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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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dardurch GOtt die zerschlagene Gewissen wiederumb tröstet / vnd auffrichtet / Vergebung der Sünden / Gerechtigkeit / Ewiges Leben schencket / applicieret / vnd gibt / Vnd Summa / selig machet alle / die daran gleuben / Roman. 1. vnd 3. 2. Corin. 3. Vnd Paulus fasset den vnterscheidt kurtz / Roman. 3. vnd 10. Galat. 3. Das Gesetz ist ein Lehre von vnsern Wercken / was wir thun sollen / Das Euangelium aber prediget / was CHristus für vns gethan habe / daß wir dasselbige mit Glauben annehmen sollen.

Diese Lehre / von vnterscheidt des Gesetzes vnnd Euangelij / wird vnnd sol also ad vsum accommodieret werden / Wenn der Prediger Gottlose sichere Leute für sich hat / die er durch Göttliche Krafft vnd Wirckung / gerne wolte führen vnd bringen zu wahrer Erkentnis jhrer Sünden / daß sie für GOTTes Zorn / für dem Tod / vnd Verdamnis sich fürsehen / vnd also durch ein ernstliches mißgefallen / Rew vnnd leid / von der Sünde sich abwenden / das ist / zur Busse kommen möchten / was er denen aus Gottes Wort fürhalten / worauff er sie weisen solle / dardurch der heilige Geist jhnen möge Busse / das ist / wahre Erkentnis / Rew vnd leid jhrer Sünden / geben / 2. Timoth. 2. Nemlich / nicht das Euangelium / sondern das Gesetz / Denn dasselbige ist ministerium peccati & mortis, 2. Corinth. 3. Durchs Gesetze kömpt Erkentnis der Sünden / Roman. 3. Das Gesetze richtet Zorn an / Roman. 4. Vnnd weiset das Gesetz auch den Heiligen in diesem Leben die Sünde / so noch in jhrem Fleisch wonet / Roman. 7. auff daß sie nicht hoffertig / sondern in der Demuth herunter gehalten werden / vnd jhre Seligkeit mit dem lieben Dauid setzen allein darauff / daß jhre Sünde jhnen zugedeckt / vnd nicht zugerechnet werden / Roman. 4.

Wenn man aber ein betrübtes Gewissen trösten wil / Item / wenn man den Leuten weisen wil / wo sie suchen / finden / vnnd erlangen mögen / Gottes Gnade / Versönung / Vergebung der Sünden / Ewiges Leben / sol man sie nicht weisen zum Gesetz / das ist / auff vnsere Wercke / Denn das Gesetz ist nicht gegeben / daß es könne gerecht vnd lebendig machen / Roman. 3. Galat. 3. Es tröstet auch das Gewissen nicht / Sondern richtet zorn an / Roman. 4. Ist nicht ein Ampt des Lebens / Sondern des Tods / vnd der Verdamnis / 2. Corinth. 3. Sondern / auff die Lehre des Euangelij von Christo / sollen solche Gewissen geweiset werden / dasselbige sol jhnen fürgehalten werden / als ein Ministerium, Mittel vnd Werckzeug / dardurch der heilige Geist dem betrübten Gewissen wil Trost / Vergebung der

dardurch GOtt die zerschlagene Gewissen wiederumb tröstet / vnd auffrichtet / Vergebung der Sünden / Gerechtigkeit / Ewiges Leben schencket / applicieret / vnd gibt / Vnd Summa / selig machet alle / die daran gleuben / Roman. 1. vnd 3. 2. Corin. 3. Vnd Paulus fasset den vnterscheidt kurtz / Roman. 3. vnd 10. Galat. 3. Das Gesetz ist ein Lehre von vnsern Wercken / was wir thun sollen / Das Euangelium aber prediget / was CHristus für vns gethan habe / daß wir dasselbige mit Glauben annehmen sollen.

Diese Lehre / von vnterscheidt des Gesetzes vnnd Euangelij / wird vnnd sol also ad vsum accommodieret werden / Wenn der Prediger Gottlose sichere Leute für sich hat / die er durch Göttliche Krafft vnd Wirckung / gerne wolte führen vnd bringen zu wahrer Erkentnis jhrer Sünden / daß sie für GOTTes Zorn / für dem Tod / vnd Verdamnis sich fürsehen / vnd also durch ein ernstliches mißgefallen / Rew vnnd leid / von der Sünde sich abwenden / das ist / zur Busse kommen möchten / was er denen aus Gottes Wort fürhalten / worauff er sie weisen solle / dardurch der heilige Geist jhnen möge Busse / das ist / wahre Erkentnis / Rew vnd leid jhrer Sünden / geben / 2. Timoth. 2. Nemlich / nicht das Euangelium / sondern das Gesetz / Denn dasselbige ist ministerium peccati & mortis, 2. Corinth. 3. Durchs Gesetze kömpt Erkentnis der Sünden / Roman. 3. Das Gesetze richtet Zorn an / Roman. 4. Vnnd weiset das Gesetz auch den Heiligen in diesem Leben die Sünde / so noch in jhrem Fleisch wonet / Roman. 7. auff daß sie nicht hoffertig / sondern in der Demuth herunter gehalten werden / vnd jhre Seligkeit mit dem lieben Dauid setzen allein darauff / daß jhre Sünde jhnen zugedeckt / vnd nicht zugerechnet werden / Roman. 4.

