[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.[Musik]
Erhör vns / Erhör vns / Erhör vns vnser bitt heiliger [Musik]
Geist / du einger tröster / erleucht vns / vnd sey vns gnedig. [Musik]
Als war ich lebe / spricht Gott der Herre / ich wil nicht [Musik]
den Todt des Sünders / sondern das er sich bekere [Musik]
vnd lebe. VERSVS. Wir haben gesündiget mit vnsern Vetern / Wir haben missgehandelt vnd sind Gottlos gewesen. Lasset vns beten. [Musik]
Erhör vns / Erhör vns / Erhör vns vnser bitt heiliger [Musik]
Geist / du einger tröster / erleucht vns / vnd sey vns gnedig. [Musik]
Als war ich lebe / spricht Gott der Herre / ich wil nicht [Musik]
den Todt des Sünders / sondern das er sich bekere [Musik]
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Erhör vns / Erhör vns / Erhör vns vnser bitt heiliger
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Geist / du einger tröster / erleucht vns / vnd sey vns gnedig.
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Als war ich lebe / spricht Gott der Herre / ich wil nicht
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den Todt des Sünders / sondern das er sich bekere
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vnd lebe.
VERSVS.
Wir haben gesündiget mit vnsern Vetern /
Wir haben missgehandelt vnd sind Gottlos gewesen.
Lasset vns beten.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/49>, abgerufen am 16.07.2024. |