Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

Bild:
<< vorherige Seite

241/2 Gulden-Fuß, 1 Gulden = 60 Kreuzer. Der Centner = 100 Pfd. = 97,28 Zollpfd. Der Eimer = 16 Imi = 160 Maaß = 293,92 franz. Litr. Der Scheffel = 8 Simri = 177,2 franz. Litr. Der Fuß = 10 Zoll = 100 Linien = 0,1 Ruthe = 0,286 Metr.; der Morgen = 384 Quadrat Ruthen = 0,315 Hektar; das Klafter Holz hat 6' Höhe, 6' Breite, 4' Scheitlänge. - W. ist eine constitutionelle Monarchie, hat im Plenum der Bundesversammlung 4 Stimmen, im engern Ausschusse 1; zu der Bundesarmee stellt es 18607 Mann aller Waffengattungen, welche die 1. Division des 8. Armeecorps bilden; Ulm ist Bundesfestung. König ist Wilhelm I., geb. 27. Sept. 1781. - W. war zuerst von Galliern, dann von Sueven besetzt, welche sich vor den Römern zurückzogen, unter deren Herrschaft es zu den agri decumates (s. d.) gehörte. In der Völkerwanderung ließen sich die Alemannen (s. d.) in W. nieder, es wurde fränkisch, bildete unter den deutschen Kaisern einen Hauptbestandtheil des Herzogthums Schwaben. Das Haus W. stammt von schwäb. Grafen im Remsgau; einer derselben, Konrad, baute gegen das Ende des 11. Jahrh. bei Türkheim die Burg W., von der sich seine Nachkommen schrieben. Ulrich I. (gest. 1265) förderte und benutzte den Sturz der Hohenstaufen zur Vergrößerung seines Gebiets; seine Nachfolger schritten in seinen Fußstapfen weiter und erwarben durch Waffengewalt, Kauf, Erbe und Belehnung, indem sie günstige Zeiten zu benutzen verstanden und weder durch geistliche Stiftungen, noch durch Belehnungen ihr Eigenthum minderten, sich auch nur vorübergehend durch Theilungen schwächten. Eberhard III. war bereits mächtig genug, Kaiser Rudolf I. zu trotzen; und obwohl er zuletzt sich beugen mußte, so vereitelte er doch dessen Plan, das Herzogthum Schwaben wieder aufzurichten. In einer Reihe von Kriegen mit den schwäb. Reichsstädten u. Rittern mehrte sich die Macht des Hauses, besonders unter Eberhard IV. (1344-92), dem von Uhland besungenen Rauschebart. Schon damals entwickelte sich das landständische Wesen in der Weise, daß die Landschaft (Aemter und Städte) und Ritterschaft bei Verkäufen, Verpfändungen etc. ein entscheidendes Wort mitsprach und während der Minderjährigkeit Eberhards VII. (gest. 1496) bildete sich bereits ein ständischer Ausschuß von 7 Mitgliedern, welchen der Vormund bei allen wichtigen Angelegenheiten zur Berathung zu ziehen versprach; 1482 erhielten die Stände eine bestimmtere Form durch die Vereinigung der Prälaten und Ritter, und 1492 bildete sich der bleibende Ausschuß; Eberhard VII. (im Barte) erhielt 1495 zu Worms von dem Kaiser den Herzogshut als Herzog Eberhard I.; er stiftete auch die Universität Tübingen. Herzog Ulrich I. (1504-1550) brachte die Dynastie dem Untergange nahe; durch Verschwendung stürzte er sich in ungeheure Schulden, bedrückte das Land, so daß ein Bauernaufstand losbrach (der arme Konrad), welchen er nur durch den Tübinger Vertrag 1514 beschwören konnte; er gelobte in demselben: ohne Bewilligung der Stände keinen Krieg anzufangen, keine neue Steuer auszuschreiben, kein Stück Landes zu verpfänden, den Unterthanen das freie Abzugsrecht zu gestatten, und niemand ohne richterliches Verhör zu verurtheilen. Bald darauf erstach er im Walde Hans von Hutten, einen Hofedelmann, weil er mit dessen Weib ungehindert