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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Von der Gewalt vnd Obrig keit des Bapsts / durch die Gelehrten zusammen gezogen.
Zu Schmalkalden / Anno M. D. XXXVII. Vnd in Druck gegeben Anno M. D. XXXIIX.

DEr Bapstrhümet sich zum ersten / Daß er aus Göttlichen Rechten der Oberst sey / vber alle andere Bischoffe / vnd Pfarrherrn / in der gantzen Christenheit.

Zum andern / Daß er aus Göttlichen Rechten habe beyde Schwert / das ist / Daß er möge Könige setzen vnd entsetzen / Weltliche Reich ordnen / etc.

Zum dritten / sagt er / Daß man solchs bey verlust der Ewigen Seligkeit zu gleuben schüldig sey / Vnd dis sind die Vrsachen / daß der Bapst sich nennet vnd rhümet / Er sey der Stadthalter Christi auff Erden.

Diese drey Artickel halten vnd erkennen wir / daß sie falsch / vngöttlich / Tyrannisch / vnd der Christlichen Kirchen gantz schedlich sind. Auff daß nun vnser Grund vnd Meynung desto bas möge verstanden werden / wollen wir zum ersten anzeigen / was es heisse / daß er rhümet / Er sey aus Göttlichen Rechten / der Oberste / Denn also meynen sie es / daß der Bapst vber die gantze Christliche Kirche gemeiner Bischoff / vnd / wie sie es nennen / OEcumenicus Episcopus sey / das ist / von welchem alle Bischoffe vnd Pfarrherrn / durch die gantze Welt sollen ordiniert / vnd bestetigt werden / daß er allein Recht vnd Macht habe / alle Bischoffe vnd Pfarrherrn zu wehlen / ordnen / bestetigen / vnd einsetzen.

Von der Gewalt vnd Obrig keit des Bapsts / durch die Gelehrten zusammen gezogen.
Zu Schmalkalden / Anno M. D. XXXVII. Vnd in Druck gegeben Anno M. D. XXXIIX.

DEr Bapstrhümet sich zum ersten / Daß er aus Göttlichen Rechten der Oberst sey / vber alle andere Bischoffe / vnd Pfarrherrn / in der gantzen Christenheit.

Zum andern / Daß er aus Göttlichen Rechten habe beyde Schwert / das ist / Daß er möge Könige setzen vnd entsetzen / Weltliche Reich ordnen / etc.

Zum dritten / sagt er / Daß man solchs bey verlust der Ewigen Seligkeit zu gleuben schüldig sey / Vnd dis sind die Vrsachen / daß der Bapst sich nennet vnd rhümet / Er sey der Stadthalter Christi auff Erden.

Diese drey Artickel halten vnd erkennen wir / daß sie falsch / vngöttlich / Tyrannisch / vnd der Christlichen Kirchen gantz schedlich sind. Auff daß nun vnser Grund vnd Meynung desto bas möge verstanden werden / wollen wir zum ersten anzeigen / was es heisse / daß er rhümet / Er sey aus Göttlichen Rechten / der Oberste / Denn also meynen sie es / daß der Bapst vber die gantze Christliche Kirche gemeiner Bischoff / vnd / wie sie es nennen / OEcumenicus Episcopus sey / das ist / von welchem alle Bischoffe vnd Pfarrherrn / durch die gantze Welt sollen ordiniert / vnd bestetigt werden / daß er allein Recht vnd Macht habe / alle Bischoffe vnd Pfarrherrn zu wehlen / ordnen / bestetigen / vnd einsetzen.

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[308/0645] Von der Gewalt vnd Obrig keit des Bapsts / durch die Gelehrten zusammen gezogen. Zu Schmalkalden / Anno M. D. XXXVII. Vnd in Druck gegeben Anno M. D. XXXIIX. DEr Bapstrhümet sich zum ersten / Daß er aus Göttlichen Rechten der Oberst sey / vber alle andere Bischoffe / vnd Pfarrherrn / in der gantzen Christenheit. Zum andern / Daß er aus Göttlichen Rechten habe beyde Schwert / das ist / Daß er möge Könige setzen vnd entsetzen / Weltliche Reich ordnen / etc. Zum dritten / sagt er / Daß man solchs bey verlust der Ewigen Seligkeit zu gleuben schüldig sey / Vnd dis sind die Vrsachen / daß der Bapst sich nennet vnd rhümet / Er sey der Stadthalter Christi auff Erden. Diese drey Artickel halten vnd erkennen wir / daß sie falsch / vngöttlich / Tyrannisch / vnd der Christlichen Kirchen gantz schedlich sind. Auff daß nun vnser Grund vnd Meynung desto bas möge verstanden werden / wollen wir zum ersten anzeigen / was es heisse / daß er rhümet / Er sey aus Göttlichen Rechten / der Oberste / Denn also meynen sie es / daß der Bapst vber die gantze Christliche Kirche gemeiner Bischoff / vnd / wie sie es nennen / OEcumenicus Episcopus sey / das ist / von welchem alle Bischoffe vnd Pfarrherrn / durch die gantze Welt sollen ordiniert / vnd bestetigt werden / daß er allein Recht vnd Macht habe / alle Bischoffe vnd Pfarrherrn zu wehlen / ordnen / bestetigen / vnd einsetzen.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 308. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/645>, abgerufen am 25.11.2024.