Wenn man aber ein betrübtes Gewissen trösten wil / Item / wenn man den Leuten weisen wil / wo sie suchen / finden / vnnd erlangen mögen / Gottes Gnade / Versönung / Vergebung der Sünden / Ewiges Leben / sol man sie nicht weisen zum Gesetz / das ist / auff vnsere Wercke / Denn das Gesetz ist nicht gegeben / daß es könne gerecht vnd lebendig machen / Roman. 3. Galat. 3. Es tröstet auch das Gewissen nicht / Sondern richtet zorn an / Roman. 4. Ist nicht ein Ampt des Lebens / Sondern des Tods / vnd der Verdamnis / 2. Corinth. 3. Sondern / auff die Lehre des Euangelij von Christo / sollen solche Gewissen geweiset werden / dasselbige sol jhnen fürgehalten werden / als ein Ministerium, Mittel vnd Werckzeug / dardurch der heilige Geist dem betrübten Gewissen wil Trost / Vergebung der

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[9/0043] dardurch GOtt die zerschlagene Gewissen wiederumb tröstet / vnd auffrichtet / Vergebung der Sünden / Gerechtigkeit / Ewiges Leben schencket / applicieret / vnd gibt / Vnd Summa / selig machet alle / die daran gleuben / Roman. 1. vnd 3. 2. Corin. 3. Vnd Paulus fasset den vnterscheidt kurtz / Roman. 3. vnd 10. Galat. 3. Das Gesetz ist ein Lehre von vnsern Wercken / was wir thun sollen / Das Euangelium aber prediget / was CHristus für vns gethan habe / daß wir dasselbige mit Glauben annehmen sollen. Diese Lehre / von vnterscheidt des Gesetzes vnnd Euangelij / wird vnnd sol also ad vsum accommodieret werden / Wenn der Prediger Gottlose sichere Leute für sich hat / die er durch Göttliche Krafft vnd Wirckung / gerne wolte führen vnd bringen zu wahrer Erkentnis jhrer Sünden / daß sie für GOTTes Zorn / für dem Tod / vnd Verdamnis sich fürsehen / vnd also durch ein ernstliches mißgefallen / Rew vnnd leid / von der Sünde sich abwenden / das ist / zur Busse kommen möchten / was er denen aus Gottes Wort fürhalten / worauff er sie weisen solle / dardurch der heilige Geist jhnen möge Busse / das ist / wahre Erkentnis / Rew vnd leid jhrer Sünden / geben / 2. Timoth. 2. Nemlich / nicht das Euangelium / sondern das Gesetz / Denn dasselbige ist ministerium peccati & mortis, 2. Corinth. 3. Durchs Gesetze kömpt Erkentnis der Sünden / Roman. 3. Das Gesetze richtet Zorn an / Roman. 4. Vnnd weiset das Gesetz auch den Heiligen in diesem Leben die Sünde / so noch in jhrem Fleisch wonet / Roman. 7. auff daß sie nicht hoffertig / sondern in der Demuth herunter gehalten werden / vnd jhre Seligkeit mit dem lieben Dauid setzen allein darauff / daß jhre Sünde jhnen zugedeckt / vnd nicht zugerechnet werden / Roman. 4. Wenn man aber ein betrübtes Gewissen trösten wil / Item / wenn man den Leuten weisen wil / wo sie suchen / finden / vnnd erlangen mögen / Gottes Gnade / Versönung / Vergebung der Sünden / Ewiges Leben / sol man sie nicht weisen zum Gesetz / das ist / auff vnsere Wercke / Denn das Gesetz ist nicht gegeben / daß es könne gerecht vnd lebendig machen / Roman. 3. Galat. 3. Es tröstet auch das Gewissen nicht / Sondern richtet zorn an / Roman. 4. Ist nicht ein Ampt des Lebens / Sondern des Tods / vnd der Verdamnis / 2. Corinth. 3. Sondern / auff die Lehre des Euangelij von Christo / sollen solche Gewissen geweiset werden / dasselbige sol jhnen fürgehalten werden / als ein Ministerium, Mittel vnd Werckzeug / dardurch der heilige Geist dem betrübten Gewissen wil Trost / Vergebung der

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/43>, abgerufen am 22.11.2024.