Buhlschaft treiben wollte, kam dafür in die Acht, und kaum von derselben freigesprochen, überfiel er 1519 die Reichsstadt Reutlingen und machte sie zur württemberg. Landstadt. Dafür jagte ihn der schwäb. Bund (der Herzog pochte auf 12000 geworbene Schweizer, diese verließen ihn aber) mit Waffengewalt aus dem Lande und verkaufte es, um sich für die Kriegskosten bezahlt zu machen, an Oesterreich. Ulrich versuchte vergebens durch die aufständischen Bauern od. durch die Schweizer wieder in Besitz seines Herzogthums zu gelangen; endlich begab er sich zu dem Landgrafen Philipp von Hessen, der mit franz. Gelde ein Heer anwarb und 1534 den protestantisch gewordenen Herzog wieder einsetzte, was Oesterreich in dem Vertrage zu Kadan zugab, sich aber

241/2 Gulden-Fuß, 1 Gulden = 60 Kreuzer. Der Centner = 100 Pfd. = 97,28 Zollpfd. Der Eimer = 16 Imi = 160 Maaß = 293,92 franz. Litr. Der Scheffel = 8 Simri = 177,2 franz. Litr. Der Fuß = 10 Zoll = 100 Linien = 0,1 Ruthe = 0,286 Metr.; der Morgen = 384 Quadrat Ruthen = 0,315 Hektar; das Klafter Holz hat 6' Höhe, 6' Breite, 4' Scheitlänge. – W. ist eine constitutionelle Monarchie, hat im Plenum der Bundesversammlung 4 Stimmen, im engern Ausschusse 1; zu der Bundesarmee stellt es 18607 Mann aller Waffengattungen, welche die 1. Division des 8. Armeecorps bilden; Ulm ist Bundesfestung. König ist Wilhelm I., geb. 27. Sept. 1781. – W. war zuerst von Galliern, dann von Sueven besetzt, welche sich vor den Römern zurückzogen, unter deren Herrschaft es zu den agri decumates (s. d.) gehörte. In der Völkerwanderung ließen sich die Alemannen (s. d.) in W. nieder, es wurde fränkisch, bildete unter den deutschen Kaisern einen Hauptbestandtheil des Herzogthums Schwaben. Das Haus W. stammt von schwäb. Grafen im Remsgau; einer derselben, Konrad, baute gegen das Ende des 11. Jahrh. bei Türkheim die Burg W., von der sich seine Nachkommen schrieben. Ulrich I. (gest. 1265) förderte und benutzte den Sturz der Hohenstaufen zur Vergrößerung seines Gebiets; seine Nachfolger schritten in seinen Fußstapfen weiter und erwarben durch Waffengewalt, Kauf, Erbe und Belehnung, indem sie günstige Zeiten zu benutzen verstanden und weder durch geistliche Stiftungen, noch durch Belehnungen ihr Eigenthum minderten, sich auch nur vorübergehend durch Theilungen schwächten. Eberhard III. war bereits mächtig genug, Kaiser Rudolf I. zu trotzen; und obwohl er zuletzt sich beugen mußte, so vereitelte er doch dessen Plan, das Herzogthum Schwaben wieder aufzurichten. In einer Reihe von Kriegen mit den schwäb. Reichsstädten u. Rittern mehrte sich die Macht des Hauses, besonders unter Eberhard IV. (1344–92), dem von Uhland besungenen Rauschebart. Schon damals entwickelte sich das landständische Wesen in der Weise, daß die Landschaft (Aemter und Städte) und Ritterschaft bei Verkäufen, Verpfändungen etc. ein entscheidendes Wort mitsprach und während der Minderjährigkeit Eberhards VII. (gest. 1496) bildete sich bereits ein ständischer Ausschuß von 7 Mitgliedern, welchen der Vormund bei allen wichtigen Angelegenheiten zur Berathung zu ziehen versprach; 1482 erhielten die Stände eine bestimmtere Form durch die Vereinigung der Prälaten und Ritter, und 1492 bildete sich der bleibende Ausschuß; Eberhard VII. (im Barte) erhielt 1495 zu Worms von dem Kaiser den Herzogshut als Herzog Eberhard I.; er stiftete