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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Darumb solt mann hierinn fürsichtiglich handeln / vnd des HERRN Abendmal wol vnterscheiden von dem Menschentandt / so durch der Papisten Aberglauben vnd Geitz daran geschmieret ist / Damit das Volck klerlich vernehme / daß wir allein verdammen den Zusatz / durch Menschen daran gehenget / zuwieder dem Glauben / vnd nicht die heilige Messe Christi vnd der Apostel / welche wir nennen das Abendmal des HERRN / oder das hochwirdige Sacrament des Altars.

Etliche / wenn sie sollen die Lehre S. Pauli von dem Gesetz Gottes vnd seinem Ampt dem Volck fürlegen / lehren sie vnuerschampt also: Die Zehen Gebot sind vns nicht gegeben / daß wir sie halten sollen / brechen flugs hiemit abe / vnd fallen auff ein anders / da man solte wol vnd reichlich außstreichen / Wozu das Gesetz gegeben sey / weil es nicht kan den Sünder from vnd gerecht machen. Wer nun solches höret / vnd S. Paulum nicht wol verstehet / der muß durch solche rede geergert werden / Denn er fasset so bald solche Gedancken daraus / daß man nicht dürffe sich vben im Gesetze vnd Guten Wercken / vnd möge hinfort Stelen / Ehebrechen / vnd Morden / etc. Denn solche Wort höret man öffentlich von etlichen / die solche vngeschickte Prediger gehört haben.

Vom Freyen Willen plaudern etliche auch grob / vnd vngeschickt gnug für dem Pöbel / so da sagen / Wir haben keinen Freyen Willen vberall / was wir thun / das müssen wir thun / etc. Vnd sagen nichts weiter dazu / daß man solche Rede könte leiden / sondern fladdern dauon / vnd lassen solche stifft in der Einfeltigen Hertzen stecken / daß sie müssen dencken / Ist das wahr / daß ich alles / was ich thue / aus noth thun muß / Was bin ich denn besser / denn ein Viehe? Vnd wie kan ich mich für Sünden hüten? So ich sündigen muß / warumb straffet mich Gott? etc. Also geben solche vnfürsichtige Wescher dem Pöbel vrsache / daß sie halten / Gott sey ein vrsache der Sünde / welches ist eine Gotteslesterung / Denn Gott ist gar nicht ein vrsache der Sünden / Sondern hat vns dagegen seinen Willen offenbahret im Gesetze / daß Er die Sünde hasset / weil er sie so ernstlich vnd streng verbeut / vnd dazu straffet / beyde zeitlich vnd ewiglich.

Eben desselben gleichen reden etliche auch von dem hohen Artickel der Göttlichen Versehung / vber die massen vngeschickt vnd ergerlich / da sie solten bey den Worten vnd Lehre Sanct Pauli bleiben. Denn also reden sie vnterweilen / Bistu von Gott zur Seligkeit versehen / so kanstu nicht verdampt werden / du thust was du wollest / böses oder guts. Dauon werden die Zuhörer entweder gar wild vnd

Darumb solt mann hierinn fürsichtiglich handeln / vnd des HERRN Abendmal wol vnterscheiden von dem Menschentandt / so durch der Papisten Aberglauben vnd Geitz daran geschmieret ist / Damit das Volck klerlich vernehme / daß wir allein verdammen den Zusatz / durch Menschen daran gehenget / zuwieder dem Glauben / vnd nicht die heilige Messe Christi vnd der Apostel / welche wir nennen das Abendmal des HERRN / oder das hochwirdige Sacrament des Altars.

Etliche / wenn sie sollen die Lehre S. Pauli von dem Gesetz Gottes vnd seinem Ampt dem Volck fürlegen / lehren sie vnuerschampt also: Die Zehen Gebot sind vns nicht gegeben / daß wir sie halten sollen / brechen flugs hiemit abe / vnd fallen auff ein anders / da man solte wol vnd reichlich außstreichen / Wozu das Gesetz gegeben sey / weil es nicht kan den Sünder from vnd gerecht machen. Wer nun solches höret / vnd S. Paulum nicht wol verstehet / der muß durch solche rede geergert werden / Denn er fasset so bald solche Gedancken daraus / daß man nicht dürffe sich vben im Gesetze vnd Guten Wercken / vnd möge hinfort Stelen / Ehebrechen / vnd Morden / etc. Deñ solche Wort höret man öffentlich von etlichen / die solche vngeschickte Prediger gehört haben.

