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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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dancken aus Liebe / vnd vertrawen / nach dem ersten Gebot geschepfft / Erste Taffel.Deßgleichen sol solche Furcht / Liebe / vnd Vertrawen / treiben vnd zwingen / daß mann sein Wort nicht verachte / sondern lerne / gerne höre / heilig halte / vnd ehre.

Ander Tafel.

DArnach weiter / durch die folgenden Gebot gegen dem Nehesten auch also / alles aus Krafft des Ersten Gebots / daß man Vater vnd Mutter / Herrn / vnd alle Obrigkeit ehre / vnterthan / vnd gehorsam sey / nicht vmb jhren willen / sondern Gottes Willen / Denn du darffst weder Vater noch Mutter ansehen / noch fürchten / noch jhnen zu lieb thun oder lassen / Siehe aber zu / was Gott von dir haben wil / vnd gar getrost foddern wird / Lesstu es / so hastu einen zornigen Richter / oder wiederumb einen gnedigen Vater.

Item / Daß du deinem Nehesten kein Leid / Schaden / noch Gewalt thust / noch einerley weise zu nahe seyest / es treffe seinen Leib / Gemahel / Gut / Ehre / oder Recht an / wie es nacheinander geboten ist / ob du gleich raum vnd Vrsach dazu hettest / vnd dich kein Mensch darumb straffete / Sondern jederman wolthust / helffest / vnd förderst / wie vnd wo du kanst / allein Gotte zu liebe vnd gefallen / in dem Vertrawen / daß Er dir alles reichlich wil erstatten. Also siehestu / Das Erste Gebot der Brunne aller anderer.wie das Erste Gebot das Heupt vnd Quellbrun ist / so durch die andern alle gehet / Vnd wiederumb alle sich zu rück ziehen / vnd hangen in diesem / daß Ende vnd Anfang alles in einander geknüpfft / vnd gebunden ist.

Solchs (sag ich nu) ist nütz vnd noth dem jungen Volck jmm er für zu halten / vermahnen vnd erinnern / auff daß sie nicht allein / wie das Viehe / mit schlägen vnd Zwang / Sondern in Gottes Furcht vnd Ehre auffgezogen werden. Denn wo man solchs bedencket / vnd zu Hertzen nimpt / daß es nicht Menschentand / Sondern der hohen Majestet Gebot sind / der mit solchem Ernst drüber helt / zürnet / vnd GOttes streng Gebot nicht Menschen Wort.straffet die sie verachten / vnd wiederumb so vberschwenglich vergilt / denen die sie halten / daselbs wird sich selbs reitzen vnd treiben / gerne Gottes Willen zu thun.

Zehen Gebot allenthalben schreiben.

Darumb ist nicht vmbsonst im Alten Testament geboten / daß man solle die Zehen Gebot schreiben an alle Wende vnd Ecken / ja auch an die Kleider / nicht daß mans allein lasse da geschrieben stehen / vnd schawtrage / wie die Jüden theten / sondern daß mans ohn vnterlas für Augen / vnd in stetem Gedechtnis habe / in alle vnserm thun vnd wesen treibe / vnd ein jeglicher lasse es seine tägliche vbunge

dancken aus Liebe / vnd vertrawen / nach dem ersten Gebot geschepfft / Erste Taffel.Deßgleichen sol solche Furcht / Liebe / vnd Vertrawen / treiben vnd zwingen / daß mann sein Wort nicht verachte / sondern lerne / gerne höre / heilig halte / vnd ehre.

Ander Tafel.

DArnach weiter / durch die folgenden Gebot gegen dem Nehesten auch also / alles aus Krafft des Ersten Gebots / daß man Vater vnd Mutter / Herrn / vnd alle Obrigkeit ehre / vnterthan / vnd gehorsam sey / nicht vmb jhren willen / sondern Gottes Willen / Denn du darffst weder Vater noch Mutter ansehen / noch fürchten / noch jhnen zu lieb thun oder lassen / Siehe aber zu / was Gott von dir haben wil / vnd gar getrost foddern wird / Lesstu es / so hastu einen zornigen Richter / oder wiederumb einen gnedigen Vater.

Item / Daß du deinem Nehesten kein Leid / Schaden / noch Gewalt thust / noch einerley weise zu nahe seyest / es treffe seinen Leib / Gemahel / Gut / Ehre / oder Recht an / wie es nacheinander geboten ist / ob du gleich raum vnd Vrsach dazu hettest / vnd dich kein Mensch darumb straffete / Sondern jederman wolthust / helffest / vnd förderst / wie vnd wo du kanst / allein Gotte zu liebe vnd gefallen / in dem Vertrawen / daß Er dir alles reichlich wil erstatten. Also siehestu / Das Erste Gebot der Brunne aller anderer.wie das Erste Gebot das Heupt vnd Quellbrun ist / so durch die andern alle gehet / Vnd wiederumb alle sich zu rück ziehen / vnd hangen in diesem / daß Ende vnd Anfang alles in einander geknüpfft / vnd gebunden ist.

