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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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gesetzt haben / Denn es ist gar mancher grosser Irrthumb / vnd närrische Opinion von den Satzungen eingerissen in der Kirchen. Etliche haben wolt wehnen / daß Christliche Heiligkeit vnd Glaube / ohn solche Menschen Satzungen nicht gelte für Gott / Könne auch niemand Christen seyn / er halte denn solche Traditiones, so es doch nichts anders seyn / denn eusserliche Ordnung / welche offt zufellig / offt auch aus vrsachen / an einem ort anders seyn / denn am andern / Wie im Weltlichen Regiment ein Stadt andere Gebreuche hat / denn die ander / Auch lieset man in Historien / Daß eine Kirche die andern in Bann gethan / solcher Satzung halben / Als vmb des Ostertags willen / vmb der Bilde willen / vnd deßgleichen.

Darumb haben die Vnerfahrnen nicht anders gehalten / denn daß man durch solche Ceremonien für Gott from würde / Vnd daß niemands Christen seyn könte ohn solche Gottesdienste / vnd Ceremonien / Denn es sind gar viel vngeschickter Bücher der Summisten / vnd anderer / dauon noch für Augen.

Aber wie die Einigkeit der Kirchen dadurch nicht getrennet wird / Ob in einem Land / an einem Ort / die Tage Natürlich lenger oder kürtzer seyn / denn am andern / Also halten wir auch / daß die Einigkeit der Kirchen dadurch nicht getrennet wird / ob solche Menschen Satzungen / an einem ort diese / am andern jene Ordnung haben. Wiewol es vns auch wolgefellet / daß die vniuersal Ceremonien vmb Einigkeit / vnd guter Ordnung willen / gleichförmig gehalten werden / wie wir denn in vnsern Kirchen die Messe des Sontags Feyer / vnd andere hohe Feyer auch behalten.

Vnd wir lassen vns gefallen / alle gute nützliche Menschen Satzungen / sonderlich die da zu einer feinen eusserlichen Zucht dienen / der Jugend vnd des Volcks. Aber hie ist die Frage darüber nicht / Ob Menschen Satzungen vmb eusserlicher Zucht willen / vmb Friedes willen zu halten seyn / Es ist gar viel ein ander Frage / Nemlich / ob solche Menschen Satzunge halten / ein Gottesdienst sey / dadurch man Gott versüne / vnd daß ohn solche Satzungen niemands für GOtt gerecht seyn möge? Das ist die Heuptfrage / wenn darauff schließlich / vnd endlich geantwort ist / so ist darnach klar zu vrtheilen / Ob das heisse einig oder eintrechtig mit der Kirchen seyn / wenn wir allenthalben solche Satzungen zu gleich halten.

Denn so solche Menschen Satzungen nicht ein nötiger Gottesdienst sind / so folget / daß etliche from / heilig / gerecht / GOttes Kinder vnd Christen seyn können / die gleich nicht die Ceremonien haben / so in andern Kirchen im Gebrauch seyn. Als ein Gleichniß /

gesetzt haben / Denn es ist gar mancher grosser Irrthumb / vnd närrische Opinion von den Satzungen eingerissen in der Kirchen. Etliche haben wolt wehnen / daß Christliche Heiligkeit vnd Glaube / ohn solche Menschen Satzungen nicht gelte für Gott / Könne auch niemand Christen seyn / er halte denn solche Traditiones, so es doch nichts anders seyn / denn eusserliche Ordnung / welche offt zufellig / offt auch aus vrsachen / an einem ort anders seyn / denn am andern / Wie im Weltlichen Regiment ein Stadt andere Gebreuche hat / denn die ander / Auch lieset man in Historien / Daß eine Kirche die andern in Bann gethan / solcher Satzung halben / Als vmb des Ostertags willen / vmb der Bilde willen / vnd deßgleichen.

Darumb haben die Vnerfahrnen nicht anders gehalten / denn daß man durch solche Ceremonien für Gott from würde / Vnd daß niemands Christen seyn könte ohn solche Gottesdienste / vnd Ceremonien / Denn es sind gar viel vngeschickter Bücher der Summisten / vnd anderer / dauon noch für Augen.

Aber wie die Einigkeit der Kirchen dadurch nicht getrennet wird / Ob in einem Land / an einem Ort / die Tage Natürlich lenger oder kürtzer seyn / denn am andern / Also halten wir auch / daß die Einigkeit der Kirchen dadurch nicht getrennet wird / ob solche Menschen Satzungen / an einem ort diese / am andern jene Ordnung haben. Wiewol es vns auch wolgefellet / daß die vniuersal Ceremonien vmb Einigkeit / vnd guter Ordnung willen / gleichförmig gehalten werden / wie wir denn in vnsern Kirchen die Messe des Sontags Feyer / vnd andere hohe Feyer auch behalten.

