[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Darnach wenn sie alle communicirt sein / spreche der Pfarherr die Collect / Wir dancken dir allmechtiger HERR Gott etc. Item / die Benediction / Der HERR segne dich etc. wie dis alles oben verzeichnet. Wenn nicht Communicanten da sind / sol es mit dem Gesang vnd Lection vor der Predigt / aller ding gehalten werden / wie oben beschrieben / Auch sol in der Predigt erinnerung vnd vermanung geschehen / das man offter zur Communion komen wolle. Nach der Predigt aber sol allein die Litaney gesungen werden / vnd der Segen darauff. Zu letzt singe man / Erhalt vns HERR bey deinem Wort etc. vnd / Verleihe vns Friede gnediglich. Weil auch bisher gebreuchlich gewesen / das bey der Communion / der Priester so Mess helt / mit dem Kirchen Ornat bekleidet / vnd Wachsliechter auff dem Altar angezündet werden / so sol es fürder darbey gelassen / vnd also in Dörffern auch gehalten werden. Darnach wenn sie alle communicirt sein / spreche der Pfarherr die Collect / Wir dancken dir allmechtiger HERR Gott etc. Item / die Benediction / Der HERR segne dich etc. wie dis alles oben verzeichnet. Wenn nicht Communicanten da sind / sol es mit dem Gesang vnd Lection vor der Predigt / aller ding gehalten werden / wie oben beschrieben / Auch sol in der Predigt erinnerung vnd vermanung geschehen / das man offter zur Communion komen wolle. Nach der Predigt aber sol allein die Litaney gesungen werden / vnd der Segen darauff. Zu letzt singe man / Erhalt vns HERR bey deinem Wort etc. vnd / Verleihe vns Friede gnediglich. Weil auch bisher gebreuchlich gewesen / das bey der Communion / der Priester so Mess helt / mit dem Kirchen Ornat bekleidet / vnd Wachsliechter auff dem Altar angezündet werden / so sol es fürder darbey gelassen / vnd also in Dörffern auch gehalten werden. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0091"/> <p>Darnach wenn sie alle communicirt sein / spreche der Pfarherr die Collect / Wir dancken dir allmechtiger HERR Gott etc. Item / die Benediction / Der HERR segne dich etc. wie dis alles oben verzeichnet.</p> <p>Wenn nicht Communicanten da sind / sol es mit dem Gesang vnd Lection vor der Predigt / aller ding gehalten werden / wie oben beschrieben / Auch sol in der Predigt erinnerung vnd vermanung geschehen / das man offter zur Communion komen wolle.</p> <p>Nach der Predigt aber sol allein die Litaney gesungen werden / vnd der Segen darauff.</p> <p>Zu letzt singe man / Erhalt vns HERR bey deinem Wort etc. vnd / Verleihe vns Friede gnediglich.</p> <p>Weil auch bisher gebreuchlich gewesen / das bey der Communion / der Priester so Mess helt / mit dem Kirchen Ornat bekleidet / vnd Wachsliechter auff dem Altar angezündet werden / so sol es fürder darbey gelassen / vnd also in Dörffern auch gehalten werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0091]
Darnach wenn sie alle communicirt sein / spreche der Pfarherr die Collect / Wir dancken dir allmechtiger HERR Gott etc. Item / die Benediction / Der HERR segne dich etc. wie dis alles oben verzeichnet.
Wenn nicht Communicanten da sind / sol es mit dem Gesang vnd Lection vor der Predigt / aller ding gehalten werden / wie oben beschrieben / Auch sol in der Predigt erinnerung vnd vermanung geschehen / das man offter zur Communion komen wolle.
Nach der Predigt aber sol allein die Litaney gesungen werden / vnd der Segen darauff.
Zu letzt singe man / Erhalt vns HERR bey deinem Wort etc. vnd / Verleihe vns Friede gnediglich.
Weil auch bisher gebreuchlich gewesen / das bey der Communion / der Priester so Mess helt / mit dem Kirchen Ornat bekleidet / vnd Wachsliechter auff dem Altar angezündet werden / so sol es fürder darbey gelassen / vnd also in Dörffern auch gehalten werden.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/91>, abgerufen am 27.07.2024. |