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Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 10. Berlin-Charlottenburg, 23. März 1905.

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Prof. F. Staudinger: Zwei Weltprinzipien im Kampfe.
prinzipien betrachten, in deren Streit sich die bisherige Geschichte abspielt.
Kann das auch direkt keine Mittel zum Kampfe liefern, so ist schon das Ver-
ständnis für Notwendigkeit, Art und Ziel des Kampfes ein Gewinn. Man
sagt, der bisherige Kampf in der geschichtlichen Periode der Menschheit sei im
wesentlichen ein Klassenkampf gewesen. Das ist, wenn man es recht verstehen
will, ganz unbestreitbar. Auf dem Gegensatz zwischen Herren und Sklaven
ruhte im späteren griechischen und römischen Altertum, auf dem Gegensatz
zwischen waffenführenden Vasallen und dienst= und tributpflichtigem Nährstand
baute sich das mittelalterliche Gemeinwesen auf, in dem Gegensatz zwischen
einem halbfeudalen Grundherrnstand und einer auf dem Welthandel und dessen
Geldwirtschaft fußenden Handels= und Geldmacht gründete die absolute Mon-
archie, und die heutige Fähigkeit des Geldes, sich durch die Arbeit anderer zu
mehren, gibt unserer sog. kapitalistischen Zeit das Gepräge.

Das ist ganz richtig. Aber nun dürfte man wieder zweierlei fragen:
Worauf beruht denn nun der Klassenkampf? Hat es etwa vor dem Klassen-
kampfe nicht schon Kämpfe barbarischer Art gegeben? Und worauf ruht weiter
das heutige Streben, sich von Klassenherrschaft zu befreien, das sich in der
Kulturmenschheit immer nachdrücklicher geltend macht? Auf beide Fragen
mit dem Hinweis auf den Klassenkampf Antwort geben zu wollen, wäre die
reine Tautologie.

Wenn wir die Geschichte der Menschheit zurückverfolgen, so muß uns
auffallen, daß es wesentlich zwei Arten sind, in denen der Mensch dem
Menschen gegenübertritt. Auf der einen Seite ist der Mensch dem Menschen
gleich jedem beliebigen anderen Naturding; und so stellt er sich ihm in den
drei Formen gegenüber, in denen er sich auch den Naturdingen gegenüber-
stellen kann. Diese sind erstens, daß er sie aus dem Wege zu schaffen sucht,
wenn sie ihm hinderlich werden, zweitens, daß er sie zu seinen Zwecken nützt,
wie er auch Tiere und Pflanzen nützt, will sagen als Speise oder als Arbeits-
werkzeuge, oder drittens, daß er sie als Luft behandelt, wo sie in keine dieser
zwei Beziehungen zu ihm treten. Die andere Art aber, in der sich Mensch zu
Menschen verhalten muß, ist die, daß er mit ihm zusammenwirkt in einer
primitiveren oder ausgebildeteren Zweckgemeinschaft. Diese Form sei-
ner Beziehung zu seinen Mitmenschen, die sich bekanntlich bis tief in das Tier-
reich verfolgen läßt, hat die notwendige Rücksicht auf den Mitmenschen als auf
einen Kameraden zur Bedingung. Worauf sie im einzelnen beruht, das
sei als bekannt nicht weiter erörtert. Familiengemeinschaft, Schutzgemeinschaft,
Erwerbsgemeinschaft sind die drei einander meist durchdringenden und ergän-
zenden Hauptformen.

Beide Beziehungsarten des Menschen zum Menschen sind voneinander
unzertrennlich und gelten nicht bloß so, daß derselbe Mensch demselben Menschen
nur als ein Naturding und anderen nur als Gemeinschaftswesen gegenüber-
stände. Sie verflechten sich vielmehr auf die mannigfaltigste Weise, sich dabei
nach der einen wie nach der anderen Seite modifizierend. Der Herr kann
unter Umständen den Sklaven wie einen Freund und Kameraden behandeln,
und Mann und Frau, deren Bund man als Urgestalt des Gemeinschaftslebens
ansehen sollte, können wie Herr und Sklave zusammenleben.

