie-
lenden Mechanismus die Oeffnung so, daß sie
den Hals des Opfers fest umschließt. Vor dieser
Oeffnung ist ein Fallbrett angebracht. Während
dieser Zurüstungen erscheinen an den vergitterten
auf den Hof hinausgehenden Fenstern bleiche,


[Spaltenumbruch]

Das
„Mähriſche Tagblatt“
erſcheint mit Ausnahme der
Sonn- und Feiertage täglich.
Ausgabe 2 Uhr Nachmittag
im Adminiſtrationslocale
Niederring Nr. 41 neu.
Abonnement für Olmütz:

Ganzjährig fl. 10.—
Halbjährig „ 5.—
Vierteljährig „ 2.50
Monatlich „ —.90
Zuſtellung ins Haus monat-
lich 10 kr.
Auswärts durch die Poſt:
Ganzjährig fl. 14.—
Halbjährig „ 7.—
Vierteljährig „ 3.50
Einzelne Nummer 5 kr.



Telephon Nr. 9.


[Spaltenumbruch]
Mähriſches
Tagblatt.

[Spaltenumbruch]

Inſertionsgebühren
nach aufliegendem Tarif.



Außerhalb Olmütz überneh-
men Inſertions-Aufträge:
Heinrich Schalek, Annon-
cen-Exped in Wien, I., Woll-
zeile Nr. 11, Haasenstein &
Vogler,
in Wien, Prag, Buda-
peſt, Berlin, Frankfurt a. M.
Hamburg, Baſel und Leipzig.
Alois Opellik, in Wien. Rud.
Mosse,
in Wien, München u.
Berlin, M. Dukes, Wien I.
Schulerſtraße 8. G. L. Daube,
u. Co.
Frankfurt a. M.
Adolf Steiner’s Annoncen-
bureau in Hamburg, ſowie
ſämmtl. conc. Inſertionsbu-
reaus des In- u. Auslandes.
Manuſcripte werden nich
zurückgeſtellt.


Telephon Nr. 9.




Nr. 100. Olmütz, Montag den 2. Mai 1892. 13. Jahrgang.


[Spaltenumbruch]
Der erſte Mai in Wien.
(Orig.-Corr.)

Es war eine überaus ſtürmiſche Regennacht,
die dem heurigen Arbeiterfeſttag voranging. Der
Regen, welcher den ganzen Tag über andauerte,
vereitelte jede größere Theilnahme der Arbeiter,
welche ſich ſonſt am erſten Mai vollzieht. Schon
Früh vor 8 Uhr begann der Zuzug zu den
Verſammlungen, die mit wenigen Ausnahmen,
faſt ausſchließlich in den großen Localen der
ehemaligen Vororte ſtattfanden und deren von
beiden Arbeiterparteien 31 anberaumt worden
waren. — Die Tagesordnung aller dieſer Ver-
ſammlungen war die gleiche: Die Forderung des
Acht-Stunden-Arbeitstages und der politiſchen
Rechte, endlich die Annahme einer in dieſem
Sinne gefaßten Reſolution. Als ein Novum
trat diesmal auch eine Arbeiterinnen-Ver-
ſammlung
hinzu, welche die gleiche Tagesord-
nung wie alle übrigen Verſammlungen aufwies.
Die Arbeiterinnenverſammlung fand im „goldenen
Luchſen“ in Neulerchenfeld ſtatt. In derſelben
führte Frl. Kofler den Vorſitz. Frl. Grubinger
referirte über den Achtſtunden-Arbeitstag und
Frl. Dwořak über die Forderung nach politiſchen
Rechten für die arbeitenden Frauen. Beide Redne-
rinnen beſprachen das Thema in der Weiſe, wie es
in den letztmonatlichen Arbeiterinnenverſammlun-
gen der Fall war, doch ſchlug ab und zu ein
ſchärferer Accent durch. Beide Rednerinnen
betonten nachdrücklich, daß auch die Arbeiterinnen
ſich ganz der internationalen Organiſation an-
ſchließen und jeden Unterſchied in Bezug auf die
[Spaltenumbruch] Nationalität oder Confeſſion perhorresciren. Nach-
dem die Reſolution einſtimmig angenommen
wurde, empfahl Frl. Grubinger Mäßigung. Mit
der Abſingung des „Liedes der Arbeit“ ſchloß
die Verſammlung. Während der nachmittägigen
Feier im Prater ſagte eine Rednerin: Niemand
möge ſich, falls er provocirt werde, hinreißen
laſſen; dies ſei unter der Würde der zielbewuß-
ten Arbeiterſchaft und es ſei in ſolchem Falle
geboten dem Herausforderer zu erwidern: Be-
trachte Deine eigene Nothlage und laß ab, Deine
Brüder und Schweſtern zu verfolgen!

