[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Ihres aber sey für die Heiligen / vnd Volkomene / vnd sehen nicht die elenden / blinden Leute / daß kein Mensch so weit bringen kan / daß er eins von den Zehen Geboten halte / wie es zu halten ist / sondern noch beyde / der Glaube / vnd das Vater vnser zu hülffe kommen muß (wie wir hören werden) dadurch man solchs suche vnd bitte / vnd ohn vnterlas empfahe / Darumb ist jhr rhümen gerade so viel / als wenn ich rhümete vnd sagte: Ich habe zwar nicht ein Groschen zu bezahlen / Aber zehen Gülden traw ich wol zu bezahlen. Das rede vnd treibe ich darumb / daß man des leidigen Mißbrauchs / der so tieff eingewurtzelt hat / vnd noch jederman anhanget / los werde / vnd sich gewehne in allen Stenden auff Erden / allein hieher Zehen Gebot vber alle Werck lehre.zu sehen / vnd sich damit zu bekümmern / denn man wird noch lang kein Lehre noch Stende auffbringen / die den Zehen Geboten gleich sind / weil sie so hoch sind / daß sie niemand durch Menschen Krafft erlangen kan / Vnd wer sie erlanget / ist ein Himmlisch / Engelisch Mensch / weit vber alle Heiligkeit der Welt. Nim sie nur für / vnd versuche dich wol / lege alle Krafft vnd Macht daran / so wirstu wol so viel zu schaffen gewinnen / daß du kein andere Werck oder Heiligkeit suchen noch achten wirst. Das sey gnug von dem Ersten Theil / beyde zu lehren / vnd vermanen / doch müssen wir zu beschliessen widerholen den Text / so dazu gehöret / welchen wir auch droben im Ersten Gebot gehandelt haben / auff daß man lerne / was Gott darauff wil gewendet haben / daß man die Zehen Gebot wol lerne treiben / vnd vben. Ich der HERR dein Gott / bin ein eyueriger Gott / Der vber die / so mich hassen / die Sünde der Väter heimsucht an den Kindern / bis ins dritte vnd vierde Glied. Aber denen / so mich lieben / vnd meine Gebot halten / thue Ich wol in tausent Glied. DIeser Zusatz / wiewol er (wie oben gehöret) zu fodderst zum Ersten Gebot angehenget ist / so ist er doch vmb aller Gebot willen gesetzt / als die sich semptlich hieher ziehen / vnd darauff gerichtet sollen seyn. Darumb habe ich gesagt man solle der Jugend auch solchs fürhalten / vnd einblewen / daß sie es lerne / vnd behalte / auff daß man sehe / was vns dringen vnd zwingen sol / solche Zehen Gebot zu halten / Vnd sol es nicht anders ansehen / denn als sey diß Stück zu einem jeglichen sonderlich gesetzt / also daß es in vnd durch sie alle gehe. Ihres aber sey für die Heiligen / vnd Volkomene / vnd sehen nicht die elenden / blinden Leute / daß kein Mensch so weit bringen kan / daß er eins von den Zehen Geboten halte / wie es zu halten ist / sondern noch beyde / der Glaube / vnd das Vater vnser zu hülffe kom̃en muß (wie wir hören werden) dadurch man solchs suche vnd bitte / vnd ohn vnterlas empfahe / Darumb ist jhr rhümen gerade so viel / als wenn ich rhümete vnd sagte: Ich habe zwar nicht ein Groschen zu bezahlen / Aber zehen Gülden traw ich wol zu bezahlen. Das rede vnd treibe ich darumb / daß man des leidigen Mißbrauchs / der so tieff eingewurtzelt hat / vnd noch jederman anhanget / los werde / vnd sich gewehne in allen Stenden auff Erden / allein hieher Zehen Gebot vber alle Werck lehre.zu sehen / vnd sich damit zu bekümmern / denn man wird noch lang kein Lehre noch Stende