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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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die Erden / vnd bringet sie vnter euch / vnd herschet vber Fisch im mehr / vnd vber Vogel vnter dem Himel / vnd vber alles Thier / das auff Erden kreucht / vnd Gott sahe an / alles was er gemacht hatte / vnd sihe da / Es war alles sehr gut.

Darumb spricht auch Salomon / Wer ein Ehefraw findet / der findet was guts / vnd schepffet ein Segen von dem HERRN.

Auff diese verlesene vier stück / kan ein Pastor zum beschlus also sagen.

DIs sein die fürnemesten stück / so die heilige Göttliche Schrifft vom Ehestande vermeldet / welche alle Eheleute offtermals bedencken sollen / damit sie wissen / was von diesem Stande zu halten / wie sich ein jeder darein richten / vnd wes sie sich jm Creutze vnd widerstande / darzu zutrösten haben / Dieweil aber dauon offtermals gelert / so sey auff diese zeit hieuon gnug.

die Erden / vnd bringet sie vnter euch / vnd herschet vber Fisch im mehr / vnd vber Vogel vnter dem Himel / vnd vber alles Thier / das auff Erden kreucht / vnd Gott sahe an / alles was er gemacht hatte / vnd sihe da / Es war alles sehr gut.

Darumb spricht auch Salomon / Wer ein Ehefraw findet / der findet was guts / vnd schepffet ein Segen von dem HERRN.

Auff diese verlesene vier stück / kan ein Pastor zum beschlus also sagen.

DIs sein die fürnemesten stück / so die heilige Göttliche Schrifft vom Ehestande vermeldet / welche alle Eheleute offtermals bedencken sollen / damit sie wissen / was von diesem Stande zu halten / wie sich ein jeder darein richten / vnd wes sie sich jm Creutze vnd widerstande / darzu zutrösten haben / Dieweil aber dauon offtermals gelert / so sey auff diese zeit hieuon gnug.

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[0144] die Erden / vnd bringet sie vnter euch / vnd herschet vber Fisch im mehr / vnd vber Vogel vnter dem Himel / vnd vber alles Thier / das auff Erden kreucht / vnd Gott sahe an / alles was er gemacht hatte / vnd sihe da / Es war alles sehr gut. Darumb spricht auch Salomon / Wer ein Ehefraw findet / der findet was guts / vnd schepffet ein Segen von dem HERRN. Auff diese verlesene vier stück / kan ein Pastor zum beschlus also sagen. DIs sein die fürnemesten stück / so die heilige Göttliche Schrifft vom Ehestande vermeldet / welche alle Eheleute offtermals bedencken sollen / damit sie wissen / was von diesem Stande zu halten / wie sich ein jeder darein richten / vnd wes sie sich jm Creutze vnd widerstande / darzu zutrösten haben / Dieweil aber dauon offtermals gelert / so sey auff diese zeit hieuon gnug.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/144>, abgerufen am 21.11.2024.