[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.tragen / vnd die armen Kindlin / nichts wenigers / sondern eben so wol / als die Alten / von Sünden / Todt vnnd verdamnis / erlöset vnd selig gemacht hat / vnd befohlen / Man solte sie zu jm bringen / das sie gesegnet werden / die er auffs aller gnediglichst annimpt / vnd jnen das Himelreich verheisset. Derhalben wollet aus Christlicher liebe / dieses gegenwertigen armen Kindlins / gegen Gott dem HERRN / euch mit ernst auch annemen / dasselbige dem HErrn CHRIsto fürtragen / vmb vergebung der Sünden / vnd das es ins Reich der Gnaden / vnd seligkeit / auch auffgenomen werden möge / verbitten helffen / Vngezweinelter zuuersicht / vnser lieber HERR Ihesus Christus / werde solches ewer werck der Liebe gegen dem armen Kindelin / erzeiget / in allen gnaden von euch annemen / vnd ewer Gebet auch gewislich erhören / Sintemal er die Kindlein / zu jm zu bringen selbs befohlen / vnnd sie in sein Reich auffzunemen verheissen hat. Oder es mag nach folgende Form der vermanung gebraucht werden. tragen / vnd die armen Kindlin / nichts wenigers / sondern eben so wol / als die Alten / von Sünden / Todt vnnd verdamnis / erlöset vnd selig gemacht hat / vnd befohlen / Man solte sie zu jm bringen / das sie gesegnet werden / die er auffs aller gnediglichst annimpt / vnd jnen das Himelreich verheisset. Derhalben wollet aus Christlicher liebe / dieses gegenwertigen armen Kindlins / gegen Gott dem HERRN / euch mit ernst auch annemen / dasselbige dem HErrn CHRIsto fürtragen / vmb vergebung der Sünden / vnd das es ins Reich der Gnaden / vnd seligkeit / auch auffgenomen werden möge / verbitten helffen / Vngezweinelter zuuersicht / vnser lieber HERR Ihesus Christus / werde solches ewer werck der Liebe gegen dem armen Kindelin / erzeiget / in allen gnaden von euch annemen / vnd ewer Gebet auch gewislich erhören / Sintemal er die Kindlein / zu jm zu bringen selbs befohlen / vnnd sie in sein Reich auffzunemen verheissen hat. Oder es mag nach folgende Form der vermanung gebraucht werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0101"/> tragen / vnd die armen Kindlin / nichts wenigers / sondern eben so wol / als die Alten / von Sünden / Todt vnnd verdamnis / erlöset vnd selig gemacht hat / vnd befohlen / Man solte sie zu jm bringen / das sie gesegnet werden / die er auffs aller gnediglichst annimpt / vnd jnen das Himelreich verheisset. Derhalben wollet aus Christlicher liebe / dieses gegenwertigen armen Kindlins / gegen Gott dem HERRN / euch mit ernst auch annemen / dasselbige dem HErrn CHRIsto fürtragen / vmb vergebung der Sünden / vnd das es ins Reich der Gnaden / vnd seligkeit / auch auffgenomen werden möge / verbitten helffen / Vngezweinelter zuuersicht / vnser lieber HERR Ihesus Christus / werde solches ewer werck der Liebe gegen dem armen Kindelin / erzeiget / in allen gnaden von euch annemen / vnd ewer Gebet auch gewislich erhören / Sintemal er die Kindlein / zu jm zu bringen selbs befohlen / vnnd sie in sein Reich auffzunemen verheissen hat.</p> </div> <div> <head>Oder es mag nach folgende Form der vermanung gebraucht werden.</head><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [0101]
tragen / vnd die armen Kindlin / nichts wenigers / sondern eben so wol / als die Alten / von Sünden / Todt vnnd verdamnis / erlöset vnd selig gemacht hat / vnd befohlen / Man solte sie zu jm bringen / das sie gesegnet werden / die er auffs aller gnediglichst annimpt / vnd jnen das Himelreich verheisset. Derhalben wollet aus Christlicher liebe / dieses gegenwertigen armen Kindlins / gegen Gott dem HERRN / euch mit ernst auch annemen / dasselbige dem HErrn CHRIsto fürtragen / vmb vergebung der Sünden / vnd das es ins Reich der Gnaden / vnd seligkeit / auch auffgenomen werden möge / verbitten helffen / Vngezweinelter zuuersicht / vnser lieber HERR Ihesus Christus / werde solches ewer werck der Liebe gegen dem armen Kindelin / erzeiget / in allen gnaden von euch annemen / vnd ewer Gebet auch gewislich erhören / Sintemal er die Kindlein / zu jm zu bringen selbs befohlen / vnnd sie in sein Reich auffzunemen verheissen hat.
Oder es mag nach folgende Form der vermanung gebraucht werden.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/101>, abgerufen am 16.02.2025. |