Es iſt noch zu bemerken, daß faſt alle
Theilnehmerinnen Blumenbouquets als Abzeichen
an der Bruſt trugen. Die Referentinnen er-
ſchienen in ſchwarzen Kleidern mit grellrothen
Maſchen geſchmückt. Jede markante Stelle der
Reden wurde mit ſtürmiſchem Beifall aufge-
nommen.

Im Ganzen haben 26 officielle Ar-
beiterverſammlungen, 5 Gewerk-
ſchaftsverſammlungen und 5 oppo-
ſitionelle Arbeiter ver ſammlungen
ſtattgefunden.

Alle verliefen bis auf zwei Verſamm-
lungen
und zwar eine tſchechechiſche und eine
Verſammlung in den Engelſälen vollſtändig ruhig.
Die letzteren Verſammlungen wurden aufgelöſt, weil
ihre Redner Kritik an den Regierungsmaßnahmen
übten. Alle Verſammelungen ſchloßen mit einſtim-
miger Annahme einer Reſolution und mit der Ab-
ſingung des Liedes der Arbeiter.


[Spaltenumbruch]

In allen dieſen Volksverſammlungen wurden
folgende zwei, von der Parteileitung vor ge-
ſchlagene Reſolutionen zur Annah. vorgelegt:

I. Da die Befreiung der Arbeiterclaſſen
aus ihren öconomiſchen und politiſchen Feſſeln
nur ihr eigenes Werk ſein kann, iſt als die noth-
wendigſte Bedingung für den Fortſchritt der
menſchlichen Cultur, für die Ueberwindung der
capitaliſtiſchen Barbarei, die körperliche und geiſtige
Fähigkeit der Arbeiterclaſſe anzuſehen. Soll aber
der durch die capitaliſtiſche Ausbeutung bedingten
Degenerirung des Proletariats die Möglichkeit
geboten ſein, zur Erkenntniß ihrer Ziele und
zu ihrer Organiſation zu kommen, ſo bedarf ſie
in erſter Linie der Abkürzung der Arbeitszeit.
Die geſetzliche Beſchränkung der täglichen Arbeits-
zeit auf höchſtens 8 Stunden, iſt alſo eine
hygieniſche, wirthſchaftliche und culturelle Noth-
wendigkeit. Zur Erreichung und Sicherung dieſes
nächſten Zieles aber bedarf es der vollen Coalitions-
freiheit. Gemeinſam und im Einverſtändniſſe mit
dem claſſenbewußten Proletariate aller Länder
wiederholt heute am 1. Mai 1892 die Arbeiter-
ſchaft Oeſterreichs ihre Forderungen:

1. Geſetzliche Feſtſtellung des Maximalarbeits-
tages von 8 Stunden für alle Betriebe (Großproduc-
tion, Kleingewerbe und Transportgewerbe).

2. Sicherung des Coalitionsrechtes durch
Aufhebung der im heutigen Vereins- und Ver-
ſammlungsrechte gegebenen Beſchränkungen ſowie
ſtrenge Beſtrafungen geſetzwidriger Behinderung
des Lohnkampfes durch behördliche Organe.

3. Beſeitigung aller Beſchränkungen der
freien Meinungsäußerung in Schrift und Rede.




[Spaltenumbruch]
Feuilleton.



Das Jubiläum der Guillotine.