auch die Universität Tübingen. Herzog Ulrich I. (1504–1550) brachte die Dynastie dem Untergange nahe; durch Verschwendung stürzte er sich in ungeheure Schulden, bedrückte das Land, so daß ein Bauernaufstand losbrach (der arme Konrad), welchen er nur durch den Tübinger Vertrag 1514 beschwören konnte; er gelobte in demselben: ohne Bewilligung der Stände keinen Krieg anzufangen, keine neue Steuer auszuschreiben, kein Stück Landes zu verpfänden, den Unterthanen das freie Abzugsrecht zu gestatten, und niemand ohne richterliches Verhör zu verurtheilen. Bald darauf erstach er im Walde Hans von Hutten, einen Hofedelmann, weil er mit dessen Weib ungehindert Buhlschaft treiben wollte, kam dafür in die Acht, und kaum von derselben freigesprochen, überfiel er 1519 die Reichsstadt Reutlingen und machte sie zur württemberg. Landstadt. Dafür jagte ihn der schwäb. Bund (der Herzog pochte auf 12000 geworbene Schweizer, diese verließen ihn aber) mit Waffengewalt aus dem Lande und verkaufte es, um sich für die Kriegskosten bezahlt zu machen, an Oesterreich. Ulrich versuchte vergebens durch die aufständischen Bauern od. durch die Schweizer wieder in Besitz seines Herzogthums zu gelangen; endlich begab er sich zu dem Landgrafen Philipp von Hessen, der mit franz. Gelde ein Heer anwarb und 1534 den protestantisch gewordenen Herzog wieder einsetzte, was Oesterreich in dem Vertrage zu Kadan zugab, sich aber

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0751" n="750"/>
24<hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi> Gulden-Fuß, 1 Gulden = 60 Kreuzer. Der Centner = 100 Pfd. = 97,28 Zollpfd. Der Eimer = 16 Imi = 160 Maaß = 293,92 franz. Litr. Der Scheffel = 8 Simri = 177,2 franz. Litr. Der Fuß = 10 Zoll = 100 Linien = 0,1 Ruthe = 0,286 Metr.; der Morgen = 384 Quadrat Ruthen = 0,315 Hektar; das Klafter Holz hat 6' Höhe, 6' Breite, 4' Scheitlänge. &#x2013; W. ist eine constitutionelle Monarchie, hat im Plenum der Bundesversammlung 4 Stimmen, im engern Ausschusse 1; zu der Bundesarmee stellt es 18607 Mann aller Waffengattungen, welche die 1. Division des 8. Armeecorps bilden; Ulm ist Bundesfestung. König ist Wilhelm I., geb. 27. Sept. 1781. &#x2013; W. war zuerst von Galliern, dann von Sueven besetzt, welche sich vor den Römern zurückzogen, unter deren Herrschaft es zu den <hi rendition="#i">agri decumates</hi> (s. d.) gehörte. In der Völkerwanderung ließen sich die Alemannen (s. d.) in W. nieder, es wurde fränkisch, bildete unter den deutschen Kaisern einen Hauptbestandtheil des Herzogthums Schwaben. Das <hi rendition="#g">Haus</hi> W. stammt von schwäb. Grafen im Remsgau; einer derselben, Konrad, baute gegen das Ende des 11. Jahrh. bei Türkheim die <hi rendition="#g">Burg</hi> W., von der sich seine Nachkommen schrieben. Ulrich I. (gest. 1265) förderte und benutzte den Sturz der Hohenstaufen zur Vergrößerung seines Gebiets; seine Nachfolger schritten in seinen Fußstapfen weiter und erwarben durch Waffengewalt, Kauf, Erbe und Belehnung, indem sie günstige Zeiten zu benutzen verstanden und weder durch geistliche Stiftungen, noch durch Belehnungen ihr Eigenthum minderten, sich auch nur vorübergehend durch Theilungen schwächten. Eberhard III. war bereits mächtig genug, Kaiser Rudolf I. zu trotzen; und obwohl er zuletzt sich beugen mußte, so vereitelte er doch dessen Plan, das Herzogthum