[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.in öffentlichen Sünden vnd lastern fortzufaren / der bleibe von diesem Sacrament / denn er empfehet es jme zum Gericht / wie S. Paulus saget. Das nu wir die versamlet sein / das Abendmal des HErrn zu halten / vnd sein Leib vnd Blut zugeniessen / mögen solchs wir diglichen thun / vnd vnsern glauben dadurch stercken / vnd förder nach dem willen Gottes leben / vnsern Feinden vergeben / vnsern Nehesten lieben / vnd allen Menschen guts thun / Wollen wir Gott den Vater / durch Ihesum Christum anruffen / vnd beten das heilige Vater vnser. Nach der vermanung singe der Priester das Vater vnser / vnnd die wort von der Einsetzung des Abendmals Ihesu Christi / Auff folgende Melodien. in öffentlichen Sünden vnd lastern fortzufaren / der bleibe von diesem Sacrament / denn er empfehet es jme zum Gericht / wie S. Paulus saget. Das nu wir die versamlet sein / das Abendmal des HErrn zu halten / vnd sein Leib vnd Blut zugeniessen / mögen solchs wir diglichen thun / vnd vnsern glauben dadurch stercken / vnd förder nach dem willẽ Gottes leben / vnsern Feinden vergeben / vnsern Nehesten lieben / vnd allen Menschen guts thun / Wollen wir Gott den Vater / durch Ihesum Christum anruffen / vnd beten das heilige Vater vnser. Nach der vermanung singe der Priester das Vater vnser / vnnd die wort von der Einsetzung des Abendmals Ihesu Christi / Auff folgende Melodien. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0070"/> in öffentlichen Sünden vnd lastern fortzufaren / der bleibe von diesem Sacrament / denn er empfehet es jme zum Gericht / wie S. Paulus saget.</p> <p>Das nu wir die versamlet sein / das Abendmal des HErrn zu halten / vnd sein Leib vnd Blut zugeniessen / mögen solchs wir diglichen thun / vnd vnsern glauben dadurch stercken / vnd förder nach dem willẽ Gottes leben / vnsern Feinden vergeben / vnsern Nehesten lieben / vnd allen Menschen guts thun / Wollen wir Gott den Vater / durch Ihesum Christum anruffen / vnd beten das heilige Vater vnser.</p> <p>Nach der vermanung singe der Priester das Vater vnser / vnnd die wort von der Einsetzung des Abendmals Ihesu Christi / Auff folgende Melodien.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0070]
in öffentlichen Sünden vnd lastern fortzufaren / der bleibe von diesem Sacrament / denn er empfehet es jme zum Gericht / wie S. Paulus saget.
Das nu wir die versamlet sein / das Abendmal des HErrn zu halten / vnd sein Leib vnd Blut zugeniessen / mögen solchs wir diglichen thun / vnd vnsern glauben dadurch stercken / vnd förder nach dem willẽ Gottes leben / vnsern Feinden vergeben / vnsern Nehesten lieben / vnd allen Menschen guts thun / Wollen wir Gott den Vater / durch Ihesum Christum anruffen / vnd beten das heilige Vater vnser.
Nach der vermanung singe der Priester das Vater vnser / vnnd die wort von der Einsetzung des Abendmals Ihesu Christi / Auff folgende Melodien.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/70>, abgerufen am 27.07.2024. |