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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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gen / Das sind feine starcke Gründe / welche sie alle aus der einigen syllaben (Lohn) spinnen können / damit sie Christum vnd den Glauben vertunckeln.

Wir aber zancken nicht vmb das Wort (Lohn) sondern von diesen grossen / hohen / allerwichtigsten Sachen / Nemlich / wo Christliche Hertzen rechten gewissen Trost suchen sollen. Item / ob vnsere werck die Gewissen können zu ruhen oder zu Friede bringen. Item / ob wir halten sollen / daß vnsere Werck des ewigen Lebens wirdig sind / oder ob es vmb Christus willen geben werde. Dieses sind die rechten fragen in diesen Sachen / wenn da die Gewissen nicht recht bericht seyn / so können sie keinen gewissen Trost haben.

Wir aber haben klar gnug gesagt / daß die Guten Wercke das Gesetz nicht erfüllen / daß wir GOttes Barmhertzigkeit bedürffen / vnd daß wir durch den Glauben GOtt angenehm werden / vnd daß die guten Werck / sie seyn wie köstlich sie wollen / Wenn es auch S. Paulus Wercke selbs weren / kein Gewissen können zu ruhe machen. Aus dem allem folget / daß wir sollen gleuben / daß wir das ewig Leben erlangen durch Christum aus Gnaden / nicht vmb der Wercke / oder des Gesetzes willen.

Was sagen wir aber von dem Lohn / welches die Schrifft gedenckt? Für das erste / wenn wir sagten / daß das ewige Leben werde ein Lohn genennet / darumb / daß es den Gleubigen Christi aus der Göttlichen Verheissung gehöret / so hetten wir recht gesagt. Aber die Schrifft nennet das ewige Leben einen Lohn / nicht daß GOtt schüldig sey / vmb die Werck das ewig Leben zu geben / sondern nach dem das ewig Leben sonst geben wird / aus andern vrsachen / daß dennoch damit vergolten werden vnsere Werck vnd Trübsal / ob schon der Schatz so gros ist / daß jhn Gott vns vmb die Werck nicht schüldig were. Gleich wie das Erbtheil oder alle Güter eins Vaters / dem Sohn gegeben werden / vnd sind ein reiche Vergleichung vnd Belohnung seins Gehorsams / Aber dennoch empfehet er das Erbe nicht / vmb seines Verdiensts willen / sondern daß es jhm der Vater günnet / als ein Vater / etc.

Darumb ists gnug / daß das ewige Leben deßhalben werde ein Lohn genennet / daß dadurch vergolten werden die Trübsaln / so wir leiden / vnd die Wercke der Liebe / die wir thun / ob es wol damit nicht verdienet wird. Denn es ist zweyerley vergelten / eins das man schüldig ist / das ander das man nicht schüldig ist / Als / so der Keyser eim Diener ein Fürstenthumb gibt / damit wird vergolten des Dieners Arbeit / vnd ist doch die Arbeit nicht wirdig des Fürstenthumbs / son-

gen / Das sind feine starcke Gründe / welche sie alle aus der einigen syllaben (Lohn) spinnen können / damit sie Christum vnd den Glauben vertunckeln.

Wir aber zancken nicht vmb das Wort (Lohn) sondern von diesen grossen / hohen / allerwichtigsten Sachen / Nemlich / wo Christliche Hertzen rechten gewissen Trost suchen sollen. Item / ob vnsere werck die Gewissen können zu ruhen oder zu Friede bringen. Item / ob wir halten sollen / daß vnsere Werck des ewigen Lebens wirdig sind / oder ob es vmb Christus willen geben werde. Dieses sind die rechten fragen in diesen Sachen / wenn da die Gewissen nicht recht bericht seyn / so können sie keinen gewissen Trost haben.

Wir aber haben klar gnug gesagt / daß die Guten Wercke das Gesetz nicht erfüllen / daß wir GOttes Barmhertzigkeit bedürffen / vnd daß wir durch den Glauben GOtt angenehm werden / vnd daß die guten Werck / sie seyn wie köstlich sie wollen / Wenn es auch S. Paulus Wercke selbs weren / kein Gewissen können zu ruhe machen. Aus dem allem folget / daß wir sollen gleuben / daß wir das ewig Leben erlangen durch Christum aus Gnaden / nicht vmb der Wercke / oder des Gesetzes willen.

