[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.DAs wir aber vnser Bekentnis bekrefftigen / Vnd was die Wiedersacher fürbracht / verlegen mügen / So wöllen wir zuuor erst anzeigen / grund vnd vrsach beyderley Lehre / damit jeder Theil klerer zuuernemen sey. Die gantze Schrifft / beyde Altes vnd Newes Testaments / wird in die zwey Stück getheilet / vnd lehret / diese zwey Stück / Nemlich / Gesetz vnd Göttliche Verheissungen. Denn an etlichen örten helt sie vns für das Gesetz / An etlichen beut sie Gnad an / durch die herrlichen Verheissung von Christo / Als wenn im Alten Testament die Schrifft verheisset den zukünfftigen Christum / vnd beut ewigen Segen / Benedeyung / Ewiges Heil / Gerechtigkeit / vnd Ewiges Leben durch jhn an / Oder im Newen Testament / Wenn Christus / sieder Er kommen ist auff Erden / im Euangelio verheisset Vergebung der Sünden / Ewige Gerechtigkeit / Ewiges Leben. Hie aber an dem ort / nennen wir das Gesetze die zehen Gebot Gottes / wo dieselbigen in der Srifft gelesen werden. Von den Ceremonien / vnd den Gesetzen der Gerichts Hendel / wöllen wir hie nicht reden. Von diesen zweyen stücken / nemen nu die Wiedersacher das Gesetz für sich / Denn dieweil das Natürlich Gesetz / welchs mit dem Gesetz Mosi / oder Zehen Geboten vberein stimmet / in aller Menschen Hertzen angeboren / vnd geschrieben ist / Vnd also die Vernunfft etlicher mas / die Zehen Gebot fassen / vnd verstehen kan / Wil sie wehnen / Sie habe gnug am Gesetz / vnd durchs Gesetze könne man Vergebung der Sünden erlangen. Die Zehen Gebot aber / erfoddern nicht allein ein eusserlich erbar Leben / oder gute Werck / Welche die Vernunfft etlicher mas vermag zu thun / Sondern erfoddern etwas viel höhers / Welches vber alle Menschliche Kreffte / vber alle vermügen der Vernunfft ist / Nemlich / wil das Gesetz von vns haben / daß wir Gott sollen mit gantzem ernst / von Hertzen grund fürchten / vnd lieben / jhnen in allen nöhten allein anruffen / vnd sonst auff nichts einigen trost setzen. Item / das Gesetz wil haben / Daß wir nicht weichen noch wancken sollen / Sondern auffs aller gewissest im Hertzen schliessen / daß Gott bey vns sey / Vnser Gebet erhöret / vnd daß vnser Seufftzen vnd bitten ja sey / Item / daß wir von Gott noch Leben / vnd allerley Trost erwarten sollen / Mitten im Tode / in allen Anfechtungen / seinem willen vns gentzlich heimgeben / Im Tod vnd Trübsal nicht von jhm fliehen / sondern jhm gehorsam seyn / gerne alles tragen / vnd leyden / wie es vns gehet. Hie haben die Scholastici den Philosophis gefolget / vnd wenn sie DAs wir aber vnser Bekentnis bekrefftigen / Vnd was die Wiedersacher fürbracht / verlegen mügen / So wöllen wir zuuor erst anzeigen / grund vnd vrsach beyderley Lehre / damit jeder Theil klerer zuuernemen sey. Die gantze Schrifft / beyde Altes vnd Newes Testaments / wird in die zwey Stück getheilet / vnd lehret / diese zwey Stück / Nemlich / Gesetz vnd Göttliche Verheissungen. Denn an etlichen örten helt sie vns für das Gesetz / An etlichen beut sie Gnad an / durch die herrlichen Verheissung von Christo / Als wenn im Alten Testament die Schrifft verheisset den zukünfftigen Christum / vnd beut ewigen Segen / Benedeyung / Ewiges Heil / Gerechtigkeit / vnd Ewiges Leben durch jhn an / Oder im Newen Testament / Wenn Christus / sieder Er kom̃en ist auff Erden / im Euangelio verheisset Vergebung der Sünden / Ewige Gerechtigkeit / Ewiges Leben. Hie aber an dem ort / neñen wir das Gesetze die zehen Gebot Gottes / wo dieselbigen in der Srifft gelesen werden. Von den Ceremonien / vnd den Gesetzen der Gerichts Hendel / wöllen wir hie nicht reden. Von diesen zweyen stücken / nemen nu die Wiedersacher das Gesetz für sich / Denn dieweil das Natürlich