baren / vnd wesentlichen eigenschafften für vnd für sind / vnd beiben.
Darauff haben wir geantwortet / vnd antworten noch mit bestendigem grunde also / das hiedurch die eigenschafften jren Namen verlieren müsten / vnd nicht mehr eigenschafften bleiben / noch mit warheit genent werden könten.
Denn was einem andern in der that mitgeteilet wird / das kan ja dem vorigen / des eigen es war / nicht mehr allein gebüren / in massen auch die Vernunfft / vnd algemeine erfarung bezeugen / das durchs MEVM, vnd TVVM, welchs sind pronomina possessiua, vnd gehören ad dominiorum, seu proprietatum distinctionem, auffgehoben wird die communio rerum. Was jhrer zweien / oder vielen zugleich gehört / das gehört nicht einem allein. Denn die Regel bleibt vnbeweglich: Quod reipsa fit commune, desinit esse proprium in quarto modo.
Sonst müste die definition falsch sein: Proprium est, quod vni soli rei semper, & omnibus eius indiuiduis inest.
Vnd könte nicht bestehen / das Nazianzenus / vnd Damascenus einmütiglich / vnd bestendig bezeugen: Proprietas mutationem nescit. Quonam enim modo Proprietatis nomen sustinere queat, si moueatur, atque mutetur?
Diß alles ist so gewis / vnd vnleugbar / das kein vernünfftiger Mensch daran zweiffeln kan. Vnd dieweil es von den erschaffenen eigenschafften der Creaturen war ist / das die eigenschafften eines dings / keinem andern zugeschriben werden können / es sey denn dasselbig mit dem vörigen einerley Natur / vnd Wesen / denn sonst bliebe Eigenschafft nicht eigenschafft: Wicuiel mehr mus es war sein
baren / vnd wesentlichen eigenschafften für vnd für sind / vnd beiben.
Darauff haben wir geantwortet / vnd antworten noch mit bestendigem grunde also / das hiedurch die eigenschafften jren Namen verlieren müsten / vnd nicht mehr eigenschafften bleiben / noch mit warheit genent werden könten.
Denn was einem andern in der that mitgeteilet wird / das kan ja dem vorigen / des eigen es war / nicht mehr allein gebüren / in massen auch die Vernunfft / vnd algemeine erfarung bezeugen / das durchs MEVM, vnd TVVM, welchs sind pronomina possessiua, vnd gehören ad dominiorum, seu proprietatum distinctionem, auffgehoben wird die communio rerum. Was jhrer zweien / oder vielen zugleich gehört / das gehört nicht einem allein. Deñ die Regel bleibt vnbeweglich: Quod reipsa fit commune, desinit esse proprium in quarto modo.
Sonst müste die definition falsch sein: Proprium est, quod vni soli rei semper, & omnibus eius indiuiduis inest.
Vnd könte nicht bestehen / das Nazianzenus / vnd Damascenus einmütiglich / vnd bestendig bezeugen: Proprietas mutationem nescit. Quónam enim modo Proprietatis nomen sustinere queat, si moueatur, atque mutetur?
Diß alles ist so gewis / vnd vnleugbar / das kein vernünfftiger Mensch daran zweiffeln kan. Vnd dieweil es von den erschaffenen eigenschafften der Creaturen war ist / das die eigenschafften eines dings / keinem andern zugeschriben werden können / es sey denn dasselbig mit dem vörigen einerley Natur / vnd Wesen / denn sonst bliebe Eigenschafft nicht eigenschafft: Wicuiel mehr mus es war sein
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baren / vnd wesentlichen eigenschafften für vnd für sind / vnd beiben.</p><p>Darauff haben wir geantwortet / vnd antworten noch mit bestendigem grunde also / das hiedurch die eigenschafften jren Namen verlieren müsten / vnd nicht mehr eigenschafften bleiben / noch mit warheit genent werden könten.</p><p>Denn was einem andern in der that mitgeteilet wird / das kan ja dem vorigen / des eigen es war / nicht mehr allein gebüren / in massen auch die Vernunfft / vnd algemeine erfarung bezeugen / das durchs MEVM, vnd TVVM, welchs sind pronomina possessiua, vnd gehören ad dominiorum, seu proprietatum distinctionem, auffgehoben wird die communio rerum. Was jhrer zweien / oder vielen zugleich gehört / das gehört nicht einem allein. Deñ die Regel bleibt vnbeweglich: Quod reipsa fit commune, desinit esse proprium in quarto modo.</p><p>Sonst müste die definition falsch sein: Proprium est, quod vni soli rei semper, & omnibus eius indiuiduis inest.</p><p>Vnd könte nicht bestehen / das Nazianzenus / vnd Damascenus einmütiglich / vnd bestendig bezeugen: Proprietas mutationem nescit. Quónam enim modo Proprietatis nomen sustinere queat, si moueatur, atque mutetur?</p><p>Diß alles ist so gewis / vnd vnleugbar / das kein vernünfftiger Mensch daran zweiffeln kan. Vnd dieweil es von den erschaffenen eigenschafften der Creaturen war ist / das die eigenschafften eines dings / keinem andern zugeschriben werden können / es sey denn dasselbig mit dem vörigen einerley Natur / vnd Wesen / denn sonst bliebe Eigenschafft nicht eigenschafft: Wicuiel mehr mus es war sein
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baren / vnd wesentlichen eigenschafften für vnd für sind / vnd beiben.
Darauff haben wir geantwortet / vnd antworten noch mit bestendigem grunde also / das hiedurch die eigenschafften jren Namen verlieren müsten / vnd nicht mehr eigenschafften bleiben / noch mit warheit genent werden könten.
Denn was einem andern in der that mitgeteilet wird / das kan ja dem vorigen / des eigen es war / nicht mehr allein gebüren / in massen auch die Vernunfft / vnd algemeine erfarung bezeugen / das durchs MEVM, vnd TVVM, welchs sind pronomina possessiua, vnd gehören ad dominiorum, seu proprietatum distinctionem, auffgehoben wird die communio rerum. Was jhrer zweien / oder vielen zugleich gehört / das gehört nicht einem allein. Deñ die Regel bleibt vnbeweglich: Quod reipsa fit commune, desinit esse proprium in quarto modo.
Sonst müste die definition falsch sein: Proprium est, quod vni soli rei semper, & omnibus eius indiuiduis inest.
Vnd könte nicht bestehen / das Nazianzenus / vnd Damascenus einmütiglich / vnd bestendig bezeugen: Proprietas mutationem nescit. Quónam enim modo Proprietatis nomen sustinere queat, si moueatur, atque mutetur?
Diß alles ist so gewis / vnd vnleugbar / das kein vernünfftiger Mensch daran zweiffeln kan. Vnd dieweil es von den erschaffenen eigenschafften der Creaturen war ist / das die eigenschafften eines dings / keinem andern zugeschriben werden können / es sey denn dasselbig mit dem vörigen einerley Natur / vnd Wesen / denn sonst bliebe Eigenschafft nicht eigenschafft: Wicuiel mehr mus es war sein
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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/160>, abgerufen am 22.07.2024.
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