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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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vorhandene Bulle Clemens V. vom 30. Dez. 1308 ordnete Gefangennehmung aller T. in Folge freiwillig eingestandener Verbrechen an. In Frankreich bewies das vom 7. August 1309 bis zum 26. Mai 1311 niedergesetzte Gericht, daß es in seiner gänzlichen Abhängigkeit vom König Philipp dem Schönen der schändlichsten Rechtsverletzungen fähig sei und nur durch die Folter Geständnisse zu erpressen wisse; 1310 mußte eine Provincialsynode zu Sens 54 Ordensmitglieder verbrennen, aus denen alle Folterqualen keine Geständnisse herausbrachte, das vom 16. October 1311 bis zum 6. Mai 1312 dauernde 15. ökumenische Concil von Vienne gab den Orden dem Könige Preis, doch behielt sich Clemens V. das Urtheil über die Häupter u. den Großmeister desselben vor; am 6. Mai 1312 wurde die päpstliche Aufhebungsbulle, die ihre Unsicherheit hinter 127 Klagepunkten verbarg, zu Vienne in Gegenwart Philipps und seines Hofes feierlich als päpstliche Constitution verlesen. Die Güter des Ordens wurden in Frankreich theilweise den Johannitern zuerkannt (weitaus den größten Theil derselben aber verstand der König einzusacken), anderwärts neugestifteten Orden od. den Johannitern. Außerhalb Frankreichs wurde die Unschuld des Ordens im Ganzen anerkannt u. gerichtlich erwiesen, behielten die T. meist Leben und Freiheit, wurden pensionirt oder traten in andere Orden, namentlich in den der Johanniter. Ueber den Großmeister u. die Häupter verhängte Papst Clemens V. als Endurtheil ewige Hast, Molay und Guy, der Dauphin von Auvergne, nahmen hierauf alle früher erpreßten Geständnisse zurück, dafür ließ sie der König am 18. März 1314 auf einer Seineinsel verbrennen; als endlich kurz darauf der Papst wie der König rasch wegstarben, sah das Volk hierin ein Gottesgericht. Ueber die einzelnen Anklagepunkte (Verspottung Christi bei der Aufnahme in den Orden, der Götze Baphomet, Sodomiterei von Ordenswegen), Verfälschung von Aktenstücken, über das Benehmen des Papstes, über die Hauptzwecke Philipps des Schönen wie über viele einzelne Umstände herrscht noch viel Ungewißheit. Damberger suchte nachzuweisen, der König trage alle Schuld des an den T. begangenen Justizmordes, der Papst sei nur schwach gewesen und schändlich mißbraucht und hintergangen worden, den T. selbst sei nichts vorzuwerfen. Soviel steht fest, daß Philipp der Schöne einer der abgefeimtesten u. gewaltthätigsten Tyrannen des Mittelalters war, Clemens V. aber mehr als schwach, zumal er sich schon 1305 durch die Ernennung von französisch gesinnten Cardinälen selber die Hände band, endlich daß die französ. Gelehrten und neuestens entdeckte Quellen im Widerspruche mit den meisten Schriftstellern des 14. Jahrh. die T. nichts weniger als schuldlos hinstellen.


Tempelhoff, Georg Friedr. von, geb. 1737 zu Trampe, studierte zu Halle, trat 1757 als gemeiner Soldat in das preuß. Militär, ging bald von der Infanterie zur Artillerie über, wurde Lieutenant, 1782 Major, 1790 Oberst, 1802 Generallieutenant, st. 1807. Verfaßte viele mathematische u. kriegswissenschaftliche Schriften, auch eine in strategischer Beziehung nicht unbedeutende Geschichte des 7jähr. Kriegs (6 Bde., von denen aber der erste eine Uebersetzung des gleichen Werkes von dem engl. General Lloyd ist, Berlin 1782-1801).


Temperamalerei, s. A tempera.


Temperamente, die verschiedenen auf der körperlichen Organisation beruhenden Gemüthsarten der Menschen. Diese Verschiedenheiten sind zwar unendlich mannigfaltig, jedoch lassen sie sich unter 4 Hauptkategorien bringen, wie sie bereits die Alten aufgestellt: das sanguinische, cholerische, phlegmatische u. melancholische Temperament, die beiden ersten mit leichter, die beiden letzten mit schwerer Erregbarkeit. Bei dem sanguinischen T. wirken alle Eindrücke, körperliche und geistige, leicht u. lebhaft ein, aber die Wirkung geht schnell vorüber, daher leichter, heiterer Sinn, Flatterhaftigkeit, Phantasie ohne Tiefe des Gemüths. Bei dem cholerischen T. ebenfalls leichte Erregbarkeit, aber mit starker Einwirkung, heftiger Reaction, daher lebhafte Affecte, heftige Leidenschaften,