Schwaben wieder aufzurichten. In einer Reihe von Kriegen mit den schwäb. Reichsstädten u. Rittern mehrte sich die Macht des Hauses, besonders unter Eberhard IV. (1344&#x2013;92), dem von Uhland besungenen Rauschebart. Schon damals entwickelte sich das landständische Wesen in der Weise, daß die Landschaft (Aemter und Städte) und Ritterschaft bei Verkäufen, Verpfändungen etc. ein entscheidendes Wort mitsprach und während der Minderjährigkeit Eberhards VII. (gest. 1496) bildete sich bereits ein ständischer Ausschuß von 7 Mitgliedern, welchen der Vormund bei allen wichtigen Angelegenheiten zur Berathung zu ziehen versprach; 1482 erhielten die Stände eine bestimmtere Form durch die Vereinigung der Prälaten und Ritter, und 1492 bildete sich der bleibende Ausschuß; Eberhard VII. (im Barte) erhielt 1495 zu Worms von dem Kaiser den Herzogshut als Herzog Eberhard I.; er stiftete auch die Universität Tübingen. Herzog Ulrich I. (1504&#x2013;1550) brachte die Dynastie dem Untergange nahe; durch Verschwendung stürzte er sich in ungeheure Schulden, bedrückte das Land, so daß ein Bauernaufstand losbrach (der arme Konrad), welchen er nur durch den Tübinger Vertrag 1514 beschwören konnte; er gelobte in demselben: ohne Bewilligung der Stände keinen Krieg anzufangen, keine neue Steuer auszuschreiben, kein Stück Landes zu verpfänden, den Unterthanen das freie Abzugsrecht zu gestatten, und niemand ohne richterliches Verhör zu verurtheilen. Bald darauf erstach er im Walde Hans von Hutten, einen Hofedelmann, weil er mit dessen Weib ungehindert Buhlschaft treiben wollte, kam dafür in die Acht, und kaum von derselben freigesprochen, überfiel er 1519 die Reichsstadt Reutlingen und machte sie zur württemberg. Landstadt. Dafür jagte ihn der schwäb. Bund (der Herzog pochte auf 12000 geworbene Schweizer, diese verließen ihn aber) mit Waffengewalt aus dem Lande und verkaufte es, um sich für die Kriegskosten bezahlt zu machen, an Oesterreich. Ulrich versuchte vergebens durch die aufständischen Bauern od. durch die Schweizer wieder in Besitz seines Herzogthums zu gelangen; endlich begab er sich zu dem Landgrafen Philipp von Hessen, der mit franz. Gelde ein Heer anwarb und 1534 den protestantisch gewordenen Herzog wieder einsetzte, was Oesterreich in dem Vertrage zu Kadan zugab, sich aber
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[750/0751] 241/2 Gulden-Fuß, 1 Gulden = 60 Kreuzer. Der Centner = 100 Pfd. = 97,28 Zollpfd. Der Eimer = 16 Imi = 160 Maaß = 293,92 franz. Litr. Der Scheffel = 8 Simri = 177,2 franz. Litr. Der Fuß = 10 Zoll = 100 Linien = 0,1 Ruthe = 0,286 Metr.; der Morgen = 384 Quadrat Ruthen = 0,315 Hektar; das Klafter Holz hat 6' Höhe, 6' Breite, 4' Scheitlänge. – W. ist eine constitutionelle Monarchie, hat im Plenum der Bundesversammlung 4 Stimmen, im engern Ausschusse 1; zu der Bundesarmee stellt es 18607 Mann aller Waffengattungen, welche die 1. Division des 8. Armeecorps bilden; Ulm ist Bundesfestung. König ist Wilhelm I., geb. 27. Sept. 1781. – W. war zuerst von Galliern, dann von Sueven besetzt, welche sich vor den Römern zurückzogen, unter deren Herrschaft es zu den agri decumates (s. d.) gehörte. In der Völkerwanderung ließen sich die Alemannen (s. d.) in W. nieder, es wurde fränkisch, bildete unter den deutschen Kaisern einen Hauptbestandtheil des Herzogthums Schwaben. Das Haus