Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

vnd die darauff erfolgete Apologia / wie dieselbigen im Jahr des HERRN 1530. auff dem Reichstage zu Augspurg von dem Euangelischen Stenden Röm. Key. Maj. vberantwortet / vnd im folgenden 1531. Jahr in öffentlichen Druck publicirt sind.

Auch auff die Schmalkaldische Artickeln / so Anno 37. von D. Martino Luthero gestellet / vnd von den fürnemsten Theologis approbirt / gebillichet vnd vnterschrieben worden seyn / Vnd alßdenn auch auff den grossen vnd kleinen Catechismum Lutheri. Welche Schrifften durch gemeinen einhelligen Conseus der Reformierten Kirchen angenommen sind / wie ein Symbolum, Corpus oder Summa der Lehre / welche aus vnd nach Gottes Wort von dem Papistischen grewel vnd andern verworffenen Secten vnd vnflat durch den getrewen Dienst des Mannes Gottes D. Luthers seliger / geleutert vnd gereiniget ist.

I. Von Persönlicher Vereinigung der wahren Göttlichen vnd wahren Menschlichen Natur in der einigen Person Christi / Vnd wie man von seiner Person / von beyden Naturen / vnd von den Eigenschafften beyder Naturen / in der Kirchen Gottes gewönliche / Gottselige / vnd in der heiligen Göttlichen Schrifft gegründte Reden führen sol.

BElangende die Heuptlehre von Gott / sind in vnser Kirchen / aus verleihung Göttlicher Gnaden / keine zwiespalt bißher fürgefallen / Derhalben wir die wahre allgemeine Lehre von dem einigen / ewigen / vnzertrenlichen / Göttlichen Wesen / vnd den Dreyen Göttlichen / vnterschiedenen / selbstendigen Personen in der einigen Gottheit (so Vrbanus Rhegius seliger die Drey Einigkeit / vnd wir gewönlichem Gebrauch nach die heilige Dreyfaltigkeit nennen) in rechtem Verstande / mit gebreuchlichen / vnd der heiligen Schrifft gemessen worten / aus Gottes Wort / vnd aus den alten bewehrten Symbolen herrhürend / wieder alle alte vnd newe Ketzereyen rein behalten / vnd hiemit also wiederholet haben wollen.

vnd die darauff erfolgete Apologia / wie dieselbigen im Jahr des HERRN 1530. auff dem Reichstage zu Augspurg von dem Euangelischen Stenden Röm. Key. Maj. vberantwortet / vnd im folgenden 1531. Jahr in öffentlichen Druck publicirt sind.

Auch auff die Schmalkaldische Artickeln / so Anno 37. von D. Martino Luthero gestellet / vnd von den fürnemsten Theologis approbirt / gebillichet vnd vnterschrieben worden seyn / Vnd alßdenn auch auff den grossen vnd kleinen Catechismum Lutheri. Welche Schrifften durch gemeinen einhelligen Conseus der Reformierten Kirchen angenommen sind / wie ein Symbolum, Corpus oder Summa der Lehre / welche aus vnd nach Gottes Wort von dem Papistischen grewel vnd andern verworffenen Secten vnd vnflat durch den getrewen Dienst des Mannes Gottes D. Luthers seliger / geleutert vnd gereiniget ist.

I. Von Persönlicher Vereinigung der wahren Göttlichen vnd wahren Menschlichen Natur in der einigen Person Christi / Vnd wie man von seiner Person / von beyden Naturen / vnd von den Eigenschafften beyder Naturen / in der Kirchen Gottes gewönliche / Gottselige / vnd in der heiligen Göttlichen Schrifft gegründte Reden führen sol.

