Ethica Complementoria. Nürnberg. 1643Complements nicht wuste / was er mit der Jung-fern reden solte / fragte Er Sie / was die Jungfer newes vom Krie- ge gehöret hätte? worüber er schlecht abgeweiset / vnd von den andern Anwesenden hönisch gehalten ward. In verbis & herbis multa latent, ut in oculis, loculis & poculis plaera- que patent. Zuweilen begiebt sichs bey so- lischen
Complements nicht wuſte / was er mit der Jung-fern reden ſolte / fragte Er Sie / was die Jungfer newes vom Krie- ge gehoͤꝛet haͤtte? woꝛuͤbeꝛ er ſchlecht abgeweiſet / vnd von den andern Anweſendẽ hoͤniſch gehalten ward. In verbis & herbis multa latent, ut in oculis, loculis & poculis plæra- que patent. Zuweilen begiebt ſichs bey ſo- liſchen
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Complements
nicht wuſte / was er mit der Jung-
fern reden ſolte / fragte Er Sie /
was die Jungfer newes vom Krie-
ge gehoͤꝛet haͤtte? woꝛuͤbeꝛ er ſchlecht
abgeweiſet / vnd von den andern
Anweſendẽ hoͤniſch gehalten ward.
In verbis & herbis multa latent, ut
in oculis, loculis & poculis plæra-
que patent.
Zuweilen begiebt ſichs bey ſo-
thanen Geſellſchafften / daß einem
oder dem andern das Trincieren
vnd Vorſchneiden auffgetragen
wird / dabey muß einer kein Mo-
pſus ſeyn / ſondern friſch mit guter
Bedacht / ohn Wanckel- odeꝛ Klein-
muͤtigkeit darin verfahren / Jedoch
vorher wol gelernet haben / Quo
geſtu lepores & quo gallina ſe-
cetur, einen Haſen muß man nicht
vorſchneiden / wie einen Weſtpfaͤ-
liſchen
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