[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Vnd ob wol wir befinden / das die Lere in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs / Christi vnd der Aposteln Lere / vnd der Augspurgischen Confession gemes / welche weilandt der Hochgeborn Fürst / vnser lieber Herr Vater Herr Ernst / Hertzog zu Braunschweig vnd Lünenburg etc. seliger vnd löblicher gedechtnis / aus Gottes gnad vnd Christlichem bedencken / angenomen / vnd bekandt hat / gefurt / vnd Christliche Ceremonien nach Gottes befehlich / inhalt seiner lieb ordnung / geübet werden. Dennoch damit sich ein jeder deste bass in der Lere / nach Göttlicher vnd Apostolischer bewerter Schrifft zu richten / vnd in Ceremonien deste mehr gleicheit gehalten werden möge / So haben wir dem allmechtigen zu lob / vnd zu forderung vnserer Vnterthanen / Seelen heil vnd seligkeit / nachfolgende ordnung / wie die bisher in vnserm Fürstenthumb gehalten / vnd forder gehalten werden solle / wollen publiciren / vnd öffentlich lassen ausgehen / damit wir nicht allein wollen bezeugen / was wir von Gott vnd seinem heiligen Wort halten / Sondern damit auch alle vnnd Vnd ob wol wir befinden / das die Lere in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs / Christi vnd der Aposteln Lere / vnd der Augspurgischen Confession gemes / welche weilandt der Hochgeborn Fürst / vnser lieber Herr Vater Herr Ernst / Hertzog zu Braunschweig vnd Lünenburg etc. seliger vnd löblicher gedechtnis / aus Gottes gnad vnd Christlichem bedencken / angenomen / vnd bekandt hat / gefurt / vnd Christliche Ceremonien nach Gottes befehlich / inhalt seiner lieb ordnung / geübet werden. Dennoch damit sich ein jeder deste bass in der Lere / nach Göttlicher vnd Apostolischer bewerter Schrifft zu richten / vnd in Ceremonien deste mehr gleicheit gehalten werden möge / So haben wir dem allmechtigen zu lob / vnd zu forderung vnserer Vnterthanen / Seelen heil vñ seligkeit / nachfolgende ordnung / wie die bisher in vnserm Fürstenthumb gehalten / vnd forder gehalten werden solle / wollen publiciren / vnd öffentlich lassen ausgehen / damit wir nicht allein wollen bezeugen / was wir von Gott vnd seinem heiligen Wort halten / Sondern damit auch alle vnnd <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0005"/> <p>Vnd ob wol wir befinden / das die Lere in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs / Christi vnd der Aposteln Lere / vnd der Augspurgischen Confession gemes / welche weilandt der Hochgeborn Fürst / vnser lieber Herr Vater Herr Ernst / Hertzog zu Braunschweig vnd Lünenburg etc. seliger vnd löblicher gedechtnis / aus Gottes gnad vnd Christlichem bedencken / angenomen / vnd bekandt hat / gefurt / vnd Christliche Ceremonien nach Gottes befehlich / inhalt seiner lieb ordnung / geübet werden.</p> <p>Dennoch damit sich ein jeder deste bass in der Lere / nach Göttlicher vnd Apostolischer bewerter Schrifft zu richten / vnd in Ceremonien deste mehr gleicheit gehalten werden möge / So haben wir dem allmechtigen zu lob / vnd zu forderung vnserer Vnterthanen / Seelen heil vñ seligkeit / nachfolgende ordnung / wie die bisher in vnserm Fürstenthumb gehalten / vnd forder gehalten werden solle / wollen publiciren / vnd öffentlich lassen ausgehen / damit wir nicht allein wollen bezeugen / was wir von Gott vnd seinem heiligen Wort halten / Sondern damit auch alle vnnd </p> </div> </body> </text> </TEI> [0005]
Vnd ob wol wir befinden / das die Lere in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs / Christi vnd der Aposteln Lere / vnd der Augspurgischen Confession gemes / welche weilandt der Hochgeborn Fürst / vnser lieber Herr Vater Herr Ernst / Hertzog zu Braunschweig vnd Lünenburg etc. seliger vnd löblicher gedechtnis / aus Gottes gnad vnd Christlichem bedencken / angenomen / vnd bekandt hat / gefurt / vnd Christliche Ceremonien nach Gottes befehlich / inhalt seiner lieb ordnung / geübet werden.
Dennoch damit sich ein jeder deste bass in der Lere / nach Göttlicher vnd Apostolischer bewerter Schrifft zu richten / vnd in Ceremonien deste mehr gleicheit gehalten werden möge / So haben wir dem allmechtigen zu lob / vnd zu forderung vnserer Vnterthanen / Seelen heil vñ seligkeit / nachfolgende ordnung / wie die bisher in vnserm Fürstenthumb gehalten / vnd forder gehalten werden solle / wollen publiciren / vnd öffentlich lassen ausgehen / damit wir nicht allein wollen bezeugen / was wir von Gott vnd seinem heiligen Wort halten / Sondern damit auch alle vnnd
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/5>, abgerufen am 27.07.2024. |