Vnd wir lassen vns gefallen / alle gute nützliche Menschen Satzungen / sonderlich die da zu einer feinen eusserlichen Zucht dienen / der Jugend vnd des Volcks. Aber hie ist die Frage darüber nicht / Ob Menschen Satzungen vmb eusserlicher Zucht willen / vmb Friedes willen zu halten seyn / Es ist gar viel ein ander Frage / Nemlich / ob solche Menschen Satzunge halten / ein Gottesdienst sey / dadurch man Gott versüne / vnd daß ohn solche Satzungen niemands für GOtt gerecht seyn möge? Das ist die Heuptfrage / wenn darauff schließlich / vnd endlich geantwort ist / so ist darnach klar zu vrtheilen / Ob das heisse einig oder eintrechtig mit der Kirchen seyn / wenn wir allenthalben solche Satzungen zu gleich halten.

Denn so solche Menschen Satzungen nicht ein nötiger Gottesdienst sind / so folget / daß etliche from / heilig / gerecht / GOttes Kinder vnd Christen seyn können / die gleich nicht die Ceremonien haben / so in andern Kirchen im Gebrauch seyn. Als ein Gleichniß /

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[215/0457] gesetzt haben / Denn es ist gar mancher grosser Irrthumb / vnd närrische Opinion von den Satzungen eingerissen in der Kirchen. Etliche haben wolt wehnen / daß Christliche Heiligkeit vnd Glaube / ohn solche Menschen Satzungen nicht gelte für Gott / Könne auch niemand Christen seyn / er halte denn solche Traditiones, so es doch nichts anders seyn / denn eusserliche Ordnung / welche offt zufellig / offt auch aus vrsachen / an einem ort anders seyn / denn am andern / Wie im Weltlichen Regiment ein Stadt andere Gebreuche hat / denn die ander / Auch lieset man in Historien / Daß eine Kirche die andern in Bann gethan / solcher Satzung halben / Als vmb des Ostertags willen / vmb der Bilde willen / vnd deßgleichen. Darumb haben die Vnerfahrnen nicht anders gehalten / denn daß man durch solche Ceremonien für Gott from würde / Vnd daß niemands Christen seyn könte ohn solche Gottesdienste / vnd Ceremonien / Denn es sind gar viel vngeschickter Bücher der Summisten / vnd anderer / dauon noch für Augen. Aber wie die Einigkeit der Kirchen dadurch nicht getrennet wird / Ob in einem Land / an einem Ort / die Tage Natürlich lenger oder kürtzer seyn / denn am andern / Also halten wir auch / daß die Einigkeit der Kirchen dadurch nicht getrennet wird / ob solche Menschen Satzungen / an einem ort diese / am andern jene Ordnung haben. Wiewol es vns auch wolgefellet / daß die vniuersal Ceremonien vmb Einigkeit / vnd guter Ordnung willen / gleichförmig gehalten werden / wie wir denn in vnsern Kirchen die Messe des Sontags Feyer / vnd andere hohe Feyer auch behalten. Vnd wir lassen vns gefallen / alle gute nützliche Menschen Satzungen / sonderlich die da zu einer feinen eusserlichen Zucht dienen / der Jugend vnd des Volcks. Aber hie ist die Frage darüber nicht / Ob Menschen Satzungen vmb eusserlicher Zucht willen / vmb Friedes willen zu halten seyn / Es ist gar viel ein ander Frage / Nemlich / ob solche Menschen Satzunge halten / ein Gottesdienst sey / dadurch man Gott versüne / vnd daß ohn solche Satzungen niemands für GOtt gerecht seyn möge? Das ist die Heuptfrage / wenn darauff schließlich / vnd endlich geantwort ist / so ist darnach klar zu vrtheilen / Ob das heisse einig oder eintrechtig mit der Kirchen seyn / wenn wir allenthalben solche Satzungen zu gleich halten. Denn so solche Menschen Satzungen nicht ein nötiger Gottesdienst sind / so folget / daß etliche from / heilig / gerecht / GOttes Kinder vnd Christen seyn können / die gleich nicht die Ceremonien haben / so in andern Kirchen im Gebrauch seyn. Als ein Gleichniß /

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 215. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/457>, abgerufen am 22.11.2024.