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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.

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gründet wird / lassen wir allen verstendigen Christen zu vrtheilen befohlen sein.

Denn dieweil vnser gegenteil vff angezogene jhre eigene wort aus der Concordiformul gar nichts in der Erfurdischen Apologien zu antworten gewist / so lassen wirs auch hiebey beruhen / vnd nemen jr stillschweigen nicht vnbillig für bekant an. Wie denn hieraus offenbar / das die Concordiformul mit der Apologia nicht aller ding gleichstimmet: nach dem alten Sprichwort; Non concordat Psalterium cum cithara.

Endlich / vnd zum siebenden / das decretum Concilij Toletani betreffende / haben wir die rechte erklerung / vnd meinung dauon in vnser Defensione tertij, & quarti argumenti Anhaldini wider D. Joannem Matthaeum gnugsam dargethan. Achtens derwegen alhie one noth / nach der lenge zu widerholen. Nur allein das wir den Christlichen Leser zum freundlichsten erinnert haben wollen / vff der Herrn Verfasser falsche gloss / oder vielmehr calumnias fleissig acht zu geben. Denn es heisst: Non dicas falsum testimomum aduersus proximum tuum.

Das decretum Concilij Toletani lautet also: Cum tota cooperata sit Trinitas formationem suscepti hominis, quoniam infeparabilia sunt opera Trinitatis: solus tamen Filius suscepit humanitatem in singularitate personae, non in Vnitate diuinae naturae: Id est, in eo, quod proprium est Filij, non quod commune est Trinitati.

Mit nichten aber wird hiedurch von vns (wie vnser Fol. Apol. Erf. 83. b.gegenteil felschlich / vnd wider jhr eigen Gewissen / alhie beschwerlich vns beschuldigen) verneinet / das die gantze göttliche Natur in der person des Sons die menschliche Natur an sich genomen habe.

gründet wird / lassen wir allen verstendigen Christen zu vrtheilen befohlen sein.

Denn dieweil vnser gegenteil vff angezogene jhre eigene wort aus der Concordiformul gar nichts in der Erfurdischen Apologien zu antworten gewist / so lassen wirs auch hiebey beruhen / vnd nemen jr stillschweigen nicht vnbillig für bekant an. Wie denn hieraus offenbar / das die Concordiformul mit der Apologia nicht aller ding gleichstimmet: nach dem alten Sprichwort; Non concordat Psalterium cum cithara.

Endlich / vnd zum siebenden / das decretum Concilij Toletani betreffende / haben wir die rechte erklerung / vnd meinung dauon in vnser Defensione tertij, & quarti argumenti Anhaldini wider D. Joannem Matthaeum gnugsam dargethan. Achtens derwegen alhie one noth / nach der lenge zu widerholen. Nur allein das wir den Christlichen Leser zum freundlichsten erinnert haben wollen / vff der Herrn Verfasser falsche gloss / oder vielmehr calumnias fleissig acht zu geben. Denn es heisst: Non dicas falsum testimomum aduersus proximum tuum.

Das decretum Concilij Toletani lautet also: Cum tota cooperata sit Trinitas formationem suscepti hominis, quoniam infeparabilia sunt opera Trinitatis: solus tamen Filius suscepit humanitatem in singularitate personae, non in Vnitate diuinae naturae: Id est, in eo, quod proprium est Filij, non quod commune est Trinitati.

Mit nichten aber wird hiedurch von vns (wie vnser Fol. Apol. Erf. 83. b.gegenteil felschlich / vnd wider jhr eigen Gewissen / alhie beschwerlich vns beschuldigen) verneinet / das die gantze göttliche Natur in der person des Sons die menschliche Natur an sich genomen habe.

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        <p>Endlich / vnd zum siebenden / das decretum Concilij Toletani betreffende / haben                      wir die rechte erklerung / vnd meinung dauon in vnser Defensione tertij,                      &amp; quarti argumenti Anhaldini wider D. Joannem Matthaeum gnugsam                      dargethan. Achtens derwegen alhie one noth / nach der lenge zu widerholen. Nur                      allein das wir den Christlichen Leser zum freundlichsten erinnert haben wollen /                      vff der Herrn Verfasser falsche gloss / oder vielmehr calumnias fleissig acht zu                      geben. Denn es heisst: Non dicas falsum testimomum aduersus proximum tuum.</p>
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[208/0210] gründet wird / lassen wir allen verstendigen Christen zu vrtheilen befohlen sein. Denn dieweil vnser gegenteil vff angezogene jhre eigene wort aus der Concordiformul gar nichts in der Erfurdischen Apologien zu antworten gewist / so lassen wirs auch hiebey beruhen / vnd nemen jr stillschweigen nicht vnbillig für bekant an. Wie denn hieraus offenbar / das die Concordiformul mit der Apologia nicht aller ding gleichstimmet: nach dem alten Sprichwort; Non concordat Psalterium cum cithara. Endlich / vnd zum siebenden / das decretum Concilij Toletani betreffende / haben wir die rechte erklerung / vnd meinung dauon in vnser Defensione tertij, & quarti argumenti Anhaldini wider D. Joannem Matthaeum gnugsam dargethan. Achtens derwegen alhie one noth / nach der lenge zu widerholen. Nur allein das wir den Christlichen Leser zum freundlichsten erinnert haben wollen / vff der Herrn Verfasser falsche gloss / oder vielmehr calumnias fleissig acht zu geben. Denn es heisst: Non dicas falsum testimomum aduersus proximum tuum. Das decretum Concilij Toletani lautet also: Cum tota cooperata sit Trinitas formationem suscepti hominis, quoniam infeparabilia sunt opera Trinitatis: solus tamen Filius suscepit humanitatem in singularitate personae, non in Vnitate diuinae naturae: Id est, in eo, quod proprium est Filij, non quod commune est Trinitati. Mit nichten aber wird hiedurch von vns (wie vnser gegenteil felschlich / vnd wider jhr eigen Gewissen / alhie beschwerlich vns beschuldigen) verneinet / das die gantze göttliche Natur in der person des Sons die menschliche Natur an sich genomen habe. Fol. Apol. Erf. 83. b.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/210>, abgerufen am 25.11.2024.