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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Glauben niesset / die verheissung der Gnade darreichet / zueignet / vnd versiegelt. Denn der schwache Glaube kan sich nicht leichtlich an dem blossen Worte begnügen lassen / sondern disputieret jmmer dauon / ob auch ich vnd du in sonderheit der gemeinen Verheissung des Euangelij / vns gewiß anzunehmen vnd zu trösten haben. Solchen Zweiffel zu stewren / fasset Gott seine gemeine Verheissung in diese eusserliche sichtliche verhandlung der Sacrament / damit er einem jeden / der sie in rechtem Glauben brauchet / dieselbige Gnade in sonderheit darreichet / zueignet vnd versiegelt. Sollen derwegen die Leute gelehret vnd ermahnet werden / daß sie im Wort vnd Sacramenten Gott selbst / der durch dieselbige Mittel mit vns handelt / suchen vnd ergreiffen sollen / Also / wie Er in seinem Wort dasselbige vns fürschreibet.

X. Von der Tauffe.

WIe die gantze Lehre von der heiligen Tauffe zu vnterricht der Gleubigen einfeltig vnd nützlich wieder allerley Bäpstische Aberglauben vnd Mißbreuche / Auch gegen das wüten der Wiederteuffer / der Kirchen Gottes fürzutragen sey / sollen die Pastores ausdem Catechismo vnd andern Lehrschrifften der vnsern nehmen vnd behalten.

Weil aber leider zu vnsern zeiten die Sacramentierer Zwiespalt erreget haben / von den Kindern der Gleubigen / von dem Exorcismo oder beschwerung des Teuffels / vnd von der krafft der heiligen Tauffe / Auff daß hieuon der einfeltige rechte Verstand / mit der H. Schrifft gemessen / heilsamen / gesunden Worten / ohn Ergernisse der Kirchen / zur Erbawung fürgetragen werden möge / wollen wir den Pastoribus hie die Heuptgründe weisen / damit sie nicht durch frembde meynung / vnd durch vngleiche Reden sich selbst vnd andere verwirren.

Die Sacramentierer schreiben vnd lehren / Daß die Kinder der Gleubigen darumb vnd daher / daß sie von Gleubigen Eltern geboren seyn / auch ohne die Tauffe / vnd zuuor schon bereit / ehe denn sie getauffet werden / Kinder Gottes / vnd Erben des Ewigen Lebens seyn. Die Tauffe aber sey allein ein eusserlich Zeugniß / daß sie vorhin Kinder GOttes / vnd Erben des Ewigen Lebens gewesen seyn / Vnd derhalben verwerffen vnd verdammen sie den Exorcismum, welcher doch in den ersten vnd eltesten Kirchen im Gebrauch gewesen ist. Weil aber durch solche Disputation beyde die Erbsünde verkleinert / vnd die heilsame Krafft der heiligen Tauffe gar gefehrlich vernich-

Glauben niesset / die verheissung der Gnade darreichet / zueignet / vnd versiegelt. Deñ der schwache Glaube kan sich nicht leichtlich an dem blossen Worte begnügen lassen / sondern disputieret jmmer dauon / ob auch ich vnd du in sonderheit der gemeinen Verheissung des Euangelij / vns gewiß anzunehmen vnd zu trösten haben. Solchen Zweiffel zu stewren / fasset Gott seine gemeine Verheissung in diese eusserliche sichtliche verhandlung der Sacrament / damit er einem jeden / der sie in rechtem Glauben brauchet / dieselbige Gnade in sonderheit darreichet / zueignet vnd versiegelt. Sollen derwegen die Leute gelehret vnd ermahnet werden / daß sie im Wort vnd Sacramenten Gott selbst / der durch dieselbige Mittel mit vns handelt / suchen vnd ergreiffen sollen / Also / wie Er in seinem Wort dasselbige vns fürschreibet.

X. Von der Tauffe.

WIe die gantze Lehre von der heiligen Tauffe zu vnterricht der Gleubigen einfeltig vnd nützlich wieder allerley Bäpstische Aberglauben vnd Mißbreuche / Auch gegen das wüten der Wiederteuffer / der Kirchen Gottes fürzutragen sey / sollen die Pastores ausdem Catechismo vnd andern Lehrschrifften der vnsern nehmen vnd behalten.

