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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.

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furcht Gottes zu behertzigen / vnd zu vrteilen vntergeben.

Endlich lest sichs auch nicht verantworten / das die Herrn Verfasser so spielen mit den wörtlein habere, vnd accipere. Denn bisweilen setzen sie den vnterscheid der beiden Naturen in Christo also / das was die ewige Natur in Christo sey / nemlich allmechtig / alwissend / allenthalben / essendo, [fremdsprachliches Material]. Eben dasselbig sey die angenomene Natur / vnd gebür jr in der that habendo, [fremdsprachliches Material].

Aber dieses ist von den jenigen / welche die disputation der newen Licentiaten zu Wittembergk / Anno 80. gehalten / durch eine ausfürliche collation / oder vergleichung mit der alten rechtgleubigen Kirchen / vnd Lehr / dermassen widerlegt / das jnen vnmüglich etwas dawider mit gutem grunde auffzubringen.

Bisweilen ziehen sie / dem vörigen verstand stracks zuwider / das wort habere auff die göttliche Natur / aber für die menschliche Natur behalten sie das wort accipere.

Es ist aber die alte Schulregel vnwidersprechlich war: Quod dare & accipere personarum sit, vel suppositorum, non ipsarum naturarum.

Vigil. lib. 2. contra Eutych. cap. 3.

Welches der heilige Merterer Vigilius deutlich / vnd wol erkleret: Habere, vel non habere gehet auff die Person / Quod autem habetur, vel non habetur, das gehört zu dem vnterscheid der Naturn. Vnus enim est Christus, idemque Deus, idemque homo: habens in verbis, & gestis, vnum, quod humanitatis; aliud, quod propriae diuinitatis eius naturae conueniat: licet vtraque simul ad vnam eius personam, vel substantiam pertineant.

Hiemit concordiret auch Fulgentius lib. 3. ad Thrafim. Vnus, idemque Christus est, qui quod humanum est,

furcht Gottes zu behertzigen / vnd zu vrteilen vntergeben.

Endlich lest sichs auch nicht verantworten / das die Herrn Verfasser so spielen mit den wörtlein habere, vnd accipere. Denn bisweilen setzen sie den vnterscheid der beiden Naturen in Christo also / das was die ewige Natur in Christo sey / nemlich allmechtig / alwissend / allenthalben / essendo, [fremdsprachliches Material]. Eben dasselbig sey die angenomene Natur / vnd gebür jr in der that habendo, [fremdsprachliches Material].

Aber dieses ist von den jenigen / welche die disputation der newen Licentiaten zu Wittembergk / Año 80. gehalten / durch eine ausfürliche collation / oder vergleichung mit der alten rechtgleubigen Kirchen / vnd Lehr / dermassen widerlegt / das jnen vnmüglich etwas dawider mit gutem grunde auffzubringen.

Bisweilen ziehen sie / dem vörigen verstand stracks zuwider / das wort habere auff die göttliche Natur / aber für die menschliche Natur behalten sie das wort accipere.

Es ist aber die alte Schulregel vnwidersprechlich war: Quòd dare & accipere personarum sit, vel suppositorum, non ipsarum naturarum.

Vigil. lib. 2. contra Eutych. cap. 3.

Welches der heilige Merterer Vigilius deutlich / vnd wol erkleret: Habere, vel non habere gehet auff die Person / Quod autem habetur, vel non habetur, das gehört zu dem vnterscheid der Naturn. Vnus enim est Christus, idemque Deus, idemque homo: habens in verbis, & gestis, vnum, quod humanitatis; aliud, quod propriae diuinitatis eius naturae conueniat: licet vtraque simul ad vnam eius personam, vel substantiam pertineant.

Hiemit concordiret auch Fulgentius lib. 3. ad Thrafim. Vnus, idemque Christus est, qui quod humanum est,

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[82/0084] furcht Gottes zu behertzigen / vnd zu vrteilen vntergeben. Endlich lest sichs auch nicht verantworten / das die Herrn Verfasser so spielen mit den wörtlein habere, vnd accipere. Denn bisweilen setzen sie den vnterscheid der beiden Naturen in Christo also / das was die ewige Natur in Christo sey / nemlich allmechtig / alwissend / allenthalben / essendo, _ . Eben dasselbig sey die angenomene Natur / vnd gebür jr in der that habendo, _ . Aber dieses ist von den jenigen / welche die disputation der newen Licentiaten zu Wittembergk / Año 80. gehalten / durch eine ausfürliche collation / oder vergleichung mit der alten rechtgleubigen Kirchen / vnd Lehr / dermassen widerlegt / das jnen vnmüglich etwas dawider mit gutem grunde auffzubringen. Bisweilen ziehen sie / dem vörigen verstand stracks zuwider / das wort habere auff die göttliche Natur / aber für die menschliche Natur behalten sie das wort accipere. Es ist aber die alte Schulregel vnwidersprechlich war: Quòd dare & accipere personarum sit, vel suppositorum, non ipsarum naturarum. Welches der heilige Merterer Vigilius deutlich / vnd wol erkleret: Habere, vel non habere gehet auff die Person / Quod autem habetur, vel non habetur, das gehört zu dem vnterscheid der Naturn. Vnus enim est Christus, idemque Deus, idemque homo: habens in verbis, & gestis, vnum, quod humanitatis; aliud, quod propriae diuinitatis eius naturae conueniat: licet vtraque simul ad vnam eius personam, vel substantiam pertineant. Hiemit concordiret auch Fulgentius lib. 3. ad Thrafim. Vnus, idemque Christus est, qui quod humanum est,

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Zitationshilfe: [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/84>, abgerufen am 22.11.2024.