Vom Freyen Willen plaudern etliche auch grob / vnd vngeschickt gnug für dem Pöbel / so da sagen / Wir haben keinen Freyen Willen vberall / was wir thun / das müssen wir thun / etc. Vnd sagen nichts weiter dazu / daß man solche Rede könte leiden / sondern fladdern dauon / vnd lassen solche stifft in der Einfeltigen Hertzen stecken / daß sie müssen dencken / Ist das wahr / daß ich alles / was ich thue / aus noth thun muß / Was bin ich denn besser / denn ein Viehe? Vnd wie kan ich mich für Sünden hüten? So ich sündigen muß / warumb straffet mich Gott? etc. Also geben solche vnfürsichtige Wescher dem Pöbel vrsache / daß sie halten / Gott sey ein vrsache der Sünde / welches ist eine Gotteslesterung / Denn Gott ist gar nicht ein vrsache der Sünden / Sondern hat vns dagegen seinen Willen offenbahret im Gesetze / daß Er die Sünde hasset / weil er sie so ernstlich vnd streng verbeut / vnd dazu straffet / beyde zeitlich vnd ewiglich.

Eben desselben gleichen reden etliche auch von dem hohen Artickel der Göttlichen Versehung / vber die massen vngeschickt vnd ergerlich / da sie solten bey den Worten vnd Lehre Sanct Pauli bleiben. Denn also reden sie vnterweilen / Bistu von Gott zur Seligkeit versehen / so kanstu nicht verdampt werden / du thust was du wollest / böses oder guts. Dauon werden die Zuhörer entweder gar wild vnd

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[4/0672] Darumb solt mann hierinn fürsichtiglich handeln / vnd des HERRN Abendmal wol vnterscheiden von dem Menschentandt / so durch der Papisten Aberglauben vnd Geitz daran geschmieret ist / Damit das Volck klerlich vernehme / daß wir allein verdammen den Zusatz / durch Menschen daran gehenget / zuwieder dem Glauben / vnd nicht die heilige Messe Christi vnd der Apostel / welche wir nennen das Abendmal des HERRN / oder das hochwirdige Sacrament des Altars. Etliche / wenn sie sollen die Lehre S. Pauli von dem Gesetz Gottes vnd seinem Ampt dem Volck fürlegen / lehren sie vnuerschampt also: Die Zehen Gebot sind vns nicht gegeben / daß wir sie halten sollen / brechen flugs hiemit abe / vnd fallen auff ein anders / da man solte wol vnd reichlich außstreichen / Wozu das Gesetz gegeben sey / weil es nicht kan den Sünder from vnd gerecht machen. Wer nun solches höret / vnd S. Paulum nicht wol verstehet / der muß durch solche rede geergert werden / Denn er fasset so bald solche Gedancken daraus / daß man nicht dürffe sich vben im Gesetze vnd Guten Wercken / vnd möge hinfort Stelen / Ehebrechen / vnd Morden / etc. Deñ solche Wort höret man öffentlich von etlichen / die solche vngeschickte Prediger gehört haben. Vom Freyen Willen plaudern etliche auch grob / vnd vngeschickt gnug für dem Pöbel / so da sagen / Wir haben keinen Freyen Willen vberall / was wir thun / das müssen wir thun / etc. Vnd sagen nichts weiter dazu / daß man solche Rede könte leiden / sondern fladdern dauon / vnd lassen solche stifft in der Einfeltigen Hertzen stecken / daß sie müssen dencken / Ist das wahr / daß ich alles / was ich thue / aus noth thun muß / Was bin ich denn besser / denn ein Viehe? Vnd wie kan ich mich für Sünden hüten? So ich sündigen muß / warumb straffet mich Gott? etc. Also geben solche vnfürsichtige Wescher dem Pöbel vrsache / daß sie halten / Gott sey ein vrsache der Sünde / welches ist eine Gotteslesterung / Denn Gott ist gar nicht ein vrsache der Sünden / Sondern hat vns dagegen seinen Willen offenbahret im Gesetze / daß Er die Sünde hasset / weil er sie so ernstlich vnd streng verbeut / vnd dazu straffet / beyde zeitlich vnd ewiglich. Eben desselben gleichen reden etliche auch von dem hohen Artickel der Göttlichen Versehung / vber die massen vngeschickt vnd ergerlich / da sie solten bey den Worten vnd Lehre Sanct Pauli bleiben. Denn also reden sie vnterweilen / Bistu von Gott zur Seligkeit versehen / so kanstu nicht verdampt werden / du thust was du wollest / böses oder guts. Dauon werden die Zuhörer entweder gar wild vnd

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/672>, abgerufen am 25.11.2024.