auffbringen / die den Zehen Geboten gleich sind / weil sie so hoch sind / daß sie niemand durch Menschen Krafft erlangen kan / Vnd wer sie erlanget / ist ein Himmlisch / Engelisch Mensch / weit vber alle Heiligkeit der Welt. Nim sie nur für / vnd versuche dich wol / lege alle Krafft vnd Macht daran / so wirstu wol so viel zu schaffen gewinnen / daß du kein andere Werck oder Heiligkeit suchen noch achten wirst. Das sey gnug von dem Ersten Theil / beyde zu lehren / vnd vermanen / doch müssen wir zu beschliessen widerholen den Text / so dazu gehöret / welchen wir auch droben im Ersten Gebot gehandelt haben / auff daß man lerne / was Gott darauff wil gewendet haben / daß man die Zehen Gebot wol lerne treiben / vnd vben. Ich der HERR dein Gott / bin ein eyueriger Gott / Der vber die / so mich hassen / die Sünde der Väter heimsucht an den Kindern / bis ins dritte vnd vierde Glied. Aber denen / so mich lieben / vnd meine Gebot halten / thue Ich wol in tausent Glied. DIeser Zusatz / wiewol er (wie oben gehöret) zu fodderst zum Ersten Gebot angehenget ist / so ist er doch vmb aller Gebot willen gesetzt / als die sich semptlich hieher ziehen / vnd darauff gerichtet sollen seyn. Darumb habe ich gesagt man solle der Jugend auch solchs fürhalten / vnd einblewen / daß sie es lerne / vnd behalte / auff daß man sehe / was vns dringen vnd zwingen sol / solche Zehen Gebot zu halten / Vnd sol es nicht anders ansehen / denn als sey diß Stück zu einem jeglichen sonderlich gesetzt / also daß es in vnd durch sie alle gehe. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0242"/> Ihres aber sey für die Heiligen / vnd Volkomene / vnd sehen nicht die elenden / blinden Leute / daß kein Mensch so weit bringen kan / daß er eins von den Zehen Geboten halte / wie es zu halten ist / sondern noch beyde / der Glaube / vnd das Vater vnser zu hülffe kom̃en muß (wie wir hören werden) dadurch man solchs suche vnd bitte / vnd ohn vnterlas empfahe / Darumb ist jhr rhümen gerade so viel / als wenn ich rhümete vnd sagte: Ich habe zwar nicht ein Groschen zu bezahlen / Aber zehen Gülden traw ich wol zu bezahlen.</p> <note place="left">Vermanung.</note> <p>Das rede vnd treibe ich darumb / daß man des leidigen Mißbrauchs / der so tieff eingewurtzelt hat / vnd noch jederman anhanget / los werde / vnd sich gewehne in allen Stenden auff Erden / allein hieher <note place="left">Zehen Gebot vber alle Werck lehre.</note>zu sehen / vnd sich damit zu bekümmern / denn man wird noch lang kein Lehre noch Stende auffbringen / die den Zehen Geboten gleich sind / weil sie so hoch sind / daß sie niemand durch Menschen Krafft erlangen kan / Vnd wer sie erlanget / ist ein Himmlisch / Engelisch Mensch / weit vber alle Heiligkeit der Welt. Nim sie nur für / vnd versuche dich wol / lege alle Krafft vnd Macht daran / so wirstu wol so viel zu schaffen gewinnen / daß du kein andere Werck oder Heiligkeit suchen noch achten wirst. Das sey gnug von dem Ersten Theil / beyde zu lehren / vnd vermanen / doch müssen wir zu beschliessen widerholen den Text / so dazu gehöret / welchen wir auch droben im Ersten Gebot gehandelt haben / auff daß man lerne / was Gott darauff wil gewendet haben / daß man die Zehen Gebot wol lerne treiben / vnd vben.