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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Man mag in solcher vermanung nemen / das Exordium a dicto Christi, Matth. xviij. Ich sage euch / so zwen vnter euch eins werden auff Erden / warumb es sey / das sie bitten wollen / das sol jnen von meinem Vater im Himel widerfaren / Denn wo zwen oder drey / versamlet sein in meinem Namen / da bin ich mitten vnter jnen / vnd also dirigirt werden ad Orationem Deo offerendam pro aegrotante, oder auch von andern schönen Sprüchen der Schrifft / vnnd doch entlich dahin gericht / das das Volck zum Gebet vermanet.

Auff solche vermanung / sol der Pfarherr / das Vater vnser sprechen / fein laut / damit die krancke Person / vnd das gantze Volck / mit beten könne / spreche auch darauff / der Allmechtige Gott wolle vnser Gebet / gnediglich erhören / Amen.

Es mag auch allhier ein Pfarherr zur erinnerung des Krancken / die Artickel des Glaubens erzelen / nach gelegenheit der zeit vnd Personen.

Darnach / wenn man einen Tisch fein ehrlich / mit reinen Tüchern / vnnd mit Brodt

Man mag in solcher vermanung nemen / das Exordium à dicto Christi, Matth. xviij. Ich sage euch / so zwen vnter euch eins werden auff Erden / warumb es sey / das sie bitten wollen / das sol jnen von meinem Vater im Himel widerfaren / Denn wo zwen oder drey / versamlet sein in meinem Namen / da bin ich mitten vnter jnen / vnd also dirigirt werden ad Orationem Deo offerendam pro aegrotante, oder auch von andern schönen Sprüchen der Schrifft / vnnd doch entlich dahin gericht / das das Volck zum Gebet vermanet.

Auff solche vermanung / sol der Pfarherr / das Vater vnser sprechen / fein laut / damit die krancke Person / vnd das gantze Volck / mit beten könne / spreche auch darauff / der Allmechtige Gott wolle vnser Gebet / gnediglich erhören / Amen.

Es mag auch allhier ein Pfarherr zur erinnerung des Krancken / die Artickel des Glaubens erzelen / nach gelegenheit der zeit vnd Personen.

Darnach / wenn man einen Tisch fein ehrlich / mit reinen Tüchern / vnnd mit Brodt

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[0126] Man mag in solcher vermanung nemen / das Exordium à dicto Christi, Matth. xviij. Ich sage euch / so zwen vnter euch eins werden auff Erden / warumb es sey / das sie bitten wollen / das sol jnen von meinem Vater im Himel widerfaren / Denn wo zwen oder drey / versamlet sein in meinem Namen / da bin ich mitten vnter jnen / vnd also dirigirt werden ad Orationem Deo offerendam pro aegrotante, oder auch von andern schönen Sprüchen der Schrifft / vnnd doch entlich dahin gericht / das das Volck zum Gebet vermanet. Auff solche vermanung / sol der Pfarherr / das Vater vnser sprechen / fein laut / damit die krancke Person / vnd das gantze Volck / mit beten könne / spreche auch darauff / der Allmechtige Gott wolle vnser Gebet / gnediglich erhören / Amen. Es mag auch allhier ein Pfarherr zur erinnerung des Krancken / die Artickel des Glaubens erzelen / nach gelegenheit der zeit vnd Personen. Darnach / wenn man einen Tisch fein ehrlich / mit reinen Tüchern / vnnd mit Brodt

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/126>, abgerufen am 24.11.2024.