BElangende die Heuptlehre von Gott / sind in vnser Kirchen / aus verleihung Göttlicher Gnaden / keine zwiespalt bißher fürgefallen / Derhalben wir die wahre allgemeine Lehre von dem einigen / ewigen / vnzertrenlichen / Göttlichen Wesen / vnd den Dreyen Göttlichen / vnterschiedenen / selbstendigen Personen in der einigen Gottheit (so Vrbanus Rhegius seliger die Drey Einigkeit / vnd wir gewönlichem Gebrauch nach die heilige Dreyfaltigkeit nennen) in rechtem Verstande / mit gebreuchlichen / vnd der heiligen Schrifft gemessen worten / aus Gottes Wort / vnd aus den alten bewehrten Symbolen herrhürend / wieder alle alte vnd newe Ketzereyen rein behalten / vnd hiemit also wiederholet haben wollen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0716" n="48"/>
vnd die                      darauff erfolgete Apologia / wie dieselbigen im Jahr des HERRN 1530. auff dem                      Reichstage zu Augspurg von dem Euangelischen Stenden Röm. Key. Maj.                      vberantwortet / vnd im folgenden 1531. Jahr in öffentlichen Druck publicirt                      sind.</p>
        <p>Auch auff die Schmalkaldische Artickeln / so Anno 37. von <hi rendition="#i">D.                          Martino Luthero</hi> gestellet / vnd von den fürnemsten <hi rendition="#i">Theologis</hi> approbirt / gebillichet vnd vnterschrieben worden seyn / Vnd                      alßdenn auch auff den grossen vnd kleinen <hi rendition="#i">Catechismum                          Lutheri.</hi> Welche Schrifften durch gemeinen einhelligen Conseus der                      Reformierten Kirchen angenommen sind / wie ein <hi rendition="#i">Symbolum,                          Corpus</hi> oder <hi rendition="#i">Summa</hi> der Lehre / welche aus vnd                      nach Gottes Wort von dem Papistischen grewel vnd andern verworffenen Secten vnd                      vnflat durch den getrewen Dienst des Mannes Gottes D. Luthers seliger /                      geleutert vnd gereiniget ist.</p>
      </div>
      <div>
        <head>I. Von Persönlicher Vereinigung der wahren Göttlichen vnd wahren Menschlichen                      Natur in der einigen Person Christi / Vnd wie man von seiner Person / von beyden                      Naturen / vnd von den Eigenschafften beyder Naturen / in der Kirchen Gottes                      gewönliche / Gottselige / vnd in der heiligen Göttlichen Schrifft gegründte                      Reden führen sol.</head><lb/>
        <p>BElangende die Heuptlehre von Gott / sind in vnser Kirchen / aus verleihung                      Göttlicher Gnaden / keine zwiespalt bißher fürgefallen / Derhalben wir die wahre                      allgemeine Lehre von dem einigen / ewigen / vnzertrenlichen / Göttlichen Wesen /                      vnd den Dreyen Göttlichen / vnterschiedenen / selbstendigen Personen in der                      einigen Gottheit (so <hi rendition="#i">Vrbanus Rhegius</hi> seliger die Drey                      Einigkeit / vnd wir gewönlichem Gebrauch nach die heilige Dreyfaltigkeit nennen)                      in rechtem Verstande / mit gebreuchlichen / vnd der heiligen Schrifft gemessen                      worten / aus Gottes Wort / vnd aus den alten bewehrten Symbolen herrhürend /                      wieder alle alte vnd newe Ketzereyen rein behalten / vnd hiemit also wiederholet                      haben wollen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[48/0716] vnd die darauff erfolgete Apologia / wie dieselbigen im Jahr des HERRN 1530. auff dem Reichstage zu Augspurg von dem Euangelischen Stenden Röm. Key. Maj. vberantwortet / vnd im folgenden 1531. Jahr in öffentlichen Druck publicirt sind. Auch auff die Schmalkaldische Artickeln / so Anno 37. von D. Martino Luthero gestellet / vnd von den fürnemsten Theologis approbirt / gebillichet vnd vnterschrieben worden seyn / Vnd alßdenn auch auff den grossen vnd kleinen Catechismum Lutheri. Welche Schrifften durch gemeinen einhelligen Conseus der Reformierten Kirchen angenommen sind / wie ein Symbolum, Corpus oder Summa der Lehre / welche aus vnd nach Gottes Wort von dem Papistischen grewel vnd andern verworffenen Secten vnd vnflat durch den getrewen Dienst des Mannes Gottes D. Luthers seliger / geleutert vnd gereiniget ist. I. Von Persönlicher Vereinigung der wahren Göttlichen vnd wahren Menschlichen Natur in der einigen Person Christi / Vnd wie man von seiner Person / von beyden Naturen / vnd von den Eigenschafften beyder Naturen / in der Kirchen Gottes gewönliche / Gottselige / vnd in der heiligen Göttlichen Schrifft gegründte Reden führen sol. BElangende die Heuptlehre von Gott / sind in vnser Kirchen / aus verleihung Göttlicher Gnaden / keine zwiespalt bißher fürgefallen / Derhalben wir die wahre allgemeine Lehre von dem einigen / ewigen / vnzertrenlichen / Göttlichen Wesen / vnd den Dreyen Göttlichen / vnterschiedenen / selbstendigen Personen in der einigen Gottheit (so Vrbanus Rhegius seliger die Drey Einigkeit / vnd wir gewönlichem Gebrauch nach die heilige Dreyfaltigkeit nennen) in rechtem Verstande / mit gebreuchlichen / vnd der heiligen Schrifft gemessen worten / aus Gottes Wort / vnd aus den alten bewehrten Symbolen herrhürend / wieder alle alte vnd newe Ketzereyen rein behalten / vnd hiemit also wiederholet haben wollen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/716
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/716>, abgerufen am 23.11.2024.