</p> <p>Ich der HERR dein Gott / bin ein eyueriger Gott / Der vber die / so mich hassen / die Sünde der Väter heimsucht an den Kindern / bis ins dritte vnd vierde Glied. Aber denen / so mich lieben / vnd meine Gebot halten / thue Ich wol in tausent Glied.</p> <p>DIeser Zusatz / wiewol er (wie oben gehöret) zu fodderst zum Ersten Gebot angehenget ist / so ist er doch vmb aller Gebot willen gesetzt / als die sich semptlich hieher ziehen / vnd darauff gerichtet sollen seyn. Darumb habe ich gesagt man solle der Jugend auch solchs fürhalten / vnd einblewen / daß sie es lerne / vnd behalte / auff daß man sehe / was vns dringen vnd zwingen sol / solche Zehen Gebot zu halten / Vnd sol es nicht anders ansehen / denn als sey diß Stück zu einem jeglichen sonderlich gesetzt / also daß es in vnd durch sie alle gehe.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0242]
Ihres aber sey für die Heiligen / vnd Volkomene / vnd sehen nicht die elenden / blinden Leute / daß kein Mensch so weit bringen kan / daß er eins von den Zehen Geboten halte / wie es zu halten ist / sondern noch beyde / der Glaube / vnd das Vater vnser zu hülffe kom̃en muß (wie wir hören werden) dadurch man solchs suche vnd bitte / vnd ohn vnterlas empfahe / Darumb ist jhr rhümen gerade so viel / als wenn ich rhümete vnd sagte: Ich habe zwar nicht ein Groschen zu bezahlen / Aber zehen Gülden traw ich wol zu bezahlen.
Das rede vnd treibe ich darumb / daß man des leidigen Mißbrauchs / der so tieff eingewurtzelt hat / vnd noch jederman anhanget / los werde / vnd sich gewehne in allen Stenden auff Erden / allein hieher zu sehen / vnd sich damit zu bekümmern / denn man wird noch lang kein Lehre noch Stende auffbringen / die den Zehen Geboten gleich sind / weil sie so hoch sind / daß sie niemand durch Menschen Krafft erlangen kan / Vnd wer sie erlanget / ist ein Himmlisch / Engelisch Mensch / weit vber alle Heiligkeit der Welt. Nim sie nur für / vnd versuche dich wol / lege alle Krafft vnd Macht daran / so wirstu wol so viel zu schaffen gewinnen / daß du kein andere Werck oder Heiligkeit suchen noch achten wirst. Das sey gnug von dem Ersten Theil / beyde zu lehren / vnd vermanen / doch müssen wir zu beschliessen widerholen den Text / so dazu gehöret / welchen wir auch droben im Ersten Gebot gehandelt haben / auff daß man lerne / was Gott darauff wil gewendet haben / daß man die Zehen Gebot wol lerne treiben / vnd vben.
Zehen Gebot vber alle Werck lehre. Ich der HERR dein Gott / bin ein eyueriger Gott / Der vber die / so mich hassen / die Sünde der Väter heimsucht an den Kindern / bis ins dritte vnd vierde Glied. Aber denen / so mich lieben / vnd meine Gebot halten / thue Ich wol in tausent Glied.
DIeser Zusatz / wiewol er (wie oben gehöret) zu fodderst zum Ersten Gebot angehenget ist / so ist er doch vmb aller Gebot willen gesetzt / als die sich semptlich hieher ziehen / vnd darauff gerichtet sollen seyn. Darumb habe ich gesagt man solle der Jugend auch solchs fürhalten / vnd einblewen / daß sie es lerne / vnd behalte / auff daß man sehe / was vns dringen vnd zwingen sol / solche Zehen Gebot zu halten / Vnd sol es nicht anders ansehen / denn als sey diß Stück zu einem jeglichen sonderlich gesetzt / also daß es in vnd durch sie alle gehe.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/242>, abgerufen am 16.02.2025. |