Am 25. April 1892 feierte die Guillotine
ihren 100. Geburtstag, der in einer Zeit nicht
unbeachtet bleiben darf, in der die hundertjährige
Wiederkehr jener Schreckensperiode herannaht,
welche Frankreich in ein Meer von Blut ver-
wandelte und in welcher der Henker der wichtigſte
und befchäftigtſte Mann im Staate war. Sein
Arm würde erlahmt ſein, hätte er ſelbſt den un-
gezählten Opfern Tag für Tag den Kopf ab-
ſchlagen müſſen, auch wenn ſeine Nerven, denn
ſchließlich hat ein Henker doch ebenfalls Nerven,
dieſe unaufhörlichen Menſchenſchlächtereien aus-
gehalten hätten. Daher kam eine, obgleich eher
in der menſchenfreundlichen Abſicht, den Tod des
Verbrechers zu erleichtern, erfundene Maſchine
dem Bedürfniß des Maſſenmordes entgegen, in-
dem ſie die Thätigkeit des Henkers außerordent-
lich vereinfachte und die Mordarbeit in der
Hauptſache ſelbſt übernahm. Dieſe Maſchine hat
ihre eigenthümliche nicht unintereſſante Geſchichte.

Ihr Erfinder, der Doctor Guillotin, ge-
hörte zu den Leibärzten des Königs und war
Mitglied der Nationalverſammlung. In dieſer
letzteren Eigenſchaft hatte er folgenden Antrag
geſtellt: „Die Verbrechen derſelben Art werden
mit derſelben Art von Strafe beſtraft, welches
der Rang und Stand des Schuldigen auch ſein
möge.“ Dieſer Antrag wurde in der Sitzung
vom 21. Jänner 1790 angenommen und
[Spaltenumbruch] zum Geſetze erhoben, welches der König mit
ſeiner Unterſchrift beſtätigte. Gemäß dieſer von
ihm genehmigten Gleichheit der Todesſtrafe
wurde ihm, genau drei Jahre ſpäter, am 21.
Jänner 1793, der Kopf abgeſchlagen.

Guillotin trug ſtets kleine Modelle ſeiner
Erfindung bei ſich, mit denen er vor ſeinen
Freunden kleinen Puppen den Kopf abſchlug.
Wie in Paris die Mode Alles ergriff, ſo be-
mächtigte ſie ſich auch der Guillotine. Die Damen
trugen kleine goldene Guillotinen als Ohrge-
hänge und Broſchen, die Stutzer als Cravatten-
nadeln, auf feinen Tafeln köpfte man das Ge-
flügel und die Fiſche damit, und in einem Bal-
let „Die vier Haimonskinder“ wurde dieſen
mittelſt Guillotine der Kopf abgeſchlagen. Nicht
wenige von Denen, welche die Guillotine in
dieſer frivol-ſcherzhaften Weiſe benützt hatten,
werden ſpäter in furchtbarem Ernſt ihre wirkliche
Bekanntſchaft gemacht haben.

Nach Art aller Erfinder war Doctor Guillotin
begeiſtert von ſeiner Maſchine. „Mit meiner
Maſchine“, rief er in der Nationalverſammlung,
„ſchlage ich Ihnen im Nu den Kopf ab und Sie
fühlen nichts, gar nichts, höchſten eine leichte
Friſche am Halſe!“ Die Nationalverſammlung
lachte. Wie viele von Denen, welche damals
lachten, ſollten es ebenfalls an ſich erproben, ob
die Maſchine höchſtens eine „leichte Friſche am
Halſe“ verurſachte.

Nachdem die geſetzgebende Verſammlung als
Todesſtrafe das Abſchlagen des Kopfes beſtimmt
hatte, beſchloß ſie im März 1792 die Einfüh-
rung der Enthauptungsmaſchine des Doctors
[Spaltenumbruch] Guillotin, über welche ſie anfänglich ſo gelacht
hatte.

Nun kam es nur noch darauf an, ſie in
ihrer natürlichen Größe anzufertigen und dann
zu verſuchen. So viel Vertrauen der menſchen-
freundliche Doctor auch in ſeine Erfindung ſetzte
und ſo ſehr er von der Schmerzloſigkeit der Hin-
richtung mittelſt ſeiner Maſchine überzeugt war,
ſo konnte er ſie doch nicht an ſich ſelbſt probiren.

