[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.sem Gebot nicht eingezogen / Gott vnd die Oberkeit / noch die MachtOberkeit gehöret nicht in diß Gebot. genommen / so sie haben zu tödten. Denn Gott sein Recht / Vbeltheter zu straffen / der Oberkeit an der Eltern stat befolen hat / welche vor zeiten / (als man in Mose lieset) jhre Kinder selbs mussten für Gericht stellen / vnd zum Tod vrtheilen / Derhalben / was hie verboten ist / ist einem gegen dem andern verboten / vnd nicht der Oberkeit. Diß Gebot ist nu leicht gnug / vnd offt gehandelt / weil mans jerlichZorn jederman verboten / ohn der Oberkeit. im Euangelio höret / Matth. 5. Da es Christus selbs auslegt / vnd in eine Summa fasset / Nemlich / Daß man nicht tödten sol / weder mit Hand / Hertzen / Mund / Zeichen / Geberden / noch hülffe vnd raht. Darumb ist darin jederman verboten zu zürnen / außgenommen (wie gesagt) die an Gottes stat sitzen / das ist / Eltern vnd Oberkeit / Denn Gott vnd was im Göttlichem Stand ist / gebüret zuzürnen / schelten vnd straffen / eben vmb dere willen / so diß vnd andere Gebot vbertretten. Vrsach aber vnd not dieses Gebots ist / daß Gott wol weiß / wieVrsach diß Gebot zu stellen. die Welt böse ist / vnd diß Leben viel vnglücks hat / darumb hat er diß vnd andere Gebot / zwischen gut vnd böse gestellet. Wie nun mancherley Anfechtung ist wieder alle Gebot / Also gehets hie auch / daß wir vnter viel Leuten leben müssen / die vns leid thun / daß wir vrsach kriegen / jhnen feind zu seyn. Als / wenn dein Nachbar sihet / daß du besser Hauß vnd Hoff / mehr Guts vnd Glücks von Gott hast / denn er / so verdreusts jhnen / neidet dich / vnd redet nichts guts von dir. Also kriegestu viel Feinde / durch deß Teuffels anreitzung / die dirWehre vnd schutz wider Gewalt vnd freuel. kein guts / weder Leiblich noch Geistlich günnen / wenn man denn solche sihet / so wil vnser Hertz widerumb wüten vnd bluten / vnd sich rechen. Da hebt sich denn wieder Fluchen vnd schlahen / daraus endlich Jamer vnd Mord folget. Da kompt nu Gott zuuor / wie ein freundlicher Vater / legt sich ins Mittel / vnd wil den Hader geschieden haben / daß kein Vnglück darauß entstehe / noch einer den andern verderbe. Vnd Summa / wil er hiemit ein jeglichen beschirmet / befreyet / vnd befriedet haben / für jedermans freuel vnd gewalt / vnd diß Gebot zur Ringmauren / Festen vnd Freiheit gestellet haben / vmb den Nehesten / daß man jhm kein leid noch schaden am Leibe thue. GO stehet nu diß Gebot drauff / daß man niemand kein leid thue / vmb jrgend eines böses Stücks willen / ob ersAlle vrsach des to dschlages verboten. gleich höchlich verdienet / Denn wo Todschlag verboten ist / da ist auch alle vrsach verboten / daher Todschlag entspringen mag / Denn mancher / ob er nicht tödtet / so fluchet er doch vnd wüntschet / sem Gebot nicht eingezogen / Gott vnd die Oberkeit / noch die MachtOberkeit gehöret nicht in diß Gebot. genom̃en / so sie haben zu tödten. Denn Gott sein Recht / Vbeltheter zu straffen / der Oberkeit an der Eltern stat befolen hat / welche vor zeiten / (als man in Mose lieset) jhre Kinder selbs mussten für Gericht stellen / vnd zum Tod vrtheilen / Derhalben / was hie verboten ist / ist einem gegen dem andern verboten / vnd nicht der Oberkeit. Diß Gebot ist nu leicht gnug / vnd offt gehandelt / weil mans jerlichZorn jederman verboten / ohn der Oberkeit. im Euangelio höret / Matth. 5. Da es Christus selbs auslegt / vnd in eine Summa fasset / Nemlich / Daß man nicht tödten sol / weder mit Hand / Hertzen / Mund / Zeichen / Geberden / noch hülffe vnd raht. Darumb ist darin jederman verboten zu zürnen / außgenommen (wie gesagt) die an Gottes stat sitzen / das ist / Eltern vnd Oberkeit / Denn Gott vnd was im Göttlichem Stand ist / gebüret zuzürnen / schelten vnd straffen / eben vmb dere willen / so diß vnd andere Gebot vbertretten. Vrsach aber vnd not dieses Gebots ist / daß Gott wol weiß / wieVrsach diß Gebot zu stellen. die Welt böse ist / vnd diß Leben viel vnglücks hat / darumb hat er diß vnd andere Gebot / zwischen gut vnd böse gestellet. Wie nun mancherley Anfechtung ist wieder alle Gebot / Also gehets hie auch / daß wir vnter viel Leuten leben müssen / die vns leid thun / daß wir vrsach kriegen / jhnen feind zu seyn. Als / wenn dein Nachbar sihet / daß du besser Hauß vnd Hoff / mehr Guts vnd Glücks von Gott