Der Kampf dieser beiden Prinzipien ist es, der in Wahrheit nicht bloß
dem Klassenkampfe der Geschichtsperiode, sondern allen menschlichen, wie allen
höheren tierischen Lebensformen gemeinsam ist. Oder haben wir uns da

Prof. F. Staudinger: Zwei Weltprinzipien im Kampfe.
prinzipien betrachten, in deren Streit sich die bisherige Geschichte abspielt.
Kann das auch direkt keine Mittel zum Kampfe liefern, so ist schon das Ver-
ständnis für Notwendigkeit, Art und Ziel des Kampfes ein Gewinn. Man
sagt, der bisherige Kampf in der geschichtlichen Periode der Menschheit sei im
wesentlichen ein Klassenkampf gewesen. Das ist, wenn man es recht verstehen
will, ganz unbestreitbar. Auf dem Gegensatz zwischen Herren und Sklaven
ruhte im späteren griechischen und römischen Altertum, auf dem Gegensatz
zwischen waffenführenden Vasallen und dienst= und tributpflichtigem Nährstand
baute sich das mittelalterliche Gemeinwesen auf, in dem Gegensatz zwischen
einem halbfeudalen Grundherrnstand und einer auf dem Welthandel und dessen
Geldwirtschaft fußenden Handels= und Geldmacht gründete die absolute Mon-
archie, und die heutige Fähigkeit des Geldes, sich durch die Arbeit anderer zu
mehren, gibt unserer sog. kapitalistischen Zeit das Gepräge.

Das ist ganz richtig. Aber nun dürfte man wieder zweierlei fragen:
Worauf beruht denn nun der Klassenkampf? Hat es etwa vor dem Klassen-
kampfe nicht schon Kämpfe barbarischer Art gegeben? Und worauf ruht weiter
das heutige Streben, sich von Klassenherrschaft zu befreien, das sich in der
Kulturmenschheit immer nachdrücklicher geltend macht? Auf beide Fragen
mit dem Hinweis auf den Klassenkampf Antwort geben zu wollen, wäre die
reine Tautologie.

Wenn wir die Geschichte der Menschheit zurückverfolgen, so muß uns
auffallen, daß es wesentlich zwei Arten sind, in denen der Mensch dem
Menschen gegenübertritt. Auf der einen Seite ist der Mensch dem Menschen
gleich jedem beliebigen anderen Naturding; und so stellt er sich ihm in den
drei Formen gegenüber, in denen er sich auch den Naturdingen gegenüber-
stellen kann. Diese sind erstens, daß er sie aus dem Wege zu schaffen sucht,
wenn sie ihm hinderlich werden, zweitens, daß er sie zu seinen Zwecken nützt,
wie er auch Tiere und Pflanzen nützt, will sagen als Speise oder als Arbeits-
werkzeuge, oder drittens, daß er sie als Luft behandelt, wo sie in keine dieser
zwei Beziehungen zu ihm treten. Die andere Art aber, in der sich Mensch zu
Menschen verhalten muß, ist die, daß er mit ihm zusammenwirkt in einer
primitiveren oder ausgebildeteren Zweckgemeinschaft. Diese Form sei-
ner Beziehung zu seinen Mitmenschen, die sich bekanntlich bis tief in das Tier-
reich verfolgen läßt, hat die notwendige Rücksicht auf den Mitmenschen als auf
einen Kameraden zur Bedingung. Worauf sie im einzelnen beruht, das
sei als bekannt nicht weiter erörtert. Familiengemeinschaft, Schutzgemeinschaft,
Erwerbsgemeinschaft sind die drei einander meist durchdringenden und ergän-
zenden Hauptformen.

Beide Beziehungsarten des Menschen zum Menschen sind voneinander
unzertrennlich und gelten nicht bloß so, daß derselbe Mensch demselben Menschen
nur als ein Naturding und anderen nur als Gemeinschaftswesen gegenüber-
stände. Sie verflechten sich vielmehr auf die mannigfaltigste Weise, sich dabei
nach der einen wie nach der anderen Seite modifizierend. Der Herr kann
unter Umständen den Sklaven wie einen Freund und Kameraden behandeln,
und Mann und Frau, deren Bund man als Urgestalt des Gemeinschaftslebens
ansehen sollte, können wie Herr und Sklave zusammenleben.

