[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollen gebracht werden. Vnd wenn das geschicht / Alsdenn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen. Erstlich / Ob das Kind getaufft sey? Wird nu geantwortet / Ja. So frage der Pfarherr ferner. Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen? Spricht denn jemand: Die vnd die Person N. vnd N. sind darbey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben. So frag er weiter. Womit habt jr getaufft? Antwortet man denn: Mit Wasser. So frage er: Mit was worten habt jr getaufft? in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollen gebracht werden. Vnd wenn das geschicht / Alsdenn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen. Erstlich / Ob das Kind getaufft sey? Wird nu geantwortet / Ja. So frage der Pfarherr ferner. Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen? Spricht denn jemand: Die vnd die Person N. vnd N. sind darbey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben. So frag er weiter. Womit habt jr getaufft? Antwortet man denn: Mit Wasser. So frage er: Mit was worten habt jr getaufft? <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0117"/> in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollen gebracht werden.</p> <p>Vnd wenn das geschicht / Alsdenn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen.</p> <p>Erstlich / Ob das Kind getaufft sey?</p> <p>Wird nu geantwortet / Ja.</p> <p>So frage der Pfarherr ferner.</p> <p>Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen?</p> <p>Spricht denn jemand:</p> <p>Die vnd die Person N. vnd N. sind darbey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben.</p> <p>So frag er weiter.</p> <p>Womit habt jr getaufft?</p> <p>Antwortet man denn:</p> <p>Mit Wasser.</p> <p>So frage er:</p> <p>Mit was worten habt jr getaufft?</p> </div> </body> </text> </TEI> [0117]
in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollen gebracht werden.
Vnd wenn das geschicht / Alsdenn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen.
Erstlich / Ob das Kind getaufft sey?
Wird nu geantwortet / Ja.
So frage der Pfarherr ferner.
Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen?
Spricht denn jemand:
Die vnd die Person N. vnd N. sind darbey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben.
So frag er weiter.
Womit habt jr getaufft?
Antwortet man denn:
Mit Wasser.
So frage er:
Mit was worten habt jr getaufft?
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/117 |
Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/117>, abgerufen am 16.07.2024. |