hast / denn er / so verdreusts jhnen / neidet dich / vnd redet nichts guts von dir. Also kriegestu viel Feinde / durch deß Teuffels anreitzung / die dirWehre vnd schutz wider Gewalt vnd freuel. kein guts / weder Leiblich noch Geistlich günnen / wenn man deñ solche sihet / so wil vnser Hertz widerumb wüten vnd bluten / vnd sich rechen. Da hebt sich denn wieder Fluchen vnd schlahen / daraus endlich Jamer vnd Mord folget. Da kompt nu Gott zuuor / wie ein freundlicher Vater / legt sich ins Mittel / vnd wil den Hader geschieden haben / daß kein Vnglück darauß entstehe / noch einer den andern verderbe. Vnd Summa / wil er hiemit ein jeglichen beschirmet / befreyet / vnd befriedet haben / für jedermans freuel vnd gewalt / vnd diß Gebot zur Ringmauren / Festen vnd Freiheit gestellet haben / vmb den Nehesten / daß man jhm kein leid noch schaden am Leibe thue. GO stehet nu diß Gebot drauff / daß man niemand kein leid thue / vmb jrgend eines böses Stücks willen / ob ersAlle vrsach des to dschlages verboten. gleich höchlich verdienet / Denn wo Todschlag verboten ist / da ist auch alle vrsach verboten / daher Todschlag entspringen mag / Denn mancher / ob er nicht tödtet / so fluchet er doch vnd wüntschet / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0217" n="96"/> sem Gebot nicht eingezogen / Gott vnd die Oberkeit / noch die Macht<note place="right">Oberkeit gehöret nicht in diß Gebot.</note> genom̃en / so sie haben zu tödten. 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sem Gebot nicht eingezogen / Gott vnd die Oberkeit / noch die Macht genom̃en / so sie haben zu tödten. Denn Gott sein Recht / Vbeltheter zu straffen / der Oberkeit an der Eltern stat befolen hat / welche vor zeiten / (als man in Mose lieset) jhre Kinder selbs mussten für Gericht stellen / vnd zum Tod vrtheilen / Derhalben / was hie verboten ist / ist einem gegen dem andern verboten / vnd nicht der Oberkeit.
Oberkeit gehöret nicht in diß Gebot. Diß Gebot ist nu leicht gnug / vnd offt gehandelt / weil mans jerlich im Euangelio höret / Matth. 5. Da es Christus selbs auslegt / vnd in eine Summa fasset / Nemlich / Daß man nicht tödten sol / weder mit Hand / Hertzen / Mund / Zeichen / Geberden / noch hülffe vnd raht. Darumb ist darin jederman verboten zu zürnen / außgenommen (wie gesagt) die an Gottes stat sitzen / das ist / Eltern vnd Oberkeit / Denn Gott vnd was im Göttlichem Stand ist / gebüret zuzürnen / schelten vnd straffen / eben vmb dere willen / so diß vnd andere Gebot vbertretten.
Zorn jederman verboten / ohn der Oberkeit. Vrsach aber vnd not dieses Gebots ist / daß Gott wol weiß / wie die Welt böse ist / vnd diß Leben viel vnglücks hat / darumb hat er diß vnd andere Gebot / zwischen gut vnd böse gestellet. Wie nun mancherley Anfechtung ist wieder alle Gebot / Also gehets hie auch / daß wir vnter viel Leuten leben müssen / die vns leid thun / daß wir vrsach kriegen / jhnen feind zu seyn. Als / wenn dein Nachbar sihet / daß du besser Hauß vnd Hoff / mehr Guts vnd Glücks von Gott hast / denn er / so verdreusts jhnen / neidet dich / vnd redet nichts guts von dir.
Vrsach diß Gebot zu stellen. Also kriegestu viel Feinde / durch deß Teuffels anreitzung / die dir kein guts / weder Leiblich noch Geistlich günnen / wenn man deñ solche sihet / so wil vnser Hertz widerumb wüten vnd bluten / vnd sich rechen. Da hebt sich denn wieder Fluchen vnd schlahen / daraus endlich Jamer vnd Mord folget. Da kompt nu Gott zuuor / wie ein freundlicher Vater / legt sich ins Mittel / vnd wil den Hader geschieden haben / daß kein Vnglück darauß entstehe / noch einer den andern verderbe. Vnd Summa / wil er hiemit ein jeglichen beschirmet / befreyet / vnd befriedet haben / für jedermans freuel vnd gewalt / vnd diß Gebot zur Ringmauren / Festen vnd Freiheit gestellet haben / vmb den Nehesten / daß man jhm kein leid noch schaden am Leibe thue.
Wehre vnd schutz wider Gewalt vnd freuel. GO stehet nu diß Gebot drauff / daß man niemand kein leid thue / vmb jrgend eines böses Stücks willen / ob ers gleich höchlich verdienet / Denn wo Todschlag verboten ist / da ist auch alle vrsach verboten / daher Todschlag entspringen mag / Denn mancher / ob er nicht tödtet / so fluchet er doch vnd wüntschet /
Alle vrsach des to dschlages verboten.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/217>, abgerufen am 19.07.2024. |