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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Christi Reben / sondern Mosi / Denn sie wöllen erst durchs Gesetz / from vnd gerecht für Gott werden / vnd erst vnsere Wercke vnd Dilection GOTT opffern / ehe sie Reben am Weinstock Christi seyn. Paulus aber / welcher freylich ein viel höher Doctor ist / denn die Widersacher / redet klar / vnd streitet widerumb diß allein / daß niemands das Gesetz thun könne ohn Christo. Darumb die jenigen / so die Sünd vnd Angst des Gewissens recht fülen / oder erfahren haben / die müssen sich an die Zusage der Gnaden halten / daß sie durch Glauben erst Gott versünet werden / vmb Christus willen / ehe sie das Gesetz erfüllen. Dieses alles ist öffentlich vnd klar gnug bey Gottfürchtigen Gewissen / vnd hieraus werden Christen wol verstehen / warumb wir hieroben gesagt haben / daß wir allein durch den Glauben für Gott gerecht werden / nicht durch vnsere Wercke oder Dilection / etc. Denn alle vnsere vermügen / alle thun vnd werck sind zu schwach / Gottes Zorn wegzunehmen vnd zu stillen / darumb müssen wir Christum den Mittler darstellen.

Endlich aber solten die Wiedersacher bedencken / Wenn wil doch ein arm Gewissen zu Frieden kommen / vnd stille werden / so wir Gnade vnd Vergebung der Sünde darumb erlangen / daß wir Gott lieb haben / oder daß wir daß Gesetz erfüllen / Das Gesetz wird vns allezeit anklagen / Denn kein Mensch erfüllet das Gesetz / wie Paulus sagt: Das Gesetz richtet Zorn an.

Es fraget Chrysostomus, so fragen auch die Sententiarij, Wie einer gewiß wird / daß jhm die Sünde vergeben seyn. Es ist warlich wol fragens werth / Wol dem / der da rechte Antwort gibt. Auff diese allernötigste Frage ist nicht müglich zu antworten. Es ist auch nicht müglich / das Gewissen in Anfechtungen recht zu trösten oder zu stillen / man antworte denn auff diese meynung.

Es ist Gottes Beschluß / Gottes Befehl von anbegin der Welt her / daß vns durch den Glauben an den gebenedeyeten Samen / das ist / durch den Glauben vmb Christus willen ohne Verdienst / sollen Sünde vergeben werden. So jemands aber daran wancket oder zweiffelt / der lügenstraffet Gott in seiner Verheissung / wie Johannes sagt. Da sagen wir nun / daß ein Christ solchs für gewiß / als GOttes Befehl halten sol / Vnd heltet ers also / so ist er gewiß / vnd fület Frieden vnd Trost.

Die Wiedersacher / wenn sie lang predigen vnd lehren / ausser dieser Lehre / lassen sie die armen Gewissen im zweiffel stecken / da ist nicht müglich / daß da solt ruhe seyn / ein still oder friedlich Gewissen / wenn sie zweiffeln / ob Gott gnedig sey. Denn so sie zweiffeln / ob sie

Christi Reben / sondern Mosi / Denn sie wöllen erst durchs Gesetz / from vnd gerecht für Gott werden / vnd erst vnsere Wercke vnd Dilection GOTT opffern / ehe sie Reben am Weinstock Christi seyn. Paulus aber / welcher freylich ein viel höher Doctor ist / denn die Widersacher / redet klar / vnd streitet widerumb diß allein / daß niemands das Gesetz thun könne ohn Christo. Darumb die jenigen / so die Sünd vnd Angst des Gewissens recht fülen / oder erfahren haben / die müssen sich an die Zusage der Gnaden halten / daß sie durch Glauben erst Gott versünet werden / vmb Christus willen / ehe sie das Gesetz erfüllen. Dieses alles ist öffentlich vnd klar gnug bey Gottfürchtigen Gewissen / vnd hieraus werden Christen wol verstehen / warumb wir hieroben gesagt haben / daß wir allein durch den Glauben für Gott gerecht werden / nicht durch vnsere Wercke oder Dilection / etc. Denn alle vnsere vermügen / alle thun vnd werck sind zu schwach / Gottes Zorn wegzunehmen vnd zu stillen / darumb müssen wir Christum den Mittler darstellen.

Endlich aber solten die Wiedersacher bedencken / Wenn wil doch ein arm Gewissen zu Frieden kom̃en / vnd stille werden / so wir Gnade vnd Vergebung der Sünde darumb erlangen / daß wir Gott lieb haben / oder daß wir daß Gesetz erfüllen / Das Gesetz wird vns allezeit anklagen / Denn kein Mensch erfüllet das Gesetz / wie Paulus sagt: Das Gesetz richtet Zorn an.

