[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Nach gethaner vnd gehörter Beicht / sol er jnen auff sein bitte vnd begeren / im namen / vnd aus dem befehlich Ihesu Christi absoluiern / wie kurtz zuuor vermeldet / vnnd jn darnach abermals ermanen / zum bestendigen warhafftigen glauben / auff die zusage Gottes / vnd verdienst Ihesu Christi / zur gedult / hoffnung vnd emsigen Gebet / im namen Ihesu Christi / vnd das er jedermenniglich / der jme zu nahe gewesen / gerne vnd williglich vergeben solle / gleich als er wolle / das jme von Gott widerfaren solle. Vnd weil auch billich / das wenn ein Krancker sol communicirt werden / das das Gesinde / die Freunde vnd Nachbarn / zu dieser Action gefordert werden / wie auch bisher die gewonheit gewesen / So sol solchs allenthalben auch forthin also gehalten werden / damit keine Winckelmess daraus werden möge / Vnd sol als denn nach gesprochener Absolution vber den Krancken / auch eine kurtze vermanung geschehen / an das Volck zum ernstlichen Gebet / für den Krancken / auff diese oder dergleichen forma. Nach gethaner vnd gehörter Beicht / sol er jnen auff sein bitte vnd begeren / im namen / vnd aus dem befehlich Ihesu Christi absoluiern / wie kurtz zuuor vermeldet / vnnd jn darnach abermals ermanen / zum bestendigen warhafftigen glauben / auff die zusage Gottes / vnd verdienst Ihesu Christi / zur gedult / hoffnung vnd emsigen Gebet / im namen Ihesu Christi / vnd das er jedermenniglich / der jme zu nahe gewesen / gerne vnd williglich vergeben solle / gleich als er wolle / das jme von Gott widerfaren solle. Vnd weil auch billich / das wenn ein Krancker sol communicirt werden / das das Gesinde / die Freunde vnd Nachbarn / zu dieser Action gefordert werden / wie auch bisher die gewonheit gewesen / So sol solchs allenthalben auch forthin also gehalten werden / damit keine Winckelmess daraus werden möge / Vnd sol als denn nach gesprochener Absolution vber den Krancken / auch eine kurtze vermanung geschehen / an das Volck zum ernstlichen Gebet / für den Krancken / auff diese oder dergleichen forma. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0124"/> <p>Nach gethaner vnd gehörter Beicht / sol er jnen auff sein bitte vnd begeren / im namen / vnd aus dem befehlich Ihesu Christi absoluiern / wie kurtz zuuor vermeldet / vnnd jn darnach abermals ermanen / zum bestendigen warhafftigen glauben / auff die zusage Gottes / vnd verdienst Ihesu Christi / zur gedult / hoffnung vnd emsigen Gebet / im namen Ihesu Christi / vnd das er jedermenniglich / der jme zu nahe gewesen / gerne vnd williglich vergeben solle / gleich als er wolle / das jme von Gott widerfaren solle.</p> <p>Vnd weil auch billich / das wenn ein Krancker sol communicirt werden / das das Gesinde / die Freunde vnd Nachbarn / zu dieser Action gefordert werden / wie auch bisher die gewonheit gewesen / So sol solchs allenthalben auch forthin also gehalten werden / damit keine Winckelmess daraus werden möge / Vnd sol als denn nach gesprochener Absolution vber den Krancken / auch eine kurtze vermanung geschehen / an das Volck zum ernstlichen Gebet / für den Krancken / auff diese oder dergleichen forma.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0124]
Nach gethaner vnd gehörter Beicht / sol er jnen auff sein bitte vnd begeren / im namen / vnd aus dem befehlich Ihesu Christi absoluiern / wie kurtz zuuor vermeldet / vnnd jn darnach abermals ermanen / zum bestendigen warhafftigen glauben / auff die zusage Gottes / vnd verdienst Ihesu Christi / zur gedult / hoffnung vnd emsigen Gebet / im namen Ihesu Christi / vnd das er jedermenniglich / der jme zu nahe gewesen / gerne vnd williglich vergeben solle / gleich als er wolle / das jme von Gott widerfaren solle.
Vnd weil auch billich / das wenn ein Krancker sol communicirt werden / das das Gesinde / die Freunde vnd Nachbarn / zu dieser Action gefordert werden / wie auch bisher die gewonheit gewesen / So sol solchs allenthalben auch forthin also gehalten werden / damit keine Winckelmess daraus werden möge / Vnd sol als denn nach gesprochener Absolution vber den Krancken / auch eine kurtze vermanung geschehen / an das Volck zum ernstlichen Gebet / für den Krancken / auff diese oder dergleichen forma.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/124>, abgerufen am 27.07.2024. |