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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Oel vnd Chresam / wie solches jhre Agenda außweiset / sollen dieselbigen Ceremonien bey der Tauffe vnterlassen / vnd weg gethan werden / Aber andere nützliche Lectiones, Gebet / Fragen / etc. dadurch die Lehre von der Tauffe / von der Erbsünde / vom Glauben / von der Wiedergeburt vnd Vernewerung / kurtz vnd nützlich erklehret wird / sollen gehalten werden / wie in dem Tauffbüchlein Lutheri / welchs in den benachbarten Reformierten Kirchen gebreuchlich / verfasset ist / Vnd das alles sol in bekanter Teutscher Sprach gehandelt werden / daß die Vmbstehenden vernehmen mögen / was für ein grosser ernst da gehandelt werde / vnd sie desto Hertzlicher mit beten / auch jhrer Tauffe sich erinnern mögen / Derhalben sollen auch die Pastores in der Predigt die gantze handlung der Tauffe offt dem Volcke erkleren.

Hieneben muß auch der Bericht geschehen / Ob wol im Bapstthumb viel Superstitiones mit vntergelauffen / Weil aber dennoch die Substantialia Baptismi geblieben sind / daß die jenigen / so im Bapstthumb getaufft sind / eine rechte volnkommene Tauffe haben / Weil dieselbige stehet vnd beruhet / nicht auff des Priesters Vnwirdigkeit / oder mißbrauch / Sondern / auff dem Worte des HERRN Jesu Christi / Ephes. 5.

Es sol auch die Kirche verwarnet / vnd die reine Lehre von der Kindertauffe mit fleis verwaret werden / für der Wiederteuffer Irrthumb / Vnd sol in diesen Kirchen bleiben vnd gehalten werden / Daß mann die Kinderlein zur Tauffe schicke / vnd sie teuffen lasse. Hieneben aber sol auch fleissig die Lehre getrieben werden / daß die Leute nicht meynen / es geschehe also / von wegen alter Gewonheit / Sondern / daß sie lernen betrachten / die vrsachen / worumb man mit den Kinderchen zur Tauffe eylen solle / welch ein wichtiger ernster Handel da sey / wenn ein Kindlein getaufft wird / was die Tauffe den Kinderchen nütze. Vnd diß gehet aus dem grunde der Schrifft / von der Erbsünde / Nemlich / daß die Kinderlein in Sünden empfangen / vnd geboren werden / Psalm. 51. Vnnd derhalben von Natur Kinder des Zorns seyn / Ephes. 2. vom Reich Gottes außgeschlossen / Denn was vom Fleisch geboren ist / das ist Fleisch / vnd da es nicht von newem wieder geboren wird / kans in das Reich GOttes nicht kommen / Johan. 3. So wirds also ohne zweiffel gehören vnter das Reich des Satans / Coloss. 1. zur Verdamnis / Roman. 5. Nun können aber oder sollen ja fromme Eltern jhren Kindern nicht gönnen / daß sie in solchem Jammer vnd Elende bleiben / vnd Ewiglich verderben möchten / Sondern sollen ja billich darnach trachten / wie jhnen möchte gerahten vnd geholffen werden. Nun ist Christus als ein

Oel vnd Chresam / wie solches jhre Agenda außweiset / sollen dieselbigen Ceremonien bey der Tauffe vnterlassen / vnd weg gethan werden / Aber andere nützliche Lectiones, Gebet / Fragen / etc. dadurch die Lehre von der Tauffe / von der Erbsünde / vom Glauben / von der Wiedergeburt vnd Vernewerung / kurtz vnd nützlich erklehret wird / sollen gehalten werden / wie in dem Tauffbüchlein Lutheri / welchs in den benachbarten Reformierten Kirchen gebreuchlich / verfasset ist / Vnd das alles sol in bekanter Teutscher Sprach gehandelt werden / daß die Vmbstehenden vernehmen mögen / was für ein grosser ernst da gehandelt werde / vnd sie desto Hertzlicher mit beten / auch jhrer Tauffe sich erinnern mögen / Derhalben sollen auch die Pastores in der Predigt die gantze handlung der Tauffe offt dem Volcke erkleren.

Hieneben muß auch der Bericht geschehen / Ob wol im Bapstthumb viel Superstitiones mit vntergelauffen / Weil aber dennoch die Substantialia Baptismi geblieben sind / daß die jenigen / so im Bapstthumb getaufft sind / eine rechte volnkommene Tauffe haben / Weil dieselbige stehet vnd beruhet / nicht auff des Priesters Vnwirdigkeit / oder mißbrauch / Sondern / auff dem Worte des HERRN Jesu Christi / Ephes. 5.