Gesetz / welchs mit dem Gesetz Mosi / oder Zehen Geboten vberein stimmet / in aller Menschen Hertzen angeboren / vnd geschrieben ist / Vnd also die Vernunfft etlicher mas / die Zehen Gebot fassen / vnd verstehen kan / Wil sie wehnen / Sie habe gnug am Gesetz / vnd durchs Gesetze könne man Vergebung der Sünden erlangen. Die Zehen Gebot aber / erfoddern nicht allein ein eusserlich erbar Leben / oder gute Werck / Welche die Vernunfft etlicher mas vermag zu thun / Sondern erfoddern etwas viel höhers / Welches vber alle Menschliche Kreffte / vber alle vermügen der Vernunfft ist / Nemlich / wil das Gesetz von vns haben / daß wir Gott sollen mit gantzem ernst / von Hertzen grund fürchten / vnd lieben / jhnen in allen nöhten allein anruffen / vnd sonst auff nichts einigen trost setzen. Item / das Gesetz wil haben / Daß wir nicht weichen noch wancken sollen / Sondern auffs aller gewissest im Hertzen schliessen / daß Gott bey vns sey / Vnser Gebet erhöret / vñ daß vnser Seufftzen vnd bitten ja sey / Item / daß wir von Gott noch Leben / vnd allerley Trost erwarten sollen / Mitten im Tode / in allen Anfechtungen / seinem willen vns gentzlich heimgeben / Im Tod vnd Trübsal nicht von jhm fliehen / sondern jhm gehorsam seyn / gerne alles tragen / vnd leyden / wie es vns gehet. 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Die gantze Schrifft / beyde Altes vnd Newes Testaments / wird in die zwey Stück getheilet / vnd lehret / diese zwey Stück / Nemlich / Gesetz vnd Göttliche Verheissungen. Denn an etlichen örten helt sie vns für das Gesetz / An etlichen beut sie Gnad an / durch die herrlichen Verheissung von Christo / Als wenn im Alten Testament die Schrifft verheisset den zukünfftigen Christum / vnd beut ewigen Segen / Benedeyung / Ewiges Heil / Gerechtigkeit / vnd Ewiges Leben durch jhn an / Oder im Newen Testament / Wenn Christus / sieder Er kom̃en ist auff Erden / im Euangelio verheisset Vergebung der Sünden / Ewige Gerechtigkeit / Ewiges Leben.
Hie aber an dem ort / neñen wir das Gesetze die zehen Gebot Gottes / wo dieselbigen in der Srifft gelesen werden. Von den Ceremonien / vnd den Gesetzen der Gerichts Hendel / wöllen wir hie nicht reden.
Von diesen zweyen stücken / nemen nu die Wiedersacher das Gesetz für sich / Denn dieweil das Natürlich Gesetz / welchs mit dem Gesetz Mosi / oder Zehen Geboten vberein stimmet / in aller Menschen Hertzen angeboren / vnd geschrieben ist / Vnd also die Vernunfft etlicher mas / die Zehen Gebot fassen / vnd verstehen kan / Wil sie wehnen / Sie habe gnug am Gesetz / vnd durchs Gesetze könne man Vergebung der Sünden erlangen.
Die Zehen Gebot aber / erfoddern nicht allein ein eusserlich erbar Leben / oder gute Werck / Welche die Vernunfft etlicher mas vermag zu thun / Sondern erfoddern etwas viel höhers / Welches vber alle Menschliche Kreffte / vber alle vermügen der Vernunfft ist / Nemlich / wil das Gesetz von vns haben / daß wir Gott sollen mit gantzem ernst / von Hertzen grund fürchten / vnd lieben / jhnen in allen nöhten allein anruffen / vnd sonst auff nichts einigen trost setzen.
Item / das Gesetz wil haben / Daß wir nicht weichen noch wancken sollen / Sondern auffs aller gewissest im Hertzen schliessen / daß Gott bey vns sey / Vnser Gebet erhöret / vñ daß vnser Seufftzen vnd bitten ja sey / Item / daß wir von Gott noch Leben / vnd allerley Trost erwarten sollen / Mitten im Tode / in allen Anfechtungen / seinem willen vns gentzlich heimgeben / Im Tod vnd Trübsal nicht von jhm fliehen / sondern jhm gehorsam seyn / gerne alles tragen / vnd leyden / wie es vns gehet.
Hie haben die Scholastici den Philosophis gefolget / vnd wenn sie
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/381>, abgerufen am 05.07.2024. |