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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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dafür wir Gott zu loben vnd zu dancken haben / möge erhalten / vnd Gott der allmechtige / eine Kirchen / in vnserm Fürstenthumb haben / auch vnsere arme / vns befohlen Vnterthanen / zur seligkeit gefordert werden.

Vnd ob wol wir befinden / das die Lere in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs / Christi vnd der Aposteln Lere / vnd der Augspnrgischen Confession gemes / welche weilandt der Hochgeborn Fürst / vnser lieber Herr Vater Herr Ernst / Hertzog zu Braunschweig vnd Lünenburg / etc. seliger vnd löblicher gedechtnis / aus Gottes gnad vnd Christlichem bedencken / angen omen / vnd bekandt hat / gefürt / vnd Christliche Ceremonien / nach Gottes befehlich / inhalt seiner Lieb ordnung / geübet werden.

Dennoch / damit sich ein jeder desto bas in der Lere / nach Göttlicher vnd Apostolischer bewerter Schrifft zu richten / vnd in Ceremonien desto mehr gleicheit gehelten werden möge / So haben wir / dem allmechtigen zu lob / vnd zu förderung vnserer Vnterthanen Seelen heil vnd seligkeit / nachfolgende Ordnung / wie die bisher in vnserm Fürstenthumb gehalten / vnd förder gehalten werden solle / wollen publiciren / vnd öffentlich lassen ausgehn / damit wir nicht al-

dafür wir Gott zu loben vnd zu dancken haben / möge erhalten / vnd Gott der allmechtige / eine Kirchen / in vnserm Fürstenthumb haben / auch vnsere arme / vns befohlen Vnterthanen / zur seligkeit gefordert werden.

Vnd ob wol wir befinden / das die Lere in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs / Christi vnd der Aposteln Lere / vnd der Augspnrgischen Confession gemes / welche weilandt der Hochgeborn Fürst / vnser lieber Herr Vater Herr Ernst / Hertzog zu Braunschweig vnd Lünenburg / etc. seliger vnd löblicher gedechtnis / aus Gottes gnad vnd Christlichem bedencken / angen omen / vnd bekandt hat / gefürt / vnd Christliche Ceremonien / nach Gottes befehlich / inhalt seiner Lieb ordnung / geübet werden.

Dennoch / damit sich ein jeder desto bas in der Lere / nach Göttlicher vnd Apostolischer bewerter Schrifft zu richten / vnd in Ceremonien desto mehr gleicheit gehelten werden möge / So haben wir / dem allmechtigen zu lob / vnd zu förderung vnserer Vnterthanen Seelen heil vnd seligkeit / nachfolgende Ordnung / wie die bisher in vnserm Fürstenthumb gehalten / vnd förder gehalten werden solle / wollen publiciren / vnd öffentlich lassen ausgehn / damit wir nicht al-

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dafür wir Gott zu loben vnd zu dancken haben / möge       erhalten / vnd Gott der allmechtige / eine Kirchen / in vnserm Fürstenthumb haben / auch vnsere       arme / vns befohlen Vnterthanen / zur seligkeit gefordert werden.</p>
        <p>Vnd ob wol wir befinden / das die Lere in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs / Christi vnd der       Aposteln Lere / vnd der Augspnrgischen Confession gemes / welche weilandt der Hochgeborn Fürst       / vnser lieber Herr Vater Herr Ernst / Hertzog zu Braunschweig vnd Lünenburg / etc. seliger vnd       löblicher gedechtnis / aus Gottes gnad vnd Christlichem bedencken / angen omen / vnd bekandt       hat / gefürt / vnd Christliche Ceremonien / nach Gottes befehlich / inhalt seiner Lieb ordnung       / geübet werden.</p>
        <p>Dennoch / damit sich ein jeder desto bas in der Lere / nach Göttlicher vnd Apostolischer       bewerter Schrifft zu richten / vnd in Ceremonien desto mehr gleicheit gehelten werden möge / So       haben wir / dem allmechtigen zu lob / vnd zu förderung vnserer Vnterthanen Seelen heil vnd       seligkeit / nachfolgende Ordnung / wie die bisher in vnserm Fürstenthumb gehalten / vnd förder       gehalten werden solle / wollen publiciren / vnd öffentlich lassen ausgehn / damit wir nicht         al-
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[0011] dafür wir Gott zu loben vnd zu dancken haben / möge erhalten / vnd Gott der allmechtige / eine Kirchen / in vnserm Fürstenthumb haben / auch vnsere arme / vns befohlen Vnterthanen / zur seligkeit gefordert werden. Vnd ob wol wir befinden / das die Lere in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs / Christi vnd der Aposteln Lere / vnd der Augspnrgischen Confession gemes / welche weilandt der Hochgeborn Fürst / vnser lieber Herr Vater Herr Ernst / Hertzog zu Braunschweig vnd Lünenburg / etc. seliger vnd löblicher gedechtnis / aus Gottes gnad vnd Christlichem bedencken / angen omen / vnd bekandt hat / gefürt / vnd Christliche Ceremonien / nach Gottes befehlich / inhalt seiner Lieb ordnung / geübet werden. Dennoch / damit sich ein jeder desto bas in der Lere / nach Göttlicher vnd Apostolischer bewerter Schrifft zu richten / vnd in Ceremonien desto mehr gleicheit gehelten werden möge / So haben wir / dem allmechtigen zu lob / vnd zu förderung vnserer Vnterthanen Seelen heil vnd seligkeit / nachfolgende Ordnung / wie die bisher in vnserm Fürstenthumb gehalten / vnd förder gehalten werden solle / wollen publiciren / vnd öffentlich lassen ausgehn / damit wir nicht al-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/11>, abgerufen am 23.11.2024.