[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.oder Abends / fürnemlich zur Beicht komen sollen / sampt jrem Gesinde vnd Kindern / auff das die Kirchendiener nicht zu sehr beschwert werden / vnd kein vnordnung daraus entstehen möge. An gemeinen Sontagen vnd Feyertagen. DEs Morgens früe nach fünff vhren / sol zur Metten geleutet werden / vnd darnach die Schüler einen Psalm / zwen oder drey singen / mit der Antiphona de Dominica vel Festo. Darnach lese ein Knab die Sontags Episteln / Lateinisch oder Deutsch. Darnach singe man TeDeum laudamus, &c. den einen Sontag Lateinisch / den andern Deutsch / vnd das Benedictus darauff / vnd beschliesse der Priester oder Diacon mit einer Collecten. Bald darnach vmb sechs vhren / werde die früe Predigt angefangen / bis vmb sieben / vnd mag vor der Predigt ein deutscher Psalm / aus Lutheri Psalmbuch gesungen werden. oder Abends / fürnemlich zur Beicht komen sollen / sampt jrem Gesinde vnd Kindern / auff das die Kirchendiener nicht zu sehr beschwert werden / vnd kein vnordnung daraus entstehen möge. An gemeinen Sontagen vnd Feyertagen. DEs Morgens früe nach fünff vhren / sol zur Metten geleutet werden / vnd darnach die Schüler einen Psalm / zwen oder drey singen / mit der Antiphona de Dominica vel Festo. Darnach lese ein Knab die Sontags Episteln / Lateinisch oder Deutsch. Darnach singe man TeDeum laudamus, &c. den einen Sontag Lateinisch / den andern Deutsch / vnd das Benedictus darauff / vnd beschliesse der Priester oder Diacon mit einer Collecten. Bald darnach vmb sechs vhren / werde die früe Predigt angefangen / bis vmb sieben / vnd mag vor der Predigt ein deutscher Psalm / aus Lutheri Psalmbuch gesungen werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0043"/> oder Abends / fürnemlich zur Beicht komen sollen / sampt jrem Gesinde vnd Kindern / auff das die Kirchendiener nicht zu sehr beschwert werden / vnd kein vnordnung daraus entstehen möge.</p> </div> <div> <head>An gemeinen Sontagen vnd Feyertagen.</head><lb/> <p>DEs Morgens früe nach fünff vhren / sol zur Metten geleutet werden / vnd darnach die Schüler einen Psalm / zwen oder drey singen / mit der Antiphona de Dominica vel Festo.</p> <p>Darnach lese ein Knab die Sontags Episteln / Lateinisch oder Deutsch.</p> <p>Darnach singe man TeDeum laudamus, &c. den einen Sontag Lateinisch / den andern Deutsch / vnd das Benedictus darauff / vnd beschliesse der Priester oder Diacon mit einer Collecten.</p> <p>Bald darnach vmb sechs vhren / werde die früe Predigt angefangen / bis vmb sieben / vnd mag vor der Predigt ein deutscher Psalm / aus Lutheri Psalmbuch gesungen werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0043]
oder Abends / fürnemlich zur Beicht komen sollen / sampt jrem Gesinde vnd Kindern / auff das die Kirchendiener nicht zu sehr beschwert werden / vnd kein vnordnung daraus entstehen möge.
An gemeinen Sontagen vnd Feyertagen.
DEs Morgens früe nach fünff vhren / sol zur Metten geleutet werden / vnd darnach die Schüler einen Psalm / zwen oder drey singen / mit der Antiphona de Dominica vel Festo.
Darnach lese ein Knab die Sontags Episteln / Lateinisch oder Deutsch.
Darnach singe man TeDeum laudamus, &c. den einen Sontag Lateinisch / den andern Deutsch / vnd das Benedictus darauff / vnd beschliesse der Priester oder Diacon mit einer Collecten.
Bald darnach vmb sechs vhren / werde die früe Predigt angefangen / bis vmb sieben / vnd mag vor der Predigt ein deutscher Psalm / aus Lutheri Psalmbuch gesungen werden.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/43>, abgerufen am 16.07.2024. |