Weil aber leider zu vnsern zeiten die Sacramentierer Zwiespalt erreget haben / von den Kindern der Gleubigen / von dem Exorcismo oder beschwerung des Teuffels / vnd von der krafft der heiligẽ Tauffe / Auff daß hieuon der einfeltige rechte Verstand / mit der H. Schrifft gemessen / heilsamen / gesunden Worten / ohn Ergernisse der Kirchen / zur Erbawung fürgetragen werden möge / wollen wir den Pastoribus hie die Heuptgründe weisen / damit sie nicht durch frembde meynung / vnd durch vngleiche Reden sich selbst vnd andere verwirren.

Die Sacramentierer schreiben vnd lehren / Daß die Kinder der Gleubigen darumb vnd daher / daß sie von Gleubigen Eltern geboren seyn / auch ohne die Tauffe / vnd zuuor schon bereit / ehe denn sie getauffet werden / Kinder Gottes / vnd Erben des Ewigen Lebens seyn. Die Tauffe aber sey allein ein eusserlich Zeugniß / daß sie vorhin Kinder GOttes / vnd Erben des Ewigen Lebens gewesen seyn / Vnd derhalben verwerffen vnd verdammen sie den Exorcismum, welcher doch in den ersten vnd eltesten Kirchen im Gebrauch gewesen ist. Weil aber durch solche Disputation beyde die Erbsünde verkleinert / vnd die heilsame Krafft der heiligen Tauffe gar gefehrlich vernich-

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[109/0777] Glauben niesset / die verheissung der Gnade darreichet / zueignet / vnd versiegelt. Deñ der schwache Glaube kan sich nicht leichtlich an dem blossen Worte begnügen lassen / sondern disputieret jmmer dauon / ob auch ich vnd du in sonderheit der gemeinen Verheissung des Euangelij / vns gewiß anzunehmen vnd zu trösten haben. Solchen Zweiffel zu stewren / fasset Gott seine gemeine Verheissung in diese eusserliche sichtliche verhandlung der Sacrament / damit er einem jeden / der sie in rechtem Glauben brauchet / dieselbige Gnade in sonderheit darreichet / zueignet vnd versiegelt. Sollen derwegen die Leute gelehret vnd ermahnet werden / daß sie im Wort vnd Sacramenten Gott selbst / der durch dieselbige Mittel mit vns handelt / suchen vnd ergreiffen sollen / Also / wie Er in seinem Wort dasselbige vns fürschreibet. X. Von der Tauffe. WIe die gantze Lehre von der heiligen Tauffe zu vnterricht der Gleubigen einfeltig vnd nützlich wieder allerley Bäpstische Aberglauben vnd Mißbreuche / Auch gegen das wüten der Wiederteuffer / der Kirchen Gottes fürzutragen sey / sollen die Pastores ausdem Catechismo vnd andern Lehrschrifften der vnsern nehmen vnd behalten. Weil aber leider zu vnsern zeiten die Sacramentierer Zwiespalt erreget haben / von den Kindern der Gleubigen / von dem Exorcismo oder beschwerung des Teuffels / vnd von der krafft der heiligẽ Tauffe / Auff daß hieuon der einfeltige rechte Verstand / mit der H. Schrifft gemessen / heilsamen / gesunden Worten / ohn Ergernisse der Kirchen / zur Erbawung fürgetragen werden möge / wollen wir den Pastoribus hie die Heuptgründe weisen / damit sie nicht durch frembde meynung / vnd durch vngleiche Reden sich selbst vnd andere verwirren. Die Sacramentierer schreiben vnd lehren / Daß die Kinder der Gleubigen darumb vnd daher / daß sie von Gleubigen Eltern geboren seyn / auch ohne die Tauffe / vnd zuuor schon bereit / ehe denn sie getauffet werden / Kinder Gottes / vnd Erben des Ewigen Lebens seyn. Die Tauffe aber sey allein ein eusserlich Zeugniß / daß sie vorhin Kinder GOttes / vnd Erben des Ewigen Lebens gewesen seyn / Vnd derhalben verwerffen vnd verdammen sie den Exorcismum, welcher doch in den ersten vnd eltesten Kirchen im Gebrauch gewesen ist. Weil aber durch solche Disputation beyde die Erbsünde verkleinert / vnd die heilsame Krafft der heiligen Tauffe gar gefehrlich vernich-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/777>, abgerufen am 21.11.2024.