Der Kampf dieser beiden Prinzipien ist es, der in Wahrheit nicht bloß
dem Klassenkampfe der Geschichtsperiode, sondern allen menschlichen, wie allen
höheren tierischen Lebensformen gemeinsam ist. Oder haben wir uns da

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[447/0015] Prof. F. Staudinger: Zwei Weltprinzipien im Kampfe. prinzipien betrachten, in deren Streit sich die bisherige Geschichte abspielt. Kann das auch direkt keine Mittel zum Kampfe liefern, so ist schon das Ver- ständnis für Notwendigkeit, Art und Ziel des Kampfes ein Gewinn. Man sagt, der bisherige Kampf in der geschichtlichen Periode der Menschheit sei im wesentlichen ein Klassenkampf gewesen. Das ist, wenn man es recht verstehen will, ganz unbestreitbar. Auf dem Gegensatz zwischen Herren und Sklaven ruhte im späteren griechischen und römischen Altertum, auf dem Gegensatz zwischen waffenführenden Vasallen und dienst= und tributpflichtigem Nährstand baute sich das mittelalterliche Gemeinwesen auf, in dem Gegensatz zwischen einem halbfeudalen Grundherrnstand und einer auf dem Welthandel und dessen Geldwirtschaft fußenden Handels= und Geldmacht gründete die absolute Mon- archie, und die heutige Fähigkeit des Geldes, sich durch die Arbeit anderer zu mehren, gibt unserer sog. kapitalistischen Zeit das Gepräge. Das ist ganz richtig. Aber nun dürfte man wieder zweierlei fragen: Worauf beruht denn nun der Klassenkampf? Hat es etwa vor dem Klassen- kampfe nicht schon Kämpfe barbarischer Art gegeben? Und worauf ruht weiter das heutige Streben, sich von Klassenherrschaft zu befreien, das sich in der Kulturmenschheit immer nachdrücklicher geltend macht? Auf beide Fragen mit dem Hinweis auf den Klassenkampf Antwort geben zu wollen, wäre die reine Tautologie. Wenn wir die Geschichte der Menschheit zurückverfolgen, so muß uns auffallen, daß es wesentlich zwei Arten sind, in denen der Mensch dem Menschen gegenübertritt. Auf der einen Seite ist der Mensch dem Menschen gleich jedem beliebigen anderen Naturding; und so stellt er sich ihm in den drei Formen gegenüber, in denen er sich auch den Naturdingen gegenüber- stellen kann. Diese sind erstens, daß er sie aus dem Wege zu schaffen sucht, wenn sie ihm hinderlich werden, zweitens, daß er sie zu seinen Zwecken nützt, wie er auch Tiere und Pflanzen nützt, will sagen als Speise oder als Arbeits- werkzeuge, oder drittens, daß er sie als Luft behandelt, wo sie in keine dieser zwei Beziehungen zu ihm treten. Die andere Art aber, in der sich Mensch zu Menschen verhalten muß, ist die, daß er mit ihm zusammenwirkt in einer primitiveren oder ausgebildeteren Zweckgemeinschaft. Diese Form sei- ner Beziehung zu seinen Mitmenschen, die sich bekanntlich bis tief in das Tier- reich verfolgen läßt, hat die notwendige Rücksicht auf den Mitmenschen als auf einen Kameraden zur Bedingung. Worauf sie im einzelnen beruht, das sei als bekannt nicht weiter erörtert. Familiengemeinschaft, Schutzgemeinschaft, Erwerbsgemeinschaft sind die drei einander meist durchdringenden und ergän- zenden Hauptformen. Beide Beziehungsarten des Menschen zum Menschen sind voneinander unzertrennlich und gelten nicht bloß so, daß derselbe Mensch demselben Menschen nur als ein Naturding und anderen nur als Gemeinschaftswesen gegenüber- stände. Sie verflechten sich vielmehr auf die mannigfaltigste Weise, sich dabei nach der einen wie nach der anderen Seite modifizierend. Der Herr kann unter Umständen den Sklaven wie einen Freund und Kameraden behandeln, und Mann und Frau, deren Bund man als Urgestalt des Gemeinschaftslebens ansehen sollte, können wie Herr und Sklave zusammenleben. Der Kampf dieser beiden Prinzipien ist es, der in Wahrheit nicht bloß dem Klassenkampfe der Geschichtsperiode, sondern allen menschlichen, wie allen höheren tierischen Lebensformen gemeinsam ist. Oder haben wir uns da

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Zitationshilfe: Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 10. Berlin-Charlottenburg, 23. März 1905, S. 447. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_europa0110_1905/15>, abgerufen am 23.11.2024.