vorhandene Bulle Clemens V. vom 30. Dez. 1308 ordnete Gefangennehmung aller T. in Folge freiwillig eingestandener Verbrechen an. In Frankreich bewies das vom 7. August 1309 bis zum 26. Mai 1311 niedergesetzte Gericht, daß es in seiner gänzlichen Abhängigkeit vom König Philipp dem Schönen der schändlichsten Rechtsverletzungen fähig sei und nur durch die Folter Geständnisse zu erpressen wisse; 1310 mußte eine Provincialsynode zu Sens 54 Ordensmitglieder verbrennen, aus denen alle Folterqualen keine Geständnisse herausbrachte, das vom 16. October 1311 bis zum 6. Mai 1312 dauernde 15. ökumenische Concil von Vienne gab den Orden dem Könige Preis, doch behielt sich Clemens V. das Urtheil über die Häupter u. den Großmeister desselben vor; am 6. Mai 1312 wurde die päpstliche Aufhebungsbulle, die ihre Unsicherheit hinter 127 Klagepunkten verbarg, zu Vienne in Gegenwart Philipps und seines Hofes feierlich als päpstliche Constitution verlesen. Die Güter des Ordens wurden in Frankreich theilweise den Johannitern zuerkannt (weitaus den größten Theil derselben aber verstand der König einzusacken), anderwärts neugestifteten Orden od. den Johannitern. Außerhalb Frankreichs wurde die Unschuld des Ordens im Ganzen anerkannt u. gerichtlich erwiesen, behielten die T. meist Leben und Freiheit, wurden pensionirt oder traten in andere Orden, namentlich in den der Johanniter. Ueber den Großmeister u. die Häupter verhängte Papst Clemens V. als Endurtheil ewige Hast, Molay und Guy, der Dauphin von Auvergne, nahmen hierauf alle früher erpreßten Geständnisse zurück, dafür ließ sie der König am 18. März 1314 auf einer Seineinsel verbrennen; als endlich kurz darauf der Papst wie der König rasch wegstarben, sah das Volk hierin ein Gottesgericht. Ueber die einzelnen Anklagepunkte (Verspottung Christi bei der Aufnahme in den Orden, der Götze Baphomet, Sodomiterei von Ordenswegen), Verfälschung von Aktenstücken, über das Benehmen des Papstes, über die Hauptzwecke Philipps des Schönen wie über viele einzelne Umstände herrscht noch viel Ungewißheit. Damberger suchte nachzuweisen, der König trage alle Schuld des an den T. begangenen Justizmordes, der Papst sei nur schwach gewesen und schändlich mißbraucht und hintergangen worden, den T. selbst sei nichts vorzuwerfen. Soviel steht fest, daß Philipp der Schöne einer der abgefeimtesten u. gewaltthätigsten Tyrannen des Mittelalters war, Clemens V. aber mehr als schwach, zumal er sich schon 1305 durch die Ernennung von französisch gesinnten Cardinälen selber die Hände band, endlich daß die französ. Gelehrten und neuestens entdeckte Quellen im Widerspruche mit den meisten Schriftstellern des 14. Jahrh. die T. nichts weniger als schuldlos hinstellen.


Tempelhoff, Georg Friedr. von, geb. 1737 zu Trampe, studierte zu Halle, trat 1757 als gemeiner Soldat in das preuß. Militär, ging bald von der Infanterie zur Artillerie über, wurde Lieutenant, 1782 Major, 1790 Oberst, 1802 Generallieutenant, st. 1807. Verfaßte viele mathematische u. kriegswissenschaftliche Schriften, auch eine in strategischer Beziehung nicht unbedeutende Geschichte des 7jähr. Kriegs (6 Bde., von denen aber der erste eine Uebersetzung des gleichen Werkes von dem engl. General Lloyd ist, Berlin 1782–1801).


Temperamalerei, s. A tempera.


Temperamente, die verschiedenen auf der körperlichen Organisation beruhenden Gemüthsarten der Menschen. Diese Verschiedenheiten sind zwar unendlich mannigfaltig, jedoch lassen sie sich unter 4 Hauptkategorien bringen, wie sie bereits die Alten aufgestellt: das sanguinische, cholerische, phlegmatische u. melancholische Temperament, die beiden ersten mit leichter, die beiden letzten mit schwerer Erregbarkeit. Bei dem sanguinischen T. wirken alle Eindrücke, körperliche und geistige, leicht u. lebhaft ein, aber die Wirkung geht schnell vorüber, daher leichter, heiterer Sinn, Flatterhaftigkeit, Phantasie ohne Tiefe des Gemüths. Bei dem cholerischen T. ebenfalls leichte Erregbarkeit, aber mit starker Einwirkung, heftiger Reaction, daher lebhafte Affecte, heftige Leidenschaften,

