[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Vrbanus Rhegius, der heiligen Schrifft D. vnd des Fürstenthumbs Lüneburg Generalis Superintendens, ein Büchlein in Druck außgehen lassen / De Formulis caute loquendi, &c. vnd dasselbige obangeregtem vnserm Corpori Doctrine gemeß / als haben wir aus obangedeuten Vrsachen / vnd damit je nichts vnterlassen / dadurch reine Lehre vermittelst gnedigen Göttlichen Segens durchaus vnd desto mehr erhalten möge werden / zu angeregtem vnserm Corpore Doctrinae, auch dis nützliche Büchlein anhefften / vnd drucken lassen. Vnd sol dis vnser Geistlicher Himlischer Landschatz seyn / quem charissimis liberis & heredibus nostris commendatum esse volumus, daß sie in vnsere Fußstapffen treten / diese heilsame allein seligmachende Lehre mit fleis fassen / vnd mit gleichem Eyffer darüber halten / etc. Befehlen demnach fürnemlich vnsern Rectorn / Professorn vnd verwandten vnser Julius Schule zu Helmstedte / Auch allen vnsers Fürstenthumbs Praelaten / Superintendenten / Pastorn / Predigern / Kirchen vnd Schuldienern / daß sie in lesen / schreiben / disputieren / predigen / lehren / vnd in jhrem gantzen Ampt sich nach diesem vnserm Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung fleissig vnd trewlich richten / sich in nichts einlassen / das diesem vnsern Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung vngemeß oder wiedrig seyn möchte: Auch fleissig darüber halten / vnd gut auffsehen haben / daß dieser vnser gnediger heilsamer Verordnung allenthalben nachgelebet / Vnd do jhr vermercken würdet / daß derselben von jemands / er were wer er wölle / vngemeß vnd zu wieder etwas fürgenommen vnd gehandelt würde / daß jhr solchem Vnheil ein jeder vermöge seines Beruffs bey zeiten zu stewren / oder an gebürliche örter Vrbanus Rhegius, der heiligen Schrifft D. vnd des Fürstenthumbs Lüneburg Generalis Superintendens, ein Büchlein in Druck außgehen lassen / De Formulis cautè loquendi, &c. vnd dasselbige obangeregtem vnserm Corpori Doctrinę gemeß / als haben wir aus obangedeuten Vrsachen / vnd damit je nichts vnterlassen / dadurch reine Lehre vermittelst gnedigen Göttlichen Segens durchaus vnd desto mehr erhalten möge werden / zu angeregtem vnserm Corpore Doctrinae, auch dis nützliche Büchlein anhefften / vnd drucken lassen. Vnd sol dis vnser Geistlicher Himlischer Landschatz seyn / quem charissimis liberis & hęredibus nostris commendatum esse volumus, daß sie in vnsere Fußstapffen treten / diese heilsame allein seligmachende Lehre mit fleis fassen / vnd mit gleichem Eyffer darüber halten / etc. Befehlen demnach fürnemlich vnsern Rectorn / Professorn vnd verwandten vnser Julius Schule zu Helmstedte / Auch allen vnsers Fürstenthumbs Praelaten / Superintendenten / Pastorn / Predigern / Kirchen vnd Schuldienern / daß sie in lesen / schreibẽ / disputieren / predigen / lehren / vnd in jhrem gantzen Ampt sich nach diesem vnserm Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung fleissig vnd trewlich richten / sich in nichts einlassen / das diesem vnsern Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung vngemeß oder wiedrig seyn möchte: Auch fleissig darüber halten / vnd gut auffsehen haben / daß dieser vnser gnediger heilsamer Verordnung allenthalben nachgelebet / Vnd do jhr vermercken würdet / daß derselben von jemands / er were wer er wölle / vngemeß vnd zu wieder etwas fürgenommen vnd gehandelt würde / daß jhr solchem Vnheil ein jeder vermöge seines Beruffs bey zeiten zu stewren / oder an gebürliche örter <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0024"/> Vrbanus Rhegius, der heiligen Schrifft D. vnd des Fürstenthumbs Lüneburg Generalis Superintendens, ein Büchlein in Druck außgehen lassen / De Formulis cautè loquendi, &c. vnd dasselbige obangeregtem vnserm Corpori Doctrinę gemeß / als haben wir aus obangedeuten Vrsachen / vnd damit je nichts vnterlassen / dadurch reine Lehre vermittelst gnedigen Göttlichen Segens durchaus vnd desto mehr erhalten möge werden / zu angeregtem vnserm Corpore Doctrinae, auch dis nützliche Büchlein anhefften / vnd drucken lassen.