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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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vns / So essen wir stets ohn vnterlas Geistlich / mit dem glauben / den Leib Christi / vnd trincken sein Blut / das ist / Wir werden Christo eingeleibet / das wir eins mit jm werden / damit das wir gleuben / das er sein Leib für vns in den Todt gegeben hat / vnd sein Blut für vns am Creutze vergossen / Darauff verlassen wir vns zur seligkeit / wider alle falsche Lere / alle Sünde / anfechtung vnd not. Aus welcher wolthat Christi / wir auch lernen / welche Liebe vnd gedult wir vben sollen / gegen vnsern Nehesten / auch gegen vnsern Feinden / was wolten wir mehr? Doch das wir nicht vergessen / oder trag würden / als wir leider werden / Zu solchem Glauben der Menschwerdung vnd Todes Christi / hat er vns auch ein besonder gedechtnis / oder verkündigung seines Todes / so offt wir wollen / befohlen / das wir auch im auswendigen Sacrament der Vernunfft verborgen / alleine dem Glauben aus dem wort Christi bekandt / essen sollen / vnd trincken / sein Leib vnd Blut / das wir ja nicht zweiffeln sollen / sein todt vnd Blutuergiessung am Creutze / sey vnser gewisse seltgkeit / Dauon sollen wir singen / lesen / predigen / hören / gleich wie wir in der Misse thun / vnd nachmals

vns / So essen wir stets ohn vnterlas Geistlich / mit dem glauben / den Leib Christi / vnd trincken sein Blut / das ist / Wir werden Christo eingeleibet / das wir eins mit jm werden / damit das wir gleuben / das er sein Leib für vns in den Todt gegeben hat / vnd sein Blut für vns am Creutze vergossen / Darauff verlassen wir vns zur seligkeit / wider alle falsche Lere / alle Sünde / anfechtung vnd not. Aus welcher wolthat Christi / wir auch lernen / welche Liebe vnd gedult wir vben sollen / gegen vnsern Nehesten / auch gegen vnsern Feinden / was wolten wir mehr? Doch das wir nicht vergessen / oder trag würden / als wir leider werden / Zu solchem Glauben der Menschwerdung vnd Todes Christi / hat er vns auch ein besonder gedechtnis / oder verkündigung seines Todes / so offt wir wollen / befohlen / das wir auch im auswendigen Sacrament der Vernunfft verborgen / alleine dem Glauben aus dem wort Christi bekandt / essen sollen / vnd trincken / sein Leib vnd Blut / das wir ja nicht zweiffeln sollen / sein todt vnd Blutuergiessung am Creutze / sey vnser gewisse seltgkeit / Dauon sollen wir singen / lesen / predigen / hören / gleich wie wir in der Misse thun / vnd nachmals

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[0069] vns / So essen wir stets ohn vnterlas Geistlich / mit dem glauben / den Leib Christi / vnd trincken sein Blut / das ist / Wir werden Christo eingeleibet / das wir eins mit jm werden / damit das wir gleuben / das er sein Leib für vns in den Todt gegeben hat / vnd sein Blut für vns am Creutze vergossen / Darauff verlassen wir vns zur seligkeit / wider alle falsche Lere / alle Sünde / anfechtung vnd not. Aus welcher wolthat Christi / wir auch lernen / welche Liebe vnd gedult wir vben sollen / gegen vnsern Nehesten / auch gegen vnsern Feinden / was wolten wir mehr? Doch das wir nicht vergessen / oder trag würden / als wir leider werden / Zu solchem Glauben der Menschwerdung vnd Todes Christi / hat er vns auch ein besonder gedechtnis / oder verkündigung seines Todes / so offt wir wollen / befohlen / das wir auch im auswendigen Sacrament der Vernunfft verborgen / alleine dem Glauben aus dem wort Christi bekandt / essen sollen / vnd trincken / sein Leib vnd Blut / das wir ja nicht zweiffeln sollen / sein todt vnd Blutuergiessung am Creutze / sey vnser gewisse seltgkeit / Dauon sollen wir singen / lesen / predigen / hören / gleich wie wir in der Misse thun / vnd nachmals

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/69>, abgerufen am 21.11.2024.