Wir werden ſehen, wie man ſich in dieſer
Hinſicht zu helfen wußte. Es war an einem trüben
Aprilmorgen des Jahres 1792, an welchem die
verhängnißvolle Probe in einem der Höfe des
Gefängniſſes von Bicétre vorgenommen wurde.
Mehrere Zimmergeſellen ſind damit beſchäftigt,
unter der Leitung ihres Meiſters eine ſeltſam ge-
ſtaltete Maſchine aufzuſchlagen. Auf einem mit
Stufen zum Hinaufſchreiten verſehenen Gerüſt von
Holz ragen zwei Balken etwa zehn Fuß ſenk-
recht in die Höhe. Zwiſchen dieſen beiden, mit
einem Falze verſehenen Balken kann eine Art
von Beil in halbmondförmiger Geſtalt auf- und
niedergleiten, welches für gewöhnlich durch eine
Feder zurückgehalten wird. Ein Druck auf
dieſelbe und es fällt mit einer durch ein Gewicht
erhöhten Schwere hinab. Zwiſchen zwei Querbalken
iſt eine kreisförmige Oeffnung angebracht, durch
welche ein Menſch den Kopf ſtecken kann. Iſt dies
geſchehen, ſo verengt ſich durch einen leicht ſpie-
lenden Mechanismus die Oeffnung ſo, daß ſie
den Hals des Opfers feſt umſchließt. Vor dieſer
Oeffnung iſt ein Fallbrett angebracht. Während
dieſer Zurüſtungen erſcheinen an den vergitterten
auf den Hof hinausgehenden Fenſtern bleiche,


