[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Die Juraten oder Vorweser der Gottes Heuser / oder der Allmussen / sollen in Stedten vnd Caspeln / auff dem Lande / alle Jar dem Radt / oder den Ampten vnd Pastorn jeder Kirche / von den einkomen vnd ausgaben rechenschafft thun / vnd zugesehen werden / das die Allmussen / vnd Spende so gestifftet / trewlich verreichet werden. Es solle auch in allen Kirchen / in den Stedten / da es nicht allbereit geschehen / ein arme Kisten auffgerichtet / vnd alle Sontag vnter der Predigt / durch zwen dazu verordnet / die Allmussen gesamlet / vnd zu notturfft armer Hausleut ausgeteilt werden. Von Ceremonien / ordnung der Lection vnd Gesang in den Kirchen. WIewol Gottlob bisher in vnserm Fürstenthumb / Christliche Ceremonien / bey administrirung der heiligen Sacrament vnd sonst / sein gehalten worden / So wollen wir doch dieselbigen hernacher setzen / damit es allenthalben / in den Kirchen / so viel deste eintrechtiger möge gehalten / vnd die Pastores / so Die Juraten oder Vorweser der Gottes Heuser / oder der Allmussen / sollen in Stedten vnd Caspeln / auff dem Lande / alle Jar dem Radt / oder den Ampten vnd Pastorn jeder Kirche / von den einkomen vnd ausgaben rechenschafft thun / vnd zugesehen werden / das die Allmussen / vnd Spende so gestifftet / trewlich verreichet werden. Es solle auch in allen Kirchen / in den Stedten / da es nicht allbereit geschehen / ein arme Kisten auffgerichtet / vnd alle Sontag vnter der Predigt / durch zwen dazu verordnet / die Allmussen gesamlet / vnd zu notturfft armer Hausleut ausgeteilt werden. Von Ceremonien / ordnung der Lection vnd Gesang in den Kirchen. WIewol Gottlob bisher in vnserm Fürstenthumb / Christliche Ceremonien / bey administrirung der heiligen Sacrament vnd sonst / sein gehalten worden / So wollen wir doch dieselbigen hernacher setzen / damit es allenthalben / in den Kirchen / so viel deste eintrechtiger möge gehalten / vnd die Pastores / so <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0033"/> <p>Die Juraten oder Vorweser der Gottes Heuser / oder der Allmussen / sollen in Stedten vnd Caspeln / auff dem Lande / alle Jar dem Radt / oder den Ampten vnd Pastorn jeder Kirche / von den einkomen vnd ausgaben rechenschafft thun / vnd zugesehen werden / das die Allmussen / vnd Spende so gestifftet / trewlich verreichet werden.</p> <p>Es solle auch in allen Kirchen / in den Stedten / da es nicht allbereit geschehen / ein arme Kisten auffgerichtet / vnd alle Sontag vnter der Predigt / durch zwen dazu verordnet / die Allmussen gesamlet / vnd zu notturfft armer Hausleut ausgeteilt werden.</p> </div> <div> <head>Von Ceremonien / ordnung der Lection vnd Gesang in den Kirchen.</head><lb/> <p>WIewol Gottlob bisher in vnserm Fürstenthumb / Christliche Ceremonien / bey administrirung der heiligen Sacrament vnd sonst / sein gehalten worden / So wollen wir doch dieselbigen hernacher setzen / damit es allenthalben / in den Kirchen / so viel deste eintrechtiger möge gehalten / vnd die Pastores / so </p> </div> </body> </text> </TEI> [0033]
Die Juraten oder Vorweser der Gottes Heuser / oder der Allmussen / sollen in Stedten vnd Caspeln / auff dem Lande / alle Jar dem Radt / oder den Ampten vnd Pastorn jeder Kirche / von den einkomen vnd ausgaben rechenschafft thun / vnd zugesehen werden / das die Allmussen / vnd Spende so gestifftet / trewlich verreichet werden.
Es solle auch in allen Kirchen / in den Stedten / da es nicht allbereit geschehen / ein arme Kisten auffgerichtet / vnd alle Sontag vnter der Predigt / durch zwen dazu verordnet / die Allmussen gesamlet / vnd zu notturfft armer Hausleut ausgeteilt werden.
Von Ceremonien / ordnung der Lection vnd Gesang in den Kirchen.
WIewol Gottlob bisher in vnserm Fürstenthumb / Christliche Ceremonien / bey administrirung der heiligen Sacrament vnd sonst / sein gehalten worden / So wollen wir doch dieselbigen hernacher setzen / damit es allenthalben / in den Kirchen / so viel deste eintrechtiger möge gehalten / vnd die Pastores / so
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/33>, abgerufen am 16.02.2025. |