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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Demnach der heilige Ehestandt / so von Gott selbst eingesetzt / ein solcher Standt ist / in welchem sich alle die jenigen / so die gabe der keuschheit nicht haben / gerne vnd williglich sollen finden lassen / vnd auch billich / das die so sich darein begeben haben / oder noch darein zu begeben bedacht sein / offtermals bedencken / was vnd wie die heilige Schrifft von solchem Stande redet / So wollen wir auff dismal Gott zu ehren / vnd gegenwertigen Personen / zur Lere vnd trost / vier stücke fürlesen / die in heiliger Göttlicher Schrifft / von diesem stande fürgestalt sein.

Erstlich sollen frome Eheleute / oder die zur Ehe greiffen wollen / wissen / das der Ehestand / von Gott selbst im Paradiss verordnet / vnd eingesetzt sey / Denn also lesen wir im ersten Buch Moisis / Cap. 2.

Vnd Gott der HERR sprach / Es ist nicht gut das der Mensch alleine sey / Ich wil jme einen Gehülffen machen / die bey jm sey. Vnd Gott der HERR lies einen tieffen schlaff fallen / auff den Menschen / vnd er entschlieff / vnd nam seiner Rieben eine / vnd schloss die Stedte zu mit

Demnach der heilige Ehestandt / so von Gott selbst eingesetzt / ein solcher Standt ist / in welchem sich alle die jenigen / so die gabe der keuschheit nicht haben / gerne vnd williglich sollen finden lassen / vnd auch billich / das die so sich darein begeben haben / oder noch darein zu begeben bedacht sein / offtermals bedencken / was vnd wie die heilige Schrifft von solchem Stande redet / So wollen wir auff dismal Gott zu ehren / vnd gegenwertigen Personen / zur Lere vnd trost / vier stücke fürlesen / die in heiliger Göttlicher Schrifft / von diesem stande fürgestalt sein.

Erstlich sollen frome Eheleute / oder die zur Ehe greiffen wollen / wissen / das der Ehestand / von Gott selbst im Paradiss verordnet / vnd eingesetzt sey / Denn also lesen wir im ersten Buch Moisis / Cap. 2.

Vnd Gott der HERR sprach / Es ist nicht gut das der Mensch alleine sey / Ich wil jme einen Gehülffen machen / die bey jm sey. Vnd Gott der HERR lies einen tieffen schlaff fallen / auff den Menschen / vnd er entschlieff / vnd nam seiner Rieben eine / vnd schloss die Stedte zu mit

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[0143] Demnach der heilige Ehestandt / so von Gott selbst eingesetzt / ein solcher Standt ist / in welchem sich alle die jenigen / so die gabe der keuschheit nicht haben / gerne vnd williglich sollen finden lassen / vnd auch billich / das die so sich darein begeben haben / oder noch darein zu begeben bedacht sein / offtermals bedencken / was vnd wie die heilige Schrifft von solchem Stande redet / So wollen wir auff dismal Gott zu ehren / vnd gegenwertigen Personen / zur Lere vnd trost / vier stücke fürlesen / die in heiliger Göttlicher Schrifft / von diesem stande fürgestalt sein. Erstlich sollen frome Eheleute / oder die zur Ehe greiffen wollen / wissen / das der Ehestand / von Gott selbst im Paradiss verordnet / vnd eingesetzt sey / Denn also lesen wir im ersten Buch Moisis / Cap. 2. Vnd Gott der HERR sprach / Es ist nicht gut das der Mensch alleine sey / Ich wil jme einen Gehülffen machen / die bey jm sey. Vnd Gott der HERR lies einen tieffen schlaff fallen / auff den Menschen / vnd er entschlieff / vnd nam seiner Rieben eine / vnd schloss die Stedte zu mit

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/143>, abgerufen am 24.11.2024.