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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Demnach der heilige Ehestandt / so von Gott selbs eingesetzt / ein solcher standt ist / in welchem sich alle die jenigen / so die gabe der keuscheit nicht haben / gerne vnnd williglich sollen finden lassen / vnnd auch billich / das die so sich darinne begeben haben / oder noch darein zubegeben bedacht sein / offtermals bedencken / was vnd wie die heilige Schrifft von solchem Stande redet / So wollen wir auff dis mal Gott zu ehren / vnd gegenwertigen Personen / zur Lere vnnd trost / vier stücke fürlesen / die in heiliger Göttlicher Schrifft / von diesem Stande fürgestalt sein.

Erstlich sollen frome Eheleute / oder die zur Ehe greiffen wollen / wissen / das der Ehestand / von Gott selbs im Paradiss verordnet / vnnd eingesetzt sey / Denn also lesen wir im ersten Buch Moisis Cap. 2.

Vnd Gott der HERR sprach / Es ist nicht gut das der Mensch alleine sey / Ich wil jme einen Gehülffen machen / die bey jm sey. Vnd Gott der HERR liesse einen tieffen schlaff fallen / auff den Menschen / vnd er entschlieff / vnd nam seiner Rieben eine / vnnd schlos die Stedte zu mit

Demnach der heilige Ehestandt / so von Gott selbs eingesetzt / ein solcher standt ist / in welchem sich alle die jenigen / so die gabe der keuscheit nicht haben / gerne vnnd williglich sollen finden lassen / vnnd auch billich / das die so sich darinne begeben haben / oder noch darein zubegeben bedacht sein / offtermals bedencken / was vnd wie die heilige Schrifft von solchem Stande redet / So wollen wir auff dis mal Gott zu ehren / vnd gegenwertigen Personen / zur Lere vnnd trost / vier stücke fürlesen / die in heiliger Göttlicher Schrifft / von diesem Stande fürgestalt sein.

Erstlich sollen frome Eheleute / oder die zur Ehe greiffen wollen / wissen / das der Ehestand / von Gott selbs im Paradiss verordnet / vnnd eingesetzt sey / Denn also lesen wir im ersten Buch Moisis Cap. 2.

Vnd Gott der HERR sprach / Es ist nicht gut das der Mensch alleine sey / Ich wil jme einen Gehülffen machen / die bey jm sey. Vnd Gott der HERR liesse einen tieffen schlaff fallen / auff den Menschen / vnd er entschlieff / vnd nam seiner Rieben eine / vnnd schlos die Stedte zu mit

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[0140] Demnach der heilige Ehestandt / so von Gott selbs eingesetzt / ein solcher standt ist / in welchem sich alle die jenigen / so die gabe der keuscheit nicht haben / gerne vnnd williglich sollen finden lassen / vnnd auch billich / das die so sich darinne begeben haben / oder noch darein zubegeben bedacht sein / offtermals bedencken / was vnd wie die heilige Schrifft von solchem Stande redet / So wollen wir auff dis mal Gott zu ehren / vnd gegenwertigen Personen / zur Lere vnnd trost / vier stücke fürlesen / die in heiliger Göttlicher Schrifft / von diesem Stande fürgestalt sein. Erstlich sollen frome Eheleute / oder die zur Ehe greiffen wollen / wissen / das der Ehestand / von Gott selbs im Paradiss verordnet / vnnd eingesetzt sey / Denn also lesen wir im ersten Buch Moisis Cap. 2. Vnd Gott der HERR sprach / Es ist nicht gut das der Mensch alleine sey / Ich wil jme einen Gehülffen machen / die bey jm sey. Vnd Gott der HERR liesse einen tieffen schlaff fallen / auff den Menschen / vnd er entschlieff / vnd nam seiner Rieben eine / vnnd schlos die Stedte zu mit

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/140>, abgerufen am 24.11.2024.