Was sagen wir aber von dem Lohn / welches die Schrifft gedenckt? Für das erste / wenn wir sagten / daß das ewige Leben werde ein Lohn genennet / darumb / daß es den Gleubigen Christi aus der Göttlichen Verheissung gehöret / so hetten wir recht gesagt. Aber die Schrifft nennet das ewige Leben einen Lohn / nicht daß GOtt schüldig sey / vmb die Werck das ewig Leben zu geben / sondern nach dem das ewig Leben sonst geben wird / aus andern vrsachen / daß dennoch damit vergolten werden vnsere Werck vnd Trübsal / ob schon der Schatz so gros ist / daß jhn Gott vns vmb die Werck nicht schüldig were. Gleich wie das Erbtheil oder alle Güter eins Vaters / dem Sohn gegeben werden / vnd sind ein reiche Vergleichung vnd Belohnung seins Gehorsams / Aber dennoch empfehet er das Erbe nicht / vmb seines Verdiensts willen / sondern daß es jhm der Vater günnet / als ein Vater / etc.

Darumb ists gnug / daß das ewige Leben deßhalben werde ein Lohn genennet / daß dadurch vergolten werden die Trübsaln / so wir leiden / vnd die Wercke der Liebe / die wir thun / ob es wol damit nicht verdienet wird. Denn es ist zweyerley vergelten / eins das man schüldig ist / das ander das man nicht schüldig ist / Als / so der Keyser eim Diener ein Fürstenthumb gibt / damit wird vergolten des Dieners Arbeit / vnd ist doch die Arbeit nicht wirdig des Fürstenthumbs / son-

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[209/0445] gen / Das sind feine starcke Gründe / welche sie alle aus der einigen syllaben (Lohn) spinnen können / damit sie Christum vnd den Glauben vertunckeln. Wir aber zancken nicht vmb das Wort (Lohn) sondern von diesen grossen / hohen / allerwichtigsten Sachen / Nemlich / wo Christliche Hertzen rechten gewissen Trost suchen sollen. Item / ob vnsere werck die Gewissen können zu ruhen oder zu Friede bringen. Item / ob wir halten sollen / daß vnsere Werck des ewigen Lebens wirdig sind / oder ob es vmb Christus willen geben werde. Dieses sind die rechten fragen in diesen Sachen / wenn da die Gewissen nicht recht bericht seyn / so können sie keinen gewissen Trost haben. Wir aber haben klar gnug gesagt / daß die Guten Wercke das Gesetz nicht erfüllen / daß wir GOttes Barmhertzigkeit bedürffen / vnd daß wir durch den Glauben GOtt angenehm werden / vnd daß die guten Werck / sie seyn wie köstlich sie wollen / Wenn es auch S. Paulus Wercke selbs weren / kein Gewissen können zu ruhe machen. Aus dem allem folget / daß wir sollen gleuben / daß wir das ewig Leben erlangen durch Christum aus Gnaden / nicht vmb der Wercke / oder des Gesetzes willen. Was sagen wir aber von dem Lohn / welches die Schrifft gedenckt? Für das erste / wenn wir sagten / daß das ewige Leben werde ein Lohn genennet / darumb / daß es den Gleubigen Christi aus der Göttlichen Verheissung gehöret / so hetten wir recht gesagt. Aber die Schrifft nennet das ewige Leben einen Lohn / nicht daß GOtt schüldig sey / vmb die Werck das ewig Leben zu geben / sondern nach dem das ewig Leben sonst geben wird / aus andern vrsachen / daß dennoch damit vergolten werden vnsere Werck vnd Trübsal / ob schon der Schatz so gros ist / daß jhn Gott vns vmb die Werck nicht schüldig were. Gleich wie das Erbtheil oder alle Güter eins Vaters / dem Sohn gegeben werden / vnd sind ein reiche Vergleichung vnd Belohnung seins Gehorsams / Aber dennoch empfehet er das Erbe nicht / vmb seines Verdiensts willen / sondern daß es jhm der Vater günnet / als ein Vater / etc. Darumb ists gnug / daß das ewige Leben deßhalben werde ein Lohn genennet / daß dadurch vergolten werden die Trübsaln / so wir leiden / vnd die Wercke der Liebe / die wir thun / ob es wol damit nicht verdienet wird. Denn es ist zweyerley vergelten / eins das man schüldig ist / das ander das man nicht schüldig ist / Als / so der Keyser eim Diener ein Fürstenthumb gibt / damit wird vergolten des Dieners Arbeit / vnd ist doch die Arbeit nicht wirdig des Fürstenthumbs / son-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/445>, abgerufen am 22.11.2024.