[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Apologia / welche der Römi. Kei. Mai. zu Augspurg / Anno etc. 1530. vberantwortet / verfasset vnd erholet ist. Vnd gedencken bey solcher erkanten Lere / mit Göttlicher hülff bestendig zu bleiben / vnd bitten Gott / das er vns vnd vnsere vnterthanen / bey derselbigen gnediglich erhalten wolle / Amen. Sondern ist darumb fürnemlich geschehen / wie gemeldet / damit Superintendenten / Pastores vnd Kirchendiener / vnsers Fürstenthumbs / jrer Lere selbs gewis sein / auch jre befohlen Scheflein / deste besser mit gesunder reiner Lere des heiligen Euangelij weiden / vnd Christliche gute ordnung erhalten werden mögen / Wie denn auch diese ordnung darnach gerichtet / das sie mit vieler Chur vnnd Fürsten / der Augspurgischen Confession verwand / ordnung / vberein stimmet. Wir sein aber hieneben auch des erbietens / da künfftiglich / auff einem gemeinen Christlichen Concilio / oder versamlung der Reichsstende / sich einer andern gemeinen Christlichen ordnung vnd Apologia / welche der Römi. Kei. Mai. zu Augspurg / Anno etc. 1530. vberantwortet / verfasset vnd erholet ist. Vnd gedencken bey solcher erkanten Lere / mit Göttlicher hülff bestendig zu bleiben / vnd bitten Gott / das er vns vnd vnsere vnterthanen / bey derselbigen gnediglich erhalten wolle / Amen. Sondern ist darumb fürnemlich geschehen / wie gemeldet / damit Superintendenten / Pastores vnd Kirchendiener / vnsers Fürstenthumbs / jrer Lere selbs gewis sein / auch jre befohlen Scheflein / deste besser mit gesunder reiner Lere des heiligen Euangelij weiden / vnd Christliche gute ordnung erhalten werden mögen / Wie denn auch diese ordnung darnach gerichtet / das sie mit vieler Chur vnnd Fürsten / der Augspurgischen Confession verwand / ordnung / vberein stimmet. Wir sein aber hieneben auch des erbietens / da künfftiglich / auff einem gemeinen Christlichen Concilio / oder versamlung der Reichsstende / sich einer andern gemeinen Christlichen ordnung vnd <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0007"/> Apologia / welche der Römi. Kei. Mai. zu Augspurg / Anno etc. 1530. vberantwortet / verfasset vnd erholet ist.</p> <p>Vnd gedencken bey solcher erkanten Lere / mit Göttlicher hülff bestendig zu bleiben / vnd bitten Gott / das er vns vnd vnsere vnterthanen / bey derselbigen gnediglich erhalten wolle / Amen.</p> <p>Sondern ist darumb fürnemlich geschehen / wie gemeldet / damit Superintendenten / Pastores vnd Kirchendiener / vnsers Fürstenthumbs / jrer Lere selbs gewis sein / auch jre befohlen Scheflein / deste besser mit gesunder reiner Lere des heiligen Euangelij weiden / vnd Christliche gute ordnung erhalten werden mögen / Wie denn auch diese ordnung darnach gerichtet / das sie mit vieler Chur vnnd Fürsten / der Augspurgischen Confession verwand / ordnung / vberein stimmet.</p> <p>Wir sein aber hieneben auch des erbietens / da künfftiglich / auff einem gemeinen Christlichen Concilio / oder versamlung der Reichsstende / sich einer andern gemeinen Christlichen ordnung vnd </p> </div> </body> </text> </TEI> [0007]
Apologia / welche der Römi. Kei. Mai. zu Augspurg / Anno etc. 1530. vberantwortet / verfasset vnd erholet ist.
Vnd gedencken bey solcher erkanten Lere / mit Göttlicher hülff bestendig zu bleiben / vnd bitten Gott / das er vns vnd vnsere vnterthanen / bey derselbigen gnediglich erhalten wolle / Amen.
Sondern ist darumb fürnemlich geschehen / wie gemeldet / damit Superintendenten / Pastores vnd Kirchendiener / vnsers Fürstenthumbs / jrer Lere selbs gewis sein / auch jre befohlen Scheflein / deste besser mit gesunder reiner Lere des heiligen Euangelij weiden / vnd Christliche gute ordnung erhalten werden mögen / Wie denn auch diese ordnung darnach gerichtet / das sie mit vieler Chur vnnd Fürsten / der Augspurgischen Confession verwand / ordnung / vberein stimmet.
Wir sein aber hieneben auch des erbietens / da künfftiglich / auff einem gemeinen Christlichen Concilio / oder versamlung der Reichsstende / sich einer andern gemeinen Christlichen ordnung vnd
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/7>, abgerufen am 27.07.2024. |