W. stammt von schwäb. Grafen im Remsgau; einer derselben, Konrad, baute gegen das Ende des 11. Jahrh. bei Türkheim die Burg W., von der sich seine Nachkommen schrieben. Ulrich I. (gest. 1265) förderte und benutzte den Sturz der Hohenstaufen zur Vergrößerung seines Gebiets; seine Nachfolger schritten in seinen Fußstapfen weiter und erwarben durch Waffengewalt, Kauf, Erbe und Belehnung, indem sie günstige Zeiten zu benutzen verstanden und weder durch geistliche Stiftungen, noch durch Belehnungen ihr Eigenthum minderten, sich auch nur vorübergehend durch Theilungen schwächten. Eberhard III. war bereits mächtig genug, Kaiser Rudolf I. zu trotzen; und obwohl er zuletzt sich beugen mußte, so vereitelte er doch dessen Plan, das Herzogthum Schwaben wieder aufzurichten. In einer Reihe von Kriegen mit den schwäb. Reichsstädten u. Rittern mehrte sich die Macht des Hauses, besonders unter Eberhard IV. (1344–92), dem von Uhland besungenen Rauschebart. Schon damals entwickelte sich das landständische Wesen in der Weise, daß die Landschaft (Aemter und Städte) und Ritterschaft bei Verkäufen, Verpfändungen etc. ein entscheidendes Wort mitsprach und während der Minderjährigkeit Eberhards VII. (gest. 1496) bildete sich bereits ein ständischer Ausschuß von 7 Mitgliedern, welchen der Vormund bei allen wichtigen Angelegenheiten zur Berathung zu ziehen versprach; 1482 erhielten die Stände eine bestimmtere Form durch die Vereinigung der Prälaten und Ritter, und 1492 bildete sich der bleibende Ausschuß; Eberhard VII. (im Barte) erhielt 1495 zu Worms von dem Kaiser den Herzogshut als Herzog Eberhard I.; er stiftete auch die Universität Tübingen. Herzog Ulrich I. (1504–1550) brachte die Dynastie dem Untergange nahe; durch Verschwendung stürzte er sich in ungeheure Schulden, bedrückte das Land, so daß ein Bauernaufstand losbrach (der arme Konrad), welchen er nur durch den Tübinger Vertrag 1514 beschwören konnte; er gelobte in demselben: ohne Bewilligung der Stände keinen Krieg anzufangen, keine neue Steuer auszuschreiben, kein Stück Landes zu verpfänden, den Unterthanen das freie Abzugsrecht zu gestatten, und niemand ohne richterliches Verhör zu verurtheilen. Bald darauf erstach er im Walde Hans von Hutten, einen Hofedelmann, weil er mit dessen Weib ungehindert Buhlschaft treiben wollte, kam dafür in die Acht, und kaum von derselben freigesprochen, überfiel er 1519 die Reichsstadt Reutlingen und machte sie zur württemberg. Landstadt. Dafür jagte ihn der schwäb. Bund (der Herzog pochte auf 12000 geworbene Schweizer, diese verließen ihn aber) mit Waffengewalt aus dem Lande und verkaufte es, um sich für die Kriegskosten bezahlt zu machen, an Oesterreich. Ulrich versuchte vergebens durch die aufständischen Bauern od. durch die Schweizer wieder in Besitz seines Herzogthums zu gelangen; endlich begab er sich zu dem Landgrafen Philipp von Hessen, der mit franz. Gelde ein Heer anwarb und 1534 den protestantisch gewordenen Herzog wieder einsetzte, was Oesterreich in dem Vertrage zu Kadan zugab, sich aber

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:14Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:14Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/751
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 750. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/751>, abgerufen am 24.11.2024.