Es fraget Chrysostomus, so fragen auch die Sententiarij, Wie einer gewiß wird / daß jhm die Sünde vergeben seyn. Es ist warlich wol fragens werth / Wol dem / der da rechte Antwort gibt. Auff diese allernötigste Frage ist nicht müglich zu antworten. Es ist auch nicht müglich / das Gewissen in Anfechtungen recht zu trösten oder zu stillen / man antworte denn auff diese meynung.

Es ist Gottes Beschluß / Gottes Befehl von anbegin der Welt her / daß vns durch den Glauben an den gebenedeyeten Samen / das ist / durch den Glauben vmb Christus willen ohne Verdienst / sollen Sünde vergeben werden. So jemands aber daran wancket oder zweiffelt / der lügenstraffet Gott in seiner Verheissung / wie Johannes sagt. Da sagen wir nun / daß ein Christ solchs für gewiß / als GOttes Befehl halten sol / Vnd heltet ers also / so ist er gewiß / vnd fület Frieden vnd Trost.

Die Wiedersacher / wenn sie lang predigen vnd lehren / ausser dieser Lehre / lassen sie die armen Gewissen im zweiffel stecken / da ist nicht müglich / daß da solt ruhe seyn / ein still oder friedlich Gewissen / wenn sie zweiffeln / ob Gott gnedig sey. Denn so sie zweiffeln / ob sie

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[228/0483] Christi Reben / sondern Mosi / Denn sie wöllen erst durchs Gesetz / from vnd gerecht für Gott werden / vnd erst vnsere Wercke vnd Dilection GOTT opffern / ehe sie Reben am Weinstock Christi seyn. Paulus aber / welcher freylich ein viel höher Doctor ist / denn die Widersacher / redet klar / vnd streitet widerumb diß allein / daß niemands das Gesetz thun könne ohn Christo. Darumb die jenigen / so die Sünd vnd Angst des Gewissens recht fülen / oder erfahren haben / die müssen sich an die Zusage der Gnaden halten / daß sie durch Glauben erst Gott versünet werden / vmb Christus willen / ehe sie das Gesetz erfüllen. Dieses alles ist öffentlich vnd klar gnug bey Gottfürchtigen Gewissen / vnd hieraus werden Christen wol verstehen / warumb wir hieroben gesagt haben / daß wir allein durch den Glauben für Gott gerecht werden / nicht durch vnsere Wercke oder Dilection / etc. Denn alle vnsere vermügen / alle thun vnd werck sind zu schwach / Gottes Zorn wegzunehmen vnd zu stillen / darumb müssen wir Christum den Mittler darstellen. Endlich aber solten die Wiedersacher bedencken / Wenn wil doch ein arm Gewissen zu Frieden kom̃en / vnd stille werden / so wir Gnade vnd Vergebung der Sünde darumb erlangen / daß wir Gott lieb haben / oder daß wir daß Gesetz erfüllen / Das Gesetz wird vns allezeit anklagen / Denn kein Mensch erfüllet das Gesetz / wie Paulus sagt: Das Gesetz richtet Zorn an. Es fraget Chrysostomus, so fragen auch die Sententiarij, Wie einer gewiß wird / daß jhm die Sünde vergeben seyn. Es ist warlich wol fragens werth / Wol dem / der da rechte Antwort gibt. Auff diese allernötigste Frage ist nicht müglich zu antworten. Es ist auch nicht müglich / das Gewissen in Anfechtungen recht zu trösten oder zu stillen / man antworte denn auff diese meynung. Es ist Gottes Beschluß / Gottes Befehl von anbegin der Welt her / daß vns durch den Glauben an den gebenedeyeten Samen / das ist / durch den Glauben vmb Christus willen ohne Verdienst / sollen Sünde vergeben werden. So jemands aber daran wancket oder zweiffelt / der lügenstraffet Gott in seiner Verheissung / wie Johannes sagt. Da sagen wir nun / daß ein Christ solchs für gewiß / als GOttes Befehl halten sol / Vnd heltet ers also / so ist er gewiß / vnd fület Frieden vnd Trost. Die Wiedersacher / wenn sie lang predigen vnd lehren / ausser dieser Lehre / lassen sie die armen Gewissen im zweiffel stecken / da ist nicht müglich / daß da solt ruhe seyn / ein still oder friedlich Gewissen / wenn sie zweiffeln / ob Gott gnedig sey. Denn so sie zweiffeln / ob sie

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 228. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/483>, abgerufen am 22.11.2024.