</p> <p>Vnd sol dis vnser Geistlicher Himlischer Landschatz seyn / quem charissimis liberis & hęredibus nostris commendatum esse volumus, daß sie in vnsere Fußstapffen treten / diese heilsame allein seligmachende Lehre mit fleis fassen / vnd mit gleichem Eyffer darüber halten / etc.</p> <p>Befehlen demnach fürnemlich vnsern Rectorn / Professorn vnd verwandten vnser Julius Schule zu Helmstedte / Auch allen vnsers Fürstenthumbs Praelaten / Superintendenten / Pastorn / Predigern / Kirchen vnd Schuldienern / daß sie in lesen / schreibẽ / disputieren / predigen / lehren / vnd in jhrem gantzen Ampt sich nach diesem vnserm Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung fleissig vnd trewlich richten / sich in nichts einlassen / das diesem vnsern Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung vngemeß oder wiedrig seyn möchte: Auch fleissig darüber halten / vnd gut auffsehen haben / daß dieser vnser gnediger heilsamer Verordnung allenthalben nachgelebet / Vnd do jhr vermercken würdet / daß derselben von jemands / er were wer er wölle / vngemeß vnd zu wieder etwas fürgenommen vnd gehandelt würde / daß jhr solchem Vnheil ein jeder vermöge seines Beruffs bey zeiten zu stewren / oder an gebürliche örter </p> </div> </body> </text> </TEI> [0024]
Vrbanus Rhegius, der heiligen Schrifft D. vnd des Fürstenthumbs Lüneburg Generalis Superintendens, ein Büchlein in Druck außgehen lassen / De Formulis cautè loquendi, &c. vnd dasselbige obangeregtem vnserm Corpori Doctrinę gemeß / als haben wir aus obangedeuten Vrsachen / vnd damit je nichts vnterlassen / dadurch reine Lehre vermittelst gnedigen Göttlichen Segens durchaus vnd desto mehr erhalten möge werden / zu angeregtem vnserm Corpore Doctrinae, auch dis nützliche Büchlein anhefften / vnd drucken lassen.
Vnd sol dis vnser Geistlicher Himlischer Landschatz seyn / quem charissimis liberis & hęredibus nostris commendatum esse volumus, daß sie in vnsere Fußstapffen treten / diese heilsame allein seligmachende Lehre mit fleis fassen / vnd mit gleichem Eyffer darüber halten / etc.
Befehlen demnach fürnemlich vnsern Rectorn / Professorn vnd verwandten vnser Julius Schule zu Helmstedte / Auch allen vnsers Fürstenthumbs Praelaten / Superintendenten / Pastorn / Predigern / Kirchen vnd Schuldienern / daß sie in lesen / schreibẽ / disputieren / predigen / lehren / vnd in jhrem gantzen Ampt sich nach diesem vnserm Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung fleissig vnd trewlich richten / sich in nichts einlassen / das diesem vnsern Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung vngemeß oder wiedrig seyn möchte: Auch fleissig darüber halten / vnd gut auffsehen haben / daß dieser vnser gnediger heilsamer Verordnung allenthalben nachgelebet / Vnd do jhr vermercken würdet / daß derselben von jemands / er were wer er wölle / vngemeß vnd zu wieder etwas fürgenommen vnd gehandelt würde / daß jhr solchem Vnheil ein jeder vermöge seines Beruffs bey zeiten zu stewren / oder an gebürliche örter
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/24>, abgerufen am 16.07.2024. |