Es sol auch die Kirche verwarnet / vnd die reine Lehre von der Kindertauffe mit fleis verwaret werden / für der Wiederteuffer Irrthumb / Vnd sol in diesen Kirchen bleiben vnd gehalten werden / Daß mann die Kinderlein zur Tauffe schicke / vnd sie teuffen lasse. Hieneben aber sol auch fleissig die Lehre getrieben werden / daß die Leute nicht meynen / es geschehe also / von wegen alter Gewonheit / Sondern / daß sie lernen betrachten / die vrsachen / worumb man mit den Kinderchen zur Tauffe eylen solle / welch ein wichtiger ernster Handel da sey / wenn ein Kindlein getaufft wird / was die Tauffe den Kinderchen nütze. Vnd diß gehet aus dem grunde der Schrifft / von der Erbsünde / Nemlich / daß die Kinderlein in Sünden empfangen / vnd geboren werden / Psalm. 51. Vnnd derhalben von Natur Kinder des Zorns seyn / Ephes. 2. vom Reich Gottes außgeschlossen / Denn was vom Fleisch geboren ist / das ist Fleisch / vnd da es nicht von newem wieder geboren wird / kans in das Reich GOttes nicht kommen / Johan. 3. So wirds also ohne zweiffel gehören vnter das Reich des Satans / Coloss. 1. zur Verdamnis / Roman. 5. Nun können aber oder sollen ja from̃e Eltern jhren Kindern nicht gönnen / daß sie in solchem Jammer vnd Elende bleiben / vnd Ewiglich verderben möchten / Sondern sollen ja billich darnach trachten / wie jhnen möchte gerahten vnd geholffen werden. Nun ist Christus als ein

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[27/0079] Oel vnd Chresam / wie solches jhre Agenda außweiset / sollen dieselbigen Ceremonien bey der Tauffe vnterlassen / vnd weg gethan werden / Aber andere nützliche Lectiones, Gebet / Fragen / etc. dadurch die Lehre von der Tauffe / von der Erbsünde / vom Glauben / von der Wiedergeburt vnd Vernewerung / kurtz vnd nützlich erklehret wird / sollen gehalten werden / wie in dem Tauffbüchlein Lutheri / welchs in den benachbarten Reformierten Kirchen gebreuchlich / verfasset ist / Vnd das alles sol in bekanter Teutscher Sprach gehandelt werden / daß die Vmbstehenden vernehmen mögen / was für ein grosser ernst da gehandelt werde / vnd sie desto Hertzlicher mit beten / auch jhrer Tauffe sich erinnern mögen / Derhalben sollen auch die Pastores in der Predigt die gantze handlung der Tauffe offt dem Volcke erkleren. Hieneben muß auch der Bericht geschehen / Ob wol im Bapstthumb viel Superstitiones mit vntergelauffen / Weil aber dennoch die Substantialia Baptismi geblieben sind / daß die jenigen / so im Bapstthumb getaufft sind / eine rechte volnkommene Tauffe haben / Weil dieselbige stehet vnd beruhet / nicht auff des Priesters Vnwirdigkeit / oder mißbrauch / Sondern / auff dem Worte des HERRN Jesu Christi / Ephes. 5. Es sol auch die Kirche verwarnet / vnd die reine Lehre von der Kindertauffe mit fleis verwaret werden / für der Wiederteuffer Irrthumb / Vnd sol in diesen Kirchen bleiben vnd gehalten werden / Daß mann die Kinderlein zur Tauffe schicke / vnd sie teuffen lasse. Hieneben aber sol auch fleissig die Lehre getrieben werden / daß die Leute nicht meynen / es geschehe also / von wegen alter Gewonheit / Sondern / daß sie lernen betrachten / die vrsachen / worumb man mit den Kinderchen zur Tauffe eylen solle / welch ein wichtiger ernster Handel da sey / wenn ein Kindlein getaufft wird / was die Tauffe den Kinderchen nütze. Vnd diß gehet aus dem grunde der Schrifft / von der Erbsünde / Nemlich / daß die Kinderlein in Sünden empfangen / vnd geboren werden / Psalm. 51. Vnnd derhalben von Natur Kinder des Zorns seyn / Ephes. 2. vom Reich Gottes außgeschlossen / Denn was vom Fleisch geboren ist / das ist Fleisch / vnd da es nicht von newem wieder geboren wird / kans in das Reich GOttes nicht kommen / Johan. 3. So wirds also ohne zweiffel gehören vnter das Reich des Satans / Coloss. 1. zur Verdamnis / Roman. 5. Nun können aber oder sollen ja from̃e Eltern jhren Kindern nicht gönnen / daß sie in solchem Jammer vnd Elende bleiben / vnd Ewiglich verderben möchten / Sondern sollen ja billich darnach trachten / wie jhnen möchte gerahten vnd geholffen werden. Nun ist Christus als ein

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/79>, abgerufen am 23.11.2024.