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[431/0432] vorhandene Bulle Clemens V. vom 30. Dez. 1308 ordnete Gefangennehmung aller T. in Folge freiwillig eingestandener Verbrechen an. In Frankreich bewies das vom 7. August 1309 bis zum 26. Mai 1311 niedergesetzte Gericht, daß es in seiner gänzlichen Abhängigkeit vom König Philipp dem Schönen der schändlichsten Rechtsverletzungen fähig sei und nur durch die Folter Geständnisse zu erpressen wisse; 1310 mußte eine Provincialsynode zu Sens 54 Ordensmitglieder verbrennen, aus denen alle Folterqualen keine Geständnisse herausbrachte, das vom 16. October 1311 bis zum 6. Mai 1312 dauernde 15. ökumenische Concil von Vienne gab den Orden dem Könige Preis, doch behielt sich Clemens V. das Urtheil über die Häupter u. den Großmeister desselben vor; am 6. Mai 1312 wurde die päpstliche Aufhebungsbulle, die ihre Unsicherheit hinter 127 Klagepunkten verbarg, zu Vienne in Gegenwart Philipps und seines Hofes feierlich als päpstliche Constitution verlesen. Die Güter des Ordens wurden in Frankreich theilweise den Johannitern zuerkannt (weitaus den größten Theil derselben aber verstand der König einzusacken), anderwärts neugestifteten Orden od. den Johannitern. Außerhalb Frankreichs wurde die Unschuld des Ordens im Ganzen anerkannt u. gerichtlich erwiesen, behielten die T. meist Leben und Freiheit, wurden pensionirt oder traten in andere Orden, namentlich in den der Johanniter. Ueber den Großmeister u. die Häupter verhängte Papst Clemens V. als Endurtheil ewige Hast, Molay und Guy, der Dauphin von Auvergne, nahmen hierauf alle früher erpreßten Geständnisse zurück, dafür ließ sie der König am 18. März 1314 auf einer Seineinsel verbrennen; als endlich kurz darauf der Papst wie der König rasch wegstarben, sah das Volk hierin ein Gottesgericht. Ueber die einzelnen Anklagepunkte (Verspottung Christi bei der Aufnahme in den Orden, der Götze Baphomet, Sodomiterei von Ordenswegen), Verfälschung von Aktenstücken, über das Benehmen des Papstes, über die Hauptzwecke Philipps des Schönen wie über viele einzelne Umstände herrscht noch viel Ungewißheit. Damberger suchte nachzuweisen, der König trage alle Schuld des an den T. begangenen Justizmordes, der Papst sei nur schwach gewesen und schändlich mißbraucht und hintergangen worden, den T. selbst sei nichts vorzuwerfen. Soviel steht fest, daß Philipp der Schöne einer der abgefeimtesten u. gewaltthätigsten Tyrannen des Mittelalters war, Clemens V. aber mehr als schwach, zumal er sich schon 1305 durch die Ernennung von französisch gesinnten Cardinälen selber die Hände band, endlich daß die französ. Gelehrten und neuestens entdeckte Quellen im Widerspruche mit den meisten Schriftstellern des 14. Jahrh. die T. nichts weniger als schuldlos hinstellen. Tempelhoff, Georg Friedr. von, geb. 1737 zu Trampe, studierte zu Halle, trat 1757 als gemeiner Soldat in das preuß. Militär, ging bald von der Infanterie zur Artillerie über, wurde Lieutenant, 1782 Major, 1790 Oberst, 1802 Generallieutenant, st. 1807. Verfaßte viele mathematische u. kriegswissenschaftliche Schriften, auch eine in strategischer Beziehung nicht unbedeutende Geschichte des 7jähr. Kriegs (6 Bde., von denen aber der erste eine Uebersetzung des gleichen Werkes von dem engl. General Lloyd ist, Berlin 1782–1801). Temperamalerei, s. A tempera. Temperamente, die verschiedenen auf der körperlichen Organisation beruhenden Gemüthsarten der Menschen. Diese Verschiedenheiten sind zwar unendlich mannigfaltig, jedoch lassen sie sich unter 4 Hauptkategorien bringen, wie sie bereits die Alten aufgestellt: das sanguinische, cholerische, phlegmatische u. melancholische Temperament, die beiden ersten mit leichter, die beiden letzten mit schwerer Erregbarkeit. Bei dem sanguinischen T. wirken alle Eindrücke, körperliche und geistige, leicht u. lebhaft ein, aber die Wirkung geht schnell vorüber, daher leichter, heiterer Sinn, Flatterhaftigkeit, Phantasie ohne Tiefe des Gemüths. Bei dem cholerischen T. ebenfalls leichte Erregbarkeit, aber mit starker Einwirkung, heftiger Reaction, daher lebhafte Affecte, heftige Leidenschaften,

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 431. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/432>, abgerufen am 23.11.2024.