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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.

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argumenti Anhaldini wider jhn öffentlich erwiesen / so ist ja nicht vnbillig / das wir dem Christlichen Leser alhie zu erkennen geben / was für ein Spiritus vertiginis vnter die Subscribenten komen / sintemal die Herrn Verfasser das jenig für ein calumniam schelten / was die facultas theologica zu Wittembergk öffentlich für recht bekennet / profitirt / vnd durch den Druck in die gantze Welt von sich schreibt.

Nach dem auch obgemelter D. Johann Matthaeus sich rühmet / das er sonderlich die Sacramentierer an jhren eigentlichen notis zu erkennen geben könne / vnd diß neben andern für ein vnfeilbare notam, oder Kennezeichen anzeucht / wenn man nicht gestehen wolle / das in diesem geheimnis differentia specifica, vel quasi specifica (wie er ambigue, vnd zweiffelhafftig redet) sey realis idiomatum communicatio: So halten wir / eben demselbigen (wiewol falschen) praeiudicio nach / die Herrn Verfasser der Erfurdischen Apologien nicht vnbillig für Sacramentirer / wie sie denn in warheit / auch von den Jesuiten (aber mit andern / vnd viel gewissern gründen / denn von D. Johann Matthaeo geschehen) des Stenckfeldischen allergröbsten Sacramentschwarms / welcher das Bäpstische gedicht von der transsubstantiation selbst vbertrifft / greifflich / vnd augenscheinlich vberwiesen werden.

Derwegen wir vns auch zum fünfften / gar für keine schande achten / das wir exceptis excipiendis, der Jesuiten argumenta in diesem streit wider vnser gegenteil allegiren: nach der Regel; Omnia probate, quod bonum est, tenete. Sintemal offenbar / das nicht allein die Apostel bisweilen der Heiden Sententz angezogen / sondern Lutherus selbst

argumenti Anhaldini wider jhn öffentlich erwiesen / so ist ja nicht vnbillig / das wir dem Christlichen Leser alhie zu erkennen geben / was für ein Spiritus vertiginis vnter die Subscribenten komen / sintemal die Herrn Verfasser das jenig für ein calumniam schelten / was die facultas theologica zu Wittembergk öffentlich für recht bekennet / profitirt / vnd durch den Druck in die gantze Welt von sich schreibt.

Nach dem auch obgemelter D. Johann Matthaeus sich rühmet / das er sonderlich die Sacramentierer an jhren eigentlichen notis zu erkennen geben könne / vnd diß neben andern für ein vnfeilbare notam, oder Kennezeichen anzeucht / wenn man nicht gestehen wolle / das in diesem geheimnis differentia specifica, vel quasi specifica (wie er ambiguè, vnd zweiffelhafftig redet) sey realis idiomatum communicatio: So halten wir / eben demselbigen (wiewol falschen) praeiudicio nach / die Herrn Verfasser der Erfurdischen Apologien nicht vnbillig für Sacramentirer / wie sie denn in warheit / auch von den Jesuiten (aber mit andern / vnd viel gewissern gründen / denn von D. Johann Matthaeo geschehen) des Stenckfeldischen allergröbsten Sacramentschwarms / welcher das Bäpstische gedicht von der transsubstantiation selbst vbertrifft / greifflich / vnd augenscheinlich vberwiesen werden.

Derwegen wir vns auch zum fünfften / gar für keine schande achten / das wir exceptis excipiendis, der Jesuiten argumenta in diesem streit wider vnser gegenteil allegiren: nach der Regel; Omnia probate, quod bonum est, tenete. Sintemal offenbar / das nicht allein die Apostel bisweilen der Heiden Sententz angezogen / sondern Lutherus selbst

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[203/0205] argumenti Anhaldini wider jhn öffentlich erwiesen / so ist ja nicht vnbillig / das wir dem Christlichen Leser alhie zu erkennen geben / was für ein Spiritus vertiginis vnter die Subscribenten komen / sintemal die Herrn Verfasser das jenig für ein calumniam schelten / was die facultas theologica zu Wittembergk öffentlich für recht bekennet / profitirt / vnd durch den Druck in die gantze Welt von sich schreibt. Nach dem auch obgemelter D. Johann Matthaeus sich rühmet / das er sonderlich die Sacramentierer an jhren eigentlichen notis zu erkennen geben könne / vnd diß neben andern für ein vnfeilbare notam, oder Kennezeichen anzeucht / wenn man nicht gestehen wolle / das in diesem geheimnis differentia specifica, vel quasi specifica (wie er ambiguè, vnd zweiffelhafftig redet) sey realis idiomatum communicatio: So halten wir / eben demselbigen (wiewol falschen) praeiudicio nach / die Herrn Verfasser der Erfurdischen Apologien nicht vnbillig für Sacramentirer / wie sie denn in warheit / auch von den Jesuiten (aber mit andern / vnd viel gewissern gründen / denn von D. Johann Matthaeo geschehen) des Stenckfeldischen allergröbsten Sacramentschwarms / welcher das Bäpstische gedicht von der transsubstantiation selbst vbertrifft / greifflich / vnd augenscheinlich vberwiesen werden. Derwegen wir vns auch zum fünfften / gar für keine schande achten / das wir exceptis excipiendis, der Jesuiten argumenta in diesem streit wider vnser gegenteil allegiren: nach der Regel; Omnia probate, quod bonum est, tenete. Sintemal offenbar / das nicht allein die Apostel bisweilen der Heiden Sententz angezogen / sondern Lutherus selbst

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Zitationshilfe: [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 203. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/205>, abgerufen am 25.11.2024.