Solchs (sag ich nu) ist nütz vnd noth dem jungen Volck jmm er für zu halten / vermahnen vnd erinnern / auff daß sie nicht allein / wie das Viehe / mit schlägen vnd Zwang / Sondern in Gottes Furcht vnd Ehre auffgezogen werden. Denn wo man solchs bedencket / vnd zu Hertzen nimpt / daß es nicht Menschentand / Sondern der hohen Majestet Gebot sind / der mit solchem Ernst drüber helt / zürnet / vnd GOttes streng Gebot nicht Menschen Wort.straffet die sie verachten / vnd wiederumb so vberschwenglich vergilt / denen die sie halten / daselbs wird sich selbs reitzen vnd treiben / gerne Gottes Willen zu thun.

Zehen Gebot allenthalben schreiben.

Darumb ist nicht vmbsonst im Alten Testament geboten / daß man solle die Zehen Gebot schreiben an alle Wende vnd Ecken / ja auch an die Kleider / nicht daß mans allein lasse da geschrieben stehen / vnd schawtrage / wie die Jüden theten / sondern daß mans ohn vnterlas für Augen / vnd in stetem Gedechtnis habe / in alle vnserm thun vnd wesen treibe / vnd ein jeglicher lasse es seine tägliche vbunge

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[0244] dancken aus Liebe / vnd vertrawen / nach dem ersten Gebot geschepfft / Deßgleichen sol solche Furcht / Liebe / vnd Vertrawen / treiben vnd zwingen / daß mann sein Wort nicht verachte / sondern lerne / gerne höre / heilig halte / vnd ehre. Erste Taffel. DArnach weiter / durch die folgenden Gebot gegen dem Nehesten auch also / alles aus Krafft des Ersten Gebots / daß man Vater vnd Mutter / Herrn / vnd alle Obrigkeit ehre / vnterthan / vnd gehorsam sey / nicht vmb jhren willen / sondern Gottes Willen / Denn du darffst weder Vater noch Mutter ansehen / noch fürchten / noch jhnen zu lieb thun oder lassen / Siehe aber zu / was Gott von dir haben wil / vnd gar getrost foddern wird / Lesstu es / so hastu einen zornigen Richter / oder wiederumb einen gnedigen Vater. Item / Daß du deinem Nehesten kein Leid / Schaden / noch Gewalt thust / noch einerley weise zu nahe seyest / es treffe seinen Leib / Gemahel / Gut / Ehre / oder Recht an / wie es nacheinander geboten ist / ob du gleich raum vnd Vrsach dazu hettest / vnd dich kein Mensch darumb straffete / Sondern jederman wolthust / helffest / vnd förderst / wie vnd wo du kanst / allein Gotte zu liebe vnd gefallen / in dem Vertrawen / daß Er dir alles reichlich wil erstatten. Also siehestu / wie das Erste Gebot das Heupt vnd Quellbrun ist / so durch die andern alle gehet / Vnd wiederumb alle sich zu rück ziehen / vnd hangen in diesem / daß Ende vnd Anfang alles in einander geknüpfft / vnd gebunden ist. Das Erste Gebot der Brunne aller anderer. Solchs (sag ich nu) ist nütz vnd noth dem jungen Volck jmm er für zu halten / vermahnen vnd erinnern / auff daß sie nicht allein / wie das Viehe / mit schlägen vnd Zwang / Sondern in Gottes Furcht vnd Ehre auffgezogen werden. Denn wo man solchs bedencket / vnd zu Hertzen nimpt / daß es nicht Menschentand / Sondern der hohen Majestet Gebot sind / der mit solchem Ernst drüber helt / zürnet / vnd straffet die sie verachten / vnd wiederumb so vberschwenglich vergilt / denen die sie halten / daselbs wird sich selbs reitzen vnd treiben / gerne Gottes Willen zu thun. GOttes streng Gebot nicht Menschen Wort. Darumb ist nicht vmbsonst im Alten Testament geboten / daß man solle die Zehen Gebot schreiben an alle Wende vnd Ecken / ja auch an die Kleider / nicht daß mans allein lasse da geschrieben stehen / vnd schawtrage / wie die Jüden theten / sondern daß mans ohn vnterlas für Augen / vnd in stetem Gedechtnis habe / in alle vnserm thun vnd wesen treibe / vnd ein jeglicher lasse es seine tägliche vbunge

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/244>, abgerufen am 24.11.2024.