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[[1]/0001] Das „Mähriſche Tagblatt“ erſcheint mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage täglich. Ausgabe 2 Uhr Nachmittag im Adminiſtrationslocale Niederring Nr. 41 neu. Abonnement für Olmütz: Ganzjährig fl. 10.— Halbjährig „ 5.— Vierteljährig „ 2.50 Monatlich „ —.90 Zuſtellung ins Haus monat- lich 10 kr. Auswärts durch die Poſt: Ganzjährig fl. 14.— Halbjährig „ 7.— Vierteljährig „ 3.50 Einzelne Nummer 5 kr. Telephon Nr. 9. Mähriſches Tagblatt. Inſertionsgebühren nach aufliegendem Tarif. Außerhalb Olmütz überneh- men Inſertions-Aufträge: Heinrich Schalek, Annon- cen-Exped in Wien, I., Woll- zeile Nr. 11, Haasenstein & Vogler, in Wien, Prag, Buda- peſt, Berlin, Frankfurt a. M. Hamburg, Baſel und Leipzig. Alois Opellik, in Wien. Rud. Mosse, in Wien, München u. Berlin, M. Dukes, Wien I. Schulerſtraße 8. G. L. Daube, u. Co. Frankfurt a. M. Adolf Steiner’s Annoncen- bureau in Hamburg, ſowie ſämmtl. conc. Inſertionsbu- reaus des In- u. Auslandes. Manuſcripte werden nich zurückgeſtellt. Telephon Nr. 9. Nr. 100. Olmütz, Montag den 2. Mai 1892. 13. Jahrgang. Der erſte Mai in Wien. Wien, 1. Mai. (Orig.-Corr.) Es war eine überaus ſtürmiſche Regennacht, die dem heurigen Arbeiterfeſttag voranging. Der Regen, welcher den ganzen Tag über andauerte, vereitelte jede größere Theilnahme der Arbeiter, welche ſich ſonſt am erſten Mai vollzieht. Schon Früh vor 8 Uhr begann der Zuzug zu den Verſammlungen, die mit wenigen Ausnahmen, faſt ausſchließlich in den großen Localen der ehemaligen Vororte ſtattfanden und deren von beiden Arbeiterparteien 31 anberaumt worden waren. — Die Tagesordnung aller dieſer Ver- ſammlungen war die gleiche: Die Forderung des Acht-Stunden-Arbeitstages und der politiſchen Rechte, endlich die Annahme einer in dieſem Sinne gefaßten Reſolution. Als ein Novum trat diesmal auch eine Arbeiterinnen-Ver- ſammlung hinzu, welche die gleiche Tagesord- nung wie alle übrigen Verſammlungen aufwies. 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Während der nachmittägigen Feier im Prater ſagte eine Rednerin: Niemand möge ſich, falls er provocirt werde, hinreißen laſſen; dies ſei unter der Würde der zielbewuß- ten Arbeiterſchaft und es ſei in ſolchem Falle geboten dem Herausforderer zu erwidern: Be- trachte Deine eigene Nothlage und laß ab, Deine Brüder und Schweſtern zu verfolgen! Es iſt noch zu bemerken, daß faſt alle Theilnehmerinnen Blumenbouquets als Abzeichen an der Bruſt trugen. Die Referentinnen er- ſchienen in ſchwarzen Kleidern mit grellrothen Maſchen geſchmückt. Jede markante Stelle der Reden wurde mit ſtürmiſchem Beifall aufge- nommen. Im Ganzen haben 26 officielle Ar- beiterverſammlungen, 5 Gewerk- ſchaftsverſammlungen und 5 oppo- ſitionelle Arbeiter ver ſammlungen ſtattgefunden. Alle verliefen bis auf zwei Verſamm- lungen und zwar eine tſchechechiſche und eine Verſammlung in den Engelſälen vollſtändig ruhig. Die letzteren Verſammlungen wurden aufgelöſt, weil ihre Redner Kritik an den Regierungsmaßnahmen übten. Alle Verſammelungen ſchloßen mit einſtim- miger Annahme einer Reſolution und mit der Ab- ſingung des Liedes der Arbeiter. In allen dieſen Volksverſammlungen wurden folgende zwei, von der Parteileitung vor ge- ſchlagene Reſolutionen zur Annah. vorgelegt: „I. Da die Befreiung der Arbeiterclaſſen aus ihren öconomiſchen und politiſchen Feſſeln nur ihr eigenes Werk ſein kann, iſt als die noth- wendigſte Bedingung für den Fortſchritt der menſchlichen Cultur, für die Ueberwindung der capitaliſtiſchen Barbarei, die körperliche und geiſtige Fähigkeit der Arbeiterclaſſe anzuſehen. Soll aber der durch die capitaliſtiſche Ausbeutung bedingten Degenerirung des Proletariats die Möglichkeit geboten ſein, zur Erkenntniß ihrer Ziele und zu ihrer Organiſation zu kommen, ſo bedarf ſie in erſter Linie der Abkürzung der Arbeitszeit. Die geſetzliche Beſchränkung der täglichen Arbeits- zeit auf höchſtens 8 Stunden, iſt alſo eine hygieniſche, wirthſchaftliche und culturelle Noth- wendigkeit. Zur Erreichung und Sicherung dieſes nächſten Zieles aber bedarf es der vollen Coalitions- freiheit. Gemeinſam und im Einverſtändniſſe mit dem claſſenbewußten Proletariate aller Länder wiederholt heute am 1. Mai 1892 die Arbeiter- ſchaft Oeſterreichs ihre Forderungen: 1. Geſetzliche Feſtſtellung des Maximalarbeits- tages von 8 Stunden für alle Betriebe (Großproduc- tion, Kleingewerbe und Transportgewerbe). 2. Sicherung des Coalitionsrechtes durch Aufhebung der im heutigen Vereins- und Ver- ſammlungsrechte gegebenen Beſchränkungen ſowie ſtrenge Beſtrafungen geſetzwidriger Behinderung des Lohnkampfes durch behördliche Organe. 3. Beſeitigung aller Beſchränkungen der freien Meinungsäußerung in Schrift und Rede. Feuilleton. Das Jubiläum der Guillotine. Am 25. April 1892 feierte die Guillotine ihren 100. Geburtstag, der in einer Zeit nicht unbeachtet bleiben darf, in der die hundertjährige Wiederkehr jener Schreckensperiode herannaht, welche Frankreich in ein Meer von Blut ver- wandelte und in welcher der Henker der wichtigſte und befchäftigtſte Mann im Staate war. Sein Arm würde erlahmt ſein, hätte er ſelbſt den un- gezählten Opfern Tag für Tag den Kopf ab- ſchlagen müſſen, auch wenn ſeine Nerven, denn ſchließlich hat ein Henker doch ebenfalls Nerven, dieſe unaufhörlichen Menſchenſchlächtereien aus- gehalten hätten. Daher kam eine, obgleich eher in der menſchenfreundlichen Abſicht, den Tod des Verbrechers zu erleichtern, erfundene Maſchine dem Bedürfniß des Maſſenmordes entgegen, in- dem ſie die Thätigkeit des Henkers außerordent- lich vereinfachte und die Mordarbeit in der Hauptſache ſelbſt übernahm. Dieſe Maſchine hat ihre eigenthümliche nicht unintereſſante Geſchichte. Ihr Erfinder, der Doctor Guillotin, ge- hörte zu den Leibärzten des Königs und war Mitglied der Nationalverſammlung. In dieſer letzteren Eigenſchaft hatte er folgenden Antrag geſtellt: „Die Verbrechen derſelben Art werden mit derſelben Art von Strafe beſtraft, welches der Rang und Stand des Schuldigen auch ſein möge.“ Dieſer Antrag wurde in der Sitzung vom 21. Jänner 1790 angenommen und zum Geſetze erhoben, welches der König mit ſeiner Unterſchrift beſtätigte. Gemäß dieſer von ihm genehmigten Gleichheit der Todesſtrafe wurde ihm, genau drei Jahre ſpäter, am 21. Jänner 1793, der Kopf abgeſchlagen. Guillotin trug ſtets kleine Modelle ſeiner Erfindung bei ſich, mit denen er vor ſeinen Freunden kleinen Puppen den Kopf abſchlug. Wie in Paris die Mode Alles ergriff, ſo be- mächtigte ſie ſich auch der Guillotine. Die Damen trugen kleine goldene Guillotinen als Ohrge- hänge und Broſchen, die Stutzer als Cravatten- nadeln, auf feinen Tafeln köpfte man das Ge- flügel und die Fiſche damit, und in einem Bal- let „Die vier Haimonskinder“ wurde dieſen mittelſt Guillotine der Kopf abgeſchlagen. Nicht wenige von Denen, welche die Guillotine in dieſer frivol-ſcherzhaften Weiſe benützt hatten, werden ſpäter in furchtbarem Ernſt ihre wirkliche Bekanntſchaft gemacht haben. Nach Art aller Erfinder war Doctor Guillotin begeiſtert von ſeiner Maſchine. „Mit meiner Maſchine“, rief er in der Nationalverſammlung, „ſchlage ich Ihnen im Nu den Kopf ab und Sie fühlen nichts, gar nichts, höchſten eine leichte Friſche am Halſe!“ Die Nationalverſammlung lachte. Wie viele von Denen, welche damals lachten, ſollten es ebenfalls an ſich erproben, ob die Maſchine höchſtens eine „leichte Friſche am Halſe“ verurſachte. Nachdem die geſetzgebende Verſammlung als Todesſtrafe das Abſchlagen des Kopfes beſtimmt hatte, beſchloß ſie im März 1792 die Einfüh- rung der Enthauptungsmaſchine des Doctors Guillotin, über welche ſie anfänglich ſo gelacht hatte. Nun kam es nur noch darauf an, ſie in ihrer natürlichen Größe anzufertigen und dann zu verſuchen. So viel Vertrauen der menſchen- freundliche Doctor auch in ſeine Erfindung ſetzte und ſo ſehr er von der Schmerzloſigkeit der Hin- richtung mittelſt ſeiner Maſchine überzeugt war, ſo konnte er ſie doch nicht an ſich ſelbſt probiren. Wir werden ſehen, wie man ſich in dieſer Hinſicht zu helfen wußte. Es war an einem trüben Aprilmorgen des Jahres 1792, an welchem die verhängnißvolle Probe in einem der Höfe des Gefängniſſes von Bicétre vorgenommen wurde. Mehrere Zimmergeſellen ſind damit beſchäftigt, unter der Leitung ihres Meiſters eine ſeltſam ge- ſtaltete Maſchine aufzuſchlagen. Auf einem mit Stufen zum Hinaufſchreiten verſehenen Gerüſt von Holz ragen zwei Balken etwa zehn Fuß ſenk- recht in die Höhe. Zwiſchen dieſen beiden, mit einem Falze verſehenen Balken kann eine Art von Beil in halbmondförmiger Geſtalt auf- und niedergleiten, welches für gewöhnlich durch eine Feder zurückgehalten wird. Ein Druck auf dieſelbe und es fällt mit einer durch ein Gewicht erhöhten Schwere hinab. Zwiſchen zwei Querbalken iſt eine kreisförmige Oeffnung angebracht, durch welche ein Menſch den Kopf ſtecken kann. Iſt dies geſchehen, ſo verengt ſich durch einen leicht ſpie- lenden Mechanismus die Oeffnung ſo, daß ſie den Hals des Opfers feſt umſchließt. Vor dieſer Oeffnung iſt ein Fallbrett angebracht. Während dieſer Zurüſtungen erſcheinen an den vergitterten auf den Hof hinausgehenden Fenſtern bleiche,

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Zitationshilfe: Mährisches Tagblatt. Nr. 100, Olmütz, 02.05.1892, S. [1]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_maehrisches100_1892/1>, abgerufen am 21.11.2024.